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Vor etwa sechs Wochen hatte die Firma Wertheim in einer Offerte auf Juwelen, Gold- und Silberwaren bereits 33/2 Prozent Preisnachlaß inseriert. Durch Mitteilung des Reklamevertreters der mir befreundeten Firma hatte diese ihre bisherigen Inserate in den Tageszeitungen dahin umgeändert, daß sie jetzt mitteilte: „Wir kaufen Juwelen, Gold und Silberwaren zum heutigen hohen Kurs." Dieses Inserat war ein geschickter Gegenhieb.

Die Reklame ist wandlungs- und anpassungsfähig, es kommt bloß auf die richtige Anwendung und Umstellung an. Das hat der Übergang vom Kriege zum Frieden, das hat das Angebot zum Übergang richtig gezeigt!

Vor etwa vier Wochen ging uns aus einer Provinzialstadt, wo sich Goldschmiede und Uhrmacher zu einer gemeinschaftlichen Preisbildung zusammengefunden, u. a. eine Anfrage über den Verkauf von Trauringen zu. Man schlug Preise vor:

das Gramm 900/f Mk. 90.

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Seitens der Fabrikanten müssen Opfer gebracht werden, darin bestehend, daß sie einerseits auf das Ersuchen ihrer Abnehmer die laufenden Verträge freiwillig lösen, um so ihre Abnehmer in den Stand zu setzen, in der wirtschaftlichen Krisis ihre Existenzmöglichkeit zu erhalten.

Beide, Fabrikanten und Detailleure, können auf Grund neuer Vereinbarungen bei den zu liefernden Waren Opfer bringen. Der Valutagewinn muß hierbei zum Teil geopfert werden. Die zu bringenden Opfer sind aber für beide Teile nicht so groß, wie sie für das erste erscheinen, da ja jeder kluge und vorsichtige Kaufmann bei der letzten Inventur seine Waren so zu Buch gebracht hat, daß er für kommende schwere Zeiten gedeckt ist und sich hierbei zugleich Reserven geschaffen hat, von denen er jetzt größere Opfer bringen kann, um sein Geschäft existenzfähig zu erhalten.

Die Fabrikanten werden sich zu einem derartigen Schritt gewiß nur dann verstehen, wenn der Verband Deutscher Juweliere als geschlossene Korporation ihnen gegenübersteht. Aus diesem Grunde habe ich bereits im Eingang meines Referats den Vorschlag einer gemeinsamen Verhandlung mit den Grossisten, Fabrikanten und uns gemacht.

Wenngleich die Löhne gestiegen sind und dadurch die Waren teurer werden, können wir nur von dieser Stelle aus den Fabrikanten eine Nachprüfung ihrer Kalkulation auf äußerster Grundlage dringend empfehlen. Schon durch die Einrechnung der Luxussteuer auf Doubléwaren hat der Fabrikant diese mit 20% eingestellt, wodurch sich die Waren um des früheren Erstehungspreises verteuern. Dadurch wird ein größeres Kapital nötig und die Ware verteuert sich beim Verkäufer um ein Vielfaches. Es gibt heute, trotzdem die Preise angeblich schon gesenkt sind, Artikel unter diesen Waren, bei denen sich der solide Geschäftsmann geniert, die festgesetzten Preise zu fordern. Als Beispiel nehme ich nur ein Silber-Doublé-Kettenband, welches früher im Ankauf 8-10 Mk. kostete, jetzt aber noch mit 75.- Mk. vom Fabrikanten bzw. Grossisten in Rechnung gestellt wird. Dieses Band müßte, mit einem entsprechenden Nutzen berechnet, mit mindestens

125. Mk. verkauft werden. Früher bekam der Kunde, wenn er für diesen Betrag beim Juwelier etwas entnahm, eine Ware, z. B. eine goldene Kette, wo er den dritten Teil, wenn sie verschlissen war, zurückbezahlt erhielt.. Bei dem Doubléband dagegen ist der Wert fast null. Das Publikum kommt langsam dahinter und gibt die Anschaffung derartiger Gegenstände auf. Der Detailleur ist daher gezwungen, in der Übergangszeit durch Senkung der Verkaufspreise seine Kundschaft zu befriedigen, bzw. das Vertrauen zu pflegen. Er wird bei vielen Stücken vielleicht nur noch den Ankaufspreis erzielen, aber besser ist es, das Geschäft kleppert und man verdient wenig, als wenn tagelang keine Einnahmen zu verzeichnen sind. Wenn monatelang eine solche Krisis anhält, dann wird der gemütlichste Geschäftsmann mürbe. Er greift zu verwerflichen Geschäftsmanipulationen, wodurch die Folgen für sein Geschäft nur noch mißlicher werden. Ich hoffe, daß zum Herbst oder Weihnachten das Geschäft sich bessern wird, es dürften aber doch die inzwischen zu zahlenden Steuern, wie Reichsnotopfer und Steuern vom Vermögenszuwachs, viele vom Ankauf von Schmuckwaren

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Außerste Kalkulation. Bei entsprechender Kürzung der Ankaufspreise seitens der Fabrikanten und Grossisten ist es möglich, dem notwendigen allgemeinen Abbau der Preise Rechnung tragen zu können.

