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drin stehen. Es muß hier, um den Zusammenhang zu wahren, ein Streiflicht auf die Ursachen der augenblicklichen Krisis unserer Wirtschaft geworfen werden.

Wir können heute sagen, daß die Zeit der Inflation die Zeit der Tilgung unserer inneren deutschen Staatsschuld war - diese Schulden, in Höhe von etwa 120 Milliarden, wurden mit Hilfe der Inflation getilgt selbstverständlich nicht von nichts sondern, und das fühlt nun je länger je mehr jeder Einzelne, durch das gesamte Volksvermögen, im besonderen durch das Renten-, Hypotheken- und Sparkapital. Daneben taumelte Handel und Industrie im Wahn der Scheinblüte. Deutsche Erzeugnisse waren auf Grund der sich stetig entwertenden Valuta auf den Auslandsmärkten außerordentlich billig, ähnlich, wie es jetzt z. B. mit französischen Waren der Fall ist (was, nebenbei bemerkt, gerade hier in Pforzheim besonders verspürt wird), und fanden deshalb reißenden Absatz. Was die Pforzheimer Industrie anbetrifft, so teilt sie sich in zwei Lager, das eine setzte sich aus den Fabrikanten zusammen, deren Geschäft in der Hauptsache auf Export eingestellt war, jene dagegen fanden ihren Hauptumsatz im Inlandgeschäft. Ließ sich bei den exporttreibenden Firmen ein Substanzverlust nicht vermeiden, so war Substanzverlust bei den Fabrikanten, deren Hauptabsatzmarkt das Inland bildete. Selbstverständlichkeit - die jedoch zu jener Zeit nicht so sehr in Erscheinung trat, da man sich allgemein durch die Zahl der Nullen und durch das langsamere Anziehen der Preise (im Hinblick auf die rapid vorwärtsschreitende Geldentwertung) über den wahren Stand der Dinge hinwegtäuschen ließ.

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So kam dann nach langen, sich hinschleppenden Stabilisierungsverhandlungen, während deren sich die Mark ständig weiter entwertete, die Stabilisierung dem Dollar gegenüber auf 4,2. Dann war der Inflationsrausch mit einem Schlag vorbei, vorbei mit all seiner für die Exportindustrie recht günstigen Gefolgschaft. Die leichte Exportmöglichkeit hatte aufgehört, solide Kalkulation allein gab die Basis für weitere Geschäftsmöglichkeiten, der Markt mußte von neuem erobert werden. Was die einsetzende Krise unendlich verschärfte, war der gerade zu jener Zeit einsetzende Sturz des französischen Franken, Hand in Hand damit das französische Dumping, welches gerade an unserem Platze, wie es schon an dieser Stelle wiederholt ausgesprochen wurde, sehr verspürt wird.

Immer weiteren Kreisen kam es zum Bewußtsein, daß unserer Wirtschaft durch die Inflation jenes getilgte Kapital fehlte, von dem am Anfang dieser Ausführungen die Rede war, daß aber andererseits die Verpflichtungen vieler Firmen die frühere Höhe aufwiesen die Krise war allgemein geworden. Verbunden noch mit den Verlusten, die die Frankenspekulation beschert hatte und der ganz unvorhergesehenen Absatzstockung nahmen die Insolvenzen im Frühjahr 1924 einen ganz erschreckenden, dauernd steigenden Umfang an; nicht nur Inflationspflänzchen, sondern auch Firmen mit solider Wurzel wurden vom Wirbelwind erfaßt und zerschlagen. In jene Zeit fällt die Kreditrestriktionspolitik der Reichsbank, die aus der Erwägung heraus erfolgte, daß eine stabile Wirtschaft besser sei, als eine Wirtschaft in Scheinblüte. Dann wurde vor uns drohend das Phantom einer neuen Inflation offenbar die Regierung jedoch ließ die einmal mit starker Hand erfaßten Zügel nicht wieder locker. Die inflationistischen Ausläufer blieben uns wohl zu einem großen Teil erspart, und zwar mit Hilfe der rigorosen Kreditpolitik, die die Reichsbank zusammen mit der Rentenbank forcierte.

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Nun war die Zeit gekommen, in der es für den Fabrikanten beinahe unmöglich war, irgendwoher Geld zu erträglichem Zinsfuß zu bekommen, doppelt unangenehm, weil es für viele damals Existenznotwendigkeit bedeutete, sei es zum Zwecke der Einlösung von Wechselverbindlichkeiten, sei es zur Wiederauffrischung der verlorenen Substanz in Form von langfristigen Krediten. Im freien Markt ging jährliches Geld mit 80 Proz. und mehr um, welches Geld für einen rentablen Fabrikationsbetrieb überhaupt nicht in Frage kam, aber auch der reguläre Bankzinsfuß betrug 60–70 Proz. für eingeräumte Kredite, ein Kredit, der im besten Falle vom Fabrikanten nur für ganz kurze Zeit in Anspruch genommen werden konnte andernfalls mußte er lediglich für die Bank arbeiten. Der Streit, ob jene Zinsen als Wucherzinsen angesprochen werden müßten oder nicht, ist heute noch nicht beendet und es wird im Interesse jedermanns liegen, die in dieser Sache anhängigen Prozesse zu verfolgen. Um gerecht zu sein, muß gesagt werden, daß auch die Bankinstitute damals 10 Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 2 ·

unter der Geldknappheit einerseits, und unter ihren Inflationsverlusten anderseits litten (denn gerade die Banken waren es ja, die als große Markgläubiger viel verloren hatten), war es da weiter verwunderlich, wenn sie versuchten, aus der Lage der Industrie größtmöglichen Nutzen zu ziehen, ihr Geld so hoch wie möglich auszuleihen? Es ist bekannt, daß sich die Banken zu einer Vereinigung zusammengeschlossen haben ob sie dieser Zusammenschluß davor bewahrt, in einem Kreditwucherprozeß eine unrühmliche Rolle zu spielen, muß nach einer jüngst ergangenen Reichsgerichtsentscheidung bezweifelt werden. Weitere Entscheidungen werden in dieser Angelegenheit klären.

