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Alle anderen Gegenstände aus edlem Metalle fallen unter die Kategorie der Geräte, gleichviel, ob sie nützlichem Zwecke dienen oder nur als Zierat aufgestellt werden.

Danach wäre eine Brosche, ein Armband, eine Schmuckkette, eine Brille, ein Pincenez, ein Berloque, ein Fingerhut, ein an der Kette hängender Kompaß, Crayon usw. aus edlem Metall als Schmuckgegenstand, eine silberne Schnupftabaks- oder Zigarettendose, ein Stock mit wertvollem Beschlage, ein Visitenkarten- oder Photographieständer als Gerät zu bezeichnen. (Über Uhren entscheidet § 4 d. Ges.)

Begründung: Der Unterschied von Geräte und Schmuck wird natürlich zunächst darin zu suchen sein, daß die Verwendung des Gerätes nützlichen oder sachdienlichen Zwecken gewidmet ist, der Schmuck dagegen nur zur vorteilhaften Hebung der äußeren Erscheinung des Trägers dienen soll. Bei Betrachtung der heutigen Schmucksachen stellt sich nun aber heraus, daß lange nicht allen derselben die Eigenschaft der Nützlichkeit ganz aberkannt werden kann. Fingerring, Armring und Ohrringe z. B. dienen allerdings nur zur äußeren Ausstattung des Menschen, eine Kopfnadel dagegen hält das Haar oder den Hut, eine Brosche oder Tuchnadel dient zur Befestigung des Schals, Tuches, Kleides, eine goldene Kette zur sicheren Aufbewahrung der Uhr, des Zwickers usw., ohne daß es jemandem einfallen würde, alle diese letztgenannten Gegenstände unter die Geräte zu klassifizieren.

Andererseits ist eine stählerne Brille, ein unechter Fingerhut ohne Zweifel Geräte, denn erstere wird zur Unterstützung der Sehkraft getragen, letzterer ist beim Nähen unentbehrlich. Wenn diese Gegenstände aber in feiner Ausstattung aus Edelmetall gefertigt getragen werden, so schmücken sie auch.

Ist von diesem Gesichtspunkte aus der Unterschied zwischen Geräte und Schmuck schwer festzustellen, so wird das richtigste sein, alles zum Schmuck zu rechnen, womit man sich schmückt, d. h. was man, um die äußere Erscheinung zu heben, also sichtbar an sich trägt, mag es nun gleichzeitig einen anderen Zweck erfüllen oder nicht. Unter Schmucksachen wird demnach nur persönlicher Schmuck verstanden. Zimmerschmuck irgend welcher Art fällt unter die Kategorie der Geräte.

Dies ist der wesentliche Teil der fraglichen Erklärung der obenerwähnten Stellen, soweit er hierher in Betracht kommt.

Es wird aber wohl kaum behauptet werden können, daß dadurch die Begriffe genau festgestellt sind oder eine völlige Klarstellung derselben herbeigeführt worden ist, und es wird, wie es auch bereits bei verschiedenen gerichtlichen Entscheidungen der Fall war, eben immer mehr oder weniger auf die persönliche Auffassung der Richter ankommen, was unter Geräte und was unter Schmuck zu verstehen ist.

In der Frage, ob goldene Zwicker- und Brillengestelle Geräte oder Schmuckgegenstände sind, wurden z. B. zwei ganz entgegengesetzte Entscheidungen getroffen.

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Nachdem die Vorinstanz solche als Geräte" erklärt hatte, entschied das Kgl. Kammergericht in Berlin, daß dieses Urteil die Rechtsbegriffe „Geräte“ und „Schmucksachen" im Sinne des Gesetzes verkenne, indem es sich auf den Bericht der Reichstagskommission beruft, welche sich in Anerkennung der Schwierigkeit einer Definition des Wortes „Geräte“ dahin ausgesprochen habe, daß unter Geräte in Sinne des Gesetzes Tischgeräte aller Art, wie Löffel, Gabeln, Messer, Teller, Platten usw., Tischaufsätze, Hausgeräte, wie Leuchter u. dgl., Kirchengeräte und Prunkgeräte zu verstehen seien.

Mit der ausdrücklichen Gleichstellung der Uhrgehäuse mit den Geräten durch das Gesetz erbringt die Revisionsinstanz den Beweis dafür, daß, wenn die Gesetzgeber auch die Brillenund Zwickergestelle unter den Begriff „Geräte" hätten aufgenommen wissen wollen, sie dies jedenfalls auch in der Weise wie bei den Uhrgehäusen getan hätten. Es erscheine deshalb eine analoge Anwendung dieser in § 4 des Gesetzes enthaltenen Vorschrift auf Zwicker- und Brillengestelle unzulässig, gerade weil dieser § 4 eine bewußte und gewollte Ausnahmebestimmung ausschließlich für Uhrgehäuse normiere, welche der Berichterstatter der Reichstagskommission dahin begründet habe, daß nach dem allgemeinen Gedankengange, großes Tafelgeschirr (Prunkgeräte) den Schmucksachen gegenüberzustellen, man geneigt wäre, den letzteren Schmucksachen auch die Uhrgehäuse zuzuzählen.

