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Zollerhöhung in Aussicht. Der Präsident des Ministeriums von Australien, Deakin, brachte im Abgeordnetenhaus einen Antrag ein, demzufolge auf alle nicht englische Waren eine Zollerhöhung von 10% eintreten soll. Vorgemerkt sind auch plattierte Waren, Taschenuhren und Wanduhren.

Neue Medaille. Aus Anlaß seines Jubiläums hat der Großherzog Friedrich von Baden eine neue Auszeichnung ,,Friedrich-Luise-Medaille" gestiftet, für Verdienste in der Wohltätigkeits- und Krankenpflege. Sie wurde in 900 Exemplaren in der Hofprägeanstalt B. H. Mayer in Pforzheim hergestellt und trägt auf der Vorderseite das Bildnis des Großherzogs und der Großherzogin; die Rückseite trägt das badische und preußische Wappen, über welchen sich eine Krone befindet. Die Medaille ist künstlerisch fein ausgeführt.

Erbauung von Bijouteriefabriken und Hilfsgeschäften außerhalb Pforzheims. Der Zug nach Auswärts nimmt größere Dimensionen an, wahrscheinlich infolge von erhöhten Lohnforderungen und aus Mangel an Arbeitskräften am Platze. Konnten wir jüngst von der Errichtung einer Filiale seitens der Etuisfabrik Keller in Bretten und einer solchen der Uhrkettenfabrik Kollmar & Jourdan, A.-G. im Amte Ebersbach berichten, so sind wir heute wieder in der Lage von zwei auswärtigen Filialen zu melden. Die Kettenfabrik Herbstrieth hat eine solche in Mönsheim schon seit einiger Zeit aufgetan und in Vaihingen a. Enz wird gegenwärtig eine Etuisfabrik eingerichtet.

Lohnbewegung in Schwäb. Gmünd. Die am 31. August im Hotel Rad abgehaltene sehr zahlreich besuchte Versammlung des Arbeitgeberverbands der Edel- und Unedelmetall-Industrie und verwandter Hilfsgeschäfte Gmünd nahm einstimmig die nachstehenden seitens der Kommission der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beratenen Vereinbarungen an: 1. Regelung der Arbeitszeit. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt nicht über 9 Stunden (einschließlich Samstag). Sie beginnt morgens 7 Uhr und endet abends 5 Uhr mit 1stündiger Frühstückspause und 1'/, stündiger Mittagspause von 12-1 Uhr. Der Lohn für die einzelnen Stunden wird entsprechend der Verkürzung der Arbeitszeit erhöht, so daß bei 54 stündiger Arbeitszeit der gleiche Verdienst erzielt wird, wie bei 57- bzw. 60 stündiger Arbeitszeit. Die Pausen werden nicht mit in die Arbeitszeit eingerechnet. Wird in der Weil gearbeitet, so wird von 51⁄2-5 Uhr eine Pause gemacht und sodann bis 7 Uhr gearbeitet. Diese einheitliche Regelung der Arbeitszeit tritt am 1. Oktober d. J. in Kraft. Es ist den beschäftigten Personen gestattet, sich ihr Frühstück mitzubringen oder aus der Kantine zu entnehmen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer verpflichten sich im übrigen dafür zu sorgen, daß der Genuß geistiger Getränke in den Geschäften nach und nach beseitigt wird. 2. Weilarbeit (Überzeitarbeit). Weilarbeit (Überzeitarbeit) ist nach Möglichkeit zu vermeiden. In dringenden Fällen wird für die ersten 2 Stunden über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus je 20 Proz. Zuschlag, für die dritte und vierte Stunde je 50 Proz., für jede weitere Stunde (Nachtarbeit) und Sonntagsarbeit und Arbeit an gesetzlichen Feiertagen je 100 Proz. bezahlt. Die nach § 105b der Gewerbe-Ordnung am Sonntag zulässigen, im Interesse der Aufrechterhaltung des Betriebes liegenden Arbeiten werden mit 50 Proz. Zuschlag entlohnt. Unter Weilarbeit wird alle die über die regelmäßige im Betriebe übliche wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeit verstanden. Die für Termine und Kontrollversammlungen notwendige Zeit soll bei der Berechnung der Weilarbeit nicht in Abzug gebracht werden, bei anderen berechtigten Abhaltungen ist der Koulanz der Arbeitgeber empfohlen, die Zeit nicht in Abrechnung zu bringen. Zeitversäumnisse, die durch den Arbeitgeber selbst veranlaßt werden, sowie allgemeine Feiertage kommen ebenfalls nicht in Abzug. Den Eintritt der höheren Bezahlung der Weilarbeit wird der Vorstand des Arbeitgeberverbandes seinen Mitgliedern mit Wirkung vom 15. September d. J. ab empfehlen. - 3. Heimarbeit. Mit den Vertretern der Arbeiterschaft mißbilligt es der Vorstand des Arbeitgeberverbandes, wenn den im Betrieb beschäftigten Personen Heimarbeit mit nach Hause gegeben wird und legt seinen Mitgliedern die Unterlassung dieser Unsitte