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Es gab nun in Deutschland ein Institut, welches jene phantastischen Zinssätze nicht mitmachte, die Reichsbank, die ihren Diskontsatz auf 10 Proz. beließ ihn auch während der ganzen Dauer jener Entwicklung am Geldmarkt nicht änderte. Natürlich waren die Mittel der Reichsbank nicht unbeschränkt, und sie war bei diesem billigen Diskontsatz auf eine strenge Auswahl unter den Kreditnehmern angewiesen - die Auswahl wurde den Leitern der verschiedenen Reichsbankfilialen überlassen. Hier ist nun ein Ansatzpunkt zu mannigfacher Kritik gegen zu einseitige Auswahl, gegen besondere Bevorzugung großer Firmen (was naturgemäß den kleineren Fabrikanten immer Anlaß gibt, ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen) usw. es kann hier nicht auf Details eingegangen werden, im übrigen sind gerade diese Punkte in der Öffentlichkeit sattsam breitgetreten.

Im Auge behalten wollen wir allerdings den Unterschied zwischen dem Gebaren der Reichsbank und der Privatbanken. Während die Reichsbank Kredit zu mäßigem Zinsfuß gewährte und dadurch vielen Fabrikanten half, die schlimmste Zeit zu überstehen wobei sie allerdings, wie schon angedeutet, auf eine Auslese angewiesen war vergaben die Privatbanken Kredite nur an diejenigen Kreise, die imstande waren, die verlangten Kredite zu bezahlen (oder auch, sich hierzu imstande glaubten!). Nun ist die Frage, ob die Privatbanken ihre volkswirtschaftliche Aufgabe nicht besser erfüllt hätten, wenn sie die Politik der Reichsbank wirksam unterstützt hätten, und die von jener Stelle vielleicht einseitig erfolgten Auslese dadurch etwas ausgeglichen hätten, daß sie Kredite in ungefährer Höhe des Reichsbanksatzes bei bescheidenem Nutzen an den Interessenten gebracht hätten, anstatt Sätze zu fordern, die zu verdienen dem allergrößten Prozentsatz der Kreditnehmer bei der Wirtschaftslage einfach unmöglich war.

Als die Abwärtsbewegung der Kreditsätze einsetzte, begann Hand in Hand damit die langsame, innere Gesundung unserer Wirtschaft. Die durch die Inflation aufgeblähten Firmen stellten sich entsprechend ihrem effektiven Goldmarkkapital um, die Fabrikation war wieder zu solidester Kalkulation gezwungen, zu ernstestem Streben, um sich neuerdings durchzusetzen, zu halten. Alte Absatzgebiete mußten wieder erobert, neue aufgesucht werden. Aber bekanntlich gehört zur Intensivierung des Exports Geld, Kredit, heute in erhöhtem Maße, Kredit zu annehmbaren Zinssätzen. Wie häufig wurde schon darauf abgehoben, daß gerade die Pforzheimer Industrie (im Hinblick auf die besonders gelagerte Art der Fabrikation und des Absatzes) speziell auf die Erlangung großzügiger Kredite angewiesen ist. Die Beschaffung des Fabrikationsmaterials setzt größeres Kapital voraus, insbesondere bedingt der Verkauf von Waren gegen Akzept Kredit. Da der Fabrikant selbst als Kreditgeber aufzutreten pflegt (die Ziele, die er gibt, schwanken zwischen drei Monaten und einem Jahr!), ist er auf ein Entgegenkommen der Banken doppelt angewiesen. In noch stärkerem Maße dann, wenn der Retourwechsel eine so allgemeine Erscheinung darstellt, wie dies leider heute der Fall ist, und (es hängt ganz von dem Weihnachtsergebnis ab) vielleicht auch im kommenden Frühjahr noch der Fall sein wird.

Wenn sich die Zinssätze für Kredite nun auch gesenkt haben, so sind sie doch noch lange nicht auf einem Niveau angelangt, das einem Vergleich mit dem ausländischen standhalten könnte; die Tatsachen aber sprechen dafür, daß eine weitere Abwärtsbewegung der Sätze stattfindet, endlich, auf Grund verschiedener Voraussetzungen stattfinden konnte. Tatsächlich ist es doch so, daß ein Kredit für den Fabrikanten erst dann rentabel ist, wenn er neben der Verzinsungsquote noch einen Teil des Kapitals herauswirtschaften kann. Nun stellen sich die Sätze etwa wie folgt: Für einen bewilligten Kredit, der im offenen Kontokorrentverkehr eingeräumt wird, fordert die Bank etwa 21-22 Proz. p. a.,

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für einen Diskontkredit nur etwa 13-19 Proz. p. a., wobei sich dieser Satz erstens aus den 10 Proz. Reichsbankdiskontsatz und zweitens aus einer sich je nach dem Kunden richtenden Provision von Proz. pro 10 Tage bis zu 1/ Proz. pro 15 Tage zusammensetzt. Die Höhe dieser Provision ist wiederum ganz willkürlich dem Ermessen der einzelnen Bankleiter anheimgestellt. Verwunderlich ist es nicht, daß den großen solid fundierten Firmen gern die günstigsten Sätze eingeräumt werden, während die kleineren Firmen sich mit Sätzen abfinden müssen, die vielfach bis zur Hälfte höher sind. Wenn in dieser Frage häufig dargelegt wird, daß man von Seiten der Banken doch weit eher den kleinen und mittleren Betrieben mit billigen Sätzen dienen müßte, da diese die Kapitalsschwächeren seien, so ist dieser Wunsch zwar sehr gerecht, auf der anderen Seite darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, daß auch die Banken in ihrer Handlungsfreiheit intern beschränkt sind und noch nicht erwiesen ist, welche Betriebe heute am kapitalstärksten sind, die mittleren oder die großen (wobei letztere doch in der Hauptsache Doublébetriebe verkörpern). Die Banken werden jedenfalls darauf zu achten haben, daß sie bei der verschiedenen Provisionsbemessung nicht in den Bereich des § 302 a des Strafgesetzbuches gelangen (betr. Kreditwucher). Wir wollen keinesfalls übersehen, daß auch die Banken eine gewisse Risikoprämie in Rechnung stellen müssen, die naturgemäß je nach der Person des Kreditsuchers differiert. Und doch dürfte auch hier ein Abbau der Sätze möglich sein. Zu notieren wäre, daß bei Kreditüberschreitungen eine Überziehungsprovision von 3/4 % pro Tag in Anrechnung gebracht wird, ein Satz, der etwa 27 Proz. p. a. gleichkommt.

