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Gesetzentwurf über Ausstellungsschutz.

Es ist um den Schutz, welchen die Erzeugnisse der Goldschmiede genießen, nicht eben gut bestellt. Wir haben schon in unserem Handbuch für Goldschmiede darauf hingewiesen, daß ein wirklich intensiver Schutz nur den Erzeugnissen der „reinen Kunst" zuteil wird, unter welche die kunstgewerblichen Erzeugnisse der Juweliere und Goldschmiede leider aus Engherzigkeit nicht gerechnet werden?

Waren die Goldschmiede alter Zeit nicht ebenso bedeutsame Künstler als ein Maler wie Rubens oder Tizian? Sind die herrlichen Kunstgebilde der Goldschmiede im Louvre zu Paris nicht ebenso erfüllt vom Geiste der reinen Kunst wie die Gemälde, die der niederländische Meister für Katharina von Medici schuf? Fühlt man bei der Betrachtung der Meisterwerke der Goldschmiedekunst, mögen es die herrlichen, phantasievollen Monstranzen alter und neuer Zeit, die kostbaren Gefäße zu weltlichem und kirchlichem Gebrauch, oder die sinnreich geformten, sich in Allegorien gefallenden Ringe, Broschen usw. sein, nicht dasselbe wie beim Anschaun der Werke von Holbein oder Dürer? Die Wirkungen dieser oder jener Kunstgebilde auf die menschliche Seele sind dieselben. Ob ich mich an einem Bilde, an einer Statue, an einer Tondichtung ergötze oder an einem silbernen Aufsatz, einer Fruchtschale, ist im Grunde dasselbe. Ist die Fruchtschale deshalb, weil Früchte in ihr prangen, weniger „reine" Kunst als das Bild, das mein Auge mit Wohlgefallen an der Wand sucht. Es ist mit Recht schon oft gegen diesen Standpunkt, den Urheberrechtsschutz an Werken der bildenden Künste nicht auf die Werke der Goldschmiedekunst auszudehnen, angekämpft worden. Dem Goldschmied steht heute nur der Musterschutz zu, der als Ersatz für den Urheberrechtsschutz bei solchen Erzeugnissen der Kunst eintreten soll, welche zwar einem gewerblichen Zwecke dienen, aber durch künstlerische Form oder Ausstattung auf das ästhetische Empfinden wirken. Sie sind aber gegen Nachbildung auch nur geschützt, wenn sie sich als neue oder eigentümliche Erzeugnisse darstellen. Das ausschließliche Recht, ein solches Muster ganz oder teilweise nachzubilden, steht nur dem Urheber und seinen Rechtsnachfolgern zu. In Fabriken und Werkstätten, wo Gehilfen angestellt sind, Zeichner, Modelleure usw., deren Aufgabe es ist, für ihren Arbeitgeber Neuheiten zu schaffen, gilt der letztere als der eigentliche Urheber. Der Geschmacksmusterschutz wird durch Anmeldung und Hinterlegung des Musters zum Musterregister, und zwar noch ehe ein nach dem Muster gefertigtes Erzeugnis verbreitet wurde, erworben. Die Schutzfrist dauert, je nach dem Antrag, ein bis drei Jahre und wird amtlich im Reichsanzeiger publiziert. Jede Nachbildung eines solchen Musters, welche in der Absicht geschieht, dieselbe zu verbreiten, ist verboten. Dabei spielt es keine Rolle, wenn nur Abweichungen in den Größenverhältnissen oder den Farben oder dem Metall oder sonstige Abweichungen vorhanden sind, welche dem nachgemachten Gegenstand nicht das Gepräge eigener Erfindung verleihen. Dagegen ist die Einzelkopie eines Musters nicht verboten, wenn die Absicht der gewerbsmäßigen Verbreitung oder Verwertung fehlt. Auch die Aufnahme von Nachbildungen einzelner Muster in ein Schriftstück ist frei. Desgleichen die Benutzung einzelner Motive eines Musters zur Herstellung eines neuen. Wer gegen den Musterschutz sündigt, kann in Geldstrafe bis 3000 Mk. oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten genommen werden. Auch muß er Schadensersatz leisten. Er kann auch gleich zu einer Geldbuße bis 6000 Mk. verurteilt werden. Der Strafantrag muß binnen drei Monaten, von der Erlangung der Kenntnis der Nachahmung an gerechnet, gestellt werden. Nach drei Jahren ist eine Strafverfolgung oder Schadensersatzforderung überhaupt ausgeschlossen. Das ist der einzige Schutz, der heute den Erzeugnissen der Goldschmiedekunst zuteil wird. Daneben sind ja noch die Warenzeichen (Handels- und Fabrikmarken), soweit sie in die Rolle des Patentamtes eingetragen worden sind, in der gleichen Weise in gesetzlichen Schutz genommen, und wer sich widerrechtlich eines solchen Warenzeichens bedient, kann auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt, aber auch in Geldstrafe bis zu 5000 Mk. oder Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten genommen werden, falls er wissentlich gegen das Recht an dem Fabrikzeichen

gefehlt hat. Doch diese Warenzeichen interessieren uns bei dieser Betrachtung nicht.

