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Junger Goldschmied Juwelenmonteur,

eingearbeitet auf Reparaturen und kleine Neuarbeiten, sucht Stellung. Angebote mit Angabe des Wochenlohnes unter B. B. 370 an die Deutsche Goldschm.-Ztg.,Leipzig 19. Junger, tüchtiger

Goldschmied,

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Goldschmied

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Intelligenter

Goldschmied,

Anf. 30 er, led., gewandter, sicherer Arb. auf Neuanf. u. Repar., wünscht passenden Posten in bess, Ladengeschäft. Angebote mit Gehaltsang. unter V. R. 295 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

Junger Goldschmied

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in Leipzig 19 erbeten.

25 J., sucht sofort oder später
Stellung in erstkl. Firma nach der
Schweiz oder Dänemark.
Angebote an F. Höfer, Dresden-A.,

Pfotenhauerstraße 67, III.
Silberschmied
tücht. Monteur, der auch Hammer-
arbeiten und Kirchenarbeiten macht,
sucht Stellung. Angeb. m. Gehalts-
angabe unter Z. F. 330 an d. Deutsche
Goldschmiede-Zeitung in Leipzig 19.

Durchaus tüchtiger

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Tüchtige, branchekundige

Verkäuferin

sucht für 1. Februar oder später Stellung in Ost-, Westpreußen oder Pommern. Angebote bitte unter C. D. 394 an die Deutsche

Ziseleur, Kettengeschäften Pforzheims tätig, Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

bewandert in allen vorkommenden
Treibarbeiten aller Metalle, sowie
im Modellieren u. Entwerfen, ferner
erfahren in Guß-, Gürtler-, Galvano-,
Polier-, Patinier u. allen Reparatur-
arbeiten, sucht dauernde Stellung.

Bevorzugt wird Posten als
Geschäfts-od.Werkstättenleiter

23 Jahre alt, bis jetzt in erstklassigen
sucht Stellung in der Schweiz, am
liebsten Bern. Gefl. Angebote unter
B. O. 889 an die Deutsche Gold-
Schmiede - Zeitung in Leipzig 19.

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da kaufm. gebildet, sowie energisch Raumaniste Angestelle

u. umsichtig. (Im Kriege Zahlmstr.
gewesen.) Alter 29 Jahre, unverh.

Verkäuferin,

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Tücht, erfahrene Verkäuferin

und zurzeit selbständig. Gehe auch Gewissenhafter u. strebsamer der Gold- und Silberwarenbranche

Kaufmann,

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angabe erb. unter A. Z. 368 an die
Deutsche Goldschm.-Ztg., Leipzig 19 30 Jahre alt, ledig, z. Z. in un-

Uhrmacherssohn u. Kunstgewerbl., gekündigter Stellung in einem Ju
27 Jahre alt, Gold-welen-, Gold- und Silberwaren.
schmied, erste Kraft, im Gravieren Engroshause, mit guten Fach.
u. Fassen flott u. sauber arbeitend, und Steinkenntnissen, sowie mit
der Buchführung, allen Kontor.,
mit allen vork. Arbeiten eines bess.
Ladengeschäfts vertraut, evtl. auf Lager- und Expeditionsarbeiten
Wunsch auch als Stütze im Verkauf, bestens vertraut, wünscht sich zum
sucht für sof. dauernde, angenehme 1. 4. 20, evtl. früher, zu verändern.
Stellung bei edeldenk. Juwelier. Angebote unter B. D. 372 an die
Deutsche Goldschm.-Ztg.,Leipzig 19.
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Deutsche Goldschm.-Ztg., Leipzig 19.

Junger Goldschmied, Galvaniseur,

im 21. Lebensjahre, sucht angen., dauernde Stellung in Genf oder Kopenhagen zum 1. März oder früher. Eingearbeitet auf Juwelen und Reparaturen. Angebote unter Z. U. 343 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

Routinierter Kaufmann,
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lernt und ca. 15 Jahre in Sachsen
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Goldarbeiter u. Uhrm. besucht hat,

Galvaniseur, di Reiseposten od. Vertretung.

erfahren in der Behandlung der
Metalle und Bäder sowie im
Metallfärben, sucht Stellung.
Mathias Tönnissen, Düsseldorf,
Karlstraße 119.

Suche für meinen Sohn, 16 J. alt
(Einj.-Zeugnis) zu Ostern

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Deutsche Goldschm.-Ztg., Leipzig 19.

