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2. Ein zweiter Goldschmied hat drei Jahre gelernt, ist dann aus der Lehre gegangen, ohne eine Prüfung zu bestehen, hat sich selbständig gemacht und besitzt seit drei Jahren ein offenes Geschäft mit Reparaturwerkstätte. Er hat, ehe er sich selbständig machte, in mehreren großen Geschäften gearbeitet, ohne die Lehrlingsprüfung nachzuholen, ist vorübergehend auch in mehreren Goldwarenfabriken tätig gewesen, so daß er, wie er schreibt, die Goldschmiedekunst wie jeder andere Goldschmiedemeister verstehe. Die Handwerkskammer hat ihm untersagt, Lehrlinge zu halten, und ihn aufgefordert, erst um die Befugnis nachzusuchen.

Was hatten wir beiden zu antworten? Der erstere hat die Befugnis zum Halten und Anleiten von Lehrlingen, da bei ihm die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, der zweite hat sie nicht, sie kann ihm vielmehr nur ausnahmsweise von der Behörde auf Nachsuchen zugebilligt werden.

Das Gesetz stellt nämlich folgende Anforderungen an denjenigen, der Lehrlinge halten will:

a. Er muß sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Wem nach dem Strafrecht diese Ehrenrechte aberkannt sind, der soll auch nicht die Ausbildung der Lehrlinge in seine Hand bekommen, denn auch die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen ist, wenn es auch nicht gesetzlich ausgesprochen wird, ein Ehrenrecht". (§ 126 der Gew.-Ordn.)

b. Er muß das 24. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber nimmt dieses reifere Alter an, weil derjenige, der die Jugend bilden will, selbst über die Jugendjahre hinaus und zu einer ernsten, festen Lebensanschauung gelangt sein muß. Nur wer zum Manne gereift ist, kann zum Manne erziehen. (§ 129, Abs. 1 der Gew.-Ordn.).

c. Er muß die vorgeschriebene Lehrzeit zurückgelegt haben. Die Dauer der Lehrzeit wird von der Handwerks-(Gewerbe-) Kammer festgesetzt, denn ihr liegt die Regelung des Lehrlingswesens und die Überwachung der Durchführung der für das Lehrlingswesen geltenden Vorschriften ob. (§ 103 e der Gew.-Ordn.) Hat die Handwerkskammer eine Vorschrift über die Dauer der Lehrzeit nicht erlassen, so muß diese eine dreijährige gewesen sein.

d. Er muß die Gesellen-(Gehilfen-) Prüfung bestanden haben. Keiner, der nicht über den Lehrlingsgrad hinausgekommen ist, soll das Vertrauen besitzen, daß er Lehrlinge für das Handwerk in ausreichender Weise anleiten und erziehen kann.

Das ist die regelmäßige Voraussetzung für die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen.

Ausnahme zu c und d. Das Gesetz läßt aber eine Ausnahme zu. Nach der Dauer der Lehrzeit und nach der Gehilfenprüfung wird nicht gefragt, wenn der betreffende Goldschmied fünf Jahre hindurch persönlich das Handwerk selbständig ausgeübt hat oder als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen ist. Dabei ist zu beachten, daß eine selbständige Ausübung des Gewerbes nur dann vorhanden ist, wenn der Betreffende das Geschäft für eigene Rechnung und Gefahr führt. Wer ein Geschäft auf den Namen seines Vaters oder seiner Mutter oder seiner Frau führt, übt es wohl persönlich aber nicht selbständig aus. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, dem steht auch gesetzlicher Weise nicht die Befugnis zum Anleiten von Lehrlingen zu. Er darf also Lehrlinge nur halten, wenn ihm die Befugnis dazu ausdrücklich von der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident in Preußen, Kreishauptmannschaft in Sachsen, Kreisregierung in Bayern und Württemberg usw.) erteilt wird, an welche er sein Gesuch zu richten hat. Das ist der Fall bei dem Goldschmied unter 2, der die Lehrlingsprüfung nicht abgelegt hat, aber auch nicht fünf Jahre selbständig war und darum den gesetzlichen Anforderungen unter a-d nicht entspricht. Wäre er fünf Jahre selbständig oder Werkmeister in der Goldwarenfabrik gewesen, so stünde auch ihm die Befugnis zur Lehrlingshaltung zu. Die höhere Verwaltungsbehörde hat übrigens nach § 129 a, Abs. 2, dort, wo eine Innung besteht, diese zu hören, ehe sie die Befugnis an den betreffenden Gewerbetreibenden erteilt. Es soll dabei darauf Rücksicht genommen werden, daß derselbe auch hinsichtlich seiner Befähigung, seiner geschäftlichen Tüchtigkeit und seiner moralischen Eigenschaften hinreichende Garantie dafür bietet, daß er trotz des Mangels der regulären Vorbildung, geeignet erscheint, in segensreicher Weise Lehrlinge zur Ausbildung zu bringen. Pz.

Die Dosen Friedrichs II.

Am rechten Spreeufer in Berlin, gegenüber der Museumsinsel, liegt in einem alten, bis ans Wasser überhängenden, kleinen Gehölz das Schlößchen Monbijou. Man betritt es von einem Platz aus, der noch einer der wenigen idyllischen Reste aus Altberlin ist, und in dessen Mitte sehr passend eine Herme mit der Büste Chamissos aufgestellt wurde. Ein Vorbau aus dem Ende des 18. Jahrhunderts, unverfälschtes Rokoko, enthält den Eingang zum Park; es sind zwei breite, bewohnte, zum Teil von der Militärwache bezogene Flügel, die sich in der Mitte in der Form verzierter jonischer Kolonaden kreisförmig einbiegen und einem freien Einschnitt Raum lassen, durch den man eintritt. Und eine kleine Idylle empfängt einen auch hier. Neuberlin kennt dieses einst für die Gräfin Wartenberg erbaute, in seinen Gartentrakten schmucklose Schloß kaum mehr, und das Museum, das in den alten Räumen untergebracht ist, das „Hohenzollermuseum", scheint trotz des Sternchens im Bädecker nicht viel Fremde anzuziehen; es ist höchstens wißbegierige Schuljugend, die man manchmal stärker vertreten findet. Schade, denn diese Sammlung ist viel stimmungsvoller und edler als die barbarisch-neuberlinische Ruhmeshalle im Zeughaus, die so viel besucht wird und wertvoller, historischer als manche höfische Kuriositätenkammer anderer Residenzen, wie etwa das Dresdner Grüne Gewölbe. Nun ist dem altpreußischen Hausmuseum, dessen Bedeutung man nicht in den vorderen unschönen Kaiserzimmern, sondern in den rückwärtigen Räumen, bei den Reminiszenzen von Rauch, Schadow, Friedrich dem Großen und Schlüter suchen muß, ein neuer und künstlerisch überaus reizvoller Schatz zugefallen: ein Teil der friderizianischen Prunkdosensammlung, dem im langgestreckten, freundlich-hellen Porzellankabinett ein eigener, versenkbarer Schaukasten errichtet wurde. Dosen für

