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und unverzüglich bei den amtlichen Stellen anzumelden und zwar auf einem Anmeldebogen, der vom Reichsausgleichsamt und seinen Zweigstellen, aber auch von jeder Handelskammer bezogen werden kann. Diese Formulare müssen benutzt werden. Die Anmeldung muß Namen, Wohnsitz und Staatsangehörigkeit des Gläubigers und Schuldners, den Betrag der Forderung in der geschuldeten Währung, Zeitpunkt der Fälligkeit, das Rechtsverhältnis, auf dem die Forderung beruht, Verzinsung und die Versicherung enthalten, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden sind. Die Unterschrift darf nicht fehlen.

Was die Verzinsung anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, daß sie nach der Anlage zu Artikel 296 des Friedensvertrages 5 Prozent jährlich beträgt, es sei denn, daß auf Grund eines Vertrages, Gesetzes oder örtlicher Gewohnheiten noch höhere Zinsen gefordert werden könnten. Die Zinsen sind zu zahlen vom Tage des Kriegsbeginnes oder, wenn die Schuld erst im Kriege fällig wurde, vom Tage der Fälligkeit an, bis zu dem Tag, wo der Betrag dem Gläubigeramt gutgeschrieben worden ist. Zinseszinsen werden nicht berechnet.

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Zweigstelle Bremen für die Hansastadt Bremen und ihr Gebiet, Oldenburg außer Birkenfeld und Lübeck, Regierungsbezirke Aurich, Osnabrück und Hannover außer Hameln, Springe, Neustadt, ferner für den Stadtkreis Hannover, Stadt- und Landkreis Linden, Regierungsbezirk Lüneburg außer Burgdorf und Gifhorn, für den preußischen Regierungsbezirk Stade außer den Kreisen Neuhaus, Kehdingen, Stade, Jork, Stadt- und Landkreis Harburg und das braunschweigische Amt Tehdinghausen. Zweigstelle Hamburg für das Gebiet der Hansastadt Hamburg, die preußischen Landkreise Neuhaus, Kehdingen, Stade, Jork, Harburg, ferner die preußische Provinz Schleswig-Holstein außer den Kreisen Lauen

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4. Welche Forderungen kommen in Frage? Die Forderungen sind in drei Gruppen eingeteilt.

a. Vor dem Kriege fällig gewordene Geldforderungen, nicht Forderungen andrer Art, z. B. auf Herausgabe von Gegenständen. Bei Forderungen an Elsaß-Lothringer muß die Fälligkeit vor dem 11. November 1918 eingetreten sein. Die Forderungen müssen ferner am 10. Januar 1920 einem im Reichsgebiet ansässigen Deutschen zugestanden haben und gegen einen Angehörigen der in Frage kommenden Länder, der zu diesem Zeitpunkt in seinem Heimatsstaat ansässig war. Das Wort „ansässig“ ist hier nicht gleichbedeutend mit Grundbesity, sondern bedeutet die Einwohnerschaft. Es kommen also z. B. Forderungen gegen einen damals in Rom wohnenden Italiener, nicht aber gegen einen in Paris wohnenden Italiener in Frage.

b. Während des Krieges fällig gewordene Geldforderungen. Als Kriegsbeginn gilt gegenüber Großbritannien mit Nebenländern der 4. August 1914, Frankreich mit Nebengebieten der 3. August 1914, Italien mit Nebengebieten der 28. August 1916, Belgien und Kongo der 4. August 1914, Griechenland der 30. Juni 1917, Siam der 22. Juli 1917. Als Kriegsende gilt der 10. Januar 1920. Bei Forderungen an Elsaß-Lothringer kommt der Zeitraum vom 11. November 1918 bis 10. Januar 1920 in Betracht. Die Forderungen müssen aus rechtsgeschäftlichem Verkehr herrühren, der vor Kriegsbeginn stattfand, aber durch den Kriegsausbruch (in ElsaßLothringen durch den Waffenstillstand und seine Folgen) unterbrochen worden sein. Ob auch Forderungen aus andren Rechtsgründen, z. B. Erbschaften, Versicherungen usw. darunter fallen, ist zwar noch zweifelhaft, aber die Anmeldung vorläufig zu empfehlen.