Der Musterschutz aber, wie wir ihn eben charakterisiert haben, zeigte noch eine wesentliche Lücke, die jetzt durch einen Gesetzentwurf, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen, ausgefüllt werden soll. Es befand sich bereits in Artikel 11 der internationalen Übereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums eine Vorschrift, in welcher es heißt, daß den gewerblichen Mustern oder Modellen, sowie Fabrik- und Handelsmarken für Erzeugnisse, welche auf den amtlichen oder amtlich anerkannten Ausstellungen zur Schau gestellt werden, in Gemäßheit der Gesetzgebung jedes Landes ein zeitweiliger Schutz gewährt werden soll. Dieser Schutz war in Deutschland bisher nicht in der Weise vorhanden, wie in verschiedenen anderen Ländern, so daß sich eine Ergänzung dieses Musterschutzgesetzes notwendig machte. Der Entwurf hat folgenden

Wortlaut:

„Erfindungen, Gebrauchsmustern, Maschinen und Modellen, die auf einer inländischen oder ausländischen Ausstellung zur Schau gestellt werden, sowie Warenzeichen, die auf einer daselbst zur Schau gestellten Ware angebracht sind, wird ein zeitweiliger Schutz in Gemäßheit der nachfolgenden Bestimmungen gewährt:

1. Durch eine Bekanntmachung des Reichskanzlers wird im einzelnen Falle die Ausstellung bestimmt, auf welche der zeitweilige Schutz Anwendung findet.

2. Der zeitweilige Schutz hat die Wirkung, daß die Schaustellung oder eine anderweitige spätere Benutzung oder eine spätere Veröffentlichung der Erfindung, des Musters oder des Warenzeichens der Erlangung des gesetzlichen Patent-, Muster- oder Zeichenschutzes nicht entgegenstehen, sofern die Anmeldung zur Erlangung dieses Schutzes von dem Aussteller oder dessen Rechtsnachfolger binnen einer Frist von 6 Monaten nach der Eröffnung der Ausstellung bewirkt wird. Die Anmeldung geht anderen Anmeldungen vor, die nach dem Tage des Beginnes der Schaustellung eingereicht worden sind."

Ein praktisches Beispiel wird die Bedeutung dieses neuen Schutzes klar machen. Nehmen wir an, eine Firma in Pforzheim hat einen „Kaiserring" in Silber geschaffen, der aus einem Eichenund Lorbeerzweig auf einem schmalen Reif besteht, das Bild des Kaisers trägt und auf dem Reif die Worte „Deutsches Volk, wahre deine heiligsten Güter“ trägt. Der Ring ist zur Schaustellung auf einer Kunstgewerbe-Ausstellung bestimmt und erregt auf derselben allgemeines Wohlgefallen. Ein anderer Fabrikant bemerkt dies und fertigt gleichfalls solche Ringe an, nachdem er den Musterring auf der Ausstellung angesehen hat. Bislang war dagegen nichts zu machen. Anders, wenn der neue Entwurf Gesetz werden sollte.

Dann hat der Pforzheimer Fabrikant, vom Tage der Eröffnung der Ausstellung an, sechs Monate Zeit, sein Erzeugnis zum Musterschutz anzumelden, und es wird ihm erteilt, wenn auch inzwischen schon ein anderer um denselben Schutz nachgesucht, dieselben Ringe fabriziert und auch bereits in Handel gebracht hatte. Der Aussteller hat das Vorrecht, und der andere muß zurückstehen und die Fabrikation aufgeben. Erst wenn die sechs Monate verstreichen, ohne daß um den gesetzlichen Schutz nachgesucht wurde, ist das Erzeugnis vogelfrei für die Konkurrenz. Die Schaustellung auf Ausstellungen soll dem Schutz nicht mehr entgegenstehen, der oft so schnell nicht erlangt werden kann.

Während das Gesetz aber in anderen Ländern nur von amtlichen oder amtlich anerkannten internationalen Ausstellungen spricht, hat der Gesetzgeber in Deutschland davon abgesehen, und es sollen hier im einzelnen Falle die Ausstellungen namhaft gemacht werden, für welche der Schutz gegeben ist. Nationale Ausstellungen des Auslandes kommen dabei nicht in Frage. Wohl aber ist für inländische Ausstellungen, auch wenn sie nicht internationaler Natur sind, das Bedürfnis eines Schutzes anzuerkennen, wenn sie von allgemeiner wirtschaftlicher Bedeutung und längerer Dauer sind. Im übrigen hat der Reichskanzler zu prüfen und zu entscheiden. welcher Ausstellung dieser Schutz zuteil werden soll. Pz.

Was gibt es Neues für unsern Export?

Die Handelskammer zu Pforzheim hatte bereits vor kurzem wieder, wie im vorigen Jahre, eine Interessentenversammlung einberufen, um die Ausfuhrwerte von Gold- und Silberwaren sowie von vergoldeten Gold- und Silberwaren aus unedlen Metallen für das Jahr 1903 festzustellen. Das ist sicherlich wertvoll, aber noch wertvoller ist es, in die Zukunft zu blicken und aus den Vorgängen. auf dem Weltmarkte einen Schluß auf die Lage der nächsten Jahre zu ziehen. Da ergeben denn die statistischen Nachrichten, daß unsre Ausfuhr nicht im Sinken, nein im Steigen begriffen ist, und sich sogar an Länder heranwagt, die weitab von den Straßen des gewöhnlichen Handelsverkehrs liegen. So hat Deutschland nach den Philippinen im vorigen Jahre an Gold- und Silberwaren sowie Bijouterieartikeln für 88897 M. ausgeführt. Mit den Vereinigten Staaten wurden ebenfalls günstige Resultate erzielt. Das Geschäft mit Edelsteinen, Perlen und Juwelenwaren wird dort fast gänzlich von Neuyork kontrolliert. Von anderen Plätzen kommen bei unserm Geschäft nur Philadelphia und Providence, letzteres als Zollamt für die in seiner Nähe gelegenen Gold- und Silberwarenfabriken, in Betracht. In Uhren ist es nicht anders. In Gold- und Silberwaren entfallen 99%, in Taschenuhren 71% auf Neuyork. Das Kaiserl. Generalkonsulat in Neuyork weist neuerdings darauf hin, daß der deutsche Exporteur sich auf jeden Fall eines Zwischenhändlers bedienen soll, da er sonst große Verluste erleiden kann. „Für diejenigen deutschen Fabrikanten", sagt der Konsularbericht, welche für den Absatz ihrer Waren in den Vereinigten Staaten nicht eigene Importhäuser in denselben unterhalten, oder nicht dem amerikanischen Einkäufer ab Fabrik verkaufen, bietet sich, auch bezüglich der Regelung der Bezahlung, als einziger sicherer Weg zu geschäftlichem Erfolge nur der, durch die Neuyorker Kommissionshäuser oder die bei diesen akkreditierten Agenten zu verkaufen. Bei besserer Würdigung dieser Tatsache dürfte den deutschen Fabrikanten in Zukunft mancher Verlust an Zeit und Geld und manche Enttäuschung erspart bleiben."