dringend ans Herz. 4. Akkordarbeit. Die Akkordpreise werden dem Arbeiter vor Übernahme der Arbeit schriftlich mitgeteilt. Bei Akkorden, welche zum ersten Male vereinbart werden, und bei Unterbrechungen übernommener Akkordarbeit aus Veranlassung des Arbeitgebers wird der Stundenlohn garantiert, der mit jedem Arbeiter zu vereinbaren ist. In Zweifelsfällen ist dem Arbeiter der seither bezahlte Akkordsatz nachzuweisen. 5. Lohnerhöhung. Den Arbeitgebern wird empfohlen, dort, wo es im Rahmen der Möglichkeit liegt, eine Erhöhung bei den einzelnen Arbeitern eintreten zu lassen, soweit dies nicht in den letzten Wochen geschehen ist. 6. Entwurf eines Tarifvertrags. Der Vorstand des Arbeitgeberverbandes nimmt zur Kenntnis, daß die Geschäftsführung des Metallarbeiterverbandes beabsichtigt, den Entwurf eines solchen Abkommens auszuarbeiten und dem Arbeitgeberverband zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Durch diese Einigung auf Grund friedlicher Vereinbarung wurde die Gmünder Industrie vor den Schäden bewahrt, die ein Streik immer im Gefolge hat, und darum wird man die Vereinbarung mit lebhafter Genugtuung aufnehmen. In einigen Punkten sind die Gmünder Fabrikanten weiter entgegengekommen als die Pforzheimer; soziales Empfinden kann man also den dortigen Arbeitgebern nicht absprechen. Im ganzen stellt die Einigung einen bemerkenswerten Erfolg für die Arbeiter dar und es kann gesagt werden, daß die Wahl des Zeitpunktes eine glückliche war.

Lohnbewegung der Stuttgarter Gold- und Silberarbeiter. Aus Stuttgart wird berichtet: Die hiesigen Gold- und Silberarbeiter sind in eine Lohnbewegung eingetreten. Die Forderungen, betreffend Verkürzung der Arbeitszeit, Lohnerhöhung, Regelung der Überstunden und Akkordarbeit, wurden den Prinzipalen bereits unterbreitet.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Jubiläen. Frau Katharina Bauer konnte dieser Tage auf eine 25jährige Tätigkeit im Hause F. Zerrenner, Goldwarenfabrik in Pforzheim zurückblicken. Aus diesem Anlaß erhielt die Jubilarin schöne Geschenke.

Firmen-Änderungen. Die Firma Carl Reich, Bijouteriefabrik in Pforzheim ist geändert worden und heißt jetzt Zahler & Räuchle.

Firmen - Eintragungen. Die bereits seit 1. April d. J. bestehende Goldwarenfabrik Hienerwadel & Vögele ist handelsgerichtlich eingetragen worden. Gesellschafter sind Kaufmann Albert Hienerwadel und Techniker Stefan Vogele in Pforzheim.

Eingetragen wurde die Firma Gebr. Hosser, Uhrkettenfabrikation in Oberstein. Firmeninhaber sind Goldschmied Ernst Friedrich Hosser und Kaufmann Otto Hosser, beide in Oberstein. Die Firma Reinhard Fehsenfeld & Cie., Fabrikation kunstgewerblicher Metallarbeiten in Cöln wurde eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Hans Stork, Kaufmann, und Reinhard Fehsenfeld, Modelleur und Ziseleur, beide in Cöln.

Geschäfts-Eröffnung. Das Juwelen-, Gold- und SilberwarenGeschäft von A. Dettmann in Stralsund, Ossenreyerstr. 44, ist nach Umbau und Erweiterung desselben am 8. September wieder eröffnet worden.

Geschäfts- Veränderungen. Herr Ludwig Näher ist als Sozius der Bijouteriefabrik W. Nothwang in Pforzheim ausgeschieden. Der bisherige Gesellschafter Gottl. Kappler ist nunmehr alleiniger Inhaber. Herr Albert Stieß sen. in Pforzheim hat sich vom Geschäft zurückgezogen und solches seinen Söhnen übergeben.

Geschäfts Verlegungen. Die Werkzeughandlung Gebrüder Brünig in Berlin wird ab 1. Oktober verlegt werden, und zwar von Grünstr. 17/18 nach SW. 19, Beuthstr. 151.

Geschäfts- Übernahme. Mit dem 1. ds. Mts. übernahm Herr Juwelier Wilhelm Holz aus Dortmund das Gold- und Silberwarengeschäft des Herrn Gustav Wolf in Greifenberg i. P.

Todesfall. In Pforzheim starb Herr Josef Häfner, Inhaber der Karabinerfabrik gleichen Namens.

Verschiedenes. In Bad Elster hält M. Korndörfer, Goldschmied wegen Aufgabe des Geschäftes Ausverkauf. Im württembergischen Städtchen Neuenbürg hat die Pforzheimer Gold- und Silberwarenfabrik Fr. Schmolck eine Filiale mit

vorerst 15 Arbeitern eröffnet. Herr Estamperiebesitzer Friedr. Kammerer in Pforzheim wurde zum Handelsrichter der neu errichteten Kammer für Handelssachen beim Landgericht mit dem Sitz in Pforzheim, Herr Bijouteriefabrikant Andr. Odenwald zum Handelsrichter-Stellvertreter ernannt.

Ordens-Verleihungen in Baden.

