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Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Druck: Spamersche Buchdruckerei in Leipzig.

Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil

Redaktion: Fachtechnischer und wirtschaftlicher Teil: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig 77 Kunstgewerblicher Teil: Profeffor Rudolf Rücklin, Leiter der Goldschmiede-Schule, Pforzheim

Preisausschreiben der Bremer Silberwarenfabrik

und der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung".

Die Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft Sebaldsbrück hatte in Gemeinschaft mit unserer Goldschmiedezeitung ein Preisausschreiben zur Erlangung von neuen Mustern für Bestecke veranstaltet, das einen erfreulichen Verlauf genommen hat. Solche Preisausschreiben dienen der Allgemeinheit. Hat doch die ganze Branche ein Interesse daran, daß immer neue, eigenartige, geschmackvolle und zweckdienliche Dessins in den silbernen Gerätschaften auf den Markt kommen. Die Kunst darf nicht stagnieren. Das Kunstgewerbe ebensowenig. Ein ewiges Fluidum muß ihm innewohnen. Die Künstler wollen für ihr geistiges Schaffen Verwendung haben. Sie wollen angeregt sein, ihre Kunst auch in den Dienst des alltäglichen Lebens zu stellen und Muster für die Geräte zu schaffen, die wir bei festlicher Tafel zur Erhöhung der Stimmung zu verwenden pflegen. Darum hat auch das Preisausschreiben der Bremer Silberwarenfabrik eine größere Bedeutung als die, daß einige glücklich entworfenen, künstlerisch ausgeführte Arbeiten einer Prämierung unterworfen wurden. Nun, der hohe Wert derselben liegt darin, daß sich ein schöner künstlerischer Wettbewerb entfaltete, daß Schaffensfreude geweckt wurde, daß Leben und Bewegung in die Reihen derer kam, die zu solcher Arbeit berufen waren. Das ist der ethische Wert, den alle solche Preisausschreiben haben.

Die Beschickung ergab 330 Nummern, die im Hotel Sachsenhof in Leipzig ausgestellt waren und einen schönen Beweis dafür boten, wie fortbildungsfähig auch die Kunst der Besteckerzeugung ist. Als Preisrichter fungierten: Maler W. Lucas von Cranach, Berlin, Juwelier Külz (Th. Strube & Sohn), Leipzig, Prof. Offterdinger, Hanau, Prof. R. Rücklin, Pforzheim und Hofjuwelier Kempfe, Magdeburg. Von unserer Redaktion waren

noch Goldschmied Axthelm sowie der Herausgeber unseres Blattes Wilhelm Diebener anwesend.

Nach einer eingehenden Prüfung der ausgestellten Arbeiten war man sich darüber einig, daß es nicht möglich sei, nur drei Preise von 350, 220 und 120 Mk. zu verteilen, wie in Aussicht genommen, sondern im Hinblick auf gebotene Leistungen mindestens sechs Preise auswerfen müsse. Es wurden daher aus den zu Gebote stehenden Mitteln sechs Preise errichtet. Es erhielten: Motto: „Weser" 200 Mk. Johann Klüsing, Bremen.

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130 Ad. Münzenmaier, Bremen. ,,Silberschmied" 130 Rich. Mitzschke u. R. Ruß,

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Berlin.

Joseph Eitzenberger,
Hanau.

„Zweckform" 80

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,,Argentum"

80

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Rich. Betz jr., Altensteig

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Lobende Erwähnungen wurden an Adolf Ries (Klio) aus Hanau, Alwin Dietz (Anna) aus Pforzheim, Wilhelm Keppler (Röschen) aus München, Otto Herzog (Fleiß) aus Pforzheim, Alb. Hanke (Rose, Ranken) aus Karlsruhe. Im allgemeinen kann man wohl sagen, daß der Eindruck ein recht erfreulicher gewesen ist. Es zeigte sich, was wir schon früher einmal dargetan haben, daß der Empiresti mehr und mehr in den Vordergrund tritt und daß selbst der moderne Stil sich demselben mehr und mehr nähert, so daß es vielleicht in Zukunft einmal keiner künstlerischen actio finium regundorum mehr gelingen wird, sie reinlich zu scheiden.

Kleingewerbe und Großindustrie in Pforzheim.

Von R. Rücklin - Pforzheim.