In einer der letzten Sitzungen der Pforzheimer Handelskammer wurden verschiedene Zollstreitigkeiten bei der Einfuhr von Waren nach Frankreich erwähnt, und weist die Kammer deshalb auf das Sachverständigenverfahren in Frankreich hin. Bei Zoll

streitigkeiten wird dem Importeur eine Liste von Sachverständigen mitgeteilt, aus denen derselbe den einen, die französische Behörde den anderen auswählt. Die Zollstreitigkeiten werden ausschließlich von diesen Sachverständigen beurteilt und entschieden. Der Staat enthält sich jeder Einwirkung auf die Entscheidung der Sachverständigen, der Importeur dagegen ist berechtigt, ja, es wird von ihm sogar erwartet, daß er sich mit dem von ihm gewählten Sachverständigen rechtzeitig vor der Entscheidung in Verbindung setzt und ihm alles mitteilt, was zur Aufklärung dienen kann. Das wird häufig verabsäumt, und daher dann die entstehenden Nachteile. Im vorigen Jahre sind aus Deutschland nach Frankreich für 4516400 M. Bijouterien aus Gold und Silber, für 2584800 M. aus unedlen Metallen, vergoldet und versilbert, ausgeführt worden.

Für den Export nach Rußland ist das Verbot der Versendung wertvoller Gegenstände in Briefen zu beachten. Die Hauptverwaltung der Posten und Telegraphen hat, um die Versendung wertvoller Gegenstände aus dem Auslande nach Rußland in gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen zu unterdrücken, die Postverwaltungen der Länder des Weltpostvereins durch das internationale Postbureau in Bern davon in Kenntnis gesetzt, daß in Rußland eingehende ausländische Briefe, in denen Gold- und Silbersachen, Edelsteine, Juwelier- und andere kostbare Waren aufgefunden werden, nicht der Aushändigung an den Empfänger, sondern der Rücksendung an den Aufgabeort unterliegen, und zwar gemäß Art. 16 der Washingtoner Konvention über den Weltpostverein, welche es verbietet, in Briefen zollpflichtige Gegenstände zu versenden. Auch eine Verfügung des Generalzolldirektors von Italien bestimmt, daß Gold, Silber und Platin, auch in bearbeitetem Zustande, desgleichen Uhren und Uhrfurnituren sowie Edelsteine mit der Briefpost nach Italien nicht eingeführt werden dürfen.

Das Exportgeschäft mit Südafrika wird vom Standpunkt der einzelnen Branchen aus in einer Publikation der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen (,,Der südafrikanisehe Markt" von Dr. A. Etienne) ausführlich besprochen. Unter den Warengattungen, welche dabei berücksichtigt werden, befinden sich auch Bijouterien und Uhren, sodaß wir die Exportinteressenten nicht verfehlen wollen, auf die Schrift aufmerksam zu machen. Pz.

Die Guttapercha zum Abformen für galvanoplastische Zwecke wieder
verwendbar zu machen.

Es ist durch dieses Verfahren jetzt jedem Galvanoplastiker möglich, die Guttapercha wieder so brauchbar zu machen, daß sie zum Abformen von Klischees, Modellen usw. die neue vollkommen ersetzt. Die Guttapercha ist bekanntlich die ausgezeichnetste Formmasse, welche bis jetzt noch durch keine andere ersetzt werden konnte, sie hatte nur den einen großen Übelstand, daß sie durch schnelle Abnutzung in der technischen Anwendung unbrauchbar wurde (was heutzutage sich besonders fühlbar macht, da Guttapercha gegenwärtig stetig im Preise steigt), indem man schon nach wenigen Monaten die alte durch neue ersetzen mußte, wodurch sich große Quantitäten teures, nutzloses Material anhäuften, für das man weder eine nützliche Anwendung noch irgend eine Verwertung erzielen konnte. In einer galvanoplastischen Anstalt, wo beständig Abformungen mit Guttapercha vorgenommen werden, mußten sich natürlich Massen solcher nutzlosen Guttapercha anhäufen.

Man machte bisher Versuche, die alte mit neuer Guttapercha zusammen zu kneten und zu verarbeiten, was aber gänzlich mißlang, indem die alte Masse, mit der frischen zusammengeschmolzen,

jene ganz verdarb und somit die ganze Masse unbrauchbar

machte.

Es tritt nämlich bei der Guttapercha nach einer gewissen Zeit der Benutzung ein Moment ein, wo diese an den Formen nach der Abkühlung wie Pech festhängt; von diesem Zeitpunkt an ist die Masse nicht mehr zu gebrauchen.