Aus Anlaß des 80. Geburtstages S. K. H. des Großherzogs Friedrich von Baden und dessen goldener Hochzeitsfeier wurden eine größere Anzahl Ordensauszeichnungen verliehen, u. a. auch folgenden Persönlichkeiten aus der Gold-, Silber- und Metallwarenbranche:

Herr Oberbürgermeister Ferd. Habermehl in Pforzheim, der sich beim Grossistentag in Pforzheim selbst als „Grossist" in seiner launigen Ansprache bezeichnete und Herrn Professor Eugen Bischoff an der Gr. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe das Ritterkreuz 1. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen mit Eichenlaub. Herrn Professor Ferd. Dietsche und Herrn Professor Karl Gagel an der Kunstgewerbeschule in Karlsruhe, Herrn Professor Emil Riester an der Kunstgewerbeschule in Pforzheim, Herrn Fabrikant Otto Hepp in Firma Gebr. Hepp, Fabrik schwer versilberter Tafelgeräte in Pforzheim das Ritterkreuz 1. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen. Herrn Fabrikdirektor Emil Kollmar in Firma Kollmar & Jourdan, A.-G., Uhrkettenfabrik in Pforzheim, Herrn Friedrich Kammerer, Estamperiebesitzer und Walzwerk in Pforzheim, Herrn Fabrikant Karl Friedrich Waag in Firma Benckiser & Cie., Bijouteriefabrik in Pforzheim das Ritterkreuz 2. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen. Herrn Bronzewarenfabrikant und 2. Vorsitzenden des Vereins der Badener in Berlin, Hermann Kiby, das Verdienstkreuz vom Zähringer Löwen. Herrn Gregor Morlock, früher Goldarbeiter, jetzt Bürgermeister der Gemeinde Hohenwarth, die silberne Verdienstmedaille. — Herrn Georg Arland, Goldarbeiter in Pforzheim, das Ehrenzeichen für 40 jährige treue Dienste bei der Freiwilligen Feuerwehr. Herrn Emailleur Karl Beck in Pforzheim, Frau Kommerzienrat Marie Gülich, Witwe des Bijouteriefabrikanten und Handelskammerpräsidenten Peter Gülich in Pforzheim, Herrn Bankdirektor August Kayser als Stifter des Altersheims für Goldarbeiter in Pforzheim, Herrn Graveur Wilhelm Trost in Pforzheim, Herrn Chemiker Dr. Theodor Wieland, Inhaber der Goldscheideanstalt gleichen Namens in Pforzheim, Herrn Graveur Albert Flink in Karlsruhe die FriedrichLuise-Medaille. Wir gratulieren!

Von Kunstgewerbeschulen.

Beförderungen. Herr Hermann Göler an der Großh. Kunstgewerbeschule in Karlsruhe wurde zum Professor, und Herr Max Schmid, Vorstand der Gewerbeschule in Pforzheim zum Rektor ernannt.

Mitteilungen aus dem Geschäftsverkehr.

(Außer Verantwortlichkeit der Redaktion.)

Neuer Katalog der Firma 0. Buhtz, Berlin C. 19, Friedrichsgracht 32 (Werkzeuge, Hilfsartikel, Edel- und Halbedelsteine usw.). Von dieser Firma ging uns dieser Tage ein neuer Prachtkatalog zu, der (304 Seiten stark) eine stattliche Anzahl Abbildungen von allen erdenklichen Werkzeugen und Hilfsartikeln für den Goldschmied enthält. Die Firma hat sich die größte Mühe gegeben, um jeder Anforderung gerecht zu werden, und enthält die Preisliste viele Neuheiten, welche die Goldschmiede interessieren.

Ebenso hat auch die Bayrische Silberwaren- und Besteckfabrik von Joseph Reiner in Krumbach einen neuen, schönen Katalog mit getrennter Preisliste herausgegeben. Der Katalog mit den Abbildungen der Bestecke, welche sämtlich in natürlicher Größe wiedergegeben sind, ist nicht mit dem Namem der obigen Fabrik versehen, so daß derselbe ruhig der Kundschaft vorgelegt werden kann, ohne dabei den Fabrikanten zu erfahren. Auf Wunsch wird derselbe franko zugesandt.

Neue Preisliste. Vor uns liegt der neue komplette Katalog 1906/07 der Firma Paul Stierle in Pforzheim. Wie unter Fachleuten allgemein bekannt sein dürfte, macht es sich die Firma schon seit Jahren zur Aufgabe, die Juweliere, Goldschmiede usw. mit der modernen Art der Aufmachung von Bijouterien, Uhren und Luxusartikel usw. bekannt zu machen, und es erfüllt uns beim Durchblättern des neuen Katalogs mit lebhafter Freude, daß die Firma auch dieses Jahr wieder eine große Anzahl neuer Formen und Aufmachungsarten bekannt giebt. Wir können jedem Interessenten diesen Katalog nur aufs wärmste empfehlen, um so mehr, als die Zusendung desselben, nach einer uns vorliegenden Mitteilung der Firma, gratis und franko ohne irgendwelche Kaufverpflichtung erfolgt. Als ganz besonders angenehm ist hervorzuheben, daß die Firma jeden Juwelier usw. mit den geschäftlich notwendigen Bedarfsartikeln die alle in der den Fabrikaten dieser Firma eigenen modernen, eleganten Art ausgeführt sind zu versehen in der Lage ist.

Für die Werkstatt.

Schwarzfärben von Metallen. Die physikalisch-technische Reichsanstalt zu Charlottenburg empfiehlt auf Grund ihrer Versuche als Schwarzbeize für Kupfer, Messing und andere Kupferlegierungen, auch Neusilber, eine Auflösung von 600 g salpetersaurem Kupferoxyd und 25 g salpetersaurem Silber in 200 ccm destilliertem Wasser. Diese konzentrierte Flüssigkeit wird auf die sorgfältig gereinigte Metalloberfläche gleichmäßig aufgetragen, am besten dadurch, daß man das ganze Arbeitsstück in die auf 40-45° erwärmte Schwarzbeize eintaucht und kurze Zeit darin läßt.

