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Geschäftsführung

Buchhaltung Fachliteratur

Vom Scheck und wozu er dient.

(Fortsetzung).

Der Scheck ist zahlbar, sobald er beim Bezogenen in Vorlage geracht wird, er ist also wie schon eingangs erwähnt wurde - Sichtapier. Wird im Scheck eine andere Zahlungszeit angegeben, so ist sie nwirksam. Die Sichtklausel braucht nicht vorhanden zu sein und ist uch in den allermeisten Fällen nicht angegeben; es genügt, wenn es eißt: „Zahlen Sie gegen diesen Scheck..." (§ 7 des Scheckgesetzes). Der Ausstellungstag des Schecks kann vordatiert sein, der Scheck ann demnach auch Datopapier sein. Trotzdem behält er aber die igenschaft als Sichtpapier bei. In Deutschland muß der Scheck inneralb des Zeitraumes von 10 Tagen beim Bezogenen zwecks Einlösung orgewiesen werden (Vorlegungsfrist). Diese Frist wird vom Ausellungstag ab gerechnet. Dessen genaue Einsetzung ist daher sehr ichtig. Für die im Ausland ausgestellten und im Inland zahlbaren checks, sowie umgekehrt, greifen andere Vorlegungsfristen Platz. □ Das Vordatieren, das ehemals ein arger Unfug gewesen ist, kommt st glücklicherweise nicht mehr so häufig vor. Schecks, die vordatiert nd, gelten gesetzlich als solche, doch unterliegen sie wie die Wechsel er Stempelpflicht.

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Für Schecks, die im Inland ausgefertigt und im Ausland zahlbar sind, t unter Umständen die betreffende fremde Vorlegungsfrist bestimmend. o sind beispielsweise Schecks zur Zahlung vorzulegen: 1. in Frankreich, Schweiz, Spanien . .

2. in Belgien.

3. in Dänemark, Schweden, Norwegen

4. in Italien .

5. in Rumänien.

6. in Österreich.

innerhalb 8 Tagen,

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Das englische Recht kennt eine angemessene Frist", die sich nach andels- und Bankier-Gepflogenheiten richtet.

Sein besonderes Augenmerk muß jeder Besitzer eines Scheckbuches uf dessen sorgfältige Aufbewahrung richten. Er haftet ja der ank gegenüber für mißbräuchliche Benutzung von Scheckformularen. n allgemeinen dürfen, um Schwindeleien zu vermeiden, nur Schecks Erwendet werden, die vom Drucker der Bank hergestellt und von ihr die Kunden verabreicht sind. Die Numerierung geht dergestalt vor ch, daß keine Nummer zweimal erscheint. Sobald bei der Bank ein check eingereicht wird, prüft ein Beamter, ob Deckung vorhanden ist, rner ob die im Kontobuch des Kunden vermerkte Nummer des Schecks immt und prüft schließlich die Unterschrift des Ausstellers. Ein wirkames Mittel gegen Scheckfälschungen ist die Scheckschlüsselzahl. iese ist eine nur dem Kunden und der Bank bekannte Zahl, die der unde bei Ausfertigung von Schecks neben die Schecknummer setzt. Dllte es sich nun ereignen, daß etwa ein ungetreuer Angestellter ein heckformular entwendet und einen gefälschten Scheck in Verkehr setzt, wird dies alsbald erkannt, weil die Scheckschlüsselzahl fehlt. Etwas deres wäre es, wenn ein Betrüger sich in arglistiger Weise die heckschlüsselzahl zu verschaffen gewußt hätte. Daraus folgert, daß e Scheckschlüsselzahl streng geheim gehalten werden muß. Um lschungen durch Rasuren gleich zu erkennen, benutzt man für Schecks benempfindliches Papier, außerdem werden die Stellen, an welchen eGeldbeträge einzusetzen sind, mit feinen, engschraffierten Linien rsehen. Ein Betrugsmanöver kann auch durch Vergrößern der hecksumme erfolgen. Dem kann der Aussteller dadurch begegnen, er die auf den Schecks angebrachte Zahlenreihe soweit durchreicht, als sie den Scheckbetrag übersteigt. Unbrauchbar gewordene, verschriebene Scheckformulare müssen an Bank abgeliefert werden, damit sie von ihr als ungültig aufzeichnet werden.