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schmiede-Zeitung in Leipzig 19. Tücht. Verkäuferin, längere Jahre in der Branche tätig, gestützt auf gute Zeugnisse, sucht zum 1. April oder früher in nur besserem JuweliergeschäftStellung. Rheinland und Westfalen bevorzugt. Gefl. Angeb. unter U. O. 272 an die Deutsche Goldschm.-Ztg., Leipzig19.

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aus guter Familie sucht Stellung als Stütze in einem kleinen besseren Goldwarengeschäft, wo derselben Gelegenheit geboten, sich mit im Geschäft zu betätigen, möglichst bei Familienanschluß. Werte Angebote unter B. C. 392 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

Kontorisfin, Verkäuferin 7 Jahre in der Branche tätig, mit

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C. C. 70 an die Filiale der Deutschen
Goldschm.-Ztg. in Pforzheim erb.
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in Goldwarengeschäft tätig, bewan-
Werkstattarbeiten, Vergolden, Ver-
silbern und Polieren vertraut, mit
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Verkäuferin.

erbet. unter T.R. 252 an die Deutsche A. P. 361 an die Deutsche Gold- Gefl. Angeb. unter U. S. 275 an die

Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.
Tüchtiger Ziseleur

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verändern. Angebote mit Höchst-
lohn, der in Betracht käme, erbeten
unter U. N. 271 an die Deutsche
Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

allen vorkommenden Arbeiten vertraut, sucht zum 1. April 1920 passende Stellung. Angebote unter

U. P. 273 an die Deutsche Goldschmiede - Zeitung in Leipzig 19.

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Sucht Stellung in Juwelier-Geschäft zum 1. Februar 1920. Bevorzugt: Weimar, Gera, Jena. Gefl. Ang. unter U. E. 263 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

schmiede-Zeitung in Leipzig 19. Deutsche Goldschm.-Ztg., Leipzig 19. Gebildete 26jährige Dame Kaufmann,

großzüg., fähiger Kopf, mit guten englischen u. französischen Sprachkenntnissen, i. a. Zweig. der Uhren- u. Goldw. Branche erf., wünscht sich zu veränd. Refl.w. a. aussichtsr. Position i. gr. Hause, In- u. Ausl., w. Geleg., s. Können erfolgr. z. verw. Pa. Zeugn. u. Ref. zu Diensten. Gefl. Angeb. unter C. A. 391 an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung, Leipzig 19.

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Deutsche Goldschmiede Zeitung

DAS FACHBLATT DES GOLDSCHMIEDS

Leipzig

Nachdruck aus dem Originalinhalt nur mitGenehmigung der Schriftleitung gestattet

24. Januar 1920

Buchhaltung und Steuerangelegenheiten, die Brennpunkte des Tages.
Der Einfluß der neuen Steuergeseße auf die Buchführung.
Buchhaltungs- und Beratungszentrale für das Uhren- und Edelmetallgewerbe.

Von Wilhelm Diebener.

in den Januar-Nummern der Deutschen GoldschmiedeZeitung und Uhrmacher - Woche habe ich zwei Artikel veröffentlicht: „Die Berechnung des Reingewinnes, sowie der Umsatz- und Luxussteuer", und „Die Aufstellung der Lagerwerte und des Betriebsvermögens."

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Die darin behandelten Aufgaben gehören zu den meistumstrittenen im kaufmännischen und gewerblichen Leben schon deshalb, weil sich in ihnen eine unproduktive Arbeit verkörpert, die vielfach bis zur Vernachlässigung hinausgeschoben wird. Demgegenüber steht die von allen Seiten anerkannte Tatsache, daß die Buchhaltung für jedes Geschäft, ob groß oder klein, eine Notwendigkeit, der Leuchtturm im Meere des geschäftlichen Lebens ist, der unser Tun und Handeln vor den vielseitigsten Gefahren zu bewahren imstande ist. Diejenigen, die anders reden, also eine Befreiung von der Buchhaltungspflicht anstreben, sind falsche Propheten, man folge ihrem Rat nicht, abgesehen davon, daß unsere wirtschaftlichen Verhältnisse und die daraus geborenen Gesetze die Pflicht zur Buchführung zu einem Zwange gestalten. Zu einem sogar sehr strengen Zwange, über den sich zweifellos mancher Fachgenosse noch nicht recht klar geworden ist. Er erfordert die allerernsteste Aufmerk-amkeit und Beachtung. Man bedenke nur die uns bevorstehenden Steuern: Kriegsabgabe für 1919, die von Einzelpersonen vom Mehreinkommen (gegen 1914) von Gesellschaften vom Mehrgewinne (des fünften Kriegsjahres) im Jahre 1920 erhoben wird, Umsatzsteuer, Luxussteuer, neue Abgabe vom Vermögenszuwachs, Reichsnotopfer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Kapitalertragssteuer, Reichseinkommensteuer, Besteuerung des großen Verbrauchs, Gewerbesteuer, abgesehen von den Überraschungen, die uns die Zukunft in dieser Hinsicht noch bringen wird. Soll bei diesem