Analog ist also auch anzunehmen, daß, wenn die Gesetzgeber Stock- und Schirmgriffe unter die Kategorie „Geräte" inbegriffen hätten haben wollen, dies ebenfalls durch eine Ausnahmebestimmung geschehen wäre.

Unter Anlehnung an die oben angeführte „Erklärung" der maßgebenden Stellen ist es wohl aber auch zweifellos, daß ein silberner Griff ein persönlicher Schmuck" ist, welcher — dem ferneren Wortlaute dieser Erklärung folgend — „zur vorteilhaften Hebung der äußeren Erscheinung des Trägers dienen soll."

Es könnte hier nur in Betracht kommen, ob der Stock, welcher an dem Griff angebracht ist, wegen seines „sachdienlichen Zweckes" als „Geräte" bezeichnet werden könnte. Nachdem aber wieder bei der zitierten Erklärung z. B. zwischen einem silbernen und einem stählernen Fingerhut unterschieden wird, d. h. der unechte zu den Geräten, der silberne dagegen zu den Schmuckgegenständen gezählt wird, so wird wohl bei Griffen aus Edelmetall mit dem gleichen Rechte diese Rubrikation in Anwendung gebracht werden dürfen.

Bei einer in letzter Zeit bei dem Kgl. Amtsgericht in Schwäbisch Gmünd stattgehabten Verhandlung wegen Vergehens gegen das Feingehaltsgesetz erklärten die beiden hierzu bestellten Sachverständigen ebenfalls auf Grund dieser fraglichen Erklärung, daß nach ihrer Ansicht ein Griff ein Schmuckgegenstand sei, weil der Träger desselben sich mit demselben schmücke. Zu Geräten gehörten nach ihrem Dafürhalten Tafel-, Kirchen- und Prunkgeräte, Näh-, Reise-, Schreib-, Toilette-, Wasch-Garnituren usw.

Das Gericht schloß sich der Ansicht der Sachverständigen an. Es wäre wohl im Interesse einer einheitlichen Rechtsprechung zu wünschen, daß endlich eine präzise gesetzliche Feststellung der Begriffe erfolgen würde.

Aus diesem Grunde wäre es äußerst wünschenswert, daß der Verband Deutscher Juweliere im Verein mit dem Verband der Silberwarenfabrikanten sich ins Benehmen setzen würde, um an geeigneter Stelle eine Eingabe zu richten, damit endlich eine Regelung der Feingehaltsfrage herbeigeführt würde.

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Färben von Schmucksteinen.

Von Gustav Strahl, Berlin.

Einer der vielfach an kleinen Schmuckgegenständen noch echt vorkommenden Steinen ist der Achat und der eine besondere Abart desselben bildende Onyx. Seinen Namen hat derselbe von dem Flusse Achates auf Sizilien, jedoch finden sich größere Mengen davon auch bei Oberstein a. d. Nahe, und besonders reiche Lager sind später in Brasilien entdeckt worden, welches heute der Hauptfundort ist. Der Achat besteht im natürlichen Zustande der Hauptsache nach aus mikrokristallinischer Kieselsäure, welche in äußerst feinen Lagen übereinander geschichtet ist. Diese Lagen sind so dünn, daß manchmal einige Hundert auf einen Millimeter gehen. Die verschiedene Farbe rührt zumeist von Eisen- und Manganverbindungen her, jedoch wird ein großer Teil der natürlichen Steine später künstlich gefärbt. So sind z. B. die Onyxe, welche schwarze und weiße Lagen erkennen lassen, ebenso die Sardonyxe, welche rote und weiße Lagen zeigen, keine Steine, welche diese Zeichnung auf natürlichem Wege erhalten haben, sondern künstlich gefärbte. Die Möglichkeit, den Achat zu färben, beruht auf der verschiedenen Natur seiner Lagen, von denen die einen porös genug sind, um Flüssigkeiten aufzusaugen, die anderen nicht. Um Onyxe zu färben, werden die Achate in einen Topf mit Honig- oder Zuckerlösung während 2-4 Wochen bei mäßiger Wärme durchtränkt, dann aber in konzentrierter Schwefelsäure gekocht. Nachdem er abgetrocknet ist, wird er geschliffen, einen Tag in Öl gelegt und endlich in Kleie abgetrocknet. Die porösen Lagen, in welchen die eingedrungene Honig- oder Zuckerlösung durch die Scheweflsäure zersetzt, d. h. verkohlt wurde, erscheinen hierauf je nach der Porösität grau, braun oder schwarz, die undurchdringlichen weißen Schichten noch heller und glänzender; sind rote Streifen vorhanden, so zeigen auch diese in ihrer Färbung sich erhöht. Gelb bringt man durch rohe Salzsäure und darauffolgendes Brennen, noch schöner jedoch durch doppeltchromsaures Kali, hervor, wobei durch verschiedene andere Bäder teils die Farbe erhöht und in verschiedenen Schattierungen dargestellt, teils ganz neue Farbennuancen erzeugt werden können. Blaue Farbe gibt man dem Achat durch Hervorbringen von Berliner Blau in seinen Poren mittels eines Bades in Eisenchlorid und eines

darauffolgenden in gelbem Blutlaugensalz. Auch läßt sich durch ein Bad in Kupfervitriol und dann in Ammoniak ein sehr schönes Blau erzielen. Blutrot färbt man durch ein Eisenchlorid und darauffolgendes Schwefelcyankaliumbad, wobei man leicht jede Farbenmodifikation festhalten kann. Nickelsalze mit darauffolgendem Sodabad färben den Stein grün. Andere schöne Farben gibt man denselben durch Kobaltsalze. Künstliche Mokkasteine werden nach dem Schleifen hergestellt, indem man auf dem mit Kochsalzlösung gebeizten Stein die moosartigen Dendritenformen mit salpetersaurem Silber (Höllenstein) aufzeichnet. Das entstehende Chlorsilber schwärzt sich dann allmählich am Licht, wodurch die Zeichnung sichtbar wird.

