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Straße entwendet. Den Dieben, die den Schaukasten vollständig demolierten, fielen außerdem noch mehrere wertvolle Kleinigkeiten in die Hände.

Danzig. Große Schiebungen mit Edelmetallen aus den Beständen der Reichswerft sind aufgedeckt worden. Anfang September wurden von der Westpreußischen Materialverwertungsgesellschaft 10000 Kilo hochwertiges Edelmetall, das an eine Berliner Firma verkauft worden war, in einen Waggon verladen und vom Werftgelände nach Berlin befördert. Als nach mehreren Wochen die Zahlung der Kaufsumme noch nicht erfolgt war, wurde bei der Käuferin angefragt, und nun stellte es sich heraus, daß der Waggon in Berlin nicht eingegangen war. Die Untersuchung ergab, daß der Waggon unter mißbräuchlicher Verwendung eines Frachtbriefes der genannten Gesellschaft noch einmal an eine andere Firma aufgegeben worden ist. Der Versender des Waggons konnte festgestellt werden. Er will den Inhalt für 35000 Mk. von einem Vorarbeiter gekauft haben.

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Hamborn a. Rhein. Wie uns berichtet wird, wurde bei den schweren Ausschreitungen auch eine ganze Anzahl Goldwaren- und Uhrengeschäfte zum Teil gänzlich demoliert und ausgeraubt; am schwersten heimgesucht wurden die größeren Geschäfte von Dalinghoff, Jakuttek, Kellermann, Rothardt und Schmitz. Die Polizei versagte bei dem Ansturm gänzlich, obgleich es ihr sehr wohl möglich gewesen wäre, die gewaltige Ausdehnung der Plünderung zu verhindern; der Gesamtschaden ist ein enormer, nach vorläufiger Schätzung dürfte er zwischen 20-30 Millionen Mk. betragen. Ganze Straßenzüge, in denen ehemals frisches geschäftliches Leben pulsierte, gleichen einem einzigen großen Trümmerfeld.

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Harburg. Aus dem Schaufenster eines Juweliers in Groß-Schiepfen wurden für 25000 bis 30000 Mark Uhren und Goldwaren gestohlen, während der Geschäftsinhaber in seiner Wohnung Abendbrot af. Ichtershausen. Noch unermittelte Diebe brachen nachts in die hiesige Kirche und stahlen sämtliches Abendmahlsgerät, Altarbezüge usw. Königsberg. In einer der letzten Nächte zertrümmerten Einbrecher die Spiegelscheibe des Schaufensters eines in der Vorderen Vorstadt gelegenen Goldwarengeschäfts. Die Diebe entwendeten durch die entstandene Öffnung 14 verschiedene Herrentaschenuhren, 12 Herrenarmbanduhren, 5 Damenarmbanduhren, eine Damenuhr aus Tulasilber, mehrere Chatelainen und einen silbernen Anhänger in Form einer Rose im Werte von zusammen mehreren tausend Mark. Angaben, die zur Ermittelung der Täter und des Gestohlenen dienen können, werden nach Zimmer 60 des Polizeipräsidiums erbeten.

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Lipine. Am Weihnachtsabend sind beim Uhrmacher J. Noleppa durch Einschlagen der Schaufensterscheibe Goldwaren im Werte von 2000 Mk. entwendet worden. Durch die Kriminalwachtmeister Berke und Zaborowski ist der Täter in Schwientochlowitz am 1. Weihnachtsfeiertag mit den Goldwaren festgenommen worden.

Linz. Bei der Firma Böhler in Kapsenberg wurde das neue Laboratorium erbrochen. Die Täter stahlen mehrere Platintiegel für Schmelzzwecke im Werte von 3 Millionen Kronen.

Lüdinghausen. Dem Uhrmacher Hubbert wurden nachts u. a. 50 goldene und je 100 silberne Damen- und Herrenuhren, viele Trauringe im Werte von 30000 bis 40000 Mk. gestohlen. Einen mit goldenen Uhren verpackten Kasten hatten die Diebe, die vermutlich gestört worden sind, stehen lassen.