Rechtsrat, Rechtsschutz für Goldschmiede. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Versagung der Genehmigung einer Versteigerung wegen Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden. Nach den preußischen Vorschriften vom 10. Juli 1902 über den Umfang der Befugnisse und Verpflichtungen sowie über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer darf der Versteigerer nur auf Grund einer Bescheinigung der Ortspolizeibehörde Versteigerungen vornehmen.. Gemäß § 33 Absatz 2 daselbst kann die Bescheinigung u. a. versagt werden, wenn es der Versteigerung an einem hinreichend begründeten Anlaß fehlt, insbesondere wenn die Versteigerung zu Zwecken des unlauteren Wettbewerbs vorgenommen werden soll oder eine empfindliche Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden herbeiführen würde. Diese Bestimmungen, welche auf § 38 Abs. 1 der Reichsgewerbeordnung beruhen, bildeten die Grundlage eines Streitverfahrens zwischen einem Gewerbetreibenden und einer Polizeibehörde. Ersterer hatte die Erlaubnis zur Versteigerung von Frauen- und Kinderwinterschuhen, welchen Artikel er in seinem Geschäft nicht weiterführen wollte, erbeten und erhalten. Als er bald darauf eine weitere Versteigerung von Sachen derselben Art, angeblich des Restes seiner Bestände, vornehmen lassen wollte, versagte ihm die Polizeibehörde hierzu die Genehmigung, weil durch die Versteigerung eine empfindliche Schädigung der übrigen ansässigen Gewerbetreibenden herbeigeführt werden würde. Der Gewerbetreibende erhob Klage im Verwaltungsstreitverfahren und stützte diese darauf, daß der geltend gemachte Versagungsgrund nicht zutreffe, nicht bewiesen sei und nicht bewiesen werden könne. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Polizeibehörde. Für die Anwendung der Vorschriften im Einzelfalle könne nicht, wie der Kläger anzunehmen scheine, von der Polizeibehörde verlangt werden, daß eine bestimmte Schädigung mit Namen zu bezeichnender Gewerbetreibender durch die Versteigerung stattfinden würde, da ein solcher Nachweis nicht wohl möglich sei, sondern die Polizeibehörde habe pflichtgemäß zu erwägen, ob eine Schädigung der angesessenen Gewerbetreibenden nach Lage der in Betracht kommenden Verhältnisse zu besorgen sei. Der Verwaltungsrichter habe demgemäß nur nachzuprüfen, ob bei der Versagung der Erlaubnis zur Versteigerung Willkür oder Schikane mitgewirkt hätten. Da für letzteres im vorliegenden Falle nichts spreche, sei die Klage abzuweisen.

Büchertisch.

Meyers Großes Konversations-Lexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Mehr als 148000 Artikel und Verweisungen auf über 18240 Seiten Text mit mehr als 11000 Abbildungen, Karten und Plänen im Text und auf über 1400 Illustrationstafeln (darunter etwa 190 Farbendrucktafeln und 300 selbständige Kartenbeilagen) sowie 130 Textbeilagen. 20 Bände in Halbleder gebunden zu je 10 Mk. oder in Prachtband zu je 12 Mk. (Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien.) Wie sehr Meyers Großes Konversations-Lexikon seine Aufgabe, ein Spiegelbild seiner Zeit zu sein, auch auf technisch-industriellem Gebiet erfüllt, zeigen uns in dem eben ausgegebenen 14. Band (Mittewald bis Ohmgeld) eine erfreuliche Reihe zeitgemäßer Artikel, von denen wir nur die über Motor, Motorboote und Motorwagen herausgreifen, unsre modernsten Verkehrsmittel, die in ihren Grundtypen und Konstruktionen durch fünf sehr gefällige Tafeln veranschaulicht sind. Hier sind ferner zu nennen die mit zahlreichen Textbildern unterstützte Darstellung der Nähmaschine und ihrer Technik, die Artikel über Mühlen, Nadeln, Nautische Instrumente (letztere mit zwei instruktiven Tafeln). Auf den Nachbargebieten Chemie und Physik finden wir hier jede einschlägige Frage beantwortet, mögen wir uns über eine der zahlreichen Natriumverbindungen oder Naphthalinderivate oder etwa über Molekulargewicht oder Newtonsche Farbenringe unterrichten wollen. Biographisch von Bedeutung sind die Kapitel „Moltke" und „Napoleon“, „Newton“ und „Mozart“. Auch die zusammenfassenden Übersichten über die Neugriechische, Niederländische, Nordamerikanische, Nordische und Norwegische Literatur verdienen besonders hervorgehoben zu werden. Hohen praktischen Wert messen wir den Artikeln über Nahrungsmittel und ihre Kontrolle, über Nährpräparate, Nutzhölzer, über Obst und Obstverwertung zu. Aus volkswirtschaftlichem Gebiet zitieren wir Monopol, Münzwesen, Normalarbeitstag und fügen mit großer Befriedigung hinzu, daß wir zahlreichen neuen Tafeln in Buntund Schwarzdruck sowie überaus klaren und stets zeitgemäß ergänzten Karten und Stadtplänen begegnet sind. Mit diesen Hinweisen über die Vielseitigkeit des Großen Meyer“ müssen wir uns diesmal begnügen und ein Eingehen auf die zahlreichen andern Gebiete, denen auch nur andeutungsweise gerecht zu werden der Raum fehlt, für spätere Bände vorbehalten.

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Patente und Gebrauchsmuster.

R. 21018.

Patent-Anmeldungen. 44 a. Sicherheitsnadel mit einer die Nadelspitze aufnehmenden, unter Federdruck stehenden Schutzhaube. Francis Mortan Le Rossignol, Sydney, Austr.; Vertr.: Maximilian Mintz, Pat.-Anw., Berlin SW. 11. 8. 4. 05.

