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Eingesandt.

Es ist in diesen Blättern in letzter Zeit wiederholt das alte Thema vom Detail-Verkauf einzelner Grosshandlungen angeschnitten worden, und jeder ehrliche Grosshändler kann es nur mit Freuden begrüssen, wenn dem Unwesen des Verkaufes an Private allseitig gesteuert würde. Ich selbst thue mein Möglichstes um schon das Bekanntwerden meiner Firma zu vermeiden, kleine Schilder am Eingange ohne Bezeichnung der Art meines Geschäftes, unten am Treppenaufgang ein Hinweis, dass Verkauf an Private nicht stattfindet; trotzdem finden sich noch, namentlich zur Weihnachtszeit, viele bei mir ein, die es auf alle mögliche Weise, selbst unter Nennung falscher Namen, versuchen, Ware zu erlangen, so dass mehrfach nach peinlichem Inquisitorium erst die Wahrheit an's Licht kommt und der Betreffende durch die Versenkung des bereitstehenden Fahrstuhles auf das Strassenpflaster sanft, aber energisch, befördert wird.

Woher kommt es nun, dass trotz der äusserlichen Unauffälligkeit meines Betriebes diese Versuche immer wieder und wieder gemacht werden? Einen grossen Teil der Schuld tragen die verehrten Fachgenossen selbst; vergeht doch beihnahe kein Tag, an dem ich nicht irgend einem Geschäftsfreunde in der Provinz schreiben muss, dass es mir unmöglich ist, den freundlichst angekündigten Besuch des Herrn Soundso (bis hinauf zum Kammerherrn S. M.) annehmen zu können mit Rücksicht auf meine werte Kundschaft sowohl als auch auf meinen eigenen Ruf. Denn ein Privatmann wird von den in meinen Räumen zufällig anwesenden Kunden sofort als nicht zur Zunft gehörig erkannt und ich komme unschuldig in den Verdacht des Privatverkaufs, würde ich ihm aber etwas auf den Namen des Geschäftsfreundes verabfolgen, so hätte der Herr Soundso nichts Eiligeres zu thun, als beim nächsten Juwelier die erhaltene Ware taxieren zu lassen und bei Nennung des Alt-Goldwertes in den Ruf auszubrechen: „Das ist ja nicht möglich! Das habe ich ja eben in der Grosshandlung von W. M gekauft!" wohlweislich verschweigend, dass er es für Rechnung des Herrn Z. in Dingsda eigentlich erstanden. Aus diesem Grunde verabfolge ich seit Jahren auch an diese mit Anweisungen versehenen Privatpersonen nichts, vielleicht zum Verdruss mancher meiner Geschäftsfreunde, aber zum Heile des gesamten Faches.

Ich bin nun fest überzeugt, dass auf Grund solcher Empfehlungen vielfach der, wie ich gezeigt, falsche Glaube an Privatgeschäfte der Grossisten aufgebaut ist, denn es liegt doch klar auf der Hand, dass ein Privatmann, der bei einem Grosshändler kaufen könnte, gar nicht nötig hätte, zum Laden seine Zuflucht zu nehmen; ich habe die feste Überzeugung und es ist dies durch Thatsachen erhärtet, dass die Privatleute aus Prahlsucht und um den Goldschmied einzuschüchtern mit der Kenntnis und den Beziehungen zu Grosshändlern prunken, vielleicht um auf den Preis zu drücken. Es wird leider auf dieser Welt entsetzlich viel gelogen und dadurch Unfrieden, Argwohn und Misstimmung mutwillig erzeugt, wo Vertrauen und Ehrlichkeit herschen sollten.

Es ist mir nicht bekannt, wie weit die Strenge der Herren Kollegen bezüglich des Privatverkaufes geht; wie steht es aber mit der Unterstützung seitens der Herren Ladeninhaber für die streng denkenden Grosshändler gegen die hergelaufenen, vielfach gänzlich grundsatzlosen Händler?

Der Fremde hat bei uns Deutschen leider stets eine ganz besondere Anziehungskraft, und wenn Jemand jenseits der heimatlichen Grenzpfähle zu Haus ist, dann ist er unbedingt mehr wert, als der bisher zwar trefflich bewährte Nachbar.

Der Fremde kann ungestraft ein grundsatzloser Frevler sein, der Einheimische erreicht trotz ,,heissem Bemühn" (das man im übrigen für selbstverständlich hält) nur zögernd Anerkennung.

Ich sehe den Bemühungen des Deutschen GoldschmiedeVerbandes in dieser Richtung mit Spannung und Freuden entgegen und bemerke noch, dass ich schon seit einem Jahrzehnt der am Platze bestehenden Innung Mk. 150,- für jeden Fall des Privatverkaufes meinerseits zugesichert habe, dass ich aber von jedem Verleumder den gleichen Betrag für die Innungs-Unterstützungskasse verlange. Das ist gewiss nicht mehr wie recht und billig, denn wie ich schon eingangs sagte, es wird leider sehr viel gelogen und mit der Ehre der Mitmensehen oft ein leichtfertiges Spiel getrieben.

Wilh. Müller, Berlin C. 19.

Für die Werkstatt.

