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Fremdenplätze usw. werden. Adolf Kiedaisch in Pforzheim ist mit Broschen, Anhängern, Plaketten, Boutons, Kleinmetallwaren, Ledersachen usw. angemeldet. Mit „amerikanischen Bijouteriewaren wird die Firma Theodor Heilbronn aus Frankfurt a. M. in Leipzig erscheinen (Petersstraße, Centralhotel).

Zahlreich sind die Nachrichten, welche uns über die Beteiligung an der Oster-Vormesse aus Berlin zugingen. Die Berliner Metallund Alfenidewaren-Fabrik Karl Krall wird im Städtischen Kaufhaus mit besonderen Neuheiten in Zinn-Ausführung, wie Armleuchter, Tafelaufsätze, Fruchtschalen, Jardinièren, Menagen, Kuchenkörbchen usw. aufwarten. Von Messe zu Messe hat sich das Interesse für die Erzeugnisse der Firma gesteigert. Die Aktiengesellschaft vormals H. Gladenbeck & Sohn, Bildgießerei, stellt im Centralhotel, Petersstraße aus. Für neue Bronzen wurden eine Reihe von Modellen erster deutscher Künstler erworben, so daß die diesmalige Kollektion wieder hohes Interesse für sich beanspruchen kann. Besonderer Effekt wird durch eine Komposition von Bronze und Stein (Marmor) erzielt. Die Abteilung E. Lewy Söhne (Kunstgewerbliche Gegenstände) bringt Neues in montierten Glaswaren mit wirksamer Form und Farbengebung. Bedeutende Kunstwerte gehen nach Entwürfen hervorragender Künstler aus den Werkstätten für Bronzebildguß von Richard Keiper, Berlin, Ritterstraße, hervor. Sie haben in den Kreisen der Kunstfreunde längst von sich reden machen und in letzter Zeit haben sich die Schöpfungen zu einer Höhe der Vollkommenheit entwickelt, die uns die uralte Kunst der Bronzebildgießerei in neuem Glanze zeigt. Neben einer Reihe großer Schöpfungen, die schon auf Kunstausstellungen der Kritik unterlagen und wie z. B. „Schöpfendes Mädchen" auch zum Ankauf gelangten, werden wir wieder eine große Zahl mittlerer und kleiner Figuren vorfinden, so daß Interessenten in den schönen Ausstellungsräumen der Firma (Kaufhaus, Laden 18) vom Guten das Beste finden. Die Fabrik für versilberte, vergoldete, oxydierte Metall - Alfenide- und Neusilberwaren von Philipp Funke, Berlin, Luisenstraße 5, bringt zur diesjährigen Ostermesse außer ihren bekannten, kouranten Waren, Tafelaufsätzen, Kakesdosen,

Butterdosen, Brotkörben, Teeglashaltern usw. noch recht empfehlenswerte, kleine Bonbonnieren und prächtige Salz- und Pfefferstreuer. Dieselben waren stets ein beliebter Artikel, der Konsum litt aber darunter, daß die bisherigen Metallkapseln Grünspan ansetzten, was bei der neuen Legierung ausgeschlossen ist. Trotz der Verbindung mit echtem Silber ist der Preis wohlfeil. Die Firma stellt in Auerbachs Hof, Tr. E aus.

Die Orivit Aktiengesellschaft für kunstgewerbliche Metallwarenfabrikation in Köln-Braunsfeld wird Neumarkt 1 eine Sonder-Ausstellung veranstalten, da die Räume der Württembergischen Metallwarenfabrik nicht mehr ausreichen. Es kommt gerade diesmal, wie uns mitgeteilt wird, eine interessante Serie der letzten Neuheiten, sowohl in Orivit als auch versilberten Hartmetallwaren zur Ausstellung.

Die Metallwarenfabrik von Grüber & Lösenbeck in Lüdenscheid ist mit ihrem Spezialartikel „Albumanhänger" vertreten, die jetzt auch in 800000 Silber, Doublé und Stahloxyd geführt werden (Meßpalast Hansa).