Sch. 23822. Verfahren zur Herstellung galvanischer Metallüberzüge auf Eisen unter vorhergehender elektrolytischer Dekapierung mittels konzentrierter Salpeter-Salzsäure oder eines freies Chlor ergebenden Elektrolyten. Frl. Josepha Schiele, St. Josse-ten-Noode b. Brüssel; Vertr.: A. Specht und J. Stuckenberg, Pat.-Anwälte, Hamburg. 15. 5. 05.

Patent - Erteilungen. 44 a. 175241. Klappfußknopf für Manschetten u. dgl. Albert Rothe, Brandis, Bez. Leipzig. 9. 6. 05. 44 a. 175242. Federndes Glied für Zieharmbänder, Ringe, Gürtel usw. Wilhelm Volk und Karl Klein, Pforzheim. 30. 9. 05. 4 g. 175292. Gasglühlichtlampe mit abwärts gerichteter Brennermündung und einem unten trichterförmig erweiterten Zugschornstein. Louis Wolff, Berlin, Jerusalemerstr. 66. 24. 6. 04. Gebrauchsmuster-Eintragungen. 68 a. 278539. Alarmvorrichtung, aus einer an der Türklinke aufgehängten elektromagnetischen Glocke und einer in das Schlüsselloch einsteckbaren, beim Einführen des Schlüssels zu betätigenden Kontaktvorrichtung. Ernst Berg, Berneck. 27. 4. 06. B. 30909.

31 c. 278556. Presse an Formkasten für Löffel- und Bijouterieguß. Karl Horn, Mettmann. 10. 2. 06. H. 29182.

44 a. 278571. Eindrück-Hosenknopf mit dachförmiger Federplatte zum Festhalten des mit Rille und Verstärkung versehenen spitzen Stiftes. Kuhr & Noelle, Lüdenscheid. 17.3. 06. K. 27549. 49 b. 278829. Handblechschere mit auswechselbaren Schneidmessern. H. Bernhard, Chemnitz, Rewitzerstr. 7. 3. 4. 06. B. 30648.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 662. Wer ist der Fabrikant von Flaschentellern, die ein Monogramm (A. S.) als Warenzeichen tragen? C. G. in D.-H.

Frage 676. Welches ist der haltbarste, durchsichtige Klebestoff, um Silber mit Glas zu verbinden? H. B. in D.

Frage 695. Kann mir einer der Herren Kollegen den Fabrikanten namhaft machen, welcher flache Eheringe, 71, mm breit, mit Stempel * GULD PLATERAD * fabriziert? Die Firma scheint eine holländische zu sein. Die beiden Sternchen, die die A. V. Schrift flankieren, sind fünfzackige Sterne im Kreis.

Frage 697. Wer liefert Decklack (dickflüssig) zum Decken beim Vergolden? D. & K.

Frage 708. Welche Maschinenfabrik im Rheinland oder Westfalen fertigt Poliermaschinen für Fußbetrieb? C. M. in O. Frage 709. Wer ist Abgeber für eine möglichst 18 karät. antike starke Erbskette, sogenannte Batzenkette, mit hübschem antikem Schloß? W. H. in M.

Frage 710. Wer liefert die kleinen Stückchen Blei, die in den Krayons verwendet werden? A. W. in P.

Frage 715. Welcher Kollege würde die Güte haben und mitteilen, wie der Flächeninhalt von Filigran ausgerechnet wird, oder, wie viel Gold wird mit 4 Volt Spg. in der Stunde auf ein dcm Filigran niedergeschlagen? Im voraus besten Dank. V. W.

Frage 716. Kann mir einer der praktisch arbeitenden Herren Kollegen erklären, woran es liegt, wenn 14 kar. Gold, aus Reichsgold mit Feinsilber und Kupfer legiert, spröde ist und nach wiederholtem Schmelzen immer wieder porös fällt? Wie ist dem abzuhelfen? Ich schmelze im Coaksfeuer. S. in T.

Frage 718. Wie bewerkstelligt man das Ätzen von Achaten, um die Achate in Massen herzustellen?

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Frage 719. Gibt es chemische Präparate, mit denen man Brillanten, wenn sie auf die Dauer mit dem betr. Präparat in Ist Berührung kommen, eine andere Farbe geben kann? Radium imstande, Brillanten gelb zu färben? S. H. in D. Frage 720. Wer ist der Fabrikant von Bestecken, die nebenstehendes Warenzeichen, vermutlich einen Adler- oder Hahnenkopf, tragen? H. in L.

Frage 721. Wie ist das Rezept der Beize, um unechte Sachen matt zu beizen? E. F. in L.

Frage 722. Kann mir einer der Herren Kollegen sagen, wer Sammler für antike Battersea - Emaille - Gegenstände ist? X.

Frage 723. Wer ist der Fabrikant von Silberbestecken, die nebenstehendes Warenzeichen tragen? Frage 724. Wer kann mir eine Firma namhaft machen, die kleine Edelsteine, in Silber gefaßt, zum Einsetzen in Elfenbein liefert? K. in B.

Frage 725. Welches Geschäft befaßt sich mit Gießen von kirchlichen Gegenständen, wie Leuchter, Lampen, Kanontafeln usw.? Würde die betr. Werkstatt gewünschte Abgüsse abgeben, und zu welchem Preise? Ein Wiederverkäufer.

