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Der Geschäftsgang in der Pforzheimer Schmuckindustrie ist nach einem Bericht des Arbeitsamtes zurückgegangen. In einer größeren Anzahl Bijouteriefabriken wird schon seit einigen Wochen mit verkürzter Arbeitszeit (3 bis 4 Tage in der Woche) gearbeitet. Auslandsmärkte. Am Schluß des Artikels „Natur- und Gewaltkuren an der kranken Mark" dieser Nummer ist schon darauf hingewiesen worden, daß der chilenische Markt von den amerikanischen Lieferungen gar nicht befriedigt ist und dringend auf deutsche Waren wartet. In der erwähnten Zuschrift heißt es weiter: ... es ist nur zu wünschen, daß sich unsere Firmen bemühen, die südamerikanischen Länder möglichst zu beliefern. Das ist wichtiger, als deutsche Waren nach Frankreich und England zu verschleudern." - Neben dem Export Nordamerikas ist auch die Einfuhr deutscher Waren erheblich gestiegen, letztere hat sich seit vorigem Herbst etwa vervierfacht. Darunter figurieren überwiegend unsere Fertigfabrikate und zwar in hohem Maße auch Bijouterieartikel, Uhren, Musikinstrumente und Thermometer.

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Die Ausfuhrabgaben. Durch den am 1. Mai in Kraft getretenen Tarif für Ausfuhrabgaben (abgedruckt im deutschen Reichsanzeiger vom 21. April 1920) tritt auch eine neue erhebliche Belastung des Schmuckwaren gewerbes ein. Es sind z. B. folgende Ausfuhrabgaben zu bezahlen: Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis 6 v. H.; Schmelztiegel 10 v. H.; legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht 1 v. H.; legiertes Platin und legierte Platinmetalle, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht 1 v. H.; Waren ganz oder teilweise aus Gold, anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern des Zolltarifs fallen, 2 v. H.; Waren ganz oder teilweise aus Platin und den sogenannten Platinmetallen 2 v. H.; Feinsilber roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen oder Blech, legiertes Silber, roh oder gegossen, auch in Form von Platten 2 v. H.; legiertes Silber gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legiertes oder unlegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt 3 v. H.; Silberdraht auch legiert 3 v. H.; Waren, ganz oder teilweise aus Silber, auch vergoldet oder mit Gold belegt, Tafelgeräte (Bestecke usw.) 4 v. H.; Schmuckgegenstände aus Silber, Silbergeflechte usw. 4 v. H.; Blech aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, vergoldet oder mit Gold belegt 1 v. H.; desgleichen versilbert oder mit Silber belegt 3 v. H.; desgleichen Draht, vergoldet oder mit Gold belegt 1 v. H.; desgleichen Draht, versilbert oder mit Silber belegt 3 v. H.; Waren, ganz oder teilweise aus vergoldeten oder mit Gold belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle (Doubléwaren) 4 v. H.; Waren, ganz oder teilweise aus versilberten oder mit Silber belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle 5 v. H. Für Edelsteine, bearbeitet, geschliffen, ohne Fassung, auch in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Zierat geeigneten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen) usw., ist eine Abgabe von 3 v. H., für Halbedelsteine, bearbeitet, geschliffen, ohne Fassung, gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Waren verarbeitet eine solche von 4 v. H. in dem Tarif genannt. Nach den bisherigen Bestimmungen aber sind Edelsteine und Halbedelsteine ausfuhrfrei, und für ausfuhrfreie Waren ist eine Abgabe nicht zu entrichten. Es besteht hier also wieder einmal eine Unklarheit der Bestimmungen, die Verdruß und Ärger bereiten kann.

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Lettlands neuer Zolltarif setzt Wertzölle fest, weshalb bei der Einfuhr in Riga etc. eine vom lettländischen Vertreter im Ausland beglaubigte Faktura vorzulegen ist. Für Juwelierwaren und Arbeiten aus Gold, Silber, Platin beträgt der Wertzoll 50%, für andere Metallwaren 8%, Maschinen und Chemikalien für die Industrie 5%, Uhren und Reserveteile dazu 15%. Verboten ist zurzeit Einfuhr von Gold- und Silberarbeiten (ausgenommen Uhren und Trauringe), gold- oder silberplattierten Waren, Edelsteinen.

