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waren, fing Freund N. an, seine tolle Geschichte, wie er sie nannte, zu erzählen: „Also vier Tage vor Weihnachten kam ein junges Mädchen und brachte eine Haarkette, die schon beschlagen war, um ein Monogramm eingravieren zu lassen. Sie hatte die Kette bei einem Friseur bestellt, und der gute Mann hat ihr auch gleich Beschläge vorgelegt. Nun, da hat sie auch einen genommen und ich sollte ihr sagen, ob der Beschlag auch wirklich echt wäre. Gewiß war er echt, nämlich echt Doublé. Sie hatte für alles 20 Mk. bezahlt, was nach meiner Anschauung ein mehr wie teurer Preis war. Sie fragte auch, ob der Preis zu hoch wäre. Ja, liebes Fräulein, sagte ich, was heißt zu hoch, der eine rechnet 25%, der andere 50% Verdienst, es gibt auch Leute, die 100 bis 200% Verdienst nehmen. Ich kann Ihnen nur raten, ein nächstesmal solchen Beschlag beim Goldschmied zu kaufen, da haben Sie ihn billiger. Denn ebenso wenig wie ich kompetent bin für Kämme, Bürsten und Puder, versteht der Friseur etwas von Goldsachen. Aha, nun denken Sie, meine Herren Kollegen, das Fräulein ist zu dem Barbier pardon Friseur gegangen und hat ihm eine Szene gemacht und der Friseur kam zu mir und machte mir eine Szene. Nein, das geschah nicht. Das Fräulein war still auf meine Bemerkung, gab mir ihren Namen Schirmer für das Abholen der Kette an, bat noch sehr, die Kette ja bis morgen gravieren zu lassen, da sie für ihren Bräutigam bestimmt sei und sie die Kette noch weit wegschicken müsse. Die Gravierung wurde ausgeführt. Am nächsten Tage vormittags kam eine anständig gekleidete Frau und verlangte die Kette, die ein Fräulein zum Gravieren gegeben hätte. Nun, ich hatte ja nur eine Kette zum Gravieren oder glaubte es wenigstens, nur eine zu haben. (Achten Sie, meine Herren Kollegen, hierauf) und legte ihr die Haarkette vor, gleichzeitig den Namen verlangend. Schmerl, sagte sie. Schmerl, dachte ich, ich habe doch Schirmer aufgeschrieben. Nun, jedenfalls habe ich mich verhört oder verschrieben. Es kann nur diese Kette sein. Die Frau wußte die Anfangsbuchstaben des Namens des Bräutigams K. H. Das stimmte auch. Also ich gab die Kette, sie entrichtete ihren Obulus für die Gravierung und ging. Ein bis zwei Stunden später, der Laden war gut besucht, kommt das Fräulein und verlangt seine Haarkette. „Sie haben die Kette doch schon holen lassen." „Die Kette holen lassen, nein, das kann nicht stimmen. Ich habe niemand danach geschickt." Ich beschreibe ihr die Frau, sie kennt sie nicht. „Na“, sage ich darum, „die Sache ist nicht schlimm, die Frau wird die Kette schon wiederbringen, wenn ihre Auftraggeberin sieht, daß es eine falsche Kette ist. Jedenfalls sollte die Frau bei dem nebenanwohnenden Goldschmied eine Kette abholen, denn ich habe weiter keine Kette zum Gravieren liegen, und sie ist fälschlich zu mir gekommen. Ich bitte Sie, nachmittags wieder zu kommen." Nun, was soll ich sagen, das Fräulein kam, aber die Kette war nicht gekommen. Das Fräulein brachte ihre Mutter mit und diese war eine von den Weibern, von denen man gelinde sagt, sie hätten Haare auf den Zähnen. Und das sprudelte nun heraus und ich wurde klein und immer kleiner und hätte mich am liebsten in ein Mauseloch verkrochen. Aber das ging nicht, ich mußte standhalten und allmählich kam mein Selbstbewußtsein zum Vorschein, namentlich als ich sah, was die anderen anwesenden Kunden für Augen machten. Also ich erklärte ihr: „Ja, ich habe die Kette an eine Frau gegeben. Ich habe einen Irrtum begangen. Ich fühle mich verpflichtet, Sie zu entschädigen, wenn sich die Kette nicht einfindet, aber sie kann sich noch einfinden." Das nutzte mir aber wenig, die Frau war nicht zu beruhigen und die Kleine weinte, weinte herzbrechend. Was ihr Bräutigam denken wird, wenn sie die versprochene Haarkette, uhu, uhu nicht schickt usw. Ich kam mir schrecklich schuldbewußt vor. Endlich gondelten sie los, nachdem die Alte noch erklärte hatte, sie gehe direkt zur Polizei. Und sie ging, sie ging zur Polizei! Und ich war so konsterniert, daß ich dem Herrn, der ein Armband gekauft hatte, die Brosche einwickelte, die die Dame gekauft hatte, und der Dame das Armband mitgab, das der Herr gekauft hatte. Sie gingen und ich sank gebrochen auf einen Stuhl. Aber was halfs, ich mußte arbeiten gehen. Klingelte es, so schrak ich zusammen, befürchtend, die Alte käme wieder, mich runterzumachen. Und der Kriminalkommissar, ein Bekannter von mir, kam und ich dachte, er wollte mich abführen. Aber so schlimm war es nicht. Ich erzählte noch einmal den Zusammenhang. Er fragte, ob ich nicht noch eine andere Kette da habe, die zum Gravieren gegeben sei. Nein, ich habe keine andere. O, mein Gott, hätte ich doch lieber nachgesehen." Ganz überwältigt von den Erinnerungen an diese Tage schwieg unser lieber Kollege und stürzte ein Glas Bier hinunter. Die Nächstsitzenden drückten ihm voll Mitgefühl die

Hand. Nur der vorlaute Kollege M. rief: „Na, ich hätte der alten Schachtel anders heimgeleuchtet."