c) Forderungen aus dem öffentlichen Schuldendienst", d. h. vor dem Kriege fällig gewordene Zinsen oder Kapitalien der Wertpapiere einer gegnerischen Macht, deren Bezahlung während des Krieges ausgesetzt worden ist. ☐

Nicht anzumelden sind Forderungen, welche erst nach Friedensschluß entstanden oder fällig geworden sind. Auch nicht solche Forderungen, die eine Entschädigung wegen Liquidation oder anderweitiger Entziehung oder Beeinträchtigung deutscher Güter, Rechte oder Interessen durch Maßnahmen ehemals feindlicher Staaten betreffen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Deutscher Aktien, Obligationen, Kuxe, Anleihen oder dergleichen Wertpapiere feindlicher, neutraler oder selbst deutscher Gesellschaften oder Staaten besitzt, die im ehemals feindlichen Ausland, z. B. bei einer Bank in London, lagen und von dem feindlichen Staate verkauft wurden. Die Entschädigung in solchen Fällen liegt dem Deutschen Reiche ob. Geschädigte setzen sich deshalb am besten mit einer Zweigstelle des Verbandes der im Ausland geschädigten Inlandsdeutschen oder dem Bund der Auslandsdeutschen in Leipzig in Verbindung. Zinsen und Dividenden solcher Wertpapiere, die während des Krieges fällig wurden, sollen dagegen zunächst angemeldet werden.

5. Was ist der Anmeldung beizufügen? Die Anmeldung ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen, und es sind alle über die Forderung etwa vorhandenen Urkunden ebenfalls vierfach beizufügen. Wechsel und Schecks sind der Hauptanmeldung in Urschrift und den drei anderen Anmeldungsabschriften in Abschrift beizufügen. Zins- und Dividendenscheine sind bei dem Kontor der Reichsbank für Wertpapiere (Berlin SW 19) zur Verfügung des Reichsausgleichsamtes zu hinterlegen und ein auf den Namen des Gläubigers lautender Hinterlegungsschein beizufügen.

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6. Bis wann hat die Anmeldung zu erfolgen? Bis zum 1. Juni 1920. Der Termin ist zu kurz, da die Verordnung vom 30. April erst sehr spät bekannt wurde. Selbst im Reichsanzeiger erschien sie erst in der Nummer vom 6. Mai. Eine Verlängerung der Frist wird also geboten sein.

Verkäufe an Ausländer

und Preiswucher-Verordnung. Von dem Bestreben geleitet, sich vor Ausverkauf und vor

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allem Vermögensschädigung zu bewahren, haben Goldschmiede, Juweliere und Uhrmacher vielfach bei Verkäufen an Ausländer diesen höhere Preise berechnet, als wenn es sich um Verkäufe an Inländer handelte. Die Ausländer sind dabei auch im Hinblick auf die leidige Valuta bisher sehr gut gefahren. Trotzdem sind verschiedene Fälle bekanntgeworden, in denen die Preisprüfungsstellen glaubten einschreiten zu müssen, und zwar auf Grund der von uns schon eingehend behandelten Preiswucher-Verordnung. Ein derartiger Fall, in dem Anzeige wegen Preiswuchers gegen einen Goldschmied erstattet wurde, weil dieser einem Ententeoffizier Manschettenknöpfe zu einem angeblich zu hohen Preise verkauft hatte, ist auch bereits der Schutzkommission gemeldet worden. Wie jetzt aus Wismar berichtet wird, hat auch die dortige Preisprüfungsstelle erklärt, daß auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei von Ausländern nicht ein Preis gefordert werden darf, der einen übermäßigen Gewinn enthält. Denn eine Unterscheidung zwischen In- und Ausländern finde im Gesetz keine Stütze. Diese Auffassung ist jedoch vom Reichswirtschaftsministerium gründlich korrigiert worden. Denn auf die Anfrage eines Abgeordneten, ob die genannte Verordnung auch hinsichtlich der Ausländer aufrechtzuerhalten sei, hat das Reichswirtschaftsministerium folgenden Bescheid erteilt:

Die Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 findet nach dem § 19 auf die Lieferung nach dem Ausland keine Anwendung. Allerdings sind Käufe, die Ausländer im Inland zu ihrem eigenen Bedarf vornehmen, nicht als Lieferungen nach dem Auslande anzusehen. Bezüglich der vom Ausländer vorgenommenen Käufe ist zu unterscheiden zwischen solchen Gegenständen, die einem höheren Lebensbedürfnis entsprechen, insbesondere Luxuswaren, wie Pelze, feine Seidenwaren, Spitzen, seidene Schirme u. dgl., und solchen Waren, die als Gegenstände des täglichen Bedarfs angesehen werden. Auf die Waren, die einem höheren Lebensbedürfnis entsprechen, findet die Preistreibereiverordnung, die sich nur auf Gegenstände des täglichen Bedarfs bezieht, keine Anwendung, so daß der inländische Händler bezüglich dieser Ware gegenüber Ausländern im Preise ungebunden ist."