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Zu Frage 711. Bauernschmuck mit 7, 8, 9 oder 10 Reihen Erbsketten, altfränkischem Filigranschloß usw. liefern: Georg Hofmann, Goldschmied, Altdorf b. Nürnberg. H. Steidle, Goldschmied, Rahden (Westf.). Gebr. Dingeldein, Bijouterie - Fabrik, Hanau a. M.

Zu Frage 712. Pressen in allen Konstruktionen baut: Wilh. Feiler, Maschinen-Fabrik, Pforzheim.

Zu Frage 713. Kopiermaschinen liefern: Ludwig Klenk, Frankfurt a. M., Grünebergweg 26. - Die Leipziger Maschinenbau-Gesellschaft m. b. H. vorm. Elektrogravüre, Leipzig-Sellerh.

Zu Frage 714. Über das Prägen und Pressen von Münzen und Bijouteriewaren existiert eine kleine aber nur sehr mangelhafte Literatur. Es gibt u. a.: Die Münztechnik von E. Schlösser, Hannover. Pressen, Stanzen, Ziehen von Oliver Smith, Deutsch von Kannegießer. Dies, their construction and use von Wood. Die Werke können Sie durch den Verlag der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ in Leipzig 28 beziehen.

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mit Salzsäure versetzte Lösung von Fluorkalium geätzt werden. Das Auftragen des Deckgrundes geschieht am besten auf folgende Weise: Die Zeichnung oder Schrift wird mit einem Kautschukstempel in einer etwas klebrigen Farbe aufgetragen und hierauf der Stein mit pulverisiertem Kolophonium bestäubt, das nur auf den bedruckten Stellen haften bleibt und von den leeren abzublasen ist. Nun werden die Steine ganz schwach erwärmt, wodurch das Harz zum Schmelzen kommt und einen sehr guten Prof. Dr. Ernst Beutel. Deckgrund bildet.

Zu Frage 719. (Gelbfärben von Brillanten.) Daß sich Diamanten durch den Einfluß von Radium färben lassen, hat bereits Professor Dr. A. Miethe in seinem Artikel (Nr. 25 Seite 197a) „Ueber das Färben von Edelsteinen durch Radium“ bewiesen. Ein anderes Verfahren ist uns nicht bekannt, es wäre uns aber angenehm, verschiedene Stimmen aus unserem Leserkreis zu hören. Uebrigens teilt uns Professor Dr. A. Miethe, noch folgendes mit: „Was die Gelbfärbung von Brillanten anlangt, so teile ich Ihnen mit, daß dieselbe im allgemeinen möglich ist, obwohl der Erfolg bei der verschiedenen Provenienz der Steine und ihrer sehr verschiedenen Härte nicht ohne weiteres feststeht. Die von mir geprüften Kapsteine haben sich meist mehr oder minder erheblich gelb gefärbt, ebenso ein Stein von Borneo und ein Australier. Die Färbungen sind allerdings äußerst verschieden und variieren von einem sehr schönen leuchtenden Kanariengelb bis zu einem schmutzigen Graublau. Eine Blaufärbung der Steine, wie sie Crookes beobachtet hat, habe ich nicht feststellen können. Ich nehme fast an, daß diese Erscheinung sehr selten ist und diese Beobachtung daher als ein seltener Treffer anzusehen ist."

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Vorstandssitzung des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede am Montag den 3. September, abends 6 Uhr, in der Geschäftsstelle, Oranienstraße 143.

Anwesend die Herren: Telge, Müller, Schmidt und Fischer.

Entschuldigt fehlen Herr Walter und Herr Menzel, welch letzterer sich infolge der Erkrankung auf der Reise nach Eisenach zum Verbandstag noch nicht erholt hat und sich noch auf einer Erholungsreise befindet.

Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren in der ersten Sitzung nach dem schönen Verbandstag Eisenach. Man tritt über den Verbandstag in eine Besprechung ein und kommt zu dem Ergebnis, daß dieser als wohlgelungen zu bezeichnen ist, bezüglich der Arbeitstätigkeit und der angenehmen Erholungsstunden in der schönen Umgebung Eisenachs. Es wird besonders hervorgehoben, daß die Kollegen in Eisenach sichtlich bemüht waren, den einzelnen Gruppen als kundige Führer zu dienen, um dadurch den Verbandstag Eisenach zu einem angenehmen zu gestalten.

Der Vorsitzende regt an, die Abhaltung der Vorstandssitzungen so zu regeln, daß ein bestimmter Tag dafür festgesetzt wird. Er empfiehlt, jeden ersten Montag im Monat zu wählen.

Im großen ganzen seien die ersten Tage des Monats für eine Vorstandssitzung seit Bestehen des Verbandes üblich gewesen, doch geschah es mehr stillschweigend. Es würde die Feststellung eines bestimmten Tages insofern für die Vorstandsmitglieder ein Vorteil sein, als die Herren sich darauf einrichten können. Der Vorstand beschließt in diesem Sinne.

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Herr Fischer teilt mit, daß er von dem Zentralverband Deutscher Uhrmacher zu ihrem Verbandstag in Magdeburg, vom 12. bis 15. August, eine Einladung erhalten habe, an dem Verbandstag teilzunehmen; doch habe er leider davon absehen müssen, weil er erst den Pforzheimer Grossistentag angewohnt und unserem Eisenacher Verbandstag vorgestanden, und nach so kurzer Zeit nicht gut einem dritten Verbandstag beiwohnen konnte. Den Dank für die Einladung habe er dem Vorstand schriftlich ausgesprochen.

