Page images
PDF
EPUB

die Kommission tagte in Ausführung des ihr gewordenen Auftrages gemeinsam mit Vertretern des Großhandels, der Fabrikanten, der Juweliere, Goldschmiede, der Optiker, der Warenhäuser, der Handwerks- und Handelskammern. Im ersten Entwurf der Regierung vom 26. Juli 1919 waren vier verschiedene Steuerarten vorgesehen, eine 1% ige allgemeine Umsatzsteuer, eine 5% ige allgemeine Umsatzsteuer im Kleinhandel, eine 10%ige Herstellersteuer, eine 15% ige Umsatzsteuer im Kleinhandel für Edelmetallund Edelstein waren. In diesen Verhandlungen erklärten die Vertreter der Warenhäuser,

daß sie kein Interesse an der Besteuerung beim Kleinhändler hätten, da durch die Steuerbuchführung für sie eine zu große Belästigung entstünde. Die

Vertreter der Juweliere und Goldschmiede erklärten, sie hätten kein Interesse an der Freigrenze für Bijouterien, da die Gefahr der Herstellung und Verbreitung von Schund statt Qualitätsware heraufbeschworen würde.

Die Vertreter der Fabrikanten und des Uhrengroßhandels erklärten, daß sie die Forderung auf Besteuerung beim Kleinhändler und eine Mindestgrenze unterstützen würden. Schließlich erkannte die Kommission, daß es, da die Warenhäuser kein Interesse an der Besteuerung beim Kleinhändler, die Juweliere kein Interesse an einer Mindestgrenze für Bijouterien zeigten, zweckmäßig wäre, sich auf das Erreichbare zu beschränken und nur die Besteuerung beim Kleinhandel sowie die Festsetzung einer Mindestgrenze von 250 Mk. für Uhren zu fordern, um nicht alles zu gefährden. Bei einer Besprechung von Kommissionsmitgliedern mit Herrn Regierungsrat Zetsche vom Finanzministerium erklärte dieser, entweder komme eine Besteuerung nach § 27 beim Kleinhändler, unter Fortfall der Freigrenze, oder eine Besteuerung beim Hersteller und Freigrenze in Frage. Der Vertreter der Uhrenfabrikanten erklärte, wenn es sich um die Wahl handle: Freigrenze mit Herstellersteuer oder Besteuerung beim Kleinhändler ohne Freigrenze, trete er für die letztere, unter Verzicht auf die Freigrenze, ein. Die erwähnte parlamentarische Kommission stellte sich auf den Standpunkt: Freigrenze, selbst wenn die Herstellersteuer kommt. Unter Zustimmung der einzelnen Verbände, deren Vertreter zur Entscheidung nach Berlin kamen, wurde eine dahingehende Eingabe verfaßt und an die Mitglieder der Nationalversammlung, sowie die Regierung abgesandt. Die einzelnen Fraktionen wurden ersucht, zu einer Besprechung Vertreter zu senden. Keine einzige Fraktion erschien. Die Natonalversammlung trat zusammen, und in der ersten Lesung erhielt der Gesetzentwurf die Zensur: ungenügend. Er wurde einem Ausschuß überwiesen. In den Zeitungen tauchte die Alarmnachricht auf, daß eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf Grund einer Vereinbarung der Mehrheitsparteien auf 11/2 bis 2% und der Luxussteuer auf 25% eintreten werde. Die parlamentarische Kommission trat sofort zusammen, und eine neue Eingabe wurde ausgearbeitet. Verschiedene Mitglieder der Kommission traten mit dem Unterausschuß der Nationalversammlung und einzelnen Mitgliedern desselben in direkte Verbindung. Schreiber dieses verhandelte allein sechsmal im Reichstage. Die Fachgenossen im Reiche wurden aufgefordert, die Parlamentarier direkt zu beeinflussen und sind dieser Aufforderung zum Teil in recht wirkungsvoller Form nachgekommen. Wenn wir uns das schließlich angenommene Gesetz ansehen, dann kann die parlamentarische Kommission mit Befriedigung konstatieren, daß, wenn auch nicht alles, so doch vieles erreicht wurde, doch kann ich das ganze Gesetz nicht zergliedern, sondern muß mich auf die wichtigsten Punkte beschränken.

Vorausgeschickt sei, daß der neu eingefügte § 13a ein Kinderprivileg

vorsieht. Wer mehr wie ein Kind unter 16 Jahren hat (den Kindern gleichgestellt gelten auch Eltern, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, die kein wesentliches Einkommen haben und einem Gewerbe nicht nachgehen können), genießt für jedes Kind oder jeden Versorgungsberechtigten bei einem Einkommen

bis 3000 Mk. einen jährl. Steuernachlaß von 40 Mk. bis 4000 Mk. einen jährl. Steuernachlaß von 30 Mk. bis 5000 Mk. einen jährl. Steuernachlaß von 20 Mk., also bei sieben Kindern oder Versorgungsberechtigten 240 Mk. jährlichen Steuernachlaß.