2. Worin liegen die Schwierigkeiten zu einem Abbau?

Daß die Fabrikanten nach wie vor auf die erteilten Aufträge, die schon monatelang zurückliegen, Anspruch erheben, und anstelle zeitgemäßer Preise die damaligen Preise noch zugrunde legen. Sollten sich hierbei Schwierigkeiten ergeben, ist zu erwägen, ob die Abnahme der Waren zu verweigern ist, unter Prüfung durch ein zu wählendes Schiedsgericht.

3. Welche Möglichkeiten bieten Aussicht auf eine Besserung und Wiederbelebung des Geschäfts?

Vorsichtige Reklame, Pflege der bisherigen Verbindungen äußerte Wünsche, Ablehnung von Kreditabgabe, Vermit der Kundschaft, äußerstes Entgegenkommen auf gemeidung von Angstverkäufen, Unterlassung der Ver

schleuderung von Waren.

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Diebeners Kunftu Werkblätter

Die neuesten handgearbeiteten Erzeugnisse der bekannten Silberwaren-Fabrik Brinckmann Lange
in Bremen erbringen wiederum den Beweis, daß sie die neuzeitlichen Bestrebungen des Kunsthand-
werkes mit Erfolg zur Durchführung bringen. Sie zeichnen sich nicht nur durch eine äußerst geschmack-
volle Formgebung, sondern auch durch eine vornehme, modern empfundene Ornamentik aus.

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7. Grundsatz: Vermeidung von Unterbietungen gegen die gegenüber hervorgetretenen Bedenken hauptsächlich, daß

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Der Verbandstag

und die Genossenschaften. [Erster Sonderbericht der Deutschen GoldschmiedeZeitung zum Weimarer Verbandstag.]

dem diesjährigen Verbandstage ist zum ersten Male

Auinementlicher Sitzung von den Genossenschaften ge

sprochen worden, die sich die Förderung der Interessen der deutschen Goldschmiede zum Ziele gesetzt haben. Von solchen Genossenschaften haben wir bis jetzt vier, und zwar die seit 1900 bestehende Goldschmiede-Werkgenossenschaft in Berlin, die 1919 begründete Thüringische Rohstoffgenossenschaft für Goldschmiede, die im laufenden Jahre entstandene Einkaufsgenossenschaft der bayerischen Goldschmiede in München, sowie die erst am Verbandstage ins Leben getretene Einkaufsgenossenschaft der deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Die zuerst genannten beiden Genossenschaften beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen, Steinen und allen Hilfsartikeln in edlen und unedlen Metallen für Gold- und Silberschmiede, während sich die beiden letzteren mehr mit dem Vertrieb fertiger Waren befassen oder befassen wollen. Die Berliner Werkgenossenschaft hat seit einigen Monaten außerdem die Bearbeitung von Feilung in die Hand genommen, zunächst in bescheidenem Maße, um Erfahrungen zu sammeln, doch läßt die wachsende Inanspruchnahme dieser Einrichtung durch die deutschen Goldschmiede ihren weiteren Ausbau und ihre Ausdehnung als wünschenswert erscheinen. Auf der Tagesordnung des Verbandstages stand nur die jüngste Genossenschafts- Gründung, die des Einzelhandels. Ihre Entstehungsgeschichte datiert vom 11. April d. J., wo in einer durch den Nürnberger Juwelier, Herrn Kommerzienrat A. Merklein geleiteten Versammlung die Notwendigkeit einer solchen Genossenschaft damit begründet wurde, daß in der letzten Zeit Fabrikanten und Grossisten ihre Bezugsbedingungen und Preise sehr verschärft hatten, und ein Zusammenschluß des Einzelhandels diesen einseitigen Festsetzungen ein Gegengewicht bieten sollte. Seit dem 11. April hatten rund 60 deutsche Einzelhandels-Goldschmiede, alles Ladengeschäfte, ihren Beitritt zu der neuen Genossenschaft erklärt, und von diesen war etwa die Hälfte auf dem Verbandstage erschienen, um die Satzungen zu beraten, sowie Vorstand und Aufsichtsrat zu wählen.