Bezüglich der Weiterentwickelung des Verbandes regt der Vorsitzende an, eine Agitationsschrift an die Herren Juweliere in

Deutschland, die noch nicht Mitglied sind, zu senden. Es ist seit 2 Jahren betreffs der Agitation nichts Besonderes geschehen. Er empfehle, bei dem Rundschreiben auf die Geschäftsberichte hinzuweisen, und erbietet sich, ein solches Rundschreiben zu verfassen und zur Durchsicht und Unterschrift bei den Vorstandsmitgliedern zirkulieren zu lassen.

Der Vorstand erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden. Herr Fischer teilt ferner mit, daß er infolge der Depesche auf dem Verbandstag Eisenach an die Feuerversicherungsgesellschaft Rheinland" geschrieben habe. Darauf ist unterm 23. August eine Antwort eingegangen, welche verlesen wird.

Der Vorstand beschließt, das Schreiben der „Rheinland“ zu veröffentlichen, weil es eine Richtigstellung von allgemeinem Interesse enthält. Dasselbe lautet zur Sache:

„Die Beschwerde des Herrn Juweliers Sch. in M. betreffend, hätte dem Abschluß seiner Versicherung bei uns durch den V. D. J., G. u. S. bzw. Sie hier nichts im Wege gestanden, wenn die von uns geforderte Bedingung erfüllt wäre, d. h. er selbst oder einer seiner Angestellten im bzw. neben dem Laden nachts geschlafen hätte.

Ihre Depesche vom 6. d. Mts. aus Eisenach ist in unserem Bureau in Abwesenheit des Unterzeichneten falsch aufgefaßt und beantwortet worden, insofern, als angenommen wurde, daß nach einer offiz. Niederlassung bzw. Geschäftsstelle gefragt wäre.

Im allgemeinen dürfen wir noch hinzufügen, daß die Bemängelungen und Bekämpfungen der Vers.-Gesellschaften in der Regel immer von solchen Leuten ausgehen, die mit ihren eigenen Anforderungen an die Gesellschaften nicht durchdringen, oder deren Objekte nach den Prinzipien der letzteren nicht oder nicht glatt aufnahmefähig sind.

Danach kann aber doch eine Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb nicht einrichten.

Sie dürfen fest überzeugt sein, daß wir keinen annehmbaren Antrag von der Hand weisen, aber schließlich macht doch der Versicherer die Bedingungen und nicht der Antragsteller, den wir doch ebensowenig zwingen.

Feuerversicherungs-Gesellschaft „Rheinland“.
Der Generalbevollmächtigte.

gez. D. F. Alb. Werda."

Dem Beschluß des Vorstandes und Ausschusses in Eisenach gemäß, in Angelegenheit Feuerversicherung zunächst an die Mitglieder der Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Innung zu Berlin die Frage zu richten, ob sie die Erklärung abgeben wollen, nach Ablauf ihrer Feuerversicherung sich der zu bildenden Abteilung zuzuwenden, wird näher getreten, und liegt ein Schreiben dem Vorstand vor, welches dieser für erschöpfend befindet und die Versendung beschließt; überdies hat der Vorstand der Innung in dankenswerter Weise sich bereit erklärt, die Kosten des Rundschreibens zu übernehmen.

Der Vorsitzende gibt Kenntnis davon, daß er infolge der Wünsche, die auf dem Verbandstag München geäußert sind, in Versicherungsangelegenheiten zu versuchen, mit größeren Gesellschaften vorteilhafte Abmachungen zu treffen, bei sämtlichen bestehenden Gesellschaften, 23 an der Zahl, angefragt, welche Gebiete des Versicherungswesens ihre Gesellschaften umfassen, und ob es möglich ist, Vorzugsbedingungen für die Verbände unserer Branche zu erzielen.

Der Vorsitzende ist der Meinung, daß durch diese Umfragen endlich einmal Klarheit geschaffen wird, wie weit auf ein Entgegenkommen zu rechnen ist.

Die Eingänge der Gesellschaften werden dem Vorstand in der nächsten Sitzung unterbreitet werden.

Zur Besprechung kommt die Einladung des Dresdener Kunstgewerbevereins für den Dresdener Kunstgewerbetag zum 25. und 26. September in Dresden. Hierzu teilt Herr Fischer mit, daß von seiten des Kreditoren-Vereins Herr Stöffler delegiert ist, um dort einen Vortrag zu halten und die Stellung der Kunsthandwerker zu vertreten.

Gleichzeitig habe Herr Stöffler den Wunsch ausgesprochen, zu dieser Zeit eine Konferenz der Verbände abzuhalten, und hat sich Herr Baumert, Vorsitzender des Verbandes der Grossisten des Edelmetallgewerbes, bereits zustimmend geäußert.

Es handelt sich für diese Konferenz lediglich um den Punkt, einen gemeinschaftlichen Vertrag abzuschließen für Valoren- und Transportversicherung. Die Vorarbeiten hierfür sind bereits ge

schehen. Ferner soll das Versicherungswesen bezüglich der anderen Versicherungsarten weiterberaten werden.

Herr Fischer wird ersucht, den Verband bei dieser Gelegenheit zu vertreten, was er auch zu tun bereit ist.

Hierauf kommt die erste positive Arbeit der gemeinsamen Konferenzen der Verbände in Eisenach zur Besprechung, und zwar das Ergebnis des von dem Vorstand des Verbandes gestellten Antrages, nach welchen Grundsätzen Waren aus Konkursen bei Juwelieren, Grossisten und Fabrikanten taxiert werden sollen. Der Vorstand beschließt, diese Angelegenheit zu veröffentlichen, damit sämtliche Taxatoren Deutschlands von diesem Beschlusse Kenntnis bekommen, um sich gegebenen Falles danach richten zu können.

