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Neben den künstlerischen Gläsern sind vornehme Steingutwaren sehr gut zu empfehlen. die von uns gezeigte Kollektion bietet dem verwöhntesten Geschmacke durch vornehme Gestalt in bestem Material und geschmackvolles Dekor eine ästhetische Befriedigung. Unsere Abbildungen können leider einen der Hauptreize aller dieser Gegenstände, die Farbenwirkung, nicht wiedergeben. Das trifft besonders für die letzte Gattung zu, auf die wir heute unsere Leser aufmerksam machen möchten, auf die handgemalten Vasen. Die Firma Felix Rohr Handgemalte Vase in Leipzig hat diesen schönen und leichtverkäuflichen Kunstartikel zuerst in die Juwelierläden eingeführt, die damit sehr gute Erfolge erzielt haben.

Se

Welche Ansprüche verjähren

am 31. Dezember 1920?

eit Ausbruch des vergangenen Weltkrieges sind die Verjährungsfristen für eine Reihe von Ansprüchen vom früheren Bundesrat jedes Jahr um ein weiteres Jahr hinausgeschoben worden. Eine weitere Verlängerung erscheint dieses Jahr ausgeschlossen. Da erscheint es angebracht, unsere Leser darauf aufmerksam zu machen, welche Forderungen mit dem Schlusse dieses Jahres der Verjährung anheimfallen.

Die erste der genannten Verordnungen erging im Jahre 1914 (Reichsgesetzblatt D. 543). Diese Verordnung hat die in den SS 196, 197 des Bürgerlichen Gesetzbuches, näher bezeichneten Forderungen der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker, Landwirte, Spediteure (Frachtfuhrleute), Schiffer, Gastwirte usw., die für Lieferungen oder Leistungen des täglichen Lebens im Jahre 1912 entstanden sind, im Auge (Lieferung von Waren, Reparaturen usw.), ferner die aus derselben Zeit stammenden rückständigen Gehälter, Löhne der Angestellten und Arbeiter usw. Handelt es sich jedoch um Ansprüche der vorbezeichneten Personen, die in Warenlieferungen für den Geschäfts- oder Gewerbebetrieb des Schuldners bestehen, oder um Zinsen und andere ständig wiederkehrende Leistungen (wie Unterhaltungsbeiträge, Pacht

und Mietezahlungen), so kommen die Rückstände aus dem Jahre 1910 in Frage. Alle diese Ansprüche wurden dann später jedes Jahr wieder, das letzte Mal am 26. November 1919 (Reichsgesetzblatt S. 1918) bis zum 31. Dezember 1920 verlängert.

Daraus ergibt sich folgende Rechtslage: Alle Ansprüche des täglichen Lebens, die seit den Jahren 1912 bis 1918 geschuldet werden, verjähren mit dem Ablaufe des 31. Dezember 1920. Am 1. Januar 1921 kann man sie gerichtlich nicht mehr geltend machen, weil vom Schuldner der Verjährungseinwand erfolgen kann, was die kostenpflichtige Abweisung des Anspruches zur Folge hat. Dasselbe gilt für solche Ansprüche, die als Schulden für den Geschäfts- oder Gewerbebetrieb des Schuldners, oder für Zinsen oder wiederkehrende Leistungen in den Jahren 1910 bis 1916 entstanden sind.

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Wer die Verjährung unterbrechen, will, muß unverzüglich seinen Anspruch gerichtlich geltend machen. Das einfachste und billigste Mittel ist die Erwirkung eines Zahlungsbefehls. Wird dieser bis zum 31. Dezember noch rechtzeitig zugestellt, so ist damit die Verjährung unterbrochen. Erhebt der Schuldner wirklich Widerspruch, so hat das darauf keinen Einfluß. Denn die Klageerhebung kann hinterher, ohne daß es hierzu der Eile bedarf, immer noch rechtzeitig erfolgen, und zwar ohne Mehrkosten, da ja die Kosten des Zahlungsbefehls dem Klageverfahren gutgeschrieben werden. Man warte aber mit der Geltendmachung seines Anspruches nicht bis zum letzten Augen

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Feinsteingut von Villeroy und Boch in Mettlach

blick, denn gerade dieses Jahr steht zu erwarten, daß die Gerichte mit solchen Zahlungsbefehlen überschwemmt werden! Hier ist Eile geboten, umso mehr, als der Gläubiger für die rechtzeitige Zustellung des Zahlungsbefehl selbt verantwortlich ist.