Um eine schöne matte Vergoldung, gleich den der Uhrcuvettes zu erreichen, lasse man den Gegenstand, nachdem er sauber geschliffen ist, durch ein Sandgebläse gehen, wie solche sich in Glasschleifereien und Ätzereien befinden, reinige den Gegenstand hierauf sorgfältig von dem feinen Sand (wo dies möglich, durch Ausglühen und Abkochen), vergolde ihn alsdann und bürste mit der Messingbürste matt nach. Wo Sandgebläse nicht vorhanden, schlage man den Gegenstand mit der Stahldrahtbürste matt, was bei einiger Übung bald zufriedenstellend ausfällt, darauf Behandlung wie oben. Das Gesagte gilt im allgemeinen nur für Silber. Bei Gegenständen aus Gold, Messing oder Tomback thut man besser, dieselben vorher stark zu versilbern, da solche für direktes Bearbeiten mit der Stahldrahtbürste zu hart sind und ein wirklich korrektes Matt nicht zu erzielen ist. Mit den zur Verwendung kommenden Bürsten sind natürlich Zirkularbürsten, für die Drehbank gemeint, wie solche Carl Bauer, München, oder Gebr. Ott, Hanau, liefern. G. N. in H.

Um unansehnlich gewordene mattgoldene Schmuckstücke wieder wie neu vorzurichten bezw. um solchen, welche

repariert wurden, wieder ein schönes Aussehen zu geben, ohne selbige nochmals zu färben, was ja meistens schon deshalb sich von selbst verbietet, weil das Gold viel zu schwach ist, ein zweites Färben gar nicht aushalten würde, empfiehlt es sich, diese Gegenstände, ehe man sie vergoldet, zunächst zu verkupfern. Erst hierauf, nachdem überall sich das Kupfer gut angesetzt hat, hänge man den Gegenstand, gut gereinigt und gekratzt, in die Vergoldung. Man erspart sich durch diese Manipulation viel Zeit und Ärger, den wohl ein jeder Kollege reichlich beim Vergolden mattgoldener Gegenstände erfahren hat. Auch bekommt der Gegenstand ein tadelloses neues Aussehen, was um so vorteilhafter ist, da man alsdann auch leicht einen besseren Preis für die Arbeit erzielen kann, und das ist ja schliesslich die Hauptsache. Im Nachstehenden geben wir einige Rezepte zur Bereitung von Kupferbädern.

2 Liter dest. kochendes Wasser, 10 gr schwefelsaueres Natron, 15 gr Cyankalium, 15 gr essigsaueres Kupferoxyd, 20 gr kohlensaueres Natron, 12 gr Ammoniak. Oder: Man löse 20 gr kristall. Grünspan und 42 gr Cyankalium in 1 Liter kochendem Wasser. Oder: 2 Liter dest. kochendes Wasser,

40 gr essigsaueres kristall. Kupfer, 40 gr kohlensaueres Natron, 45-50 gr Cyankalium. Es empfiehlt sich event. diese Bäder vor dem Gebrauch tüchtig zu kochen und vom Strom gut durcharbeiten zu lassen. Ist auch zum Gebrauch dieser Bäder event. ein Zinkstreifen genügend, so empfiehlt es sich doch, für einen guten Erfolg eine galv. Batterie zu verwenden. Nicht unerwähnt soll auch sein, für Cyankalium nur 96--100% zu verwenden. Grösstenteils ist die Ursache bei nicht gut fungierenden Bädern in geringhaltigem oder gar verdorbenem Cyankalium zu suchen. G. N. in H. u. P. F. in L. Zinntod. Goldene Schmucksachen, die durch Zinnlot verunziert wurden, werden vom Zinn gänzlich befreit, indem man

den Gegenstand einige Minuten in endstehende Lösung hält und hierauf das Zinn abbürstet. Das Zinnlot wird von dieser Flüssigkeit gelöst, ohne den Gegenstand auch nur im geringsten anzugreifen oder beschädigt zu haben. Bereitungs-Anweisung:

2 Teile Eisenvitriol und 1 Teil Salpeter werden pulverisiert und in einem gusseisernen Topfe mit 10 Teilen Wasser gekocht, bis der grösste Teil des letzteren verdampft ist. Die sich beim Erkalten bildenden Kristalle löse man in Salzsäure auf (8 Teile Salzsäure auf 1 Teil Kristalle). Muss man die in Frage kommenden Gegenstände längere Zeit in der Flüssigkeit lassen, so ist es zu empfehlen, dieselbe mit 3 4 Teilen Wasser zu verdünnen.

K. M. in H.

Das Steigen des Silberpreises.

Das stetige Steigen des Silberkurses in der letzten Zeit hat nicht nur die lebhafteste Aufmerksamkeit aller Beteiligten erregt, sondern auch eine eingehende Diskussion darüber hervorgerufen, ob diese steigende Tendenz anhalten wird. Manche voreilige Leute behaupten, dass das Silber unzweifelhaft sich eine festere Stellung erobert hat und das der ausserordentlich niedrige Stand vom September 1897 nie wieder erreicht werden würde. Damals war das rasche Fallen des Preises durch die Weigerung Englands verursacht, mit den Vereinigten Staaten und Frankreich wegen Vorkehrungen zur Besserung des Silberpreises zu verhandeln und die indischen Münzstätten wieder zu öffnen. Dann war auch zu jener Zeit bei den Amerikanern das Bestreben vorhanden, möglichst viel zu verkaufen, während die. dritte Ursache, die Spekulation, nur ganz unerheblich bei dem Preissturz mitwirkte. Indessen dürfte gerade diese jetzt und in der nächsten Zukunft eine bedeutende Rolle spielen. Die Zufuhr auf den europäischen Markt war in der letzten Zeit verhältnis

