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und bei 1200-1300° C. gebrannt wird. Das so erhaltene Produkt zeigt 8-9 Härtegrade und ist somit dem Schmirgel gleich. Wenn die Chamotte bei obiger Temperatur nicht schmilzt, so muss sie mit ca. 10% Feldspat oder 2% ungelöschtem Kalk gemildert werden. Nach dem Brennen wird die Masse sehr fein gemahlen und durch feine Siebe sorgfältig gesiebt. Das Pulver kann zur Herstellung von Schleif- und Poliersteinen verwendet werden, indem man 40 Teile davon mit 45 Teilen Chamotteerde und 15 Teilen Schmirgel vermischt und daraus mit Wasser einen Teig macht, der in Formen gepresst und bei ca. 800° C. getrocknet wird. Dieses Poliermaterial ist ebenso hart wie Naxosschmirgel und kostet nur ungefähr die Hälfte. Seine Poliereigenschaften sind grösser, es hält sich besser gegen Abnutzung und erweicht Hartstahl nicht.

Stahl zu vergolden. Reines Gold wird in Aqua regia (Königswasser) aufgelöst, die Lösung lässt man verdampfen, bis die überschüssige Säure weg ist. Der Niederschlag kommt in reines Wasser, man fügt das 3 fache Quantum Schwefelsäure hinzu und lässt das Ganze in wohlverschlossener Flasche 24 Stunden stehen, bis die ätherische Goldlösung obenauf schwimmt. Wenn man polierten Stahl mit dieser Lösung anfeuchtet, erhält man eine sehr schöne Vergoldung. Durch Anbringung von Zeichnungen mit einem beliebigen Lack kann man dem Gegenstand ganz das Aussehen einer Vermischung von Stahl und Gold geben.

Neuer Kupfer- und Messinglack. Man mische 20 Teile Ricinusöl, 40 Teile weiche Seife, 40 Teile Wasser, 80 Teile Weingeist, bestreiche damit die betreffenden Gegenstände und lasse sie bis zum folgenden Tage liegen. Die Broncierung ist dann fertig. Wenn man die Flüssigkeit noch länger einwirken lässt, so erhält man nach und nach alle Farbenstufungen von Barbedienne-Bronce bis zum antiken Grün. Die broncierten Gegenstände werden in warmen Sägespänen getrocknet und endlich mit einem mit Weingeist sehr verdünnten Lack überzogen.

ihre

Doppelte Lupen. Allen denjenigen, die viel mit besonders kleinen Gegenständen zu thun baben, wie Uhrmacher, Optiker, Graveure, raubt der Zwang, sich einer Lupe bedienen zu müssen, den unendlichen Vorteil des plastischen Sehens und schädigt durch die ungleiche Beanspruchung der Sehwerkzeuge Sehkraft in hohem Masse. Diesen Männern wird als eine wahre Erlösung die Nachricht erscheinen, dass es dem bekannten Pariser Augenarzt Dr. Emil Berger gelungen ist, eine Lupe für beide Augen zu konstruieren, die die Fehler des alten einäugigen“ Hilfsmittels in sinnreichster Weise beseitigt und die Sehkraft beider Augen in gleich hohem Grade verstärkt, während sie die Plastik der erblickten Gegenstände noch erhöht. Der Benutzung der alten Lupen für beide Augen steht hauptsächlich der Umstand entgegen, dass dieselben nur kurze Brennweiten von 5, 72 oder 10 cm haben und die Blicklinien beider Augen nicht auf einen in so geringer Entfernung liegenden Gegenstand vereinigt werden. können. Ein binokulares Sehen auf diese kurze Strecke ist physisch unmöglich, weil die inneren Augenwinkel die Augenaxen nicht soweit nach der Mittellinie zu drehen vermögen. Die binokulare Lupe des Dr. Berger bringt das plastische Bild des Objekts in die normale Entfernung vom Auge (ca. 33 cm). Diese Erfindung stellt ohne Zweifel eine epochemachende Neuerung auf optischem Gebiet dar, durch die ein seit mehr als zwei Jahrhunderten angestrebtes Problem in geschicktester Weise gelöst ist. Die Anwendung dieser Lupe in Form einer stereoskopischen Brille bedeutet für die Angehörigen der obengenannten Berufsarten einen unschätzbaren Vorteil, denn bei ihr geht die Verstärkung der Sehkraft und des stereoskopischen Effekts Hand in Hand mit der Beseitigung der allen Augenärzten nur zu wohl bekannten Ermüdung und Überanstrengung der Augenmuskeln.