Diese aus der Bearbeitung natürlicher Achatsteine bekannten Kunstgriffe wendet ein neues Verfahren auf italienischen Alabaster an, um aus diesem Material dem Achat oder Onyx ähnliche Erzeugnisse zu gewinnen. Das hauptsächlichste Wesen dieses Verfahrens besteht darin, daß dem Alabaster in eigenartiger Behandlung Haarrisse beigebracht werden, welche gefärbt die Aderung der Achate oder Onyxe je nach Wahl oder Farbe ergeben.

Der Alabaster wird zu diesem Zweck in roh bearbeiteten resp. geschnittenen Blöcken oder Stücken zunächst in einem Ofen bis auf ca. 90° C trocken erhitzt und auf dieser Temperatur 15-30 Minuten erhalten; dann zwecks Härtung und Herstellung der Haarrisse, ferner um dieselben wieder durchscheinend zu machen, einem kalten Wasserbade, welchem Kaliumbichromat oder ca. 10% Alaun beigegeben ist, ungefähr 10 Minuten hindurch bis zu ihrer Abkühlung ausgesetzt. NachIdem die auf diese Weise behandelten Alabasterstücke an der Luft getrocknet sind, werden dieselben geschliffen und dann wiederum trocken erhitzt, worauf auf die noch heißen Stücke, der Aderung folgend, Farben aufgetragen werden, welche je nach der Art der herzustellenden Steine gewählt sind. Die Farbe wird von den vorher künstlich erzeugten Haarrissen oder Sprüngen aufgesogen und dringt tief in das Material ein, so daß eine natürlich erscheinende Aderung entsteht. Nach Eintragung der Adern wird den so vorbereiteten Gegenständen die Schlußpolitur gegeben.

Das Schmelzen kleiner Perlen.

Die gewöhnliche Art des Schmelzens winzig kleiner Perlen auf der Holzkohle mit dem Lötrohr ist wohl in kleinen Mengen das Naheliegendste für den Goldschmied, aber für einen größeren Bedarf doch zu umständlich und zeitraubend. Es gibt daher mancherlei Verfahren, um sich solche Perlchen in großen Massen selbst herstellen zu können. Und eines der besten dieser Verfahren ist das Schmelzen der Perlen im Tiegel, zwischen Kohlenstaub.

Gold- oder Silberdraht, der mit ganz wenig chemisch reinem Zink (Spiauter) legiert ist, wird dünn gezogen und auf dünnem Riegel zu feinen Spiralen gewickelt, welche mit der Säge, Schere oder Maschine zu Ösen aufgeschnitten werden. Diese Ösen werden in 15% Boraxlösung gekocht und eingedampft, damit der Borax sich gleichmäßig ansetzt. In einem Schmelztiegel (Graphittiegel ist vorzuziehen) wird zuerst eine 2 cm hohe Schicht fein gestoßener Holzkohlenstaub gebettet und flach gestampft. Darauf streut man nebeneinander die Ös'chen, welche sich jedoch nicht berühren dürfen. Sodann

setzt man wieder vorsichtig eine Schicht (ca. 1—2 cm) Kohlenstaub nach und stampft ihn fest. Dann abermals die silbernen oder goldenen Ösen aufstreuen, und noch eine Schicht Kohlenstaub. So fährt man fort, bis der Tiegel voll ist und derselbe schließlich mit einem gut schließenden Deckel zugedeckt wird. Der Rand des Deckels wird noch mit etwas Lehm verschmiert und dann recht vorsichtig und langsam ins Feuer gesetzt. Es ist Sorge dafür zu tragen, daß der Tiegel beim ins Feuer setzen nicht allzusehr erschüttert wird, da sonst die Ösen in dem Kohlenstaub sich verschieben und zu Boden rutschen würden.