Es mußte also notwendig ihr ein Bestandteil fehlen, der ihre Elastizität beeinträchtigt, und um diesen zu finden, haben sich schon manche Techniker vergebens bemüht und verschiedene Beimengungen zu der Masse versucht, welche anstatt zu nützen, noch mehr verschlechterten.

Es ist nun ein ganz einfaches Mittel in dem Leinöl gefunden, indem ein Zusatz von diesem, nachdem vorher die unbrauchbar gewordene Guttapercha in siedendem Wasser erweicht und die Masse mit dem Öl zusammengeknetet worden ist, die Guttapercha wieder vollkommen brauchbar macht, sodaß die aus dieser Masse hergestellten Abformungen ebenso rein und scharf werden als die von frischer Guttapercha. W. H.

Künstliche Perlen.

Das Versagen der Perlfischereien in Ceylon und das Verbot, dort zu fischen, welches dazu dienen soll, daß sich die Perlbänke wieder erholen können, hat ein bedeutendes Steigen der Perlpreise zur Folge gehabt. Man braucht deshalb nicht zu fürchten, daß die Perlbänke auf Ceylon überhaupt keine Perlen mehr liefern werden, nur müssen sie nicht durch Raubbau entwertet, sondern vernünftig und wissenschaftlich bewirtschaftet werden. Um nun der herrschenden Vorliebe der Damenwelt für die sanftschimmernden Perlen gerecht zu werden, ist man gezwungen, sich nach einem Ersatz umzusehen und mehr als bisher künstliche Perlen zu verwenden. Infolgedessen ist deren Preis bereits gestiegen und dürfte noch mehr in die Höhe gehen, je mehr sich ihre Fabrikation vervollkommnet. Eine Schnur bester künstlicher Perlen in vorzüglicher Form und tadellosem Glanz kostet jetzt schon bis zu 1000 Mark, und man sortiert die falschen Perlen ebenso sorgfältig wie die echten. Über die Herstellung dieser feineren Sorten von Perlennachahmungen ist wenig bekannt, denn die französischen Arbeiter, bei denen diese Industrie schon mehr als zweieinhalb Jahrhunderte heimisch ist, hüten das Geheimnis. Sie sind auch ganz besonders stolz auf ihre Kunst und sind bisher noch ganz ohne Konkurrenz geblieben, obwohl

Deutschland angestrengte Versuche machte, auch diese Industrie zu erobern. In den weniger feinen Sorten hat Deutschland schon Erfolge erzielt, aber in den besseren und besten ist man noch auf Frankreich angewiesen, und die bestehenden nordamerikanischen Fabriken beschäftigen französische Arbeiter.

Im großen und ganzen vollzieht sich die Fabrikation künstlicher Perlen folgendermaßen: Kleine runde, hohle Glaskügelchen werden in der üblichen Weise geblasen, und der Arbeiter gibt ihnen mit bestimmten Werkzeugen die eigenartigen, unregelmäßigen Formen der echten Perlen. Das Innere dieser Kügelchen wird dann mit der Masse bestrichen, die der künstlichen Perle den Glanz geben soll. Es ist dies eine unter dem Namen essence d'orient bekannte Mischung, deren Hauptbestandteil aus den Schuppen einer Sprottenart genommen wird. Diese Schuppen werden mit Salzwasser und Salmiak gemischt und ergeben dann eine glänzende Masse. Zu einem Kilo Essenz braucht man 50000 Sprotten. Das Glas der künstlichen Perlen wird etwas opalisierend gemacht und die glänzende Masse innen durch einen Überzug befestigt, der früher aus Wachs bestand (Wachsperlen), jetzt aber aus einer weniger leicht schmelzenden Komposition besteht.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.
Auszug aus dem Protokoll der Ausschuß-Sitzung des Verbandes

am 6. März 1904 im Architekten-Haus, Wilhelmstr. 92,93, vorm. 10 Uhr.
Entschuldigt fehlen die Herren Foehr, Steinheuer, Schlund, Bau-
mann, Dr. Schröder, Hampe.

Herr Fischer eröffnet 10 Uhr 20 Minuten die Sitzung. Die Zahl der Anwesenden ist zur Beschlußfähigkeit noch nicht genügend, wird es jedoch durch die später erscheinenden Herren Eckhardt, Menzel, Dirks und Werner.

Herr Fischer macht Mitteilung über die Erfolge der Agitation. Der Verband zählt 2011 Mitglieder; der Geschäftsverkehr hat sich lebhaft gestaltet, 3127 Briefeingänge und 19154 Ausgänge durch Briefe und Agitationszirkulare sind vom 22. Februar 1903 bis 22. Februar 1904 zu verzeichnen.

Unterstützungsgesuche sind bewilligt an G. in M. Mk. 50, an Frau L. in Sch. Mk. 30, an einen alten, bedürftigen Gehilfen Mk. 6.—, der schon einmal selbständig in Breslau gewesen ist.

Herr Richter bemerkt dazu, daß Gehilfenunterstützung Sache der Innungen sei. Herr Fischer erklärt die liberale Handhabung durch die vorläufig geringe Inanspruchnahme der Hilfskasse. Es erhielt ferner C. F. in B., 822 Jahr alt, Mk. 30.

Ein Darlehn für den Juwelier S. wird abgelehnt. Für die Zukunft wird beschlossen, an Gehilfen nichts zu zahlen, die bezüglichen Satzungen gelten als Richtschnur; in Ausnahmefällen soll es dem Verbande zustehen, alte selbständige Juweliere, Goldschmiede und Silberschmiede zu unterstützen.