Gerichtliche Entscheidungen.

Kundschaft ein Vermögensobjekt. Das Oberlandesgericht in Breslau hat entschieden, dass die Kundschaft eines Händlers ein Vermögensobjekt darstelle, sodass derjenige, welcher sich dieselbe durch Vorspiegelung falscher Thatsachen anzueignen sucht, sich eines Betrugsversuches schuldig macht. Ein Reisender hat ein Haus, welches bis dahin von einem anderen Hause kaufte, durch die falsche Bemerkung, dass letzteres von der von ihm vertretenen Firma kaufe, zu einer Bestellung für 130 Mk. zu bewegen gewusst. Trotzdem das von ihm vertretene Haus, das Geschäft seiner Mutter, einwendete, dass es bei der Lieferung von 130 Mk, nichts verdient, also einen Vermögensvorteil nicht gehabt habe, wurde Betrug als vorliegend erachtet, weil in der Erwerbung der Kundschaft ein

Vermögensvorteil zu erblicken sei, ganz gleich, ob das erste Geschäft lukrativ gewesen sei oder nicht.

Wegen Uebertretung der Gewerbeordnung wurde kürzlich vom Schöffengericht zu Pforzheim ein Fabrikant, welcher zwei noch nicht 14 jährige Lehrlinge, einen Knaben und ein Mädchen, länger als 6 Stunden täglich beschäftigt hat, zu 5 Mk. Geldstrafe verurteilt. Die Strafe fiel deshalb so mild aus, weil der Angeklagte zu seiner Entschuldigung geltend machen konnte, dass er sich in einer Art Zwangslage befunden habe. Die Kinder, die täglich von auswärts kamen, sollten nach dem Willen der Eltern hier nicht beschäftigungslos verweilen. Als trotzdem der Fabrikant anfänglich nicht zugeben wollte, dass die noch nicht Vierzehnjährigen länger als 6 Stunden arbeiten, sollte ihm das Mädchen wieder aus der Lehre genommen werden. Die kurzsichtigen, unverständigen Eltern behielten es solange zu Hause, bis der Fabrikant einwilligte, es 10 Stunden täglich zu beschäftigen.

Eine Klage mit sehr interessantem Hintergrunde kam kürzlich vor dem Schöffengericht in Pforzheim zum Austrage. Der Geschäftsführer einer grösseren Doubléketten- und Bijouteriefabrik war wiederholt von auswärtigen Kollegen um Beschaffung von Schmuckgegenständen angegangen worden und verfiel deshalb schliesslich auf den Gedanken, neben seiner Thätigke`t als Kabinettmeister ein Versandgeschäft, das sich aber nach seiner Erzählung nur auf die Mitglieder des Werkmeisterverbandes beschränken soll, zu begründen und dazu einen Katalog herauszugeben. Ein kleinerer Grossist war ihm behilflich die Preisliste zusammenzustellen, in welcher in der Hauptsache Muster des betreffenden Fabrikgeschäfts, daneben aber auch solche einer anderen Firma ohne deren Wissen Aufnahme fanden. Als nun der eine Inhaber der letzteren Firma davon erfuhr, äusserte er sich über das Gebahren des ihm sonst befreundeten Kabinetmeisters zu einem Kollegen des letzteren mit solcher Schärfe, dass darin vom Gericht so gut eine förmliche Beleidigung gefunden wurde, als in dem Brief, den der darüber erzürnte Kabinettmeister an die Firma schrieb. Das Gericht verurteilte dann auch beide Teile zu je 25 Mk. Geldstrafe und gab, weil die Aeusserung des Fabrikanten am Wirtstisca gefallen war, sogar dem Kabinettmeister das Recht, das Urteil nach erlangter Rechtskraft an der Ortstafel zu publizieren. Indessen hat das Renkontre das Gute gehabt, dass dem Kabinettmeister von seinen Arbeitgebern der fernere Betrieb eines Versandgeschäftes untersagt wurde.

