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lieferer schwer gemacht, besonders durch die Forderung: „Ich möchte meine Probe sehr schnell haben!" Eine andere heikle Frage ist bis zu einem gewissen Grade die der Probegebühren. Daß gerade sie falsch verstanden werden kann, möchte ich an einem Beispiel erläutern:

Läßt sich etwas gegen diese Fehlermöglichkeiten tun? Gewiß. Aber das beansprucht oft längere Zeit. Wird aber z. B. ein Barren zur Probenahme einer Scheideanstalt gegeben, so wird das Ergebnis womöglich bereits am gleichen Tage gewünscht, so daß gar keine Möglichkeit zur Besserung vorliegt. Da aber schließlich dem Barrenbesitzer an möglichster Genauigkeit viel liegt, so möchte ich ihm raten, die nötige Vorbereitung selbst zu unternehmen. Diese ist an sich sehr einfach, nur beansprucht sie einige Zeit.

Einige Jahre vor Beginn des Weltkrieges erschien in der

Die Genauigkeit einer Probe hängt, abgesehen von der Einwage (Ein- und Auswage müssen auf derselben Wage vorgenommen werden!), in der Hauptsache von der Muffeltemperatur ab, d. h. die Ergebnisse werden verschieden ausfallen, wenn zwei Proben desselben Materials bei verschiedener Ofentemperatur vorgenommen werden. Ursache hierfür ist,,Österreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen“ ein Kupellenzug, teilweise Verflüchtigung bei zu hoher Temperatur, nicht vollständiges Abtreiben (Oxydieren) des Bleies bei zu niedriger Temperatur usw. Diese Fehlerquellen sind ja meist unvermeidlich, aber man kann bis zu einem gewissen Grade dadurch vorbeugen, daß man eine „Vorprobe" macht und auf Grund der Ergebnisse derselben erst die Hauptprobe vornimmt. Entschieden besser ist es, nach dem Befund der Vorprobe direkt neben der Hauptprobe eine Legierung mit gleicher oder möglichst gleicher Zusammensetzung, die aber genau bekannt ist, mit zu bearbeiten. Da in diesem Falle Nebenprobe und Hauptprobe der gleichen Temperatur ausgesetzt ist, so kann dann der Probierer dem Ergebnis der Nebenprobe entsprechend die nötigen Korrekturen am Ergebnis der Hauptprobe vornehmen und so die Genauigkeit der Probe beträchtlich erhöhen. Diese Methode erfordert aber mehr Zeit, Arbeit und Materialien und kann natürlich nicht zu den gewöhnlichen Probegebühren verlangt werden. Daß die Temperatur eine so bedeutende Rolle spielen kann, soll an einer Gold-Platin - Silber - Probe gezeigt werden. Ist beispielsweise das Abtreiben in der Muffel bei zu geringer Temperatur vorgenommen worden, so ist das Blei nicht vollständig entfernt. Da nun die erste Auslösung des Röllchens mit Schwefelsäure geschieht, so wird, da Blei in Schwefelsäure praktisch unlöslich ist, dieses Blei nicht entfernt, das heißt soviel, daß man dann nicht Gold + Platin, sondern Gold Platin+ Blei zurückbehält. Nach nochmaliger Quartation wird mit Salpetersäure gelöst. Diese löst aber auch das Blei heraus, so daß nur Gold bleibt. Das Platin wird aus der Differenz bestimmt, d. h. (Gold+Platin) - Gold. Nun hatte man aber vorher Gold + Platin + Blei gewogen, so daß die Differenz nicht Platin, sondern Platin + Blei ist, das bedeutet aber: der Platingehalt wird zu groß oder, anders ausgedrückt, man bezahlt auch das Blei zum Platinpreis.

Es gibt dann noch Fehlerquellen beim Lösen, die durch den Cheminus der Metalle bedingt sind, man kann aber ohne große Sorge darüber hinweggehen, weil durch jahrelange Versuche dieser Teil der Probe dadurch auf ein möglichstes Minimum beschränkt worden ist, daß man bei Einhalten genauer Vorschrift praktisch den wahren Gehalt findet. Mithin wird ein Probierer also dann relativ sehr genaue Ergebnisse erhalten, wenn er den Schmelzteil der Probe mit Nebenprobe macht und beim Lösen sich genau an die Vorschrift hält.