Das Kleingewerbe in Pforzheim trägt vielfach einen kunstgewerblichen Charakter. Ich erinnere nur an die zahlreich hier vertretenen selbständigen Emailleure, Emailmaler und Graveure. Für die Förderung der kunstgewerblichen Fortbildung ist hier schon außerordentlich viel geschehen, so viel, daß keinesfalls über Mangel an Gelegenheit geklagt werden kann; vielleicht aber darf man über mangelhafte Benutzung des Gebotenen klagen. Der Zeichner oder Spezialtechniker in einer großen Fabrik hat in der Regel ein genügendes, stets wechselndes Vorbildermaterial auf Kosten der Firma zur Hand, und erhält außerdem alle die Anregungen, die durch das Reisegeschäft hierher gebracht werden. Der selbständige Gewerbetreibende muß beides mehr oder minder entbehren und ist daher doppelt darauf angewiesen, das der Allgemeinheit zugängliche Vorbildermaterial, das ja namentlich der Kunstgewerbeverein in seinen Sammlungen und seiner Bibliothek zur Verfügung stellt, zu benützen. Oder, um mich präziser auszudrücken, es zunächst einmal kennen zu lernen. Denn wer gar nicht weiß, was da ist, dem wird es im Bedarfsfalle auch sehr schwer fallen, das Passende zu finden.

(Schluß).

Man wende mir nicht ein, man brauche keine Muster, es sei Zeitverschwendung, Fach- oder kunstgewerbliche Zeitschriften durchzusehen. Wie außerordentlich wichtig ist es für jeden, der selbständig einen kunstgewerblichen Kleinbetrieb führt, daß er stets rechtzeitig über die Änderungen der Geschmacksrichtung und der Mode orientiert ist. Und es ist eine Tatsache, die nicht geleugnet werden kann, daß das Kleingewerbe in der Aufnahme neuer Geschmacksrichtungen schwerfälliger zu sein pflegt als die Großbetriebe. Ebenso wichtig wie das Kunstgewerbe ist die Beherrschung einer Spezialtechnik für das Pforzheimer Kleingewerbe. Denn seine Lebensfähigkeit beruht hauptsächlich darauf, daß es den Bedarf an solchen Arbeiten für die Fabrikation deckt, die eben deswegen, weil sie Spezialkenntnisse und einen Spezialbetrieb verlangen, nicht in jedem Fabrikationsbetriebe mit Nutzen ausgeführt werden können. Es liegt im dringendsten Interesse des Kleingewerbetreibenden, seine Technik so hoch zu entwickeln und über Fortschritte derselben so auf dem Laufenden zu bleiben, daß seine Mitarbeit für einen möglichst großen Kreis der Fabrikatien unentbehrlich, oder sagen wir wenigstens: von Vorteil bleibt.

Für eine Entwicklung und Wiederauffrischung der Technik im Kleingewerbe hat man mit Erfolg die Meisterkurse eingeführt, Einrichtungen, in denen es zu gewissen, geschäftsstilleren Zeiten dem kleinen, selbständigen Meister oder Gewerbetreibenden ermöglicht wird, unter Anleitung eines anerkannten Fachmannes sich technisch weiter zu vervollkommnen. Ob eine derartige Einrichtung für die Kreise der Pforzheimer kleineren Hilfsgeschäfte zweckmäßig ist, darüber liegen meines Wissens Äußerungen und Beobachtungen noch nicht vor. Ohne Zweifel liegt die Gefahr des Rückständigwerdens und beruflichen Verknöcherns einem Pforzheimer Kleingewerbetreibenden viel weniger nahe als etwa dem Goldschmied in einer Kleinstadt, weil die stete Berührung mit größeren Betrieben und das Zusammenarbeiten so vieler Fachleute, wie hier, dies verhindert. Aber aufgeworfen und geprüft sollte die Frage doch jedenfalls werden, ob Meisterkurse irgend welcher Art sich auch für unsere Interessentenkreise bewähren würden, wobei sowohl solche kaufmännischer, als technischer und kunstgewerblicher Art welch letztere in Nürnberg so große Erfolge in Betracht zu ziehen sein würden.