Ansturme von Steuern

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für uns zum Leben überhaupt noch etwas übrig bleiben, dann heißt es rechnen, rechnen und nochmals rechnen. Das wird uns auch gesetzlich bestätigt, denn die neue Reichsabgabenordnung enthält in § 162 genaue Vorschriften darüber, wie Bücher zu führen sind, und derselbe Paragraph spricht auch von Büchern und Aufzeichnungen, die nach den Steuergesetzen (also nicht mehr allein nach dem Handelsgesetzbuche) geführt werden müssen. Wie eingehend die Vorschriften sind, das beweisen folgende Beispiele: Kasseeinnahmen und Ausgaben sollen mindestens täglich eingetragen werden. Es ist Tinte zu benutzen, leere Zwischenräume sind dort verboten, wo der Regel nach zu schreiben wäre. Vorläufige Aufzeichnungen (die übrigens eine große Unsitie sind) müssen aufgehoben, Belege fortlaufend numeriert und aufbewahrt werden.

Alles für die Besteuerung wichtige Material ist 10 Jahre aufzuheben. Das Finanzamt kann prüfen, ob Bücher und Aufzeichnungen fortlaufend, vollständig, formell und sachlich richtig geführt werden. Der § 164 sagt: Auch wer nicht verpflichtet ist, Buch zu führen, soll seine Einnahmen fortlaufend aufzeichnen, wenn er ein Einkommen von mehr als 10000 Mk. versteuert. Das alles bedeutet den

Zwang zur gewissenhaftesten Buchführung Es wird ohne weiteres zugestanden, daß die Buchführungsarbeit gerade für den produktiv schaffenden Geschäftsmann eine schwere Belastung ist, indessen gibt es kein Mittel, ihn davon zu befreien. Meine beiden Artikel sollen aber dazu dienen, den Weg zur Aufklärung gangbarer zu machen, und ich empfehle, dieselben gründlich zu studieren und aufzuheben, um bei Zweifeln darauf zurückkommen zu können. Nur dann wird meine Absicht, dem Goldschmied und Uhrmacher in der schwierigen Buchhaltungs- und Steuerfrage zu helfen, erreicht werden.

Einer meiner Rechtsberater sagte mir gelegentlich, daß er die Regelung seiner eigenen Steuerangelegenheiten am liebsten einem befreundeten Kollegen übertragen möchte, weil es ihn selbst zu viel Zeit koste, sich bei den neu auftauchenden Steuergesetzen immer wieder in seine eigenen Verhältnisse einarbeiten zu müssen. Wenn es noch eines Beweises bedürfte, wie sehr wir durch die an uns gestellten behördlichen Anforderungen in Anspruch genommen werden, so könnte dieser Ausspruch dazu dienen. Man kann ruhig sagen, dif die Maßnahmen der Behörden einen Grad brutaler Gewalt erreicht haben. Der Steuerbeamte ist mit weitgehenden gesetzlichen Vollmachten ausgerüstet, er kann in unsere bisher sorgsam gehüteten Vermögensverhältnisse eindringen, womit er nur seiner Pflicht nachkommt. In der heutigen Zeit hat man sich an diesen furchtbaren Zwang jedoch bereits gewöhnt, und man muß ihn mit, Würde zu ertragen suchen.

So müssen wir als Besiegte unseren Weg für Jahre hinaus weiter wand: In und Frohndienste leisten, um aus den wirtschaftlichen Trümmern unseres Vaterlandes neues Leben erstehen zu lassen. Schwingen wir uns darum auf zur

Meisterung der Schwierigkeiten

des Daseins, denn wir müssen den Kampf aufnehmen und bestehen. Sehen wir deshalb auch die neuen Belastungen mit dem Gefühl der Kraft und des festen Willens an.