Prüfung von Schildern und Inschriften durch die Polizeibehörde. Das Kammergericht entscheidet wie folgt: Eine Polizeiverordnung, welche vorschreibt, dass Schilder und Inschriften vor ihrer Anbringung der Polizeibehörde zur Genehmigung vorzulegen sind, ist rechtsgültig, da eine solche Vorschrift sich im Rahmen der Befugnisse hält, welche das Gesetz vom 11. März 1850 und § 10 A. L. R. II 17 dem polizeilichen Verordnungsrecht vorschreibt. Dagegen ist die weitere Bestimmung, dass Schilder und Inschriften eintretendenfalls auf Anordnung der Polizeibehörde entfernt werden müssen, in dieser Allgemeinheit nicht rechtsgültig. Insbesondere steht es der Polizeibehörde nicht zu, den Inhalt der Schilder in Bezug auf die Rechtschreibung zu prüfen, da ihr diese Befugnis weder durch § 10 A. L. R. II 17, noch § 6a-i des Gesetzes vom 11. März 1850 gewährt wird. Die Rechtschreibung betrifft nicht die unter § 6b hervorgehobene Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; auch offenbar sprachwidrige Unrichtigkeiten können zwar unter Umständen geeignet sein, die Aufmerksamkeit des Publikums zu erregen; diese Aufmerksamkeit ist aber noch nicht geeignet, die Ordnung des Verkehrs zu gefährden.

Vermischtes.

Ein silberbeschlagener Waschtisch mit zugehörigen Nebenstücken ging kürzlich aus der Werkstatt des Hofjuweliers J. Bernstein in Bad Ems hervor. Wie uns unser Gewährsmann mitteilt, war der ca. 2 m hohe, in Eichenholz reich geschnitzte Rococo gehaltene Waschtisch mit ca. 20 kg Silber ornamentiert. Den eingefügten Spiegel umgab ein prächtiges Ornament silbernen Klatschmohns. Handtuchhalter und Tischchen, die auch im genannten Atelier gefertigt wurden, sind ebenfalls mit zusammen 20 kg Silber beschlagen. Die zusammengehörige Garnitur wirkt geradezu überraschend durch ihre Eleganz und künstlerische Ausführung, ein beredtes Zeugnis für die Kunstfertigkeit ihres Schöpfers. Wie wir hören, ist der Besteller ein russischer Finanzmann und die künftige Besitzerin dieser Prachtstücke eine glückliche, beneidenswerte russische Diva.

Die goldenen Zigeunersporen, über die wir vor einer Zeit berichteten, sind jetzt fertiggestellt und erregen im Schaufenster des Verfertigers, Hofgoldschmied Rusch an der Langenlaube in Hannover, wo sie ausgestellt sind, grosses Aufsehen. Die vier Sporen, die aus massivem Gold bestehen, haben allein einen Metallwert von 1300 Mk., wozu noch die Räderkanten, die aus 3 100 Frankstücken und 1 20 Dollarstück von altem, seltenem Gepräge bestehen, kommen. Die Enden der Sporen laufen in Eicheln aus. Die Sporen selbst sind mit in Gold getriebenen und kunstvoll ciselierten Eichenzweigen, die Eicheln und Blätter tragen, verziert. Zwei elegante schweinslederne Etuis dienen zur Aufbewahrung der Sporen, die von den Zigeunern nur bei seltenen Gelegenheiten getragen werden dürften.