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Beim Ausstellen von Schecks gewöhne man sich daran, nicht: Einusend, Einhundert, Drei und Dreißig, sondern: Tausend, Hundert, reiunddreißig zu schreiben. Grund hierfür ist, weil aus ersterer hreibart sehr leicht Elftausend, Elfhundert, Dreihundertdreißig gedet werden kann. Sehr wichtig ist es auch für die Allgemeinheit zu issen, daß Schecks gesperrt werden können. Der Antrag hierzu ist i der Bank zu stellen, welche die Schecks einlöst. Wenn z. B. ein eziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen

Scheck verloren geht, so läßt man, um die Auszahlung an einen Unberechtigten zu verhindern, den Scheck einfach sperren. Die Ausfertigung eines Schecks kann auch unter Zwang (Erpressung) oder durch Vorspiegelung von Tatsachen erfolgt sein. In solchen Fällen tut der Aussteller gut, über den Scheck gleich die Sperre verhängen zu lassen. Solange der Antrag auf Sperre nicht aufgehoben ist, wird der gesperrte Scheck nicht ausbezahlt. (Schluß folgt.)

Postalisches.

Paketverkehr mit dem Auslande. (Wertpakete nach Schweden und Norwegen. Postfrachtstücke nach Finnland.) 5 kg-Postpakete nach Schweden (über Saßnitz direkt) und nach Norwegen, die bisher auf diesem Wege nur als gewöhnliche Pakete zulässig waren, werden von jetzt ab auch unter Wertversicherung angenommen. Die Wertversicherung beträgt für je Frs. 300 der Wertangabe nach Schweden 0,80 Mk., nach Norwegen 1,20 Mk. Derselbe Weg ist auch für Postfrachtstücke mit oder ohne Wertversicherung freigegeben worden. Nach Finnland, wohin der Paketverkehr bisher auf 5 kg-Postpakete beschränkt war, werden jetzt auch Postfrachtstücke bis 20 kg angenommen. Wertversicherung ist unbegrenzt zugelassen, dagegen keine Nachnahme. Die Sendungen werden ohne Ausnahme über Schweden (Saßnitz-Trelleborg) geleitet. Die Gebühr beträgt bis 6 kg 112,10 Mk., bis 7 kg 139,80 Mk., bis 8 kg 167,40 Mk., bis 9 kg 195,45 Mk., bis 10 kg 223,10 Mk. Versendung von Postpaketen mit Wertangabe nach Griechenland. Mitteilungen des Reichspostministeriums zufolge ist die Versendung von Postpaketen mit Wertangabe nach Griechenland nicht angängig, weil Griechenland sich mit der Beförderung von Postpaketen mit Wertangabe nicht befaßt. Die fremden Länder, auf deren Vermittlung Deutschland angewiesen ist, besitzen daher ebenfalls keinen Wertpaketverkehr mit Griechenland. Im übrigen wird versucht werden, für gewöhnliche Pakete nach Griechenland außer dem Leitweg über Italien (weiter mit Schiffen) auch den günstigeren Landweg über Österreich und Jugoslawien verfügbar zu machen. Briefe und Kästchen mit Wertsachen nach Griechenland können ebenfalls nicht zugelassen werden, da Griechenland dem Wertbrief- und Wertkästchen - Übereinkommen nicht beigetreten ist. (Siehe auch Nachrichtenblatt.)