Kollege N. fuhr fort: „Der Kriminalkommissar ist ein netter Herr, er behandelte die Angelegenheit rein sachlich und sagte zum Schluß: „Ich befürchte, mein lieber Herr N., Sie sind einer Schwindlerin zum Opfer gefallen. Einen ähnlichen Fall hatte ich im vorigen Jahre. Bei einem Schuhwarenhändler kaufte eine Dame Schuhe für die ganze Familie für gegen 60 Mk. und wollte sie nachher abholen lassen. Bald darauf kam eine Frau, sie solle hier Schuhe abholen. Bereitwilig wurden ihr die Schuhe verabfolgt und der Schluß war, daß der Kaufmann der Dame noch einmal Schuhe geben mußte, denn sie hatte die Frau nicht geschickt, Schuhe abzuholen. Und," sagte er, „da die Frau die Haarkette noch nicht wiedergebracht hat, so werden Sie sie auch nicht mehr zurückerhalten und vielleicht ist es dieselbe Schwindlerin, die damals die Schuhe eroberte, und die wir nicht ausfindig machen konnten. Seien sie froh, daß es kein teurerer Gegenstand war, die 20 Mk. sind schließlich zu verschmerzen. Suchen Sie sich mit der Frau zu einigen." Ergebungsvoll senkte ich mein Haupt. Ja, aber mit der Frau einigen, wie sollte ich das machen. Der Kommissar meinte, ich sollte ihr eine Kette anbieten, die im selben Werte sei, vielleicht gehe sie darauf ein.

Ich schickte gleich meinen Lehrling hin, mit dem Angebot, daß ich ihr eine Kette für 20 bis 25 Mk. geben wolle und gab ihm auch mehrere Ketten mit, hoffend, sie würde sich eine aussuchen, und ich brauchte dann nicht mehr zu fürchten, ihren Anklagen wegen meiner Nachlässigkeit, dazu vielleicht angesichts eines vollen Ladens, ausgesetzt zu sein. Wie ein begossener Pudel kam mein Stift zurück, die Frau hatte ihn rausgeworfen, sie wolle ihre Haarkette haben und lasse sich auf nichts ein. Kostbare Stunden waren mir verloren gegangen und ich mußte tüchtig schaffen, um das Versäumte nachzuholen. So kam der heilige Abend. Gott sei Dank war die Frau nicht wiedergekommen. Zwar ging ich immer mit Zittern und Zagen in den Laden, wenn es klingelte, aber es schien ja, als hätte die Frau sich beruhigt. Ich hoffte auch noch, die Kette wiederzubekommen, da sich der Kriminalkommissar eine Beschreibung der Kette hatte geben lassen und bei allen Goldschmieden und Versatzämtern Anzeige machen wollte.“ „Ja, das stimmt,“ versicherten die Kollegen, „uns wurde eine Haarkette als gestohlen bezeichnet." „Der letzte Tag vor Weihnachten war da," begann Kollege N. wieder. „Kaum hatte ich den Laden geöffnet, so begann der Verkauf. Ich hatte mein Töchterchen gleich mit in den Laden genommen. Während ich einen Kunden bediente, brachte der Briefträger die Post. Ich sah die Adressen durch, drei Geschäftsbriefe, von denen ich wußte, was darin stehen würde, zwei Lotterieanzeigen und ein Brief mit dem Poststempel U-. Die Geschäftsbriefe legte ich auf das Pult und die drei anderen Briefe ließ ich auf dem Ladentisch liegen. Das Geschäft ließ nicht nach, im Gegenteil, ein Kunde kam nach dem anderen, und wir hatten beide zwei bis drei Stunden lang tüchtig zu tun. Dann kam eine Pause. Da ich noch in der Arbeitsstube zu tun hatte, sagte ich meiner Tochter, sie solle die vorgelegten Waren wieder einräumen und die Lotteriebriefe könne sie in den Ofen werfen. Als ich ein Weilchen am Werkbrett gesessen hatte, fiel mir der Brief aus U- ein. Ich gehe in den Laden, kann den Brief aber nicht finden, mein liebes Töchterchen hat die Briefe ohne sie zu besehen, in den Ofen geworfen, den Brief aus U— mit. Was stand nun in dem Briefe? War es eine Bestellung? Ich konnte nichts machen, der Brief war verbrannt. Meine Herren, achten Sie darauf, der Brief aus U- war fort, war in den Ofen gekommen. O tückisches Schicksal, wie spielst du mit uns unglückseligen Erdenwürmern! Wäre der Brief nicht in den Ofen gekommen, hätte ich ihn lesen können, so wäre mir viel Ärger erspart worden."