Die Lage der Silberwaren-Industrie in Polen. Die Warschauer Zeitschrift „Juwelier" bringt hierüber einen Artikel, der auch für uns Interesse hat. Vorläufig, so wird darin ausgeführt, könne infolge der niedrigen Silberpreise die polnische Silberwarenfabrikation leicht mit der ausländischen konkurrieren. Die Preisbaisse des Silbers in Polen sei darauf zurückzuführen, daß nur wenig verarbeitet werde, weil fast alle Herstellung von Silberwaren durch Handarbeit erfolge und ferner darauf, daß die einheimischen Silbervorräte für den Bedarf im Inlande durchaus genügen. Man müsse sich aber fragen, was eintreten würde, wenn diese Vorräte erschöpft seien und man auf den Silberweltmarkt zurückgreifen müsse. Wenn man bedenke, daß bei der schlechten Valuta die Unze Silber (31,1 g) 16,87 polnische Mark gelte und 10% für Transport und Versicherung hinzurechne, so werde der Import sehr erschwert. Trotzdem käme hierfür nur England in Betracht, weil man auf Rußland jetzt nicht rechnen könne. Aber es sei kaum anzunehmen, daß bei dem schlechten polnischen Wechselkurs die Regierung die Einfuhr von Silber zur Verarbeitung gestatte. Dies werde wohl nur zu erreichen sein, wenn man Gegenwerte exportiere und so den Kurs verbessere. Für den Augenblick müsse man sich darauf beschränken, darüber zu wachen, daß die Silbervorräte nicht in die Hände von Spekulanten fielen.

Aus der südafrikanischen Diamantindustrie. Die neue Consolidated Diamond Mines of South West Africa, Ltd. nimmt die verschiedenen Minengesellschaften und die die Stadt Lüderitzbucht mit elektrischer Kraft versorgende Lüderitz G. m. b. H. in sich auf. Zu diesem Zwecke gründet sie eine neue South West Electric Power Co., deren Aktien sämtlich in ihren Händen bleiben. Für die LüderitzGesellschaft, deren 5 Mill. Mk. Anteile zuletzt die von A. Stauch gegründete Gesellschaft für Kolonialwerte m. b. H. besessen hat, werden außer dem aus dem Verkauf ihres sonstigen Besitzes zu gewärtigenden Erlöse 300000 Pfund Sterling gezahlt, das wären in Deutschland bei einem Kurse von 230 etwa 69 Millionen Mark,

Frankreichs Einfuhrzoll auf Goldschmiedewaren wurde im April teilweise erhöht, indem der Vermehrungskoeffizient“, um den die Mindestzollsätze vermehrt werden, für versilberte oder vergoldete Arbeiten von 2,5 auf 3, für Nickelwaren oder vernickelte von 2 auf 3 heraufgesetzt wurde.

Von einem Einfuhrverbot nach Frankreich werden nach einer Nachrichtendienst der Freien Vereinigung, Berlin.

neuen im „Journal Officiel“ veröffentlichten Liste auch Bijouterien und Musikinstrumente betroffen, soweit nicht entgegenstehende internationale Abmachungen oder Durchfuhrgüter in Frage kommen. Das Einfuhrverbot gilt auch für Algier.

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Spanisches Ausfuhrverbot für Silber. Eine Gruppe von Abgeordneten überreichte der Kammer einen Antrag, welcher die Ausfuhr von Silber in Münzen, Barren und Fabrikaten verbietet und die Zurückziehung des in Umlauf befindlichen Silbers anordnen will, das durch Papiergeld oder Münzen aus anderem Metall ersetzt werden soll. Auslieferung zollpflichtiger Ware in Briefsendungen in Schweden. Auslandfirmen befördern in steigendem Maße kleine Warenmengen nach Schweden in Briefen, statt in Paketen, wahrscheinlich weil ein großer Teil der Paketpost z. Zt. über England und Göteborg geleitet und dadurch stark verzögert wird. Wenn aber die schwedische Postverwaltung zollpflichtige Ware in Briefen feststellt oder auch nur vermutet, so werden diese gemäß schwedischer Postvorschrift, ohne den Adressaten zu befragen, an den Absender zurückgeschickt. Schonens Handelskammer beantragte nun bei der Regierung, daß solche Sendungen nach Entrichtung des Zolls an den Adressaten ausgeliefert werden dürfen.

Beziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen

Warnung vor Verlusten durch Postscheckschwindler! In letzter Zeit hat ein Schwindler in mehreren Fällen gefälschte Zahlkarten über Beträge von 2800 Mk. bis 40000 Mk. auf die Postscheckkonten größerer Juweliergeschäfte in den Postbetrieb eingeschmuggelt und dafür Goldwaren in ungefährer Höhe der Beträge entnommen. Als Absender war auf den Abschnitten, die von außerhalb einliefen, Sekretär Klapproth oder Inspektor Lade angegeben. Der Betrüger ist in folgender Weise vorgegangen: Einige Tage vor Gutschrift der Zahlkarte hat er sich in den Geschäften Ware ausgesucht und zurücklegen lassen. Er hat dabei einen geringen Betrag angezahlt und angegeben, daß er den Restbetrag auf das Postscheckkonto der Firma einzahlen lassen würde. In einem anderen Falle hat er eine Reparatur in Auftrag gegeben und eine kleine Anzahlung geleistet. Am Tage nach erfolgter Gutschrift der Zahlkarte hat er die bestellten Waren abgeholt und sich einen ev. Restbetrag bar auszahlen lassen. Es ist als sicher anzu. nehmen, daß der Schwindler versuchen wird, seine Betrügereien zu wiederholen. Seitens der Postbehörde können unter Umständen die dem Schwindler zum Opfer gefallenen Firmeninhaber regreßpflichtig gemacht werden. Es wird eindringlichst vor dem Betrüger gewarnt und gebeten, falls er erneut auftreten sollte, scheinbar auf seinen Wunsch einzugehen und sofort die unterzeichnete Vermittlungsstelle telephonisch zu benachrichtigen. Ctr. 1662, 1663, 1664.

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Spezialität: ALPAKA-SILBER & DOUBLE-TASCHEN

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Auswahlen stehen zu Diensten.

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Beziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen

Hohe Belohnung! Am 29.4. d. J. ist einem Charlottenburger Uhrmacher eine 585/ goldene Uhr, 40-45 Gramm schwer, Marke „Wascheron", mit Doppeldeckel, aus dem Empfangsraum der Reparaturwerkstatt von einer unbekannten Frauensperson, anscheinend Schauspielerin, die ihm drei silberne Kaffeelöffel zum Kauf anbot, entwendet worden. Auf dem Außendeckel trug die Uhr das Monogramm A. H. und innen die Widmung: „Meinem 1. Sohn Albert zum 27 jährigen Geburtstage gewidmet." Auf die Wiederbringung ist eine Belohnung von 10 Prozent des Wertes ausgesetzt worden. Die Uhr war dem betreffenden Uhrmacher zur Repa ratur übergeben. Zweckdienliche Mitteilungen nimmt die unterzeichnete Vermittlungsstelle entgegen.