Diese Ansicht wird auch bestätigt durch die Bestimmungen, die für die Ausfuhr gelten und nach denen bei der Ausfuhr Zuschläge zu den Inlandspreisen nicht nur berechnet werden dürfen, sondern sogar berechnet werden müssen.

In anderer Hinsicht aber bedarf die Entscheidung des Reichswirtschaftsministeriums noch der Ergänzung, als darin zum Ausdruck gebracht wird, daß Gegenstände des täglichen Bedarfs auch für Ausländer nicht höher berechnet werden dürfen. Darauf aber gerade kommt es an, daß die Auffassung davon, was als Gegenstand des täglichen Bedarfs angesehen werden kann, grundverschieden ist, und eine Klarheit kann nur geschaffen werden, wenn auch für die Waren des Goldschmiedeund Uhrmachergewerbes streng unterschieden wird, was als Gegenstand des täglichen Bedarfs angesehen werden kann. Denn daß die Unterordnung unter die Luxussteuer noch keineswegs genügt, um einem Gegenstand die Eigenschaft eines solchen des täglichen Bedarfs zu nehmen, ist in den Kommentaren zur Preiswucher-Verordnung deutlich zum Ausdruck gebracht. Fritz Hansen.

Mißstände im Handel von Trauringen. Man

an schrieb uns unlängst: Ich kaufte massivgoldene Trauringe, gestempelt mit 333 und 585. Die Goldprobe ergab aber nur 217 und 330. Wie soll man sich nun verhalten? Solche Fälle, die einen strafbaren Betrug darstellen, sind nicht etwa selten und müssen mit aller Entschiedenheit bekämpft werden. Von anderer Seite wird uns geschrieben: Ich habe solche Erfahrungen sowohl bei fertig polierter Ware, wie beim Ankauf im Altgold gemacht. Die durchweg massiven Waren waren mit dem Goldstempel versehen, trugen aber keinerlei Fabrikzeichen. Ich kaufte z. B. Altgold 35 Gramm mit dem Goldstempel 750-25,250 Gramm Feingold und 150 Gramm mit dem Goldstempel 585-87,750 Gramm Feingold, zusammen

also 185 114,000 Gramm Feingold. Diese beiden Partien zusammengeschmolzen ergeben aber nur 515000 auf Grund der Goldprobe. Es enthielten demnach die 185 Gramm Altgold in Wirklichkeit nur 95,275 Gramm, es fehlten also 18,725 Gramm Feingold. Wer solches Gold aber ohne Goldprobe, denn die Strichprobe schützt nicht dagegen, weiterverarbeitet, ist seinem Kunden verantwortlich, und wenn er es mit Kenntnis des Mindergehaltes tut, sogar wegen Betruges strafbar. Man darf also Altgold zur Verarbeitung nur unter Anstellung der Goldprobe annehmen. Vielfach stellen Kleinhändler das Ansinnen, aus einem Posten Altgold Trauringe mit dem Goldstempel des Altgoldes herzustellen, ohne die Goldprobe vorzunehmen. Ein solches Ansinnen ist zurückzuweisen, denn in der Kriegszeit ist es leider mit der Bezeichnung des Feingehaltes nicht so genau genommen und das Publikum durch allerhand Schwindelmanöver geschädigt worden. Aber auch der Ruf der Kleinhändler leidet, wenn solche Manipulationen an den Tag treten. Wenn der im Eingang erwähnte mit 585 gestempe.te Trauring mit einem Gewicht von 5 Gramm angenommen wird, so hätte er 2,925 Gramm Feingold enthalten müssen. Da er aber laut Goldprobe nur 330,000 Gold aufwies, enthielt er nur 1,650 Gramm Feingold, also 1,275 Gramm zu wenig. Bei einem Grammpreis von 40 Mk. für reelle Ware würde der Ring 200 Mk. kosten, bei einem Goldgehalt von nur 330,000 Gramm darf er nur im Preise von 112.80 Mk. stehen, er ist mithin um 87,20 Mk. der Grammpreis um 17,44 Mk. zu teuer. Wenn nun solche Manöver auch natürlich nicht die Regel bilden, so sind sie doch so häufig, daß sie vom Erzeuger, Groß- und Kleinhändler gemeinschaftlich auf das energischste bekämpft werden müssen. Es ist Vorsicht beim Einkauf am Platze, und wenn der Ware ein Fabrikzeichen fehlt, so darf das von vornherein ein Grund des Mißtrauens sein.