Was nützt aber die genaueste Probe, wenn schon vorher ein Fehler gemacht wurde, nämlich beim Probenehmen? Daß gerade die Probenahme nicht allzu einfach ist, dürfte schon aus der chemischen Fachliteratur zu erkennen sein, wo es fast stets heißt: „Das Wichtigste bei einer chemischen Untersuchung ist die Probenahme.“ Es müssen also Eigenschaften des Probegutes berücksichtigt werden, die die Feststellung eines genauen Durchschnittes zu verhindern vermögen.

Bei Metallbarren ist dies die sogenannte Saigerung, d. h. das Sich-Anreichern der schwereren Bestandteile am unteren Teil des Barrens, und bei Gekrätzen der Unterschied des spezifischen Gewichtes zwischen den Metallen (7-19) und der eigentlichen Asche (2-3), wodurch bei nicht sehr sorgfältigem Durchmischen die schwereren Teile naturgemäß weiter unten liegen, also nicht gleichmäßig in der ganzen Masse verteilt sind.

sehr interessanter Artikel über diese Frage. Der Verfasser stellte fest, daß nicht nur bei Barren eine Saigerung einträte, sondern auch bei den Silber- usw. Körnern der Feuerprobe. An Hand genau aufgestellter Tabellen wies er dies zahlenmäßig nach. Zum Vermeiden dieser Saigerung schlug er einen, den Nichtfachmann eigentümlich anmutenden Kunstkniff vor: man solle nach dem Erstarren des Korns die Probe nicht sofort aus der Muffel nehmen, sondern noch einige Zeit glühen lassen. Hierdurch soll sich die Saigerung vermindern, d. h. die ursprünglich tiefer sitzenden Bestandteile durch das ganze Korn fast gleichmäßig verteilen. So sonderbar es klingt, es ist so. Was das für die Probe selbst zu bedeuten hat, dürfte daraus zu ersehen sein, daß zur Genauigkeit einer Feuerprobe es sehr nötig ist, so viel Silber im Korn zu erhalten, daß das Verhältnis Gold: Silber = 1:3 und Platin: Silber 1:4 ist, weil nur so das Silber vollständig herauszulösen ist. Hat sich aber im Korn das schwerere Metall im unteren Teil angereichert und wird das Korn dann zum Blättchen gewalzt, so hat das Blättchen auf der einen Seite mehr, auf der anderen Seite weniger Silber als nötig ist, was soviel bedeutet, daß ein vollständiges Auslösen nicht mehr stattfinden kann. Die Probe würde also ungenau werden. Was bei einem kleinen Korn möglich ist, muß bei einem Barren auch zu erreichen sein, der Unterschied liegt nur in der Zeitdauer. Will also der Barrenbesitzer schon von sich aus eine möglichst genaue Durchschnittsprobe erzielen, so braucht er nur seinen Barren je nach der Größe längere oder kürzere Zeit bei mittlerer Rotglut zu glühen.

Dieser Ausgleich oder Durchwandern in der festen Masse ist überdies bei anderen Metallen bekannt. Ich möchte nur auf den Zement- und Temperguß hinweisen. Will man Eisen an Kohlenstoff anreichern oder vermindern (meist in der obersten Schicht), so glüht man das Gußstück entweder in einem sauerstoffhaltigen Material (Entkohlung) oder in Holzkohlenpulver (Kohlung). Im einen Fall,.wandert" der Kohlenstoff,,hinaus", im anderen Falle ,,hinein".

Wie lange ein edelmetallhaltiger Barren zu glühen ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen, hängt lediglich von der Größe ab. Bei einer kleinen Planche genügen 2-3 Stunden, bei großen Barren dürften einige Tage nötig sein.