Über die Besteckkonvention äußert sich Herr Müller dahin, daß hier in Berlin die qualitative und quantitative Mehrheit nicht zusammenzubekommen ist, Friedländer, Posen, Marcus, Meyen und Schneider sind nicht zu haben. Auch die Uhrmacher bilden für die Fabrikanten ein Hindernis, da die Kundschaft dieser Herren für viele eine Mehrzahl bildet. Herr Richter bestätigt diese Verhältnisse auch für Hamburg und befürwortet einen Friedensschluß zwischen Uhrmachern und Goldschmieden nach dem Vorbilde von Elberfeld und Bochum.

Herr Becker stellt eine Anfrage, ob außer den Zirkularen an die Fabrikanten noch eine weitere Bearbeitung stattgefunden und, da dies nicht geschehen, wird eine weitere Bearbeitung namentlich der Fabrikanten empfohlen. Herr Becker erblickt in der geringen Beantwortung seitens der Fabrikanten eine Nichtachtung des Verbandes und glaubt weiterzukommen durch eine Bearbeitung durch die Unterverbände. Herr Fischer macht darauf aufmerksam, daß Herr Becker nach Beschluß der letzten Ausschußsitzung die Heranziehung der Mitglieder durch ein Rundschreiben, daß er verfassen wollte, weiter fördern sollte; namentlich sollten die Fabrikanten in den Unterverbänden bearbeitet werden. Herr Merk vermißt einen Bericht über die Besteckkonvention, wie es in der Tagesordnung versprochen ist, das, was darüber gesagt ist, war bekannt.

Herr Merk schildert die Gründung des Bayrischen Verbandes, der mit 150 Mitgliedern gegründet wurde, eine weitere Zunahme aber nicht gefunden hat.

Die Besteckkonvention hält er für die beste Förderung der Interessen der Mitglieder und sieht eine Möglichkeit der Durchführung einzig in der Abschneidung der Bezugsquellen.

Er kommt zu dem Schluß, daß aus den einzelnen Vereinen heraus die Sache durchgeführt werden muß.

Die Änderung, im § 10 an Stelle ,,Besteckwaren“ „Silberwaren“ zu setzen, hält er übrigens für unglücklich. Man sollte nicht zu weit gehen. Eine Alternative, die den liefernden Fabrikanten gestellt wird, müsse die Konvention zum Abschluß bringen.

Herr Fischer ist dafür, durch einen heut zu fassenden Beschluß, eine Anfrage „ja“ oder „,nein" an die Mitglieder zu richten. Eine Auflösung des Verbandes hält er für ausgeschlossen, weil noch so viel Interessen zu wahren sind, die eine kollosale Arbeit verursachen. Herr Richter wünscht eine Klarstellung, wie in den einzelnen Teilen des Reiches die Geneigtheit für die Konvention steht, in Hamburg ist es solange nicht möglich, als Berlin beiseite steht.

Herr Kommerzienrat Wilkens - Hemelingen vertrat seinen alten Standpunkt, daß die Konvention Sache der kleineren Verbände ist. Es war ein Fehler, die Konventionssatzungen mit speziellen Daten auf den Verbandstagen zu beschließen, eine Verbreitung über ganz Deutschland hält er für unrichtig. Ohne Fabrikanten ist die Durchführung in den kleinen Verbänden unmöglich, er ist über die geringe Beantwortung seitens dieser erstaunt und glaubt die Ursache darin zu finden, daß die,,Lieferung an Angehörige anderer Zweige" nicht gestattet sein soll.

Er hält diesen Punkt b für das Hindernis und schlägt vor, die Anfrage so zu halten, daß man sich darauf beschränkt, zu fragen, ob die Fabrikanten sich, wie für Rheinland und Westfalen, auch für die anderen Verbände verpflichten wollen.

Redner legt dann den Entwurf eines Vortrages vor, der nach Abschluß einer Konvention seitens der Unterverbände an den Vorstand geht, um dann mit den Fabrikanten zu verhandeln.

Herr Eckardt wundert sich nicht über die geringe Zahl der Antworten, er hat das Gleiche bei der Umfrage im eigenen Kreise erfahren, die Großen haben überhaupt nicht geantwortet.

Herr Walter berichtet über die Erfahrungen auf seinen Reisen, bei denen er eine Geneigtheit der einzelnen stets gefunden hat; jeder bemängelt jedoch, daß noch nichts Positives vorhanden. Als ersten Schritt zur Einigung hält er für nötig, daß die Fabrikanten gleiche Preise für alle Abnehmer rechnen.

Herr Becker warnt davor, derartige Behauptungen, wie sie von Konkurrenten gemacht werden, für wahr zu halten.

Der § 10 kann bei der Konvention der Unterverbände fortfallen. Diese müssen dem Vorstande dann ihre jeweiligen Bestimmungen zur Genehmigung und weiteren Durchführung vorlegen.

Herr Richter beantragt eine Unterkommission mit dem Vorstand, bestehend aus den Herren Wilkens, Becker und Walter, zu bilden. Herr Merk beantragt die Versendung der Schriftstücke an die Unterverbände nicht an die Einzelmitglieder oder Juweliere, welche einer Lokalvereinigung nicht angehören.

Für Bayern nicht adressiert ca. 300 Exemplare.

Punkt 2 der Tagesordnung. Bericht über die Feuerschutz kasse. Herr Fischer berichtet über die Bearbeitung eines Statuts nach dem Normalstatut und die Verhandlungen im Aufsichtsamt, wonach die beste Form der Verein auf Gegenseitigkeit ist.