Von Juweliergeschäften

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im nahen Orient.

's wird nicht allgemein bekannt sein, so schreibt Jewelers Kaufen und Verkaufen von Edelsteinen, indischen Filigranarbeiten, ägyptischen, türkischen und arabischen Gravierungen und wunderlich entworfenen Groß- und Taschenuhren ein Hauptgeschäft darstellt. Man kann Stunden auf das Ansehen der wundervollen Auslagen in Waren dieser Art verwenden, die Laden an Laden in allen Zentralstraßen das Auge fesseln. Als in den Jahren 1917 und 1918 der Krieg in Palästina war, machten die Juweliere in Jerusalem große Geschäfte. Hier konnte man in allen Straßen geräumige Läden sehen, die mit Edelsteinwaren aller Art geradezu überflutet waren. Da waren türkische Schwerter, deren Griffe mit schönen Edelsteinen inkrustiert waren, Beduinendolche, deren Griffe in Diamanten und ähnlichen Juwelen erstickten, und mit zierlicher und auserlesen geformter Elfenbein- und Goldornamentation, schöne Einlegearbeit in Tabaksdosen, Zigaretten- und Zigarrenetuis, ebenso Börsen, Broschen und Halsketten. Die Soldaten der alliierten Armeen, welche in die Stadt beurlaubt waren, verwendeten ganze Nachmittage, um durch diese Läden zu gehen, die wahre Kunstwerke darstellten, weil die Waren mit vielem Sinn für Farbenharmonie und künstlerische Schönheitswirkung ausgestellt waren. Man sah Tausende von Krawattennadeln mit einer einfachen Perle von ausgesuchter Schönheit und Reinheit, verwirrende Reihen blitzender Anhänger, in grünen oder roten Plüschkästchen ruhend, Elfenbeinwaren mit Edelsteinen und Schnitzereien, kurz jede Steinart und jedes erdenkliche Muster, in der vorteilhaftesten Art angeordnet. Offiziere und Mannschaften der alliierten Armeen gaben ihr Geld für kleine Kuriositäten und reich verzierte Kleinigkeiten aus, die sie ihren Angehörigen oder Freunden in der Heimat sandten. Tabaksdosen, Rosenkränze, Perlhalsbänder und Zigarettenhalter wurden besonders verlangt. Manche Offiziere spezialisierten sich auf juwelenbesetzte arabische Dolche, Beduinenpistolen mit Elfenbein- und Goldgriffen und Elfenbeinpapiermesser mit eingelegten Rubinen, die für ägyptische Handwerksarbeit galten.

Diese Läden wurden durch Angehörige vieler Nationen betrieben. Neben dem Juden saß der Armenier, der Grieche, der Syrier, der Italiener, der Franzose und der Araber. Gegen

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Es ist unter diesen Umständen natürlich, daß die Geschäftsleute sehr hohe Preise für ihre Waren verlangten. Das hatte zur Folge, daß manche Soldaten die Läden besuchten, um Juwelen zu erwerben, aber nicht um sie zu kaufen. Die gewöhnliche Methode bestand darin, ein schönes Stück auszusuchen, es herüberzuziehen und dann zufällig ein seidenes Taschentuch darauf fallen zu lassen. Während der Verkäufer in anderer Art beschäftigt wurde, entdeckte der Besucher plötzlich" den Verlust seines Taschentuches, „bemerkte es“, und mit einem Wort der Entschuldigung schritt er hin und hob es auf, natürlich mit dem gewünschten Gegenstande darunter. Zahlreiche Kaufleute wurden immer und immer wieder das Opfer derselben Leute und wenige bemerkten später den Verlust. Der Schreiber des Artikels will drei verschiedene „Geschäfte" dieser Art bemerkt haben, die in demselben Laden durch drei junge Offiziere (non-commissioned officers) gemacht wurden, von denen der eine vor dem Kriege in London als Artist in den Varietées auftrat. Dieses Trio soll in einer Woche Werte zusammengestohlen haben, die einen Wallstreetbroker vor Wut hätten schnaubend machen können.