Was sein muß.

Periodischer Arbeitskalender für den Goldschmied und Juwelier.

Fortsetzung: 27. November bis 11. Dezember 1920. Die Entrichtung des Reichsnotopfers. An die Abgabe desselben vor dem 1. Januar 1921 sind gewisse Vergünstigungen geknüpft. Die Entrichtung kann erfolgen: 1. durch Bezahlung, wobei vor dem 31. Dezember 1920 für je 100 Mk. zu leistende Abgabe nur 96 Mk. verlangt werden. Außerdem hört mit dem Tage der Zahlung die ab 1. Januar 1920 laufende 5% ige Verzinsung für die gezahlten Beträge auf. 2. Durch Hingabe selbstgezeichneter Deutscher Reichsanleihe (der Nachweis ist durch Bescheinigung der Zeichnungsstelle, Sparkasse, Bank usw. zu erbringen). Die Annahme erfolgt bis zum 31. Dezember 1920 zum Nennwert; es können also mit 100 Mk. Kriegsanleihe volle 100 Mk. Reichsnotopfer bezahlt werden. Da das Notopfer bereits am 1. Januar 1920 fällig war, wird für die zur Bezahlung des Reichsnotopfers verwendete Kriegsanleihe nach diesem Tage kein Zins mehr vergütet. Für nach dem 1. Januar 1921 abgelieferte Reichsanleihe wird nur noch der Steuerwert (77.50 Mk.) angerechnet. Sämtliche Sparkassen sind als amtliche Annahmestellen für Reichsnotopferzahlungen zugelassen.

Die Sammelmappe für Diebeners Kunst- und Werkblätter, die wir den Sammlern der letzteren mit Beginn

Diebeners KunuWerkblätter

dieses Jahrgangs versprochen haben, kann jetzt von unserem Verlage bezogen werden. Dieselbe hat das beistehend skizzierte Aussehen bei dauerhafter Ausführung und ist ausreichend für eine Reihe von Jahren. Der Preis stellt sich einschließlich Porto auf 13,50 Mk. für ein Stück. Es sind uns im Laufe des Jahres viele Beweise geliefert worden, daf unsere Kunst- und Werkblätter vielen Werkstatt- und auch Ladengoldschmieden das gewesen sind, was sie sein sollen: eine Quelle neuen Schaffensgeistes und Fülle fruchtbringender Anregungen. Auf diesem gemeinsamen Boden wollen wir fleißig weiterbauen. Dazu ist auch die Sammelmappe unentbehrlich, und wir bitten alle Fachgenossen, welche Interesse dafür haben, um baldige Bestellung.

Deutsche Goldschmiede-Zeitung.

-Das Fachblatt des Goldschmieds

Eine Fachblattnummer über Kameen und Gemmen, wie die vorliegende der Deutschen Goldschmiede-Zeitung, mit einem derartig interessanten und vollständigen Inhalt ist noch nicht erschienen und wird voraussichtlich nicht wieder erscheinen. Wir haben davon einige hundert Exemplare mehr als die regelmäßige Auflage drucken lassen und geben einzelne Exemplare, soweit der Vorrat reicht, an Fachleute zum Preise von 5,50 Mk. einschließlich Porto ab. Es gehört zur Bildung des Juweliers und Goldschmieds so gut wie zum Geschäft, den Inhalt dieser Nummer nachzulesen und zur Ergänzung seines Wissens in sich aufzunehmen. Eifrig studieren aber sollte ihn der Nachwuchs.

Das Reinigen von Gold- und Silberwaren wird von der Kundschaft leider in sehr unzweckmäßiger Weise vorgenommen, und die Folgen der schlechten Behandlung werden dann, wenn es zu spät ist, dem Verkäufer des Gegenstandes zugeschoben. Eine Aufklärung des kaufenden Publikums in dieser Richtung ist dringend nötig. Der Verlag unserer Zeitung

hat deshalb bereits vor längerer Zeit ein Blatt über die Frage herausgegeben, das in leicht verständlicher Weise Anleitung gibt, wie der Laie Goldsachen auswasden muß, und wie er seine Silberwaren zu putzen hat. Das Blatt ist als Einwickelpapier für Reparaturen usw. gedacht und chlorfrei. Es wird für den billigen Preis von 42 Mk. für 1000 Stück zuzüglich Porto von dem Verlage der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" in Leipzig, Talstraße 2, geliefert.