Der Tiegel erhält nun eine tüchtige Schmelzhitze, die der geübte Schmelzer bei verschiedenen Metallen genau weiß, und läßt dann den Tiegel ruhig erkalten; wenigstens soweit, als man glaubt, daß das Metall erstarrt ist. Würde man den Tiegel während des Schmelzens aus dem Feuer nehmen, so könnte es einem passieren, daß die schön rund geschmolzenen Kügelchen alle zu Boden sinken und auf einen Klumpen zu

sammenschmelzen würden. Aus diesem letzteren Grunde ist es auch hauptsächlich zu empfehlen, nicht Draht- oder Blechstückchen in den Kohlenstaub zu streuen, sondern gewickelte Ösen. Diese haben auch noch den Vorteil, daß man eine ganze Serie gleich großer Perlchen schmelzen kann, während man mit dem Abschneiden von Blech und Drahtstückchen doch nicht die gewünschten, gleichmäßigen Größen erhält. Wenn der

Tiegel mit den darin enthaltenen Perlen vollständig erkaltet ist, so siebt man den Staub aus oder man schwemmt in weg und kocht die Kügelchen in der Beize ab. In einer Flasche werden dieselben mit etwas Seifenwasser blank geschüttelt, getrocknet und schließlich die Größen derselben ausgesiebt. Sie sind so für den weiteren Gebrauch, hauptsächlich aber für die Filigranarbeit fertig. E. v. Kh.

Elektrische Bohrmaschinen für Goldschmiede.

Wer jemals beim Zahnarzt gewesen ist und das werden wohl die meisten unserer verehrten Leser schon getan haben, wird sich erinnern, wie unangenehm beim Plombieren eines Zahnes die durch den Fuß bewegte Bohrmaschine durch die unregelmäßige Bewegung auf den Patienten wirkte und wie angenehm, so weit man bei Zahnoperationen überhaupt von Annehmlichkeit sprechen kann, der Ersatz des Fußbetriebes durch den elektrischen wegen der gleichmäßigen sanften Bewegung empfunden wurde. Seit der Einführung dieser elektrischen Bohrmaschinen sind nunmehr ungefähr zwölf Jahre verflossen und sie haben sich durchaus bewährt, sind jetzt auch wohl nur in solchen Städten noch nicht vorhanden, die kein Elektrizitätswerk besitzen. Findige Köpfe übertrugen seitdem die Annehmlichkeiten der elektrischen Bohrmaschinen auf ähnliche Arbeiten im Graveur- und Ziseleurgewerbe und auch hier erfreut sich der elektrische Betrieb großer Beliebtheit, da die leichte Beweglichkeit des den Fraiser tragenden Handstückes ein sehr angenehmes und ruhiges Arbeiten gestattet.

Verhältnismäßig spät erst hat sich die elektrische Bohrmaschine in die GoldschmiedeWerkstätten eingeführt und es ist nur etwas über ein Jahr her, daß die ersten in Betrieb gesetzt wurden, aber trotzdem haben sie sich auch hier so praktisch erwiesen, daß sie sich in wenigen Jahren dort voraussichtlich ebenso verbreitet finden werden, wie in den Ateliers der Zahnärzte. Um unsere Leser mit diesen Maschinen bekannt zu machen, veröffentlichen wir heute eine Abbildung einer solchen, die zeigt, wie der treibende Elektromotor an einem Bügel schräg über dem Arbeitsplatze aufgehängt ist. Die in dem Motor sich bewegende Achse setzt sich in dem beweglichen Bohrschlauch fort, letzterer trägt am Ende das sogen. Handstück. Der Bohrschlauch besteht bei kleineren Maschinen aus einer zwirngeklöppelten Hülle, die im Innern zwei in einander gedrehte Stahlspiralen birgt, letztere sind mit dem Rotationskörper des Handstückes verlötet. Bei schwereren Motoren wird statt der Zwirnhülle eine solche aus Metall verwendet. Das Handstück gestattet ein spielend leichtes Auswechseln der Bohrer und Fräser, sie sitzen aber trotzdem so fest, als ob sie in einem gut passenden Bohrfutter eingespannt wären. Der Bohrschlauch ist außerordentlich beweglich und gestattet es dem Goldschmied in jeder beliebigen Richtung zu bohren und zu fräsen. Mittels des gleichfalls abgebildeten Regulators kann man die Geschwindigkeit des Motors nach Belieben

in sehr weiten Grenzen verändern und der jeweiligen Arbeitsweise genau anpassen. Der Stromverbrauch ist ein so geringer, daß er gegenüber der außerordentlichen Bequemlichkeit der Handhabung und der Schnelligkeit des Arbeitens, die eine ganz bedeutende Zeitersparnis mit sich bringt, überhaupt keine Rolle spielt.

Die Arbeiten, zu denen der Goldschmied diese elektrische Bohrmaschine verwenden kann, sind alle diejenigen, bei denen er sich bisher des Handbohrers oder Dreules bediente und es bedarf wohl keiner besonderen Erklärung darüber, wie sehr zum Vorteil und Sauberkeit der Arbeit dieser Ersatz des Handbetriebes durch den elektrischen ausfällt, die Löcher werden bedeutend gleichmäßiger, die Arbeit geht schneller von statten und sie ermüdet den Arbeiter lange nicht so sehr wie das Handbohren. Nicht zu unterschätzen ist auch der Vorteil, daß der Abfall viel besser zusammenbleibt, Verluste an edlem Metall also viel geringer sind als früher, und allein dieser Umstand sollte die Goldschmiede zur Einführung der elektrischen Bohrmaschinen veranlassen. Außerdem wird durch die schnellere Erledigung des sonst so zeitraubenden Bohrens die Fabrikation vorteilhafter und auch hierdurch macht sich der Apparat binnen kurzer Zeit bezahlt. Der Preis eines solchen ist: 115 Mk. für den Motor, 37.50 Mk. für den auf dem Arbeitstisch stehenden Ein- und Ausschalter und 30 Mk. für den Bohrschlauch mit Handstück, zusammen also 182.50 Mk., wozu noch die Kosten für die Aufstellung kommen, die in den verschiedenen Städten verschieden, aber sehr geringe sind.