Aus Schmalkalden ist die Firma H. A. Erbe mit ihren bekannten und beliebten „Reichsbestecken" von den billigsten bis zu den teuersten Sorten angemeldet. Sie wird im Kaufhaus III während der Vormesse domizilieren.

Interesse wird auch der Galalith-Haarschmuck der internationalen Galalith-Gesellschaft Hoff & Co. in Harburg erwecken. Die Firma wird diesmal neben einzelnen Neuheiten in Frisierkämmen, Staubkämmen usw. eine reichhaltige Kollektion von Galalith-Kopfputzartikeln ausstellen. Die neue Modefarbe, in welcher der Schmuck gehalten ist, hat in Paris großen Anklang gefunden. Wichtig ist es, hervorzuheben, daß bei den aus Galalith hergestellten Gegenständen jedwede Explosionsgefahr ausgeschlossen ist, und Galalith-Artikel daher auch bezüglich ihrer Aufbewahrung in Engroslagern, Detailgeschäften usw. keinen polizeilichen Vorschriften irgend welcher Art unterstehen.

Wir werden in einem weiteren Artikel die Heerschau fortsetzen und einzelner besonders interessanter Neuheiten, welche die Oster-Vormesse bringt, gedenken.

Der Geschäftsbetrieb der Reisenden der Gold-, Silberwaren-, Uhren- und Edelstein-Branchen im neuen deutsch-schweizerischen Handels- und Zollvertrag.

Der Artikel 9 des Handels- und Zollvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweiz vom 10. Dezember 1891 hat durch Ziffer VI des Zusatzvertrages vom 12. November 1904 eine Änderung erfahren. Insbesondere soll den mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen Gewerbetreibenden des anderen Staates nach der neuen Fassung die Mitführung von Waren selbst insoweit erlaubt sein, als sie den im Inlande domizilierten inländischen Gewerbetreibenden (Handlungsreisenden) gestattet wird, während jenen ausländischen Gewerbetreibenden früher nur das Mitführen von Waren mustern gestattet war.

Nach § 44, Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung dürfen Handlungsreisende zwar Proben und Muster ohne weiteres mit sich führen, Waren selbst aber nur insoweit, als der Bundesrat bezüglich solcher Waren, die im Verhältnisse zu ihrem Umfange einen hohen Wert haben und übungsgemäß an die Wiederverkäufer im Stück abgesetzt werden, Ausnahmen zuläßt. Dies ist bis jetzt nur in dem aus Ziffer I der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. November 1896 ersichtlichen beschränkten Umfang geschehen.

In diesem Umfange, also mit Beschränkung auf die Gold- und Silberwarenfabrikanten und Gold- und Silberwaren-Großhändler, sowie die Taschenuhren-, Bijouterie-, Schildpattwaren-Fabrikanten oder Großhändler und die Großhändler mit Edelsteinen, Perlen, Kameen und Korallen und unter den dort näher bezeichneten Voraussetzungen kann nunmehr vom 1. Januar 1906 - dem Zeitpunkte des Inkrafttretens des gedachten Zusatzantrages den mit einer Gewerbelegitimationskarte versehenen schweizerischen Gewerbetreibenden (Handlungsreisenden) die Mitführung von Waren gestattet werden.

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Zur Erteilung einer solchen Befugnis sind die zur Ausstellung von Legitimationskarten berufenen unteren Verwaltungsbehörden

zuständig, und zwar sind bezügliche Gesuche an diejenige Behörde zu richten, deren Bezirk zuerst bereist werden soll.

Dabei ist nach einem Erlaß des Großherzoglich Badischen Ministeriums des Innern an die Bezirksämter folgendes zu beachten: Der Gesuchsteller muß im Besitze einer auf ihn persönlich oder auf einen in seinem Dienste befindlichen Reisenden ausgestellten Gewerbelegitimationskarte sein und zur Begründung seines Gesuchs ausführen:

a) daß er Gold- und Silberwarenfabrikant oder Gold- und Silberwaren-Großhändler ist oder daß er Taschenuhren-, Bijouterie- und Schildpattwarenfabrikant oder Großändler ist oder mit Edelsteinen, Perlen, Kameen und Korallen Großhandel treibt; b) daß er persönlich oder durch den in seinem Dienste stehenden Reisenden Gold- und Silberwaren oder andere der unter a) aufgeführten Waren an Personen, die damit Handel treiben, feilbieten und zu diesem Zweck mit sich führen will;

c) welcher Art im einzelnen die auf diese Weise feilzubietenden und mitzuführenden Waren sind und daß dieselben übungsgemäß an die Wiederverkäufer im Stück abgesetzt werden.