Auf dem Buchhaltungs- und Steuergebiet können wir uns eine gute Sicherung durch persönliche Ordnung und Korrektheit schaffen. Die auf der ersten Seite unserer Geschäftsbücher in verzierten Buchstaben stehende Devise Mit Gott", in deren wahren Sinn nur wenige genügend eingedrungen sind, wäre durch Wahrheit und Klarheit" DEUTSCHE GOLDSCHMIEDE-ZEITUNG Nr. 2

"

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richtiger ausgedrückt. Wer diese Begriffe in seinen Büchern niedergelegt hat, der braucht den Einblick des Steuerbeamten nicht zu fürchten. Mit der Befolgung dieser Aufschrift geloben wir ja, dem Staate das Seinige" zu geben. Selbst der gefürchtete Steuermann will nicht mehr. Klare Buchführung kann uns dagegen vor Steuerüberschätzungen schützen, mehr wollen und dürfen wir nicht anstreben. Zu diesem Schutze will ich als Herausgeber der Deutschen Goldschmiede-Zeitung und der Uhrmacher-Woche, wie bisher so auch künftig das meinige beitragen und glaube, mir als Verfasser der Spezialbuchhaltung

für das Uhren- und Edelmetall-Gewerbe hierzu die Berechtigung erworben zu haben.

Nun könnte ich als Ziel meiner Darlegungen darauf ausgehen, die Einführung der von mir bearbeiteten Spezialbuchhaltung zu empfehlen. Das liegt mir aber fern, vielmehr möge jeder seine Buchhaltung, wenn sie sich bewährt hat, weiterführen, und ich rate nur, sie so zu vervollständigen, daß sie mit wenig Arbeit die Resultate der meinigen zeigt, die jeden in den Stand setzen, die Berechnung des Reingewinnes, der Umsatz- und LuxusSteuer leicht vornehmen zu können. Leider gibt es eine große Anzahl von Geschäften, deren Buchhaltung auch heute noch im Argen liegt, deren Inhabern die Kenntnis, vielleicht auch die Energie abgeht, eine solche einzurichten. Andererseits treten, wie die Ausführungen meines Artikels über die Lagerbewertung zeigen, im Hinblick auf unsere neue Steuergesetzgebung so viele Zweifelsfragen auf, daß man einen Berater schwer entbehren kann. Bereits vor sieben Jahren ist von mir die der Redaktion meiner Fachzeitschriften unterstellte

Buchhaltungszentrale

für das Uhren- und Edelmetall-Gewerbe

ins Leben gerufen worden, die sich mit den vielseitigen Aufgaben der Auskunftserteilung und Beratung befaßte und sich sogar erbot, die Einrichtung von Büchern zu übernehmen, wie auch die Jahresabschlußarbeiten einschließlich der Festsetzung des versteuerbaren Reingewinnes zu erledigen.

Nur die erste der beiden genannten Aufgaben hat sich erfreulich ausgewirkt. Meine Buchführung wurde von vielen Fachgenossen eingeführt. Auch wurde von uns in verwickelten Fällen die Einrichtung der Buchführung an Ort und Stelle übernommen. Nur die damals angebotene Übernahme von Monats- und Jahresabschlüssen ist bisher nicht in Anspruch genommen worden. Leider kann das nicht als Zeichen dafür betrachtet werden, daß nun bei allen Fachgenossen die Sache in guter Ordnung sei, vielmehr fehlte bei manchem eben der Zwang, seinen Geschäftsbetrieb durch eine einwandfreie Buchhaltung vollwertig zu machen. Die Umsatzund Luxussteuer setzte nun erstmalig mit dem Zwang der Kassa- und Lagerbuchführung ein, und die Gesetze über die Vermögensabgaben fordern die regelrechte Inventuraufnahme einschließlich der Lagerbewertung. Wären schon früher manche Fachgenossen besser vorangekommen, wenn sie

eine gute Buchführung

gehabt hätten, wie viel mehr ist eine solche unter den ganz anders gewordenen Verhältnissen notwendig, um eine geradezu unhaltbar werdende Lage zu verhüten. Der Uhrmacher und Goldschmied selbst kann vor lauter produktiver Arbeit vielfach beim besten Willen nicht dazu kommen, vollständige Bücher zu führen. Geeignete Kaufleute, welche die Besonderheiten unseres Berufes verstehen und herangezogen werden könnten, finden sich selten, oder aber, wo sie zur Verfügung stehen, liegen, namentlich in mittleren und kleinen Städten,

Bedenken vor, ihnen den tiefsten Einblick ins Geschäft zu geben. Aus diesem Dilemma könnte es nur einen Ausweg geben: Die Fernbuchhaltung.