Wenden wir uns nun dem § 20 zu, der uns hauptsächlich angeht.

1. Der erhöhten Steuer unterliegen:

1. Gegenstände aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, soweit es sich nicht um die nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 erhöht steuerpflichtigen Gegenstände des Juweliergewerbes oder der Gold- und Silberschmiedekunst handelt. Silberne Taschenuhren mit nur einem silbernen Deckel sind nicht erhöht steuerpflichtig.

[ocr errors]

2. Gegenstände aus unedlen Stoffen, die mit Platin, Gold oder Silber belegt (plattiert oder doubliert) oder platiniert, vergoldet oder versilbert sind, mit Ausnahme von Christbaumschmuck, Taschenuhren und den zu II Nr. 17 bezeichneten Gegenständen. Als unedler Stoff gilt auch eine Legierung mit nicht mehr als 500/000 Silbergehalt.

In der ersten Lesung des Zwölfer - Ausschusses der Nationalversammlung war die

Sonderstellung der Juwelierwaren unter § 27 gefallen. Es bestand die Aussicht, verschiedene Gegenstände, wie Ketten, Manschettenknöpfe, Broschen und Kravattennadeln aus unedlen Metallen oder doubliert von der erhöhten Steuer freizubekommen, aber die Juweliere haben keinen Wert darauf gelegt. o Sämtliche Taschenuhren,

mit Ausnahme von silbernen Savonettes und goldenen Taschenuhren, sind nicht erhöht steuerpflichtig.

6. Gegenstände aus Kupfer, Zinn oder Nickel oder aus Legierungen, die diese Metalle enthalten, sowie Gegenstände, die mit diesen Metallen oder ihren LeTaschenuhren und gierungen belegt (plattiert) sind. Spielwaren dieser Art, sowie Weckeruhren aus Messing sind nicht erhöht steuerpflichtig.

Zu Abs. 9 betr. Gegenstände aus oder in Verbindung mit optischen Gläsern, war die Kommission der Auffassung, daß alle Brillen und Klemmer als luxussteuerpflichtig gelten. Bei der Einzelberatung im Plenum ist der Antrag gestellt worden, zum mindesten alle Brillen und Klemmer in unechten und Doubléfassungen steuerfrei zu lassen. Als der Antrag bereits angenommen war, konstatierte der Abgeordnete Waldstein, daß Brillen und Klemmer

auch in goldenen Fassungen, da sie zum Ausgleich körperlicher Gebrechen dienen, luxussteuerfrei sind, der Regierungsvertreter bestätigte das, und der Antrag wurde zurückgezogen. Sämtliche Brillen und Klemmer bleiben somit luxussteuerfrei.

Nach Abs. 12e sind Uhrarmbänder aus Leder luxussteuerfrei.

§ 20 II 19 betrifft Stand-, Tisch- und Wanduhren aus oder in Verbindung mit Stein oder Kunststein oder mit Erzeugnissen des Töpfergewerbes, ferner auch bei

[merged small][ocr errors]

mit Ausnahme der aus Stein oder Kunststein oder aus Porzellan oder Erzeugnissen des Töpfergewerbes bestehenden Gehäuse steuerfrei. Bedenklich erscheint der Hinweis auf I Nr. 2. Die Steuerbehörde könnte der Ansicht sein, daß versilberte oder vergoldete Zifferblätter oder Pendel schon genügen würden, um die Uhren erhöht luxussteuerpflichtig zu machen. Nach Mitteilungen, die mir von Mitgliedern des Zwölfer - Ausschusses gemacht wurden, ist das nicht der Fall. Versilberungen und Vergoldungen des Pendels und Zifferblattes dienen nur zum Schutz des Werkes, und getroffen werden sollen durch den Hinweis nur die Bronzegehäuse. Auf Seite 35 des Berichtes des Ausschusses ist auch ausdrücklich hervorgehoben, ebenfalls auf Anregung der Kommission, daß die Verzierungen an den sogenannten Schwarzwälder Uhren nicht als feine Schnitzarbeiten gelten. Im § 21 ist ein

Schutz gegen die Willkür der Steuerbehörden vorgesehen. Die gesetzgebende Körperschaft, das Parlament, hat sich die Überwachung der Ausführung gesichert, und der Reichsrat erläßt noch nähere Bestimmungen über die Abgrenzung der verschiedenen Paragraphen. Die Bestimmungen treten außer Kraft, soweit der Reichstag es verlangt. Dieser § 21 ist deshalb von Wichtigkeit, weil er es möglich macht, Unzuträglichkeiten, die sich bei der Ausführung des Gesetzes ergeben, mit Hilfe des Reichsrates und des Steuerausschusses zu beseitigen.