Ergeben sich Zweifel über die tatsächliche Richtigkeit der Ausführungen des Gesuchs oder bedarf das letztere der Ergänzung, so sind mit tunlichster Beschleunigung die erforderlichen Feststellungen zu bewirken. Darüber, ob die in Betracht kommenden Gold- und Silberwaren, Taschenuhren usw. übungsgemäß an die Wiederverkäufer im Stück abgesetzt werden, ist gegebenenfalls ein Gutachten der zuständigen Handelskammer zu erheben. Den badischen Handelskammern ist vom Ministerium anheimgegeben worden, sich ev. vor Abgabe des Gutachtens mit der Handelskammer in Pforzheim ins Benehmen zu setzen.

Betreffs der in der Schweiz zu erteilenden Bewilligungen zum Mitführen von Waren sei zur Information der deutschen Interessenten auf das schweizerische Bundesgesetz, betreffend die Patenttaxen der Handlungsreisenden vom 24. Juni 1892 hingewiesen. Nach Artikel 1 dieses Gesetzes kann die Bewilligung zum Mitführen von Waren in der Schweiz erteilt werden, wenn die sofortige Übergabe der Ware an den Käufer für den Betrieb ihres Geschäftes notwendig ist. Diese Bewilligung kann jedoch nur

Handelsreisenden erteilt werden, die ausschließlich mit Wiederverkäufern oder Geschäftsleuten im Verkehr treten, die den angebotenen Handelsartikel in ihrem Gewerbe verwenden. Einschlägige Gesuche sind von auswärtigen Handelshäusern an die Regierung desjenigen Kantons zu richten, der zuerst bereist werden soll. Dieselben werden hierauf, mit einem Gutachten versehen, dem eidgenössischen Handelsdepartement zum endgiltigen Entscheide unterbreitet.

Offener Sprechsaal.

Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir Einsendungen von Abonnenten und Fachkollegen, die in sachlicher Weise auf Übelstände aufmerksam machen und zur Diskussion darüber auffordern. Wir bitten alle unsere Leser, von dieser Einrichtung recht häufig Gebrauch machen zu wollen, mit der Bemerkung, daß diese Einsendungen ohne unsere redaktionelle Verantwortung erscheinen. Verjährung des Mängeleinwandes bei gelieferter Gold- und Silberware.

Wenn ich mir gestatte, hierzu das Wort zu ergreifen, so ist es, weil gerade die Gesamtheit der Bijouterie-Fabrikanten das lebhafteste Interesse daran haben muß, daß einer laxen Behandlung des Feingehalts - Gesetzes durch Goldwaren - Erzeuger auf das schärfste entgegen getreten wird.

Während in Ländern mit staatlichen Punzierungsämtern jedem Käufer die absolute Sicherheit gegeben ist, daß der gekaufte Gegenstand dem aufgestempelten Feingehalt entspricht, liegt bei dem deutschen Geschäft gewissermaßen ein Verhältnis auf Treu und Glauben vor.

Für uns ist die Befreiung von der staatlichen Punzierung eine außerordentliche Vereinfachung, um so mehr ist also darauf zu halten, daß: wissentliche Verstöße gegen das Feingehalts-Gesetz im Sinne des Gesetzes als Betrug verfolgt werden, daß auch Verstöße, die auf Irrtümern beruhen, bestraft werden.

Legierungen sind eine so hochwichtige Sache, daß eben mit jener Sorgfalt vorzugehen ist, die einen Irrtum ausschließt.

Nun der spezielle Fall: Es ist für den Käufer, Grossisten oder Detailleur, praktisch unmöglich, jeden einzelnen goldenen Gegenstand auf die Richtigkeit seines Feingehaltes zu prüfen, um so mehr,

als sich durch Stichprobe eine Differenz von beispielsweise 2000. mit Sicherheit gar nicht bestimmen läßt.