Neue Fach- und Geschäftsliteratur. Der Einbrecher und seine Bekämpfung durch technische, polizeiliche und andere Maßnahmen. Von Nelken und Schneickert. Verlag von A. W. Hayn's Erben, Potsdam, Kaiserstraße 3. 192 Seiten mit zahlreichen Abbildungen. Preis 20 Mk. In einer Zeit gesteigerter Kriminalität muß jeder selbst darauf bedacht sein, sich und sein Eigentum in wirksamer Weise zu schützen. Zu diesem Zwecke muß der Schutzbedürftige darüber aufgeklärt werden, welchen Gefahren er durch seine gewohnte Sorglosigkeit ausgesetzt ist und wie er sein Heim und Eigentum am zweckmäßigsten gegen verbrecherische Angriffe sichert, um dadurch zugleich selbst mitzuhelfen, das überhandnehmende Einbrecherunwesen wirksam zu bekämpfen. Der Leiter des Berliner Erkennungsdienstes Dr. Hans Schneickert, der die kriminalistische Literatur schon um zahlreiche Beiträge bereicherte, hat im Verein mit Ing. Nelken alle technischen und polizeilichen Hilfsmittel gegen die Bekämpfung des gewerbsmäßigen Einbrechertums eingehend und anschaulich dargestellt, um nicht nur dem Polizeibeamten und Techniker, sondern auch jedem Schutzbedürftigen einen zweckmäßigen Ratgeber in die Hand zu geben, wie er in dieser Art bisher noch nicht geboten wurde. Von den wichtigsten Kapiteln seien besonders folgende hervorDer gehoben: Mechanische und elektrische Abwehrvorrichtungen. Geldschrankeinbrecher und seine Arbeit. - Geldschränke und Tresors. — Boden- und Kellerdiebstahl. - Sonstige Abwehrmaßnahmen (insbesondere auch: Abwehrwaffen, Wachthunde, Wach- und Schließgesellschaften). Das Buch, das jedenfalls einem zeitgemäßen Bedürfnis entspricht, ist gut ausgestattet und mit zahlreichen anschaulichen und technischen Abbildungen versehen. Für Goldschmiede und Juweliere ist dieses Buch von besonderem Wert; es bringt alles das ausführlich, was wir durch Artikel und Vorträge auf den Messetagungen in großen Zügen über Schutz-und Sicherheitsmaßnahmen in den Juwelierläden dargestellt haben. 1920 53

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 21

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54 DEUTSCHE goldschmiede-ZEITUNG Nr. 21 – 1920

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Nachdruck aus dem Originalinhalt nur mitGenehmigung der Schriftleitung gestattet

30. Oktober 1920

Kommt die Interessengemeinschaft im Edelmetallgewerbe?

Von H. Pilz.

Insere Zeit fordert einen engen Zusammenschluß aller derer, die zu gemeinsamer Arbeit berufen sind, auf welchem Gebiete es auch immer sein mag. Das ist die Vorbedingung zu einer gedeihlichen Friedensarbeit, zu der wirtschaftlichen Aufwärtsbewegung, nach der wir streben, wobei wir nur leider allzuoft verspätet erkennen, daß wir vom rechten Weg abgekommen waren. Alles, was zusammengehört, muß sich zusammenfinden! Das gilt auch von unserem Edelmetallgewerbe, und nachdem die großen Gruppen desselben ihre eigene Organisation herausgebildet haben, was keineswegs als Eigenbrödelei anzusehen, sondern in der modernen Wirtschaftsgestaltung begründet war, nachdem also Fabrikanten, Grossisten und Laden- und Werkstattgoldschmiede ihre eigenen Verbände ins Leben riefen, gilt es jetzt, diese einzelnen Glieder wieder zu einer Kette zu verbinden, denn sie gehören zusammen, sie müssen zusammen arbeiten, wenn das Edelmetallgewerbe seinen Friedensstandpunkt wieder erreichen und allen seinen Teilen eine gedeihliche Arbeit beschieden sein soll. Das ist nur möglich, wenn eine Interessengemeinschaft die getrennt marschierenden Gruppen zu gemeinsamem Schlagen wieder vereint. Was ist denn des deutschen Volkes Unglück in seiner politischen Entwicklungsgeschichte seit alten Zeiten gewesen? Die Zersplitterung, das alte Erbübel. Als Armin die Römer im Teutoburger Walde siegreich bekämpfte, stand Marbod tatenlos beiseite. Und diese Zersplitterung im deutschen Volke geht seit dieser grauen Vorzeit, mehr oder weniger scharf ausgeprägt, durch alle Phasen unserer deutschen Geschichte. Sie hat sich im Großen wie im Kleinen unheilvoll geltend gemacht. Sie hat uns oft unsere besten Erfolge verkümmert. Und wären wir ein einiges Volk gewesen, von gleichem Nationalgefühl beseelt, so wäre uns der durch Parteizerklüftung möglich gewordene Frieden von Versailles erspart geblieben. Jetzt, wo unser Wirtschaftsleben einen so schweren Stoß erlitten hat, daß Pessimisten uns glauben machen wollen, wir könnten das Sklavenjoch nicht mehr von uns abschütteln, jetzt ist es an der Zeit, auf allen Gebieten unseres Wirtschaftslebens uns zu gemeinsamer Arbeit, zu einigem Streben zusammenzuschließen, wo immer ein solcher Zusammenschluß verwirklicht werden kann.