Ein frisch gefülltes Glas mußte den wieder aufgestiegenen Ärger unseres Kollegen herunterspülen. „Nachmittag, als ich wieder Kunden bediente, kamen Vater, Mutter und Tochter noch einmal, ich hätte vor Ärger fortlaufen mögen und verlangten wieder ihre Haarkette. Schließlich krümmt sich auch der Wurm, wenn er getreten wird und ich raffte mich auf, um zu sagen: Sie sollten doch soviel Rücksicht nehmen, mich nicht bei gefülltem Laden zu inkommodieren. Ich würde nach Schluß des Ladens zu ihnen kommen und alles zu regeln suchen." „Da ist nichts zu regeln“, sagte die Frau, „wir wollen unsere Haarkette. Ich gehe noch einmal zur Polizei." Es war zum Haarausreißen. Und sie gingen dann auch mit Aplomb ab. Und nun mußte ich auf die mitfühlenden Fragen der anwesenden Kunden meine Unglücksgeschichte

erzählen, was mich nicht fröhlicher stimmte. Endlich war der Tag herum. Ich ging gar nicht erst zu den Leuten hin, denn ich konnte ihnen die Haarkette doch nicht bringen.

Beim Weihnachtsbaum mußte ich meiner Frau, die noch von nichts wußte, um meine Mißstimmung zu erklären, die ganze Geschichte wieder erzählen. Das brachte mir wohlwollende Ermahnungen zur Vorsicht ein und verärgert ging ich zu Bett. Nachts träumte ich nur von Haarketten. Ich aß Haarketten, ich zog Kleider an, die aus Haarketten gemacht waren, ja ich wurde schließlich selbst eine Haarkette. Wie ich am ersten Feiertage erwachte, war mein erster Gedanke die Haarkette, und mich beschlich die Furcht, daß die Leute mich in den Feiertagen in meiner Privatwohnung aufsuchen und ihre Haarkette verlangen würden. Deshalb blieb ich am ersten Feiertage wenig zu Hause, was meine Frau wieder verstimmte. Meine Furcht war aber unbegründet. Sie kamen nicht am ersten und auch nicht am zweiten und dritten Feiertage. Am dritten Feiertage traf ich den Kommissar, und fragte ihn, ob er noch keine Spur von der Kette gefunden habe. „Nein“, sagte er, „aber der alten Dame habe ich die Wahrheit gesagt. Sie kam Nachmittags am Heiligen Abend zu mir und verlangte, ich solle ihr Recht schaffen, daß Sie ihr die Haarkette geben oder sie will Sie verklagen. Ich bedeutete ihr, sie solle sich mit Ihnen einigen und nicht solche Dummheiten sagen, denn Sie können doch eine Kette nicht geben, die Sie nicht haben. Im übrigen habe sie keine Ursache zum Klagen, da Sie ihr ja die Kette bezahlen eventuell eine andere geben wollen. Zu mehr könne das Gericht Sie auch nicht verurteilen. Was anderes wäre es, wenn Sie sich weigerten, Ersatz zu geben." Na, heute am vierten Feiertage früh kam der Vater mit der Tochter, um mit mir zu unterhandeln. Gott sei Dank hatten sie die Alte nicht mitgebracht. Wenn der Vater nun zwar auch anfangen wollte, mir groß und breit Vorwürfe zu machen, so genügte bei ihm doch der Hinweis, daß ich der leidende Teil sei, mir selbst Vorwürfe genug mache und mir von ihm solche verbitte.

Er legte mir nun eine Quittung vom Friseur über 20 Mark vor, berechnete die Haare seiner Tochter mit 5 Mark und ich zahlte 25 Mark. Das war eine bittere Pille, aber sie mußte geschluckt werden. Da ich noch immer hoffte, die Haarkette wieder zu bekommen, ließ ich mir einen Revers ausstellen, laut welchen sie mir das Geld wiedergeben sollten, wenn sich die Haarkette wieder einfindet." Hier machte Kollege N. eine Pause, um zu fragen, ob einer von den Herren ahne, was nun komme. Kollege Y., ein alter, vornehm aussehender Herr, strich seinen langen weißen Bart und sagte lächelnd: Ich ahne, daß die Kette nach außerhalb gekommen ist, daß in dem verbrannten Briefe die Aufklärung stand, und ich ahne ferner, daß heute vormittag jemand Ihnen die Haarkette brachte. „Stimmt es?" „Ja“, sagte Kollege N. „es stimmt auffallend. Aber nun muß ich Ihnen erklären, wie es mit der anderen