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Ähnlich war es in Malta, wohin die Soldaten nach Krankheit oder Verwundung zur Erholung gesandt wurden. In Valetta fand man denselben Stil in den Geschäften mit Edelsteinen und Wertsachen aller Art, aber der maltesische Kaufmann wurde nicht so leicht ein Opfer der Besucher, die, anstatt die hohen Preise zu zahlen, sich durch Konfiskation in den Besitz der gewünschten Gegenstände setzen wollten. Hier stand der Kaufmann in seiner Tür, den roten Fez auf dem Kopfe, die Vorübergehenden einladend, herein zu kommen und sich im Laden umzusehen. Der Fuß des Eintretenden versank in einem persischen Teppich. Riesige Spiegel von der Decke bis zum Boden zierten die Wände und reflektierten den Glanz der wundervollen Auslage von Steinen und Kunstschätzen. Riesige Kandelaber von Silber und Elfenbein, Marmorvasen mit goldenen Henkeln, große Krüge, graviert und mit Steinen besetzt, Schwerter, Dolche, Krummsäbel und alte Pistolen mit Steinen und wundervoller Gravierung bedeckt, Seite an Seite mit Edelsteinen, Platinsachen, Silberplatten, goldenen Flacons und dem nimmer fehlenden Kruzifix. Man wurde geblendet und fast erschreckt durch die glänzende Auslage von Reichtum und war froh, die Straße wieder zu erreichen. Die schweren Düfte dieses Platzes scheinen mit dem Glanz der edlen Metalle, die man sieht, vollständig zu harmonieren. Obgleich die Mehrzahl dieser Arbeiten als alte ägyptische bezeichnet wurden, handelt es sich doch fast ganz um indische Erzeugnisse, und nur sehr wenig wirklich ägyptische Ware ist dort am Markt. Selbst im Lande der judäischen Hügel und der Berge von Moab und in jenem weit ausgedehnten Lande auf der anderen Seite des Jordan, fand man die Vorliebe für Edelsteine noch stark überwiegend. Feindliche arabische Gefangene, türkische Offiziere und wandernde Beduinen boten als Andenken oder im Tausch für geleistete Dienste schöne filigran- und juwelenbesetzte Dolche, Pistolen und Ferngläser an. Britische Offiziere kauften für wenige hundert Piaster juwelenbesetzte Waffen aller Art und sicherten sich dadurch beträchtliche Werte, ganz abgesehen von deren Bedeutung als Andenken an den Krieg.

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Nickelerze werden in Deutschland im Erzgebirge, in Schlesien, im Harz und an der Sieg gefunden. Den Hauptbedarf der Welt jedoch decken die reichen Nickelerzlager in Neukaledonien und in Kanada. Die Erze aus diesen Fundstätten werden zum Teil in europäischen Ländern, u. a. auch in Deutschland verhüttet. Die Weltproduktion an Nickel betrug 1910 20000 t; davon erzeugte Deutschland 4500 t. Der Preis für 100 kg schwankte vor dem Kriege je nach Reinheit zwischen 300 und 450 Mark. Heute kosten 100 kg 88/99% Reinnickel etwa 5000 Mark.

Das Nickel, mit anderen Metallen legiert, besitzt die Eigenschaft, diesen seine ursprüngliche weiße Farbe zu geben. So enthalten unsere äußerlich dem Reinnickel völlig gleichenden Nickelmünzen 75% Kupfer und nur 25% Nickel. Die Hamsterer unserer Nickelmünzen dürften deshalb etwas enttäuscht sein, zumal das Trennungsverfahren ziemlich umständlich ist. Da eine komplizierte Einrichtung hierzu erforderlich ist, sei den Kollegen der Rat gegeben, keine Zeit für Versuche in dieser Hinsicht zu opfern. Auch zur galvanischen Vernicklung eignet sich diese Legierung nicht. Anfragen in den Zeitschriften lassen derartige Manipulationen vermuten.