Die Probieranstalt kann diese Manipulation nicht vornehmen, denn es wird ihr die nötige Zeit schon nicht gelassen, außerdem würde bei den zahlreichen täglichen Probenahmen eine besondere Anlage dafür einzurichten sein, was sich aber nicht rentieren dürfte, weil eben der Probelieferer stets möglichst schnell bedient sein will.

Bei der Probenahme von Gekrätzen pflegt der Gekrätzbesitzer oft einen seiner Angestellten zur Überwachung der Mischerei zu senden. Das ist im allgemeinen nicht nötig, da der sogenannte „Gekrätz-Müller" diese Arbeit nach Vorschrift rein mechanisch macht, also eine Überwachung nichts ändert. Ist ein Abgesandter aber da, so hat er lediglich dafür zu sorgen, daß das Durchmischen (vermittels der Kegelschaufeln) möglichst oft wiederholt und die Probenahme durch die Quart" mit nachfolgendem Wiederweitermischen vorschriftsmäßig geschieht. Es ist aber, wie gesagt, eine derartige Überwachung meines Erachtens überflüssig, da bei der Gekrätzpräparation irgendwelche unlautere Handlungsweise nicht gut möglich ist. Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 20

Man kann wohl mit Recht behaupten, daß kein Gekrätzbesitzer mit dem Gehalt seines Gekrätzes an Edelmetall, bzw. mit dem, was er an Metall erhält, zufrieden ist. Die Gründe, die dafür angegeben werden, sind sehr verschieden. Es wird aber meist eins vergessen, daß nämlich bei dem späteren Verhütten des Gekrätzes ein quantitatives Ausbringen der Edelmetalle gar nicht möglich ist. Also kann der Fabrikant vernünftigerweise auch den tatsächlichen Gehalt gar nicht erwarten. Der Verlust beim Verhütten wird ungefähr der MinimumUngenauigkeit der Probe entsprechen. Nun sagt der Fabrikant: ,,Ich habe x kg Edelmetall verarbeitet, n Teile davon sind in der Ware, der Rest davon muß im Gekrätz sein." Nein, er muß nicht. Wenigstens nicht vollständig, wenngleich der Unterschied auch nicht sehr groß sein darf. Ist er sehr groß, dann ist meist irgendwo ein ungenaues Arbeiten die Ursache, und zwar beim Sammeln des Gekrätzes, allgemein gesagt der Abfälle (schlechte Abwässeranlage), ungenügende Vorbearbeitung des Probegutes, schlechte Probenahme oder nicht sorgfältige Probe. Mithin kann nicht von vornherein die Schuld ohne weiteres auf die Gekrätz- und Probieranstalt geschoben werden. Die Kontrolle muß bereits im Betrieb vorgenommen werden.

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Der sorgenvolle Abfällebesitzer wird dann leicht auf den Gedanken kommen, die sämtlichen oder doch die meisten Fehlerquellen dadurch vollständig unter seiner Kontrolle zu haben, daß er alles, also Gekrätzpräparation, Probenahme und Probe im eigenen Betriebe vornehmen läßt. Im allgemeinen ist dazu kaum zu raten. Selbstpräparation ist nur dann zweckmäßig, wenn im Betrieb so viel Gekrätz fällt,

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daß die immerhin kostspielige Anlage sich rentiert. Probenahme und Probieren ist nur dann zweckmäßig, wenn die Probiererei nebenbei oder, richtiger gesagt, in der Hauptsache zur Kontrolle der eigenen Schmelzerei dient. Es darf nämlich nicht vergessen werden, daß sowohl Gekrätzanstalt wie Hüttenwerk die Gekrätze nach ihrem Probebefund ankaufen bzw. das Metall davon liefern, also eine eigne Probe höchstens eine Art Beruhigungsmittel für den Fabrikant sein kann. Wenn dabei berücksichtigt wird, daß der Fabrikant, um Sicherheit für die Genauigkeit der Probe zu haben, unbedingt einen guten Probierer einstellen muß, also Gehalt und eigne Probekosten unter 500 Mark monatlich nicht gut zu ermöglichen sind, so wird man wohl meist vom Selbstprobieren absehen. Eine Ausnahme kann höchstens dort stattfinden, wo in der Nähe keine Probieranstalt vorhanden ist, so daß durch den häufigen Versand des Probegutes diese Unkosten die hohen Kosten einer Betriebsprobiererei ausgleichen.