Woraus folgert, daß der Erzeuger durch Aufstempelung des Feingehaltes für immer die Garantie übernimmt, daß der Feingehalt im Sinne des Gesetzes 10000 Fehlergrenze in Ordnung geht. Ergeben sich berechtigte Anstände, früher oder später, so wird er im wohlverstandenen eigenen Interesse die Sache auf gütlichem Wege abzumachen suchen, da eben für ihn eine strafbare Handlung vorliegt.

Bei dem vorliegenden Falle ist die Sache verhältnismäßig harmlos. Die Differenz beträgt auf den Trauring vielleicht 25 Reichspfennige. Immerhin: Die Fehlergrenze ist überschritten, also hat Ihr Abonnent nicht nötig den Weg des Zivilgerichtes zu wählen, vielmehr steht es ihm frei, sich an den Staatsanwalt zu wenden.

Im Übrigen: Der schwarze Streifen auf dem Damenfinger rührt entweder von verwendetem schlechtem Lote oder daher, daß das Gold nachlässig geschmolzen war, so daß im Golde direkt noch ein Kupferstreifen vorhanden war, der unglücklicherweise bloß lag. An sich werden bei 730 000 haltigen Goldwaren Mängel im Tragen sich niemals ergeben.

S.

Silber- und Goldsachen in Briefsendungen nach Rumänien. Wir machen unsere geschätzten Leser ganz besonders darauf aufmerksam, daß nach einer Mitteilung der rumänischen Postdirektion aus dem Auslande in Rumänien eingehende zollpflichtige Briefsendungn, wie Briefe mit Münzen, Gold- und Silbersachen, Edelsteinen, Schmuck und anderen wertvollen oder zollpflichtigen Gegenständen sowie Warenproben, die irgend einen Kaufwert haben, mit dem vierfachen Einfuhrzoll belegt und gegen Entrichtung der rumänischen Paketgebühr dem Empfänger zugestellt werden.

Eine Prunkschale fur den Ratssilberschatz in Hamburg ist dem Senat übergeben worden. Der Deckel trägt die Inschrift: „Von Gottfried Semper erdacht, von Alexander Schönauer gemacht, von Edmund J. A. Siemers dargebracht dem Senat von Hamburg 1906.“ (Von Semper ist ein Entwurf hinterlassen worden, nach dem die eine Seite der Prunkschale gearbeitet worden ist.) Die beiden Hälften des Friesbandes veranschaulichen einen Zug, zusammengesetzt aus musizierenden und tanzenden Bacchanten, Seejungfrauen, Faunen, Liebesgöttern, phantastischen Seeungeheuern mit Schlangenleibern, Drachen-, Löwen- und Tierköpfen, im ganzen fünfundzwanzig Figuren. Der den Rumpf tragende Sockel ist von Weingewinde eingerankt, mit Masken verziert. An den Ecken springen nackte geflügelte Jungfrauen vor, zu ihren Häupten sieht man auf der polierten Fläche des oberen Sockelblattes an jeder Ecke je eine bärtige Männermaske. Die beiden an den Seiten abstehenden Griffe werden von je zwei Muscheln blasenden Tritonen getragen, auf dem den Deckel krönenden Knauf treten zwischen Akanthus Putten hervor, die auf Sphinxen reiten. Kleine Täfelchen weisen das Hamburger Wappen und das Wappen der Familie Siemers auf. Die 13 Kilo Silber wiegende Prunkschale, die in der Höhe 55 cm, im Durchmesser 38 cm mißt, ist bei dem diesjährigen Kaiser-Geburtstags-Diner im Rathause zum ersten Mal auf die Senatstafel gelangt und wird zurzeit im Museum für Kunst und Gewerbe zur Ausstellung gelangen.