Wie schon erwähnt, ist Nickel fast silberweiß und stark glänzend. Trotz seiner Härte und Festigkeit ist die Dehnbarkeit so groß, daß es zu Blechen von 0,1 mm Dicke ausgewalzt und zu sehr feinem Draht ausgezogen werden kann. Gegen atmosphärische Einflüsse und Wasser ist es äußerst widerstandsfähig. Von Salz- und verdünnter Schwefelsäure wird es schwer angegriffen. Dagegen ist es in Salpetersäure leicht löslich. Sein spezifisches Gewicht beträgt 8,8-8,9, der Schmelzpunkt liegt bei 1450° C.

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Die aus massivem Reinnickel hergestellten Kochgeschirre und sonstigen Geräte erweisen sich im Gebrauch als außerordentlich haltbar, im Verhältnis ebenso die billigeren nickelplattierten Gegenstände, bei denen die beiden Metalle, Nickel und Eisen, wie bei der Doubléfabrikation mit völlig oxydfreien Flächen zusammengeschweißt und ausgewalzt werden. Die auf solche Art hergestellten Erzeugnisse sind nicht zu verwechseln mit galvanisch vernickelten Waren.

Reinnickel verursacht beim Gießen Schwierigkeiten, wenn die Schmelzung nicht sachgemäß ausgeführt wird. Das Nähere darüber folgt weiter unten. In der Weißglut läßt es sich schweißen und walzen. Jetzt findet Nickel zur galvanischen Vernicklung immer größere Verwendung. Ein allgemein brauchbares Nickelbad erhält man durch Auflösung von 80 Gramm schwefelsaurem Nickelammonium in 1 Liter Wasser. Es erfordert 3 Volt Spannung und eine Anode aus reinstem Nickel. Bei richtigem Arbeiten muß der Niederschlag schon nach 3 Minuten sichtbar sein. Im andern Falle ist der Strom zu schwach, bei starker Gasentwicklung dagegen zu stark.

Die Bedeutung des Nickels kommt hauptsächlich in seinen Legierungen zum Ausdruck. Ein Zusatz von 3-5% Nickel zum Stahl gibt diesem außerordentliche Festigkeit. Es ist dies das Erzeugnis, das wir als Nickelstahl für Panzerplatten und Geschützrohre kennen.

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Für unsere Zwecke sind hauptsächlich die Neusilberlegierungen von Interesse, die aus Kupfer, Nickel und Zink bestehen, meist im Gewichtsverhältnis von ungefähr 5:2:2. Die meisten Legierungen halten sich innerhalb der folgenden Zahlen: Kupfer 45-65 %, Nickel 15-25 %, Zink 20-30 %Neusilber besitzt bessere Eigenschaften wie Messing, es ist politurfähiger, fester und gegen atmosphärische Einflüsse und chemische Einwirkungen widerstandsfähiger. Seine weiße

Farbe gibt ihm auch bei den versilberten Waren den Vorzug, die wir als Alfenide, Alpaka, Christofle, China- oder Perusilber zu schätzen wissen.

Beim Schmelzen des Nickels sowie der Nickellegierungen sind besondere Maßnahmen notwendig, da dieses Metall die DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 11