Nach dem Gesagten sehen wir, daß es im Durchschnitt einem Fabrikanten nicht möglich sein wird, unter 18-20 Proz. Kredit sich zu verschaffen (wobei zu bedenken ist, daß im ganzen Ausland der Zinsfuß sich unter 10 Proz. hält!). Nun wollen wir noch kurz sehen, was für Kreditbeschaffungsmöglichkeiten es für den Fabrikanten noch gibt, und zu welchen äußersten Sätzen ihm Geld geboten wird. Es besteht unter Ausschaltung der

Das

Privatbanken die Möglichkeit, Wechsel bei der Reichsbank zum Diskont zu geben. Aber auch die Reichsbank hielt wieder eine Auslese unter denjenigen Firmen, die sie eines billigen Kredits ,,würdig" hielt. Später wurden die Bestimmungen dahin geändert, daß nur noch Wechsel mit drei guten Unterschriften diskontiert wurden, eine Bestimmung, die dem allgemein gehegten Wunsche auf Wiedereinführung des Warenwechsels nicht entsprach; auf dem Wege des Handels ist es vielen Fabrikanten nicht möglich, die verlangte dritte Unterschrift zu erhalten. Wieder ein Hemmschuh auf dem Wege der Beschaffung eines direkten Reichsbankkredits gegenseitige Gefälligkeitsgiris oder Akzepte sind in den heutigen unsicheren Zeitverhältnissen nicht sonderlich beliebt so blieb denn dem Fabrikanten weiter nichts übrig, als sein gesamtes Wechselmaterial, so weit er es zu diskontieren wünschte, einer Bank zu übergeben, die dann selbst, nach Hinzufügung der dritten Unterschrift, diese bei der Reichsbank diskontierte, und so in den Genuß des ursprünglich direkt für die Industrie bestimmten billigen Geldes kam.

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Soeben geht eine Verordnung um, welche die Reichsbankvorstände anweist, in Zukunft auch Wechsel mit nur zwei als gut bekannten Unterschriften anzukaufen damit hat die Reichsbank den Vorstellungen von Industrie und Handel nachgegeben und einen Weg eröffnet, auf dem es dem Fabrikanten möglich ist, sich einen Diskontkredit von 10 Proz. zu verschaffen. Es ist nur zu wünschen, daß die Reichsbankvorstände dieser Ermächtigung eifrig Folge geben, um dem aus der Wirtschaft so dringend vernommenen Ruf nach billigem Geld nachzukommen.

Hatten weite Kreise starke Hoffnungen auf billige Auslandskredite gesetzt, so zeigen die praktischen Erfahrungen, daß diese Hoffnungen beinahe durchweg fehlgeschlagen sind. Nur ganz große Objekte sind bis jetzt beliehen worden, während alles andere mit Hilfe einer Kette provisionsfressender Vermittler sich zerschlagen hat vielleicht ganz gut so, wer weiß, ob nicht jene Unkenrufe ihre Berechtigung haben, die Heraufarbeiten aus eigener Kraft wünschen, und nicht mit Hilfe teuren ausländischen Mammons! Taba.

Vom österreichischen Edelmetallwarenmarkt.

as Weihnachtsgeschäft, das recht schwach einsetzte, belebte sich mit dem Näherkommen der Feiertage. Während die Händler allgemein die Wahrnehmung machten, daß hauptsächlich nur billige, unentbehrliche Sachen gekauft werden, machten die Juweliere teilweise die entgegengesetzte Erfahrung, da auch sehr teuere Waren gekauft wurden. Der überwiegende Teil der Weihnachtsverkäufe bestand freilich nur aus billigen Waren, daneben gab es aber auch Käufer für große teuere Stücke. In Brillanten bis zu 10 Millionen und mehr war das Geschäft rege. Auch ganz große Steine und Perlen wurden verlangt und zwar vorwiegend ganz reine, tadellose Steine und Perlen. Man vermutet, daß diese Käufe nicht aus dem Bedürfnis nach Schmuck abgeschlossen wurden, sondern als Kapitalanlage. Wenn auch von den Reichen und Wohlhabenden viele durch die Krise dieses Sommers ihr Vermögen ganz oder teilweise verloren haben, so hat doch eine kleinere Anzahl ihr Vermögen durch alle Fährnisse hindurch führen können. Weshalb dieses in Edelsteinen angelegt wird, ist nicht recht ersichtlich, denn die Aussicht auf erneutes Sinken der Krone besteht nicht und bares Geld auf der Bank trägt zurzeit mehr Zinsen als in Edelsteinen und Perlen angelegtes.

Ins

Bunte Halsketten und Armreifen, die jetzt mode sind und stark getragen werden, wurden viel gekauft. Diese Sachen bestehen aus Halbedelsteinen und Glasflüssen, haben ein gutes Aussehen und, was ihr größter Vorzug ist, sie kosten nicht viel. besondere die Mädchen der minderbemittelten Klassen sind verschossen in diese neuen Modeartikel. Auch die schon teuereren Silberkugelketten wurden viel gekauft. Wer etwas Neues bringt, macht immer ein Geschäft. Ob die Geschäftsleute, die sich vom Fasching goldene Berge versprechen, auf ihre Rechnung kommen werden, kann mit gutem Recht bezweifelt werden. Die Kreditverhältnisse haben sich etwas gebessert, sind aber noch immer recht ungünstig. Die Fabrikanten und Großhändler sind mit der Kreditgewährung vorsichtiger geworden. Am 2. Januar sind der neue Zolltarif und die Handelsverträge mit Deutschland, Frankreich und der Tschechoslowakei in Kraft getreten. Über die Wirkung dieser Maßregel läßt sich heute noch kein Urteil abgeben.