Leipziger Meẞ- Musterlager- und Meß-Postverkehr. Auf Wunsch zahlreicher Einkäufer wie Aussteller ist vom Rate der Stadt und vom Meß-Ausschuß der Handelskammer Leipzig, wie jüngst im Inseratenteil unseres Blattes bekannt gemacht, auch diesmal wieder an die Ausstellerschaft die Aufforderung ergangen, zur Verhütung übermäßiger Zusammendrängung des Verkehrs die Musterläger allseitig bis einschl. Dienstag, den 13. März offenzuhalten. Um die allgemeine Befolgung dieser Aufforderung zu erleichtern, wird auch die von der Kaiserlichen Oberpostdirektion während der Messe im Städtischen Kaufhaus eingerichtete Postanstalt dankenswerter Weise voraussichtlich bis zum 13. März und zwar schon vom 3. März an, also bereits die zwei letzten Tage vor Beginn der Messe (5. März) geöffnet sein.

Gesellenprüfungen. Es naht wieder die Zeit, wo eine große Anzahl von Lehrlingen die Lehrzeit beendigt hat. Es ist daher angebracht, darauf hinzuweisen, daß der Lehrherr nach § 131e der Gewerbeordnung verpflichtet ist, den Lehrling zur Ablegung der Gesellenprüfung anzuhalten. Die Zulassung zur Prüfung haben die Lehrlinge der Innungsmitglieder bei dem Prüfungsausschuß der Innung, die übrigen Lehrlinge bei der Handwerkskammer zu beantragen. Diese gibt das Gesuch an den von ihr eingerichteten Prüfungsausschuß weiter, der alsdann die Prüfungsarbeit (das Gesellenstück) bestimmt. Dem Gesuche sind das Lehrzeugnis und die Zeugnisse über den Besuch der Fortbildungs- oder Fachschule beizufügen. Sie sind so zeitig einzureichen, daß der Prüfungsausschuß in der Lage ist, die Prüfungsarbeit zu bestimmen und zu überwachen. Ueber die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis erteilt. Dasselbe verleiht dem Inhaber mit dem vollendeten 24. Lebensjahre die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen.

Permanente Industrie-Ausstellung in Amsterdam. Um Konsumenten und Händlern den Absatz ihrer industriellen Produkte zu fördern, hat die Internationale Gewerbe-Ausstellung und Verkaufsgesellschaft in Amsterdam eine permanente Industrie - Ausstellung organisiert, worauf wir unsere Exporteure ganz besonders aufmerksam machen.

Ausstellungen. Den glänzenden Festen, welche der Magistrat der Kgl. Haupt- und Residenzstadt München und der Hauptausschuß anläßlich des 15. Deutschen Bundesschießen veranstalten, wird auch eine Ausstellung für Jagd- und Schießwesen angereiht, deren Abteilung III kunstgewerbliche Artikel, Pokale, Tafelaufsätze usw. aufnehmen soll.

Chinesische Industrie - Ausstellung. Die chinesische Regierung hat, wie die Deutsche Kolonialgesellschaft mitteilt, beschlossen, eine große Gewerbe- und Kunstausstellung zu veranstalten. Als Ort ist Hankau in Aussicht genommen worden. Die Weltausstellung von St. Louis soll als Muster dienen und die Behörden aller Provinzen sind aufgefordert worden, die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Vom Ausstellungswesen. In der neuen Ausstellung des Kunstgewerbe-Museums in Frankfurt a. M. ist eine Serie des Pariser Schmuckkünstlers Lucien Gaillard bemerkenswert. Als Material ist die vergoldete und braungetönte Mattbronze verwandt; daneben werden kostbare Holzarten, Schildpatt, Perlmutter und Zelluloid in den Bereich des verwandten Materials gezogen. Originell ist die Verwendung des geweihartigen Oberkiefer des Hirschkäfers als formales Motiv. Ein rasenartiger Behälter und einige kleinere Agraffen sind hier anzuführen. Fein und duftig wirkt ein Haarschmuck in der Form einer Libelle, das Farbenspiel der transparenten Flügel ist hübsch zur Wirkung gebracht; ebenso fesselt bei einigen Gürtelschließen, Haarkämmen und Diademen die diffizile Bearbeitung des Materials.