Neigung zeigt, im flüssigen Zusand Gas aufzunehmer una zu oxydieren. Die Folge ist undichter, poröser Guß. Das Schmelzen ist in einem Ofen mit natürlichem Zug zu empfehlen. Da die drei Metalle Kupfer, Nickel, Zink einen sehr ungleichen Schmelzpunkt haben (Kupfer 1050° C, Nickel 1450° C, Zink 412° C), würde bei der hohen Schmelztemperatur ein großer Teil vor allem des Zinks verflüchtigen. Um dem vorzubeugen, schlägt man in der Praxis folgenden Weg ein: Die Hälfte des vorgesehenen Kupfers schmilzt man mit dem Zink zusammen, die andere Hälfte mit Nickel. Beide Schmelzungen werden in flüssigem Zustand zusammengegossen und durch kräftiges Umrühren homogen gemacht. Um die Gase und Oxyde aus dem Schmelz gut zu entfernen und dadurch einen dichten Gufz zu erhalten, sind Desoxydationsmittel notwendig. Als solche haben sich Aluminium oder Magnesium gut bewährt. Der Zusatz geschieht in folgender Weise: Da beide Reinigungsmetalle wegen ihres geringen spezifischen Gewichts auf der Schmelze schwimmen und ohne Wirkung verbrennen würden, befestigt man das Metall mit Kupferdraht an einem Eisenstab und bestreicht Stab und Metall mit Lehmbrei. So vorbereitet bringt man nach erfolgter Trocknung des Lehmbreies das Metall schnell auf den Boden des Tiegels und rührt kräftig um. Das Reinigungsmetall schmilzt schnell ab und teilt sich der Schmelze mit, ohne zu verbrennen. Der Eisenstab wird dann rasch herausgezogen, damit sich dem Schmelzgut kein Eisen mitteilt. Im übrigen schützt man die Schmelze mit einem Deckel und durch Verschmieren mit Lehmbrei oder durch reichliches Aufstreuen von Kohlenstaub vor der Sauerstoffaufnahme.

Hat man nun trotz Beachtung dieser Maßregeln kein befriedigendes Ergebnis erzielt, so liegt der Fehler an der Verunreinigung der Metalle. Ein einwandfreies Gußprodukt wird man nur erhalten, wenn unbedingt reine Metalle zur Verwendung kommen. Vor dem Kriege machten in dieser Hinsicht Nickel und Zink weniger Schwierigkeiten. Kupfer dagegen enthielt oft Arsen und Eisen. Für diese Zwecke wurde daher in Zweifelsfällen das chemisch reine sogenannte Elektrolytkupfer genommen. Von der Verwendung von Altmetallen mit unbekanntem Gehalt muß daher dringend abgeraten werden. Im übrigen ist die Verarbeitung des Neusilbers der des Messings gleich und ohne größere Schwierigkeiten, die der Praktiker bei Beobachtung der gegebenen Fingerzeige überhaupt bald überwunden haben wird.

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Sterbende Perlen. (Übersetzt aus „Christiaan Huygens".) Eine prächtige Perlenschnur, im Louvre, deren Wert auf 20000 Pfund Sterling geschätzt wird, liegt im Sterben. Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß Perlen, wenn sie im Dunkeln aufbewahrt werden, nach und nach ihren Glanz verlieren und im Werte stark zurückgehen. Im allgemeinen ist es das Beste, wenn Perlen getragen werden. Jedoch ist der Einfluß der menschlichen Haut nicht immer günstig; darüber kann ein Arzt urteilen. Es gibt unzweifelhaft Frauen, deren Haut eine ungünstige Wirkung auf den Glanz der Perlen hat. Auch Türkise sind sehr empfindlich; durch Ölseifen werden sie grün.

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Brasilien als Diamantenland. Aus Brasilien kommt die Nachricht, daß Fachleute aus den südafrikanischen Diamantenfeldern eine Untersuchung der brasilianischen Diamantenvor

kommen vorgenommen haben, und daß sie dabei zu einem höchst überraschenden Ergebnis gekommen sind. Sie haben nämlich erklärt, wenn die brasilianischen Fundstätten auf moderne Art ausgenutzt würden, so könnten sie einen weit reicheren Ertrag als die südafrikanischen Minen liefern. Ein Blatt in Rio de Janeiro veröffentlicht auch die Äußerung des Vorstehers des Londoner metallurgischen Institutes, der erklärt hat, daß der brasilianische Diamant wertvoller sei als der südafrikanische. Auch er behauptet, nur der Umstand, daß man in Brasilien so uralte Arbeitsmethoden anwendet, sei die Ursache, daß die Diamantenausbeute Brasiliens im Vergleich zu der Südafrikas so gering ist.