Schnupftabak sind es, Dinge fast ohne Gebrauchswert, aber von einer so märchenhaft luxuriösen, gediegenen und edlen Ausführung, daß man an Tausend und eine Nacht und den schätzereichen Sesam denken mag; sowohl der Charakter der Schnupftabaksdose, wie diese Hypertrophie von Brillanten, purem Gold, Email und Halbedelstein hat ja wirklich einen orientalischen Zug. Und auch in den phantastischen Formen liegt etwas derartiges. Fast alle diese Dosen haben die Gestalt von vereinfachten Muscheln und Rocaillen, die das 18. Jahrhundert liebte, sind etwa zehn Zentimeter lang und halb so hoch gehalten und bestehen entweder aus Chrysopras, Jaspis, Achat mit je einem üppigen Kranz von farbig grundierten, goldgefaßten Steinen rings um den obern Rand, teilweise noch montiert mit goldenen Miniatur-Reliefs, oder aus Gold selbst, das ganz mit Email bedeckt oder stellenweise mit kleinen Emailmalereien geziert ist; bei vielen ist überdies auf den Gold- oder Steingrund des Deckels eine kleine, überaus zierliche Landschaft aus Brillanten gesetzt: das Bruchstück einer Säulenhalle, eine Urne unter einem Weidenbaum, eine lagernde Gestalt. Zwanzig verschiedene Exemplare— einzelne mit Preisen bis zu 12 000 Talern bezahlt sind es und ebensoviele Beweise einer in Norddeutschland längst wieder verloren gegangenen kunstgewerblichen Phantasie. Der König hat wohl aus französischen Vorbildern und eigenem guten Geschmack selbst viel dazu beigesteuert. Nun, da im modernen französischen Schmuck wieder eine ähnliche Tendenz auftritt, die Edelsteine nicht mehr nüchtern für sich selbst wirken zu lassen, sondern zu blumenhaften, feineren, farbigen Wirkungen gleichsam umzudichten, macht uns die Überraschung aus dem Hohenzollern-Schatz einen doppelt starken Eindruck.

Über abnorme Schweissbildung der Hände.

Von Dr. Hugo Hinze.

Es dürfte im allgemeinen bekannt sein, daß der lebende menschliche Körper dauernd einen Verbrennungsvorgang unterhält. Das ist allerdings keine sichtbare Verbrennung im gewöhnlichen Sinne mit Feuer und Rauch, sondern ein anderer chemischer Vorgang bei dem die eingeführten Speisen verbrennen (oxydieren). Der nutzbare Erfolg dieser Verbrennung zeigt sich als Körperwärme und als alle andern Lebenserscheinungen. Bei jeder Verbrennung gibt es aber auch Rückstände, Asche; und Asche finden wir daher auch bei dieser inneren, chemischen Verbrennung. Diese Rückstände, diese Asche werden in aufgelöstem Zustande durch den Harn aus dem Körper entfernt, welcher Harn außer der Asche (Harnstoffe) noch das vom Körper ausgeschiedene Wasser enthält. Doch nicht das gesamte überschüssige Wasser nicht alle Ascheteilchen gehen in Form des Harns durch Vermittlung der Niere aus dem Körper fort, sondern eine nicht unbeträchtliche Menge dieser Ascheteilchen gehen in Form des Schweißes, in Form der Verdunstung. Über der ganzen Oberfläche unseres Körpers sind ca. zwei Millionen Schweißdrüsen verteilt, am dichtesten zusammengedrängt finden wir sie in der Achselhöhle, an der Fußsohle und der Handfläche. Auf bestimmte, sehr verschiedene Reize, wie z. B. anstrengende Arbeit, Hitze, heiße Getränke, beginnen diese Schweißdrüsen zu arbeiten und werfen plötzlich große Mengen Wasser und in ihm aufgelöste Ascheteilchen aus dem Körper heraus. Daß diese Ausscheidungen von Schweiß vom Körper meist als angenehme Entlastung empfunden wird, will ich nur erwähnen. Uns interessiert hier aber eine andere Art von Schweißbildung, die stets andauernde, ohne besondere Reize fortwährend vor sich gehende Schweißbildung in der Hohlhand mancher Menschen, die sogenannte nasse, kalte Hand.

Abgesehen davon, daß eine nasse, kalte, schweißige Hand stets von dem unangenehm empfunden wird, der sie dargereicht bekommt, ist sie für ihren Träger oft ein höchst störendes Hindernis bei mancher Arheit.

Denken wir an Schreiber, Zeichner, die leicht das Papier beschmutzen, an Köche und Bäcker, deren Schweißhand Ekel hervorrufen würde, aber vor allem sind da Metallarbeiter durch eine Schweißhand intensiv gestört, da die Säure des Schweißes das Metall oxydiert. Das wird natürlich um SO störender sein müssen, je feiner die Metallarbeiten ausgeführt werden. Eine starke Schweißhand darf für einen Goldarbeiter oder Uhrmacher geradezu als ein zwingendes Hindernis gelten, sein Kunsthandwerk auszuüben. Aber was sollen nun solche Leute tun, bei denen sich die Schweißhand erst in späteren Jahren einstellt, nachdem sie ihre Kunst erlernt haben, nachdem sie gezwungen sind, sich durch ihre Kunst ihren Lebensunterhalt zu verdienen?