Preisausschreiben. Seit dem 15. Februar ds. Js. sind im alten Rathaussaale zu München die eingelaufenen Entwürfe zum Wettbewerb für Entwürfe für Festzeichen usw. zum 15. Deutschen Bundesschießen ausgestellt. Für die Entwürfe für das Festzeichen wurden zwei Preise zu je 150 Mk. ausgesetzt, von denen der 1. Preis dem Ziseleur Adolf von Mayrhofer (Motto „Herz"), der 2. Preis dem Bildhauer Hans Schellhorn (Motto „Schützenfest") zufielen. Ein 3. Preis von 50 Mk. wurde dem Bildhauer E. Preiser für den Entwurf „Uebung" zuerkannt. Zur Ausführung gelangt der Entwurf „Herz".

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Auszeichnungen. In den Ehren-Ausschuß der Badischen Jubiläums-Kunstgewerbe-Ausstellung wurden von Pforzheim die Herren Direktor Waag von der Kunstgewerbeschule, Fabrikant Wilhelm Stöffler und Kommerzienrat Gesell gewählt.

Jubiläen. Wie wir durch einen Geschäftsfreund erfahren, feierte die Firma J. P. Plücken in Neuß a. Rh. im Dezember v. Js. ihr 60 jähriges Bestehen. Das gediegene Geschäft, das unter dem jetzigen Besitzer, dem Sohne des Gründers, seine Umsätze bedeutend vergrößerte, ist bei den Fabrikanten im Süden und Norden bekannt und beliebt, und wird ihm gewiß allerseits ein herzliches „Vivat" auf lange Jahre weiteres Bestehen zugerufen.

Firmen-Aenderung. Die Firma Georg Grünbaum, Goldschmiedemeister, Berlin lautet jetzt: Otto Köppen, Juwelier, vormals Georg Grünbaum. Dem Kaufmann Hermann Kohlheim, Berlin, ist Prokura erteilt.

Firmen-Löschungen. Die offene Handelsgesellschaft Domke & Lorenz, Diamantschleiferei in Emmerich ist aufgelöst und die Firma erloschen. Die Edel- und Halbedelsteinhandlung Aug. F. Ritter in Pforzheim ist erloschen. Meyer & Graaf, Goldwarenhandlung in Hamburg. Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst worden; die Liquidation erfolgt durch die bisherigen Gesellschafter G. F. A. Meyer und H. J. Graaf; jeder derselben ist zur Vertretung allein berechtigt.

Geschäfts-Eröffnungen. Frl. Louise Schumacher, welche seit ca. 8 Jahren bei der Firma H. Reudter, Juwelier in Karlsruhe tätig war, hat nunmehr ein eigenes Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft in Karlsruhe, Waldstraße 53, eröffnet. In Rottweil, Flöttlinstorstraße 1, hat sich unter der Firma Link & Co. (Inh. Jakob und Rosa Link) ein Goldwarengeschäft gegründet.

Geschäfts-Uebernahme. Herr Georg Schindler in Waldheim hat das Goldwaren-Geschäft von Herrn Moritz Perthen daselbst käuflich erworben.

Geschäfts-Verlegungen. Die Edelsteinhandlung und Exportfirma Otto Lay in Pforzheim hat ihre Geschäftsräume nach Bleichstr. 54 verlegt. Der Inhaber der Firma F. Röthlisberger, Goldschmied in Bern hat sein Geschäftslokal an die Spitalgasse 36 verlegt.

Prokuren. Dem seit einer Reihe von Jahren im Hause Wilhelm Binder in Schwäb. Gmünd tätigen Herrn Carl BoB wurde Prokura erteilt.

