Der Rheinische Bund, herausg. von P.A. Winkopp, Volume 111809 |
From inside the book
Results 1-5 of 29
Page 16
... bleibt für Friedenszeiten uns veränderlich , in den Kriegs und Nothzeiten wird noch jedes andere Nußen bringende bewegliche Vermögen mit zur Steuer gezogen . Bon der sowohl gewöhnlichen als außerordentli ? Steuer ist nur der Kreisfürst ...
... bleibt für Friedenszeiten uns veränderlich , in den Kriegs und Nothzeiten wird noch jedes andere Nußen bringende bewegliche Vermögen mit zur Steuer gezogen . Bon der sowohl gewöhnlichen als außerordentli ? Steuer ist nur der Kreisfürst ...
Page 19
... bleibt zu Rom . Ihm bleiben alle Bes sihungen und Rechte in und um Rom , die er beim Ausgange des karolingischen Mannsstammes besessen hat , dergestalt , daß er dieselben als Souverain besitzen , da : gegen aber verbunden seyn soll ...
... bleibt zu Rom . Ihm bleiben alle Bes sihungen und Rechte in und um Rom , die er beim Ausgange des karolingischen Mannsstammes besessen hat , dergestalt , daß er dieselben als Souverain besitzen , da : gegen aber verbunden seyn soll ...
Page 25
... bleibt alles dieses in seinem alten Zustande . Es ist zwar möglich , daß der eine oder der andere Fürst bei einer bestimmten Kreisabtheis lung unter seines Gleichen kommt . Allein dieses war zu den Karolingern Zeiten etwas ziemlich ...
... bleibt alles dieses in seinem alten Zustande . Es ist zwar möglich , daß der eine oder der andere Fürst bei einer bestimmten Kreisabtheis lung unter seines Gleichen kommt . Allein dieses war zu den Karolingern Zeiten etwas ziemlich ...
Page 75
... welche das Recht der Austrage genießen sollen , sind die jedesmal regierenden Fürsten und Grafen , und * ) Gmelin Grundsäße der Gefeßgebung über Verbrechen und Strafen . § . 7 . ihre Erben . In Ansehung der ersteren bleibt kein Zweifel 75.
... welche das Recht der Austrage genießen sollen , sind die jedesmal regierenden Fürsten und Grafen , und * ) Gmelin Grundsäße der Gefeßgebung über Verbrechen und Strafen . § . 7 . ihre Erben . In Ansehung der ersteren bleibt kein Zweifel 75.
Page 76
Rheinischer Bund Peter Anton Winkopp. ihre Erben . In Ansehung der ersteren bleibt kein Zweifel übrig . Wer aber unter den Erben verstanden werden soll ? ist gar nicht bestimmt . Es dringt sich also hiebei die Frage von selbsten auf ...
Rheinischer Bund Peter Anton Winkopp. ihre Erben . In Ansehung der ersteren bleibt kein Zweifel übrig . Wer aber unter den Erben verstanden werden soll ? ist gar nicht bestimmt . Es dringt sich also hiebei die Frage von selbsten auf ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Adel Aemter allerhöchsten Amte Arrondissement Baierische Baiern Bauerschaften Bergischen besonders bestimmt Bevölkerung Bezirk blos Bundesakte Comité Departement deſſen deutschen Diener dieſes Dorf eben ehemaligen Emolumenten endlich Enthält Erbmarschall erhalten ersten Fall find fränkischen Kreises Frankreich Fürsten Fürstenthum ganze Gegenstand Gemeinden gemeinschaftliche Gericht getheilt gewiß gleich Grafen Grafschaft Grafschaft Mark Gränze Großherzogthum Grund Grundsäße Grundsteuer håtte Hauptort Hefte Herren Bevollmächtigten Herrn Herrschaften Herzogthum Höfe Hoheit Instanz Jahr Jahrhundert Kaiser Kanton Kirchspiele König Königreich Königreich Holland Königreich Westphalen konnte Konstitution Kreisfürsten Kreisgläubiger Lande laſſen läßt lehtern lich Lüneviller Frieden Majestät Major Hammer muß nåmlich nebst neuen nöthig Oberamt Oberamt Calw Oestreich peinlichen Gerichtsbarkeit Primas Rechte Regenten Reichs Reichsgerichte Reichskammergericht Reichsstände Rhein rheinischen Bundes Römermonaten Rückstände Sache Seelen seyn ſich ſie ſind soll Souverainität Staaten Stadt Standes Standesherrn Steuer Teutschland Theil übrigen Unsere Unterthanen Verfassung Verordnung Vers viel vormals fränkischen vorzüglich weiß wohl Würtemberg Zehenten
Popular passages
Page 112 - Dieu ne veuille, de transmettre ladite principauté, aux mêmes titres et charges, à notre choix et ainsi que nous le croirons convenable pour le bien de nos peuples et l'intérêt de notre couronne.
Page 112 - Napoléon-Louis, en toute souveraineté et transmis héréditairement à ses descendants directs, naturels et légitimes, de mâle en mâle, par ordre de primogeniture, à l'exclusion perpétuelle des femmes et de leur descendance. Venant à s'éteindre, ce que Dieu ne veuille ! la descendance directe masculine, naturelle...
Page 258 - ... nous avons supprimé le servage et rétabli tous les individus, sans distinction, dans la pleine et entière jouissance des droits civils et politiques. "Nous avons encore été frappés des articles 30 et 31, Tit.
Page 67 - ... avoir ou prétendre sur les possessions des autres membres de la confédération, telles qu'elles sont et telles qu'elles doivent être, en conséquence du présent traité; les droits éventuels de succession demeurant seuls...
Page 112 - Grand -duché de Berg et de Clèves jusqu'au moment où le prince NapoléonLouis aura atteint sa majorité; nous nous chargeons dèsà-présent, de la garde et de l'éducation dudit prince mineur, conformément aux dispositions du titre III. du premier statut de notre maison Impériale.