Elemente, die sich verbinden können, weil sie gemeinschaftliche Interessen haben, müssen diese Verbindung erzielen, je eher, je besser. Und das ist auch der Fall bei den drei großen Gruppen des Edelmetallgewerbes. Sie sollen das Gemeinsame gemeinsam, das Trennende eine jede für sich durchsetzen, soweit das Trennende aber beide Teile in einen Gegensatz zueinander bringt, sollen sie wiederum in gemeinsamer Beratung den Ausgleich finden. Das ist eine hohe Lebensaufgabe für sie, das gibt den einzelnen Organisationen eine erhöhte, wirtschaftliche Bedeutung, und es gilt, mit aller Kraft für das Zustandekommen eines Dachverbandes einzutreten. Die

Verhandlungen in Berlin mit den Silberwarenfabrikanten im August dieses Jahres und mit den Pforzheimer Fabrikanten um die gleiche Zeit waren vielversprechend verlaufen, desgleichen die Auseinandersetzungen mit den Grossisten. Hatte doch der Vorsitzende des Grossistenverbandes schon auf der Weimarer Tagung sich für eine Interessengemeinschaft geneigt gezeigt. Der KreditorenVerein in Pforzheim aber, dem man die Leitung des Dachverbandes zugedacht hatte, erwärmte sich ebenfalls für die Idee und erließ im September eine Aufforderung an die interessierten Edelmetallgruppen, unverzüglich Vorschläge für die Richtlinien zu geben, die der Dachverband bei seiner Arbeit zu beobachten habe. Es war also alles im besten Gleise, und man durfte eigentlich noch im September die Gründung der Interessengemeinschaft erwarten. Wir haben allerdings gehört, daß sich im Kreise der Fabrikanten einzelne Außenseiter gezeigt hätten, die gegen das Zustandekommen einer solchen Gemeinschaft agitiert hätten. Wir sind jedoch der Meinung, daß diese Gegner leicht von den großen Vorteilen, ja Segnungen, die der Dachverband mit sich bringen würde, zu überzeugen sein werden. Wir haben bereits in unserem Sonderbericht zur Weimarer Tagung, der den Dachverband behandelte, und uns eine ganze Reihe von zustimmenden Äußerungen eingetragen hat, und zwar aus jeder der drei Gruppen, dargetan, welche Aufgaben ein Dachverband im Edelmetallgewerbe zu erfüllen hat. Wenn wir heute darauf wieder zu sprechen kommen, so geschieht es, weil wir jetzt wieder eine Zeitlang von der Angelegenheit nichts gehört haben. Sie darf nicht auf ein totes Gleis geschoben werden. werden. Es gilt, alle Interessenten, in welchem Lager sie sich auch befinden, von der großen Mission eines Dachverbandes zu überzeugen, der den Interessen der einzelnen Gruppen nicht zuwiderlaufen, nicht hinderlich wirken, nein, im Gegenteil, sie fördern wird.