[ocr errors]

Die erhöhte Umsatzsteuer auf Edelmetall- und Edelsteinwaren bleibt bestehen,

denn § 27 Abs. 1 ist in der zweiten Lesung des Ausschusses wieder in der Fassung des Entwurfes hergestellt worden. Diese lautet: Die Steuer erhöht sich auf 15% bei der Lieferung der folgenden Gegenstände im Kleinhandel:

1. Edelmetalle, sowie Gegenstände des Juweliergewerbes oder der Gold- und Silberschmiedekunst aus oder in Verbindung mit Edelmetallen, wenn es sich nicht um eine bloße Belegung oder einen Überzug unedler Stoffe mit Edelmetallteilen handelt. Edelsteine, einschließlich der synthetischen und Perlen, sowie Gegenstände aus oder in Verbindung mit Edelsteinen und Perlen. Als unedler Stoff gilt auch eine Legierung mit nicht mehr als 500/1000 Silber. Vorrichtungen, die zum Ausgleich körperlicher Gebrechen dienen, unterliegen der erhöhten Steuer nicht. ᄆ Die Goldschmiede und Juweliere werden also in Zukunft weiter gezwungen sein, ein

Lager- und Steuerbuch

ם

zu führen. Eine Steuerhinterziehung kann nach § 47 unter Umständen den 20 fachen Betrag der hinterzogenen Steuer von 15% kosten oder auch Gefängnis. In der zweiten Lesung ist auch ein § 27 a eingefügt worden, der besagt, daß eine Lieferung im Kleinhandel im Sinne des § 27 nicht vorliegt, wenn die Gegenstände zur

gewerblichen Weiterveräußerung,

sei es in derselben Beschaffenheit, sei es nach vorheriger Umarbeitung oder Verarbeitung für eigene oder fremde Rechnung, erworben werden. Wenn sich z. B. ein Uhrmacher von einem Goldarbeiter ein Schmuckstück anfertigen läßt, so muß nicht der Goldarbeiter die Steuer zahlen, sondern der Uhrmacher. Der Goldarbeiter darf den Gegenstand jedoch nur steuerfrei an den Uhrmacher

abliefern, wenn derselbe ihm eine steuer- und stempelfrei auszustellende

behördliche Bescheinigung

ם '

vorlegt. Dieser Paragraph ist bei Reparaturen, oder wenn der Goldarbeiter Zutaten liefert, von Wichtigkeit, da sonst doppelte Besteuerung eintreten würde. Die Steuerbuchführung für die unter § 20 und 27 fallende Steuer wird in § 25 geregelt. In das Steuerbuch müssen die Lieferungen nach Gegenstand, Betrag des Entgelts, Tag der Lieferung und Zahlung eingetragen werden. In den Fällen, in denen die Steuer nach Vorschrift des Gesetzes nicht zu entrichten ist, muß der Grund dafür aus dem Steuerbuche zu ersehen sein, insbesondere ist im Falle des § 27 a auf die vom Wiederveräußerer vorgelegte Bescheinigung zu verweisen. Aus dem Lagerbuch muß der Bestand der Gegenstände bei Beginn jedes Steuerabschnittes und der tägliche Ein- und Ausgang zu entnehmen sein. Nähere Bestimmungen erläßt der Reichsrat nach Anhörung der amtlichen Berufsvertretungen. Es wird zu erwägen sein, welche Art der Steuerbuchführung die zweckmäßigste ist, um dahingehend den Reichsrat zu beeinflussen.

Der § 52, der in der zweiten Lesung des Ausschusses neu hinzukam, enthält die

Nachbesteuerung des Lagers.

Er lautet: Soweit § 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1918 eine erhöhte Steuerpflicht von 10% im Kleinhandel vorsieht, bleibt diese erhöhte Steuerpflicht bis zum 31. Dezember 1920 für die nach § 20 steuerpflichtigen Gegenstände aufrecht erhalten, die sich bereits am 31. Dezember 1919 im Besitze des steuerpflichtigen Kleinhandelsbetriebs befinden und im Laufe des Kalenderjahres 1920 von diesem veräußert werden. Der Regierungsvertreter sagte im Ausschuß zur Begründung des § 52 unter anderem: Jeder Ladenbesitzer ist zum 1. Januar ohnehin verpflichtet, seinen Lagerbestand aufzunehmen. Wenn die Fachgenossen sich also nicht der

Gefahr einer Doppelbesteuerung

der steuerpflichtigen Artikel beim Hersteller und einer Nachbesteuerung ihres Lagers mit 10% im Kleinhandel aussetzen wollen, so müssen sie ihren Lagerbestand zum 1. Januar sorgfältig aufnehmen. Es wäre noch mancherlei über das Monstrum von Umsatzsteuer, das für uns kein erfreuliches Weihnachtsgeschenk ist, zu sagen, doch mögen vorerst diese Bestimmungen genügen, die für uns die Die AusHauptsache des ganzen Steuergesetzes sind. führungsbestimmungen des Reichsrats sind noch nicht veröffentlicht.