Das öfters unbefriedigend erscheinende Ergebnis der Barrenund Gekrätzproben liegt genau genommen in dem Chemismus der Metalle begründet und kann bis zu einem gewissen Grade erst dann behoben werden, wenn oder falls bessere analytische Methoden gefunden werden. Dies kann aber nur durch ausführlichste Versuche in den Laboratorien von Hochschulen und Versuchsanstalten geschehen. Diese aber haben bei dem relativ hohen Wert der Edelmetalle nicht genügende Gelder, um die Versuchsmetalle zu beschaffen. Dem kann nur dadurch abgeholfen werden, daß man jenen Anstalten das Metall schenkungsweise zur Verfügung stellt. Im Dienst der Allgemeinheit der Bijouterie-Industrie!

Jagdschmuck.

Von August Bitterling.

Jicht jeder ist ein Freund von Jagdschmuck trotz seiner

Nicht

schönen Grandeln und Zähne. Sind doch viele der Ansicht, er ähnle den Jagdtrophäen wilder Völker. Wie oberflächlich dieses Urteil oder besser Vorurteil ist, zeigt schon. ein flüchtiger Vergleich. Während unkultivierte Völker sich einfach mit Knochen und Zähnen erlegter Tiere ohne jede Verzierung von Edelmetallen oder dergl., aber in möglichst auffallenden Größen behängen, um damit Mut, Geschicklichkeit und Tapferkeit zu beweisen, ist der Jagdschmuck unserer Kulturvölker von hohem künstlerischen Reiz. Knüpfen sich doch an alle diese Zeichen meist Erinnerungen an fröhliche Stunden, Stunden der Gefahr oder seltsame Abenteuer. Sie stehen deshalb bei unseren Jagdliebhabern in hohem Ansehen und werden von ihnen je nach ihrer Schönheit oder der Gelegenheit, bei welcher sie erbeutet wurden, eingeschätzt. Schon deshalb legt der Jäger auf die künstlerische Ausführung des Schmuckstückes besonderen Wert. Vom Goldschmied werden die Stücke gern in Laubwerk, Eichenblätter und Eicheln gefaßt. Unstreitig eignen sich ja diese auch infolge ihrer schönen und charakteristischen Form außerordentlich dafür, und man sieht auch öfter wirklich naturgetreu gearbeitete Motive. Leider begegnet man aber auch solchen, die jede Naturähnlichkeit vermissen lassen, ohne etwa dafür Anspruch auf Stilisierung machen zu können.

man sich nach dem gewünschten Objekt in der Natur um
und beginne schnellstens mit der Präparation, ehe der Gegen-
stand anfängt, trocken zu werden. Zu diesem Zweck bindet
man an den Stiel des Objektes einen Faden, hängt es in das
Gefäß und siebt nun den feinen, trockenen Sand langsam
hinein überschnelles Füllen würde die Form zerstören
bis auch der Stiel vollständig bedeckt ist. Dann stellt man
das Gefäß an einen trockenen Ort und läßt es 5-6 Wochen
unberührt stehen. Nach Verlauf dieser Zeit nimmt man das
Objekt heraus und hat nun ein Naturmodell, das sich nicht
mehr verändert und sich, luftdicht verschlossen, jahrelang hält.

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Nicht nur die Eichenblätter, auch die kleinen Eicheln lassen sehr oft an Natürlichkeit zu wünschen übrig. In sehr vielen Fällen begnügt man sich mit der Herstellung der Eicheln durch die Stanze, man prägt dieselben, zieht die Hälften ab und erhält nun statt einer runden Eichel eine eichelähnliche Linse, die sehr unschön aussieht. Es sei deshalb hier noch eine Anleitung zur Herstellung von naturgetreuen Eicheln und leeren Eichelnäpfchen gegeben.