Punkt 3. Etatsberatung. Herr F. macht davon Mitteilung, daß aus dem Erlös des Verbandsbuches 1000 Mk. in die Kasse gelegt werden, um das Unternehmen als Verbandssache zu kennzeichnen.

Der Vorstand und Ausschuß erklären sich hiermit einverstanden, der Verband übernimmt ein Risiko nicht.

Herr Fischer erläutert den augenblicklichen Stand der Kasse und kommt zu dem Ergebnis, daß, wenn, an Stelle 2700 Mk. anzulegen, nur 1000 Mk. angelegt werden, sich Einnahmen und Ausgaben bis 1. Juli die Wage halten.

Die 1700 Mk. werden als Darlehn aus dem Fonds bewilligt. Die Ausgaben für die Feuerschutzkasse sollen ebenfalls besonders gebucht werden, um bei deren Inkrafttreten eine Rückzahlung zu bewirken.

Um Ersparungen zu machen, wird die Kündigung beim Zentralausschuß hiesiger gewerblicher und industrieller Vereine beantragt, ebenso beim Verein für Vorbereitung von Handelsverträgen, ebenso Verein für gewerblichen Rechtsschutz, ein Ersparnis von 242 Mk. wird damit erzielt.

Die Mitgliedschaft bei der rumänischen Handelskammer wird ebenfalls aufgegeben.

Herr Eckardt befürwortet, daß der Verband nicht für das Anzeigen von Hausierern zahlen soll, sondern jeder solle vor seiner Tür kehren. Die Sache wird aber als Verbandssache angesehen und es bleibt beim Alten.

Punkt 4. Bericht über detaillierende Fabrikanten. Eine Pforzheimer Firma soll an einen Leutnant nach Flensburg ein Service geliefert haben und sich hinter der Behauptung verklausulieren, daß sie im Musterlager in Pforzheim an Reflektanten abgebe..

Der zweite Fall betrifft eine Besteckkastenlieferung nach Konstanz. Die Verlesung der Korrespondenz ergibt, daß die Firma auf den Verband Rücksichten nicht nimmt.

Herr Müller wird beauftragt, den Standpunkt des Verbandes mit der Firma bei seiner Dorthinkunft zu besprechen.

Herr Becker berichtet über Orivit, Akt.-Ges., welche Silber fabrizieren wollen, und infolgedessen beantragt Bruckmann die Aufnahme der Gesellschaft in den Verband, was von dem Ausschuß nicht für der geeignete Weg gehalten wird, um den Detailverkauf zu verhindern.

Herr Fischer verliest Beschwerden über Detaillieren verschiedener Silberwarenfabriken Sachsens, R. Köberlin, Gebrüder Köberlin, Langer und Robert Altermann.

R. Köberlin hat sich nach seinen Aussagen nur einmal zur Privatlieferung verleiten lassen, verspricht für die Zukunft Enthaltung. Alle diesbezüglichen Anträge sollen noch weiter verfolgt werden.

Punkt 5. Beratung der weiteren Schritte in der Sache Uhrmacher, die sich Goldarbeiter nennen. Der zweite Fall erledigt diese Frage treffend durch eine einstweilige Verfügung, nach der die Bezeichnung als Goldarbeiter den Uhrmachern versagt ist. Der Ausschuß gibt es dem Vorstand anheim, jeweilig die richtigen und zweckmäßigen Maßnahmen zu treffen.

Punkt 6. Beschlußfassung über Herausgabe von periodischen Mitteilungen des Verbandes. Herr Fischer erläutert die Absicht des Vorstandes, Mitteilungen diskreter Art je nach Bedarf als Agitationsmittel herauszugeben, nicht als Ersatz für eine Zeitung, sondern um den Mitgliedern das Wirken des Vorstandes näherzubringen; ebenfalls die wirklichen Verhandlungen des Vorstandes dem Ausschuß zugänglich zu machen. Keinesfalls wird bezweckt, die Zeitungen zu schädigen.

Punkt 7. Agitation. Herr Fischer macht Mitteilung über die letzte Reise, deren Mißerfolg weitere Unternehmungen als nicht angezeigt erscheinen läßt.

Eine Agitation für Anhalt steht auf Wunsch der Bernburger Juweliere noch in Aussicht.

Punkt 8. Bericht über den Taits Prozeß. Die eingereichte Revision wird hoffentlich verworfen.

Punkt 9. Verschiedenes. Herr Walter führt Klage über die Aufnahme eines Uhrmachers in Hersfeld in den Verband.

Herr Fischer erläutert die Angelegenheit dahin, daß Anders sich gemeldet, und daß bei Bündert & Lettré Anfrage gehalten wurde, die ihn als Goldarbeiter bezeichneten, während der Goldschmied sich nicht um den Verband bemüht hat.

Herr Eckardt rät, dem Laufer aufzugeben, Mitglied zu werden und sich mit Anders zu vertragen, weil dem Vorstand nicht zugemutet werden kann, seinen Beschluß umzustoßen.

Herr Richter legt die Sache Erpenbach-Köln zur weiteren Behandlung vor. Für Erfurt hat Herr Fischer die gleiche Sache schon behandelt.

Die Sammlung für die Aalesunder Goldschmiede hat 138 Mk. er

geben.

Im ganzen sind etwa 1000 Mk. für die Aalesunder eingegangen.
Schluß der Sitzung 412 Uhr.
Fischer. Oscar Müller.

Die neue Hauptportaltür des Aachener Rathauses.

