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gezogen werden vom Endvermögen: Erbanfälle, Versicherungsund Abfindungsauszahlungen, erworbene Schenkungen, Einkommensteuer 1919, rückständige Einkommen- und Kriegssteuern von 1918 und 1919, sowie der Dreimonatsbedarf. Die Sätze sind: für die ersten 10000 Mk. 10 Proz., für die nächsten 10000 Mk. 15 Proz., für weitere 10000 Mk. 20 Proz., für die nächsten 20000 Mk. 30 Proz., für die nächsten 50000 Mk. 40 Proz., für die nächsten 75000 Mk. 50 Proz., für die nächsten 90000 Mk. 60 Proz., für weitere 100000 Mk. 80 Proz, und schließlich 100 Proz. Nach dem bisherigen Tenor des Gesetzes war die Hälfte der Abgabe binnen drei Monaten nach Zustellung des Steuerbescheides, ein weiteres Viertel binnen sechs Monaten und das letzte Viertel binnen neun Monaten fällig. Nunmehr soll die ganze Kriegsabgabe binnen drei Monaten nach Zustellung des Steuerbescheides erhoben werden, um die Verzögerung der Veranlagung hierzu auszugleichen. Doch bleiben auch hier die Bestimmungen zur Milderung von Härten bestehen, so daß unter Umständen die Zahlung in Raten sich auf einen Zeitraum von zwanzig Jahren erstrecken darf.

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Von Wert kann die Neugestaltung des Gesetzes nur sein, wenn nicht nur die Zahlungsfristen, sondern auch die Veranlagungen beschleunigt werden. Zur Vereinfachung derselben ergeht daher zunächst nur ein

einstweiliger Steuerbescheid

mit vorläufiger Festsetzung der Abgabe, deren Höhe später nachgeprüft und je nachdem ermäßigt oder vermehrt werden kann. Insbesondere sollen alle Verhandlungen mit Abgabepflichtigen über den etwa anstößigen Inhalt der Steuererklärung auf dieses spätere Verfahren verschoben werden. Aus demselben Grunde werden auch die Steuerausschüsse mit ihrer Mitwirkung bei der vorläufigen Festsetzung nicht befaßt werden. Doch kann auch gegen den einstweiligen Steuerbescheid Einspruch erhoben werden, allerdings unter Einhaltung einer bestimmten Vorschrift. Danach können die Finanzämter für ihre Bezirke oder Teile derselben einen Tag als Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bestimmen und öffentlich bekanntgeben, somit braucht also der Einspruch nicht sofort erhoben zu werden. Die gleichen Vorschriften über die Beschleunigung gelten auch für die

Besitz-Steuer,

die ja gleichzeitig mit dem Notopfer erhoben wird, und die am notopferpflichtigen Vermögen abzuziehen ist Die gleichzeitige Veranlagung wird auch hier durch Verschiebung der Hinzuziehung der Steuerausschüsse und des Beanstandungsverfahrens ermöglicht. Um die Gefahr zu beseitigen, daß die Verhältnisse der Abgabepflichtigen infolge der Beschleunigung der Veranlagung nicht mit der notwendigen Gründlichkeit geprüft werden, sieht die Novelle eine Frist vor, innerhalb der die Nachprüfung der Veranlagung erfolgen kann und die für Notopfer wie Vermögenszuwachsabgabe und Besitzsteuer bis 30. September 1923 verlängert wird. Die Nachprüfung kann auch erfolgen, ohne daß neue Tatsachen und Beweismittel bekannt werden.

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Die Änderung einer Reihe von einzelnen Vorschriften soll ebenfalls der Beschleunigung des Verfahrens dienen. So wird festgelegt, daß Grundstücke und Wertpapiere, die dauernd einem Betriebe gewidmet werden (also zum Anlagekapital desselben gehören, z. B. Fabrikgebäude, landwirtschaftliche Grundstücke usw.) samt und sonders entweder mit dem gemeinen Werte oder dem Vertragswerte anzusetzen sind, nicht also mit den Beschaffungskosten. Grundstücke, die zu einem Betriebsvermögen gehören, können die Vergünstigung, nur mit 80 Proz. des Wertes herangezogen zu werden, natürlich in keinem Falle doppelt für sich in Anspruch nehmen. Wertpapiere, die zum Anlagekapital gehören, werden nach dem Steuerkurs bewertet. Weitere Ergänzungen erläutern die Aufnahme von Hypotheken zur Ablösung des Reichsnotzinses (Notopferhypotheken). Dabei tritt eine weitgehende Befreiung von Stempel- und sonstigen Gebühren ein.