Diese führt die Bücher unter Verschwiegenheitspflicht, eingestellt auf die Steuergesetze, auf Grund wöchentlicher Berichte über alle Einnahmen und Ausgaben der Fernkunden, gibt periodische kurze Gegenberichte, Bemerkungen über auffällige Tatsachen und liefert prompt alle erforderlichen Abschlüsse und Bilanzen. Damit hätte der Geschäftsmann den kaufmännischen Teil seiner Pflichten in guten Händen und könnte sich selbst der praktischen Arbeit widmen. Etwas Ähnliches besteht seit langen Jahren schon in Leipzig in der Gesellschaft für landwirtschaftliche Buchführung von Ökonomierat Professor Dr. Howard, und Landwirte sind doch gewiß vorsichtig und nicht leicht dazu zu bewegen, ihre Verhältnisse Fremden darzulegen. Howard beschränkt sich nicht auf den Abschluß und die Errechnung des Reingewinnes allein, sondern er zeigt dem einzelnen Landwirt, der sich seiner Führung anvertraute, an welcher Stelle er unproduktiv gearbeitet hat. Howard führt also eine Tätigkeit aus, die für den einzelnen, wie für unsere ganze Volkswirtschaft von außerordentlicher Bedeutung ist. Diese Aufgabe würde auch der Fernbuchhaltung für Uhrmacher und Goldschmiede, sowie den Vertrauensbuchhaltern der Innungen und Vereine zufallen, die ebenfalls den Ratsuchenden darauf aufmerksam machen würden, wie es um sein Geschäft steht und was er zu tun hat, um seine Lage zu verbessern.

Mein Vorschlag geht nun dahin:

1. daß jeder Goldschmied und Uhrmacher, der eine gelordnete Buchführung nicht besitzt, sofort darangeht, (dieselbe einzurichten;

2. daß jene Fachgenossen, die aus Mangel an Zeit oder aus Unkenntnis des Buchhaltungswesens nicht in der Lage sind, sich die Bücher selbst einzurichten, sofort [mit einem Buchhalter des Ortes in Verbindung treten und sich entweder die Buchhaltung einrichten lassen, um sie selbst weiterzuführen, oder aber diesem Buchhalter auch den Monats- und Jahresabschluß übertragen; 3. daß Innungen und Vereine sich einen gemeinsamen Buchhalter heranziehen, der die Beratung aller Mitglieder übernimmt, oder bei jedem, der es wünscht, die Buchhaltung einrichtet und evtl. auch den Monatsund Jahresabschluß anfertigt;

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4. daß alle jene, die sich einem Buchhalter des Ortes oder dem Gemeinschaftsbuchhalter der Körperschaften nicht anvertrauen wollen, sich einen Buchhalter in einer benachbarten Stadt suchen, oder an unsere Buchhaltungsund Beratungszentrale herantreten, um sich von dieser eine Fernbuchhaltung einrichten zu lassen.

Ich mache damit auch für unsere Branche keinen neuen Vorschlag, denn eines der bedeutendsten Uhrengeschäfte, das reichlich mit gutem Personal ausgerüstet ist, läßt seine Monats- und Jahresabschlüsse seit Jahren durch einen

tüchtigen Zeitbuchhalter

ausführen, was nebenbei noch den Vorteil hat, daß die Endergebnisse der Kenntnis des Personals vorenthalten bleiben. Der Chef dieses Hauses kann also in Ruhe seinen übrigen zahlreichen Obliegenheiten nachgehen, und er wird um keinen Preis den buchhalterischen Vertrauensmann entbehren wollen, um so mehr nicht, als die Entlohnung gegenüber den vielen Vorteilen keine Rolle spielt.