mässig gering und das Hauptproduktionsland, Amerika, verhält sich zurückhaltend und beobachtet die Veränderungen auf dem Silbermarkte. Hierzu kommt ein grösserer Bedarf der englischen Münze und grössere Ankäufe für die indische Regierung, die voraussichtlich noch für einige Zeit fortgesetzt und den Markt beeinflussen werden. Russland hat auch in grösserem Masse Silber aufgenommen und behalten und alle europäischen Nationen werden zweifellos in nächster Zeit für ihre Scheidemünzen grössere Mengen des weissen Metalls gebrauchen. Die gesteigerte Nachfrage wird natürlich auch eine gesteigerte Produktion zur Folge haben, aber es fragt sich, ob die Eigentümer der Minen alles auf den Markt werfen werden, was sie haben. Jedenfalls werden wir für die nächsten Jahre den niedrigen Stand von 1897 nicht wieder erreichen. Was werden nun unsere Silberwarenfabrikanten thun? Vorläufig hört man noch von keiner Preiserhöhung, und ein neulicher Versuch zu einer solchen bei Bestecken scheiterte an der Uneiuigkeit. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Ehrung. Die deutsche Kaiserin hat dem Hofjuwelier des Kaisers, Herrn Johann Heinrich Werner zu Berlin, das Prädikat eines Hofjuweliers der Kaiserin verliehen.

Auszeichnung. Der König von Preussen hat Herrn Hofjuwelier Louis Koch zu Frankfurt a. M. die Erlaubnis zur Anlegung des Herzoglich anhaltischen Verdienst-Ordens für Wissenschaft und Kunst erteilt.

Jubiläum. Herr Goldarbeiter F. R. Heyer in Firma Günther Herbst in Leipzig feierte dieser Tage sein 25jähriges Berufsjubiläum.

Stiftung. Der frühere Bijouteriefabrikant Wilh. Nagler in Pforzheim, der dann später in Gemeinschaft mit Herrn Haack ein Bijouterie-Engros-Geschäft betrieb, hat sein Vermögen grösstenteils der Stadt vermacht. Ehre dem hochherzigen Stifter!

Todesfall. In Prag verstarb Herr Juwelier Jos. Dobrowsky. Herr Hch. Fehling, Pforzheim, der bisher die Fabrikation von Meterketten als Spezialität betrieb, hat sich mit Herrn Aug. Kaiser associiert und wird die neue Firma nunmehr als Hauptfabrikationszweig die Herstellung fertiger Fächer- und Hals

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„Kurz bevor die alte Goldschmiede-Innung zu Grabe getragen wurde, gelang es, eine kleine Anzahl ihrer Mitglieder, auf Grund des Gesetzes vom 1. Mai 1889, zu einer Genossenschaft zu vereinigen, welche am 8. Februar d. J. handelsgerichtlich eingetragen wurde. Es geschah dies, um den Misständen und Hemmnissen abzuhelfen, welche den schöpferisch wirkenden Goldschmieden seither in Berlin entgegenstanden, welche es verschuldeten, dass die Berliner Goldschmiede-Werkstätten über Gebühr in Misskredit gerieten, die es verursachten, dass das vornehmste und älteste aller Kunstgewerbe an dem grossartigen Aufschwunge Berlins und seiner Industrie im Allgemeinen unbeteiligt blieb.

einen

Dies Versäumnis nachzuholen ist die Aufgabe unserer Genossenschaft. Der Berliner Goldschmiedearbeit ehrenvollen Platz, neben derjenigen anderer grosser Städte zu sichern das Endziel ihres Strebens. Deutlich wurde dieses Programm in den Genossenschafts-Statuten zum Ausdruck gebracht, und wenn es dessenungeachtet Leute gab, welche sich berufen fühlten, der neuen Gründung in wenig honetter Weise entgegenzutreten, so sind heute nach 6monatlichem Geschäftsbetriebe derartige Hindernisse bereits genommen. Die Genossenschaft arbeitet mit Erfolg und gedenkt schon in ihrem ersten Jahre mit einem hübschen Überschusse abzuschliessen.

Um ihrer hohen Aufgabe, der diese Überschüsse dienen sollen, ganz gerecht zu werden, genügt ein kleines Häuflein aber nicht. Die Gesamtheit nur ist Macht, und so richten wir an alle unsere verehrten Kollegen die Bitte, gerade jetziger Zeit, wo ein so frischer, herzerquickender Drang nach gemeinsamer Besserung unseres Gewerbes durch alle deutschen Lande geht:

Tretet der Genossenschaft als Mitglied bei, helfet die Ausübung unseres schönen Gewerbes in unserer Stadt zu der Vollkommenheit zu bringen, wie dies ein

Gross Berlin, die deutsche Reichshauptstadt, von seinen Goldschmieden zu verlangen hat.