Es verdient noch besonders hervorgehoben zu werden, daß die elektrischen Bohrmaschinen nicht nur für Fabrikanten oder größere Betriebe bestimmt sind, sondern gerade auch für den mittleren und kleineren Goldschmied, dem sie außerordentlich viel Zeit und Mühe ersparen und der sie nicht nur zum Bohren sondern auch zum Gravieren und Ziselieren ausnutzen kann, was sich sehr bequem durch Anbringung der entsprechenden Vorrichtungen am Bohrschlauch bzw. dem Handstück bewerkstelligen lässt. Ein Besuch bei einem befreundeten Zahnarzt und Besichtigung des Apparates dort wird die Interessenten sofort von der Verwendbarkeit für die edle Goldschmiedekunst überzeugen und für weitere eingehendere Auskünfte steht sehr gern die Goldschmiede - Werkgenossenschaft, Berlin C. 19, Oberwasserstr. 14 zur Verfügung, durch deren Vermittlung dic elektrischen Bohrmaschinen bezogen werden können.

Der kleine Betrieb.

Aus der Zeitschrift „Die Werkkunst“, Verlag von Otto Salle, Berlin.

Im wirtschaftlichen Kampfe unserer Tage werden viele kleine Betriebe von den größeren, kapitalkräftigeren aufgesogen. Bald verschwindet hier eine Werkstatt, bald dort eine kleine Fabrik, und es wäre gewiß so manche von ihnen zu erhalten gewesen, wenn es nur zur rechten Zeit und durch die rechten Leute geschehen wäre. Aber das ist nun einmal der Krebsschaden unserer kleinen Gewerbetreibenden, daß sie nicht im richtigen Momente die Augen aufmachen. Da soll es immer nach dem alten Stiefel fortgehen, nach welchem sie vor 20 oder 30 Jahren viel Geld verdient haben. Aber die Welt hat inzwischen nicht auf einem Flecke stillgestanden, sondern ist weitergegangen, und wer nicht mit ihr Schritt hält, der kommt unter die Räder. Da hilft kein Jammern über schlechte Zeiten und kein Reden vom Überhandnehmen des Kapitalismus. Selbst muß man sich helfen, indem man sich das dienstbar macht, was einem die Stuhlbeine absägen will, und das ist nicht der Kapitalismus an sich, sondern der kaufmännische Geist, der seine Unternehmungen erfüllt. Der muß auch in unsere kleinen Betriebe hinein! Die Zeiten sind vorüber, wo mans Hauptbuch in der Westentasche hatte oder einem kleinen Fräulein Korrespondenz und Buchführung überließ. Heute gehört in jede kleine Fabrik, in jede größere Werkstatt ein tüchtiger Kaufmann, ein Mann, welcher etwas gelernt hat, welcher nicht mechanisch seine Arbeiten abschraubt wie eine gedankenlose Schreibhilfe, sondern welcher am Geschäfte interessiert ist und kaufmännische Gesichtspunkte durchdrückt.

Dieser Kaufmann muß dann dafür sorgen, daß alljährlich so
und so viel abgeschrieben wird, damit immer wieder neue
Hilfsmittel und neue Maschinen angeschafft werden können; er
muß dafür sorgen, daß Kapital ins Geschäft kommt, wenns alte
zum Erlangen und Ausführen lohnender Aufträge nicht mehr
ausreicht, und dieser Kaufmann muß vor allen Dingen und immer
dafür sorgen, daß der Fachmann, der Mann, welcher mit Kopf
und Händen die Werkstatt, die Fabrik leiten soll, diesen Kopf
und diese Hände frei bekommt von der Wirtschaft mit dem
Debet und Kredit, von der er doch sein Lebtag nichts begreifen
wird. Daran hängts nämlich in den meisten Fällen, daß der
tüchtige Fachmann, der geschulte Kunsthandwerker, welchen
Anlage, Ausbildung und Neigung nur zur Arbeit am Werkstück,
nur zum praktischen Schaffen in Werkstatt oder Fabrik be-
fähigen, sich mit kaufmännischen Dingen plagen muß, die sehr
wichtig sind und ihm doch nur als lästiger. Kram erscheinen.
Was leistet solch ein Mann dagegen, wenn ihm dieses Joch
nicht auf den Schultern liegt? Oft das allerbeste in seinem
Fache! Also nicht verzweifeln, wenn einmal ein kleiner Be-
trieb nicht mehr vorwärtskommen will, sondern einen tüchtigen
Kaufmann heranziehen, sei es als Teilhaber, sei es als in-
teressierten Mitarbeiter, und dann fortschreiten mit der Zeit,
nicht absichtlich blind sein wollen, sondern immer denken:
Was andere können, muß ich erst recht fertigbringen! Woran
liegts denn sonst?
F. H.

Kleine Mitteilungen.

Von der Dresdener Ausstellung.