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Wenn man alle Mittel zur Hebung des Kleingewerbes, die in den letzten Jahrzehnten zur Anwendung gekommen sind, überschaut, so kann man sie in zwei Kategorien zerlegen: in solche gesetzgeberischer und in solche erzieherischer Art. Gesetzesparagraphen wirken meistens nur als Schutzmaßregeln, als Vorbeugung gegen irgend welche schädlichen Einflüsse oder ungerechte Benachteiligung des Kleingewerbes. Die erzieherische Arbeit wirkt positives, sie geht gewissermaßen angriffsweise vor; und obgleich ich selbst Lehrer bin, stehe ich doch nicht an, Ihnen die gewerbliche Erziehung als das mächtigste Schutzmittel gerade für das Kleingewerbe zu empfehlen. Wie wichttg die Erziehung, vor allem die gewerbliche Erziehung, für das wirtschaftliche Leben einer Nation ist, dafür kann ich Ihnen die Äußerungen eines unverdächtigen Zeugen anführen, nämlich die eines amerikanischen Journalisten, also eines Mannes, der an Autorität einem deutschen kommandierenden General gleichkommt. Der Berichterstatter über die Ausstellung für Erziehungswesen in St. Louis für eine der größten amerikanischen Zeitschriften faßt seine Ausführungen schließlich in den Satz zusammen: „Erziehung ist ein Mittel, um alle Fragen der Welt zu lösen." Entkleidet man diesen Satz seiner dithyrambischen Einfachheit und sucht ihn praktisch auf unser Thema anzuwenden, so wird man wohl sagen können, daß das Mittel einer vertieften gewerblichen Erziehung bei keiner Frage, die den Gewerbestand betrifft, außer acht gelassen werden dürfe. Gerade für den Kleingewerbestand ist die Frage nach einem gut ausgebildeten jungen Nachwuchs dringendste Lebensbedingung, da er viel weniger im Stande ist, wie etwa die Großindustrie, auch ungelernte Kräfte zu verwerten. Bis zu welcher Bedeutung und Ausbildung sich die Gewerbeschule ausbilden kann, vermag wieder ein Beispiel aus dem amerikanischen Wirtschaftsleben zu zeigen: In den Vereinigten Staaten haben in manchen Gewerben die Arbeiterverbände, die sogen. „Unions", eine so große Macht erlangt, daß sie bindende Bestimmungen dafür aufstellen konnten, wieviel Lehrlinge für ein bestimmtes Gewerbe in einer Stadt oder einem Bezirk pro Jahr aufgenommen werden dürfen. Es kommt

vor, daß dem Sohn eines Meisters untersagt wird, den Beruf des Vaters zu ergreifen, weil die Maximalzahl der zulässigen Lehrlinge erreicht ist. Da tritt die Berufsschule ein, die, ungleich der unserigen, nicht nur die theoretische, sondern auch die praktische Berufsausbildung mit allem, was dazu gehört, übernimmt. Es gibt in größeren Städten, vor allem in New York, Schulen, in denen Maurer, Zimmerleute, Schreiner, kurz die verschiedensten Arten von Handwerkern Gelegenheit haben, alle Arbeitsoperationen ihres Berufes von der einfachsten bis zur kompliziertesten praktisch zu erlernen und zu üben, so daß sie als ungelernte Jungen die Schulen betreten und sie als ausgelernte Arbeiter und Handwerker wieder verlassen. Damit sind dann die hemmenden Bestimmungen der Arbeiterverbände umgangen, da diese natürlich nur auf Arbeitsgeschäfte, nicht aber auf Schulen Einfluß haben.

So weit ist es bei uns nun noch nicht, und wir möchten auch niemals wünschen, daß aus irgend einem Grunde es einmal dazu kommen würde, daß die Berufsschule die ganze Berufsausbildung zu übernehmen hätte. Aber es kann keinem Zweifel unterliegen, daß ihre Mithilfe in immer größerem Umfange notwendig wird, und daß diese gerade für die innerliche Gesundung des Kleingewerbes und für die Erzeugung eines tüchtigen Nachwuchses in demselben von ausschlaggebender Bedeutung ist. Ich glaube, daß man, unerachtet aller wohlwollenden Versicherungen, immer noch den wirtschaftlichen und sozialen Wert unserer Berufs- und Fachschulen unterschätzt. Gerade für eine Industriestadt, wie Pforzheim, wo nicht nur in der Großindustrie, sondern auch im Kleingewerbe eine immer größere Spezialisierung der Arbeitsweise platzgreift, wo die Hast und das Getriebe des Konkurrenzkampfes die Weiterfortbildung des einzelnen und auch die Ausbildung der Lehrlinge schwer beeinträchtigt, kann eine solche Schule, richtig organisiert und betrieben, nicht nur zu einer Bildungsstelle für die Lehrlinge, sondern auch zu einer Sammelstelle für gute Vorbilder und zu einer Klärstelle für die Theorie des Gewerbes werden, die nicht nur die Fertigkeiten, sondern auch den beruflichen Anschauungskreis ihrer Zöglinge in einer Weise zu erweitern in der Lage ist, wie er eben meines Erachtens für das selbständig arbeitende Kleingewerbe eine unbedingte Voraussetzung ist.