Berlin, C., den 20. Oktober 1900. Wirtschaftlich vereinte Mitglieder der Goldschmiede-Innung, Berlin. Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Lange. Rich. Schultze. G. Fröhlich." Gehilfenausschuss der Juwelier-, Gold- und SilberschmiedeInnung zu Leipzig. Eine am 15. Oktober im Hamburger Hof zu Leipzig stattgehabte Versammlung der Gold- und Silberschmiedegehilfen nahm den Bericht des Gehilfen-Ausschusses über den der Innung unterbreiteten Ant: ag betr. Einführung der 9/2stündigen Arbeitszeit bei dem gleichen Wochenlohn wie bisher, sowie 15% Zuschlag für Überstunden, entgegen. Der Altgehilfe, Herr Waterstraat, giebt bekannt, dass der Antrag von der Innungsversammlung, nach wärmster Befürwortung seitens des Herrn Obermeisters und des Vorstandes, mit 33 gegen 18 Stimmen angenommen wurde. Das Verhalten einiger Meister in dieser Angelegenheit wurde einer recht scharfen Kritik unterzogen und betont, dass ein derartiges Verhalten bei einer gerechten Forderung gewiss nicht zu einem erträglichen Verhältnis zwischen Meister und Gehilfen beitragen könne. Einige als unkorrekt bezeichnete Vorkommnisse sollen dem Innungsvorstande mitgeteilt werden. Eine Veranschaulichung über die Lohn- und Lehrlingsverhältnisse des Gold- und Silberschmiedegewerbes in Leipzig zeigte folgendes Bild:

Von 43 männlichen und 2 weiblichen Personen arbeiten:
24 Personen inkl. 2 weibl. 92 Stunden

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Goldschmiede - Zwangsinnung in Dresden. In der letzten Hauptversammlung gedachte der Vorsitzende Herr Obermeister Eckhardt in längerer Rede des bevorstehenden 400jährigen Geburtstages des Altmeisters der italienischen Goldschmiedekunst Benvenuto Cellini. Als neue Mitglieder wurden die Herren Knebel und Schmid aufgenommen. Herr Hartmann berichtete über den 13. sächsischen Innungsverbandstag in Grimma. Ausführlicher ging derselbe ein auf den Gutscheinhandel und regte an, Innungsämter zu errichten zur Erledigung gemeinschaftlicher Innungsangelegenheiten. Der Haushaltplan für 1901 wurde genehmigt. Zum Vertreter bei dem Deutschen Goldschmiedetag in Berlin wurde der Obermeister gewählt.

Freie Innung pfälzischer Goldschmiede. Unlängst tagte in Neustadt in der Pfalz eine gut besuchte Versammlung der freien Innung pfälzischer Goldschmiede. Es wurden besonders Beratungen gepflogen, wie gegen den lästigen, das Publikum schädigenden Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren vorgegangen werden kann. Der Verkauf von Gold- und Silberwaren im Umherziehen soll gesetzlich verboten werden, um unerfahrene und unkundige Leute vor Schaden und Übervorteilung zu schützen. Die Innung beschloss eine bezügliche Eingabe an die Regierung. Weiter wurde von der Innung beschlossen, eine Belohnung von 5 bis 10 Mark für alle diejenigen auszusetzen, welche der Innung Hausierer mit Gold- und Silberwaren so namhaft machen, dass eine gerichtliche Bestrafung erfolgen kann.

Fachschulwesen. Kunstgewerbliches.

Wettbewerb um den C. A. Schmitz-Preis in Pforzheim. Ab Ende v. Mts. waren im Kunstgewerbemuseum die Entwürfe zum Wettbewerb um den C. A. Schmitz-Preis ausgestellt und erfreuten sich fortgesetzt sehr guten Besuchs. Die engeren Fachgenossen wurden nicht müde, die kritische Sonde an die ausgestellten Entwürfe anzulegen, was sie aber nicht hinderte, die in der Mehrzahl wirklich vorzüglichen Arbeiten neidlos anzuerkennen. Gerade das mit dem ersten Preis gekrönte Blatt von Rob. Müller in Pforz heim durfte sich rühmen, auch am meisten geschätzt zu werden,

wozu am meisten die in der That vortrefflich komponierte Gürtelschnalle, nicht minder aber auch die gefällige Anordnung des Ganzen beitrug. Den zweiten Preis trug der erst seit kurzem in Pforzheim ansässige Emailmaler G. Bastanier durch die künstlerische Verwendung figuraler Mittelstücke und die malerische Komposition der einzelnen Stücke davon; dem Goldschmied ist in dessen Entwürfen ein geringer Anteil an der Vollendung der Stücke zugedacht. Es mögen etliche 30 Arbeiten eingelaufen sein, darunter manch treffliches Blatt, so dass es der Kommission schwer geworden sein mag, ihre Entscheidung zu treffen. Bei vielen Arbeiten konnte man schon den Einfluss der Pariser Ausstellung wahrnehmen, einige andere wiesen darauf hin, dass ihre Autoren durch die Hanauer oder die Münchener Schule gegangen, eine erfreuliche Erscheinung und hoffentlich von gutem Einfluss auf unsere hier ausgebildeten Zeichner, die neben dem, was sie hier Gutes gelernt, ihrer Eigenart entsprechend von der anderswo geübten Behandlung und Anschauung auch Nutzen ziehen können. Hoffentlich reiht sich die Konkurrenz um den Friedrich Wilhelm Müller-Preis, die in wenigen Wochen geschlossen wird, der obigen würdig an.

Technische Mitteilungen.