Eine hervorragende Stelle nehmen die Ausstellungsgegenstände der „vereinigten Kettenfabrikanten" ein. Diese Vereinigung, welcher bekanntlich die größten und einflußreichsten Fabriken mit dem größten Teil der Gesamtproduktion in Silberdoubleketten angehören, hat durch Schaffung der beiden Marken „Union" und Goldmagnet" endlich stabile Verhältnisse in der Silberdoubléketten - Fabrikation geschaffen und der Beunruhigung gesteuert, welcher der Markt durch das fortwährende Angebot neuer Qualitäten ausgesetzt war. Durch diesen Erfolg und durch eine unbedingte Einigkeit in allen Interessenfragen hat die Vereinigung der Kettenfabrikanten hervorragend zur Gesundung der Verhältnisse beigetragen. Von den Firmen, welche der Vereinigung angehören, haben in Dresden ausgestellt: Beckh & Turba, Andreas Daub, Chr. Essig, Gebr. Kuttroff, Siegele & Gerwig, Fr. Speidel und Stockert & Co. Wie zu erwarten war, stellen diese verschiedenen Ausstellungen eine hervorragende Kollektion von Fabrikaten der Silberdoublékettenbranche dar, welche der Leistungsfähigkeit derselben ein glänzendes Zeugnis ausstellen.

Veräußerung von Innungs-Eigentum. Eine ganz eigenartige,,Kunstgeschichte", in der die Breslauer Fleischerinnung eine recht befremdliche Rolle spielt, weiß die „Breslauer Zeitung" zu erzählen. Unter den Schaustücken der vorjährigen Breslauer Goldschmiede-Ausstellung befand sich auch ein 27 cm hoher, in Silber getriebener, vergoldeter Trinkbecher in Gestalt eines auf den Hinterbeinen stehenden prachtvoll ziselierten Ochsen mit abnehmbarem Kopfe. Das seltene Kunstwerk, der vereinigten Fleischerinnung gehörig, entstammte dem 16. Jahrhundert und war das schönste Schaustück unter den vielen Kleinodien, welche die Schatzkammer der Innung füllen. Und dieses Kunstwerk ist von der Innung in aller Heimlichkeit für 15000 Mk an die Münchener Antiquitätenhandlung A. S. Drey verkauft worden, ohne daß der Aufsichtsbehörde, das ist dem Magistrat, eine Anzeige gemacht und seine Genehmigung eingeholt wäre. Die Geschichte macht das unliebsamste Aufsehen, da die Innung nicht nur eine gesetzliche Vorschrift verletzt, sondern auch gegenüber der Stadt, die sicher den gleichen Preis geboten hätte, unschön gehandelt hat. Die Imitation des Bechers, die von der Münchener Firma als Ersatz geliefert war, ist bis jetzt als echter Becher

vorgezeigt worden. Dieser Vorgang sowie manche andere auf dem Gebiete des Innungswesens gemachten Erfahrungen_haben nach der „Schles.-Ztg." den Regierungspräsidenten zu Breslau veranlaßt, die Innungsaufsichtsbehörden auf die Rechte und Pflichten hinzuweisen, die Ihnen gegenüber den Innungen zustehen. Die Verzeichnisse, welche über die im Eigentum der Innungen stehenden Grundstücke und deren dingliche Belastung sowie über die der Innung gehörenden Gegenstände, die einen geschäftlichen, wissenschaftlichen und Kunstwert haben, sollen alsbald einer sorgfältigen Nachprüfung unterzogen werden. Außerdem sind die Aufsichtsbehörden angewiesen worden, sich von Zeit zu Zeit davon zu überzeugen, ob der Sollbestand des Verzeichnisses tatsächlich noch vorhanden ist. — Auch der Magistrat zu Liegnitz hat sich mit einem Schreiben in ähnlichem Sinne an die dortigen Innungen gewandt.

Die französischen Goldarbeiter, die einzige Klasse, die von französischen Bijouterie - Arbeitern streikt, will den Ausstand fortsetzen. In einer Versammlung, die dieser Tage in Paris stattfand, ist eine Resolution angenommen worden, in der es heißt, daß mit allen Mitteln weiter gekämpft werden soll und daß man die Freiheit der Arbeit nicht achten werde. Man würde nötigenfalls zu Taten übergehen. Dagegen hat sich die Syndikatskammer der Industriellen und Gewerbetreibenden dieser Branche auch nach Schutz ihrer Rechte umgesehen und ist der Streikvereinigung von 17 solcher Kammern beigetreten, die beim Minister des Innern vorstellig geworden sind und auch weitgehenden Schutz ihrer Betriebe erzielt haben. Besonders gefährdete Betriebe werden militärisch bewacht. Bekanntlich handelt es sich bei den jetzigen ausgedehnten Streiks in Frankreich um die Erkämpfung des Achtstundentags, und die Arbeitgeber gehen von der Ansicht aus, daß es sich hier mehr um „revolutionäre" Ziele der Streikenden handelt.

Was Warenhäuser alles machen. Das Warenhaus A. Jandorf & Cie., Berlin annonciert 5000 Stück diverse Silberartikel, Obstmesser, Zuckerstreuer, Fleischgabeln, Bratgabeln, Konfektmesser, Konfektgabeln, Käsemesser, Buttermesser, Taschenmesser, Bleistifte, Broschen, Taschenbürsten, jedes Stück 800/000 gestempelt, Stück für 75 Pfg.