Das,,Wiener Handelsblatt" veröffentlicht für einige Warengruppen die in den östlichen Ländern bestehenden Einfuhrbestimmungen. Wir heben daraus diese für Silberwaren hervor, in der Hoffnung, daß sie dem einen oder andern Exporteur von Nutzen sein können. In der Tschechoslowakei ist die Einfuhr verboten, Einfuhrbewilligungen werden erteilt gegen 5 Proz. des Fakturenbetrages. Die Zollsätze sind die folgenden: Bestecke über 10 g 360 tsl. Kr. das kg, unter 10 g 450, anderes Silberzeug 900 tsl. Kr. das kg. Ungefähre Belastung der Ware 45-60 Proz. In Polen ist die Einfuhr frei, es wird aber ein Ursprungszeugnis verlangt. Zollsätze 120 Zloty das kg. Ungefähre Belastung 30 bis 50 Proz. Südslawien: Einfuhr frei mit Ursprungszeugnis. Zollsatz: 300 Dinar Luxuszuschlag pro kg. Die gesamte ungefähre Belastung der Ware beträgt in diesem Lande 25-33 Proz. Ungarn (Einfuhrverbot): Einfuhrbewilligungen werden selten erteilt und nur für kleine Mengen gegen 4 Proz. vom Fakturenwert. Zoll 30 ung. Goldkronen (1 Goldkrone 17000 Papierkronen) das kg. Ungefähre Belastung der Ware 20-30 Proz. Rumänien: Einfuhr frei. Zoll 20 Goldlei das kg, mehr 2 Proz. des Fakturenwertes als Zollkommissionsgebühr (1 Goldlei 600 Papierlei). Das „,Wiener Handelsblatt" fügt die Bemerkung bei, daß Anfragen an fünf verschiedene rumänische Zollämter fünf verschiedene Antworten ergeben hätten. Da jedes Zollamt eine andere Berechnung habe, sei die Ausfuhr nach Rumänien so schwierig, weil keine verläßliche Kalkulation möglich ist. Ungefähre Belastung der Ware 25 Proz. Italien (Einfuhrverbot): Einfuhrbewilligungen werden erteilt. Zoll 75 Goldlire das kg. Ungefähre Belastung der Ware 30 bis 50 Prozent.

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Zollplackereien bei Mustersendungen nach Jugoslawien.

Musterkollektionen, die von Handelsreisenden nach Jugoslawien

gesandt werden, sollen nie durch die Post, sondern mit der Bahn befördert oder selbst mitgeführt werden. Speziell bei Gold und Silberwaren ist bei der Einfuhr in Jugoslawien der betreffende Zollpreis kautionsweise zu erlegen und wird bei der Ausfuhr wieder zurückerstattet, dies zwar nur, wenn ein diesbezüglicher Vermerk bei der Zolleinzahlung gemacht und auf den Zolldokumenten vorgemerkt wurde. Alle Bahn zollämter sind ermächtigt, Mustergepäck bedingungsweise zu verzollen unter Vorbehalt der Wiederausfuhr. Die Postzollämter dagegen besitzen dieses Recht nicht und können solche Sendungen nur gegen Entrichtung des Zolles die Einfuhr gestatten, ohne irgendwelchen Vorbehalt betreffend der Wiederausfuhr machen zu können.

Reisende der Bijouteriebranche hatten in der letzten Zeit große Schwierigkeiten mit Musterkollektionen, die sie mit der Post nach Jugoslawien befördert hatten, namentlich an die Adresse von Speditionsfirmen im Lande, mit der Absicht, die Waren noch nach anderen Ländern weiter zu senden. Bei der Ausfuhr bestand aber keine Möglichkeit, den bezahlten Zoll zurückzuerhalten, ja, es durften sogar die Muster nicht mehr ausgeführt werden, mit Rücksicht auf das jugoslawische Ausfuhrverbot von Edelmetallgegenständen. Die Freilassung der Warenmuster, die zwar mit allen Legitimationsakten begleitet waren, erforderte großen Zeitverlust und viele Schwierigkeiten. Somit empfiehlt es sich keine Warenmuster mit der Post zu senden, sondern solche selbst mitzuführen oder mit der Bahn zu speditieren.

Auf unsere Anfrage teilt uns die Handelskammer Leipzig hierzu
mit: Es läßt sich an und für sich gegen die Behandlung der
Mustersendungen durch die jugoslawischen Zollbehörden, wie
sie in dem Artikel geschildert wird, nichts einwenden, da die
Wiederausfuhr eingeführter Warenmuster nicht nur in Jugo-
slawien, sondern in fast allen Ländern, so auch in Deutschland,
durch Hinterlegung des auf der Ware an und für sich ruhenden
Zollbetrages oder einer sonst von der Zollbehörde zu bestimmen-
den Sicherheit gewährleistet sein muß. Als Härte kann u. E.
lediglich der Umstand angesprochen werden, daß die Abfertigung
der Warenmuster gegen Hinterlegung des Zolls nicht auch
bei den Postzollämtern bzw. bei Postsendungen erfolgen kann,
sondern daß diese endgültig verzollt werden müssen, d. h.
also, eine Rückerstattung des Zolls bei Wiederausfuhr der Muster
nicht verlangt werden kann. Gegen eine derartige Maßnahme
der jugoslawischen Regierung kann aber lediglich bei den Ver-
handlungen über Abschluß eines Handelsvertrags angekämpft
werden. Da Deutschland seine Beziehungen zum Königreiche
der Serben, Kroaten und Slowenen bereits in einem vorläufigen
Handelsvertrag vom 11. Mai 1922 geregelt hat, dürfte vorläufig
nicht so bald mit neuen Verhandlungen zu rechnen sein. In
diesem vorläufigen Handelsvertrag ist übrigens in Artikel 2 und
Artikel 11 die Behandlung zollpflichtiger Muster, insbesondere
auch solcher von Edelmetallwaren, sowie auch die Zulassung und
Behandlung von Handlungsreisenden in Artikel 10 geregelt
worden.
M-s.