Nun, so ganz ratlos stehen wir diesem Übel doch nicht gegenüber.

Zunächst wird eine ideale Reinhaltung des Gesamtkörpers erlernt werden müssen. Da empfehlen sich Abwaschungen mit Seife, Duschbäder, Bäder und Schwimmbäder.

Die Schweißhände mögen öfters am Tage in kaltem Wasser mit Seife gewaschen werden. Auf diese Weise entfernen wir alle Schweiße und Fettsäuren aus den Poren und Fältchen der Hand; sauberes Abtrocknen mit weichem, leicht aufsaugendem Handtuche ist eine selbstverständliche Sache.

Statt gewöhnlichen Wassers kann man auch starkes Essigwasser nehmen (1 Teil käuflichen Essig auf 2 Teile Wasser), eine Mischung, die man mehrere Male verwenden kann.

Das völlige Trockenwerden wird man noch durch Einreiben von Salicyl-Streupulver oder Bärlappsamen erreichen können.

Führt nach 6 bis 8 Wochen ein solches einfaches diätetisches Verfahren nicht zu einer Besserung oder ist von vornherein das Leiden ein stark ausgeprägtes, so muß man zu stärkeren Mitteln greifen, die allerdings bei ihrer Anwendung eine gewisse Intelligenz und auch Vorsicht von Seiten des betreffenden Patienten erfordern. Ein mit hinreichender Reklame angepriesenes Mittel, welches aber auch tatsächlich in einer Reihe von Fällen zur Einschränkung oder auch völligen Beseitigung der übermäßigen Schweißbildung führte, ist der sogenannte liquor antihidrorrhoicus Brandau. Es ist dies eine scharf ätzende, besonders rauchende Salzsäure enthaltende Flüssigkeit. Man kauft diese Flüssigkeit in großen Flaschen in allen Apotheken. Bei ihrer Anwendung verfährt man folgendermaßen: In eine flache, am besten längliche Schale gießt man so viel von der Flüssigkeit, daß man die Handflächen hineintauchen kann, ohne daß die Flüssigkeit den Handrücken bespült, was sorgfältig zu vermeiden ist. An den Füßen dürfen aus gleichem Grunde nur die Fußsohlen in der Flüssigkeit stehen. Man hüte sich, von der Flüssigkeit auch nur eine Spur an die Augen zu bringen! Nun hält man die Handteller 5 Minuten lang in die Flüssigkeit eingetaucht, um dann die Hände in kaltem Seifenwasser gehörig abzuwaschen. Ein solches Bad macht man täglich zwei-, höchstens dreimal. Sollte die Haut so angegriffen werden, daß die Flüssigkeit heftige Sehmerzen verursacht, so muß man einige Tage aussetzen.

Statt des erwähnten liquor Brandau wird auch empfohlen, direkt verdünnte Salzsäure anzuwenden. Man wählt die überall käufliche rohe Salzsäure und verdünnt sie mit Wasser in dem Verhältnis 1 bis 10. Doch muß man dabei den Kopf wegwenden, damit nicht die Dämpfe der Säure reizend auf die Schleimhäute der Augen und der Atmungsorgane wirken.

Ich möchte hier noch einige jüngst erwähnte Mittel empfehlen; zunächst sind da mehrmalige Waschungen der Hände mit 5 prozentigem Naphtha-Spiritus, dem 10 Prozent Glyzerin zugesetzt werden, zu erwähnen; dann als Streupulver für Hände und Füße nach dem Baden und Abtrocknen derselben 200 gr Reismehl, dem 2 gr Naphtha zugemischt wurden.

In der Mehrzahl der Fälle wird eine solche energische durchgeführte Kur von Erfolg begleitet sein. Doch in ganz besonders schweren Fällen dürften alle diese guten Mittel auch versagen, da wir es mit einer meist sehr hartnäckigen Affektion zu tun haben.

Was ist unter dem Verkauf einer
Verkauf einer Firma „,ohne Aktiva und
Passiva" zu verstehen?

Der Kläger hatte vom Beklagten dessen Geschäft ,,ohne Aktiva und Passiva" erworben und verlangte von dem früheren Besitzer Übertragung des für seine Firma eingetragenen Warenzeichens. Nachdem die beiden ersten Instanzen dem Antrage des Klägers entsprochen hatten, legte der Beklagte Revision ein, so daß der Fall nochmals vor dem Reichsgericht zur Erörterung gelangte. Nach § 7, Absatz 1 des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen kann ja bekanntlich das durch Eintragung eines Warenzeichens begründete Recht mit dem Geschäftsbetriebe, zu dem das Warenzeichen gehört, auf einen anderen übergehen, nach § 22 des Handelsgesetzbuchs kann fernerhin derjenige, welcher ein Geschäft käuflich erwirbt, mit Genehmigung des Verkäufers die frühere Firma weiter

führen, und § 23 des Handelsgesetzbuchs bestimmt, daß eine Firma nicht ohne das Geschäft, für das sie geführt wird, verkauft werden kann. Es fragt sich nun, wenn durch Vertrag Ausnahmen vereinbart werden, ob und inwieweit diese noch mit dem Begriff des Übergangs des Geschäftes verträglich erscheinen. In dieser Beziehung wird besonders dann eine nähere Prüfung angestellt werden müssen, wenn wie im vorliegenden Falle eine umfassende Ausschließung von Geschäftsbestandteilen, wie diejenige aller Activa und Passiva, abgemacht worden ist. Keineswegs ist daher die Ansicht der Vorinstanz die den Übergang des Geschäftes charakterisierenden Momente seien nicht zu erörtern, zu billigen, vielmehr hätte der Richter gemäß § 139 der Zivilprozeßordnung Aufklärung des dies

bezüglichen Sachverhalts herbeiführen müssen, um so zu einer Entscheidung darüber zu gelangen, ob die erfolgte Übertragung bezw. die Ausschließung der Übertragung gewisser Bestandteile mit dem Begriff der Übertragung eines Handelsgeschäftes im Sinne der §§ 22, 23 des Handelsgesetzbuches überhaupt noch zu vereinigen ist. Würde das nicht der Fall sein, so müßte der ganze

Kaufvertrag für rechtsungiltig erklärt werden, was natürlich die weitere Folge zeitigen würde, daß auch das Recht auf das eingetragene Warenzeichen auf den Kläger nicht übertragen werden könnte. Jedenfalls war die Sache in die Vorinstanz zurückzuverweisen, von welcher nach der angedeuteten Richtung erst noch Klarheit zu schaffen ist.