Am

Gustav Lachmann-Gera t.

m 1. Dezember verschied in Gera nach einem schmerzvollen Krankenlager der Goldwarenfabrikant Gustav Lachmann, ein getreuer Freund unserer „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“, ein eifriger Förderer aller Einheitsbestrebungen in unserem Fache. Noch in Weimar beim letzten Verbandstag war Lachmann mit regem Interesse tätig und beteiligte sich an den Verhandlungen über Fragen, die auch die Fabrikantenkreise berührten. Aber der Krankheitskeim saß wohl schon in ihm. Die schweren Schicksale, die er in den Jahren 1919 und 1920 durchzumachen hatte, der Verlust seines zu den größten Hoffnungen berechtigenden Sohnes Kurt und einer geliebten Tochter lasteten schwer auf dem Manne, der für alles Edle und Schöne ein so warmfühlendes Herz hatte.

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Gustav Lachmann übernahm am 1. März 1896 die Ringfabrik von Reich und Schneider in Gera, in der er selbst als Angestellter tätig war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Fabrik in hervorragender Weise, und der Produktionszweig wurde auf Gold waren aller Art ausgedehnt. Als Lachmann im Kreise seines Personals 1906 das zehnjährige Bestehen feierte, da war sein Unternehmen bereits zu einem angesehenen, großzügigen Geschäft gediehen, und die Firma genoß verdientes Ansehen weit und breit. Das blieb ihr auch in der Folgezeit erhalten, und die schweren Kriegsjahre hat sie lebenskräftig überdauert. Bald nach dem ersten Jahrzehnt ihres Bestehens erwarb die Firma unweit des alten Geschäftshauses ein neues Grundstück (Agnesstraße 10), auf dem ein praktischer, der Neuzeit entsprechender, mit allen ihren Errungenschaften ausgestatteter Fabrikneubau aufgeführt wurde, der einen weiteren Aufschwung der Produktion mit sich brachte.

Fleiß und Rechtlichkeit, treue kollegiale Gesinnung, ein entgegenkommendes, liebevolles Wesen zeichneten den Dahingeschiedenen aus und warben ihm zahlreiche Freunde in und außerhalb unseres Faches. Wir bedauern, daß der unermüdlichen Schaffensfreude und Schaffenskraft des wackeren Vertreters unserer Edelmetallindustrie ein so frühes Ziel gesetzt wurde.

Lachmann war ein eifriges Mitglied des Arbeitgeberverbandes für Gera und Umgegend, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede und Graveure (Freie Innung) zu Gera und der von dieser gegründeten Genossenschaft, sowie des Verbandes der Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Berlin. Ein arbeitsreiches, aber auch an Erfolgen reiches Leben wurde abgeschlossen. Die Verdienste des Verstorbenen werden in seiner Firma und bei allen Geschäftsfreunden derselben fortleben. Auch uns wird er unvergeßlich sein!

Chronik

Zum 80jährigen Geburtstage Professor Fritz v. Millers, über den wir in voriger Nummer berichteten, ist noch nachzutragen, daß der Bayerische Kunstgewerbeverein seinem Ehrenvorstande gemeinsam mit dem Ehrenmitgliede Karl Rothmüller, der in die höheren Semester der 60 eingetreten ist, einen Ehrenabend bereitete. In launigen Reimen wendete sich der 1. Vorsitzende Generaldirektor Halm an die Jubilare, der großen Verdienste gedenkend, die beide sich um den Verein erworben. Ihr Zunftgenosse Theodor Heiden verherrlichte das edle Juweliergewerbe, wobei Edelsteine, versinnbildlicht durch weibliche Gestalten, unter Mozartschen Klängen einen Reigen aufführten und den Gefeierte. Lorbeerkränze reichten. Fritz v. Miller erinnerte in seinen Dankesworten an vergangene schöne Zeiten, an die Haus und Saal ihn gemahnen. Rothmüller konnte die erfreuliche Mitteilung machen, daß eine Gönnerin des Vereins ein nahmhaftes Vermögen zur Förderung aller Zweige des bayerischen Kunstgewerbes gestiftet habe