München. Kriminalbeamte der bayerischen Verwertungsstelle für Heeresgut sind einer großen Goldschiebung auf die Spur gekommen, die infolge raschen Zugreifens noch im letzten Augenblick verhindert werden konnte. Zwei Zahntechniker waren gerade im Begriffe, zwei Goldbarren im Gesamtgewichte von etwa 3 Kilo an eine dritte Person zu verkaufen, als man sie verhaftete. Eine fachmännische Untersuchung ergab, daß es sich um 22 kar. Gold handelte, das einen Gesamtgeldwert von 141000 Mk. repräsentiert.

Neubrandenburg. In das Uhrmacher- und Goldwarengeschäft der
Firma Greuel in der Treptower Straße wurde ein Einbruch verübt.
Es wurde ein Schaufenster eingeschlagen und Uhren- sowie Gold- und C
Schmucksachen im Werte von etwa 7000 Mk. gestohlen.
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Stettin. Aus dem städtischen Museum ist eine alte Sammlung gestohlen worden. Es sind 127 altarabische Silbermünzen (Dirhems), die in Pommern gefunden worden waren und im Museum in einem verschlossenen Ausstellungstische aufbewahrt wurden, verschwunden. Der Dieb hat den Tisch mit einem Nachschlüssel geöffnet. Es ist möglich, daß er versuchen wird, die Beute in Berlin zu verkaufen. □ Weißenfels a. S. In die Goldwaren- und Uhrengeschäfte von Franz Hoffmann, Kl. Rolandstraße 7 und O. Kronenberg, Markt 9-10, wurde eingebrochen. Die Beute der Verbrecher war beträchtlich. Auf Ergreifung der Täter und Wieder beschaffung der geraubten Gegenstände, in der Hauptsache Uhren und Ringe, sind hohe Belohnungen gesetzt.

Postalisches.

Postverkehr mit dem besetzten Gebiet. Die Abschnitte der Paketkarten zu Paketen aus dem unbesetzten Deutschland nach Orten in der französischen Zone der besetzten deutschen Rheingebiete dürfen wieder zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden. Postverkehr mit dem Saargebiet. Die Absender von Postpaketen nach dem Saargebiet befolgen häufig nicht die neuen Vorschriften aber die Beigabe der von der Besatzungsbehörde geforderten Begleitpapiere (je eine Zollinhaltserklärung in deutscher und in französischer Sprache, Anmeldeschein für die Statistik des Warenverkehrs, Ausfuhrerklärung und, wenn die zollfreie Einfuhr der Pakete in das Saargebiet beansprucht wird, auch Ursprungszeugnis). Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann die Zurückweisung der betreffenden Pakete, das Fehlen eines Ursprungszeugnisses insbesondere die Forderung sehr hoher Zollgebühren seitens der Verwaltung des Saargebiets zur Folge haben. Päckchen dürfen nach dem Saargebiet nicht mehr abgesandt werden. Postpaket.Nachnahme zwischen Dänemark und Großbritannien ist ab 1. Januar 1920 möglich. Die Nachnahmegebühr beträgt 15 Öre für je 15 Kr.