Kette zuging. Im November kaufte eine junge Dame von außerhalb ein Medaillon, bestellte ein Monogramm einzugravieren und ließ eine Kette da, an die das Medaillon angehängt werden sollte. Sie wollte alles am selben Tage abholen, kam aber nicht, auch nicht in den nächsten Tagen. Ich verwahrte die Kette und hatte schließlich ganz daran vergessen. Ein Zufall war es, daß dieselben Buchstaben in das Medaillon und in die Haarkette eingraviert werden mußten, sonst wäre die Verwechslung gar nicht vorgekommen. Also eine Stunde nach dem Fortgang der beiden, ich suchte mich durch einen Kognak von der bitteren Pille zu erholen, kam ein Herr in den Laden, stellte mir das Kästchen mit der Haarkette hin und fing nun seinerseits an, mir Vorwürfe zu machen, daß ich seiner Tochter eine falsche Kette geschickt habe, wodurch sie am Verlobungstage in große Verlegenheit kam, und daß ich auf den Brief nicht geantwortet hätte. „Um Gottes Willen," sagte ich: ,,halten Sie ein, ich hab genug ausgehalten, ich habe meine Sünden bei der Kette abgebüßt," und erzählte ihm nun kurz die tragikomische Geschichte. Er sah ein, daß eine Verkettung von Umständen hier mitgespielt hatte und entschuldigte sich, daß er die Kette nicht gleich per Post zurückgeschickt hätte, aber sie haben im Verlobungs- und Weihnachtstrubel keine Zeit dazu gehabt. Und eine halbe Stunde später hatte ich meine 25 Mark wieder. Das ist die Geschichte von der Haarkette und nun Prosit, meine Herren.“ „Hm," sagte Kollege M., sich vom Schnurrbart den Bierschaum wischend, wie man von der Kette vergessen konnte, begreif ich nicht. Mir könnte so etwas nicht passieren." „Ei, Ei, Herr Kollege" erwiderte Herr Y., „nicht aufs hohe Pferd setzen, Irren ist menschlich, denken Sie an die Brillantbrosche." „Brillantbrosche, fangen Sie schon wieder davon an, das ist doch längst verjährt und ich hoffe, daß die Herren die Brillantbrosche endlich ruhen lassen. Übrigens, es ist 12 Uhr, ich habe gestern einen Familienschrumm mitgemacht und bin erst heute früh nach Hause gekommen, bin müde. Es war sehr interessant, Ihrer Geschichte zuzuhören, Herr N., das Bier auch vorzüglich. Adieu, meine Herren." Unter den Zurückgebliebenen, aber sich jetzt ebenfalls zum Aufbruch rüstenden befand sich Kollege B., der erst seit kurzer Zeit etabliert war und seit 3 Monaten Mitglied der Innung. Dieser wandte sich an Herrn Y. mit der Frage, was es mit der „Brillantbrosche" für eine Bewandnis habe, denn wie er gesehen habe, wäre Herr M. sehr ärgerlich geworden, hätte sich aber beherrscht. „Mein junger Freund," antwortete Herr Y. „das ist eine interessante Geschichte, die sich aber nicht im Handumdrehn erzählen läßt. Heute ist es zu spät, es ist Zeit, den heimischen Penaten zuzustreben. Vielleicht das nächste Mal, wenn wir wieder so gemütlich zusammen sind, erzähle ich oder ein anderer der Herren die amüsante Geschichte von der Brillantbrosche." Darauf trennten sie sich.

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Etwas über die ,,schwarzen Listen."

Unter,,schwarze Listen" versteht man bekanntlich ein Verzeichnis von Personen, denen das Omen eines böswilligen Schuldners anhaftét. In den weitaus meisten Fällen handelt es sich um solche Schuldner, bei denen nicht blos Zahlungsaufforderungen erfolglos sind, sondern meist auch das gerichtliche Eintreibungsverfahren zu einem negativen Erfolge führt. Die Bezeichnung ,,negativ“ ist um deswillen angebracht, weil es sich nicht in allen Fällen um tatsächlich zahlungsunfähige Schuldner handelt, sondern vielmehr um solche Schuldner, die zahlen könnten, aber auf irgend welche Weise die Befriedigung ihrer Gläubiger zu hintertreiben suchen. Ist es doch factum, daß namentlich in Großstädten es viele Existenzen gibt, die auf großem Fuße leben, eine elegante Wohnung inne haben etc., aber das alles meist auf Kosten anderer die in der Kreditgewährung unvorsichtig oder gutgläubig sind. Sind doch die Fälle nicht selten, wo Einkläger von Forderungen noch die Kosten für das Klageverfahren tragen müssen, weil das Besitztum des Schuldners (Möbel etc.) entweder verpfändet oder aber Eigentum der Ehefrau ist. Vielfach könnte man sich wundern, daß es den fraglichen Personen immer wieder gelingt, neuen Kredit zu erhalten, wenn man nicht in dem Bestreben nach Gewinnung von Kundschaft und dem sicheren, ja protzigen Auftreten mancher ,,Kunden“ die

Erklärung fände. Leider bietet das Gesetz nur wenig wirksamen Schutz gegen das Gebahren der böswilligen Schuldner. Und in dieser Hinsicht wäre es gar nicht so unangebracht, wenn für gewisse Fälle,,böswillige Schuld" durch Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. Es soll damit keineswegs die mittelalterliche Rechtsprechung wieder herbeigesehnt werden. Aber wenn man sieht, wie so viele Geschäftsleute für gelieferte Waren, ausgeführte Arbeiten etc. um ihr Geld kommen, von Leuten, die nicht zahlen wollen, ja nicht scheuen, den Offenbarungseid zu leisten, so ist der Wunsch nach einem wirksameren Schutz des Gläubigers begreiflich. Neuerdings hat man nun versucht, durch Einführung sogenannter,,schwarzer Listen" eine gewisse Selbsthilfe zu schaffen. Diese Listen welche meist von wirtschaftlichen Vereinigungen, dazu gehören auch Vereine und Innungen der Goldschmiede, herausgegeben werden, verfolgen den Zweck, die Mitglieder untereinander mit notorischen, böswilligen Schuldnern bekannt zu machen und damit den letzteren den Kredit zu beschneiden. Von diesem Standpunkt aus betrachtet, wird man gegen die gedachte Einrichtung keinerlei Einwendungen erheben können. Man wird hierbei immer den Grundsatz als Voraussetzung annehmen müssen, daß bei der Führung der schwarzen Listen durchaus gewissenhaft und vorsichtig verfahren wird. Dies ist schon in