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Essen. Firma Carl Stern, Rheinisch Westfälisches Bijouterie- und Haarschmuckhaus. Inhaber Karl Stern, Kaufmann. ᄆ Oberstein. Firma Gebr. Gerwert, Inh. Carl Gerwert und Georg Gerwert. Geschäftszweig: Bijouteriefabrik. Firma Jakob Schuch & Co., Inh. Fabrikant Jakob Schuch und Luise Mathilde Maurer, geb. Schuch. Geschäftszweig : Kettenfabrikation. Firma Wilhelm Götgen in Idar, Edelsteinschleiferei. Inh. Fr. Wilhelm Götgen. Firma Wilhelm Fuchs in Idar, Bijouterie warenfabrik, Inh. Wilh. Fuchs. Firma August Pauly in Oberstein, Inh. Ludwig, Otto und Albert Pauly, Edelsteingravierungen. Firma Paul Leyser, Inh. Paul Rudolf Leyser. Geschäftszweig: Edelsteinhandlung. Firma Wilhelm Dalheimer in Idar, Edelsteinschleiferei, Inh. Wilh. Dalheimer. Firma Eugen Veeck in Idar, Inh. Kaufmann Emil Eugen Veeck, Geschäftszweig: Edelsteinhandlung. Firma Albert Fuchs, Edelsteinschleiferei in Idar, Inh. Albert Fuchs. Firma A. Raßweiler & Söhne in Idar, Inh. Graveur Adolf Raßweiler, Graveur Walter Hermann Raßweiler, Kaufmann Walter Hermann Viktor Raßweiler. Geschäftszweig: Edelsteingravierungen. - Firma N, Steinmetz & Sohn, Inh. Kommissionär Nikolaus Steinmetz und Kaufmann Eduard Steinmetz. Geschäftszweig: Rohmaterialien für die Bijouterie - Industrie. Firma Johann B. Geörg, Inh. Mechaniker Johann Baptist Geörg. Geschäftszweig: Werkzeugfabrik. Firma Philipp Gräf jr. in Idar, Edelsteinhandlung, Inh. Philipp Gräf jr. Firma Karl Ludwig Klein V., Inh. Fabrikant K. L. Klein V. Geschäftszweig: Uhrkettenfabrikation. - Firma Paul Aug. Purper in Idar, Edel. steinschleiferei, Inh. Paul Aug. Purper. Firma Albert Kühn, Inh. Kaufmann Albert Kühn. Geschäftszweig: Bijouteriebandlung. Firma Emil Karl Gerber in Idar, Edelsteinschleiferei, Inh. Emil Karl Gerber. - Firma Hermann Kröninger, Inh. Hermann Kröninger. Geschäftszweig: Bijouteriehandlung. — Firma Otto Fritsch, Inh. Goldschmied Otto Fritsch. Geschäftszweig: Bijouteriefabrikation. Firma Jakob Geiß, Inh. Fabrikant Jakob Geiß. Geschäftszweig : Kettenfabrikation. Firma Eli & Fetzer, Inh. Fabrikant Franz Fetzer und Go darbeiter Otto Eli. Geschäftszweig: Bijouteriefabrikation, Pforzheim. In die Ketten- und Bijouteriefabrik August Birk trat als Teilhaber Carl Friedr. Martin ein.

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Geschäfts-Eröffnungen und Veränderungen: Altona-Ottensen. Juwelier und Goldschmied Paul J. Thura hat seinen wesentlich vergrößerten Betrieb nach Friedensallee 5 III, 3 Minuten vom Hauptbahnhof Altona, verlegt.

Berlin. Eine Goldschmiedewerkstatt eröffnete Goldschmied Georg Simonis in der Katzbachstr. 3.

Die Dihir-Ringe der Firma Bedau & Kellner in Leipzig enthalten nach regelmäßigen Feuerproben bis 45/000 Goldauflage fein, ein Beweis für die vorzügliche Qualität derselben.

Gestorben:

Görlitz. Es verstarb Silberwarenfabrikant Carl Gustav Schor, Inhaber der
Firma Hermann Drechsler, im fast vollendeten 45. Lebensjahre.
Merseburg. Im 48. Lebensjahre verstarb Goldschmied Erich Heine.
Kopenhagen. Goldschmied Jörgen Christiansen, Gunlögsg. 21, ist gestorben.
Stockholm. Sven August Holts, Gründer (1883) einer Goldzieherei und auch
einer Münzenfabrik, die er 1909 an zwei Aktiengesellschaften, erstere an Aug.
Holts Gulddragerifabriks A.-B., übergehen ließ, starb, 66 Jahre alt. Sein
Vermögen, etwa 1,2 Mill. Kr., vermachte er an Wohlfahrtsunternehmen und Ver-
eine, darunter 200000 Kr. an die Verwaltung der städtischen Volksschulen zu
Ferienkolonien.
O

Innungen und Vereine.