Erhebung der Luxussteuer. Der Reichsminister der Finanzen hat es in Erweiterung einer früheren Ermächtigung für zulässig erklärt, Anträgen auf Besteuerung des Gesamtwarenbestandes in den nach § 47 des Umsatzsteuergesetzes von 1919 mit dem Steuersatz von 10 Prozent des alten Gesetzes steuerpflichtigen Betrieben auch dann noch zu entsprechen, wenn sie spätestens in der am 1. Juli d. J. fälligen Umsatzsteuererklärung gestellt werden. Ein

Auslandsfachpresse. (Aus Jewelers Zirkular). Reporter fragte einen erfolgreichen Juwelier: „Was halten Sie für die unentbehrlichen Eigenschaften eines guten Geschäftsmannes?" „Eine gründliche Kenntnis seines Lagers," antwortete dieser sofort. Dann erklärte er, daß Höflichkeit, gute Erscheinung, Takt und alles dieses unbedeutsam wären. Letztere wären nur wie das Öl im Automobil. Sie machen wohl das Geschäft angenehmer und nutzbringender, aber man kann so höflich sein als man will, der Kunde wird eine Nachlässigkeit in der Warenkenntnis niemals verzeihen. Die meisten Leute sind daran interessiert, etwas über den Artikel im Juwelierladen zu hören. Sie wissen darüber nicht so viel, als sie über die Ware im Schuhladen wissen. Jedermann kauft Schuhe, und zwar verhältnismäßig oft. Folgerichtig eignen sie sich bald Kenntnis der Preise, der Fabrikate und der Fassons an. Aber über den Juwelierladen und die Waren in ihm ist eine gewisse Romantik gelagert. Die meisten Leute sind in einer gewissen Feiertagsstimmung, wenn sie in den Juwelierladen eintreten. Entweder wollen sie ein Geschenk kaufen, oder sie wollen sich selbst beglücken. In jedem Falle haftet dem Einkauf im Juwelierladen etwas Festliches an. Sie sind zu zögern und sich Zeit zu nehmen geneigt. Und Tatsachen, die dem Verkäufer alltäglich sind, bedeuten im Geschäftsverkehr für den Käufer Leckerbissen. Der Verkäufer kann schon müde sein von dem Gerede, daß diese oder jene Gattung in diesem Jahre sehr beliebt ist, aber diese Information, ist für den Besucher des Ladens ein Wink für die zeitliche Geschmacksrichtung, den er seinen Freunden weitergibt, damit sie wissen, was los ist. Vielleicht hat der Verkäufer schon die Begeisterung für eine Warengattung verloren, das darf ihn aber nicht abhalten, dem Besucher des Ladens das Neueste darin zu zeigen, wenn dieser Geschmack daran findet und sie gebrauchen kann. In kleineren Orten gibt es immer eine Anzahl Frauen, die ihr Heim und sich selbst gern nach der neuesten Mode der großen Stadt ausschmücken. Diese Frauen werden den Wink zu würdigen wissen, wenn sie gefragt werden, ob dieses oder jenes Gerät oder Schmuckstück nicht gut aussehe, es sei soeben aus der für den Geschmack tonangebenden Stadt angekommen. Es liegt dann ein Zauber über dieser Ware, denn alles, was in der großen Stadt Geltung hat, feuert das Interesse der Frauen in der Kleinstadt an. Eine gründliche Kenntnis der Ware am Lager macht es möglich, in zweckmäßiger Weise eine wirklich wertvolle Unterweisung über die Ware zu geben. Sie hält auch davon ab, dem Kunden unzutreffende Mitteilungen oder Zusicherungen über Verwendungszweck und -art eines Gegenstandes zu geben. Befolgt der Käufer eine solche unzutreffende Information, so wird er bald auf den richtigen Gedanken verfallen, daß der Verkäufer keine zureichende Kenntnis der Ware besitzt. Es ist eine wichtige Angelegenheit, sein Lager von A bis Z zu kennen, denn je mehr ein Verkäufer darüber weiß, desto interessanter kann er seine Unterhaltung mit dem Käufer gestalten und desto größer wird die Zahl der zu beiderseitiger Zufriedenheit getätigten Geschäfte sein. Lasset Euer Licht leuchten! Wer im Meister stecken bleibt, hat selbst nicht das Zeug zum Meister. Hugo Oswald.

Diebeners Kunft u Werkblätter

Die Entwürfe für Juwelen- und Goldschmuck von Fritz Möhler in Schwäb. Gmünd verarbeiten Ideen,
die nicht aus dem alltäglichen Formenkreis schöpfen. Fließende Komposition, die gerne das Unsymmetrische
zur Lösung bringt, verbunden mit einer geschickten Darstellung, stellt auch bei seinen neuesten Entwürfen,
die sich durch reizvolle Farbigkeit auszeichnen, den Kern des künstlerischen Ergebnisses dar. Prof. S.

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