eigenem Interesse der Listenherausgeber geboten, da eine unberechtigte Aufnahme einer Person in schwarze Listen strafrechtliche Konzessionen zur Folge haben würde. Auch muß mit den Listen selbst sehr vorsichtig umgegangen werden, d. h. sie dürfen nur in den Kreisen der Mitglieder zirkulieren; einen öffentlichen Charakter haben diese schwarzen Listen nicht.

So berechtigt die Einrichtung der sogenannten schwarzen Listen an sich ist, so hat sie doch auch ihre bedenkliche Seite. Das betrifft die an säumige Schuldner gerichtete Drohung betreffs Aufnahme in die Listen der faulen Schuldner. Das Reichsgericht hat zwar ausgesprochen, daß die Drohung mit Aufnahme in die Schuldnerliste als eine Nötigung im Sinne des § 240 St. G. B., nicht von der Voraussetzung ausgegangen, daß es sich in dem der Beurteilung unterstehenden Falle auch tatsächlich um einen böswilligen Schuldner handelte. Dies folgert schon aus dem ganzen Charakter der schwarzen Listen. Daß aber der Begriff „säumig“ und „böswillig" keineswegs identisch zu sein braucht, dafür ein Beispiel: Ein Baugewerke hatte für jemanden eine kleine Arbeit auszuführen. Hierfür war zwischen beiden Parteien vorher ein fester Preis von vier Mark vereinbart worden. Nachdem die Arbeit ausgeführt worden war, sandte der Baugewerke eine Rechnung über 5.20 Mk. Der Auftraggeber verweigerte die Zahlung mit der Motivierung, daß nur 4 Mk. ausgemacht worden seien und stellte diesen Betrag zur Verfügung. Der Handwerker lehnte die Annahme der 4 Mk. ab und übergab die vermeintliche Forderung von Mk. 5.20 einem Inkasso-Bureau zwecks Einziehung, ohne jedoch den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Das Bureau forderte nun mehrfach zur Zahlung des

Betrages von 5.20 Mk. auf und knüpfte an die letzte Zahlungsaufforderung die Drohung bei Zahlungsverweigerung den säumigen Schuldner auf die schwarze Liste zu setzen. Daraufhin wandte sich der Betroffene an die Staatsanwaltschaft und ersuchte um Erhebung einer Anklage wegen Nötigungsversuch, die Staatsanwaltvermochte jedoch ihrerseits nicht vorzugehen, da das Inkasso-Bureau in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt habe und verwies den Antragstellenden auf den Weg der Privatklage. Zu der letzteren ist es nicht gekommen, (was in prinzipieller Hinsicht zu bedauern ist), da der Gläubiger nachträglich den Betrag von 4 Mk. widerspruchslos angenommen hat. Unseres Erachtens war in dem angezogenen Falle die Drohung durchaus unberechtigt, da der Schuldner ja nicht die Zahlung der Schuld an sich verweigert hat, sondern nur den ihm zu hoch angerechneten Betrag. Somit handelt es sich auch nicht um einen böswilligen Schuldner, und war hier in der Drohung zur Aufnahme in die Schuldnerliste das Merkmal einer Ehrverletzung gegeben. Aus diesem Grunde ist die Mahnung zur Vorsicht recht wohl am Platze. Man vergegenwärtige sich hierbei, daß im Geschäftsleben Zahlungsbeanstandungen nicht selten sind, ohne daß von einer Böswilligkeit die Rede sein kann.

Was nun die tatsächliche Aufnahme von Schuldnern in eine „Schwarze Liste" anbelangt, so versteht es sich eigentlich von selbst, daß diese nicht erfolgen darf, wenn die Nichtbezahlung einer Forderung gerichtlich festgestellt ist, d. h. durch Auspfändung, Offenbarungseid etc. Dies schon auf bloße Mahnungen hin tun zu wollen wäre direkt strafbar. Die Konkurs-Eröffnung berechtigt gleichfalls nicht zur Aufnahme des Kridars in eine schwarze Liste.

Deutschlands Export in Gold- und Silberwaren.

Mit stolzem Behagen können wir unsere Handelsstatistik studieren. Sie zeigt uns, daß die Arbeit unserer heimischen Industrie an der Deckung des Welthandels in unserer Branche mit keinem geringen Anteil beteiligt ist, und wir ersehen ferner, daß das Jahr 1903 die tiefgehende Konjunktur des vorigen Jahres eingeholt, ja sogar die noch günstigen Resultate des Jahres 1901 überholt hat. Der Export in Edelmetallwaren zeigt eine stabile Steigerung; in unedlen Metallen haben wir in den ersten 9 Monaten des Jahres 1903 bereits ein Mehr von 238 Doppelzentnern gegenüber dem ganzen Jahre 1901 und ein bedeutendes Mehr gegen das Jahr 1902, Auch in anderen Industriezweigen zeigt sich eine Steigerung des Absatzes. So hat die Großuhrenausfuhr bereits in 9 Monaten des Jahres 1903 das ganze Jahr 1901 um 1590 Doppelzentner überholt.