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Eine weitere Verschärfung des Gesetzes liegt noch darin, daß die seither für bare Vorauszahlungen vor dem 1. Januar 1921 vorgesehene Vergütung von 4 Proz. nicht mehr für den vollen Betrag der Zahlung und nur bis spätestens 30. September 1921 gewährt wird. Nur für bestimmte, politisch beeinträchtigte Gebietsteile des Reiches kann der Reichsfinanzminister solche Vergünstigungen in erweitertem Umfange gewähren.

Mitteilungen

der Preisschutzkommission.

1. Neuregelung der Wuchergesetzgebung.

A Fachz

uf die Eingabe der Preisschutzkommission, welche in den Fachzeitungen wiederholt veröffentlicht worden ist, hat der Herr Reichswirtschaftsminister mit Zuschrift 1/5 Nr. 9515 vom 3. November 1920 geantwortet, daß er „von den diesseitigen Anregungen mit Interesse Kenntnis genommen habe“. Wenn dies auch vorläufig ein unverbindlicher Bescheid ist, so dürfte doch daraus zu ersehen sein, daß das Reichswirtschaftsministerium nicht mehr auf dem bisher vollständig ablehnenden Standpunkt ähnlichen Anträgen gegenübersteht.

Aus den Tageszeitungen ist zu ersehen, daß sich jetzt auch das Reichsjustizministerium und das Reichskabinett mit der Frage einer Neuregelung der Wuchergesetzgebung beschäftigt. Auch diesen Stellen hat die Preisschutz kommission die gleiche Eingabe unterbreitet.

Die Anträge werden, sobald sich der Reichsrat und der Reichtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, an alle Mitglieder dieser Korporation verschickt.

2. Preisbeschilderung.

Das Landespolizeiamt beim Preußischen Staatskommissar für Volksernährung hat an alle preußischen Preisprüfungsstellen den Entwurf einer einheitlichen Verordnung versandt und bezweckt damit, die Verpflichtung zur Aushängung von Preisverzeichnissen und zur Auszeichnung eines jeden Kaufgegenstandes mit sichtbaren Preisen für das gesamte preußische Staatsgebiet in einer einheitlichen Form zu regeln.

In diesem Verordnungsentwurf ist die Verpflichtung vorgesehen, alle Uhren, mit Ausnahme echt goldener, unter die Verpflichtung zu stellen, diese Uhren mit Preisen zu bezeichnen und ihren Verkauf in einer im Kleinhandel üblichen Menge zur Pflicht zu machen. Eine gleichartige Regelung wird in der Verordnung auch den außerpreußischen Behörden dringend empfohlen.

Die Preisschutzkommission hat an das Landespolizeiamt einen eingehenden Antrag gerichtet, nur Uhren bis zu einer gewissen Preisgrenze, für welche 300 Mark vorgeschlagen ist unter die Verpflichtung einer solchen „Kaufpreisbeschilderung“ zu stellen. Wenn dies nicht geschieht, so ist angesichts der niedrigen Valuta zu befürchten, daß ausländische Aufkäufer teure Uhren, insbesondere feine Großzuhren in einzelnen Stücken aufkaufen, dem inländischen Bedarf die notwendige Ware entziehen und dadurch auch die Preise für Großzuhren indirekt in die Höhe treiben.

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Betrifft: Entwurf einer Verordnung über Preisverzeichnisse und Preisschilder vom 16. August 1920.

In § 4 der oben erwähnten Verordnung, veröffentlicht in den Mitteilungen für Preisprüfungsstellen, Nummer 20/21, Seite 153 ff., ist die Pflicht der Kaufpreisbeschilderung u. a. angeordnet für Uhren, mit Ausnahme echt goldener, ohne daß eine Preisgrenze für diese Verpflichtung bestimmt ist. Die unterfertigte Preisschutzkommission für das gesamte Juwelier- und Uhrmachergewerbe ganz Deutschlands bittet ergebenst, hierin insofern eine Änderung anordnen zu wollen, als analog den meisten anderen in § 4 aufgeführten Waren auch für Uhren eine Preisgrenze für die Verpflichtung der Kaufpreisbeschilderung festgesetzt wird, so daß nicht die echt goldenen, sondern alle Uhren oberhalb eines bestimmten Kreises von der Verpflichtung der Kaufpreisbeschilderung ausgenommen werden. Vorgeschlagen wird:

Uhren jeder Art bis zu 300 Mark.