Wir hoben schon hervor, daß unsere Zeit Industrie, Handel und Gewerbe vor so wichtige Aufgaben stellt, daß sie nur durch gemeinsame Beratungen und Beschlüsse in einer allen Gruppen gerecht werdenden Weise gelöst werden können. Wie sollen sich die Regierungen und sonstigen Behörden verhalten, welchen Eindruck sollen sie gewinnen, wenn in einer wirtschaftlichen Frage die drei großen Gruppen des Edelmetallgewerbes mit drei oder doch zwei sich völlig widersprechenden Ansichten auf den Plan treten und sich mit diesen Ansichten dauernd bekämpfen? Die Folge davon kann nur sein, daß die Regierung alle drei außer Acht läßt und ihren eigenen Weg geht, was schließlich große Nachteile im Gefolge haben kann. Gerade regierungsseitig wird die Verhandlung mit einem Dachverband, der alle Interessengruppen umschließt, gewünscht, weil sie dann die Gewähr hat, daß der Vorschlag, der ihr unterbreitet wird, den Standpunkt des gesamten Edelmetallgewerbes kennzeichnet. Man könnte vielleicht sagen: Wie dann, wenn sich die

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Sie

Die einzelnen Gruppen werden auch nicht so vorteilhaft bei der Besetzung von Stellen in den Bezirkswirtschaftsräten und dem Reichswirtschaftsrat abschneiden, wie ein großer Fachverband, dessen Vertreter bei den genannten wirtschaftlichen Organen dann die Gesamtheit des Edelmetallgewerbes repräsentieren würden. würden auf Grund kollegialer Vereinbarungen aus den einzelnen Gruppen so zu wählen sein, daß jede Gruppe ihren Vertreter in den Wirtschaftsbehörden hat, was unter Umständen nicht gelingt, wenn sie einzeln für sich vorgehen. Nach außen bedeutet der Fachverband zweifellos eine viel größere Macht, besitzt er ein viel größeres Ansehen, als die bestehenden Einzelverbände, wenn es sich um die Wahrnehmung von Rechten gegenüber den Behörden handelt. Es wird auch zu den Aufgaben des Dachverbandes gehören, sich mit Verbänden verwandter Branchen ins Einvernehmen zu setzen, wenn sich die Interessen berühren, und denken wir hierbei an die großen Vereinigungen der Metallindustrie überhaupt, deren es in Deutschland ja eine reiche Anzahl gibt.

Der Dachverband würde auch bei solchen wirtschaftlichen Angelegenheiten einzutreten haben, die sich mit dem Ein- und Ausfuhrhandel, den Ausfuhrabgaben, deren Abbau ja jetzt in die Wege geleitet wird, den Vertretungen Deutscher im Auslande, die zuweilen noch sehr zu wünschen übrig lassen, den Ein- und Ausfuhrbewilligungen, bei denen die Klagen über Verzögerungen trotz aller Zusicherung der Regierung nicht verstummen wollen, dem gesamten Verkehrswesen, dessen Mängel der Detaillist ebenso fühlt, wie der Fabrikant und Grossist, dem Zollwesen, Paßwesen usw. zu befassen haben. Wenn vielleicht der eine oder andere sagen sollte, daß dies zum Teil Stoffe seien, die nur vorwiegend Fabrikanten und Grossisten beträfen, so muß dem entgegengehalten werden, daß indirekt auch der Detaillist daran Interesse hat, und daß es doch nach außen hin weit mehr Gewicht hat, wenn sich das gesamte Edelmetallgewerbe durch den Dachverband dazu äußert.