Wir stellen nun die Frage: Ist es möglich den Export in unserer Branche noch zu fördern? Diese Möglichkeit ist nicht nur zu bejahen, sondern es ist eine Pflicht, nichts zu verabsäumen, um unseren Industrie-Erzeugnissen im Ausland weitere Einführung zu schaffen.

Die Redaktion der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung", welche sich neben der Förderung des Gewerbes auch das Ziel setzte, den Absatz deutscher Waren im Ausland zu unterstützen, hat sich zur Herausgabe einer Export-Nummer entschlossen.

Die deutsche Ausgabe der D. G.-Z., die auch im Ausland eine angemessene Verbreitung findet, muß Halt machen vor dem Geschäftsmann fremder Zunge, und hier soll eine Export-Nummer die Brücke schlagen zum Abnehmer unserer Erzeugnisse im gesamten fremdsprachigen Ausland.

Der Versand erfolgt an alle Kaiserl. deutschen Konsulate; an alle Importeure des Auslandes, an alle Exporteure des Auslandes für die Kolonien, an alle ausländischen Großhandlungen und an die bedeutendsten ausländischen Detail-Handlungen. Außerdem werden auch alle in Deutschland anwesenden Goldwaren-Einkäufer die ExportNummer erhalten.

Da Österreich-Ungarn und die Schweiz, auch ein Teil des europäischen Rußlands durch die deutsche Ausgabe der Deutschen Goldschmiede-Zeitung gedeckt wird, so kommt für den Versand der Export-Ausgabe in erster Linie unser Hauptabnehmer England in Betracht, dann Italien, ferner: Dänemark, Rußland, Finnland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Argentinien, Brasilien, Ägypten,

Schweden, Norwegen, Spanien, Portugal, Mexiko, Kuba, Portoriko,
Uruguay und Chile.

Selbst die Staaten, welche für unsere Branchen bezüglich der Einfuhr nur einen 2. Rang einnehmen, wie Gibraltar, Malta, Cypern, Griechenland, Rumänien, Türkei, Bulgarien, Serbien, Südafrika, Algier, Tunis, Britisch-Nord-Amerika, Guatemala, Peru, Britisch-Indien, China, Japan, Niederl. Indien, Philippinen und Australien werden im Versand berücksichtigt, für dessen Intensität die Zahlen der Handelsstatistiken maßgebend sind. Zudem wird auch in jener Zeit, da sich der Wettstreit der Völker auf der Internationalen Ausstellung in St. Louis, Mo., zeigt, die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" in ihrer ExportNummer eine würdige Repräsentantin unserer heimischen Industrie bilden.

Dazu garantieren wir aber auch einen intensiven Versand an alle nur auftreibbaren Spezialadressen in der gleichen Gründlichkeit, wie wir den Versand der deutschen Ausgabe der Deutschen Goldschmiede-Zeitung" nehmen.

vor

Ein Inserat in unserer Export-Nummer hat mindestens den zehnfach höheren Wert als ein solches in einer allgemeinen ExportZeitung. Wir glauben deshalb, daß die Inserat-Aufgabe in diesem Falle eine recht rationelle ist, auch nach der Richtung hin, als sie einen weiten Blick beweist für Zeiten der Schwankungen im modernen Wirtschaftsleben, für die vorher fürsorglich zu handeln die Klugheit gebietet.

Die Inserentenliste erscheint in drei Sprachen: deutsch, französisch und englisch. Für die Inserate selbst lassen wir den Herren Inserenten die Wahl der Sprachen offen. Die Manuskripte sind fertig zu liefern, eventuell übernehmen wir die Übersetzung gegen Berechnung der Selbstkosten.

Der Preis einer Inserat-Seite beträgt 150 Mark, einer halben Seite 80 Mark, einer viertel Seite 40 Mark; die erste und letzte seite vor und nach dem Texte kostet 175 Mark, jede UmschlagSeite 200 Mark, ohne jeden Rabatt; bei Aufgabe von 12 Inseraten für die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" wird auf das ExportInserat 10% Rabatt gewährt. Die 7 Vorzugsseiten werden nur ungeteilt abgegeben.

Mit unserer Export-Nummer rüsten wir einen eleganten Salondampfer aus, auf dem wir unseren ausländischen Abnehmern einen Besuch abstatten wollten. Die Teil

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Die Einfuhr von Bijouteriewaren nach Frankreich.