Ein Preisausschreiben zum Schutz gegen Fingerverletzungen erliess vor einiger Zeit die Norddeutsche Edel- und Unedelmetall-Berufsgenossenschaft. Es sollte eine Vorrichturg erfunden werden, die zum Schutze an Pressen, Fallwerken etc., wie sie in den Bijouteriefabriken in Menge in Betrieb sind, dient, und waren hierfür 1000 Mark ausgesetzt. Nicht weniger wie 74 Preisbewerbungen gingen ein und ist dadurch das Vorurteil, dass man an Pressen etc. kaum eine Schutzvorrichtung anbringen könne, ohne die Arbeit zu behindern, hoffentlich zerstört.

Vergiftung. Von geschätzter Seite wurde uns folgendes mitgeteilt: Es werden seit einiger Zeit Glas- und Porzellangegenstände in den Handel gebracht, welche mit gravierten Silberdekorationen versehen sind. Diese Silberauflagen werden galvanoplastisch in Bädern hergestellt, deren Hauptbestandteil das absolut tödlich wirkende Cyankalium bildet. Da namentlich glasierte Gegenstände zahllose sog. Haarrisse aufweisen, so kann durch diese obiges Gift ungehindert eindringen und enthalten derartige Gegenstände ganz erschreckende Quantitäten dieses Giftes. Aber auch bei Glaswaren können Vergiftungen leicht vorkommen, da die Silberdekorationen nicht immer fest am Glase haften und die Zwischenräume mehr oder weniger das Gift enthalten. Es ist ganz unmöglich, diese Giftrückstände auf gewöhnlichem Wege zu zerstören, da ein Ausglühen der Gegenstände, die einzige gründliche Zerstörung des Giftes, vollständig ausgeschlossen ist. Es dürften vorstehende Zeilen um so mehr Beachtung verdienen, als vor kurzem ein sehr schwerer Fall von derartiger Vergiftung vorgekommen ist.

Nachdem diese Mitteilung auch in die Tagespresse lanziert war, wurde in der „Frankfurter Zeitung" unter der Spitzmarke ,,Falscher Lärm" folgendes abgedruckt:

„Gestatten Sie einem alten Chemiker, Ihre Leser möglichst schnell vor der Angst vor Vergiftung durch Cyankalium zu befreien, in die sie durch die Mitteilung in dem Abendblatt Nr. 230 Ihrer Zeitung, über die Silberauflagen an Glas- und Porzellangegenständen, versetzt worden sind. Wir glauben, dass an der ganzen Mitteilung eigentlich nichts wesentliches weiter richtig ist als die Behauptung, dass das Cyankalium ein tödlich wirkendes Gift ist. Was die „oft ganz erschreckenden Quantitäten" dieses Giftes anbelangt, welche in die Haarrisse der Glasur des Porzellans und zwischen das Glas und die Silberdekoration eindringen sollen, so wird es dem Einsender wahrscheinlich ausserordentlich schwer werden, eine quantitative Bestimmung dieser Mengen vorzunehmen, wenn die Gegenstände in den Handel kommen. Wenn sie frisch aus dem galvanoplastischen Bad herausgenommen werden, mag an ihnen, wie an allen galvanoplastisch versilberten Gegenständen, Cyankalium nachgewiesen werden können, aber dann werden die Gegenstände so gründlich abgespült, dass keine Spur des Giftes daran bleiben wird. Und sollte wirklich in den feinen Haarrissen eine Spur zurückbleiben, so ist es nicht, wie Einsender angibt, unmöglich", das Gift zu zerstören, sondern die Zerstörung kann auf sehr einfache Weise geschehen. Allerdings ist das Zerstören des Cyankaliums durch Ausglühen nach der Natur der Gegenstände meist ausgeschlossen, aber ein Abspülen des Gegenstandes in etwas starkem Essig genügt, um das Cyankalium zu zersetzen und so jede mögliche Gefahr zu beseitigen."

Wir wandten uns infolgedessen an einige Firmen, welche erwähnte Fabrikate herstellen, und stimmen letztere mit den Auslassungen des „Chemikers" in der „Frankfurter Zeitung“ überein.