89. Hauptversammlung der Goldschmlede - Zwangsinnung zu Dresden. Am 16. April hielt die Goldschmiede - Zwangsinnung zu Dresden ihre 89. Hauptversammlung ab. Sieben Lehrlinge wurden nach bestandener Prüfung durch den Obermeister zu Gehilfen gesprochen. Den Schulbericht erstattete Herr Linge. Im Anschluß daran wurde der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Handwerkerfachschule, die Ostern in städtische Verwaltung übergegangen ist, auch fernerhin als reine Handwerkerfachschule unter Beibehaltung von praktisch gebildeten Fachlehrern fortgeführt werde. Beim letzten Punkt der Tagesordnung gab Obermeister Gäbler u. a. bekannt, daß sich die Innung den Protesten der Fachverbände gegen die Einrichtung von Handwerkswerkstätten bei der Reichswehr angeschlossen habe. Vom Bezirksausschuß des deutschen Handwerks wird empfohlen, in alle mit den Arbeitnehmern abzuschließenden Tarife einen Paragraph einzuschalten, der die Pfuscharbeit der Kollegen verbietet. Kurt Herrnsdorf berichtete über die in Berlin stattgefundene Vorstands- und Ausschußsitzung des Verbandes Deutscher Juweliere. Eine Anregung, Meisterkurse für die Mitglieder einzurichten, wurde begrüßt und soll baldigst durchgeführt werden. Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede beider Mecklenburg. Unsere diesjährige Hauptversammlung findet am Sonntag, den 30. Mai, vormittags 10 Uhr in Schwerin im Hotel Reichshof" statt. Tagesordnung: 1. Aufstellung der Anwesenheitsliste; 2. Verlesung der Niederschrift der letzten Versammlung; 3. Kassenbericht; 4. Wahlen: 1. Vorsitzender, 2 Ausschußmitglieder, Revisoren; 5. Bericht über unsere Sterbekasse; 6. Bericht über den Verbandstag in Kassel; 7. a) Anträge von Mitgliedern, b) Anträge des Vorstandes: 1) Besprechung über die Luxussteuer, 2) Erhöhung der Reparaturpreise unter Berücksichtigung der hohen Geschäftsunkosten und der Löhne, 3) Silberkurs und Besteckpreise, 4) Taxieren von Gold- und Silbersachen, 5) Abbau der Preise unter Einfluß des Goldund Silberkurses, 6) Aussprache über die Frage: Ist der Besuch der Messen dem Goldschmied zu empfehlen? 7) Bericht über die neuesten Bestrebungen des Verbandes, ev. Anträge für den Verbandstag in Weimar, 8) Wahl eines Vertreters für den Verbandstag in Weimar; 8. Wahl des Ortes für unsere nächste VersammDer Vorstand. lung; 9. Verschiedenes

L. Schmieth. R. Ratfisch. C. Eichholz. E. Stavenow.

Die Innung der Gold- und Silberschmiede zu Liegnitz hielt ihre zweite diesjährige Innungsversammlung ab. Obermeister Hein eröffnete die Versammlung und begrüßte besonders den Dezernenten, Herrn Stadtrat Palatzky. Es folgte hierauf der Bericht der Prüfungskommission über die vorangegangenen Gehilfenprüfungen; sämtlichen vier Lehrlingen (einem Goldschmiede- und drei Silberschmiedelehrlingen) konnte das Prädikat „gut“ für die vorgelegten Arbeiten erteilt werden. Der Obermeister sprach die Lehrlinge nunmehr mit beherzigenswerten Worten frei, auch wurden ihnen Prämien aus der Jul. Frey-Stiftung zuerkannt. Im Laufe der weiteren Verhandlungen wurde beschlossen, auf den von der Handwerkskammer vorgeschlagenen neuen Tarif für Lehrlingslöhne noch einen Teuerungszuschlag von 25 Prozent zu bewilligen. Eine rege Aussprache fand über die wechselnden Preise der Edelmetalle, sowie über die neueren Bestimmungen des Luxussteuergesetzes statt. I. A. Max Adler, Schriftführer.

Thüringische Rohstoff-Genossenschaft für Goldschmiede zu Gera

Eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Bilanz für 31. Dezember 1919.