Begründung: Nicht nur echt goldene, sondern auch feine Taschenuhren aus Silber, insbesondere Armbanduhren und Uhrarmbänder gehören zu denjenigen Gegenständen, welche in der Begründung zum Entwurf der Verordnung, Mitteilungen für Preisprüfungsstellen, Nr. 20/21, Seite 153, vorletzter Absatz, wegen ihres hohen Preises nicht zum unbedingt notwendigen Lebensbedarf gerechnet werden können.

Das gleiche trifft auf alle Großuhren (Tisch-, Wand- und Hausuhren) zu, soweit sie im Verkaufspreise eine gewisse Grenze überschreiten. Wenn auch der vorgeschlagene Verkaufspreis von 300 Mark nicht grundsätzlich als Unterscheidungsmerkmal zwischen der Eigenschaft als Gegenstand des täglichen Bedarfs und Luxusartikel im Sinne der Wuchergesetzgebung bezeichne werden soll, so trifft er doch zweifellos, analog den anderen Verkaufsgegenständen, den für die Verpflichtung der Kaufpreisbeschilderung als angemessen zu betrachtenden Unterschied.

Wenn dem hiermit unterbreiteten Vorschlage keine Rechnung getragen werden würde, so wäre angesichts der niedrigen Valuta ernstlich zu besorgen, daß diejenigen Zustände wiederkehrten, welche zu einem Ausverkauf Deutschlands durch ausländische Aufkäufer im vergangenen Winter geführt haben. Ausländer suchen schon jetzt viele Uhrengeschäfte heim und kaufen teure und feine Uhren, inbesondere Großzuhren, zu Preisen auf, welche weit unter den Weltmarktpreisen liegen. Sie entziehen dadurch dem Inland die für den Handel nötige Ware und treiben dadurch die Preise indirekt in die Höhe.

Wird durch die Kaufpreisbeschilderung und durch die damit zusammenhängende Anordnung des § 5 die Abgabe zu den ausgezeichneten Preisen zur Pflicht gemacht und die Zuwiderhandlung unter Strafe gestellt, so wird das gesamte Uhrmachergewerbe von der Industrie über den Großhandel und den Exporthandel bis zum Kleinhandel auf das schwerste geschädigt werden. Die beantragte Veränderung liegt daher im Interesse der gesamten deutschen Volkswirtschaft.

Ergebenst

Preisschutzkommission für das gesamte Juwelier- und Uhrmachergewerbe Deutschlands.

In Vollmacht: gez. Dr. W. Felsing.

Lückenausfüllung

im Goldschmiedeladen oder keine Platzvergeudung mehr.

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I.

Wiederholt haben wir die Aufmerksamkeit der Ladengoldschmiede auf die kunstgewerblichen Erzeugnisse gelenkt, die, ohne in das eigentliche Fachgebiet zu fallen, sich zwanglos dem Charakter der Edelmetallwaren und Juwelen anpassen, ja sogar durch Belebung des Bildes vorteilhaft auf das Aussehen des Schaufensters und Verkaufsraumes wirken. Wir dachten da zunächst an die künstlerischen Erzeugnisse der Glas- und Porzellanindustrie, an Keramik, Bronzen, Marmorsachen und ähnliche Artikel, die in Frankreich und Amerika schon seit langem von den Juwelieren nebenbei geführt werden. Bei Gelegenheit der Leipziger Messe haben wir die Einkäufer gemahnt, sich auch einmal die Ausstellungen dieser hochwertigen Erzeugnisse anzusehen und einen Versuch damit zu machen. Der Erfolg ist, wie uns zahlreiche Zuschriften und vor allem Anfragen nach Bezugsquellen beweisen, nicht ausgeblieben. Heute sind wir in der Lage, unseren Lesern im Bilde einen weiteren äußerst wirkungsvollen Gegenstand für ihren Verkaufsraum vorzuführen. Es handelt sich um den hier abgebildeten Silberschrank,