Aus dem dänischen Goldschmiedegewerbe.

n einem äußerst interessanten Artikel von Erich Vogler, Kopenhagen, über das dänische Kunstgewerbe, der im „Berliner Tageblatt" veröffentlicht wurde, gibt der Verfasser eine kritische Würdigung des dänischen Kunstgewerbes nach dem Kriege. Er übt darin scharfe Kritik und schildert, daß auch an Dänemark der Krieg nicht spurlos vorübergegangen ist, trotzdem es nicht darunter gelitten hat, sondern im Gegenteil an ihm verdiente. Es scheint, als ob gerade dieser Umstand dem dänischen Kunstgewerbe gefährlich geworden ist, denn er glaubt auf allen Gebieten einen gewissen Rückgang bzw. eine Vergröberung des Geschmackes konstatieren zu müssen. Während die Dänische Ausstellung von 1919 eine wundervoll ausgeglichene und kultivierte Note trug, erlebt man gegenwärtig auf diesem Gebiete eine gewisse Enttäuschung, die sich besonders in der Architektur, in der Keramik und in der Porzellan-Industrie bemerkbar macht. Interessant ist es, daß nach seinem Urteil auch dem Gold- und Silberschmied die feine Tradition verloren gegangen ist und daß es den neuen Formen an origineller Phantasie mangelt. Erich Vogler urteilt: „Der Glanz des Materials und manche effektvolle Politur kann nicht über die innere Armut hinwegtäuschen, die bald ängstlich konventionell, bald unsicher persönlich, bald üppig vulgär ist.“ Man sieht mit Bedauern Georg Jensen, Dragstedt und andere schon ganz indu

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striell geworden. Hier und da sitzt noch ein Künstler in seiner
kleinen Werkstatt, wie Kai Boysen am Gemmelstrand in seinem
Keller. „Ich habe nicht viel fertige Sachen hier", sagte er,,,ich
bin kein Händler, sonst könnte ich auch einen Schokoladen-
handel haben." Er ist wirklich noch Handwerker, auch wenn
er's nicht sagte, sähe man's auf den ersten Blick an jedem
Gegenstand. Hier ist noch das (ganz unbildlich gemeint), was
wir Gefühl für das Material nennen. Ein paar Gesellen, Lehr-
linge, stehen am Schraubstock und Ambos. Mit Erstaunen sehe
ich einen Lehrling einen häßlichen antiken Silbergegenstand ab-
zeichnen. Kai Boysen lächelt: „Ja, früher war das nicht nötig,
aber jetzt muß einer zuerst lernen, wie es nicht gemacht wird.“
Langsam kommt die Einsicht, daß es so nicht weiter geht.
Man fühlt, daß das Erbe an Formen vertan ist, daß eine neue
Tugend nötig ist, nicht Spiel, sondern Wille und Zucht. Werk-
bundgedanken leben auf. Vor allen Dingen ruft die bevor-
stehende Kunstgewerbeausstellung in Paris die jungen Kräfte
Dänemarks geschlossen auf den Plan. Ob diese Jungen aller-
dings berufen sind, der dänischen Abteilung in Paris schon eine
eigene Physiognomie zu geben, ist zu bezweifeln, aber wenn
es sich zeigt, daß außer dem Willen auch das Talent vorhanden
ist, so ist Hoffnung vorhanden, daß auch das dänische Kunst-
gewerbe wieder einer neuen Zukunft entgegengehen wird.

Befreiung der Lehrlinge von der Beitragspflicht zur Erwerbslosenfürsorge.

Eine

ine Ausführungsverordnung des Reichsarbeitsministers vom 14. November 1924 sieht verschiedene Ausnahmen von der Beitragspficht zur Erwerbslosenfürsorge vor, die für das Handwerk wichtig sind. Beitragsfrei ist die Beschäftigung auf Grund eines schriftlichen Lehrvertrages von mindestens zweijähriger Dauer (Artikel 5 der Verordnung), es ergibt sich daraus, daß Handwerkslehrlinge ohne weiteres von der Beitragszahlung zur Erwerbslosenfürsorge befreit sind. Folglich erlischt auch für den entsprechenden Anteil die Beitragspflicht des Lehrherrn.

Die Beitragsfreiheit erlischt 6 Monate vor dem Tage, an dem das Lehrverhältnis endet. Es haben also sowohl Lehrherr, wie auch Lehrling ein halbes Jahr vor Beendigung der Lehrzeit wieder Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge zu entrichten.

Die Beitragsfreiheit ist in einer vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam unterzeichneten Anzeige bei der Krankenkasse zu melden. Aus dieser Anzeige muß hervorgehen, für welches Beschäftigungsverhältnis, für welche Dauer und aus welchem Grunde die Beitragsfreiheit beansprucht wird. Die Krankenkassen können die Vorlegung der schriftlichen Lehrverträge usw. verlangen. Die Beitragsfreiheit beginnt mit dem Montag der Woche, an der die Anzeige eingeht. Falls die Krankenkasse feststellt, daß die Voraussetzungen zur Befreiung nicht gegeben sind können zur Entscheidung das Versicherungsamt und das Oberversicherungsamt angerufen werden. Die Beitragsfreiheit erlischt mit dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen nicht mehr vollständig gegeben sind. Bei Änderung der Verhältnisse hat der Arbeitgeber der Krankenkasse unverzüglich Mitteilung zu machen.

Der heutigen Nummer liegt das Inhaltsverzeichnis für 1924 bei!