Ein Schreiben aus Plauen liegt vor, wonach ein Nichtmitglied sich um Rat an den Vorstand wendet wegen Geschäftsdifferenzen mit einem Leihhaus.

Der Inhalt liefert den schlagendsten Beweis, daß es tatsächlich Juweliere gibt, die von der kaufmännischen Führung eines Juweliergeschäftes außerordentlich wenig verstehen. Geradezu naiv klingt es, wenn dieser Herr gewissermaßen als Entschädigung für die Ratschläge des Verbandes zusichert, daß er auch gern bereit ist, ab 1. Oktober dem Verbande beizutreten.

Der Vorstand beschließt, gemäß eines früheren Beschlusses, auf den Brief nicht einzugehen, da Schreiber desselben nicht Mitglied ist.

Zur Kenntnis des Vorstandes kommt ein Antrag auf Versicherung gegen Einbruch von einem Mitgliede, das 10 Jahre bei der „Allianz" versichert war, und welchem für die Weiterversicherung aufgegeben wurde, sich zu verpflichten, bei Geschäftsschluß alle gestempelten Goldsachen, echten Schmucksachen, Perlen, Steine und goldenen Taschenuhren, sowie Reparaturen der gleichen Art in einen gepanzerten Geldschrank einzuschließen. Wenn der Kollege bereit ist, hierauf einzugehen, wird um Mitteilung ersucht, andernfalls erfolgt Kündigung.

Dieser Fall beweist, daß die Versicherungen gegen Einbruch sich immer schwieriger gestalten; denn es erscheint ausgeschlossen, daß jemand diesen Bedingungen nachkommen kann.

Übrigens teilt der Vorsitzende noch mit, daß an die Geschäftsstelle nur solche Anträge auf Versicherung gestellt werden, wo bei anderen Gesellschaften Kündigung oder Ablehnung erfolgt ist.

Zur Besprechung kommt ferner ein Artikel, der in einer Reihe von Tageszeitungen erschienen, welcher der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" entnommen ist, über die Frage: „Können Perlen sterben?" *)

Der Vorstand ist der Ansicht, daß der Artikel falsche Behauptungen enthält.

Es wird beschlossen, der Angelegenheit näher zu treten und das Ergebnis den betreffenden Zeitungen, soweit es möglich, zur Berichtigung einzureichen.

In Verfolg der Andeutungen auf dem Eisenacher Verbandstage, welche Herr Drechsler über die Reparaturen-Preise gemacht hat, wird beschlossen, die ausführliche Ausarbeitung des Herrn Drechsler über dieses Thema unter der Überschrift: „Eine in Eisenach auf dem Verbandstage nicht gehaltene Rede“ zu veröffentlichen.

Es wird noch beschlossen, den Kassenbericht zu veröffentlichen. Schluß der Sitzung 8 Uhr 30 Minuten.

gez. Fischer. gez. Oskar Müller.

*) Anmerkung der Redaktion: Der Artikel ist aus der französischen Edelstein - Fachzeitschrift „Le Diamant" in Verbindung mit einem ähnlichen aus der amerikanischen Fachzeitschrift Jeweler's Circular" durch unsern Mitarbeiter, Herrn Ludwig Schröder, zusammengestellt worden. Es ist wohl nicht anzunehmen, daß obige erstklassige Fachzeitschriften sich in wesentlichen Punkten geirrt haben sollten.

Bekanntmachung.

Für vereidete Sachverständige und Taxatoren. Als erste positive Arbeit der Konferenz der Verbände am 5. August in Eisenach wird bekannt gegeben, daß infolge eines von dem Vorstand des Verbandes Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede gestellten Antrages, nach welchen Grundsätzen Waren aus Konkursen bei Juwelieren, Grossisten und Fabrikanten taxiert werden sollen, beschlossen wurde, daß bei derartigen Taxationen nicht, wie bisher, eine meist ziemlich willkürliche Aufnahme nach der Stückzahl erfolgen soll, sondern daß in jedem Fall der Fabrikpreis zu ermitteln und von diesem der Minderwert nach Prozenten festzusetzen ist. Es wird jedermann einleuchten, daß bei dieser Form der Taxation dem Gläubiger-Ausschuß möglich ist, sich ein Bild zu schaffen, wie der Taxwert entstanden ist. Und jedem Einzelnen des GläubigerAusschußes ist die Möglichkeit gegeben, nach flüchtiger Übersicht des Lagers zu beurteilen, ob eine richtige sachliche und sorgfältige Taxation oder eine oberflächliche stattgefunden hat. Veranlassung für uns zu diesem Antrag hat eine Vorstandssitzung der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwarengewerbes, Berlin, gegeben, in welcher zur Sprache kam, daß in einer Konkursmasse das Gesamtlager mit 26000 Mk. taxiert war; diese Taxe wurde von dem Gläubiger-Ausschuß beanstandet und veranlaßt, daß eine zweite Taxation erfolgte. Diese zweite ergab 42 000 Mk., und verkauft wurde die Masse mit 46000 Mk.

Den von uns veranlaßten Beschluß haben sämtliche anwesenden Herren, und zwar die Herren Baumert-Leipzig, Ernst Bruckmann-Heilbronn, Otto Drechsler-Görlitz, Oscar Müller-Berlin und Fischer-Berlin zugestimmt. Dieser wichtige Beschluß ist gefaßt, damit die Fabrikanten und sehr häufig auch die Grossisten durch liederliche Abschätzung eines Warenbestandes nicht geschädigt werden.

Berlin, den 4. September 1906.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranien-Straße 143.

Fischer.

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