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Nachdem ich die Ausführungen zu dem Thema: „Was ist goldplattiert ?" in den letzten beiden Nummern der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" gelesen und gesehen habe, daß zwischen den Anschauungen der meisten Doubléfabrikanten und den unserigen, das heißt, denen der praktischen Goldschmiede, eine große Kluft gähnt, bin ich Ihrer Meinung, daß die Pforzheimer Handelskammer dazu das Wort ergreifen solle. An dem Orte sitzend, der für die Doubléfabrikation in Deutschland allein in Betracht kommt, erscheint sie dazu besonders berufen. Es handelt sich dabei ja nicht darum, der einen oder der anderen Partei irgendwie weh zu tun, sondern es gilt nur einfach einen Begriff klar zu stellen um für die Zukunft allen Zweifel in der Bezeichnung einer Warengattung zu beseitigen, und alle Streitfälle von der Art, wie den der zur Aufrollung dieser Frage Veranlassung gab, unmöglich zu machen. Es kann wohl auch sein, das Fälle vorliegen, in denen absichtlich eine Unklarheit in diesen Bezeichnungen gelassen wird, wie der eine der Kollegen in seiner Einsendung andeutete, aber da der Beweggrund dafür sicher kein lauterer ist, so besteht für uns erst recht die Pflicht auf Klarheit zu dringen. Wie das bei dem Begriff „Doublé“ möglich war, so kann das auch bei dem Begriff „Plattiert" geschehen. Und sollten sich zwei Begriffe decken, so hat die eine Bezeichnung nach meinem Gefühl natürlich die fremdsprachliche aus unserem Sprachgebrauch zu verschwinden. Aber wenn die Herren Fachgenossen mit ihren Anschauungen bei der Handelskammer Eindruck machen wollen und nicht wünschen, daß sich diese mit ihrer Entscheidung allein auf die Meinung der Doubléfabrikanten stützt, so werden sie schon ihre Stimmen lauter erheben, das heißt sich häufiger in dieser Sache zum Wort melden müssen als bisher. Gelegenheit dazu bietet ihnen doch die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung." handelt sich hier zwar nicht um ein Lebensinteresse für unseren Stand, immerhin ist aber die Entscheidung unter Umständen für unsere Geschäfte von empfindlich einschneidender Wirkung.

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Es wird Sie interessieren, daß, wie ich aus einer Zeitung ersehe, die mir ein Freund schickt, in Amerika eine ähnliche Frage in der Fachpresse erörtert wird, nämlich die, was man unter „goldfilled" verstehe. Ursprünglich wurde die Bezeichnung bei Taschenuhrgehäusen angewendet, bei denen die Deckel so gebildet waren, daß sie aus einer Platte starken Grundmetalles zwischen zwei starken Goldplatten bestanden. Als sich viele Taschenuhrgehäusefabrikanten auf diese Fabrikationsart warfen, wurden die Goldplatten dünner und dünner. Von Uhrgehäusen war zu Anhängern und von diesen zu aller Bijouterie nur ein kleiner Schritt. Bald war die Bezeichnung allgemein im Gebrauch; sie wurde für immer geringartigere Bijouterie verwendet, schließlich sogar für stark elektroplattierte Ware. Heute bedeutet dieser Ausdruck etwas und doch nichts, und teilt damit sein Schicksal mit unserer Bezeichnung „goldplattiert". Die Meinungen gehen dahin, den Ausdruck "goldfilled" überhaupt fallen zu lassen und die elektrisch vergoldete Ware mit E. P., (Elektroplate) die mechanisch plattierte Ware aber mit R. P. (Rolledplate)

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Bijouterien Gold 13, Karat verstärkt" oder ausgeschwemmt wurden bekanntlich früher genau wie der Name besagt hergestellt. Man machte eine sehr dünne Pressung aus Gold, welche sodann mit Silberlot verstärkt wurde. Heute macht man eine bessere Qualität „13, Karat verstärkt", indem man eine besondere Qualität Doublé dazu verwendet. Das weiß jeder Fachmann, und erste Großhändler machen den Fabrikanten genaue Vorschriften, wie dieses Doublé für 13 Karat beschaffen sein muß. Hätte eine Handelskammer zu jener Zeit, als das Wort Doublé von keinem Goldschmied in den Mund, geschweige auf das Lager genommen wurde, sich dahin festgelegt, daß 13, Karat verstärkte“ Ware tatsächlich so hergestellt werden muß wie es der Name besagt, dann wären wir heute gar nicht in der Lage, diese bewährte Marke zu so vorteilhaften Preisen herzustellen, wie eben die ,verbesserte" Technik es gestaltet.

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Genau so liegt es mit den Fragen: „Was ist Doublé“ oder "goldplattiert"?

Auch hier würden wir jeden Fortschritt unterbinden, wollten wir Juristen diese Frage beantworten lassen und uns an diese Auslegung streng halten.

Ich könnte Beweise dafür erbringen, daß gleichgute Doublewaren ohne Zuhilfenahme von anderen „Plattierungsverfahren“ bei der Herstellung gewisser Artikel gar nicht möglich wäre. Ich will nur darauf aufmerksam machen, daß bereits wieder an einem neuen Doublierungsverfahren gearbeitet wird, das von den bisherigen völlig abweicht. Diese Methode wird eine mindestens so gute Qualität Doublé liefern wie die Schweißmethode. Wollte ich ausführlicher werden, so würde ich das Ausland auf technische Vorteile aufmerksam machen, was nicht in meiner Absicht liegt.

Jedem Fachgenossen muß aber daran gelegen sein, daß dem Fortschritt freie Bahn gelassen wird, dem unsere Industrie so viel zu danken hat und muß sich gegen Absichten wehren, die alles juristisch festlegen wollen, und ohne es zu wollen, Zustände herbeiführen würden wie in „Zunftzeiten“. Ähnlich wie bei Doublé so liegt es bei „plattierter Ware". Die von dem Herrn Einsender geschilderte frühere Arbeitsmethode gibt für plattierte Ware zwar den richtigen Ausdruck, aber diese Methode ist a) durch die moderne „echte" Doublierungsmethode, b) durch elektrolytische Plattierungsmethoden, und andere 1. verbilligt, 2. verbessert worden denn ein

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