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Rundschau

Neujahrsplakette. Die Firma B. H. Mayers Hofkunstpräge anstalt in Pforzheim ist auch in diesem Jahr ihrer Gepflogenheit treu geblieben, ihre Neujahrswünsche durch eine Plakette zum Ausdruck zu bringen. Die zahlreichen Geschäftsfreunde der Firma erfreuen sich auf diese Weise bereits einer stattlichen Sammlung sinnvoller plastischer Darstellungen der markantesten Zeitereignisse. Auch das Motiv der Plakette für 1925 hält ein kultur- und völkergeschichtliches Moment von höchster Bedeutung fest, daß kurz vor dem Jahreswechsel die Welt bewegte: die erste Ozeanüberquerung durch Z. R. III. Über die Tragweite dieser kühnen Tat brauchen wir uns nicht zu verbreiten, die ist von berufenerer Seite zur Genüge gewürdigt worden. Wir haben es hier nur mit ihrer allegorischen und, wie wir gleich vorweg nehmen wollen, wohlgelungenen Darstellung zu tun. Mit hoffnungsfreudiger, freier Bewegung läßt die den Vordergrund beherrschende weibliche Figur den stolzen Luftkreuzer, den Zeugen deutscher Geisteskraft und unermüdlicher deutscher Arbeit (durch Eule und Ambos mit Rad und Hammer symbolisch dargestellt) dahingleiten, ihn segnend und die neue Zeit grüßend. Man kann die Mayer'sche Kunstanstalt zu diesem neuen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit nur beglückwünschen, sie empfiehlt sich ihrer Kundschaft damit auf die wirksamste Weise.

Zur Wiederkehr des Granatschmuckes. Neuerdings macht sich das Tragen von Granaten, welche in der letzten Zeit nicht gerade von der Mode bevorzugt waren, wieder in stärkerem Maße bemerkbar. Der Granat ist übrigens schon lange bekannt, Granatschmuckstücke wurden schon in den Ruinen Roms gefunden. Man sieht ihn heute für alle möglichen Garnierungen als Schmuck verwendet. Vor allem werden die dunkelleuchtenden Steine gern in Nadeln, Ringen und Ketten getragen. Beliebt sind Granatschnallen zur Verzierung des Tanzschuhes. In allen erdenklichen Fassungen, selbst schon älteren Charakters, werden zurzeit Granaten verlangt. Man kann auch mit Saphiren verarbeitete Granatarmbänder und Medaillons bemerken, die in ihrer Zusammenstellung ein farbenprächtiges Bild bieten. Auch granatbesetzte Bügel für elegante Theaterbeutel sind hochmodern und werden gern gekauft.

Goldfunde in Palästina. Am Berge Sinai sind, nach einer Meldung aus Jerusalem, große Goldlager entdeckt, welche von der englischen Regierung beschlagnahmt worden sind, um von dieser erschlossen zu werden.

Riesiger Goldraub. Anf dem Wege von Rhodesien nach London sind 10000 Gold-Billion geraubt worden. Die in Frage kommende Sendung war mit der Eisenbahn nach Kapstadt geschafft und an Bord des Dampfers,,Armadale Castle" gebracht worden. Bei der Ankunft in London machte man die Entdeckung, daß das Gold fehlte und an seiner Stelle Blei untergeschoben war. In Südafrika wurde eine Belohnung von 2000 für die Entdeckung des Diebes ausgesetzt.

Neuaufschließung alter Goldbergbaue in Mähren. In Hombok bei Olmütz im sog.,,Goldloch" wurden neuerdings Versuche auf Golderze gemacht und günstige Resultate erzielt. Es wurden in einer Tonne 26 g Gold und 114 g Silber festgestellt. Auktion russischer Kunstschätze in Europa. Wie der Direktor der Eremitage, Troinitzky, in Leningrad bekannt gibt, werden demnächst ungefähr 4000 Kunstgegenstände verschiedener Art, darunter hauptsächlich Gold- und Silberarbeiten von künstlerischem und historischem Wert in einer europäischen Auktion zum Verkauf kommen.

Eine Goldader, die etwa 500 Fuß lang sein soll, wurde kürzlich im kanadischen Grenzgebiete zwischen Ontario und Quebec aufgefunden und es wurden bereits größere Mengen Goldes zutage gefördert. Die Minen sind im Besitze englischer Kapitalisten. Zur Beteiligung Skandinaviens an der Internationalen Kunstgewerbeausstellung in Paris 1925 hat der schwedische Staat 150000 Kr. bewilligt (Dänemark 200000 Kr., wie schon berichtet). In Norwegen hat der Verein für Gebrauchskunst 140000 n. Kr. zu diesem Zwecke gesammelt, doch fehlen damit an der unumgänglich notwendigen Summe noch 20000 Kr. Die norwegische Regierung hat einen Staatsbeitrag abgelehnt. Schweden wird teils in eigenem Pavillon (Empfangsräume), teils (Möbel und Wohnungseinrichtungen) in der ,,Galerie des Invalides", teils im,,Grand Palais" (Glas, Keramik und Metallarbeiten) ausstellen. Kunstzinn werden hier die Firmen Svenskt Tenn (FougstedtEstrid Eriksson), Astrid Aagesen und Edvin Ollers zeigen, Silberwaren die Firmen Hallbergs, Atelier Borgila Jacob Ängman, Sidney Gibson, Hugo Lundstedt, Carl Wojtech und A. Nilsson (Lund); unedle Metalle: Herm. Bergman, Sporrongs Knöpfe-, Abzeichen- und Medaillenfabrik, und Lars Holmström.

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B.

Hofjuwelier A. Michelsen, Kopenhagen, brachte auch im vergangenen Jahre wieder einen Weihnachtslöffel in den Handel. Der Löffel trägt am Schaftende aus mattweißem Silber nach einem Entwurf von Bertha Dorph eine goldene Korngabe (wie sie zur Weihnachtszeit als Futter für die Vögel aufgehängt wird) mit zwei flatternden pickenden Blaumeisen. Die Jahreszahl ist geschickt zwischen den Bändern, die die Ähren zusammenhalten, angebracht. B.