Fassen wir die Ergebnisse der vorliegenden Ausführungen noch einmal zusamn.en. Das Pforzheimer Kleingewerbe charakterisiert sich im wesentlichen als eine gewerbsmäßige Ausübung gewisser Hilfstechniken unserer Hauptindustrie, die vorteilhaft in der Form des Kleingewerbes betrieben werden. Das Erstarken desselben wird wesentlich davon abhängen, daß diese Betriebe sich den Bedürfnissen der Großindustrie anzupassen vermögen und aus den wechselnden Betriebserscheinungen derelben ihren Vorteil zu ziehen wissen. Eine wesentliche Unterstützung kann dem Kleingewerbe zuteil werden durch Maßregeln gesetzlicher und erzieherischer Art. Damit diese richtig eingesetzt werden können, ist eine klare Präzisierung der hier bestehenden Mängel und Bedürfnisse notwendig. Eine solche kann aber nur zustande kommen im Schoße einer Organisation der Pforzheimer Kleingewerbetreibenden, wie sie jetzt zustande gekommen ist (als „Gewerbeverein Pforzheim"). Möge es ihr beschieden sein, ihre Aufgaben zu erfüllen!

Künstlicher echter Bernstein.

Vielleicht ging es schon manchen Kollegen ebenso wie mir, daß er sich nämlich wunderte, woher all die schönen, wundervoll geflammten und gemaserten, großen Bernsteinstücke zu Zigarrenspitzen usw. verwendet kommen? Sind sie vielleicht nur Fälschung? Nein, sie lassen sich schaben, und man merkt sofort, daß es kein Glas ist; probiert man es mit der Flamme, so brennen sie nicht wie Zelluloid, sondern in jener dem echten Bernstein eigenen Weise. Also sind sie doch echt?! Ja, echt und doch nachgemacht!

Es interessiert vielleicht manchen, zu wissen, wie man diesen ,,künstlichen, echten Bernstein" erhält. Ich fand Nachstehendes in der „Technischen Rundschau“: Die von der äußeren braunen Rinde befreiten kleinen Bernsteinstücke und Abfälle werden in einem dickwandigen Stahlzylinder gefüllt und in diesem unter

einem Druck von etwa 50 Atm. zusammengepreßt. Unter Aufrechterhaltung des Druckes wird der Behälter in einem Ofen gebracht und dort so lange erhitzt, bis er durchweg eine Temperatur von etwa 200° C. angenommen hat. Die erhitzte Bernsteinmasse wird dann weiter gepreßt, bis Drucke von 250, ja 500 Atm. erreicht sind. Unter diesem Druck läßt man den Inhalt durch verschieden gestaltete Mundstücke austreten und erhält so zylindrische oder prismatische Stäbe verschiedener Stärke (20 bis 40 mm Durchmesser). Je nach Auswahl des Rohmaterials, Höhe der Pressung und die Erhitzung sowie Form der Austrittsöffnung hat es der Fabrikant in der Hand, ein Preßgut von glasklarer, hellerer oder dunklerer Art, milchig trübe sowie geflammt oder gemasert zu erhalten. Die genauen Verhältnisse werden natürlich von den Fabrikanten sorgfältig geheim gehalten. -- aurifex

Schwärzen und Brünieren von Stahl und Eisen.