den die Kunstmöbelfabrik Gebr. Himmelheber in Karlsruhe i. B. herstellt. Die Sitte, das Tafelsilber und sonstige wertvolle Geräte, auch Schmuck und wichtige Familienakten in einem sogenannten Kabinett-Schranke aufzubewahren, stammt aus der Zeit der Renaissance und des Barock. Ein solcher Schrank gehörte damals zum Haushalt jedes wohlhabenden Patriziers. Entsprechend ihrem edlen Inhalt waren diese Möbel von des Tischlers geschickter Hand kunstvoll und kostbar ausgestattet. Hier zeigten die alten Meister ihr bestes Können im Verarbeiten, Schnitzen und Polieren edler Hölzer, im Einlegen von Metall und Edelsteinen, Verwendung von Emaille und Porzellan, Malerei, Bronzen usw. Ein solches Stück war

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wieder Umstände und oftmals Schwierigkeiten oder Unbequemlichkeiten macht. Es war deshalb eine glückliche Idee der genannten Firma, das alte Kabinett - Möbel wieder auferstehen zu lassen, d. h. ein Möbel zu schaffen, das dazu dient, nicht nur alles Bestecksilber, sondern auch die sonstigen Tafelgeräte aus edlem Metall und im besonderen Gefach auch den Schmuck oder feine Kunstgegenstände aufzunehmen. Die Firma legt großen Wert auf die künstlerische Ausgestaltung dieser Silber-Schränke, indem sie sich an die Formen der alten Meisterwerke, wie sie die Museen und Sammlungen aufzeigen, kleidet. Ein derartiges Stück läßt sich, ähnlich wie ein echtes altes Kunstwerk, in jede Einrichtung einstellen und wird ihr zu hoher Zierde gereichen.

In weiteren Aufsätzen werden wir das Thema der „Nebenartikel" des Goldschmiedeladens auf andere Gebiete ausdehnen und veranschaulichen. Es braucht wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, daß gerade heutzutage jeder weitsichtige Geschäftsmann diesen lohnenden Sachen erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden muß.

Gutes Aufkitten von Wachsperlen

Beim

und Steinchen.

eim Aufkitten von Wachsperlen, Trauer- oder Jettsteinen, Korallen und dergleichen mit Syndetikon oder einem sonstigen flüssigen Kitt macht sich der Übelstand bemerkbar, daß der Leim nur sehr schwer trocknet. Es ist dies leicht verständlich, da der Kitt meist von jedem Luftzutritt abgeschlossen ist und es deshalb oft mehrere Tage dauert, bis derselbe nur einigermaßen fest und hart wird. Eine zu frühzeitige Benutzung derartiger Gegenstände, oftmals nur ein leichtes Berühren, hat das Abfallen der noch nicht genügend festhaftenden Steine zur Folge.

Ein weiteres Übel ist es, daß die Wachsperlen und aufzukittenden Steine in den meisten Fällen eine überaus glatte Fläche aufweisen und auf dieser der Kitt natürlich nicht gut haftet. Um diesem Übelstand abzuhelfen, wende ich das äußerst einfache Hilfsmittel des Anrauhens der Steine an, mit dem ich durchweg sehr gute Erfolge erziele. Die Wachsperlen oder sonstigen Steine rauht man an der Unterseite mit einer handlichen, schmalen, möglichst viereckigen Kaborundumfeile soweit an, wie die Schalen der Gegenstände groß sind, auf denen sie aufgekittet werden sollen. Durch dieses Anrauhen erzielt man ein viel besseres Haften des Kittes auf den Steinen, als es sonst auf der glatten Fläche erreichbar ist. Es ist dies zwar eine kleine Mehrarbeit, die aber, wenn man die Unannehmlichkeit des Abfallens der Steine in Betracht zieht, keineswegs ins Gewicht fällt. Bei Reparaturarbeiten kommt das Aufkitten von Wachsperlen und Steinen nur bei einzelnen Gegenständen in Frage, und in Fabrikbetrieben kann diese äußerst einfache Arbeit des Anrauhens der Steine von einer billigen Arbeitskraft, einem Lehrjungen oder Mädchen ausgeführt werden. Einige Vorsicht ist allerdings geboten, und ein zu festes Aufdrücken der Feile ist zu vermeiden, da mitunter einzelne Wachsperlen eine sehr dünne Glasschale haben und dann kleine Sprünge bekommen.