Frostsichere Schaufenster.

Ingewöhnlich früh und streng hat der Winter eingesetzt, und zahlreich waren deshalb die Anfragen, die aus den Kreisen unserer Leser wegen Auftauens der befrorenen und beschlagenen Schaufenster in unsrer Redaktion einliefen.

Eigentlich sollte der kluge Goldschmied und Juwelier vorbauen und mit der Anlage einer zweckdienlichen Schaufenster-Einrichtung, die ohne mehr oder weniger große Umwälzung nicht vor sich gehen kann, nicht bis zum Winter warten, sondern in der stillen Zeit damit ans Werk gehen. Das Bestreichen der Fenster mit den im Handel befindlichen Fertigfabrikaten, sowie mit Glyzerin und Spiritus, mit Taupulver u. dergl., ist und bleibt nur ein Notbehelf. Durchgreifender schon ist eine elektrische Abtau-Einrichtung oder Rampen-Gasbeleuchtung

(Abb. 1). man ein

[ocr errors]

Letztere läßt sich sehr leicht herstellen, indem an die Gasleitung anzuschließendes Rohr mit

kleinen Löchern in geringen Abständen versieht und in ganzer Schaufensterbreite, nach der Scheibe zu geneigt, anbringt. Die kleinen schrägen Stichflammen dürfen aber keinesfalls die Scheibe lecken, da diese sonst springt. Aus dem gleichen Grunde muß man auch für gleichmäßige Wärmequellen, gleichgroße Löcher, ganz besonders bei Luftzug, besorgt sein.

Vortrefflichen Schutz gegen Beschlagen gewährt auch eine zweite Glasscheibe

nach Art der Doppelfenster. Je nach der Möglichkeit des Anbringens kann sie 4 bis 8 cm von der ersten entfernt stehen, und beide Scheiben müssen luftdicht abgeschlossen werden. Zu Anfang der kühlen Jahreszeit müssen sie an einem sonnigen Tage sehr sauber gereinigt und getrocknet werden. In den Zwischenraum setzt man einige zur Hälfte mit Chlorkalium oder konzentrierter Schwefelsäure angefüllte Behälter, worauf man luftdicht abschließt und die Fugen möglichst noch mit Glaserkitt ausschmiert. Evtl. kann man größere Fugen auch mit Moos ausstopfen und mit Papier überkleben. Diese Einrichtung ist sowohl gegen Befrieren als gegen Beschlagen unbedingt sicher, aber nur bei nicht zu großen Scheiben anwendbar. Die genannten Chemikalien, wie man oftmals beobachten kann, ohne Schutz ins Fenster zu setzen, ist für unsere Branche aus naheliegenden Gründen ausgeschlossen. Die

praktischste Einrichtung

ist eine gute Ventilationsanlage,

[ocr errors]
[ocr errors]

und sie läßt sich oft schon mit ganz primitiven Mitteln herstellen, indem man oben und unten in den Schaufensterrahmen in Abständen von 12 cm Löcher bohrt, deren untere 2, und obere Reihe 4 cm Durchmesser hat. Jede Öffnung soll mit einer Klappe zum Verschließen versehen sein; besser jedoch ist ein verschiebbares Ventilationsgitter oder ein Hebel, wodurch man sämtliche Löcher mit einem einzigen Handgriffe verschließen oder Öffnen kann. Da durch den Luftzug viel Staub von der Straße hereingezogen wird, so wird oft der Fehler begangen, die unteren Löcher zu klein zu schneiden, wo

Abb. 2.

a

Abb. 3.

[merged small][ocr errors][merged small]

Ventilationsgitter direkt unterhalb der Scheibe auf den Mauersockel aufsetzen kann (Abb. 2 und 3). Das innere Schiebegitter wird zweckmäßig noch mit Drahtgaze überzogen. Das äußere feststehende, oben und unten etwas breitere Gitter d wird mit einem Falz gearbeitet, in de die Schaufensterscheibe a eingelassen wird. Zwischen dem Schaufensterkasten (Podium) c und der Scheibe wird ein 10 cm breiter Zwischenraum gelassen, der durch einen mit Drahtgaze bespannten Holzrahmen b ausgefüllt wird. Die von der Straße kommende kalte Luft tritt durch das vertikale Ventilationsgitter d ein, läßt in dem nach dem Laden zu gleichfalls abgeschlossenen Hohlraum den Staub fallen, dringt durch den horizontalen Gaze - Rahmen b nach dem Schaufenster c, bestreicht die Scheibe a und tritt durch die oben angebrachten Ventilationsöffnungen wieder ins Freie. Bei allen derartigen Anlagen ist natürlich Voraus

setzung, daß das Schaufenster so dicht als möglich gegen den Laden abgeschlossen ist.