Den grössten Block reinen Goldes bewundern zu können, der wohl jemals die begehrlichen Blicke der Sterblichen auf sich vereinigt hat, wird man auf der Pariser Weltausstellung 1900 Gelegenheit haben. Wie das Patentbüreau Reichelt, Berlin mitteilt, haben sich die Minenbesitzer von Colorado zusammengethan und durch Beiträge eines jeden, je nach der Ausbeute seiner Gruben, eine Goldmenge zusammengebracht, deren Gewicht etwa 12, Tonnen oder 1700 Kilogramm beträgt. Das edle Metall wird zu einem Riesenblock zusammengeschmolzen werden, der einen Wert von 1000000 St. 4250000 Mk. besitzt. Um den Patriotismus nicht zu kurz kommen zu lassen, soll der Goldklumpen die Form von Pikes Peak, dem bekannten Berg in Colorado, erhalten. Natürlich wird das kostbare Bergmodell nur unter sicherer Bedeckung nach Paris geschickt und auch auf der Ausstellung nicht aus den Augen gelassen werden, sodass Herrschaften, die vielleicht hofften, mit dem Taschenmesser herumschneiden zu dürfen, sich nicht erst zu bemühen brauchen.

Auch ein Grand gegen den 9 Uhr-Ladenschluss. Ein Grund gegen den 9 Uhr-Ladenschluss, der so neu und eigenartig ist, dass er der Oeffentlichkeit unmöglich vorenthalten bleiben darf, ist in den Verhandlungen der Ladeninhaber der Goldwaren- und Juwelierbranche in Oldenburg über den 9 Ubr-Ladenschluss zu Tage gefördert worden. Fast alle Geschäftsinhaber waren der An icht, dass man auch ihrerseits unbedenklich den 9 Uhr-Ladenschluss einführen könne. Nur ein Juwelier erhob Einwand: „Es käme doch häufig vor, dass noch abends zwischen 9 und 10 Uhr in aller Eile Verlobungsringe gekauft würden, deren Einkauf am nächsten Morgen, wahrwenn die Köpfe ganz klar wären scheinlich nicht mehr erfolgen würde. Diese Einnahme würde den Juwelieren natürlich durch den 9 Uhr-Ladenschluss entgehen. Trotz dieses furchtbar gewichtigen Grundes haben die Juweliere Oldenburgs sich dem 9 Uhr-Ladenschluss angeschlossen.

Einbruchsdiebstähle etc.

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Französisches Musterlager in Madrid. Die grosse Wichtig. keit, welche die Amerikaner mit Recht der Errichtung von Musterlagern im Auslande für die Hebung ihrer Ausfuhr beilegen, fängt auch an, andere Staaten zur Nachahmung anzuregen. So hat, wie die,,Centralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen" mitteilt, die französische Handelskammer in Madrid daselbst ein Warenlager eröffnet, in der Absicht, den Warenaustausch zwischen diesen beiden Ländern hierdurch intensiver zu gestalten. Das neue Institut umfasst drei verschiedene Abteilungen. Die erste ent) ält eine Mustersammlung spanischer Exportartikel, die für Ausfuhr nach Frankreich bestimmt sind. Die zweite Abteilung umfasst die wichtigsten spanischen Einfuhrartikel, welche nicht aus Frankreich kommen. Die dritte endlich bildet eine Ausstellung spanischer Importartikel französischer Herkunft. Diese letzte Abteilung soll vor allem für die Hebung der französichen Ausfuhr dienstbar gemacht werden. Hier sollen die Mitglieder der franzōsischen Handelskammer zu Madrid ihre Kataloge. Preiskurante etc.,

die

sowie kleinere Muster und Proben der von ihnen geführten Waren zur Kenntnisnahme für die inländischen Abnehiner ausstellen. Man will diesen hierdurch Gelegenheit zu schnellem Überblick des gesamten französischen Angebotes, zur Prüfung der französischen Waren und zur Geschäftsanknüpfung mit französischen Firmen geben und hofft, dass dies einer Ausdehnung der französichen Ausfuhr nach Spanien förderlich sein werde.

Die Einfuhr von Schmucksachen in Serbien ist im Jahre 1898 etwas zurückgegangen. Sie präsentierte den Wert von ca. 520000 fl. gegen 519000 . im vorhergehenden Jahre. An dieser Einfuhr ist Deutschland mit 100 000 fl. beteiligt, doch dürfte bei den von Oesterreich-Ungarn eingeführten Posten im Gesamtbetrage von 360000 fl. sich manches Stück Bijouterie aus Deutschland befinden, da Pforzheim und Hanau sehr viel nach den österreichischen Länderrn exportieren, namentlich nach den Städten Wien und Pest. Schmuckgegenstände, wie Ringe, Ohrgehänge, Hals- und Uhrketten, Armbänder, Broschen, Nadeln, Oolliers und Medaillons in Gold und Silber lieferte Oesterreich, während laut Statistik Deutschland mehr in Doublé, Nickel und Stahl Erzeugnisse lieferte.