Zuwiderhandlungen

gegen das französische Punzierungsgesetz betreffend.

minderwertigen Metalles derart eingeschlossen ist, daß es nicht bemerkt werden kann.

Die Einfuhr von Gold- und Silberwaren nach Frankreich, in Arbeit oder einen Barren Goldes oder Silber, worin ein Stück denen Fremdkörper aus minderwertigem Metall verborgen sind, bildet den Tatbestand eines besonderen Vergehens „délit de fourré“, das nach der gegen In- und Ausländer gleichmäßig anwendbaren und strenge gehandhabten Vorschrift des Artikel 65 des französischen Gesetzes vom 19. Brumaire des Jahres VI mit Einziehung der Ware und mit Geldstrafe im zwanzigfachen Betrage des Wertes bedroht ist.

Im Hinblick auf die mehrfachen Verletzungen des Artikels 65 seien die interessierten Kreise auf diese Gesetzesbestimmung und die oben gedachte Bedeutung des délit de fourré im folgenden aufmerksam gemacht.

Artikel 65 selbst lautet: „Si l'essayeur soupçonne aucun des ouvrages d'or, de vermeil ou d'argent d'être fourré de fer, de cuivre ou de toute autre matière étrangère, l'ouvrage sera saisi et confisqué et le délinquant sera dénoncé aux tribunaux et condamné à une amende de vingt fois la valeur de l'objet." Nach einer seitens des Rechtsbeistandes der Kaiserl. Botschaft in Paris erteilten Auskunft bedeutet „fourré" in der Sprache der Goldschmiede eine

Der Artikel 65 darf seinem Inalte nach nicht in Zusammenhang gebracht werden mit den Artikeln 23 ff. des gleichen Gesetzes, die lediglich die Frage der Feinheit (titre) zum Gegenstande haben, und ebensowenig mit der Bestimmung des französischen Zolltarifs, nach welcher Gold- und Silberarbeiten nicht eingeführt werden dürfen, wenn sie nicht hinsichtlich des Feingehalts die für die französische Fabrikation und den inländischen Verkauf aufgestellten Bedingungen erfüllen. In den letzteren Fällen würde eine Zuwiderhandlung die Zurückweisung der Gegenstände (in demoliertem Zustande!) durch die Zollbehörden zur Folge haben, während das „délit de fourré" als besonderes Vergehen sofort zur richterlichen Kognition gelangt und neben der Einziehung die nicht unerhebliche Geldstrafe im Gefolge hat. Bei dieser strengen strafrechtlichen Würdigung ergibt sich ohne weiteres, ein wie großes Interesse die Exporteure haben, daß ihre nach Frankreich einzuführenden Waren der gedachten Gesetzesbestimmung entsprechen.

Mit Simili gefasste Waren wieder herzustellen.

Ein sehr beliebter Marktartikel ist gegenwärtig ein gewisser Genre von silbernen Anhängern, Broschen, Kettenschiebern etc. etc., die, emailliert und vergoldet, mit Simili und Farbsteinen gefaßt sind. Die Stellen, in denen die Simili sitzen, sind blank verschnitten, so daß die Gegenstände solchen in Gold mit in Platina gefaßten Diamanten ähnlich sehen.

Nun kommt es zuweilen vor, daß derartige Gegenstände an den Stellen, wo die Simili sitzen und das blankverschnittene Silber hervortritt, schwarz werden und dadurch an ihrem schönen Aussehen verlieren.

Dieses Schwarzwerden ist darauf zurückzuführen, daß in dem Raum, in dem sich die Waren befinden, schwefelhaltige Stoffe, wie Schwefelsäure, Schwefelhölzchen im Gebrauch sind. Schwefel geht mit Sauerstoff eine Verbindung ein und heißt schweflige Säure. Letztere geht wiederum mit Silber eine Verbindung ein und heißt Schwefelsilber. Die schwarz angelaufenen Stellen an den Silber

waren sind nichts als ein leichter Überzug von Schwefelsilber.
Um diesen Schwefelsilberüberzug wieder zu entfernen, verfährt
man folgendermaßen:

Man löst ca. 5 g Ätzkali in 60 g Wasser in einer Porzellanschale oder Glas und erhitzt diese Lösung bis zum Sieden. Alsdann hängt man den Gegenstand an einem Zinkstäbchen in die kochende Flüssigkeit während 2-3 Minuten hinein, taucht ihn hernach während einer halben Minute in eine kalte 3 prozent. Cyankalilösung, spült mit Wasser ab, bürstet mit einer weichen Borstenbürste, die in Wasser und doppeltkohlensaurem Natron eingetaucht wird, leicht nach, spült in warmem Wasser sorgfältig ab und trocknet in Sägespänen gut auf. Nach dieser Prozedur hat der Gegenstand sein schönes Aussehen wieder erlangt, das verschnittene Silber und mit ihm die Simili sind wieder schön weiß. Sollte eine Stelle nicht ganz rein geworden sein, so wiederholt man den ganzen Vorgang aufs neue.

Juwelendiebe.