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400.- verbleib. Mitglieder. 19327.44 4932.85 Reservefonds 50.dgl. b. Postscheckk. 660.24 Reingewinn. 11880.69 Warenbestand

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Hamburg. Die Alpacca-Silberwarenfabrik Ludwig Ziech hat unter der Firma Norddeutsche Nickelwaren-Vertriebsgesellschaft m. b. H. ein Schwesterunternehmen gegründet, das lediglich messing-vernickelte Waren und Britanniabestecke führen wird.

Leipzig. Die Schmuckwarengroßhandlung Paul Huhndorf hat ihre Geschäftsräume nach Katharinenstr. 23II (Romanushaus) vérlegt.

Ludwigshafen a. Rh. Simon Schnurmann hat Ludwigstr. 31 eine Gold- und Silberwaren-, sowie Uhrengroßhandlung eröffnet.

München. Die Goldschmiede Otto Müller und Franz Marz haben Schwanthalerstr. 36 eine Werkstätte für kunstgewerbliche Goldschmiedearbeiten eröffnet. Pforzheim. Die Goldwarengroßhandlung von Ludwig Walther befindet sich jetzt Calwerstraße 12.

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Laufende Rechnung mit
Kunden..

Geräte und Utensilien
Geschäftsguthaben bei

anderen Genossensch. 1500.

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Mitgliederzugang im Geschäftsjahre 2. Mitgliederabgang im GeschäftsMitgliederzahl am Schlusse des Geschäftsjahres 27. Die Geschäftsguthaben haben sich im Geschäftsjahre um M 9077.44 vermehrt. Im gleichen Zeitraum haben sich die Haftsummen um M 7000.- vermehrt. Am Schlusse des Geschäftsjahres hatten sämtliche Genossen für M 19500.- Haftsumme aufzukommen.

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Gera, den 16. Februar 1920. gez. Friedrich Neupert. gez. Paul Jahr. 1920 49

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-Zeitung Nr. 10

Den einzig vollwertigen Ersatz für einen
goldenen Trauring bietet unser

Doublé Trauring

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der durch unser zum D.R. P. angemeldetes Verfahren hergestellt wird und vollständig und gleichmäßig von einem

Goldmantel umgeben ist. / Keine Plattierung

und keine unechten Stellen,

sondern aufgeschweißtes und aufgewalzenes Goldblech.

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Telegramm-Adresse:

Goldmantel, Pforzheim

Trauring-Fabrik

Postschließfach

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Geschäftsführung

Buchhaltung Fachliteratur

Beschränkte Haftpflicht der Post

bei Nachnahmesendungen.

In geschäftlichen Kreisen herrscht über die Haftpflicht der Post noch immer recht große Unklarhelt. So glauben die meisten Geschäftsleute, daß sie bei Nachnahmesendungen ohne weiteres durch die Haftpflicht der Postverwaltung gedeckt sind. Diese Ansicht ist vollkommen irrig. Wenn z. B. Nachnahmepakete verloren gehen, so yergütet die Post hierfür lediglich denselben Betrag wie für gewöhnliche Pakete. Aber auch bei der Übermittelung der von der Post eingezogenen Nachnahmegebühren versteht es die Postverwaltung meisterhaft, sich auf Grund der stark reformbedürftigen Bestimmungen der Postordnung zu befreien. Bezeichnend und zur Vorsicht mahnend ist folgender Fall: Wir haben den Betrag einer Rechnung in Köln durch Nachnahme einziehen lassen, haben aber das Geld für diese Rechnung nicht erhalten. Als wir bei dem Kunden um Begleichung monierten, teilte er uns mit, daß er den Betrag bereits bezahlt habe, worüber er ja unsere Nachnahmekarte als Quittung habe. Wir wurden nun bei der Post vorstellig. Zuerst war überhaupt nichts zu ermitteln, und wir wurden mit leeren Redensarten abgespeist. Als wir dann energisch bei der Oberpostdirektion Berlin vorstellig wurden, stellte sich der wahre Sachverhalt heraus: die Nachnahmekarte war durch irgendeine Bummelei der Kölner Postverwaltung in unrechte Hände gekommen, war dann einkassiert, aber nicht abgeliefert worden. Die Post lehnt jede Haftpflicht ab. Sie schreibt uns: „Es muß angenommen werden, daß ein Unberechtigter die Nachnahme bestellt und den Betrag widerrechtlich eingezogen und unterschlagen hat. Es liegt also eine „nicht ordnungsmäßige" Einziehung des Nachnahmebetrages vor, bei der nach § 19, VIII der Postordnung vom 28. Juli 1917 eine Haftpflicht der Post nicht besteht.