Am besten fertigt man die Eicheln aus Charnier an, das man aus 0,9 mm starkem Gold- oder Silberblech in Breite von 10 mm zurichtet und je nach Bedarf im Zieheisen auf 2,5 mm auszieht. Ist das Charnier bis auf die Hälfte gezogen, so lötet man die Fuge mit hartem Lot zu und zieht bis zu der gewünschten Stärke weiter. Dann spannt man es in einen Reibahlenhalter, der die Stärke des Charniers faßt und läßt es, wie Figur 1 zeigt, soweit heraussehen, als man die Eichel groß zu haben wünscht.

Nun feilt man mit einer Dreikantfeile dicht am Halter erst den Absatz ein und richtet das Charnier nach oben eichelförmig wie d zu. Hierauf zieht man nach Figur 2 das Charnier soweit heraus, daß ein Stück in der Stärke des Eichelnapfes

An solchen nach der Natur gearbeiteten Schmuckstücken erkennt man, ob der Verfertiger mit künstlerischem Verständnis schafft und Naturfreund ist oder nur Arbeiter. Meist mangelt es dabei an guten Mustern und Vorlagen. Obgleich die Naturobjekte äußerst leicht und billig zu beschaffen sind, wird in den Werkstätten noch immer zu wenig Wert auf die Präparation derartiger Vorlagen gelegt; und doch ist die Herstellung sehr einfach, wenn man folgendermaßen verfährt: Je nach der Größe des Objektes nimmt man ein porösesc vorsteht und schneidet es mittels einer Säge ab. In einem Tongefäß (Blumentopf) oder eine Holzkiste (keine luftundurchlässigen Blechgefäße!) und beschafft sich so viel trockenen, feingesiebten Sand, daß man das Gefäß vollständig füllen kann. Erst wenn man Gefäß und Sand zur Stelle hat, sehe

zweiten Reibahlenhalter, der die Größe und Stärke nach Abb. 3 hat, feilt man den eckigen Absatz c rund als Eichelnapf d zu. Um eine schöne Spitze für die Eichel zu schaffen, zieht man ein Stück Draht, das fest in das Loch der Eichel

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Unter

Verschenkte Perlen

Abb. 3

Abb. 4

groben Mattpunzen. Ist die ganze Arbeit gefärbt oder oxydiert, so sticht man mit einem Fadenstichel von der Spitze der Eichel nach dem Eichelnapf zu Faden an Faden. Dies gibt der Eichel ein sehr schönes Aussehen. Diese Arbeitsmethode gewährleistet außer schneller Anfertigung der Eicheln und Eichelnäpfe eine wahrheitsgetreue und kunstvolle Wiedergabe der Naturobjekte.

Ein merkwürdiges Reichsgerichtsurteil. Der Berechnungsfehler geht zu Lasten des Verkäufers. Irrtumsanfechtung ist ausgeschlossen. Interläuft dem Verkäufer bei der Preisberechnung einer Ware ein Rechnungsfehler, sogenannter Kalkulationsfehler, ohne daß der Käufer davon weiß, so ist der genannte Vertragspreis für den Verkäufer verbindlich; er kann nicht auf Grund der Irrtumsanfechtung beseitigt werden, wenngleich die Anfechtung rechtzeitig erfolgt. Wie verhängnisvoll ein solcher Rechnungsfehler, der für den Käufer nicht ganz offensichtlich ist, für den Geschäftsmann werden kann, beweist der nachstehend mitgeteilte Rechtsstreit.

Der Kaufmann G. in Köln a. Rh. kaufte im Dezember 1923 bei dem Hofjuwelier D. in Köln a. Rh. ein Paar Perlen mit dem Auftrage, sie als Ohrringe zu fassen und zu Neujahr 1924 zu liefern. Auf Grund der vom Verkäufer angestellten Berechnung („einmal das Gewicht" multipliziert mit der Zahl des Wertes der Perlen) wurde ihm als Preis 850 holländische Gulden für die Perlenohrringe angegeben. Am 31. Dezember, als die Ohrringe abgeholt werden sollten, fiel dem Geschäftsinhaber auf, daß sein Sohn bei der Berechnung des Wertes der Perlen durch falsches Abstreichen eines Dezimalbruches statt 5455 holländische Gulden, nur 545,50 errechnet hatte. Der Geschäftsinhaber gab die Perlen deshalb nicht heraus und focht den Kauf am 2. Januar 1924 wegen Irrtums an. Nunmehr erhob der Käufer Klage auf Lieferung der Perlenohrringe zu dem Vertragspreis von 850 holländischen Gulden.