Ein Londoner Diamantenhändler gab kürzlich einige seiner Erfahrungen zum besten und erzählte u. a. folgendes: „Vor einigen Wochen kam ein Ausländer und wollte sich einige Ringe anschauen. Nach langem Besinnen wählte er sich einen aus, der 18 Lstr. wert war. Er bot mir einen lächerlichen Preis an, den ich natürlich nicht annahm. Darauf wünschte er zwei andere Ringe zu sehen, einen Saphir- und einen Diamantring, die im Schaufenster ausgestellt waren. Während ich die beiden Ringe aus dem Fenster herausholte, sah ich in dem Spiegel, der in dem Schaufenster angebracht ist, wie der Fremdling zwei 150 Lstr. werte Ringe annektierte. Ich kehrte mich nicht um, sondern ging nach der Tür, öffnete sie und verschloß sie darauf. Ein Schutzmann war bald zur Stelle. Hätte ich mich umgedreht, so würde mir der Dieb Pfeffer und Sand in die Augen ge

streut und darauf das Weite gesucht haben. Er hatte sein Wurfgeschoß wirklich in der einen Hand, und wir fanden es später auf dem Boden. Ein anderes Mal ließ ein Dieb zwei Ringe in einen Regenschirm gleiten, und noch ein anderes Mal in ein in seinem Handschuh angebrachtes Loch. Ein ganz gewöhnlicher Kunstgriff der Diamantendiebe ist, sich lose Steine zeigen zu lassen. Diese werden ihm dann auf einem Präsentierteller überreicht. Er haucht sie an und sucht dabei einen oder mehrere in den Mund zu bekommen. Andere Diebe sehen sich genau die im Schaufenster ausgestellten goldenen Ringe an, die einen wertvollen Stein enthalten. Sie lassen sich einen genau nach dem Muster machen. Das Gold ist echt, aber der Stein ist falsch. Im Halbdunkel kommen sie dann in den Laden und suchen den wertvollen gegen den minder wertvollen Ring zu vertauschen.“

Ausstellung für Handwerk und Kunstgewerbe in Breslau.

In Breslau findet vom 15. Juli bis 15. September dieses Jahres eine größere Gewerbeausstellung unter dem Protektorate Seiner Exzellenz Staatsminister Graf von Zedlitz und Trützschler, Oberpräsident von Schlesien, statt. Die Ausstellung umfaßt alle Zweige des Handwerks und Kunstgewerbes. Indessen wurde kürzlich auch noch beschlossen, eine Abteilung hinzuzufügen, und zwar für Hausfleiß und Frauenarbeit.

Durch die Handwerkskammer zu Breslau erhielten wir das Ausstellungsplakat zugesandt. Dieses Plakat wirkt kräftig in den Farben und in der Zeichnung und macht trotzdem in der harmonischen Gesamtbildung einen vornehm künstlerisch angenehmen Eindruck. Im Vordergrund sehen wir einen Vertreter des Kunstgewerbes, einen jungen Goldschmied, der seine linke Hand auf einen prächtig ausgeführten Pokal stützt, seine rechte reicht er zur Vereinigung einem biederen schlichten Handwerksmeister, einem markigen Grobschmied, der mit dem Lederschurz umgürtet am Amboß steht. Zwischen diesen beiden sind die Worte angebracht: „Ehret Eure deutschen Meister!" Ferner erblicken wir die Wratislavia mit dem Glück verheißenden Lorbeerkranz und im Hintergrunde die Stadt Breslau von der aufgehenden Sonne bestrahlt.

Das Ganze ist auf einem goldigen Fundament aufgebaut, welches das alte Sprichwort dokumentieren soll: „Handwerk hat einen goldenen Boden!"

Pforzheim auf der Weltausstellung in St. Louis.

Obwohl eine Kollektiv-Ausstellung der Pforzheimer Fabrikanten diesmal nicht stattfinden wird, haben sich einige Fabrikanten doch entschieden, Proben ihrer Leistungsfähigkeit nach St. Louis zu senden. Ihnen schließt sich Herr Kunstgewerbelehrer und Emailmaler Ferdinand Hardt an, der sich mit einer Reihe Email-Gemälde beteiligt. Wer Gelegenheit hatte, die technisch vollendeten Email-Bilder zu betrachten, wird sagen müssen, daß da die Pforzheimer Email-Industrie vorzüglich vertreten ist. Auch mehrere andere Herren Lehrer der KunstgewerbeSchule werden mit Arbeiten auf der Weltausstellung vertreten sein, in dem sie an dem Arrangement einer Innen-Dekoration, welche Herr Kunstgewerbe-Schuldirektor Hoffacker in Karlsruhe für das badische Kunstgewerbe zusammengestellt hat, durch Kasetten und kleine Vitrinen mit Schmuck beteiligt sind.

Riesendiamant Excelsior.

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Wie wir schon früher erwähnt haben, war der lange Jahre in London deponierte Riesendiamant „Excelsior", der Amsterdamer Firma Asscher zur Bearbeitung anvertraut worden. Aus verschiedenen technischen Gründen mußte dieser Stein, der 968 Karrat wog, in mehrere große Teile gespalten werden. Dieses Spalten nun ist ganz vortrefflich geglückt, und jedes entstandene Stück bildet für sich allein einen noch ganz ansehnlichen Diamanten, den moderne Schleiferarbeit aufzuweisen hat. So hat man aus dem Excelsiordiamant eine Anzahl prächtiger bearbeiteter Steine geschaffen, alle vom reinsten Wasser. Wie wir weiter vernehmen, sind diese Steine von der Firma Asscher an eine große Juwelierfirma im Auslande verkauft worden und werden in die fernsten Gegenden den unbestreitbaren Ruhm der Amsterdamer Juwelierindustrie hinausgetragen.

Künstliche Diamanten.

Über die Herstellung künstlicher Diamanten ist wiederholt berichtet worden, besonders über die Versuche von Moissan, der stark kohlenstoffhaltiges Eisen abkühlen ließ und dabei annahm, daß im Innern der Eisenmasse, die zunächst äußerlich erstarrt, der Druck enorm sein müsse, und daß unter diesen Umständen der Kohlenstoff in der Form des Diamanten kristallisiere. Dieser Theorie tritt nun C. Combes entgegen. Zunächst weist er darauf hin, daß Göppert und Friedel in Diamanten Pflanzenreste gefunden haben, wonach alle die Kristalle sich nur bei einer Temperatur gebildet haben können, die unter 772° liegt. Bei der Temperatur des geschmolzenen Gußeisens verwandelt sich der Diamant in Graphit. Da ferner die Diamanten, die Moissan hergestellt hat, Doppelbrechung besäßen, so seien es keine Diamanten. Moissans Analyse seiner Krystalle ist für Diamanten nicht hinreichend. Endlich hat Friedel gezeigt, daß eine Eisenmasse, wie sie Moissan benutzt habe, sich beim Abkühlen zusammenziehe und daher gegen die feste Rinde keinen Druck ausübe. Nach allen diesem erscheint es Combes unmöglich, daß Moissan synthetisch wirklich Diamanten hergestellt habe.