Für die gegenwärtige Zeit, in der es unmöglich ist, an eine solche Anlage zu denken, wollen wir noch ein paar schnell anzuwendende Mittel empfehlen: 1) Man löse 55 g Glyzerin in 1 Liter 63 prozentigem Spiritus. Sobald die Mischung wasserklar erscheint, reibe man die innere Fläche der Scheibe mittels Leinwandlappens oder Putzleders damit ein. 2) Man nehme ungemischt ganz konzentriertes Glyzerin und verfahre in derselben Weise. Es ist empfehlenswert, die Prozedur nach einigen Tagen zu wiederholen. 3) Man bestreiche das Fensterglas mit Benzin, reibe mit angewärmtem Wachs nach und poliere schnell. Ein erprobtes Mittel zum Bestreichen ist auch eine Lösung von Pfd. Kochsalz, in je 1/4 Liter Wasser und Spiritus, auch Glühstoff, in langen schmalen Blechkasten, ähnlich der Rampen-Beleuchtung, an die Scheibe gesetzt, leistet gute Dienste.

[graphic]
[ocr errors]

Unsere Zeit der Lichtnot bedingt glänzende Glasscheiben, die doppelt wirken müssen, so lange es Tag ist!

[merged small][merged small][ocr errors]

heit der Farbe und Gestalt, mit der Ruhe ihres vornehmen Glanzes und ihrer, das Auge des Beschauers fesselnden Schönheit, dem Edelstein nicht mit Unrecht zur Seite gestellt wird. Die Kriegsjahre haben den Wert der Perle bezw. ihren Preis gewaltig in die Höhe geschraubt, was noch deshalb besonders hervortritt, weil Edelsteine stark ins Ausland abwanderten.

Die hohe Bewertung der Perle rückt die Frage in den Bereich unsrer Betrachtungen, wie es möglich ist, solche Werte tunlichst lange zu erhalten, sie eher zu erhöhen als auf abfallende Bahn geraten zu lassen. Dieses Thema war seit Jahrzehnten ein Leitgedanke unsrer Fachblätter, in denen man die verschiedenartigsten Abhandlungen über Perlenbehandlung lesen konnte.

[blocks in formation]

daß schon der Schweiß des menschlichen Körpers die Perlen mehr oder weniger angreift, und grade dieser Umstand gab Veranlassung, durch jahrelange Proben nach einem Mittel zu suchen, um einem Verderben der Perlen weitmöglichst zu begegnen.

Es ist leider wahr, daß dem Schmuck seitens der Schmuckträger von jeher eine auffallend geringe Sorgfalt zugewendet wird und dieser oft wochenlang an den ungeeignetsten Aufbewahrungsorten liegt. Jede Hausfrau weiß und betrachtet es als selbstverständlich, daß man einen Anzug, ein Kleid morgens gründlich reinigt, bevor man sie wieder anzieht, und daß man die Fußbekleidung täglich mehrmals einer gründlichen Reinigung unterzieht. Anders die Behandlung des Schmuckes!

Ist ein Familienfest, ein Ball oder sonstiges Vergnügen vorüber, so wird der Schmuck, oft mit Schweiß und Staubteilchen der Festsäle, mit den Spuren des Anfassens achtlos abgelegt, anderen Tages in ein Schmuckkästchen eingeschlossen und so aufbewahrt, bis man ihn zu einer neuen Festlichkeit wieder herbeiholt. Bedenkt man dabei noch, daß die Damen der Gesellschaft sich vor dem Ballbesuch, nachdem der gesamte Schmuck angelegt ist, mit Parfüm bestäuben, das meist scharfe Ingredienzen enthält, so kann man sich einen Begriff machen, welchen Feinden die Perlen standhalten müssen.

Hat man Einzelperlen wie bei Nadeln, Ohrgehängen, Anhängern und Broschen, so ist der Schaden noch kein so bedeutender, da diese Perlen meist nur an einer Seite angebohrt, mit einer Klebemasse (Mastix, Perlkitt) aufgekittet sind, wodurch die Verletzungsstelle (denn eine solche ist die Anbohrstelle auf alle Fälle) geschlossen wird. Immerhin ist auch hier Vorsicht notwendig; eine Verletzung durch ätzende Säuren und Schweiß könnte in diesen Fällen immerhin nur durch die äußere Oberschicht (Epidermisschicht) erfolgen. - Anders bei den