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Die Steuerpolitik des Reiches, der Länder und der Gemeinden wird der Industrie, dem Handel und auch dem Kleingewerbe in Zukunft sicherlich noch manches Rätsel zu lösen aufgeben. Die unglückliche Finanzlage, in die wir geraten sind, treibt die Finanzgenies bei den Regierungen zu immer neuen Steuerexperimenten, und da gilt es, mannhaft den Kampf gegen unsinnige Belastung aufzunehmen und sich gemeinsam gegen Abgaben zu wehren, die Handel, Industrie und Handwerk nicht ertragen können. Gerade das Edelmetallgewerbe ist durch die Luxussteuer so schwer getroffen worden, daß ihm neue Belastungen wahrlich nicht mehr zugemutet werden können.

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Von ganz besonderem Wert wird auch die Frage der Beschaffung von Rohstoffen, sowie die Preisbildung bei denselben für einen Dachverband werden, denn auch an diesen Rohstoffangelegenheiten sind alle Teile des Edelmetallgewerbes direkt und indirekt ganz intensiv beteiligt. Gemeinsam einen Verkaufs- und Börsenpreis festzusetzen, ist eine dringende Aufgabe, an der alle Teile unseres Gewerbes mitzuarbeiten haben. Schließlich

gehören hierher auch die Verhandlungen zur Behebung von Schäden im Verkehr mit der Reichsbank, mit den Scheideanstalten, mit Versicherungsgesellschaften, sowie der Kampf gegen jeden illegitimen Handel, unter welcher Form er sich auch in den Handelsverkehr der Gegenwart einschieben mag. Das Schiebertum hat gerade im Edelmetallgewerbe einen Umfang angenommen, der dem ehrlichen, soliden Handel eine gefährliche Konkurrenz bietet, wenn es nicht gelingt, sich seiner endlich zu erwehren. Aber auch über die Preisbemessung der Erzeugnisse des Edelmetallgewerbes in den einzelnen Gruppen wird im Dachverband zu verhandeln sein, wenn es zu Gegensätzen kommt, wie sie in der letzten Zeit mehrfach zutage getreten sind. Bilden die einzelnen Gruppen eine Gemeinschaft, so wird die Beilegung der auftretenden Differenzen viel leichter gelingen und ein viel versöhnlicherer Geist herrschen, als es der Fall ist, wenn die Gruppen sich ohne den Versuch einer friedlichen Lösung einander befehden und auf ihrem Standpunkt einseitig beharren. Im Dachverband werden die Disharmonien besser beseitigt werden, als ohne denselben. Wir halten gerade diese Aufgabe des Dachverbandes für eine seiner wichtigsten und wertvollsten, ja wir behaupten, daß schon sie allein zur Gründung desselben führen müßte.

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Natürlich wird der Dachverband eine freie Körperschaft sein, in die von den einzelnen Gruppen Vertreter entsandt werden, die das Vertrauen derselben genießen und für ihre Gruppe, aber auch für das Ganze eintreten. Sie würden einen Ausschuß bilden, wie er in anderen Dachverbänden besteht, der über das Wohl und Wehe des gesamten Edelmetallgewerbes berät und beschließt. Er würde aber auch zu Gesamttagungen zusammentreten können, wie z. B. auch der Reichsverband für den deutschen Gartenbau, und bei solchen Gelegenheiten Kundgebungen veranstalten, die nach außen hin imponierend wirken würden. Es ist nicht unsere Aufgabe, darauf einzugehen, wie die Organisation des Dachverbandes sich zu gestalten hätte, das überlassen wir selbstverständlich den beteiligten Gruppen.

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Unser Bestreben ist es vielmehr nur, erneut auf die Vorteile hinzuweisen, die das Zustandekommen des Dachverbandes mit sich bringen würde. Wir werden uns freuen, wenn wir hören, daß der Stein weiter ins Rollen gekommen ist.

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Wir wissen alle nicht, wie sich die wirtschaftliche Zukunft des Deutschen Reiches gestalten wird. Das Eine aber wissen wir, daß es eiserner, zielbewußter Arbeit und des Zusammenschlusses aller erwerbstätigen Kräfte bedarf, wenn diese Zukunft wieder eine lichtvolle werden soll.

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