Todesfälle. Am 12. Februar ds. Js. starb in Gmünd der Graveur Herr Adolf Oechsle im Alter von 62 Jahren. In Pforzheim starb der Zeichner Herr August R. Rühle im Alter von 30 Jahren. - In Pforzheim starb im Alter von 88 Jahren der Bijouteriefabrikant

Friedrich Weeber. Derselbe war einer der erfolgreichen Vorkämpfer des Pforzheimer Bijouterie - Exports und hat sein Geschäft aus bescheidenen Anfängen zu einer ansehnlichen Höhe gebracht. Verschiedenes. Die Metallwarenfabrik Kallmeyer & Harjes, Inhaber Ph. Harjes, in Gotha hat sowohl die Gesamt-Einrichtungen der Firma „Elektra", Köln, als auch die der Firma Ph. Guiremand, Berlin, käuflich erworben und nach Gotha überführt. Die Kreuzfabrik Georg Wüst in Pforzheim wird infolge Austritt von Frau Georg Wüst Witwe als Einzelfirma weitergeführt. Jakob Bengel in Oberstein (Pfalz) hat seine Uhrkettenfabrik an seinen Schwiegersohn Ernst Hartenberger verkauft. - Juwelier Thümmel in Schneidemühl (Posen) kaufte ein Haus an der Posener Straße um nach Abbruch desselben einen großen Neubau auszuführen. - Herr Graveur Trost in Pforzheim hat sein Geschäft, eines der ältesten am Platze, seinem langjährigen Mitarbeiter Herrn Ernst Keller abgetreten, der es Westl. Karl-Friedrichstr. 64 weiterbetreibt. In der Umgebung von Nittenau (Bayr. Wald) wurden in Bergen große Linien sog. Bleierzader mit Silber vermischt entdeckt, und will man diese Schätze zu gewinnen suchen.

Berichtigung. In Nr. 7 unter Firmen-Aenderungen soll es nicht A. Holzer & Co. heißen, sondern besteht die Firma unter dem Namen M. Holzer & Co. weiter. Die Herren haben außer der Kettenfabrikation auch die Herstellung von Bijouterien in Doublé und unecht eingeführt.

Aus Innungen und Vereinen.

Bayerischer Kunstgewerbeverein. In den Ausstellungsräumen des Vereins sieht man zurzeit eine Reihe tüchtiger Arbeiten, die dem Münchener Kunsthandwerk sicherlich zur Ehre gereichen. A. von Mayrhofer (in den Ateliers von Wollenweber) ist uns durch seine prächtigen Edelmetallarbeiten längst bekannt, hier zeigt er uns eine neue treffliche Leistung: einen silbernen Krug mit reicher Vergoldung, in dessen weite, schöngeschwungene Bauchung alte Münzen eingelassen sind. Es wird wohl eine der Festgaben zum Deutschen Bundesschießen sein. Auch Blachian und Heiden stellen wieder schöne Erzeugnisse ihrer Silberschmiedekunst zur Schau. Wer ein Freund zierlicher Waffen- und Rüstungsmodelle ist, den wird der eisengepanzerte, bis in die kleinsten Details mit peinlicher Akkuratesse gearbeitete Ritter Ernst Schmidts höchlichst ergötzen. Schützt Eure Läden vor Einbruchsdiebstahl!

Diebesalarmvorrichtung. D. R. G. M.

Die fast ohne Unterbrechung von den Zeitungen berichteten Einbrüche von Dieben in die Wohnungen und andere Räume, haben Herrn P. Barndt Veranlassung gegeben, eine Vorrichtung zu schaffen, die geeignet ist, das unbefugte Eindringen fremder Personen in abgesperrte Räume rechtzeitig und sicher anzuzeigen. Eine solche Einrichtung.

muß vor allen Dingen einfach sein und von jedermann am Türschloß angebracht werden können. Die neue Diebesalarmvorrichtung, sowie deren Anbringung ist aus nebenstehender Abbildung erkenntlich. Dieselbe besteht aus einem in das Schlüsselrohr des Schlosses einzusetzenden federnden Kontaktstift, welcher auf einfachste Weise mit einer Klingelleitung in Verbindung gesetzt wird. Sobald unbefugterweise ein Schlüssel oder Sperrhaken ins Schloß gebracht wird, bringt der Kontaktstift das Läutewerk, welches nahe oder auch in einem entfernten Raum

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(Wächterstube) angeordnet ist, zum Ertönen. Der Apparat ist auch in unbewohnten Räumen zu verwenden, denn das Schloß kann auf und zu geschlossen werden, auch wenn der Kontaktstift im Schlüsselloch steckt. Das Schutzrecht ist durch die Verwertungsabteilung des Patentanwaltsbureau Sack, Leipzig, verkäuflich.