Patentverlängerung. Nach dem Gesetz betreffend die Verlängerung der gewerblichen Schutzrechte kann die gesetzliche Schutzdauer solcher Patente und Gebrauchsmuster bis zu fünf Jahren verlängert werden, die nicht in einer ihrer wirtschaftlichen und technischen Bedeutung entsprechenden Weise haben ausgenutzt werden können. Ein kostenpflichtiger, begründeter Antrag ist erforderlich. Die staatliche Beratungsstelle für gewerblichen Rechtsschutz in Stuttgart ist bereit, Anträge auf Verlängerung von Schutzrechten vorzuprafen und in ihr geeignet erscheinenden Fällen dem Patentamt gegenüber zu befürworten. Die Anträge müssen genaue Einzelheiten enthalten und, soweit möglich, mit Belegen versehen sein, welche der Beratungsstelle die Prüfung erleichtern können. Die Antragsteller müssen sich damit einverstanden erklären, daß die Beratungsstelle ihre notwendig erscheinenden Auskünfte an deren Landesbehörden einholt, damit ihre Befürwortung der Anträge jeder Prüfung im Patentamt standhalten kann. Die Tätigkeit der Beratungsstelle und die Befürwortung von Verlängerungsanträgen ist auf württ. Interessenten bzw. auf in Wärttemberg ansässige Antragsteller beschränkt. Die Behandlung der einzelnen Anträge erfolgt geheim. Der Verkehr mit der Beratungsstelle ist schriftlich zu führen. Für mündliche Beratungen wird auf die Sprechstunden im Landesgewerbemuseum, Mittwoch nachmittags, verwiesen. Auf ausgiebigere Benußung der Telegraphenschlüssel werden die Handel- und Gewerbetreibenden mit besonderem Nachdruck hingewiesen, weil bei der gegenwärtigen Überlastung der Telegraphenbetriebsmittel die Postverwaltung großen Wert darauf legen muß, daß von den Mitteln Gebrauch gemacht wird, welche geeignet sind, die Länge der Telegramme herabzusetzen und dadurch den Telegraphenbetrieb zu entlasten, und weil ein solches Mittel zugleich auch eine Beschleunigung in der Beförderung der einzelnen Telegramme zweifellos herbeiführen würde.

Das Postgeheimnis in Steuersachen. Die Unverletzbarkeit des Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnisses gegenüber den Steuerbehörden wird von der Reichsabgabenordnung vom 13. Dezbr. 1919 ausdrücklich anerkannt. Das Reichspostministerium macht jetzt seine Beamten darauf aufmerksam, daß die Finanzämter von den Postdienststellen und deren Beamten Auskunft oder Einsicht in Bücher, Verhandlungen, Listen und Beziehen Sie sich bei Anfragen und Bestellungen

Urkunden nur insoweit verlangen können, als dies die Strafprozeßordnung für Strafsachen verlangt. Dies gilt auch für die Postscheckämter. Diesen hat die Reichsabgabenordnung aber eine Sonderstellung angewiesen; sie müssen Kundenverzeichnisse einreichen. Es besteht auch keine Verpflichtung der Postdienststellen, Steuerzuwiderhandlungen mitzuteilen, die sie dienstlich erfahren haben, soweit die Mitteilung eine Verletzung des Post-, Telegraphen und Fernsprechgeheimnisses in sich schließen würde.