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Die Frage der Fachschulen im Kunstgewerbe. Die Handelskammer München befaßte sich mit der Frage der Fachschulen im Kunstgewerbe, nachdem ihr in letzter Zeit von zwei Firmen Beschwerden zugegangen sind, daß die Erzeugnisse der Staatlichen Fachschule in Zwiesel (Bayr. Wald) dazu benützt würden, um dem Handel eine ungesunde Konkurrenz zu machen. Nach einem Referat des Kammermitgliedes Zettler erklärte sich die Kammer mit nachstehenden Anträgen des Referenten einverstanden: 1. Es erscheint erwünscht, daß eine persönliche, künstlerisch schöpferische Betätigung der kunstgewerblichen Fachlehrer neben dem reinen Schulbetrieb einhergehe. 2. Daß es den Fachlehrern freistehe, die Erzeugnisse ihrer privaten Arbeit zu verwerten und dabei auch Hilfskräfte zu beschäftigen mit der selbstverständlichen Einschränkung, daß weder die Mittel der Schule dazu ausgenützt, noch ein regelmäßiger Gewerbebetrieb daraus gemacht werde. Auch müßten deren Leistungen so honoriert werden, daß ein Herunterdrücken der Preise gleichartiger Erzeugnisse des Handels vermieden bleibt. 3. Schülerarbeiten von jungen, aufstrebenden Kräften, die noch an der Schule beschäftigt sind, sollten nur mit besonderer Erlaubnis der Lehrer und der Schulleitung in der Industrie Verwendung finden, um zu vermeiden, daß unreife Arbeiten in die Öffentlichkeit gelangen. Es liegt im Interesse des Studiums der Schüler, bei Verwertung ihrer künstlerischen Fähigkeiten rein geschäftliche Rücksichten zurücktreten zu lassen, da sich hierdurch naturgemäß ein Künstlerproletariat großzieht, an dem wir ohnehin schon keinen Mangel haben. Der momentane finanzielle Erfolg derartiger Verkäufe geht meist auf Kosten des tieferen Studiums. 4. Die veredelte Qualitätsarbeit allein ist imstande, das bayrische Kunstgewerbe vorwärts zu bringen. Die betreffenden Industrien dürfen sich daher der Befruchtung durch die Fachschulen nicht entziehen, sondern sollen die auf den Schulen erreichten Leistungen verwerten. Eine Subvention des Staates nach dieser Richtung wäre auf das wärmste zu begrüßen. Strumpfbänder mit Edelsteinen. Die neuen Reichen" in Paris wirken, auf ihre Art, modeschöpferisch. Die Moden, die dadurch entstehen, zeichnen sich weniger durch Sinn und Geschmack, als durch üble Proterei aus. Das neueste auf diesem Gebiete sind Strumpfbänder mit echten Edelsteinen. Also eine Mode, die sozusagen nur in der Intimität zu wirken bestimmt ist.

Edelmetallprobierkurse. Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel hat in Schwäb. Gmünd zwei achttägige Edelmetallprobierkurse veranstaltet. Diese sollten Angehörigen des Edelmetallgewerbes eine Gelegenheit zur Erlernung der Edelmetallgehaltsbestimmungen geben. Das Bedürfnis, derartige Untersuchungungen im eigenen Betriebe und unabhängig von fremder Hilfe ausführen zu können, ist in steigendem Maße mit der ständigen Aufwärtsbewegung der Edelmetallpreise hervorgetreten. Für den Gewerbetreibenden ist es von Vorteil, wenn er in der Lage ist, die ihm beim Kauf der teueren Metalle angegebenen Feingehalte selbst nachzuprüfen. Von besonderer Wichtigkeit für ihn ist diese Kenntnis bei der Durchführung seiner Betriebskontrolle wie auch bei der Gehaltsprüfung seiner Fertigwaren bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und für die Bewertung seiner Abfallstoffe. Es wurden einleitend die chemischen Grundbegriffe erläutert, soweit deren Kenntnis für das Verstehen der bei den Edelmetallproben stattfindenden chemischen Vorgänge erforderlich ist. Hierauf folgte die Besprechung und Vorzeigung der zum Probieren nötigen Geräte, Hilfsmittel und Reagenzien, ihrer Anwendung und Wirkungsweise, weiter des Zurichtens von metallischem und nicht metallischem Probegut und des Probenehmens. Eingehend behandelt wurden die Vorproben, insbesondere die Strichproben für Legierungen, die trockenen und die nassen Silberproben, die trockene Gold- und Platinprobe zur Bestimmung des Gehalts von Silber, Gold und Platin in Legierungen und Gekrätzen. Außerdem wurde noch die Prüfung von Abwässern auf Edelmetallgehalt erläutert.