Was das Aufkitten selbst anbelangt, so ist es vorzuziehen, einen festen Kitt zu verwenden, der erst durch Erwärmen flüssig gemacht wird und beim Erkalten in kürzester Zeit wieder fest wird. Bei Wachsperlen verwende man stets nur farblosen Mastix von bester Qualität, der nur geringer Hitze bedarf, um weich und flüssig zu werden. Beim Aufkitten benütze man nicht das kleine Flämmchen der Gaslötlampe, da dieses eine zu große Hitze gibt, sondern einè kleine Spirituslampe, in deren Deckel man ein kleines Loch bohrt, durch das man den Docht in mehreren Strähnen durchzieht. Man erhält so ein zum Aufkitten geeignetes spitzes Flämmchen von entsprechender Größe und nicht zu starker Hitze. Die Löcher der aufzukittenden Wachsperlen sind ebenfalls, will man ein sicheres und gutes Festhalten derselben erreichen, mit Mastix vollständig auszufüllen. Man erwärmt diesen nur ganz wenig, damit er etwas weich wird, und stopft ihn in die Löcher. Als Stopfer benützt man eine alte runde Nadelfeile von entsprechender Stärke, deren Spitze man flach abstößt. Beim Aufkitten erwärmt man die Schale des Gegenstandes, auf welchem die Perle aufgekittet werden soll, läßt den Mastix auf der Schale zerfließen und steckt nun, unter beständigem leichtem Hin- und Herbewegen des Gegenstandes über dem kleinen Flämmchen der Spirituslampe, die Perle auf. Zu beachten ist, daß der Gegenstand nicht zu heiß werden darf, damit das Wachs nicht aus der Perle fließt, wodurch ein sicheres Festhalten derselben verhindert würde. In kürzester Zeit ist der Kitt erhärtet, und die Perle hält unbedingt fest und sicher auf dem Gegenstand. Zu dieser Art des Aufkittens gehört allerdings einige Übung, aber wenn man diese einmal erlangt hat, wird man keine andere mehr anwenden. Dazu nimmt diese Art des Aufkittens nicht mehr Zeit in Anspruch, wie es beim Aufkitten mit flüssigem Leim der Fall ist. Je nach der Art der übrigen aufzukittenden Steine verwendet man ebenfalls Mastix, Eier- oder Perlkitt oder auch Schellack. Bei echten Korallen verwendet man vorteilhaft Perlkitt von roter Farbe, bei echten Perlen solchen von weißer Farbe. Sollten die Korallen einmal durch Zufall infolge zu starker Erwärmung kleine Sprünge bekommen, so verschwinden diese sofort, wenn man die Korallen, solange sie noch warm sind, mit reinem Öl bestreicht. Die Löcher dieser Steine sind ebenfalls vollständig mit Kitt aus402 DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 24 ·

zufüllen. Glatte Steine rauht man stets in der beschriebenen Weise mit der Karborundumfeile etwas an. Dies sollte man auch bei sogenannten Tropfen aus Amethyst, Crysopras, Rosenquarz usw. nicht unterlassen, die in Kapseln eingekittet werden sollen. Natürlich darf das Anrauhen nur soweit erfolgen, wie die Stelle durch die Kapsel verdeckt wird. Nach vollständigem Erkalten ist der überschüssige Kitt durch vorsichtiges Absprengen mit einem scharfen Schaber zu entfernen. F. J. Spitzer.

Chronik

Der Sinn der chiffrierten Preise im Anzeigenteil unserer Fachpresse wird von der Tagespresse richtig gedeutet, wie folgende Notiz beweist, die wir im Pforzheimer Anzeiger finden: „Auf Grund eines Abkommens zwischen der Organisation der Juweliere, Gold- und Silberschmiede und der Fachpresse findet man seit kurzer Zeit im Anzeigenteil der Fachblätter dieser Branche die Preisangebote nicht mehr in Ziffern, sondern in Buchstaben nach einem nur den Fachleuten und der Fachpresse bekannten Preisschlüssel. Der Zweck dieser Neueinführung ist, unberufenen Kreisen die Wiederverkaufspreise im Edelmetallgewerbe vorzuenthalten. In Fadizeitungen der Uhrenbranche besteht diese Einrichtung schon seit längerer Zeit." In Industrie- und Großhandelskreisen stoßen wir leider teilweise noch auf Widerstand mit dieser Methode, die niemand schadet und allen nützt.