Die Tiara des Saitaphernes.

Die Geschichte der Tiara des Saitaphernes wird auf einer fein ziselierten Bronzeplakette erzählt, die von dem russischen Goldschmied Ruchomowski, dem Künstler der Tiara, zu der Tombola der Gesellschaft für den Schutz der Kindheit gesandt wurde. Auf der einen Seite sieht man Saitaphernes, wie er strahlend, die Tiara auf dem Haupte, aus seinem Grabe hervorkommt; aber auf der Rückseite sieht man den alten König, niedergeschlagen, barhäuptig, wie er der Gegenstand des Spottes von drei kleinen, kecken Genien ist, die eine

tolle Sarabande um ihn tanzen, wobei der eine mit vollen Backen in die Posaune der Oeffentlichkeit bläst, der andere die Feder der Kritik schwenkt nnd die große Trommel der Reklame rührt, der dritte die Fackel der Wahrheit leuchten läßt und am Ende eines Bindfadens die nun mißachtete Tiara schleift. Diese Losnummer hat, wie man sich denken kann, großen Erfolg gehabt, der sich in den Einnahmen bemerkbar machte.

Der Dalai Lama bestellt in Paris.

Der Dalai Lama von Lhassa, die geheimnisvolle Persönlichkeit, von der jetzt immer so viel die Rede ist, hat bei einem Juwelier in Paris eines seiner heiligen Embleme, den „Tseboum", bestellt. Er hält dieses Instrument an den großen Festtagen in der Hand und segnet damit die Pilger. Es ist eine silberne, vergoldete Platte, die ein Gefäß, das aus Korallen geschnitten ist, trägt; eine Statue des „Amithaba", die in derselben Art ausgeführt ist, krönt das Ganze. Auf der anderen Seite ist ein Drache, das Sinnbild der Macht des Himmlischen Reiches, hergestellt; dieser Schmuck kann weggenommen werden, wenn kein chinesischer Vertreter zugegen ist.

Goldfund an der Saalburg.

Beim Ausroden von Erdstöcken wurden in der sogenannten bürgerlichen Niederlassung unmittelbar neben der Frankfurt-Weilburger Bezirksstraße am Kilometerstein 19,7 zwei prächtige, tadellos erhaltene goldene Ringe gefunden. Die Ringe sind massiv und reich verziert, sie lagen ineinander gesteckt. Der größere Männerring hat drei Reife, von denen der mittlere geperlt ist; die äußeren laufen in zurückgebogene Schlangenköpfe aus. Ein ähnlicher Ring ist in Mainz gefunden worden. Der Frauenring ist breit, aus starkem Goldblech gefertigt und ringsherum mit vertieftem Ornament reich geschmückt. Beide Ringe haben gleiche ovale Schilde, die eine reizende Darstellung der Leda mit dem Schwan zeigen.

Goldbergbau in Aegypten.

Im Altertum, vor allem schon in der altägyptischen Zeit, hat Aegypten außerordentlich viel Gold geliefert. Eine englische Gesellschaft hat vor kurzem eine Untersuchung der alten Fundstellen unternehmen lassen, über welche Liebenam in der Zeitschrift d. prac. Geol. berichtete. Oestlich Kennah, am Ufer des roten Meeres, zieht sich der alte Bergbaudistrikt als eine Kette von hohen rauhen Bergen hin. Das Gold findet sich in gediegenem Zustande auf Quarzgängen, welche dort am reichsten sind, wo in grauem Gneis weiße Granitgänge aufsetzen. Bei Um Rus hat man mit dem Aufschluß einer alten Goldgrube begonnen. Das Aussehen war vor einiger Zeit ein günstiges. Im allgemeinen stellte sich aber heraus, daß die Alten sauber abgebaut haben; auf weite Strecken sowohl in söhliger Richtung wie nach der Teufe hat man den alten Mann noch nicht durchörtern können. Außer Gold fand sich Blei bei Jebel Jossus, Marmor in den alten Brüchen von Abu Geraia, Smaragd bei Jebel Zabara, Türkise auf Sinai und Phosphate in großer Ausdehnung östlich Kenneh.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Geschäftseröffnungen. Gustav Adolf Stantzer Techniker und Edgar Waag Kaufmann in Pforzheim haben daselbst unter der Firma Stantzer & Waag eine Bijouterie- und Kettenfabrik errichtet. In Pforzheim haben die Herren Wacker und Hildenbrand, Weiherstr. 24, eine mechanische Werkstatt mit Kraftbetrieb für die Bijouterie- und Kettenbranche errichtet.

Eintragungen ins Handelsregister. Firma Wilhelm Benz, Pforzheim; Inhaber ist Ringfabrikant Wilhelm Benz daselbst. Der bisherige Gesellschafter Kaufmann und Juwelier Konrad Günther der Firma C. Metzel in Halberstadt ist alleiniger Inhaber der Firma. — Firma Wilhelm Schroeter zu Dortmund, Inhaber der Kaufmann und Juwelier Wilhelm Schroeter. In der Kommanditgesellschaft P. Bruckmann & Söhne, Silberwarenfabrik in Heilbronn sind durch den Tod der persönlich_haftenden Gesellschafter Pauline Härle und Julius Braun, durch den Tod von zwei Kommanditisten und durch den Neueintritt eines Kommanditisten Änderungen eingetreten. Jetzt besteht die Kommanditgesellschaft aus den Fabrikanten Peter und Ernst Bruckmann als persönlich haftende Gesellschafter und sechs Kommanditisten.