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MARMOR-SKULPTUREN

Adlerkampf von Schmidt-Felling.
No. 2290
30 cm

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welche Lehrlinge beschäftigen, werden gebeten, diefelben anzuhalten, lich an unferm Ausschreiben (liehe Inserat) zu beteiligen.

Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung.

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welcher mit allen vorkommenden Arbeiten eines Privatgeschäftes vertraut ist, auch sauber Monogramme u. Schrift graviert, findet bis 1. März, evtl. auch früher, angenehme, dauernde Stelle, unter Umständen spätere Etablierung nicht ausgeschlossen. Gehalt 55 bis 60 M. bei freier Station oder ohne letztere 110 M. pro Monat. Julius Deuster, Juwelier, Neunkirchen (Reg.-Bez. Trier).

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Preisausschreiben

für moderne Bestecke.

Die Deutsche Goldschmiede - Zeitung erläßt im Auftrage der Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück bei Bremen nachfolgendes Preisausschreiben:

Aufgabe.

Verlangt werden Entwürfe zu zwei Bestecken (Messer, Gabel, Löffel), deren eines im modernen Stil gehalten sein soll, während die Formen des anderen den Charakter des Louis XVI. oder Empire-Stiles tragen sollen. Für jedes Besteck muß für einen Heftgriff (Messer) und einen Stiel (Gabel) ein plastisches Modell beigefügt werden. Besonderer Wert wird auf praktische Gestaltung der Besteckteile und wirkungsvolle, aber einfache Dekoration gelegt werden.

Preise:

Es werden an Preisen ausgesetzt:

Ein I. Preis von M. 350.-
Ein II. Preis von M. 220.-
Ein III. Preis von M. 130.-

außerdem sind Ankäufe nach Vereinbarung vorgesehen.

Preisrichter.

Als Preisrichter haben folgende Herren zugesagt: Maler W. Lucas von Cranach, Berlin. Juwelier C. E. Keyser, Leipzig.

Weitere Bestimmungen.

Die Herren Künstler, Zeichner und Modelleure der Gold- und Silberwaren - Branche, welche sich an dem Preisausschreiben beteiligen wollen, sind gebeten, ihre Arbeiten bis spätestens

1. März 1906

an die,,Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" in Leipzig 28, Dresdener Straße 2 einzusenden. Die Arbeit darf nur durch ein Zeichen oder Mottó kenntlich gemacht werden. Die Adresse des Absenders ist in einem verschlossenen Briefumschlag, welcher das entsprechende Zeichen oder Motto trägt, beizufügen.

Die Arbeiten des Preisgerichts, sowie die Auszahlung der Preise und Honorare müssen innerhalb des Monats März erledigt sein. Die Auszahlung der Geldbeträge erfolgt durch die Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück, und zwar gelangt die ausgesetzte Gesamtsumme (M. 700.-) unter allen Umständen zur Verteilung. Jedoch hat das Preisrichter - Kollegium die Be

Professor A. Offterdinger, Leiter der Königlichen fugnis einer anderweitigen Verteilung. Die preisgekrönten Zeichen-Akademie zu Hanau, I. V.

Prof. R. Rücklin, Vorstand der Goldschmiedeschule

in Pforzheim und Redakteur der Deutschen Gold-
schmiede-Zeitung.

Juweliere Th. Strube & Sohn, Leipzig.

und angekauften Arbeiten gehen mit allen Rechten in das Eigentum der Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft in Sebaldsbrück über. Die „Deutsche GoldschmiedeZeitung" hat das Recht und die Verpflichtung, die preisgekrönten bezw. angekauften Arbeiten zu veröffentlichen. Der Name des Urhebers, sowie der ausschreibenden Firma müssen dabei genannt sein.

Sebaldsbrück b. Bremen und Leipzig, den 2. Januar 1906.

Bremer Silberwarenfabrik Aktiengesellschaft, Sebaldsbrück bei Bremen. Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Wilhelm Diebener, Leipzig.

Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin,

Pforzheim. Druck: 8pamersche Buchdruckerei in Leipzig.

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