Schnurperlen,

die doch von einem Ende zum andern quer durch die Mitte durchgebohrt und auf Schnüre gereiht werden, um meist auf dem bloßen Körper getragen zu werden. Solche Schnurperlen sind also durch einen ganzen Bohrkanal in ihrem Innersten verletzt, freigelegt und, da gerade diese innerste Substanz reiner kohlensaurer Kalk ist, ganz empfindlich den äußeren Einwirkungen ausgesetzt. Wie aber Kalksubstanzen leicht für jegliche Feuchtigkeit zugänglich sind, davon kann sich jeder Laie durch kleine Proben überzeugen,

Diese Verletzbarkeit der Perle, diese Schädlichkeit des Bohrganges, kannte man seit Jahrzehnten, aber man hat nichts Ernstliches unternommen, um einer

Zerstörung vorzubeugen, obwohl man wissen mußte, daß diese Zerstörung im Innern der Perle

vor sich geht und schnell das schönste Gebilde zugrunde richten kann. Es ist doch klar, daß an der Bohrstelle die geringste Einwirkung kosmetischer Artikel, Salben, Parfüms, Schweißausscheidungen sich dem Kalk mitteilen, in denselben eindringen und dadurch schon die Farbe und Durchscheinbarkeit der Perlen beeinträchtigen und den Kalk von innen zersetzen, auflösen und so die ganze Perle von innen heraus zerstören müssen. Dann kommt erst der Gang zum Juwelier, die Klage über den schon weit fortgeschrittenen Schaden, und nicht selten gibt es Vorwürfe über den vermeintlich schlechten Einkauf. Jahrelange Versuche haben nun Wandel geschaffen, und heute ist ein Präparat gefunden, welches in einigen Wochen versandbereit sein, diesen Schäden wirksam begegnen und bei noch nicht verletzten Perlen vorbeugend wirken wird. Dieses Präparat, Perigold genannt, kann den Perlen von jedem Fachmann

nach genauer Gebrauchsanweisung

selbst zugeführt werden und schließt sofort die Bohrstellen gegen jeden äußeren Einfluß, ohne die Perle auch nur im geringsten an Glanz, Farbe und Durchscheinbarkeit zu beeinträchtigen.

Leicht war es nicht, eine Zusammensetzung zu finden, die den Anforderungen genügte, um so mehr als ein Mittel gefunden werden mußte, das nicht in die Kalksubstanz der Perle eindringt und sich nicht damit verbindet; eine Veränderung des „Orients" mußte verhütet werden. Es war außerdem Bedacht darauf zu nehmen, daß die Lösung die nötige Härte erhält, um allen Einwirkungen, wie durch heißes Wasser oder Schweiß, standzuhalten, und endlich boten sich noch Hindernisse in den zu verwendenden Substanzen durch die kriegswirtschaftlichen Zustände.

Dennoch ist es endlich gelungen, zum Vorteil der ganzen Branche ein für den Goldschmied unentbehrliches Präparat in diesem „Perlgold“ zu finden. Dasselbe wird in drei Nuancen in den Handel gebracht: 1. für reinweiße Perlfarben, 2. für gelbliche Abtönungen, 3. für graue und grauschwarze Töne. Damit kann der Goldschmied nicht nur die in seinem Besitze befindlichen Perlen selbst imprägnieren, er kann auch seine Kunden auf diese neue Erfindung aufmerksam machen, und diese werden ihren Perlenschmuck gern dem Fachmann bringen, um ihn gegen ein entsprechendes Entgelt präparieren zu lassen. Die so glücklich zum Ziele geführten Versuche werden weiter fortgesetzt, und wie es gelungen ist, den Bohrgang der Perle wieder unsichtbar zu verschließen, ohne deren Verwendbarkeit im Geringsten zu hindern, so hoffen wir, unsern Lesern bald mitteilen zu können, wie auch schadhafte Stellen an der Oberschicht der Perle, der Epidermis, zu erkennen und zu verschließen sind.

Über die Arbeitsweise

der galvanischen Bäder.

Von H. Krause, Iserlohn.

(Die galvanischen Båder sind die Schmerzenskinder so manchen Betriebes und das in der Hauptsache deshalb, weil es den mit ihrer Bedienung bzw. Beaufsichtigung Betrauten an einem tieferen Einblick in ihre Arbeitsweise fehlt. Diesen in der Form des Gesprächs zwischen Meister und Lehrling zu geben, ist die Aufgabe nachfolgender Zeilen:)

Über die Strom- und Spannungsverhältnisse
der galvanischen Bäder.

I.

Lehrling: Ihr habt mir, Meister, vielerlei Anweisungen gegeben, deren Sinn mir ganz unklar ist; in den Feierabendstunden verspracht Ihr, mich über mancherlei aufzuklären, was zu erläutern während der Tagesarbeit die Zeit nicht ausreicht. Meister: Gern will ich dies tun, denn nur der wird ein tüchtiger Arbeiter werden, der nicht nur mit der Hand, sondern auch mit dem Kopf arbeitet, der denkend erfaßt und prüft, was er durch der Hände Arbeit schafft und dadurch sich die Fähigkeit erwirbt, später vorzubedenken, was er tun soll, wie er in jedem Falle am besten und schnellsten zum Ziele kommen kann. Aber worüber willst Du zunächst Aufklärung haben?