Der Verband der Schweizer Juweliere, Gold- und Silberschmiede versammelte sich letzten Sonntag, fünfzig Mann stark, unter dem Präsidium des Herrn Obersten Steiger von St. Gallen auf der Meise in Zürich. Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Einführung der obligatorischen Kontrolle der Gold- und Silberwaren, für die sich durch Urabstimmung nahezu sämtliche Interessenten der deutschen Schweiz erklärt haben. Der Umstand, daß in der Schweiz und besonders auf den Fremdenplätzen der Handel mit minderwertigen Schmuckwaren zum Schaden des reellen Geschäftsbetriebes immer mehr überhand nimmt, macht es wünschenswert, daß die längst gestellte Forderung auf Einführung einer gesetzlichen Kontrolle endlich in Erfüllung geht. Die nächstjährige Versammlung findet in Schaffhausen statt.

Zolltarifentscheidungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Rubine, zusammengesetzte oder künstliche, die entweder auf synthetischem Wege oder durch Zusammenschmelzen kleiner Stücke natürlicher Rubine hergestellt sind, sind nach § 435 des Tarifs mit 10 v. H. des Werts zu verzollen.

Seit Beginn dieses Jahres blickt der Kunstverein zu Hanau auf sein 25jähriges Bestehen zurück. Aus diesem Anlaß hat Herr Stadtbaurat Thyriot im Auftrage des Vorstandes über dessen Tätigkeit von 1880-1906 einen Bericht verfaßt, der im Druck erschienen ist und an alle Mitglieder und Gönner des Vereins versendet wird.

Ein neuer Handelskammer-Sekretär in Pforzheim. Wie wir hören, ist als Nachfolger des nach Stuttgart übergesiedelten bisherigen Handelskammer-Sekretärs, Herrn W. Richter, dessen Vorgänger, Herr Dr. G. Käsemacher, gewonnen worden, der den Posten vom 1. November 1895 ab fast 4 Jahre lang schon einmal bekleidet hat. Wir freuen uns dieser Tatsache, da auch Herr Dr. Käsemacher stets ein uns ehrendes Interesse für unser Blatt an den Tag gelegt hat.

Am Sonnabend, den 2. Juni fand in der Aula der Königl. Zeichenakademie zu Hanau a. M. die Schulfeier zur Preisverteilung und Eröffnung der Ausstellung der Schülerarbeiten aus den Jahren 1904 und 1905 statt. Die Arbeiten der Schüler waren vom 2.-10. Juni täglich von 9-6 Uhr zur freien Besichtigung ausgestellt.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Jnbiläen. Am Freitag, 1. Juni d. J. begingen der Goldschmied I. Spliedt und Gattin in Itzehoe, Holstein, die Feier der silbernen Hochzeit.

Firmen-Eintragung. Die Crefelder Metallwarenfabrik Bitter & Gobbers, G. m. b. H., ist eingetragen worden. Herrn Dr. jur. Josef Gobbers wurde Prokura erteilt.

Geschäfts-Veränderungen. Die Firma Henninger & Co., Neusilberwarenfabrik, Berlin (mit verschiedenen Zweigniederlassungen): Geschäft und Firma des verstorbenen Inhabers Heinrich Gustav Rading sind auf dessen Witwe Helene Rading, geborene Messow, deren Kinder durch Erbschaft übergegangen.

In die

Infolge gesundheitlicher Rücksichten scheidet Herr Wilhelm Lettré aus der bekannten Firma Bündert & Lettré, Pforzheim, Berlin, Schwäb. Gmünd aus. Der nunmehr alleinige Firmeninhaber, Herr Robert Schmidt, führt das Geschäft unter Beibehaltung der alten Firma und unter denselben Prinzipien, Uebernahme sämtlicher Aktiven und Passiven weiter. Firma G. Gauß, vorm. Gebr. Gauß, Bijouterie-Fabrik in Pforzheim wurde der Sohn des Herrn Gauß als Teilhaber aufgenommen. Geschäfts-Verlegungen. Herr Ed. Rosenbaum in Stettin verlegte sein Juwelen-, Gold- und Silberwaren-Geschäft nach Untere Schulzenstr. 30/31. Herr Friedrich Wenz in Pforzheim hat sein Ketten- und Bijouterie-Geschäft nach der Tunnelstr. 71 verlegt.

Prokuren - Löschung. Die Prokura des Herrn Heinrich Alle, in Firma Württembergische Metallwarenfabrik in Leipzig (Zweigniederlassung) ist erloschen.

Todesfälle. Nach kurzem, schwerem Krankenlager starb in Hamburg der in Fachkreisen weitbekannte und geachtetete Juwelier und Goldarbeiter Hermann Horstmann im 79. Lebensjahre. Mit ihm schied einer der Veteranen von 1848-49 aus dem Leben. Er kam als Soldat nach Hamburg, welches seine zweite Heimat werden sollte. Hier etablierte er sich im Jahre 1854 und konnte am 1. August 1904 sein 50jähriges Geschäftsjubiläum und im vorigen Jahre das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Vor einem Jahre zog sich der Verstorbene vom Geschäft zurück, welches von einem seiner Söhne weitergeführt wird.