Geschäfts- und Firmenänderungen. Martin Roggatz hat das unter der Firma M. A. Roggatz in Danzig bestehende Juwelier-, Gold- und Silberwarengeschäft für alleinige Rechnung übernommen. Firma bleibt

bestehen.

Jubiläen und Ehrungen. Zum Kgl. Würrtemb. Hofgoldschmied ist Herr Goldschmiedemeister Hans Waibel in Marienburg ernannt worden. Herr Waibel hat sich auch schon früher durch seine Gravierkunst Verdienste erworben. So erhielt er u. a. 300 Mk. aus der Kgl. Hofschatulle für 28 Gravierungen auf silbernen 20 Pfennigstücken. Jede Münze enthielt eine andere Ansicht von der Marienburg. Dem langjährigen erbprinzlich anhaltischen Hoflieferanten Wilh. Hampe in Magdeburg ist die Genehmigung erteilt worden, fortan den Titel Hofjuwelier und Hoflieferant Sr. Hoheit des reg. Herzogs von Anhalt

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zu führen. - Wieder konnte einer der Mitarbeiter der Firma J. M. Krug in Hanau a. M. auf eine langjährige Tätigkeit in diesem Hause zurückblicken, und zwar sind 40 Jahre verflossen, seit Herr J. Reißig in das genannte Geschäft eintrat. Den Tag ließen Chef und Personal nicht vorübergehen, ohne den Jubilar durch Geschenke etc. zu erfreuen Am 1. April konnte die Firma Karl Ockel Nachf. in Anklam auf ein 75jähriges Bestehen zurückblicken. Von Karl Ockel 1829 gegründet ging das Geschäft 1859 an seinen Sohn über, welcher jedoch schon 1862 starb. Hierauf ging die Firma in die Hände des Herrn Stadtrat Meissner über, welcher das Geschäft an seinen langjährigen Werkmeister und Mitarbeiter Herrn Fiebing verkaufte. Letzterer verkaufte es an den jetzigen Inhaber Herrn Juwelier Erich Grabley.

Todesfälle. Gestorben ist in Pforzheim Herr Emil Vogel, Werkmeister und langjähriger Geschäftsführer der Pforzheimer Doubléwarenfabrik Jul. Salé in deren Filialfabrik Weil-der-Stadt (Württembg.) Die Firma verliert in dem Dahingeschiedenen einen tüchtigen und pflichteifrigen Mitarbeiter. Nach kurzem Krankenlager starb der langjährige Geschäftsinhaber der Firma Bruno Jehring, Gold- und Silberwarenhandlung in Zittau am Markt 6. Goldschmiedemeister Karl Ludwig Geigenmüller starb in Ölsnitz im Alter von 75 Jahren.

Diverses. In die Bronzewarenfabrik Kiby & Hartmann in Berlin ist am 1. März Herr Kaufmann Wilhelm Hentschel als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Die Firma lautet jetzt Kiby & Hentschel. Die Kommanditgesellschaft Adolf Knecht & Cie., Stuttgarter Alfenide- und Metallwarenfabrik in Kannstatt ist in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden. Das Stammkapital beträgt 90000 Mk. Die Firma Bühler & Wohlt, vorm. Filiale Ferd. Wagner, Werkzeug- und Metallhandlung für die Bijouteriefabrikation, ist in Bühler & Wohlt geändert worden.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Die Kgl. Staatsanwaltschaft Stuttgart macht bekannt, daß nachstehende, vermutlich gestohlene Gegenstände, die schon jahrelang liegen, innerhalb sechs Wochen abzuholen sind: Je ein Dutzend silberne EB- und Kaffeelöffel, ein wertvoller Brillantring, eine goldene Uhrkette etc. Ist niemand der Verlierer oder Bestohlene?

Bad Kissingen. Der Aushängekasten des Juweliers Georg Halk in der Brückenstraße wurde erbrochen und aus demselben 37 goldene Ringe, darunter besonders wertvolle Brillantringe gestohlen. Der Schaden beläuft sich auf 2000 Mk. Falls jemandem etwas über den Verschleiß der Ringe bekannt werden sollte, so wird dieser höflichst gebeten, der Gendarmerie zu Kissingen Mitteilung zu machen.

Berlin. Steckbrieflich verfolgt wird der Juwelier und Brillantenhändler Leo Königsberger. Dieser betrieb Unter den Linden einen sehr schwunghaften Handel mit Juwelen, die er selbst in Kommission übernommen hatte. Er bezog seine Waren meist über Belgien. Als die Lieferanten Zahlung verlangten, vertröstete K. sie von einer Woche zur anderen. Als ihm schließlich der Boden zu heiß wurde, flüchtete er aus Berlin unter Hinterlassung zahlreicher Schulden.

Berlin. Ein internationaler Juwelendieb treibt wieder sein Unwesen. In einem der größten Geschäfte trat er als Dr. Kosta auf und gab sich den Anschein, als ob er nur französisch spreche. Er ließ sich alles mögliche vorlegen, konnte sich aber über den Preis mit dem Juwelier nicht einigen. Dieser merkte erst später, daß der vermeintliche Kunde ein Dieb war und ihm eine ganze Anzahl Brillanten, Ringe, Nadeln usw. gestohlen hatte. Die Juweliere mögen vor dem feinen" Kunden auf der Hut sein. Es ist ein mittelgroßer Mann von 26 bis 30 Jahren, nach einigen Schilderungen ein schöner Mann. Er hat schwarzes Haar und einen kleinen schwarzen Schnurrbart, geht fein gekleidet und trägt nur weiße Krawatten mit einer schönen schwarzen Perle.

Berlin. Diamanten und Perlen im Gesamtwerte von mehreren tausend Mark hatte der 19jährige Lehrling Hans Lange im Geschäfte von Leonhardt & Fiegel, Hofjuweliere, seinen Prinzipalen entwendet und in der Person des Juweliers Melchior Hohmann einen willigen Abnehmer gefunden, weshalb sich beide, ersterer wegen Diebstahls, letzterer wegen Hehlerei vor der Strafkammer des Landgerichts I zu verantworten hatten. Hohmann wurde zu zwei Monaten Gefängnis wegen Hehlerei verurteilt, während den Angeklagten Lange eine Gefängnisstrafe von drei Monaten traf.