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Die Pforzheimer Hauptindustrie streckt ihre Arme immer weiter nach der Umgegend aus, wo sie bei Vorhandensein von billigem Boden und billigen Arbeitskräften Fabriken anlegt oder Hilfsgeschäfte in ihren Dienst stellt. Einen bemerkenswerten Aufschwung nimmt z. B. die Herstellung von Rohartikeln zur Bijouterie und Kettenbranche in der Gemeinde Wurmberg bei Pforzheim. Es existieren an diesem Platze etwa 20 kleinere Fabriken, welche sich mit der Anfertigung von Kettenbeschlägen, wie Federringe, Karabiner, Anhänger, Schieber, Meterketten etc. befassen. An erster Stelle dürften wohl die beiden Firmen Christian Kohm und August Frickert stehen. Beide sind sehr rationell eingerichtet in der Herstellung von Federringen und Karabinern. Ein grosser Teil der Einwohnerschaft findet hierbei Beschäftigung, zumal sämtliche Firmen ständig zu thun haben. Ein reges Leben macht sich auch in Mühlhausen bei Pforzheim geltend, seitdem die Firma Kollmar & Jourdan, A.-G., dort eine Filiale errichtet hat. Dieselbe beschäftigt hier auf Ketten allein gegen 100 Personen. Ebenfalls Filialen besitzen die Firmen Isidor Emerich in Dürrmenz-Mühlacker und Bauschlott, Knoll und Pregizer in Nagold etc. etc. Es sind die Arbeitskräfte auf dem Lande bedeutend billiger. Dies und anderes dürfte die Herren Fabrikanten zur Etablierung auf dem Lande veranlassen. Ein schönes Stück Geld verdienen sich die Bewohner des Schwarzwaldes, hauptsächlich das weibliche Geschlecht, auch mit der Herstellung von feinen Meterketten für Zwickerketten, ohne dabei ihre häuslichen Arbeiten zu vernachlässigen. Auch in Dill-Weissenstein hat die Bijouteriefabrikation nach und nach an Umfang zugenommen. Unter den Firmen, die sich in neuester Zeit mit Emailartikeln beschäftigen, befindet sich die Firma Josef Braunger in Weissenstein mit an erster Stelle. Vor kurzem hat diese Firma ein Kettenmuster gesetzlich schützen lassen, das zur Einführung in der Armee grosse Aussicht hat, da es für jedes Regiment die betr. Nummer zeigt. Eine Pforzheimer Kettenfabrik hatte den Versuch gemacht, einen Zweig ihrer Fabrikation, das Einhängen etc. von Meterketten, in den Odenwald zu verlegen, hoffend, dort billigere Arbeitskräfte zu finden. Die Hoffnungen sind aber bis heute nur teilweise in Erfüllung gegangen. Die Vorschriften der Ortsbehörden etc. bezügl. der Arbeitsräume etc. und das Vorurteil vieler Kreise erschweren die Sache ungemein.

Unglücksfälle, Einbruchsdiebstähle,
Verbrechen etc.

Neue Verhaftung von Goldschnipflern. Aus Pforzheim schreibt man unterm 8. November: Einen guten Fang machte gestern wieder die Polizei. 15 Goldschnipfler, welche ihre Prinzipale bestahlen resp. Hehlerdienste leisteten, wurden gestern verhaftet. Es sollen sich auch Fabrikanten (?) darunter befinden.

Der Lehrling, der, wie in voriger Nummer gemeldet, seinem Prinzipal mit 200 Mark durchgebrannt sein sollte, hat einen viel grösseren Betrag mit sich gehen heissen. Herr Franz Kühne, der von der That des Lehrlings betroffene Juwelier in Nordhausen meldet uns nämlich: Der Lehrling W. war bei mir

bereits 12 Jahr in der Lehre und besorgte alle Aufträge zur vollen Zufriedenheit, besonders hatte er auch alle Wege zur Post zu besorgen und vertraute ich ihm vollkommen. Nachdem er am 22. September 642 Mark zur Post besorgte und auch richtig eingeliefert, schickte ich ihn am 25. September mit 800 Mark zur Post. Der Junge kam nicht zurück. Er ging vielmehr zu der benachbarten Station Sachsenwerfen und fuhr von da nach Hannover. Ich hatte alle umliegenden grösseren Plätze telegraphisch durch die Polizei verständigen lassen, so auch Hannover. Es gelang ihm aber, bis nach Hamburg durchzukommen. Er wurde aber am 18. Oktober dort verhaftet und hatte von der ganzen Summe nur noch 27 Pfennige, jetzt ist er im Landgericht eingeliefert und harrt seiner Verurteilung.

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Vermischtes.

Cellini-Feiern in Hanau und Berlin. Der Kunst-Industrieveranstaltete am 3. ds. in Gemeinschaft mit dem Lehrerkollegium Verein der Königl. Zeichenakademie und dem KünstlerVerein Cellini" im Saale zum „Deutschen Haus" zum 400. Geburtstag Benvenuto Cellinis eine Festlichkeit, zu der sich eine grosse Zahl Teilnehmer von hier und auswärts eingefunden hatte. Die Ausschmückung des Saales war unter Leitung des Direktors der Zeichenakademie, Prof. Wiese, und des Architekten Zimmermann in künstlerischer Weise durchgeführt. Herr Fabrikant Steinheuer eröffnete die Feier durch einige Worte der Begrüssung. Hierauf leitete die Ouverture der Oper „Cellini" von Berlioz zum Festvortrag über, den Herr Dr. Winkler hielt. Der Rede folgten Liedervorträge, lebende Bilder, humoristische Vorträge u. dergl. mehr. Aus Frankfurt a. M. beteiligten sich an der Feier die Mitglieder des Künstlervereins „Schnörkel". In Berlin war es die Freie Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes, die gleichfalls eine höchst gelungene Feier veranstaltete, bei der unter allseitigem Beifall Herr Dr. Sponsel den Festvortrag hielt.