Um eine glänzend schwarze Färbung von Eisen und Stahl zu bewirken, wird zunächst zu einer Quantität Terpentinöl tropfenweise unter beständigem Umrühren Schwefelsäure hinzugefügt, bis sich kein Niederschlag mehr bildet. Sodann gießt man die Flüssigkeit in Wasser, schüttelt um und dekantiert (d. h. man scheidet die Flüssigkeit vom Niederschlag). Der Niederschlag wird so lange ausgewaschen, bis in das Waschwasser getauchtes blaues Lackmuspapier sich nicht mehr rötet. Der Niederschlag ist dann völlig von Säure befreit. Nachdem man denselben durch ein Tuch filtriert hat, wird er auf das Eisen aufgetragen und dieses am Feuer geglüht. Läßt sich der Niederschlag schwer auftragen, so kann man etwas Terpentin zusetzen. Der Gegenstand wird dann mit einem in Leinöl getauchten Leinenlappen abgerieben, bis die Oberfläche eine schön glänzende schwarze Färbung annimmt. Ein derartiger Überzug löst sich nur schwer ab; er ist, mit Sorgfalt ausge

führt, sehr haltbar.

Eine bläulichschwarze Färbung des Eisens erzielt man auf folgendem Wege: Man stellt eine Lösung von 15 Teilen Salpetersäure, 8 Teilen schwefelsaurem Kupfer, 20 Teilen Alkohol und 125 Teilen Wasser her und bringt dieselbe auf das von Schmutz und fettigen Substanzen sorgfältig gereinigte Metall. Sodann trocknet man den Gegenstand und reibt ihn mit einem Leinenlappen ab. Zur Erzielung einer guten, schwarzen Färbung bereitet man eine Lösung aus 80 Teilen Kupfersulfat, 40 Teilen Alkohol, 30 Teilen Eisenchlorid, 20 Tei

Verfahren zum Schwärzen und Brünieren auf dem Wege des Niederschlagens eines Metalls oder einer nicht oxydierbaren Verbindung folgen. Zum Schwarzfärben präpariert man eine Lösung aus 10 Teilen Wismutchlorid, 20 Teilen Quecksilberchlorid, 10 Teilen Kupferchlorid, 60 Teilen Salzsäure, 50 Teilen Alkohol und 500 Teilen Wasser. Man füge zu derselben Fuchsin in genügender Menge, um die Farbe zu verdecken. Das Quecksilberchlorid wird zur Salzsäure gegossen, sodann das Wismutchlorid und darauf das Kupferchlorid; schließlich wird der Alkohol hinzugetan. Der Gegenstand wird mit dieser Mischung mittels Bürste oder Lappen überstrichen bezw. in die Flüssigkeit eingetaucht. Er wird dann getrocknet, hierauf eine halbe Stunde in kochendes Wasser gebracht. Das Verfahren wiederholt man so lange, bis die gewünschte Farbentönung erscheint. Nun wandert der Gegenstand in ein Ölbad und aus diesem direkt zum Feuer; anderer

Lehrlings-Preisausschreiben.

Unser Preisausschreiben für die Prämiierung von LehrlingsArbeiten, mit dem wir dieses Jahr hervorgetreten sind, ist von allen Seiten, die wir darüber hörten, sehr sympathisch aufgenommen worden. Wir bitten deshalb alle Meister, welche Lehrlinge beschäftigen, die letzteren zur Teilnahme zu veranlassen.

Wie bei allen unseren Unternehmungen, so sind auch in diesem Falle Vorkehrungen getroffen, daß der Bedeutung der Sache entsprechend die Erledigung und die Beurteilung in ernster Weise vorgenommen wird. Wir wollen, wie wir dies ausgeführt haben, nichts anderes mit diesem Ausschreiben erzielen, als die LehrlingsAusbildung zu fördern, und werden als Preisrichter nur tüchtige und erfahrene Männer heranziehen, so daß unsere Prämiierungen bedeutungsvoll sind und fachlichen Wert besitzen. Im übrigen verweisen wir auf die bereits mitgeteilten Bedingungen.

len Salpetersäure, 20 Teilen Äther, 400 bis 500 Teilen. Wasser und überstreicht mit der gewonnenen Mischung den zu schwärzenden Gegenstand.

Verschiedene Färbungen des Eisens und Stahls können durch Schwefelverbindungen erzielt werden. Zum Brünieren der Gegenstände werden diese in geschmolzenen, mit Lampenruß vermischten Schwefel getaucht oder in ein Bad, welches mit Lampenruß vermengte „Schwefelblüten" enthält. Man läßt die Gegenstände abtropfen und trocknet sie. Der so gewonnene Überzug widersteht dem Angriff von Säuren und kann durch Polieren einen schönen Glanz erhalten, welcher dem Gegenstande das Aussehen von Bronze gibt, vielleicht infolge der Bildung von Eisensulfat, einer Art Eisenkies, welches auf Grund seines schönen metallischen Glanzes und Widerstandes gegen chemische Agentien bekannt ist.