Iglau. Aus dem Laden des Goldarbeiters Johann Schindler wurden Uhren, Ketten, Ringe, Boutons, Anhängsel, Kolliers und Armbänder, im ganzen 500 Stück im Werte von 17 000 K. gestohlen.

Mailand. Einem großen Diebstahl ist die Prinzessin Alice von Bourbon zum Opfer gefallen. Sie hatte bei einem Pariser Juwelier Names Froumont neben anderen Schmuckgegenständen eine Halskette im Werte von 800000 Franken hinterlegt. Als ihr Bruder, Prinz Jaime, der als Offizier in russischen Diensten steht, nach dem fernen Osten abreiste, ließ er durch eine Vertrauensperson die Wertsachen beim Pariser Juwelier abholen und nach Petersburg bringen. Die Halskette fehlte, der Juwelier versicherte, daß sie sich unter den anderen Gegenständen in der Kassette befunden hatte. Die Vertrauensperson dagegen ist verschwunden und wird eifrig von der Polizei gesucht.

Geschäftliche Mitteilungen.

Die Nürnberger Metall- und Lackierwarenfabrik, vorm. Gebr. Bing A.-G., führt eine reichhaltige Anzahl hochfeiner Tafel- und Küchengeräte in Messing vernickelt, Nickel plattiert, Reinnickel, Kupfer poliert und patiniert sowie als besondere Neuheit das unter dem Namen "Bingit" geschützte Edelzinn. Die Firma legt besonders Wert auf die Preiswürdigkeit aller Artikel, damit sie für jeden Wiederverkäufer leicht verkäuflich sind.

Firma Ludwig Bertram, galvanotechnische Anstalt zu Pforzheim, führt als Neuheit ein tiefschwarzes Oxyd. Dieses Oxyd ist für alle Metalle zu verwerten, und es lassen sich, sobald Silber-, Gold- oder Doubléwaren mit diesem Oxyd behandelt sind, durch Gravierungen schöne Effekte erzielen, indem dann die Gravierungen scharf und sauber auf dem dunklen Hintergrunde hervortreten.

Blum & Frères Meyer, Pforzheim. Die genannte Uhrenfabrik, welche schon seit Jahren eine Filiale in Pforzheim betreibt, führt besonders Phantasie-Damenuhren in reicherer Ausstattung, Taschenchronometer, Kavalieruhren, extra flache und Repetieruhren, und Chronographen und steht mit Juwelieren in direkter Verbindung. Wir verweisen auf das Inserat der Firma in dieser Nummer.

Die Firma Bachmann & Co., Paris und Pforzheim, macht bekannt, daß es ihr nach vielen Versuchen gelungen ist, die perfekteste Imitation der echten Perlen hinsichtlich Orient und Haltbarkeit zu erzeugen. Die Perle, Tongaperle genannt, soll massiv und unzerbrechlich sein, allen Säuren widerstehen und mit den bekannten Wachsperlen, sowie den Pariser Halbperlen in keinerlei Einklang stehen. Sie kann im Seifenwasser ausgewaschen, in warmen Sägemehl getrocknet werden, unterzieht sich mit einem Wort der ganzen Prozedur welche feinere Bijoutierstücke durchzumachen haben, ohne daß sie darunter leidet. Die Perle kann rund, birnförmig, barock sowie in irgend einer Phantatieform durchlocht oder nur angebohrt, mit oder ohne Stift geliefert werden. Nach Mitteilung der Firma hat die Perle bereits gute Einführung gefunden.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 38. Wer liefert nach Modellen Formen für Heißdruck, scharf in Eisen-Stahl gegossen, die hernach bloß einer Retusche bedürfen? F. K. in F.

Frage 44. Welche Firma fertigt Hubertusmünzen? J. K. in A. Frage 45. Welcher Silberbesteckwaren-Fabrikant führt die Fabrikmarke bestehend in einer Distel? R. in E.

Frage 48. Fragender beabsichtigt in einer Großstadt ein Arbeitsgeschäft in mittlerem Stile zu errichten. Reparaturen und Neuarbeit. Gravieranstalt mit den neuesten Maschinen usw. - Fragender bittet nun um nähere Auskunft über die verschiedenen Anschaffungen, die zu einer derartigen Einrichtung nötig siud. Wer gibt nähere Details hierüber? Wer liefert Guillochiermaschinen für Uhrdeckel usw. nebst Anweisung? K. L. in J. Frage 50. Wer liefert beste rote opakte Feueremaille für Kupfer und Tombak. A. W. in A. Frage 51. Wer fabriziert emaillierte Flaggennadeln (ganz billiger Genre)? Ich gebrauche einige Gros derselben. M. K. in W. Frage 52. Wie stelle ich eine gute Feuervergoldung zusammen? C. G. in D.

Frage 53. Wie werden kurante Bijouterieartikel, wie Broschen, Nadeln, Gürtelschnallen usw., aus Silber und unedlen Metallen auf mechanischem Wege gefärbt resp. patiniert? B. B. in L.

Antworten:

Zu Frage 39. Ein ganz neues, tadellos funktionierendes, sehr rationelles Verfahren für Glanzvergoldung hat die Firma Ludwig Bertram in Pforzheim in den Handel gebracht.

Zu Frage 43. Zur Lieferung von Badeartikeln empfiehlt sich ferner S. Maier, Pforzheim.

Zu Frage 46. Die Firma Wilh. Rentrop, Altena in Westf., dürfte Ihnen mit Gewünschtem dienen.

Zu Frage 47. Den Hochglanzstich auf Aluminium erhält man, indem man den Stichel in Spiritus tränkt; es kommt natürlich dabei auf die Handhabung des Stichels an, derselbe muß fortlaufend auf weichem Leder mit Zinnasche poliert gehalten werden.

A.-G. vorm. H. Gladenbeck & Sohn, Bildgießerei.

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