Das Kaiserpaar in Hildesheim. Bei seiner letzten Anwesenheit in Hildesheim nahm der Kaiser mit seiner Gemahlin auch den berühmten 1000jährigen Rosenstock in Augenschein. Hierbei überreichte der Bischof dem Kaiserpaar als Andenken an den Dombesuch ein Kreuz, das aus dem Holze des 1000 jährigen Rosenstocks geschnitzt und vom Juwelier Sonnenschein in Hildesheim in eine prachtvolle silberne Umhüllung gefasst war. Der Kreuzungspunkt ist bedeckt von einem silbernen Reliefbildchen (Maria mit Jesuskind), das umgeben ist von silbernen Rosenblüten, Rosenzweigen und edlen Steinen; den Fuss des Rosenkreuzes ziert eine Inschrift und das bischöfliche Wappen in Email. Das Kaiserpaar nahm das in blauseidenem Etuis dargereichte Kreuz mit warmem Dank an. In der hierauf vorgenommenen Besichtigung der protestantischen Michaeliskirche unternahmen die hohen Herrschaften einen Rundgang durch das prächtige Gotteshaus, das im Jahre 1001 vom Bischof Bernward erbaut wurde. Durch einen eigens geschaffenen Zugang gelangte das Kaiserpaar zu der im Jahre 1015 vom Bischof Bernward erbauten Bernwardsgruft, die in heller Beleuchtung erstrahlte und reich geschmückt war. Das Kaiserpaar besichtigte die Grabkammern, das berühmte goldene Bernwardskreuz aus dem Jahre 994, das der kunstsinnige Bischof als Behälter für Partikel vom Kreuze Christi arbeitete, und das mit 230 Edelsteinen in Goldfiligranfassung geschmückt ist, ferner die beiden kunsthistorischen Bernwardsleuchter, die von dem Vertreter des Magdalenen-Kirchenvorstandes hier gezeigt wurden.

Silberkurs.

Der Durchschnittswert des feinen Silbers war an der Hamburger Börse Mk. 88,05 per Kilo.

Darnach berechnen die vereinigten Silberwarenfabriken für 0,800 Silber Mk. 76,- per Kilo, gültig vom 11.-20. Nov. 1900.

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Erscheint am 1. und 15. eines jeden Monats. Abonnementspreis: Kleine Ausgabe (ohne Beilagen) pro Quartal M. 1.50 Deutschland, 90 Kr. für Österreich, M. 8.— pro Jahr für das Ausland. Grosse Ausgabe (mit der Beilage Schmuck und Mode" pro Quartal M. 2.- für Deutschland, fl. 1.20 für Österreich; für das Ausland pro Jahr M. 10.—. Inseratenteil (ohne Text) kostet pro Jahr M. 2.- für Deutschland. Insertionspreis die 4gespaltene Nonpareillezeile 25 Pfg., 164 Seite M. 1.50 brutto. Bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Beilagen nach Übereinkunft, gefälligen Anfragen wolle man stets Muster beifügen. Arbeitsmarkt die 4gespaltene Nonpareillezeile 20 Pfennige.

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Inhalt: An die deutschen Goldschmiede! Deutscher Goldschmiedetag in Berlin. Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede. (Mit Porträts).
Goldschmiedearbeiten von der Pariser Weltausstellung aus den Ateliers der Firmen F. Zerrenner und W. Stöffler in Pforzheim. (1 Tafel mit Abbildungen.)
Der grösste Diamant der Welt. (Mit Abbildungen.) Zur Cellini-Feier. Ausstellung im Kgl. Kunstgewerbe-Museum zu Berlin. Eingesandt. Das Steigen des
Silberpreises. -Für die Werkstatt. Personalien und Geschäftsnachrichten. - Vereine und Versammlungen. Fachschulwesen. Kunstgewerbliches. Technische
Mitteilungen. Handel und Verkehr. Unglücksfälle, Einbruchsdiebstähle, Verbrechen etc. --.-- Vermischtes. Silberkurs. Konkurse und Insolvenzen.
Arbeitsmarkt. Inserate.
Ausserdem liegt der heutigen Nummer noch das Beiblatt Schmuck und Mode" bei.
Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur unter genauer Quellenangabe gestattet.

Amtliches Organ

des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silber-Schmiede, der Freien
Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes Berlin, der Kunstgewerbe-
Vereine Pforzheim, Hanau, Gmünd, Organ der Centralstelle Schmuck und Mode

Die Hehlerei beim Ankauf von Gold- und Silberwaren.

Von Syndikus Herm. Pilz.

Beim ersten deutschen Goldschmiedetag kam unser Verbandsvorsitzender, Herr Wilhelm Fischer, in seinem Referat über die Misstände im Goldschmiedegewerbe auch auf die Frage der Hehlerei beim Ankauf von Brillanten, Gold- und Silberwaren zu sprechen und berührte damit einen wunden Punkt der modernen Spruchpraxis. Die Sache ist wichtig genug, ihr hier noch einmal näher zu treten, umsomehr, als erst vor wenigen Tagen Fälle der Hehlerei wieder in Pforzheim und Berlin zur Aburteilung standen.