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Dies geschah noch vor der Eröffnung des eigentlichen Verbandstages; in den Vorstand wurden die Herren Sy, Janus und Köppen in Berlin gewählt, der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Am Verbandstage selbst erstattete dann Herr Kommerzienrat Merklein Bericht über die vollzogene Gründung der Genossenschaft und betonte

sie nicht gegen die Großhändler arbeiten oder gar diese ausschalten wolle, sondern daß sie nur die Interessen der Ladengoldschmiede dadurch fördern wolle, daß sie diesen den Bezug von Waren zu zeitgemäßen Preisen ermöglicht, den gegenseitigen Austausch ausgefallener Stücke vermittelt und besonders die hohen Umtauschund Fassonpreise der Silberwarenfabrikanten zu ermäßigen trachtet. Eine Aussprache über diese Ziele fand auf dem Verbandstage weiter nicht statt, obwohl mancher erwartet haben mochte, daß die Großhändler gegen die neue Genossenschaft Stellung nehmen würden. Dies geschah nicht und es scheint, daß man allseitig erst abwarten will, wie die neue Genossenschaft sich betätigt, welche praktischen Erfolge ihr beschieden sein werden. Es wird seitens der Leitung der neuen Genossenschaft alles daran gesetzt werden müssen, solche Erfolge zu erzielen und dadurch ihre Daseinsberechtigung zu beweisen. Mitglied kann jeder Goldschmied des Einzelhandels, also Inhaber eines Ladengeschäftes werden, der Mitglied des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede ist; der Geschäftsanteil ist auf 500 Mk. festgesetzt und die Haftsumme beträgt ebenfalls 500 Mk.

Im weiteren Verlauf des Verbandstages wurde auch über die hohen Umtauschpreise der Scheideanstalten geklagt, die die aus den Scheidungen sich ergebenden Edelmetalle zu bedeutend niedrigeren Preisen gutschreiben, als sie den Kunden bei deren Lieferung berechnen; von anderer Seite wurde auch bemängelt, daß die Probieranstalten die zur Probe den Barren und Königen entnommenen zwei Gramm Metall nicht zurückgeben, sondern behalten und dadurch im Laufe des Jahres einen bedeutenden Gewinn erzielen. Es wurde angeregt, auch zum Betriebe einer Probier- und Scheideanstalt eine Genossenschaft zu gründen, die zweifellos hohe Gewinne zum Besten der Allgemeinheit herauswirtschaften könnte. Die Einrichtung und der Betrieb einer solchen Probierund Scheideanstalt beanspruchen indes so hohe Mittel, daß vorläufig an die Verwirklichung der gegebenen Anregung nicht gedacht werden kann. Ein derartiges Unternehmen muß sich, wie es die Werkgenossenschaft in Berlin tut, aus kleinen Anfängen nach und nach entwickeln, wie ja überhaupt der Gedanke des genossenschaftlichen Zusammenschlusses in unserem Fache noch zu neu ist, um große Unternehmungen auf genossenschaftlicher Grundlage ins Leben zu rufen. Zwanzig Jahre sind verflossen, seit die Berliner Werkgenossenschaft begründet wurde, und es hat vieler geduldiger Arbeit bedurft, um sie so weit zu bringen, daß ihre Erfolge zur Begründung anderer Genossenschaften in unserem Fache ermutigten.

Es wäre auch wohl noch nicht zu diesen neuen Genossenschaftsgründungen gekommen, wenn nicht von den Fabrikanten, besonders den Silberwarenfabrikanten, in den letzten Jahren der Bogen etwas allzu straff gespannt worden wäre. Leider war auf dem Verbandstage niemand erschienen, um die Vereinigung der Silberwarenfabrikanten gegen die erhobenen Angriffe und Beschwerden zu verteidigen oder ihren Standpunkt zu rechtfertigen, und so haben sie es sich selbst zuzuschreiben, wenn der Einzelhandel gegen den von ihnen ausgeübten Druck Stellung nimmt und sich ebenfalls zur Abwehr zusammenschließt, und zwar in der zeitgemäßen Form der Genossenschaft. Dasselbe gilt von den Scheideanstalten, die ebenfalls aus dem Gefühl ihrer Machtstellung heraus einseitig Bedingungen festsetzen, die für ihre Kunden ganz bedeutende Belastungen darstellen.