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Auskunftsstelle

Der allgemeinen Beantwortung empfohlene
fachtechnische und wirtschaftliche Fragen.

5187. Ich bitte um Angabe eines Rezeptes zur Herstellung einer guten,
dauerhaften, 1-2 mm starken Reibfläche an Feuerzeugen für sogenannte
Schwedenhölzer oder um Aufgabe eines Lieferanten, der derartige Reib-
flächen herstellt.
E. Ph. H. in O.

5210. Kann man irgendwo die mazedonischen Schildkrötenschalen beziehen, die während des Krieges massenhaft von den Feldgrauen nach Hause geschickt wurden? ᄆ

5212. Welcher Fachmann kann mir genau angeben, in welchem Verhältnis das Pariser Perl- und Steinmaß Nr. 20-40 usw. zu unserem metrischen Maße steht? Für eine genaue Angabe der einzelnen Nummern im Verhältnis zu Millimetern wäre ich dankbar. G. T. in L.

5213. Wie kann man zerbrochene Gipsgegenstände wieder gut zusammenkitten? F. D. in L. 5214. Auf welche Art läßt sich das Poröswerden der Gegenstände beim Gießen verhindern? P. H. in B.

5215. Wer liefert gegen Bezahlung das Rezept einer haltbaren Patina (Pariser Art) für goldene und unechte Gegenstände, oder wer übernimmt das Patinieren derselben? B. in P. 5216. Kann mir ein Kollege ein Rezept mitteilen, wie ich kleine Bronzefiguren mit schöner Patina überziehen kann? Fr. K.W. in P.

Antworten unserer Mitarbeiter.

5213. Zum Kitten von zerbrochenen Gipsteilen ist Schellack das beste Mittel. Weißer oder brauner Schellack wird in Spiritus aufgelöst und in einem Metallgefaß die Lösung entzündet, hierbei wird durch Verbrennen eines Teiles der Flüssigkeit die zurückbleibende Masse eingedickt. Der Kitt darf nicht zu dünn, aber auch nicht zu steif sein. Syrupartige Beschaffenheit ist am zweckmäßigsten. Sobald diese erreicht ist, löscht man die Flamme, indem man einen Deckel auf das Gefäß legt. Die beiden Bruchteile werden erwärmt, von dem Kitt mit einer Lanzette auf beiden Teilen etwas aufgetragen und fest zusammengedrückt. Die Bindung tritt sofort ein, doch legt man schwerere Teile in der Weise hin, daß sie durch ihr Eigengewicht die Bruchstelle nicht wieder sprengen. Am nächsten Tage ist der Kitt hart. Läßt man nun in die Bruchnaht etwas dünnflüssigen Gipsbrei einfließen, so wird die Bruchstelle gänzlich unsichtbar. Der Kitt wird am besten in einer verschlossenen Büchse aufb wahrt. Wenn er nach längerer Zeit durch seine Härte unbrauchbar geworden ist, gießt man etwas Spiritus dazu, läßt einige Tage lösen und zündet dann an. 0 5199. Die mehrmalige Wiederholung der Frage läßt mich vermuten, daß die eingegangenen Antworten dem Fragesteller nicht genügen. Zu den bereits gebrachten sei noch das folgende gut bewährte Rezept beigefügt: 120-200 g Kupfervitriol, 100-300 g Kupferazetat und 100-125 g Alaun werden in fünf Liter Wasser gelöst. Das Bad muß eine Temperatur von 80-90 Grad haben. Die niederen Gewichtszahlen geben eine hellbraune, die höheren eine dunkle Tönung. Die Gegenstände werden an Kupferdraht befestigt, einige Minuten in dem Bade hin und her bewegt, in heißem Wasser abgespült und in Sägespänen getrocknet.