Lehrling: Ihr habt mir beim Arbeiten an den galvanischen Bådern oft gesagt, ich soll so und soviel Volt oder so und soviel Ampère einstellen und auch gezeigt, wie ich dies durch

Drehen eines Hebels tun kann, aber ich weiß noch weder, was ein Volt noch ein Ampère, noch was Elektrizität überhaupt ist. Meister: Frage nicht gleich nach dem Wesen der Elektrizität, darüber vielleicht später einmal. Heute wollen wir die Elektrizität als etwas Gegebenes ansehen, als eine Naturkraft, die die Fähigkeit besitzt, mancherlei Arbeit zu leisten, unsere Elektromotoren zu bewegen, Licht und Wärme zu erzeugen, Kraft und Bewegung, Schriftzeichen und Laute auf weite Entfernungen zu übertragen und, was uns zunächst angeht, in unseren galvanischen Bädern die Metallsalze zu zerlegen und das Metall daraus abzuscheiden.

Lehrling: Ihr sprecht eben von Metallsalzen, was versteht Ihr darunter?

Meister: Du kennst mancherlei Metalle?

[ocr errors]
[blocks in formation]

Meister: Halt, das Messing besteht aus Kupfer und Zink, es ist zwar ein Metall in technischem Sinne, in chemischer Beziehung müssen wir es aber von den reinen Metallen unterscheiden, wir nennen es eine Legierung. Doch genug davon, Du hast auch schon einige ätzende Flüssigkeiten kennen gelernt, die wir Säuren nennen?

Lehrling: Ich habe schon mit Schwefelsäure, Salzsäure und Salpetersäure gearbeitet; neulich hattet Ihr auch einen festen Stoff, den Ihr Borsäure nanntet.

Meister: Gewiß es gibt noch vielerlei Säuren, auch der Essig gehört dazu. Für heute sei es genug Dir zu sagen, daß ein Salz die Verbindung eines Metalls mit einer Săure ist; der Dir schon bekannte blaue Kupfervitriol ist zum Beispiel die Verbindung des Kupfers mit Schwefelsäure.

[ocr errors]

Lehrling: Dann ist wohl auch das Speisesalz eine Verbindung eines Metalls mit Säure?

[ocr errors]

Meister: Das Speisesalz oder das Kochsalz ist die Verbindung eines Dir nicht bekannten Metalls, des Natriums, das im metallischen Zustande sehr schlecht haltbar, in seinen Verbindungen aber sehr verbreitet ist, mit Salzsäure, die eben deshalb Salzsäure heißt, weil sie aus unserem „Salz" gewonnen wird. Ihrer chemischen Zusammensetzung nach heißt sie Chlorwasserstoffsäure, denn sie besteht aus den beiden Stoffen Chlor und Wasserstoff; Wasserstoff ist unter gewöhnlichem Luftdruck und gewöhnlicher Temperatur ein farbloses, brennbares und sehr leichtes Gas.

Lehrling: Davon habe ich schon gehört, man füllt die Luftschiffe damit, weil es so leicht ist.

Meister: Wasserstoff ist in allen Säuren enthalten, auch in der Schwefelsäure, der Salpetersäure, der Essigsäure. Wenn sich nun ein Salz bildet, tritt an die Stelle des Wasserstoffs der Säure das Metall; was von der Säure in das Salz übergeht, nennt man den Säurerest. Im Kupfervitriol ist das Kupfer verbunden mit Schwefelsäurerest, im Grünspan, dem essigsauren Kupfer, mit Essigsäurerest, im salpetersauren Silber oder Höllenstein, den Du auch schon kennen lerntest, das Silber mit Salpetersäurerest

[ocr errors]

Lehrling: Dann ist wohl im Kochsalz das Metall Natrium, von dem Ihr spracht, mit dem Salzsäurerest verbunden?

Meister: Ganz richtig, nur ist der Salzsäurerest nicht wieder aus mehreren anderen Stoffen zusammengesetzt, wie die meisten anderen Säurereste, sondern es ist ein einfacher Stoff, das Chlor. Lehrling: Diesen Stoff selbst kenne ich zwar noch nicht, wohl aber seinen Geruch vom Chlorkalk her. Kochsalz ist also wohl die Verbindung von Chlor mit Natrium?

Meister: Man nennt es deshalb in der Chemie Chlornatrium. Doch wir wollen nicht zu weit abschweifen und zu unseren galvanischen Bädern zurückkehren.