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Postgiro Verkehr in Dänemark ist ab Januar eingerichtet, mit 25 Kr. Grundeinlage, 1,8%, Jahresverzinsung. Die Gebühren sind für Einzahlung 5 (über 25 Kr.: 10) Öre, Barauszahlung 5-10 Öre, beides zuzüglich 1/10 vom Tausend; von einem Postkonto zum andern gebührenfrei. Ferner können jetzt Postkreditive bis zu 3000 Kr., für 4 Monate gültig, ausgefertigt werden, worauf der Inhaber an jedem Postamt des Landes und bis zu zehnmal von seinem Guthaben abheben kann. Versand nach Holland. Von einem Amsterdamer Geschäftsfreund werden wir auf folgende Vorschriften der holländischen Postverwaltung hingewiesen, die wir unseren Lesern zur Beachtung empfehlen: „Für Waren, welche in holländischer Währung zu regulieren sind, ist auf der Zollinhaltserklärung auch der Wert der Waren in Gulden anzugeben. Wenn die Waren in Mark oder Kronen zu bezahlen sind, ist der Wert nur in Mark oder Kronen, aber nie in Franks zu deklarieren. Obgleich auf der Begleitadresse der Versicherungswert nicht höher als 800 Mk. oder 1000 Kr. angegeben werden darf, soll auf den Zollinhaltserklärungen stets der genaue Wert jedes Paketes angegeben werden.“

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Zolltarif-Auskünfte in Finnland. Laut neuer Verfügung des finnischen Staatsrats kann die Zollverwaltung (Tullstyrelsen in Helsingfors) auf Antrag, dem Warenmuster oder Beschreibung beizufügen sind, im voraus Auskunft erteilen über die Zollbehandlung einer Ware, die eingeführt werden soll, und zwar mit bindender Kraft für einen gewissen Zeitraum.

Patente und Gebrauchsmuster

Patent Anmeldungen

Hugo Hartmann, Berlin-Schöneberg, Luitpoldstr. 30. Manschettenknopf. 12. 12. 18. 44 a, 18. 318749.

August Baumgartner, Rorschach (Schweiz), Vertr.: G. A. F. Müller, Pat.-Anw., Berlin SW 61. Haarnadel. 11.9. 18. Schweiz 6.4. 18. 44a, 22. 318635. Fa. Wilhelm Deumer, Lüdenscheid. Ordensschnalle. 25. 4. 18. 44a, 32. 318636. ■ Karl Thumm, Reutlingen, Karlstr. 59. Zigaretten- oder Zigarrenspitze. 6. 11. 18. 44 b, 12. 318 677. 0

Erich Zander, Siemensstadt b. Berlin, Nonnendammallee 99. Verfahren und Vorrichtung zur Gewinnung von Edelmetallen aus Meerwasser u. dgl.; umgeschrieben auf Armin Husserl, Berlin-Schöneberg, Salzburger Straße 18. 21. 3. 17. 40, 22. 310722 „K“.

Württembergische Metallwarenfabrik A.-G., Geislingen a. Stg. Uhrenhalter für
Armbanduhren in Verbindung mit Schmuckschale. 8. 12 19. 341. 727.749.
Wilhelm Bueß, Hannover, Stader Chaussee 41. Schachtofen mit Öl- oder Gas-
feuerung zum Schmelzen leichtflüssiger Metalle. 30. 6. 17. 31 a. 727441.
Georg Nickel, Nürnberg, Johannisstr. 144. Manschettensicherung, 28.4.19. 44 a.

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Präzisions-Fallhammer

für Riemenantrieb

Geeignet für Massiv- und Hohlpressungen
Unentbehrlich für Silber-, Schmuck- und Metallwarenfabriken

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einer Auswahlsendung im Handel

mit Uhren, Gold- und Elfenbeinwaren. loseren Behandlung der Pakete auf Post- und Bahntransporten erhöhte

I'