Rechtsauskunftsstelle.

An dieser Stelle veröffentlichen wir die von uns auf Anfragen aus Fachkreisen erteilten Rechtsauskünfte, soweit sie von allgemeinem Interesse sind. Handel mit Edelmetallen, Münzen, Bruchs!lber und Bruchgold. R. E. In U. Das Verbot erstreckt sich nur auf den Handel mit Reichssilbermünzen, die nach der Verordnung vom 7. Februar 1920 aus dem freien Handel gezogen sind und nun mit der Reichsbank gehandelt werden können. Rohsilber und Altsilber ist im Handel frei. Nur der Handel im Umherziehen, auf öffentlichen Wegen und an öffentlichen Orten ist verboten, desgleichen Anzeigen über den Verkauf und Ankauf ohne nähere Bezeichnung in periodischen Druckschriften. Das Plakat ist aber keine solche Druckschrift, also nach der Verordnung zulässig. Nun haben aber Bayern und Sachsen schon vorher eine Verordnung erlassen, die weiterging als die Reichsverordnung. In Sachsen ist diese Verordnung außer Kraft gesetzt worden, nachdem die Reichsverordnung erschien. Ob das auch in Bayern geschehen ist, wissen wir allerdings nicht, wir nehmen es aber an. Vielleicht ist nur der Polizeibehörde die Aufhebung dieser Verordnung nicht gegenwärtig gewesen. Hier würde ein solches Ankaufsplakat ohne weiteres zulässig scin. Erkundigen Sie sich dort einmal, ob die frühere Bayerische Ordnung noch Rechtskraft hat, und machen Sie uns darüber Mitteilung, da wir Interesse daran haben. Es müßte dann für eine Aufhebung der Spezialverordnung gewirkt werden. Ersatzpflicht der Post. R. K. in S. Nach § 6 des Pressegesetzes leistet die Post dem Absender Schadenersatz. Der Ersatzanspruch gegen die Postverwaltung auf Grund des zwischen dieser und dem Absender geschlossenen Vertrages steht lediglich dem Absender der Sache zu. Wer der Eigentümer derselben ist, ist völlig gleichgültig. Der Eig entümer kann sich nur an Sie halten, und Sie haben den Anspruch an die Post durchzuführe. Was der E entümer fruber einmal fur die Tasche gezahlt hat, ist vollig belanglos. Der Zeitwert ist mangebend.

Wer darf Lehrlinge ausbilden? W. Z. in L. Lehrlinge darf ausbilden, wer am 1. Okt. 1908 mindestens 5 Jahre hindurch, also seit 1. Okt. 1903, mit der Befugnis zur Lehrlingshaltung tätig war. Diese Befugnis hatten die, die nach dreijähriger Lehrzeit die Gehilfenprüfung bestanden oder 5 Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt hatten oder von der höheren Verwaltungsbehörde die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen verliehen erhielten. Letzteres kann auch heute noch geschehen. Von der Befugnis kann jederzeit Gebrauch gemacht werden.

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und dumpf und bleiern lastet der Himmel auf der Erde, wie schleichender Tod.

Ich will ihm trotzen.. aber immer stiller wird mein Lachen, und immer lähmender fällt es in meine Brust, und immer lauter draußen rinnt der Regen, und ich muß immer wieder hinaussehen und zuhören,

und immer lauter wird die Stille um mich her, und ich fange an, mit mir selbst zu sprechen, wie ein Kind, das sich im Dunkeln fürchtet...

Und an einem solchen Abend tratest du in meine Türe, ein paar Rosen in der Hand, und lachtest: „Du, in vier, fünf Wochen ist es wieder Frühling!... ist das nicht schön?!“