Eine glänzende schwarze Färbung durch Anwendung einer Schwefelverbindung erzeugt man auf folgende Weise: Man kocht einen Teil Schwefel und 10 Teile Terpentinöl, wobei man ein schwefelhaltiges Öl von unangenehmem Geruch erhält. Dieses wird mittels Bürste so dünn wie möglich aufgetragen und hierauf der zu behandelnde Gegenstand durch eine Spiritusflamme erhitzt, bis der Überzug den gewünschten Farbenton erhält. Durch dieses Verfahren erzielt man auf Eisen und Stahl einen glänzend schwarzen Überzug, welcher außerordentlich dauerhaft ist.

Eine Schwarzfärbung wird ferner durch Niederschlagen einer nicht oxydierbaren Verbindung bewirkt. Man bereitet eine aus Antimonchlorid und Leinöl zu gleichen Teilen zusammengesetzte Paste, trägt dieselbe auf den vorher erwärmten Gegenstand mittels Lappen auf, überzieht ihn mit Wachs, bearbeitet ihn mit der Bürste, um ihn schließlich mit Gummilack zu überstreichen. Ich lasse hier noch die Beschreibung einer Reihe weiterer

seits genügt es, ihn zehn Minuten in kochendes Leinöl zu stellen. Zur Erzielung brauner Färbungen bereitet man eine Lösung aus 20 Teilen Quecksilberchlorid, 10 Teilen Kupferchlorid, 60 Teilen Salzsäure, 50 Teilen Alkohol, 500 Teilen Wasser. Das betreffende Stück wird nach sorgfältiger Reinigung in diese Lösung getaucht oder mittels Bürste behandelt. In letzterem Falle wiederholt man die Operation. Sodann legt man den Gegenstand in heißes Wasser und überzieht die Oberfläche mit einer gleichmäßigen Schicht vegetabilischen Öls. Nun bringt

man den Gegenstand in einen Ofen mit hoher Temperatur, nur darf das Öl nicht verkohlen. Das Eisen bedeckt sich mit einer dünnen, braunen Oxydschicht, welche am Metall festhaftet und sich so schön polieren läßt, daß der Gegenstand das Aussehen von Bronze erhält.

Eine glänzende schwarze Färbung wird in folgender Weise erzielt: Den von Schmutz und Fett sorgfältig gereinigten Gegenstand überzieht man mit einer dünnen Schicht metallischen Kupfers. Zu diesem Zwecke werden folgende Lösungen hergestellt: a) 1 Teil Kupfersulfat, 16 Teile Wasser; dann wird Ammoniak bis zur vollständigen Auflösung des Sulfats zugefügt; b) 1 Teil Zinnchlorid, 2 Teile Wasser, 2 Teile Salzsäure. Der Gegenstand wird in die Lösung b und hierauf in die Lösung a getaucht. Bei diesem Verfahren schlägt sich auf dem Eisen eine außerordentlich fest anhaftende Schicht Kupfer nieder. Der mit Wasser abgewaschene Gegenstand wird mit Schwefel abgerieben oder in eine Lösung von Ammoniumsulfhydrat (Schwefelwasserstoff-Schwefelammonium) getaucht. Es bildet sich ein dunkelschwarzer Überzug von Kupfersulfid, welcher beim Polieren eine glänzend schwarze Färbung erhält. Um einen Eisengegenstand blauschwarz zu färben, wird er, wie vorstehend beschrieben, erhitzt, das Kupfer wird jedoch nicht mittels Ammoniumsulfhydrats, sondern mittels unterschwefligsauren Natrons in Kupfersulfid umgewandelt. Es genügt dabei, den verkupferten Gegenstand in eine mit Salzsäure angesäuerte Lösung von unterschwefligsaurem Natron zu bringen und die Temperatur auf 80 bis 90° C. zu erhöhen. Auf diese Weise erhält man einen blauschwarzen Überzug, welcher sich an der Luft und im Wasser nicht verändert. Nach dem Polieren besitzt er eine blaue Färbung wie Stahl und haftet so fest an, daß er die Bearbeitung mittels Drahtbürste verträgt.