Nur zu oft hört man bei Besichtigung alter Kunstwerke bedauernde Äußerungen, welche der Ansicht entspringen, daß derartige Sachen heute nicht mehr gemacht würden, oder gar nicht mehr gemacht werden könnten. Letzteres ist ganz, ersteres zum Teil unrichtig. Wenn, wie heute ja vielfach der Fall, neue Bauwerke aller Art einfach dem Unternehmer übergeben werden, der am wenigsten Geld fordert, so wird man schwer verlangen können, daß derselbe erstklassige Meister oder gar Künstler mit der Ausführung der Einzelheiten betraut. Er kauft einfach billige Fabrikware und fertig ist er.

Was aber geschaffen werden kann, wenn derartige Sachen dem Künstler übertragen werden, zeigt die nebenstehende Abbildung der Aachener Rathaustür, welche von Herrn Professor Frentzen entworfen und in der Kunstwerkstätte des Aachener Stiftsgoldschmiedes August Witte ausgeführt wurde. Aus schwerem Eichenholz montiert, zeigt sie eine überaus reiche Gliederung und einen geradezu überwältigenden Schmuck von Ornamenten und figurellen Verzierungen.

Jeder Flügel ist in vier Felder geteilt, von denen jedes in anderer Weise ausgefüllt wurde, und die doch zusammen ein vollendetes, harmonisch wirkendes Ganze bilden. Die unteren sind mit

breiten Bändern aus Aluminiumbronze und freigetriebenen Rosetten ausgefüllt. Von den zweiten zeigt das linke Feld den Aachener, das rechte den alten doppelköpfigen Reichsadler. Diese Adler sind in Aluminiumbronze getrieben und mit rotem Leder unterlegt. Ornamentales Blattwerk füllt die freibleibenden Ecken. Am reichsten aber sind die nun folgenden dritten Felder ausgestattet. In zwei wundervoll ausgeführten Basreliefs bringen sie bedeutsame Szenen aus der Aachener Geschichte zur Darstellung, nämlich das Krönungsmahl Rudolfs von Habsburg (1273) und den Schwur der Aachener Bürger auf das Stefansblut 1425 (links). Die obersten Felder endlich sind mit ornamentalem Blattwerk in gitterförmiger Anordnung ausgeführt, und ähnliches Blattwerk füllt auch das breite Schlußfeld. Das Mittelstück zeigt in Manneshöhe einen Baldachin mit der Statue der Himmelskönigin. Als Türgriffe sind säulengeschmückte Türmchen angebracht. Reiche Beschläge und freigetriebene Rosetten verbinden die einzelnen Felder und bilden einen weitern reizvollen Schmuck.

Diese Prachttür ist eine Sehenswürdigkeit für sich und das Ziel vieler Besucher. Dankler.

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Akademische Verbindung „Cellini“ zu Hanau a. M.
Bericht der Generalversammlung vom 12. März 1904.

Der I. Präses F. R. Wilm eröffnet um 9, Uhr die Versammlung und heißt mit herzlichen Dankesworten die zahlreich erschienenen A. H. A. H. willkommen. Ehrenmitglied Herr Prof. M. Wiese ist leider verhindert an derselben teilzunehmen, da die Ausstellung, der für die Weltausstellung in St. Louis bestimmten Arbeiten, seine ganze Zeit in Anspruch nimmt. Die Ausstellung wird vom 12. bis 16. März dauern. Nach Verlesung des letzten, reichhaltigen Protokolls durch Herrn G. Köhler geht der Präses zum geschäftlichen Teil über. Als erstem wurde dem II. Präses Herrn Carl J. A. Begeer das Wort erteilt, der als Vertreter der Verbindung zur Feier des 25jährigen Jubiläums des Kunstgewerbe-Schülervereins Werkstatt" Stuttgart dorthin gegangen war. Aus seinem Bericht teilen wir mit, daß das Fest in schönster Weise verlief. Eingeleitet wurde es durch einen großen Kommers im Olga-Bau, auf dem die Professoren und Lehrer der kgl. Kunstgewerbe-Schule vollzählig erschienen waren und dem Verein zur. Erinnerung an das Fest einen großen silbergetriebenen Pokal, zwei Bronzegefäße und einen kunstvoll geschnitzten Schrank schenkten. Eine große Zahl von Ehrengaben, welche von den Gründern und alten Mitgliedern, wie von Gönnern und Freunden, der Werkstatt übergeben wurden, zeigte dem Vereine, welcher Liebe und Achtung sich derselbe in Stuttgart erfreute.

Nach diesen Mitteilungen geben die einzelnen Vorstandsmitglieder Bericht über ihre Tätigkeit im verflossenen Semester ab. Die Kassenrevisoren A. H. A. H. Herr Pflaumer in Vertretung des A. H. A. H. Herrn H. Böhme und Herr F. B. Wilm kamen für den Kassierer Herrn C. Buschmann nach Prüfung der Kasse um Entlastung ein, welche zuerkannt wurde.

Der Schriftführer Herr G. Schien teilt mit, daß der Kunstgewerbler Verein „Ring" Düsseldorf einstimmig in den Verband

aufgenommen ist. Die Verbandskonkurrenz, Entwurf für ein Diplom, wurde auf den 15. April verschoben. Der I. Präses teilt mit, daß seine persönliche Anfrage bei Herrn Prof. Luthmer, Frankfurt a. M. bez. seiner Ernennung zum Ehrenmitgliede von Erfolg war und Herr Professor übermittelt für die Ehrung seinen herzlichsten Dank.

Im Anschluß an das Letztere schlug der Vorstand vor, Herrn Prof. A. Offterdinger, Lehrer der kgl. Zeichenakademie, die Ehrenmitgliedschaft der A. V. Cellini anzutragen, da derselbe zu jeder Zeit die Verbindung in liebenswürdigster Weise mit Rat und Tat unterstützt hat. Der Vorschlag wird begeistert angenommen und beschlossen in einem Diplom zum Ausdruck zu bringen, welches ihm zu Pfingsten überreicht werden soll.