Literatur

-

Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919. Für die Praxis dargestellt mit Einführung, Erläuterungen, Musterbeispielen und den ergänzenden Vorschriften der Reichsabgabenordnung von Rechtsanwalt Dr. jur. Fritz Koppe und Dr. rer. pol. Paul Varnhagen, Berlin, Schriftleiter der Deutschen Steuer-Zeitung. 1920. Preis Mk. 13.80 und Buchhändlerteuerungszuschlag. Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin C 2. Der gemeinverständliche Handkommentar aus der Feder der bekannten Steuerspezialisten bietet einen ausgezeichneten Führer durch die neue tiefeinschneidende Steuer. Die Erläuterungen sind so gehalten, daß sie auch für den Laien ohne weiteres verständlich sind. Lästige Verweisungen werden durch Heranziehung und Erläuterung der ergänzenden Bestimmungen der neuen Reichsabgabenordnung erspart, und praktische, aus dem Leben gegriffene Musterbeispiele zeigen dem Steuerzahler die zweckmäßige Anwendung des Gesetzes in konkreten Fällen.

Dr. Ernst Thieme, Der wirtschaftliche Aufbau der Hanauer Edelmetallindustrie. Verlag der Laupp'schen Buchhandlung, Tübingen 1920. 8o, X u. 144 Seiten. (Ergänzungsheft 53 der Zeitschr. für die gesamte Staatswissenschaft.) Die von der philosophischen Fakultät der Universität Marburg preisgekrönte Arbeit eine stark ausgebaute Dissertationsschrift - des jungen Hanauer Volkswirtschaftlers Dr.Thieme behandelt, wie der Titel besagt, den wirtschaftlichen Aufbau der Industrie Hanaus, daher ist die Geschichte dieser Industrie nur als Einleitung gedacht und nur soweit behandelt, als es zum Verständnis des Ganzen nötig ist. Die Schrift stellt ein Gegenstück dar zu Caspari's im Jahre 1916 erschienener vorzüglicher Darstellung „Die Entwicklung des Hanauer Edelmetallgewerbes von seiner Entstehung im Jahre 1597 bis zum Jahre 1873." Der Hauptteil legt das Schwergewicht auf den „Aufbau der Produktion“ und die „Organisation des Absatzes." Die Besprechung der Stellung der Hanauer Edelmetallindustrie innerhalb der gleichen Industrien Deutschlands gibt dem Verfasser Gelegenheit, auf die Industrie von Pforzheim und Schwäb. Gmünd einzugehen. „Die Hanauer Bijouterie ist stets die Stätte vornehm - künstlerischer, ,individuell betonter' Produktion feinster Waren gewesen und hat desen Charakter mit einer gewissen Starrheit, das läßt sich nicht leugnen, beibehalten. Als Spezialität tritt hinzu die Fabrikation von echt goldenen Ketten und Silberwaren in antiken Stilen. So sind die Hanauer Betriebe, die Juwelen- und Spezialartikel herstellen, oft näher dem Kunstgewerbe als der Industrie, wenigstens ihrem landläufigen Begriffe, verwandt. Keine unabsehbaren Scharen unqualifizierter Arbeiter bevölkern die Hanauer Fabriken, hochqualifizierte Kräfte, oft Künstler zu nennen, sind hier tätig. Das Material, das hier verarbeitet wird, ist nur Edelmetall, in Doublé wird gar nicht produziert, einzelne Betriebe der Juwelenbranche verwenden weit mehr Platin als Gold. Will man die gegenseitige Stellung der deutschen Produktionszentren der Edelmetallbranche kurz kennzeichnen, so kann man wohl Pforzheim als die Gold- und Doublé-, Gmünd als die Kleinmetall- und Silber- und Hanau als die Brillant- und Platinstadt bezeichnen. Unvollkommen bleibt eine solche schlagwortartige Charakterisierung freilich immer." Wir können unmöglich den reichen Inhalt von Thieme's vortrefflicher Schrift, die jedem volkswirtschaftlich Denkenden vielseitige Anregungen bietet, auch nur annähernd skizzieren und auf die große Zahl der Tabellen noch näher eingehen, jeder Fachmann muß in den fesselnden Darstellungen selbst Umschau halten. Die Untersuchung stellt den Friedenszustand der Hanauer Industrie dar, manche statistischen Angeben sind daher durch die Zeit überholt, die gegenwärtige Hochkonjunktur gibt jedoch dem Friedenszustand nicht viel nach. E. Z.

DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 10

1920 51

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