Die Hehlerei oder sogenannte Partirei, welche wir hier im Auge haben, wird in § 259 des Strafgesetzbuches behandelt, wo als Hehler mit Gefängnis bedroht wird, wer seines Vorteils wegen Sachen, von denen er weiss, oder den Umständen nach wissen muss, dass sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, ankauft, zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt oder zu deren Absatz bei anderen mitwirkt. Das Wesentlichste des Thatbestandes ist also das Wissen oder Annehmenmüssen des schuldhaften Erwerbes seitens dessen, der den Gegenstand zum Kauf anbietet. Dem Goldschmied muss entweder bekannt geworden sein, dass das Collier oder Armband durch Raub, Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung u. s. w. erlangt worden ist, oder er muss doch bei sorgfältiger Überlegung zu der Annahme kommen, dass es durch eine solche That in die Hände des Verkäufers oder seines Helfershelfers gekommen ist. Dass er Kenntnis von den näheren Umständen der strafbaren Handlung hat, also weiss oder wissen muss, dass es sich um Diebstahl oder Unterschlagung handelt, ist nicht notwendig. Damit kann er sich nicht entschuldigen. Es genügt nach den übereinstimmenden Urteilen der Oberlandesgerichte zu Dresden, Berlin, München u. s. w. das Bewusstsein, dass die Sache durch irgend eine strafbare Handlung erlangt sei. Wenn aber wird man beim Goldschmied dieses Bewusstsein voraussetzen können? Das ist die Kardinalfrage, deren Beantwortung ausserordentliche Schwierigkeiten bietet. Sie wird immer von Fall zu Fall aus den begleitenden Umständen beantwortet werden müssen. Wenn in Pforzheim zwei Gold- und Bijouterie warenfabrikanten den Angestellten anderer Fabriken nach und nach Rohgold im Werte von 30-40 000 Mark abkaufen, wie es jetzt geschehen ist, so wird man das Bewusstsein des unredlichen Erwerbes ihnen zweifellos unterlegen dürfen, denn sie müssen wissen, da sie obendrein selbst, wenn auch nur kleinere, Fabrikanten sind, dass Angestellte nicht Rohgold zur Fabrikation veräussern können, wenn sie es nicht veruntreut haben. Auch jedem anderen Goldschmied würde man das Bewusstsein in solchem Falle ohne weiteres unterschieben dürfen. Nicht anders liegt es bei dem jetzt in Berlin verurteilten Uhrmacher L., der einem Instrumentenmacher H. nach und nach für 2413 Mark Silberdraht abkaufte. Hier konnte man nur um deswillen zu keiner Verurteilung kommen, weil L. nachweislich der Kriminalpolizei sofort von dem Erwerb Anzeige erstattet und sich dadurch gesichert hatte. Ein Verdachtsmoment für den Goldschmied wird es also in erster Linie bilden müssen, wenn der, welcher das Angebot macht,

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augenscheinlich dem Arbeiterstande angehört und es sich um unverarbeitetes Material handelt. Desgleichen wenn fertige Waren von jemand angeboten werden, der nach seinem ganzen Äusseren den Besitz solcher kostbaren Gegenstände nicht rechtfertigt. Wird solchen Leuten etwas abgekauft, so ist äusserste Vorsicht geboten, weil der Verdacht eines strafbaren Erwerbs zu nahe liegt. Wie liegt es aber, wenn eine augenscheinlich den besseren Ständen angehörige Person einen couranten Gegenstand, wie man ihn recht wohl in deren Besitz vermuten kann, zum Kauf anbietet? Ist hier nicht ein Verdacht daraus zu schöpfen, dass der Verkäufer scheu und unsicher auftritt, dass er sich mit einem Preise begnügt, der auch nach seinen Begriffen in einem schreienden Missverhältnis zum Werte der Sache steht, so sollte man zu gunsten des Goldschmieds gerichtlicherseits immer annehmen, dass ihm das Bewusstsein einer Erlangung durch strafbare Handlung gefehlt hat, denn man soll doch wohl präsumieren, dass man es in den Goldschmieden mit einem ehrbaren Stande zu thun hat.

Leider scheint aber die Gerichtspraxis nicht immer davon auszugehen. Man will neuerdings sogar darin einen Anhalt für das Bewusstsein rechtswidriger Erlangung finden, dass der Goldschmied die angekauften Waren mit Nutzen weiter veräusserte. Das ist eine Anschauung vom grünen Tische, die dem praktischen Leben nicht gerecht wird. Wer im geschäftlichen Leben einkauft, thut das in allen Fällen doch deshalb, um mit entsprechendem Nutzen weiter zu veräussern. Das ist doch die Seele des ganzen Handels. Geschäfte ohne Nutzen sind keinem Geschäftsmann anzusinnen. Es muss also mit der Erscheinung gerechnet werden, dass zwischen dem Ankaufspreis und dem nachmaligen Verkaufspreis des Goldschmiedes immer eine wesentliche Differenz sein wird. In Berlin kaufte ein Goldschmied ein Armband für 15 Mark und veräusserte es weiter für 18 Mark. Der Erwerber brachte es schliesslich für 42 Mark an den Mann. Da es gestohlenes Gut war, wurde der Dieb, aber auch der Goldschmied in Anklagezustand versetzt, weil zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis eine Differenz bestand. In einem anderen Falle in Köln war ein gestohlenes Collier vom Juwelier K. für 350 Mark gekauft worden. Der Verkäufer konnte nicht den Eindruck erwecken, dass das Collier durch ein Delikt erworben sei. Nun verkaufte er es für 700 Mark weiter. Darin sah man sofort das Kriterium der Hehlerei. Wenn der Juwelier, deduzierte man, für ein Schmuckstück, das er für 700 Mark verkaufen kann, nur 350 Mark bezahlt, muss er das Bewusstsein des strafbaren Erwerbes gehabt haben. Das ist wieder wunderschön vom grünen Tische herab deduziert. Man denkt nicht daran, dass solche Gegenstände oft Jahre lang brach liegen, dass es ein Glücksumstand ist, wenn man sie so gut verwertet, wie es hier zufällig der Fall war, und dass doch schliesslich jeder Geschäftsmann soviel als möglich zu verdienen suchen muss. Dass sich ein Liebhaber findet, der das Schmuckstück für einen so hohen Preis erwirbt, kann dem Goldschmied doch in alle Wege nicht zum bösen Glauben gereichen!

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