Beide Gruppen sollten es sich wohl überlegen, ob es DEUTSCHB GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 17

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Die Herbst-Jugosi findet vom 4.-12. September statt. Die Messeleitung hat es sich angelegen sein lassen, die Ausstattung der Handelshofräume noch zweckentsprechender zu gestalten und weitere Bequemlichkeiten für Aussteller und Einkäufer zu schaffen. Von den im ganzen etwa 200 Ausstellern werden im Handelshof etwa 130 Firmen, die meistens Juwelen und Goldwaren zur Edelmesse bringen, auch bedeutende Häuser der Silberwaren-Branche, untergebracht sein. Im zweiten JugosiMessehaus, dem Kunstgebäude am Schloßplatz, dessen Ein-* richtung der Ausstattung der Handelshofräume voll entspricht, stellen ungefähr 70 Firmen ihre Neuheiten in Silberwaren, kunstgewerblichen Artikeln, Metallwaren, Uhren usw., aus. Aus allen Teilen Deutschlands, besonders aus Berlin, Bremen, Dresden, Gmünd, Hanau, Pforzheim, Oberstein werden bedeutende Firmen an der kommenden Jugosi-Edelmesse teilnehmen und ein umfassendes Bild des Schaffens der deutschen Edelmetallindustrie bieten. Es empfieht sich, Einlaßkarten möglichst bald bei der Messeleitung der Vereinigung für die Stuttgarter Juwelen-, Uhren-, Gold- und Silberwarenmessen (Jugosi) E. V., Stuttgart, Königstraße 32, zu bestellen.

Ausdehnung der Edelmetall-, Uhren- und Schmuckmesse in Leipzig. Die Musterausstellungen von`Edelmetallund Edelsteinfabrikaten, Uhren, Bijouterie und Schmuck an der Leipziger Herbstmesse befinden sich teilweise in dem oberen Stockwerk des Meßpalastes „Specks Hof" sowie in der Wandelhalle der Universität. Eine größere Anzahl von Ausstellern hochwertiger Schmucksachen hat in den Räumlichkeiten im Hotel Königshof gemietet, wo sie gleichzeitig Wohnung genommen haben und ihre Muster ständig zu überwachen in der Lage sind. Dem Bedürfnis nach weiteren derartigen Räumlichkeiten, insbesondere für hochwertige Erzeugnisse der Edelmetall- und Schmuckindustrie wird zur Frühjahrsmesse 1921 in größtem Umfange entsprochen werden. Das Meßamt hat mit dem Besitzer des Hotels zum „Grünen Baum" am Roßplats, also unmittelbar am Meßviertel, dahingehend unterhandelt, daß er seine Räumlichkeiten für Meßausstellungszwecke zur Verfügung stellt, unter den gleichen Voraussetzungen, wie sie für den Königshof gegeben sind. Die Aussteller können hier also ebenfalls gleichzeitig bei ihren Musterlagern wohnen.

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Sind Handwerker-Innungen steuerpflichtig zum Reichsnotopfer, zur Körperschafts- und Kapitalertragssteuer? Es sind verschiedentlich Zweifel darüber aufgetaucht, ob die Befreiungsvorschriften im Sinne des Gesetzes über das Reichsnotopfer, das Körperschafts- und das Kapitalertragssteuergesetz auch auf die Innungen Anwendung finden können. Diese Zweifelsfragen beantwortet der Landesausschuß des sächsischen Handwerks folgendermaßen: In den beiden letzten Gesetzen, dem Körperschafts- und Kapitalertragssteuergesetz sind als von der Steuer befreit angezogen die „öffentlich rechtlichen Berufsvertretungen sowie Berufsverbände, deren Zwecke nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind." Im Gesetz über das Reichsnotopfer hat die gleiche Angelegenheit eine etwas ausführlichere Fassung. Als befreit werden genannt nach § 5 Ziffer 7: Handelskammern, Gewerbekammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern und ähnliche öffentliche, rechtliche Berufsvertretungen, sowie wirtschaftliche Verbände ohne öffentlich rechtlichen Charakter, deren Zweck nicht auf einen öffentlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist." Beide Bestimmungen weichen im Grunde voneinander ab. Der Reichsverband hat Erkundigungen beim Reichsfinanzministerium eingeholt, ob die Innungen als öffentlich rechtliche Berufsvertretungen im Sinne des Gesetzes aufzufassen sind. Der zuständige Referent vertrat die Ansicht, def die Innungen zweifellos mit als gesetzliche Berufs