Ich will versuchen, diese Vorteile darzustellen: Jeder Uhrmacher und Goldschmied erlangt mit der Einführung einer geordneten Buchhaltung ohne weiteres eine größere Freiheit des Handelns, er weiß, wie es um sein Geschäft steht und kann infolgedessen Verbesserungsmaßnahmen

treffen, er weiß, ob und wieviel er einkaufen kann und darf, an welchen Artikeln er am meisten verdient, um solche vorzugsweise für den Verkauf zu pflegen. Er steigt im Ansehen seiner Lieferanten und seiner Kollegen. Vom kaufmännischen Standpunkt sieht man den als vollwertig an, der geordnete Bücher führt und klare Verhältnisse hat. Die übrigen zählt man zu den Krämern, die weniger kreditwürdig sind und geringer im öffentlichen Ansehen dastehen. Die beiden Gruppen werden sich bei den Fachgenossen eines Ortes bald unterscheiden lassen, und jeder muß sich häten,

zur zweitklassigen Gruppe

gerechnet zu werden, denn auch das kleinste Geschäft kann in dieser Hinsicht erstklassig sein.

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Im Luxussteuergesetz ist den Körperschaften zur Pflicht gemacht, Buchhaltungskurse einzurichten, als eine zwingende Folge des Umstandes, daß den Steuerbeamten das Recht der Nachprüfung der Bücher sogar in den Geschäftslokalen eingeräumt wird. Man warte also nicht, bis ein unserem Fach fernstehender Kontrolleur die Bücher prüft, sondern suche sich beizeiten selbst einen Buchhaltungsfachmann, der allen Innungs- und Vereinsmitgliedern für die Beratung zur Verfügung steht und den Behörden gegenaber vertraut mit unseren Verhältnissen Interessen vertreten kann. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß falsche Beurteilung eines Falles in unserem Fache leicht zur Verallgemeinerung führen kann. Der von den Körperschaften gewählte Buchhalter gilt dann der Behörde gegenüber als die für unser Fach maßgebende Persönlichkeit.

unsere

Alle Ausführungen, die ich in meinem Artikel über Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten machte, sind im Engeren Rat der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung durchberaten worden. Ein Buchhaltungsfachmann, der diesen Sitzungen beiwohnte, machte den Vorschlag, die Buchhaltungszentrale zu der vorstehend bereits erwähnten Fernbuchhaltung auszubauen, also den gleichen Vorschlag, den ich bei Begründung der Buchhaltungszentrale bereits erwogen hatte. Heute wird es nicht leicht sein, eine für die Durchführung dieser undankbaren und aufreibenden Arbeit geeignete Persönlichkeit zu finden, die es versteht, sich der Sache mit Geschick, Hingabe und einer großen Dosis Geduld zu widmen. Ich erkläre mich darum bereit, die von mir gegründete Buchhaltungszentrale an die nunmehr verbundenen Reichsverbände, Zentralverband und Deutsche Uhrmacher - Vereinigung, als Arbeitsgebiet zu übertragen, erbiete mich auch, einen geeigneten Buchhaltungsfachmann einzuarbeiten.

Immer wieder weise ich aber darauf hin, daß der
Buchhhalter am Ort

das beste und bequemste Mittel ist zur Erreichung dieses Zieles. Für Innungen und Vereine ist es eine der dringendsten Aufgaben, sofort mit einem Buchhaltungsfachmann in Verbindung zu treten. Hier können sich benachbarte Körperschaften, Innungen und Vereine zusammentun, um für ihren Bezirk ähnliche Einrichtungen zu schaffen. Zunächst hätten diese Körperschaften dann Verbindung mit einem tüchtigen Buchhaltungsfachmann zu suchen, der Herz und Verständnis für den kleinen Gewerbetreibenden haben muß. Unter seinem Beistande würde ein Ausschuß von Fachgenossen einzusetzen sein, der Buchhaltungsfragen und überhaupt alle Fragen zweckmäßiger Geschäftsorganisation erörtert, zur Kenntnis und Klarstellung bringt. Dadurch wird die nötige Wechselwirkung zwischen kaufmännischer Auffassung und fachmännischem Bedürfnis hergestellt und eine Beratungsstelle geschaffen, an die sich jeder Fachkollege vertrauensvoll wenden kann. Es muß ihm dabei frei stehen, einen