einem schwebenden Rechtsstreite zwischen zwei Kaufleuten war die Handelskammer Plauen zu folgendem Tatbestande um Erstattung eines Gutachtens gebeten worden: Der Kläger ließ dem Beklagten auf dessen Verlangen hin eine Auswahlsendung in Elfenbeinwaren zugehen. Eine Frist für Rückgabe der nicht behaltenen Waren war nicht vereinbart worden, vielmehr hatte der Kläger die den Waren beiliegende Rechnung mit dem Stempel „Auswahlen erbitte innerhalb 14 Tagen zurück, anderenfalls feste Rechnung erteilt wird" versehen. Da ihm die Waren erst nach Ablauf dieser Frist wieder zugingen, verweigerte er deren Annahme mit der Behauptung, es sei üblich, mangels einer besonderen Vereinbarung Auswahlsendungen unverzüglich zu untersuchen und den nicht behaltenen Teil sofort zurückzuschicken, widrigenfalls die Ware als fest gekauft zu gelten habe, zum mindesten sei nach Handelsbrauch der Lieferant berechtigt, die Frist für die Rückgabe der Auswahl waren einseitig und für den Abnehmer verbindlich festzusetzen. Das Gutachten der Handelskammer lautet wie folgt: Wenn der Inhaber eines Uhren-, Gold-, Bijouterie- und Drechslerwarengeschäftes auf sein Verlangen hin von einem Goldwarenhändler Elfenbeinwaren, wie Halsketten, Zigarettenspitzen und Brieföffner zur Auswahl zugeschickt erhält, so wird es von den beteiligten Kreisen als üblich bezeichnet, daß er diese Sendung unverzüglich prüft und sich entscheidet, welche Gegenstände er behalten will, widrigenfalls sämtliche Waren als fest gekauft zu gelten haben. Wenn auch einzelne Lieferanten in den Vorkriegszeiten, in denen Elfenbeinwaren in genügender Menge im Handel waren, langjährigen und guten Abnehmern gegenüber nicht immer auf sofortiger Prüfung und Rückgabe von Ansichtssendurgen bestanden haben mögen, so wird doch gegenwärtig, wo ganz allgemein ein großer Mangel an den in Frage kommenden Artikeln herrscht, durchweg auf strenge Einhaltung dieses Brauchs gesehen. Die Frage, ob eine Rückgabe der nicht behaltenen Waren am 15. Tage auf jeden Fall als verspätet zu betrachten ist, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Verhältnisse zu entscheiden sein. Es ist z. B. bei den jetzt obwaltenden Verkehrsschwierigkeiten nicht ausgeschlossen, daß bei größeren Entfernungen ein Paket für die Zurücklegung seines Weges vom Lieferanten zum Abnehmer oder umgekehrt allein schon 8 bis 10 Tage beansprucht. Weiter könnte beim Empfänger die Absicht vorliegen, die ihm zur Auswahl zugegangenen Waren seinen Privatkunden auf einige Zeit zur Ansicht zu überlassen. In diesen Fällen wäre es unter Umständen möglich, eine am oder nach dem 15. Tage vorgenommene Rücksendung als ein unverzüglich" im Sinne der vorstehenden Ausführungen zu bezeichnen. Ist zwischen den Vertragsgegnern eine Rückgabefrist für die nicht behaltene Auswahlsendung nicht vereinbart worden, so steht dem Lieferanten nach der Ansicht der beteiligten Kreise das Recht zu, diese auf der Rechnung einseitig und für den Abnehmer verbindlich festzusetzen. Voraussetzung ist nur, daß diese Frist nach Lage der Sache als eine angemessene angesehen werden kann. Im übrigen ist die einseitige Fristbestimmung des Lieferanten für den Empfänger maßgebend. Hiernach ist als üblich festzustellen, einmal, daß der auf sein Verlangen hin eine Ansichtssendung in Elfenbeinwaren Empfangende diese unverzüglich zu prüfen und die nicht behaltenen Gegenstände sofort zurückzuschicken hat, widrigenfalls die ganze Sendung als fest gekauft gilt, sodann daß mangels einer hierüber zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarung der Lieferant die Frist für Rücksendung der nicht gekauften Auswahlwaren auf der Rechnung einseitig und für den Abnehmer verbindlich festzusetzen befugt ist.