und Wirtschaftsvertretungen im Sinne der Vorschriften des Kapitalertrags- und Körperschaftssteuergesetzes zu verstehen seien, im übrigen sei die Auslegung Sache des Reichsfinanzhofes. Für das Reichsnotopfer ist unterdessen die Ausführungsbestimmung und die Vollzugsanweisung herausgegeben. In beiden Verordnungen befindet sich keine Bestimmung über die Auslegung des § 5 Ziffer 7. Zweifellos sei aber unter diesen Paragraphen die Innung mitzurechnen. Es ist dringend zu empfehlen, gegenüber anderweitigen Auslegungen seitens der Finanzämter daran festzuhalten, daß Innungen Steuerfreiheit auch für das Reichsnotopfer genießen. Sollten Schwierigkeiten gemacht werden, so ist den Innungen dringend zu raten, sich sofort an ihre gesetzlichen Vertretungen zu wenden. Der Reichsverband des deutschen Handwerks ist dann entschlossen, die Sache auf dem Prozeßwege zu entscheiden.

Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat in Hannover eine Ausschußsitung abgehalten, die sich mit wichtigen Fragen des Handwerks beschäftigte. So erhob sie Einspruch gegen die Zusammensetzung des vorbereitenden Reichswirtschaftsrats in der Fassung der jetzigen Beschlüsse und ermächtigte die Geschäftsstelle des Reichsverbandes zu einer Eingabe an das Reichswirtschaftsministerium um eine der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung des Handwerks entsprechende Vermehrung der Sitze für das Handwerk, Eine sehr ausgedehnte Behandlung fand die Frage der politischen Betätigung des Handwerks in den sogenannten Handwerkerbünden, deren Mitgliedschaft nicht an ein besonderes Fach gebunden ist und die sich die politische Aufklärung der Handwerker angelegen sein lassen. Der Ausschuß erklärte, daf die organisatorische Verbindung der Handwerkerbünde mit dem Reichsverbande (als Spitzenvertretung) erwünscht sei. Eine besonders gebildete Kommission hat bereits die Vorschläge für die Aufnahme der Handwerkerbünde in den Reichsverband formuliert. Ein aus den verschiedenen Wahlgruppen des Reichsverbandes zusammengesetzter Sonderausschuß wird einen Gesetzentwurf zur Abänderung der Gewerbeordnung ausarbeiten. Eine sehr bedeutsame Sache wurde in einem Einspruch beurteilt, der besagt: Der Reichsverband erhebt Einspruch gegen eine Verschmelzung des gesamten Verwaltungsgebietes von Groß-Berlin, insbesondere auch der Kommunalanstalten und Betriebe. Er sieht darin die Absicht, daß das künftige Groß-Berlin das Experimentierobjekt für die Kommunalisierung des gesamten Nahrungsmittelgewerbes werden soll. Der Protest schließt mit den Worten: In der auf jahrzehntelanger Erfahrung beruhenden Erkenntnis, daß die kommunalen Geschäftsbetriebe weder wirtschaftlicher als Privatbetriebe arbeiten, noch bessere Arbeiten zu leisten imstande sind, legen wir im öffentlichen Interesse Protest gegen diese Art von Kommunalisierungsexperimenten ein, die nicht nur viele Tausende von handwerklichen Gewerbebetrieben vernichten, sondern auch die Nahrungsmittel erheblich verteuern und eine Art indirekter Kommunalbesteuerung aller Konsumenten einführen würden." Zur Lehrlingsfrage hält der Reichsverband an der Meinung fest, daß es sich im Lehrvertrag um ein Erziehungsverhältnis und um keinen Arbeitsvertrag handelt. Er empfiehlt, daß bei Tarifverhandlungen die Regelung des Lehrlingswesens ausgenommen bleibt. Der Ausschuß nahm weiter die Schaffung eines Tarifamtes des deutschen Handwerks in Aussicht.

Verband, Innungen, Vereine

An dieser Stelle bringen wir, des Raummangels wegen auszugsweise, das Wichtigste der Tätigkeit und Beschlüsse der Organisationen des Edelmetallgewerbes. Verband bayerischer Juwellere, Gold- und Silberschmiede. Hauptversammlung in Koburg am 1. August. Aus den Beschlüssen der Versammlung der ersten seit 1916 ist folgendes hervorzuheben: Die Wahlen ergaben die Wiederwahl des 1. und 2. Vorsitzenden, sowie des Schatzmeisters, während als Schriftführer Hofsilberschmied Wilhelm Wollenweber nou gewählt wurde an Stelle des verstorbenen Julius Winterhalter. Ebenso wurden die Ausschußmitglieder und Obmänner wiedergewählt. Die Versammlung beschloß, den Beitritt zur Einzelhandelsgruppe ihren Mitgliedern zu empfehlen, ebenso den Anschluß

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