Rat, die erste Einrichtung seiner Bücher, oder die dauernde Übernahme der Monats- und Jahresabschlüsse in Anspruch zu nehmen. Dabei ist es selbstverständlich, daß die internen Geschäftsangelegenheiten

traulich behandelt werden. Die Fachkollegen erfahren sie nur dem Buchhaltungsfachmanne bekannt und von ihm vernatürlich nicht. Der für eine Innung oder einen Verein gewählte Buchhaltungsfachmann wäre am besten als Arbeitsmitglied der Körperschaft anzusehen, er mußte zu den Sitzungen herangezogen werden und stände gewissermaßen unter Aufsicht aller Fachkollegen. Mit der Buchhaltungszentrale der beiden Reichsverbände müßte er in steter Fühlung bleiben, damit die Erfahrungen in den einzelnen Bezirken für die anderen verwertet werden können. Auf solche Art käme für unser Gewerbe ein Organisationsgebilde in Buchhaltungs- und Steuerfragen zustande, das für das Ganze wie für den einzelnen von größtem Vorteil sein würde. In Ansehung der Verarmung und ungeheuren Lasten unseres Landes hat der Staat das größte Interesse an gewinnbringenden Betrieben,

die möglichst hohe Steuern zahlen können. Während der Kriegszeit war man gezwungen, Fabriken zusammenzulegen, um die Produktion zu vereinfachen und zu erhöhen, und in den Revolutionstagen wurde die Sozialisierung, d. h. Zusammenlegung in größtem Umfange, geplant. Wenn dies im Gewerbe und Kleinhandel kommen sollte oder überhaupt möglich wäre, dann würden zuerst die sich nur mit Mühe und Not über Wasser haltenden Kleinbetriebe davon ergriffen werden, die kaum den Bedarf für ihre eigene Person herauswirtschaften, geschweige denn anderen Arbeitskräften Verdienstgelegenheiten geben. Dieser Prozeß des Eingehens kleiner unrentabler Betriebe wird sich in der kommenden schweren Zeit auch ohne Sozialisierung ergeben. Sorge also ein jeder dafür, daß er gewinnbringend arbeitet und dem Staate Steuern geben kann. Damit nutzt er sich selbst und dem Volksganzen. Der Weg dahin führt neben Tüchtigkeit und Arbeitsamkeit über eine geordnete Buchführung, die der Leuchtturm im Meere unseres geschäftlichen Lebens werden muß.

Diamantmarkt-Bericht, Januar 1920.

Die

ie Diamantschleifereien in Amsterdam stehen heute vor der großen Frage, wie sie Rohdiamanten bekommen sollen, um die Arbeiter weiter beschäftigen zu können. Man ahnt nicht, was es heutzutage sagen will, genügend Rohstoffe zu beschaffen. Es scheint, daß von Monat zu Monat weniger Diamanten gefunden werden, da der Mangel an Rohstoff ständig sehr groß ist. Wenn es im vorigen Jahre noch möglich war, Rohdiamanten aus zweiter Hand gegen riesige Aufzahlungen zu bekommen, ist heute auch das ganz ausgeschlossen, so daß verschiedene Schleifereien nicht wissen, wie sie ihre Arbeiter beschäftigen sollen. Deshalb wird das Syndikat in London mit dringenderer Nachfrage bestürmt, als je zuvor.

Auch die große Nachfrage nach geschliffener Ware dauert fort, nur Melees machen eine Ausnahme; aber nach kleinen Brillanten von 20 ab per Karat und achtkant, sowie 4 per Karat nach oben ist ein solches Verlangen, daß alles, was fertig wird, sofort gegen hohen Preis verkauft ist. Nicht nur Amerika ist das Land, welches immer noch viel kauft, auch England, Indien und Japan treten als große Käufer auf. Nachdem Mitteleuropa als Käufer nicht mehr wie früher in Betracht kommt, so brauchen die neuen Absatzgebiete wohl mehr als die alten, und die Nachfrage ist größer als die Erzeugung. Sollen die Geschäfte jedoch einen befriedigenden Verlauf nehmen, so`muß das Syndikat dafür Sorge tragen, daß mehr Rohsteine eingeführt werden.

Ein Führer und Leitfaden für die Luxussteuer in der Praxis.

Zur Neuordnung des Lehrlingswesens: Was war und ist der Lehrling?

Wie man das Gewicht aller, Goldwaren für jeden Feingehalt ablesen kann. Fortsetzung des Unterrichts über galvanische Bäder. – Sind die Engländer besser daran als wir? Kann der wahre Expressionismus brauchbaren Schmuck gestalten?

die Halbedelsteine von den Edelsteinen, die wie bisher

Kurzer Führer durch das Umsatz- und c) Halbedelsteine, einschließlich der synthetischen, Luxussteuergesetz für Goldschmiede, für Goldschmiede, und Gegenstände in Verbindung mit ihnen. Man hat unter Berücksichtigung der vorläufigen im Kleinhandel versteuert werden, getrennt, weil dieAusführungsanweisung.