[blocks in formation]

Chronik

Der teuerste Diamant der Welt. Der teuerste Diamant, der augenblicklich zu verkaufen ist, heißt „Jubilé“ (Jubiläum). Der Stein hat einen Durchmesser von 6 cm und ein Gewicht von 239 Karat; er ist sehr regelmäßig geformt und von außergewöhnlichem Feuer. Das Juwel, das in Paris für 9 Millionen Franks versichert ist, entstammt den Minen von Jagersfontein bei Kimberley in Südafrika. Die Diamanten Excelsior und Großmoguel sind in denselben Minen gefunden worden. An die deutschen Künstler und Kunstgewerbler wendet sich das Leipziger Meßamt neuerdings mit einer Einladung zur Beteiligung an der Entwurfs- und Modellmesse, die mit der nächsten Frühjahrsmesse in Leipzig (29. Februar bis 6. März) verbunden werden soll. Die Entwurfsund Modellmesse wirkt als Vermittlungsstelle zwischen Künstlern und Fabrikanten und strebt die Qualitätssteigerung der deutschen industriellen Arbeit unter Mitwirkung der Künstlerschaft an. Die Entwurfs- und Modellmesse ist keine Verkaufsausstellung fertiger Waren, sondern eine Gelegenheit zur Vorlage neuer künstlerischer Entwürfe und Modelle, wie sie von den Fabrikanten und Industriellen gesucht werden. Die eingereichten Entwürfe unterliegen einer Prüfung, um Minderwertiges und Durchschnittsarbeit fern zu halten, ohne daß jedoch eine besondere Richtung bevorzugt wird. Außer dem Hauptaufnahme-Ausschuß bestehen Örtliche Aufnahme-Ausschüsse.

[ocr errors]

Neben Brillanten sind Smaragde gegenwärtig die gesuchtesten und daher teuersten Edelsteine.. Auf dem Weltmarkt hat sich ihr Preis vervierfacht, in Deutschland infolge des niedrigen Standes der Valuta etwa verdreißigfacht. Der Cirund für diese riesige Preissteigerung ist in der geringen Ausbeute der auf Columbischem Gebiet liegenden südmerikanischen Gruben zu suchen, die 95 Prozent der gesamten Weltproduktion an Smaragden liefern. Augenblicklich verhandelt die columbische Regierung, als Besitzerin, mit einem europäischen Konsortium, das die rationelle Ausbeutung der Gruben betreiben will. □ Mitteilungen des Bayer. Kunstgewerbevereins. Während bisher die Zeitschrift „Kunst und Handwerk“ allein die publizistischen Aufgaben innerhalb des Vereins zu erfüllen hatte, werden jetzt monatliche Mitteilungen herausgegeben, denen hauptsächlich die chronistische Verständigung unter den Mitgliedern, Artikel über Kunstfragen und Orientierung über die Weltlage zufallen, während die Vierteljahrschrift Kunst und Handwerk" ergänzend vor allem das Bildermaterial bringen soll. Das erste Heft der Mitteilungen ist soeben erschienen. Es enthält beherzigenswerte Ausführungen über die Ziele des Kunstgewerbevereins, den Bericht über die heurige Hauptversammlung, dann Nachrichten über Wettbewerbe usw. und ein paar Linolschnittbilder.

Neue Goldfelder. Im fernen Westen der Vereinigten Staaten und Kanadas ist ein ähnliches Goldfieber ausgebrochen, wie es vor Jahren fast die ganze Welt nördlich von der mexikanischen Grenze ergriffen hatte, als die berühmten Goldfelder von Klondyke entdeckt wurden. Diesmal handelt es sich um Goldfelder, die im Gebiete des Gopper-Sees entdeckt worden sind. Außerdem hat man aber auch bei Winnipeg große Mengen Gold gefunden. Es wird berichtet, daß ein Mann kürzlich mehrere mit Gold gefüllte Säcke nach Le Pas brachte, wo er Barren daraus herstellen ließ. Die Folge dieser Meldungen war ein Wettlauf nach den genannten Gegenden, und die Geschäfte in den Grenzstädten verdienen riesige Summen mit dem Verkauf von Ausrüstungsgegenständen für die Goldsucher. Eine Diamantenschleiferei in Kimberley. Der Londoner Korrespondent berichtet dem „Algemeen Handelsbladet": In der Versammlung der Aktionäre der „De Beers Company" teilte der Vorsitzende mit, daß die Gesellschaft beschlossen habe, in Kimberley eine Diamantschleiferei zu gründen, welche mit 100 Mühlen und elektrischer Kraft versehen und zu normalen Bedingungen an bestimmte Personen vermietet werden wird.

Im Kriege selber ist das Letzte nicht der Krieg! Schiller, Die Piccolomini 1, 4.

[ocr errors]
« PreviousContinue »