Fachtechnik

Das Gefüge elektrolytisch hergestellter Metallbleche. In der,,Zeitschrift für Metallkunde", Heft 16, S. 134-135, beschreibt Dr. Georg Eger die elekrolytische Herstellung von Kupferkathoden und von dünnen Blechen aus Eisen-Nickel-Legierungen. Bei der Herstellung technischer Metallkathoden empfiehlt es sich, das Mutterblech selbst erst auf einem mit Graphit oder Schellack überzogenen Metallblech elektrolytisch niederzuschlagen und dann von diesem abzuziehen. Die Verwendung gewalzter Mutterbleche ist nicht ratsam, da in diesen stets Spannungen vorhanden sind, welche auch durch eine Wärmebehandlung nicht vollständig ausgeglichen werden. Im Gefüge der elektrolytisch niedergeschlagenen Metallkathode ist das Gefüge des Mutterbleches wieder zu erkennen. Das Loslösen des Elektrolytniederschlags von seiner Unterlage wird durch eine Walzstruktur derselben begünstigt, da in einem elektrolytisch hergestellten Blech die Kristalle in der Stromrichtung weiter wachsen. Dünne Bleche aus Eisen-Nickel-Legierungen von bestimmter Zusammensetzung wurden hergestellt, indem durch rasch aufeinander folgendes Wechseln der Bäder auf einer hochpolierten Messingunterlage dünne Schichten von Eisen und Nickel niedergeschlagen wurden. Durch folgende Wärmebehandlung bei Temperaturen kurz unterhalb des Eisens wurden die einzelnen Schichten miteinander legiert. Nach 36 stündigem Glühen im Wasserstoffstrom bei 1100 Grad war die Diffusion der einzelnen Schichten ineinander beendet.

Originelle Gewinnung von Edelmetallen. Durch amerikanisches Patent 1481311 wurde der Western Metals Company folgendes Verfahren von Wilbur H. Appleton, Spokane (V. St. A.) übertragen. Eine hölzerne, mit Asphalt ausgekleidete Schale ist um eine senkrechte Achse drehbar. Sie besitzt ein die Mitte des Bodens durchsetzendes Rohr, durch welches Quecksilber und elektrischer Strom zugeführt wird. In den Hohlraum der Schale mündet das Rohr eines metallischen Trichters, welcher ebenfalls mit der Stromleitung in Verbindung steht und durch die als Elektrolyten dienende Aufschwemmungen bzw. Lösungen von Edelmetallen zugeführt werden. Bei der Drehung der Schale verteilt sich das Quecksilber auf ihrer Innenfläche; bei gleichzeitigem Stromdurchgang, dem die Quecksilberschicht als Kathode dient, amalgamiert sich sowohl das suspendierte wie das unter Einwirkung des Stromes aus der Lösung in Freiheit gesetzte Metall mit dem Quecksilber, von dem es später in üblicher Weise getrennt wird.

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe

Steuerkalender für Januar 1925.

15. Januar. Grundvermögenssteuer. Schonfrist 7 Tage. 15. Januar. Hauszinssteuer. Schonfrist 7 Tage.

15. Januar. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 10. Januar. Keine Schonfrist.

17. Januar. (Letzter Tag der Schonfrist.) a) UmsatzsteuerVorauszahlung für Monat Dezember für Steuerpflichtige mit monatlicher Vorauszahlung. Höhe der Umsatzsteuer diesmal noch 2 Proz. Voranmeldung beifügen.

b) Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Oktober, November, Dezember für Steuerpflichtige, mit vierteljährlicher Vorauszahlung. Schonfrist 7 Tage. Höhe der Umsatzsteuer diesmal noch 2 Proz. Voranmeldung beifügen. 17. Januar. (Letzter Tag der Schonfrist.) a) Einkommensteuer. Vorauszahlung für den Monat Dezember für Gewerbetreibende mit monatlicher Vorauszahlung. Die tarifmäßige Vorauszahlung wird diesmal um ein Viertel ermäßigt. Belief sich beispielsweise die tarifmäßige Vorauszahlung auf 80 Mk., so sind diesmal nur 60 Mk. zu zahlen. Voranmeldung beifügen.

b) Einkommensteuer-Vorauszahlung für Oktober, November, Dezember für Steuerpflichtige mit vierteljährlicher Vorauszahlung wird für das vierte Kalendervierteljahr 1924 um ein Zwölftel ermäßigt. Belief sich zum Beispiel die tarifmäßige Vierteljahrszahlung auf 84 Mk., so sind diesmal nur 77 Mk. zu zahlen. Voranmeldung beifügen

c) Einkommensteuer-Vorauszahlung für Einkommen aus Haus- und Grundbesitz, einschließlich des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung. Die Vorauszahlung ist nicht zu entrichten, wenn sie in einem Vierteljahr den Betrag von 5 Goldmark nicht übersteigt. 17. Januar. (Letzter Tag der Schonfrist.) a) Gewerbe- und Lohnsummensteuer-Vorauszahlung für Dezember für Gewerbetreibende mit monatlicher Vorauszahlung. Voranmeldung beifügen.

b) Gewerbe- und Lohnsummensteuer-Vorauszahlung für Oktober, November, Dezember für Gewerbetreibende mit vierteljährlicher Vorauszahlung. Voranmeldung beifügen.

26. Januar. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 11. bis 20. Januar. Keine Schonfrist.

Die Einkommensteuerermäßigung tritt erstmalig bei den am 10. Januar 1925 fällig werdenden Vorauszahlungen in Kraft. Die 7 tägige Schonfrist bleibt weiterhin bestehen, es muß also bis 17. Januar gezahlt werden. Während der Schonfrist ist das Finanzamt nicht berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, doch sind nach Ablauf der Frist Verzugszinsen zu entrichten und betragen diese mit Wirkung vom 16. 11. 24 für jeden angefangenen halben Monat 11/2 Proz.