Diese betrug im Jahre 1903 20161000 Frs. gegen 17684000 Frs. im Jahr 1902. Ganz ähnlich stieg auch die Einfuhr von Taschenuhren von 17209000 Frs. auf 20408000 Frs.; gleichzeitig hob sich auch die Ausfuhr von Bijouterie aus Frankreich von 31 132000 Frs. auf 34232000 Frs., während die von Uhren von 21652000 Frs. auf 19741000 Frs. zurückging. Aus Deutschland kamen an Gold- und Silberwaren für 5643000 Frs. gegen 5010000 Frs. im Jahre zuvor, also für über 600000 Frs. mehr, und an Bijouteriewaren aus unedlem Metall, vergoldeten und versilberten Waren für 3231 000 Frs. oder für 560 000 Frs. mehr als im vergangenen Jahre; auch die Einfuhr von Uhren aus Deutschland stieg von 6717000 Frs. auf 9214000 Frs. Während der Uhrenexport aus Frankreich nach Deutschland nach wie vor unbedeutend war, stellte sich die Ausfuhr von Gold- und Silberwaren aus Frankreich nach Deutschland auf 5727000 Frs. oder 20000 Frs. weniger als im Vorjahr. In den Kreisen der Pariser Bijouteriefabrikanten wird natürlich die deutsche Konkurrenz mit schelen Blicken angesehen und versucht, sie mit allen Mitteln zu bekämpfen. So wurde z. B. in einer Sitzung der Chambre Syndicale de la Bijouterie vom 4. Dez. v. J. das Verlangen gestellt, daß der Kontrollstempel von eingeführter Bijouterie derart beschaffen sein müßte, daß er leicht lesbar und auch von jedem Nichtfachmann als Einführstempel er

kennbar sein sollte. Gleichzeitig wurde Beschwerde darüber geführt, daß die Revue de la Bijouterie, das Organ der Chambre Syndicale, ein Inserat der Pforzheimer Bijouteriefabrik L. K. aufgenommen habe. Die Redaktion des Blattes hat sich deshalb damit entschuldigt, daß sie der Annonce keine besondere Wichtigkeit beigelegt habe, und daß sie sich künftig bezüglich der Aufnahme von Annoncen und Reklamen bei der Chambre Syndicale, zu deren Verfügung sie sich stelle, Rat erholen werde. Der Vorsitzende der Kammer, dem offenbar der Kampf gegen die ausländische Konkurrenz durch die nachfolgende Debatte zu weit ging, erklärte zum Schluß, daß die französischen Industriellen durchaus nicht den ausländischen Wettbewerb ausschließen, sondern nur die nationale Arbeit schützen wollen. Im Anschluß an diesen Bericht veröffentlicht der Moniteur de la Bijouterie noch eine Zuschrift aus Geschäftskreisen, nach welcher die deutschen Erzeugnisse nur deshalb so leicht in Frankreich Aufnahme finden, weil die deutschen Fabrikanten den französischen Detailleuren sehr bedeutende Kommissionslager überwiesen und bis zu 15 Monaten Kredit gewährten. Sonst würden die trotz alledem den französischen Geschmack nicht befriedigenden Waren nicht diesen Absatz finden. Sollte man bei uns wirklich Detailleuren in Frankreich solche Vorzugsbedingungen gewähren?

Die deutsche Ausfuhr von Waren aus edlen Metallen, sowie von vergoldeten und versilberten Waren aus unedlen Metallen im Jahre 1903.

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Eine neue Metallkomposition.

Diese neue Metallkomposition hat die Eigenschaft, daß sie sich durch Stoßen und Drücken so weich machen läßt, daß sie mit den Fingern gedrückt werden kann.

In diesem weichen Zustande haftet diese Metallkomposition nicht nur fest an allen Metallen, sowie Glas und Porzellan, sondern sie verbindet sich auch so innig mit Metallen und anderen Stoffen, daß sie als Kitt für Metalle und Glas sehr zweckmäßig verwendet werden kann. Nach 10 bis 12 Stunden wird die Masse so hart und fest, daß sie sich wie Silber oder Messing usw. polieren läßt. Diese Masse wird nun auf folgende Weise hergestellt. Kupferoxyd wird mittels Wasserstoff oder Kupfervitriol durch Kochen mit Wasser unter Zugabe von Zinkspänen reduziert, um vollkommen reines Kupfer zu erhalten.

Von dem auf diese Weise gewonnenen feinen Kupferpulver werden 20 bis 30 oder 35 Gewichtsteile, je nach dem verschiedenen Härtegrade, welche die Komposition erhalten soll, in einem gußeisernen oder porzellanenen Mörser mit Schwefelsäure, deren spez. Gewicht 1,85 sein muß, vollkommen angefeuchtet. Je mehr man Kupferpulver anwendet, desto härter wird die Komposition.

Diesem Metallbrei werden nun unter beständigem Umrühren 70 Gewichtsteile Quecksilber beigemengt.

Nachdem durch dieses Beimengen des Quecksilbers alles Kupfer vollkommen amalgamiert worden ist, wird die verwendete Schwefelsäure durch kochendes Wasser wieder gründlich herausgewaschen, und nach dem Erkalten ist die Metallkomposition in 10 bis 12 Stunden

so hart, daß sie sich polieren läßt und z. B. ein scharfes Bruchstück Zinn und hartes Bein mit Leichtigkeit ritzt.

Diese Metallkomposition wird weder durch verdünnte Säure noch durch Weingeist, Äther oder kochendes Wasser angegriffen. Das spezifische Gewicht derselben ist immer dasselbe, sowohl im harten wie im weichen Zustande. Soll die Komposition als Kitt verwendet werden, so kann man sie leicht auf folgende Art weich und biegsam machen.