Landgericht und Oberlandesgericht Köln haben nach dem Klageantrage erkannt und den Beklagten zur Lieferung verurteilt. Ebenso hat das Reichsgericht entschieden. Aus den reichsgerichtlichen Entscheidungsgründen ist folgendes belangreich: Der Rechtsauffassung des Beklagten, daß es gegen Treu und Glauben im Verkehr und gegen die guten Sitten verstoße, wenn der Kläger noch auf Lieferung der Perlenohrringe bestehe, nachdem er in Verbindung mit dem Gutachten des Sachverständigen erfahren, daß der Kaufgegenstand 8 bis 10 mal mehr Wert habe als der Kaufpreis, kann nicht beigetreten werden. Sie würde, grundsätzlich angewandt, bedenkliche Folgen für die Verkehrssicherheit nach sich ziehen. Von Bedeutung ist

hierbei, daß der Käufer beim Kauf von dem Mißverständnis nichts gewußt hat. Wollte man dem Verkäufer zugestehen, daß er die Lieferung ablehne, weil der Käufer nachträglich von dem Mißverhältnis zwischen Ware. und Preis Kenntnis erhalten hat, so müßte dieses Recht grundsätzlich auch dann zugestanden werden, wenn die Übergabe einer solchen Ware im Geschäft bereits stattgefunden hat. Dadurch erwüchse eine für den Handelsverkehr nicht erträgliche Unsicherheit. Es muß also dabei bleiben, daß in dergleichen Fällen, wo ein vornehm denkender Käufer auf die Ausführung des Geschäfts verzichten würde, doch der gesetzliche Anspruch auf Erfüllung nicht versagt werden kann, sofern nur beim Abschlusse der Käufer noch nicht wußte, daß der Verkäufer sich in der Preisberechnung geirrt habe. Infolgedessen kann es dem Beklagten auch nichts nützen, daß er den Verkauf wegen Irrtums rechtzeitig angefochten hat. Etwas anderes wäre es, wenn der Beklagte den Wert der Perlen infolge ungenügender Sachkenntnis oder aus anderen Gründen irrtümlich zu niedrig geschätzt hätte und nur wegen dieses Irrtums den von seinem Sohne errechneten Preis für angemessen erachtet haben würde. So liegt aber der Fall nicht. Vielmehr ist bei der Berechnung des Wertes der Perlen ein Fehler unterlaufen, der außerhalb des Rahmens des eigentlichen Rechtsgeschäfts liegt und sich als unbeachtlicher Irrtum im Beweggrunde kennzeichnet. Das falsche Abstreichen einer Dezimalstelle kann dem Falle, daß der Erklärende sich verspricht oder verschreibt (was gewöhnlich ganz offensichtlich ist), nicht gleichgestellt werden. Anders würde sich die Rechtslage gestalten, wenn die Preisberechnung zum Gegenstande des Vertragsschlusses gemacht worden wäre, so daß der Kläger selbst mitgerechnet hätte, oder doch erkennen konnte, wie der Preis errechnet wurde und daß der Preis auf dieser Berechnung beruht. Das war jedoch nicht der Fall, vielmehr ist dem Kläger der Preis nur mitgeteilt worden. Auch darin, daß der Sohn des Beklagten die Berechnung angestellt und dabei den Fehler gemacht habe, liegt keine Handhabe der Anfechtung wegen Irrtums. Der Klage auf Lieferung mußte deshalb stattgegeben werden. (I 394/24. - 1. April 1925.) K. M., L. Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 20

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