Notiz zur Gewerbesteuervorauszahlung in Preußen am
10. 1. (17.1.). Die Vorauszahlung auf die preußische Ertrags-
steuer (nicht Lohnsummensteuer) ist gemäß Erlaß des Finanz-
ministeriums vom 12. 12. 1924 ebenfalls um 25 Proz. ermäßigt
worden. Hierbei ist zu beachten, daß a) die Monatszahler am
10. 1. (17. 1.) 1⁄4, weniger, b) die Vierteljahrszahler im Gegen-
satz zur Einkommen- und Körperschaftssteuer-Vorauszahlung -
hingegen nicht nur 1/12 sondern ebenfalls weniger für
den in Frage kommenden Zeitraum zu zahlen haben.

Zum Abbau der Devisengesetzgebung teilt die Reichsbank.
nunmehr mit, daß zugleich auch die Verordnungen über die
Meldepflicht aufgehoben worden sind. Es fällt hiermit eine
besonders für den Handel sehr lästige Fessel, die übrigens auch
durch die veränderten Verhältnisse längst als überholt galt.
Für die Aufhebung der Luxussteuer. Die gemeinsame Ge-
schäftsstelle der sächsischen Handelskammern in Berlin wurde
ersucht, in einer vom Reichsfinanzministerium zu veranstaltenden
Besprechung für die völlige Aufhebung der Luxussteuer einzutreten.

Einschränkung der Umsatzsteuer-Erklärungen für 1924. Nach einer Bekanntmachung der Finanzämter ist gemäß § 35 des Umsatzsteuergesetzes im Januar 1925 eine Steuererklärung über die Umsätze im Kalenderjahr 1924 abzugeben, und zwar sowohl für die einfach-, wie auch die erhöht-umsatzsteuerpflichtigen Umsätze (Luxussteuer). Zur Erleichterung des Veranlagungsverfahrens ist aber bestimmt worden, daß Gewerbetreibende eine Steuererklärung nicht abzugeben haben, wenn sie auf Grund sorgfältiger Prüfung nach bestem Wissen die Überzeugung erlangen, daß die Summe der Voranmeldungen, die sie über ihre Umsätze des Kalenderjahres 1924 abgegeben haben, und die geleisteten Vorauszahlungen den tatsächlichen steuerpflichtigen Umsätzen des abgelaufenen Jahres 1924 entsprechen. Nach Abauf des Monats Januar kann denjenigen Umsatzsteuerpflichtigen, die eine Steuererklärung nicht abgegeben haben, nach dem Ermessen des Finanzamts ein Vordruck zur Umsatzsteuererklärung zur Ausfüllung binnen zwei Wochen übersandt werden. Die Einreichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls zu wiederholende - Geldstrafen bis zu 5000 Reichsmark erzwungen werden. Umwandlung in Haft ist unzulässig. Das Gesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht oder sonst vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht, mit Geld- und Freiheitsstrafen. Bei verspäteter Einreichung einer vom Finanzamt angeforderten Umsatzsteuererklärung ist das Finanzamt berechtigt, einen Zuschlag bis zu 10 Proz. der endgültig festgesetzten Steuer aufzuerlegen. Für Gewerbetreibende ist also die Einreichung der Umsatzsteuererklärung nur auf besonderes Verlangen des Finanzamtes erorderlich oder in dem Fall, daß der Steuerpflichtige noch nicht entsprechende Vorauszahlungen geleistet hat.

Zur Wirtschaftslage. Die Befriedungsfrist des Weihnachtsfestes und des Jahreswechsels ist vorübergegangen, ohne daß die Parteien sich aus ihrer Wahlfeindschaft zurückgefunden hätten zu dem, was nottut. Wie lange das als Ausweg gefundene,,überparteiliche" Notkabinett sich angesichts der großen ungelösten außenpolitischen Fragen (Räumung der Kölner Zone, Handelsvertrag mit Frankreich, Bestätigung oder Umstoẞung des Handelsvertrags mit England) und der notwendigen inneren Reformen (in erster Linie Steuergesetzgebung) wird halten können, weiß niemand. Die Wirtschaft aber steht immer noch vor der großen Frage der Verbilligung und Konkurrenzfähigmachung der Waren, und zwar von sich aus, denn daß alle offiziellen Verbilligungsaktionen keine wesentliche Entspannung bringen können, hat inzwischen die Erfahrung zur Genüge gelehrt. Die Indexziffer ist seit Februar, wo sie fast auf Friedensparität gesunken war, mit großer Stetigkeit bis zum Jahresende um 30 Proz. gestiegen. Dabei geben die Indexzahlen bekanntlich kaum den wahren Grad der durchschnittlichen, gewogenen Überparität der Preise an. In Wirklichkeit darf man annehmen, daß die Zahl nicht 135 lauten müßte, sondern rund 150, d. h. also daß die Waren durchschnittlich um die Hälfte teuerer sind, als in der Vorkriegszeit. Das entspricht auch ungefähr dem Stand in Ländern mit einer vom Krieg unberührt gebliebenen Währung. Der Laie zerbricht sich inzwischen den Kopf, wie es möglich war, daß bei einer Staatsbank, wie der preußischen Seehandlung, derartige Durchstechereien vorkommen konnten, wie sie die Skandalaffaire KutiskerBarmat aufgedeckt hat. Er übersieht dabei, daß noch viel mehr ähnliche Affairen an den Tag gekommen wären, wenn diese ihren Machern nicht besser geglückt wären, als den jetzt inkriminierten,,Unternehmern"! In Reichsmark kosteten nach nach Briefkurs am: 31. Dez. 2. Jan. 3. Jan. 5 Jan. 6. Jan.

100 Schweiz. Fr.
100 Holländ. Gulden
100 Franz. Franken

100 Belg. Franken

81,77 81,99 81,99 82,01 81,94 170,21 170,51 170,51 170,56 170,61 22,77 22,90 22,84 22,81 22,62 21,00 21,10 21,10 21,08 20,96 19,86 19,98 19,97 20,067 20,035 4,205 4,205 4,205 4,205 4,21 74,44 74,54

1 Pfd. Sterl. [20 sh]
1 Dollar

100 Dän Kronen
100 Schwed. Kronen
100000 Osterr. Kronen

74,19

74,29 74,34

113,34

113,34

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5,912

5,922

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100 Tschech. Kronen

12,71

12,71

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