Der Kunstgewerbliche Verein „Vorwärts" in Schwäb. Gmünd feierte sein 30jähriges Bestehen durch einen wohlgelungenen Festabend, der Wort und Spiel, Musik und Sang, Ernst und Scherz in bunter Planmäßigkeit zusammenfaßte. Höhepunkte des Abends bildeten die Festrede des Schriftführers, Herrn Hermann Schmidt, die drei Jahrzehnte umfassendes Vereinsleben und -streben aufzeigte, sowie das von dem Vereinssenior Wilhelm Stüt verfaßte Festspiel, das in sinniger Weise den Altmeister Parler aus dem Olymp hervorholte, damit er, zusammen mit der Göttin der Kunst, die Kunstbeflissenen von heute aufmuntere zu eifrigem Schaffen und zu ernstem Tun. Tiefen Eindruck machte die Enthüllung einer Gedenktafel für die Gefallenen (das Ergebnis eines Wettbewerbs des Vereins), die der Ehrenvorsitzende Oskar Wöhler in einer zu Herzen gehenden Ansprache vornahm. Der Stuttgarter Kammervirtuose Uhlig, Frau Else Hauber und Fraulein Betzler aus Stuttgart erfreuten durch musikalische und vokale Darbietungen. Der Vorsitzende, Herr Friedrich Hauber, der mit seinen Vorgängern Paul Erhard und Oskar Wöhler den neugestifteten Vorwärtsring als Anerkennung für vorbildliche Vereinsleitung entgegennehmen durfte, hatte die große Festversammlung in gebundener Sprache begrüßt und dankte den Mitwirkenden, besonders Herrn Ulrich, der die schmucke Beleuchtungszier entworfen und gefertigt, sowie Herrn Fehrle, der die Vortragsfolge gezeichnet. Dieser Dank galt auch der „Jungkunst", die eine lustige Szene „Eine Stunde im Aktsaal“ zur Aufführung brachte, auch den Herren Holbein und Kucher, die in einem witzigen Zwiegespräch halb Gmünd verulkten. Aus dem weiteren Kreis der Mitglieder und Gäste kam durch Stadtrat Kühle ein Wort dankbarer Anerkennung, und Herr Wieland, der Vorsitzende des Geislinger Brudervereins, überbrachte Gruß und Glückwunsch.

Ausstellung Sächsischer Silberbergbau in Dresden. Im Mineralogisch - Geologischen Museum zu Dresden gibt es augenblicklich eine Übersicht über den leider versunkenen sächsischen Silberbergbau zu sehen. Der Bergbau ist dem sächsischen Staate eine Quelle großen Reichtums gewesen, ist doch z. B. allein in Freiberg und Annaberg bis 1913 Silber im jetzigen Werte von über sechs Milliarden Mark gefördert worden. Neben diesen beiden Orten sind noch vertreten Marienberg, Schneeberg, Johanngeorgenstadt. Auch zwei geschichtlich wertvolle Stücke befinden sich in der Ausstellung: einmal ein Stück von der 1477 in Schneeberg gefundenen Silber. masse von 400 Zentner Gewicht, dann ein 1670 ebenfalls in Schneeberg gefundenes Stück, das auch zu einem großen Silberfund gehört hat. Hingewiesen soll gleichzeitig werden auf die in demselben Raume befindliche Wechselausstellung, die augenblicklich eine Reihe schöner sächsischer Mineralvorkommen zeigt, und zwar Whevellit von den Kohlenbergwerken in Burgk bei Dresden, Apatit von Ehrenfriedersdorf, Topas vom Schneckenstein i. Vogtl., Orthoklas vom Saubachtal bei Falkenstein.

Diebeners Kunft u-Werkblätter

Die vorliegenden Arbeiten des Bildhauers und Lehrers an der Goldschmiedeschule in Pforzheim Paul Pfeiffer beweisen sichere Formgestaltung und technische Gewandtheit. Auch das farbige Element kommt im Email und in der Steinanwendung in gewohnter sicherer Weise zum Ausdruck. Durch die Vorliebe für das Plastische der Ornamentik gewinnt der Künstler dem Material in seinem Silberschmuck reiches Spiel von Licht und Reflexen ab.

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