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unangenehmen Auseinandersetzungen Anlaß. Der Empfänger verlangt und gewiß mit vollem Rechte eine tadellose, zuverlässige Verpackung der gekauften Ware, zumal heute bei der viel rücksichtsVorsicht am Platze ist. Der weitaus größte Teil der Anstände ist eben auf das Schuldkonto der staatlichen Beförderungseinrichtungen zu setzen. Ferner aber ist auch das Verpackungsmaterial ebenso minderwertig, wie teuer. Es ist deshalb nicht unbillig, wenn der Bezieher sich die Schwierigkeiten einmal vergegenwärtigt, mit denen sein Lieferant auch hinsichtlich der Kosten der Verpackung zu kämpfen

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hat. Auf einige Punkte möchten wir im Folgenden hinweisen. Wellpappe ist augenblicklich gar nicht einwandfrei zu beziehen, auch die Kisten taugen nidīts, sind außerdem so teuer, daß man die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, wenn man den Preis hört. Zur Verpackung gehört auch Holzwolle, die heute 84.- Mk. per 100 kg kostet. Zu einem mittelgroßen Postpaket wird mindestens 1 kg Holzwolle verbraucht, also für ca. 0.84 Mk., bei großen Poststücken sogar 2 kg. Die Verschnürung ist, wenn einigermaßßen haltbarer Hanfbindfaden Verwendung finden soll, nicht unter 40 bis 50 Pfg. für 1 Postpaket zu beschaffen. Das Schreiben der gelben und weißen Postpaketadressen, das Eintragen in die Kontrollbücher bedarf Arbeit und kann nicht umsonst geleistet werden. Das Einpacken der Ware, namentlich bei leicht zerbrechlichen Gegenständen, erfordert geübte Kräfte und auch genügend Zeit. Gute Kräfte sind heute sehr teuer. Es ist hieraus zu ersehen, daß die Nebenspesen auf jede Paketsendung sehr erheblich sind.

Der Bezieher ist leicht geneigt, die Ausgaben für Verpackung als verschwindend gering anzusehen. Viele der obenerwähnten Dinge, wie Holzwolle, Bindfaden beachtet er wohl oft überhaupt nicht. Obige Darlegungen mögen dazu beitragen, diese Meinungen etwas zu berichtigen und dem Fabrikanten Gerechtigkeit widerfahren zu lasser, wenn er die Verpackungsspesen scheinbar zu hoch ansetzt.

Die neue Auflage

von

Diebener's Kassebuch zugleich Steuerbuch

wird den Bestimmungen des neuen
Luxussteuergesetzes angepaßt sein
und in einigen Wochen zur Ausgabe
gelangen. Bestellungen, die wir
schon jetzt erbitten, werden nach der
Reihenfolge des Eingangs erledigt.

Die bisherigen Ausgaben des Diebener`schen Kassebuchs können weiterverwendet werden, nur müssen die Verkäufe vom alten Lager durch andersfarbige Eintragung (rot) oder auf andere Weise kenntlich gemacht werden, ebenso die Verkäufe der Gegenstände, die bereits beim Hersteller versteuert werden.

Verlag der

Deutschen Goldschmiede-Zeitung

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ARBEITSNACHWEIS der DeutfchenGoldschmiede-Zeitung

herausgegeben v. Wilhelm Diebener

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1920

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Anzeigenpreis: Die viergespaltene Petitzelle 1.20 Mk. Bei Wiederholungen entsprechender Rabatt Bellagen nach Übereinkunft Stellenangebote und Stellengesuche 80 Pig., alle übrigen kleinen Anzeigen 1.20 Mk. die Zelle Ausland 100% Zuschlag Bel Chiffreanzeigen werden bei örtlichen Anzeigen 50 Pig, bel Inlandsanzeigen 1 Mk. und bei Auslandsanzeigen 2 Mk. für Chiffregebühr berechnet Annahmeschluß für kleine Anzeigen Mittwoch abends Großhandels- und Export Ausgaben erscheinen in deutscher, englischer französischer und spanischer Sprache.

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1920 69

sofort gesucht. Georg Sommer,

Wiesbaden-Webergasse 14.

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