Ein Stück von dieser harten Masse wird bis auf zirka 300° R. erhitzt und in einem bis auf 100o R. angewärmten eisernen Mörser so lange gerieben und gedrückt, bis sie so weich und knetbar ist wie Wachs. Wird sie in diesem Zustande zwischen die oxydierten Ränder zweier mit einander zu verbindender Metallstücke gebracht, so verbindet sie dieselben so vollkommen, daß sie nach 10 bis 12 Minuten auf jede beliebige Weise mechanisch bearbeitet werden kann.

Diese Metallkomposition kann im weichen Zustande auch in verschiedene Vertiefungen gedrückt werden und haftet in denselben, nachdem sie vollkommen ausgetrocknet und erhärtet ist, sehr fest, weil das Volumen durch die Erstarrung sich nicht vermindert.

Die Eigenschaften dieser Metallkomposition erlauben eine sehr mannigfache Anwendung derselben, und als Kitt ist sie für feine Metallbestandteile, die nicht im Feuer gelötet werden können, besonders vorteilhaft.

W. H.

Der Rechenfehler.

„He, Heiner Läusbub, herste net,
Was schreibste dann da weiter?"
So schallt dorchs ganze Kabenet
Die Stimm' vom Vorarweiter.

„Mach jetzt Dein Voraad ferdig, flink,

's werd Feilung abgewoge,

Doch weh der, wenn dersch heut' net stimmt Muß dich der Deiwel hole.

Der Heiner, e gerisse Oos,

Is langsam uffgestiche.

Dhut haamlich dann in seiner Dos'

Was an der Feilung mische.

Mecht der sei Feilung ferdig dann,

Brengt zu der Waag' se niwer

Un drickt inzwische aus der Hann,
Mit der Flachzang' sich en Schliwwer.
„No, zum Gewidder dunnerstich,
Was sein dann des for Sache.

Ich glaab' der Läusbub, will der sich
Iwwer mich lustig mache."

„Dei Feilung stimmt der net so baal
So 'n Abgang s'is e Schanne,
No sag' mer doch jetzt nor e mol,
Woher dann der dhut stamme?"

So fängt der an der Waag' jetzt aa,
Un dhut en Krach vollfihre.

Der Heiner stehrt sich gar net draa,
Des dhat en net scheniere.

Er segt un mecht e domm Gesicht,

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dynastische und andere Gründe gaben der älteren Linie Veranlassung, ihre Rechte an die jüngeren abzutreten. Vom Tron entfernt gab sich der Prinz Bojidar mit großer Leidenschaft dem Studium der schönen Künste hin, wofür er von Natur aus begabt war. Maler, Dichter, Musiker, Schriftsteller, kurzum, es gab keinen Zweig der Literatur und der schönen Künste, dem der Prinz ein Fremder war. Welchem Gebiet er sich auch näherte, überall tat er sich infolge seiner großen Talente hervor. Im Augenblick, als das englische Indien durch die Pest bedroht wurde, begab Bojida sich sofort zur Bekämpfung der Pest nach dort. Sein über die Reise herausgegebenes inhaltsreiches Werk ist von größtem Interesse und dürfte dem eines Pierre Loti gleichgestellt werden. Doch besonders waren es die Künste und vor allen Dingen die Plastik, welche den Prinzen Bojidar in hohem Maße interessierten. Seine unerschöpfliche Einbildungskraft gestatteten ihm unendlich viele Formen zu schaffen, die einen hervorragenden Geschmack sowie eine vollendete Eleganz erkennen ließen. Gegenwärtig arbeitet er unter Zuhilfenahme alter byzantinischer Dokumente, die sich auf die Geschichte Serbiens beziehen, an der Krone seines Vetters, des König Peter, der diese an seinem Krönungstage tragen wird. Die bei Louis Bock & Sohn ausgestellten Gegenstände sind vollständig von der Hand des Prinzen von Beginn bis zur Vollendung hergestellt und zwar ist alles mit Stichel und Hammer gearbeitet.

60 jähriges Goldschmiedejubiläum.

Am vergangenen Montag, den 7. März, feierte Alex. Siegert zu Potsdam, Inhaber eines Arbeitsgeschäftes für Bijouterien und Goldwaren, sein 60jähriges Goldschmiedejubiläum. Gewiß ein seltenes Ereignis! Wie manches hat der Mann entstehen und wachsen sehen! Wie manche Aenderung in unserer Branche sah er kommen und verschwinden! Und wie manchesmal wird er den Kopf geschüttelt haben! Doch genug hiervon. Eine ganze Reihe von Kollegen erschien am Festtage, um unserem Jubilar die besten Glückwünsche zu überbringen. Auch wir schließen uns an und wünschen Herrn Alex. Siegert nach einer erfolgreichen Tätigkeit einen ungetrübten Lebensabend, der noch manche schöne Erinnerungen an einst verlebte herrliche Stunden wachrufen möge.

Stiftungen.

Die Witwe des verstorbenenen Bijouteriefabrikanten und Kommerzienrats Martin Mayer in Mainz hat zum Andenken an ihren Gatten eine Stiftung gemacht, in dem sie der Mainzer Liedertafel den Betrag von 1000 Mark übersenden ließ. Die Witwe des verstorbenen Privatiers Robert Hiller, Handelskammer-Vize-Präsident und früher Ringfabrikant in Pforzheim hat zum Andenken an ihren Gatten 7200 Mark wohltätigen Stiftungen überwiesen.

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