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2. Die Luxussteuer beim Hersteller beträgt 15 v. H. Sie betrifft solche Gegenstände, die der Hauswirtschaft zu dienen geeignet sind, nicht aber bei einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit Verwendung finden, oder neben der Hauswirtschaft auch solche Verwendung finden können.

Aus den verschiedenen Gruppen haben für uns Bedeutung:

a) Gegenstände aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, soweit es nicht Gegenstände der Juwelier-, Gold- und Silberschmiedekunst sind. Nach der Anweisung betrifft die Herstellersteuer besonders Uhren, Tressenwaren, goldene Federn und Füllfederhalter. Von den Uhren die Wand-, Stand- und Stutzuhren und goldenen Taschenuhren, sowie silberne Taschenuhren mit mehreren silbernen Deckeln.

Silberne Taschenuhren mit nur einem silbernen Deckel sind nicht erhöht steuerpflichtig. Für sie ist also nur die allgemeine Umsatzsteuer von 1/2 v. H. maßgebend.

b) Gegenstände aus unedlen Stoffen mit Platin, Gold oder Silber belegt (plattiert oder doubliert) oder platiniert, vergoldet oder versilbert. Als unedler Stoff soll auch eine Legierung mit nicht mehr als 500/1000 Silbergehalt gelten. Taschenuhren dieser Art sind wieder befreit und nur der allgemeinen Umsatzsteuer von 12 v. H. unterworfen. Dagegen gehören hierher die Gegenstände aus sog. Silberdoublé. Für die Frage der Vergoldung oder Versilberung ist jetzt die Menge des verwandten Goldes oder Silbers ganz bedeutungslos. Auch die allerleichteste Vergoldung oder Vers lberung unterwirft den Gegenstand der Luxussteuer beim Hersteller. Taschenuhren, bei denen Nickel, Zinn, Kupfer verwendet ist, Wecker aus Messing, sind nicht erhöht steuerpflichtig. o

selben durchweg nicht mit echtem Edelmetall gefaßt würden, eine Annahme, die unsres Erachtens zu weit geht. Auch die Nachahmungen von Halbedelsteinen (Gablonzer Steine) werden in gleicher Weise besteuert.

d) Gegenstände aus oder in Verbindung mit Bernstein, Gagat (Jet), Korallen, Elfenbein, Meerschaum, Perlmutter oder Schildpatt, aber nicht Nachahmungen derselben. Ambroid (Prefbernstein) wird dabei nicht als Nachahmung angesehn.

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1) Schmucksachen aller Art, die nicht zu den Erzeugnissen der Juwelier-, Gold- und Silberschmiedekunst gehören, Glasketten, Zelluloidgegenstände. Haarschmuck, der lediglich dem Zusammenhalten der Haare dient, soll dabei luxussteuerfrei gelassen und nur der allgemeinen Umsatzsteuer unterworfen werden.

g) Stand-, Tisch- und Wanduhren aus oder in Verbindung mit Stein- oder Kunststein oder mit Erzeugnissen des Töpfergewerbes, oder in Verbindung mit plattierten oder doublierten, platinierten, vergoldeten oder versilberten oder keramischen Gegenständen, oder mit Luxusholz. h) Musikwerke aller Art, auch wenn sie nicht zum Gebrauch in der Hauswirtschaft bestimmt sind.

3. Die Luxussteuer beim Kleinhändler. Ihr sind von den für uns in Betracht kommenden Gegenständen unterstellt:

ם

a) Edelmetalle, sowie Gegenstände des Juweliergewerbes oder der Gold- und Silberschmiedekunst aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, wenn es sich nicht nur um eine Belegung oder einen Überzug unedler Stoffe mit Edelmetallteilen handelt. Im letzteren Falle sind sie beim Hersteller, wie wir oben sahen, mit 15 v. H. zu versteuern. Alle Gegenstände aus Platin, Gold oder Silber, die nicht üblicherweise im Juwelier-, Goldoder Silberschmiedegewerbe hergestellt werden, unterliegen gleichfalls der Herstellersteuer. Alle echten Schmuckwaren aber, auch wenn sie fabrikmäßig hergestellt sind, werden im Kleinhandel versteuert.

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