Frage- und Antwortkasten.

Zu Frage 103. Der Artikel Armbänder und Halsbänder mit Uhren ist beinahe ganz aus der Mode gekommen, viele Reisende führen die Muster, da sie sehr wenig verlangt werden, gar nicht mehr in ihren Kollektionen mit. Die Firma Ochs & Blum in Hanau hat seiner Zeit viel hierin, sowohl in Gold als in Silber gemacht, bitte fragen Sie dort nach. Auch die Firma Gebr. J. & R. Vogel in Berlin hat darin Lager.

Zu Frage 104. Armbänder mit Uhren, sog. Zugbracelets, auch solche mit und ohne Aufsätze, liefert Carl Kohler, Pforzheim. Zu Frage 175. Silberne 800 gestempelte Löffel jeder Art erhalten Sie in der Silberwarenfabrik von Koch & Bergfeld, Bremen.

Zu Frage 98. Silberne Löffel, 800/1000 gestempelt, fabriziert als Spezialität die Firma Gebrüder Stark in Pforzheim. Weitere Firmen dieser Branche sind Aichele & Cie., Pforzheim, Wilkens & Söhne in Hemelingen. Die in neuerer Zeit beliebt gewordenen Löffel, mit Emaillearbeiten geschmückt, fertigen Carl Ott, Pforzheim und M. Fleischmann, Pforzheim.

Büchertisch.

Zum Kampfe gegen die Warenhäuser. Eine Zeit- und Streitfrage, beleuchtet von A. Grävéll, Dresden-Blasewitz 1899, Verlag von Steinkopff & Springer. In einem ansehnlichen Druckheft von über 90 Seiten wird hier die viel erörterte Warenhausfrage nach allen Seiten hin beleuchtet und das zur Beurteilung dieser Frage dienende gesamte Material übersichtlich zusammengestellt. Der Verfasser steht auf dem Standpunkt, dass er einen möglichsten Schutz des Kleinhandels wünscht und deshalb eine Erschwerung des Geschäftsbetriebes der Warenhäuser befürwortet. Dabei hält er sich jedoch von allen Einseitigkeiten und tendenziösen Uebertreibungen fern und wird auch in objektiver Weise den Bedenken gerecht, welche zur Verteidigung der Warenhäuser angeführt werden. Die Lektüre des Buches kann daher bestens empfohlen werden. Dr. Rocke.

Was muss der Kaufmann bei Konkursen thun? Unter diesem Titel erschien als jüngste und nach dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch bearbeitete Lieferung aus der von der HandelsAkademie Leipzig" herausgegebenen Sammlung kaufmännischer Rechtsbücher eine gemeinverständliche Darstellung des deutschen Konkursrechts und Konkursverfahrens, bearbeitet von unserm Mitarbeiter, Herrn Hermann Pilz, Syndikus des „Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands" in Leipzig. Preis 8° gebd. 2,75 Mk. — Das Werk sei unsern Lesern, die als Kaufleute ein nur zu begreifliches Interesse daran haben, sich über die einschlägigen Rechtsverhältnisse zu unterrichten, warm empfohlen.

Silberkurs.

Der Durchschnittswert des feinen Silbers war an der Hamburger Börse Mk. 80,46 per Kilo.

Darnach berechnen die vereinigten Silberwarenfabriken für 0,800 Silber Mk. 70,- per Kilo, gültig vom 11.-20. Dez. 1899.

Deutsche

Goldschmiede-Zeitung

Amtliches Organ

des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silber-Schmiede der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes Berlin

der Kunstgewerbe-Vereine Pforzheim, Hanau, Gmünd

der Centralstelle »Schmuck und Mode<<

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