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Verschiedenes. Herr Hans Zimmermann ist als Geschäftsführer der Firma Isis Werke, Fabrik kunstgewerblicher Erzeugnisse in Nürnberg zurückgetreten. Der Inhaber der Bijouteriefabrik Frank in Hanau a. M. bewilligte seinen Arbeitern einen 8tägigen Urlaub bei Weiterzahlung des Lohnes. — In einer größeren Silberwarenfabrik in Schwäb. Gmünd wurden zwei Stangen legiertes 800/ Silber und 4 Ko. Feinsilber gestohlen, ohne daß man bisher des Diebes habhaft werden konnte. - Der Neubau der Firma Bihlmeyer & Cie. in der verlängerten Wilhelmstraße in Schwäb. Gmünd ist seit Anfang April bezogen, während solcher der Firma Joh. Herzer in der Paradiesstraße demnächst bezogen werden wird. Die Firma Friedr. Knödler stellt Ecke der Ufer- und Göthestraße in Schwäb. Gmünd ein größeres Fabrik- und Wohngebäude her, während die Firma Leopold Geiger ihre Geschäftslokale an der Göthestraße daselbst voraussichtlich im Juli beziehen wird.

Aus Innungen und Vereinen.

Ordentliche Hauptversammlung der Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Regierungsbezirks Magdeburg E. V. am 21. Mai 1906 im City Hotel in Magdeburg. Die ordnungsmäßig einberufene Versammlung wird von dem stellvertretenden Vorsitzenden M. Pfannschmidt um 5 Uhr eröffnet. Das Protokoll der vorigen Versammlung wird widerspruchslos genehmigt. Der Jahresbericht stellt die verschiedenen Errungenschaften der Vereinigung zusammen und gibt dadurch Zeugnis von der Notwendigkeit des kollegialischen Zusammenschlusses. Zu Rechnungsrevisoren werden die Kollegen Hugo Keil und Albert Behrendsen gewählt, die sofort vorgenommene Kassenrevision ergibt einen Barbestand von 336,10 Mk. und wird dem bisherigen Kassierer Entlastung erteilt. Die Vorstandswahl ergibt folgendes Ergebnis: Vorsitzender: Juwelier, Max Pfannschmidt; Stellvertreter: Juwelier, Ernst Heinecke;

Schriftführer: Prokurist, Joachim Wilhelm Albrecht;
Stellvertreter: Juwelier, Otto Lemke;

Kassenführer: Juwelier, Adolf Reitzenstein.

Die Austrittserklärung der Halberstädter Mitglieder erregt allgemeines Bedauern und ist dadurch deren Antrag erledigt. Hierbei entspinnt sich über die Zweckmäßigkeit der auf Antrag der Halberstädter Kollegen eingeführten Nachmittagsversammlungen eine längere Besprechung, die dazu führt, daß die nächste Versammlung nur der Geselligkeit diene und als eine Zusammenkunft mit Damen in Magdeburg stattfinden soll. In den Vergnügungsausschuß wurden die Kollegen Fritz Otto Albrecht und Herm, Legel gewählt. Eine Besprechung des diesjährigen Verbandstages in Eisenach kann nicht stattfinden, da die Tagesordnung noch nicht bekannt ist; zum Delegierten wird der Vorsitzende M. Pfannschmidt gewählt. Die Prämienverteilungskommission berichtet, daß sie den I. Preis - die Cellini-Medaille

dem Lehrling Fritz Glenk bei Herm. Kegel, Quedlinburg; den II. Preis, 5 Bände Fachbibliothek, dem Lehrling Otto Wimmel bei Ernst Heinecke, Magdeburg; den III. Preis, 5 Bände Fachbibliothek, dem Lehrling Paul Weller bei Otto Kniese, Magdeburg; den IV. Preis, 3 Bände Fachbibliothek, dem Lehrling Ernst Pirr bei A. Reitzenstein, Magdeburg; den V. Preis 2 Bände Fachbibliothek, dem Lehrling Richard Paulmann bei Max Bendix, Quedlinburg zuerkannt hat. Die verschiedenen, noch eingegangenen Anträge riefen eine rege Besprechung hervor und wurde der Vorstand beauftragt, die gerügten Mißstände im Geschäftsleben unserer Branche weiter zu verfolgen. Gegen 8 Uhr wurde die Versammlung von dem Vorsitzenden unter Dankesworten für die rege Beteiligung geschlossen.

Hauptversammlung der Vereinigung der Juweliere beider Mecklenburg zu Neubrandenburg am 20. Mai 1906. Der Einladung des Vorstandes konnten leider bei der großen Entfernung Neubrandenburgs für viele Mitglieder eine größere Anzahl Herren nicht Folge leisten. Um so mehr ist anzuerkennen, daß die diesjährige Versammlung mancherlei Anregung und viel Interessantes für die Anwesenden_bot. Der erste Vorsitzende der Vereinigung, Herr Schmieth-Schwerin, eröffnete die Versammlung im Hôtel Deutscher-Hof um 10 Uhr mit einer Ansprache an die Erschie

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