Bh.

Wann sind die Lehrlinge invalidenversicherungspflichtig?

In § 1 des Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 ist bestimmt, daß vom vollendeten 16. Lebensjahre ab auch Lehrlinge der Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie gegen Lohn beschäftigt werden. Als Lohn gelten nach § 3 auch Naturalbezüge, doch begründet eine Beschäftigung, für welche als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt wird, die Versicherungspflicht nicht. Diese Ausnahmebestimmung hat den Zweck, die Belastung des Arbeitgebers mit dem gesamten Beitrag zu verhindern. Denn die Wiedereinziehung des auf den Arbeiter entfallenden Anteils ist nur bei der Lohnzahlung zulässig, und sie wäre in den Fällen, wo nur freier Unterhalt gewährt wird, unausführbar. Bei Prüfung der in der Überschrift aufgeworfenen Frage kommt es demnach darauf an, ob und in welcher Form eine Arbeitsvergütung gewährt wird. Eine Gewährung freien Unterhaltes, welcher insbesondere Kost, Wohnung und Bekleidung umfaßt, liegt dann vor, und die Versicherungspflicht ist demnach ausgeschlossen, wenn der Lehrling Kost und Logis oder eines von beiden in dem Hause seines Lehrherrn erhält oder wenn dieser ihn bei einem Dritten in Kost gibt oder einmietet und dafür direkt die Geldleistungen übernimmt. Auch daneben gewährte unerhebliche Barzahlungen (z. B. sogen. Taschengeld), die den Empfänger in den Stand setzen sollen, gewisse geringfügige Lebensbedürfnisse selbst zu befriedigen, gehören noch zu der Hauptleistung, der freien Unterhaltsgewährung. Im allgemeinen wird angenommen werden können, daß ein wöchentliches Taschengeld von zirka 50 Pfg. noch hierher gehört, daß aber Beträge, welche hierüber hinausgehen, die Versicherungspflicht begründen. Lehrlinge, denen als Entgelt für ihre Beschäftigung an Stelle des freien Unterhaltes oder eines wesentlichen Teiles desselben, z. B. der Bekleidung, ein Barbetrag gezahlt wird, sind versicherungspflichtig, auch wenn dieser Betrag zur Bestreitung des freien Unterhaltes nicht ausreicht oder denselben nicht übersteigt: Die Ausnahmebestimmung des § 3 hat nur Naturalleistungen

im Auge. Wird an deren Stelle ein Geldbetrag an den Lehrling gezahlt, über den er frei verfügen kann, so findet sie keine Anwendung; es liegt alsdann eine Lohnzahlung vor, die in versicherungsrechtlicher Beziehung denselben Grundsätzen unterstellt ist wie die übrigen Lohnzahlungen. Der Umstand, daß die Zahlung den freien Unterhalt ersetzen soll, ist ohne Belang, weil andernfalls der bare Lohn in jedem Falle, wo er den Wert des freien Unterhaltes nicht überschreitet, die Versicherungspflicht ausschließen würde. Wird freier Unterhalt weder in der einen noch in der anderen Form gewährt, so ist die Versicherungspflicht von der Frage abhängig, ob etwaige Geldzahlungen als Lohn oder als Geschenke aufzufassen sind. Die Annahme, daß es sich um ein Geschenk, z. B. für gute Führung, handelt, wird sich stets dann rechtfertigen lassen, wenn die Leistung geringfügig ist und nicht auf einer Vereinbarung oder einem Orts- oder Geschäftsbrauche beruht. Dagegen liegt in der Regel eine Lohnzahlung und damit Versicherungspflicht vor, wenn die Geldleistungen, mögen sie regelmäßig oder gelegentlich besonderer Anlässe, etwa zu Weihnachten erfolgen, den 100 fachen Betrag des ortsüblichen Tagelohnes für jugendliche Arbeiter erreichen. Dies ist im Durchschnitt ein Jahresbetrag von 60-80 Mk.

Lehrlinge, die nur freien Unterhalt genießen, können sich freiwillig versichern. Welchen Wert die Versicherung auch für sie hat, geht aus der Tatsache hervor, daß nach den Veröffentlichungen des Reichsversicherungsamtes jährlich auch eine Anzahl jugendlicher Arbeiter invalide wird und in den Genuß der Rente tritt.