Hiermit findet die Tätigkeit des Vorstandes für das Wintersemester ihr Ende und mit herzlichen Worten des Dankes für treue Unterstützung von seiten der A. H. A. H. sowie Kommilitonen legt der Präses sein Amt nieder, dem sich die anderen Vorstandsmitglieder anschließen. A. H. A. H. Herr Böhme leitet nun die Vorstandswahl für das Sommersemester ein, das folgendes Ergebnis bringt.

I. Präside F. R. Wilm.

II.

Carl J. A. Begeer.
Schriftführer G. Schien.

I. Kassierer

II.

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Bibliothekar

A. H. A. H. Böhme.
Pflaumer.
Wilh. Ulsamer.

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Der Ehrenrat für das Sommer- und Wintersemester besteht aus den Herren Prof. Wiese, A. H. Böhme, A. H. Hummel und dem I. Präsiden. 11 Uhr Schluß der Versammlung

v. Soci.

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In der Tat kann man von einer Wildheit sprechen, die existierte, als die ausgelassenen Faschingsleute das nach dem Tema: „Im Krug zum grünen Kranze" geschmackvoll dekorierte Kneiplokal betraten. Unser lieber,,Cellini" war, wie er erzählte, aus dem siebenten Himmel heruntergekommen, um seine feuchtfröhlichen Kunstjünger auch mal im tollsten Jubel zu sehen. Frei — keine Fessel der Grenze zeigte sich den Komilitonen am heutigen Abend. ,,Alter" Cellini hatte manchmal nicht die Stärke der Stimme, seiner Söhne Freudentöne zu überschlagen. Und trotz des Durcheinander konnte man recht nette Gruppen und Darstellungen sehen. Es rannte z. B. mit einem Sprachtalent der rührige, dicke Wirt in seinem Wiener" Bart, roter Nase und weißer Schürze um die sich harmlos lagernden Wanderer. Der ,,Kümmelweckjunge" durcheilte unzählige Male die Reihen, und sein,,Bretzel gefällig" gellte bald lästig zu Ohren. Da konnte man sich einer ganzen Musikkapelle erfreuen, die sich nach und nach durch ankommende Wanderer ergänzte. Und diese Studenten erst, die machten einen höllischen Spektakel in einer Ecke und sprachen kurzum das Recht. ,,Exzellenz" Menzel bemühte sich, unserm alten Cellini die Kur zu machen; was das zu bedeuten hatte, konnte man nicht feststellen - aber auf jeden Fall wurde etwas befolgt (Des siebenten Himmels!). Zwei schmucke Kellnerinnen hatte unser Wirt ,,vom grünen Kranze" des heftigen Besuches wegen angestellt. Auch der Nachtwächter hatte sich eingefunden und gönnte sich einen Schluck", nur um jede Stunde mächtig in sein Horn zu stoßen und die betr. Stunde zu verkünden. Auch mußte er verschiedentlich für

„Cellini“ zu Hanau a. M. am 16. Februar 1904.
den,,Höchstkommandierenden“ dieses Abends, für den alten Cellini, Ruhe
gebieten, da sich u. a. des Clowns meisterhafte Bocksprünge und Fratzen
allgemeines Gelächter zuzogen. Ein alter Professor, Stand: Botaniker
vulgo Vogelscheuche, hatte sich auch mit seinem Talent des Fiedel-
bogens unter die Kapelle gemischt. So konnte man auch bemerken,
daß ein deutscher Jüngling, der sogar die Farben seines Vaterlandes
an Kragen und Manschetten trug, unter furchtbarem Patriotismus
deutsche Lieder gröhlte und dabei die Lampions zerschlug. Die
Studenten-Fröhlichkeit hatte kein Ende, einer derselben karikierte
alle Anwesenden und hielt Rede über jeden. Endlich solche
Lumperei! Die Hosen zerfetzt, unpassende Röcke am schmierigen
Leibe, das halbe Gesicht mit einer zentimeterlangen Haarschicht
bedeckt, walzten diese Kumpane im Kneipzimmer umher, mit ver-
schiedenen anderen harmlos dasitzenden Leuten Krach anzufangen.
In dem in der dunklen Ecke zusammengekauerten Wanderer erkennen
wir einen Maler auf der Walze. Nach dem Vortrage verschiedener
Gesangsstücke, Reden, Mordgeschichten und Prologe fanden sich
noch weitere Lumpen ein. Auch, was zu erwähnen ist, hatte sich
,,unser" Sabinchen aus dem ,,Nassen" gewendet, um bei uns, bei
denen das Sabinchen-Mordgeschichtslied als Leiblied erkoren, einige
fröhliche Stunden zu verleben. Der Musikdirektor, dieser Mensch
mit den langen Haaren und dem dazu vortrefflichen Zylinderhute,
bekümmerte sich in vorzüglicher Weise um seine untergebenen Leute
(aber mehr um den Durst oder das Gesöff als die Vortragstücke).
Durch allzuvielen Zulauf von anderen Leuten, die etwas mehr
Gambrinus zugewendet hatten, mußte, da keine Rühe mehr hergestellt
werden konnte, die Fastnachtskneipe um 12, Uhr geschlossen
werden.

,,Hebt die Gläser laßt sie klingen

Laßt uns jauchzen, laßt uns singen
In sel'gem Taumel überall:
Vivat

Im Februar 1904.

hoch Karneval!"

v. Spund.

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