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So bleibt es bis ins 11. und 12. Jahrhundert hinein. Die Goldschmiede leben einzeln als Hofhandwerker an den Höfen der großen Herren und Kirchenfürsten. Erst im 13. Jahrhundert geht die Edelschmiedekunst in die deutschen Städte über, die zu dieser Zeit einen gewaltigen Aufschwung nehmen. Die Handwerker ziehen von den Höfen und Klöstern nach der Stadt und organisieren sich dort in Zünften. Die ältesten Goldschmiedezünfte sind die von Braunschweig (1231), Oehringen in Franken (1253) und Basel (1266). Sobald die zünftlerische Organisation vollendet ist, ändert sich auch die Art der Erzeugnisse. Die starken individuellen Züge der vorhergegangenen Periode verschwinden, es bildet sich ein Schema heraus, das nur ein wenig verändert und abgewandelt wird. Die Form und auch die Verzierungen kirchlicher und profaner Geräte und Schmuckstücke stehen in den Grundzügen fest. Erst im 16. Jahrhundert mit dem Eindringen der Renaissanceformen aus Italien tritt dann wieder ein Wandel ein. Die Organisation in den Städten war sehr streng. Schon früh wurden die Goldschmiede von der Obrigkeit kontrolliert. Sie waren angehalten, nur 18 karätiges Gold und 15 oder 14 lötiges Silber zu verarbeiten. So heißt es in einer Hamburger Verordnung vom Jahre 1375: „ein jeglicher Goldschmied der soll verschmieden und verarbeiten gut Silber, das also gut ist als der Stadt Zeichen, und gut Werkgold, das nicht unter 18 Karat sei. So es einer aber besser haben will, dann soll er es so gut machen, als er es haben will." Seit dem 15. Jahrhundert mußten die Waren ein obrigkeitliches Beschauzeichen und die eigene Marke des Meisters aufgeprägt tragen; so verordnet der Rat von Lübeck 1492: „ein jeglicher Goldschmied in Lübeck soll sein Werk, das er macht, zeichnen lassen mit der Stadt Zeichen und soll ferner sein eigenes Zeichen dabeischlagen, ehe er das Werk von sich gibt oder auf 422 DEUTSCHB GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 25 ·

sein Brett setzt, um es zu verkaufen.“ Falsche Edelsteine (Glasfluß dürfen nicht verwendet werden, Gold darf nur mit Gold, nicht mit Silber oder Zinn gelötet werden. So wird in Wismar 1380 angeordnet: „Da wollen die Ratmannen das, daß kein Goldschmied soll setzen Glas in Gold, oder einen Stein, der mit falscher Kunst gemacht ist, und kein Goldschmied soll zusammenbringen oder löten Gold mit Silber oder mit Zinn.“ Als Nebenhandwerk bildet sich im 15. Jahrhundert das Schmieden und Schleifen von Edelsteinen heraus, nachdem 1467 in Brügge das Schleifen der Diamanten erfunden war.

Für die Bearbeiter von Edelmetallen gibt es im Mittelalter verschiedene Benennungen. Der Name Goldschmied kommt schon in der ältesten Zeit vor. Im 15. Jahrhundert, als die Bearbeitung der Edelsteine dazu kam, kamen für diese Handwerker die Namen Edelsteinwirker, -hauer, -met, -macher auf, die sich aber alle nicht einbürgerten. In Norddeutschland entsteht die Bezeichnung Juwelier. Sie rührt her von dem spätlateinischen Wort gaudiellum Freude, altfranz. joël jetzt joie, das deutsche Wort Jubel hängt eng damit zusammen. Eine andere Benennung ist jetzt nur noch in unverstandenen Resten vorhanden, der Name Aventiurer - Abenteurer. Das Wort Abenteuer bedeutet im Mittelalter nicht nur ein seltenes Erlebnis, sondern auch ein seltenes, kostbares Ding, also einen Edelstein. So wird im „Parzival" eine Dame: „des Wunsches Aventiure", der „Liebessehnsucht Edelstein" genannt. Diese Bezeichnung der Goldschmiede als Aventiurer wurde vom Volke bald nicht mehr verstanden, sie hat sich nur noch erhalten in einer Bezeichnung von Straßen, in denen die Goldschmiede vereinigt im Mittelalter wohnten, den „Ofentürgassen“, die es noch heute in einigen deutschen Städten neben Sporer-, Schuhmacher-, Böttchergäßchen u. a. gibt.

Abendlied des Wanderers.

Wie sich Schatten dehnen

Vom Gebirg zur See,

Fühlt das Herz ein Sehnen
Und ein süßes Web.

Wie die Möven fliegen
Fluten-uferwärts,

Möcht' ich mich nun schmiegen
An ein treues Herz.

Froh im Morgenschimmer Zieht ein Wandrer aus,

Aber abends immer Möcht' er sein zu Haus.

Werkleute sind alle.

G

Fr. Rückert.

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