Damit keine Irrtümer entstehen, sei zum Schluß darauf hingewiesen, daß auf dem Gebiete des Krankenversicherungsrechtes wesentlich andere Grundsätze gelten. Insbesondere hat die Krankenversicherungspflicht nicht die Vollendung eines bestimmten Lebensalters zur Voraussetzung, auch tritt sie schon dann ein, wenn nur freier Unterhalt gewährt wird. H. F.

Die Herstellung von Semi-Emaille-Bildern.

Die Semi-Emaille-Bilder sind in Verwendung mit Schmucksachen, wie Broschen, Medaillons und dergleichen, sehr beliebt, sind dieselben doch infolge der als Deckblättchen dienenden Zelluloidfolie ein täuschender und dabei billiger Ersatz von Echtemaille. Wenn auch die Anfertigung solcher Bilder in geschäftsmäßiger Weise unter Benutzung von einer Stanzmaschine geschieht, um das Bild zwischen zwei Metallscheiben gespannt vor eindringender Feuchtigkeit und somit vor Verderben zu schützen, so lassen sich die reizenden Bildchen auch in einfacher Weise herstellen. Schützt doch das aufgelegte Zelluloid das nach Belieben im Phototon gehaltene oder kolorierte Bild gegen mechanische Verletzungen und in gewisser Hinsicht auch gegen Nässe. Bei den Emailiebildern kommen infolge ihrer Anwendung nur kleinere Aufnahmen von Porträts in Betracht, welche wir aber je nach Belieben auch aus einer Gruppenaufnahme herausnehmen können. Das Bild muß auf dem in allen photographischen Handlungen erhältlichen Aristopapier, welches ein Chlorsilber-Gelatinepapier ist, kopiert werden, da die in feuchtem Zustande klebrige Schicht eine innige Verbindung mit dem Zelluloid ermöglicht. Aus diesem Grunde muß man sich etwas in Acht nehmen vor der Berührung der feuchten Bildschicht mit den Fingern. Die Kopien werden, wie üblich, getont, gut gewaschen und getrocknet. Will man ein koloriertes Bild anfertigen, so verwende man hierzu die bekannten flüssigen Eiweiß-Lasurfarben von Günther Wagner. Nun folgt das Überdecken des Bildchens mittels Zelluloid, was einige Übung erfordert, jedoch bei ruhigem und besonnenem Arbeiten bald mit Sicherheit auszuführen ist. In eine kleine Schale gießt man etwa

90 prozentigen Spiritus und läßt in demselben das Bild drei bis fünf Minuten einweichen. Es ist hierbei darauf zu achten, daß die Bilder nicht zu lange im Spiritus liegen, um ein Angreifen der Farben zu verhüten, anderseits darf das Einweichen nicht zu knapp bemessen sein, um eine nötige Feuchtigkeit zu erzielen.

Während nun die Bilder im Spiritus liegen, ist eine dicke Glasplatte gut handwarm gemacht worden, um auf derselben das Überziehen mit Zelluloid vorzunehmen. Man läßt das Bild etwas abtropfen und legt es mit der Schichtseite nach oben auf die warme Glasplatte. Ehe nun der Spiritus verdunstet, wird schnell das Zelluloidhäutchen auf das Bild gelegt und mit sanftem Druck von einer Seite nach der andern angestrichen, wozu man ein weiches Tuch benutzen kann. Wie schon gesagt, ist bei diesem Streichen einige Übung erforderlich, um die zwischen Bild und Folie befindliche Luft herauszudrücken. Vor allen Dingen ist es ratsam, die Folie etwas größer als das Bild zu schneiden. Bei den hier in Betracht kommenden kleinen Formaten ist ein eventuelles Mißlingen kein großes finanzielles Opfer, um sich die nötige Übung des Anlegens der Folie zu eigen zu machen. Das so weit fertige Semi-Emaillebild kann nun auf die richtige Größe beschnitten in die Fassung auf ein gewölbtes Blech eingespannt werden.

Wer aber solche Bilder zwecks Verkaufs herstellen will, tut besser, sich eine kleine Stanzmaschine (Bezugsquelle: Wolff & Kornblum, Berlin NW, Albrechtstraße 11) zu kaufen, wobei die Bilder zwischen zwei Bleche gestanzt und somit widerstandsfähiger gemacht werden.

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