Page images
PDF
EPUB

Diebstähle, Verbrechen etc.

London. In den frühen Morgenstunden wurden der Firma Asprey & Co. Juwelen im Werte von 142 180 Mk. gestohlen, die Diebe jedoch noch mit ihrem Raube verhaftet. Da bereits seit mehreren Jahren Einbruchsdiebstähle in das Geschäftshaus der genannten Firma gemacht worden waren, hatte man besondere Vorsichtsmaßregeln zum Schutze der Schaufenster und der Tür getroffen. Wie trotzdem der Einbruch möglich war, ist der Polizei umso rätselhafter, als die Straße von 10 Uhr Nachts bis 6 Uhr Morgens von einem Wächter begangen wird.

Frankfurt a. M. In der Karpfengasse wurde von einem Kriminalkommissar und einem Schutzmann ein gefährlicher Einbrecher verhaftet. Der Verhaftete ist an vielen Einbrüchen beteiligt und hat auch ganz allein mehrere schwere Diebstähle ausgeführt. Namentlich stahl er Gold- und Silberzeug. In seinem Schlupfwinkel in der Karpfengasse fand die Polizei 26 Pfund Silber, meist wertvolles Geschirr mit feiner Arbeit.

Eingesandt.

Geehrte Redaktion!

In unserer Vereinigung haben wir des öfteren das Taxieren besprochen und haben uns vorgenommen, wenn irgend möglich, das Taxieren sein zu lassen oder zu beschränken auf Fälle bei Erbschaft etc. Jedem Kollegen, der neu von mir gekaufte Waren taxiert, würde ich zürnen. Nun hat aber ein Kollege sogar eine Uhr taxiert, und zwar zu niedrig. Das sollte er nicht tun, denn die Taxe wird bekannt, sie hat sogar zur Klage geführt, und der Kollege ist verurteilt worden. Der Verband hat daraufhin ein Gutachten ausgearbeitet, damit der Kollege seine Strafe wieder los wird. Ich werde mich freuen, wenn ihm das gelingt, aber den Fall müssen wir uns doch als Warnung dienen lassen. Ich würde mich energisch dagegen wehren, wenn ein Uhrmacher über meine Waren Taxe abgibt, und würde den Verband dabei zu Hilfe nehmen. Wir müssen uns aber hüten, auch andere Waren zu taxieren, denn sonst kann mir der Verband eine gerechte Hilfe nicht angedeihen lassen. Ich werde mich freuen, mit dieser Anregung meinen Kollegen gedient zu haben. A.

Patente etc.

Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44a. 215168. Anhänger für Uhrketten und dergl., ausgeführt als mehrteilige, aufklappbare Kugel. Dr. Werner Heffter, Berlin, Calvinstr. 14. 14. 11. 03. H. 22481.

44a. 215213. Knopf mit schräg im Hals verlaufenden am unteren Ende sich in einer Höhlung vereinigenden Löchern. William Hamilton Forsyth, Bristol; Vertr.: A. Gerson u. G. Sachse, Pat.-Anwälte, Berlin SW. 48. 9. 12. 03. F. 10625.

44a. 215375. Knopf mit zweiteiliger Fußplatte, deren feststehender, gegabelter Teil durch winkelförmig abgebogene Schenkel an an dem Kopfe gelenkig befestigt ist. Winter & Adler, Wien; Vertr.: C. Fehlert, G. Loubier, Fr. Harmsen und A. Büttner, Pat.-Anwälte, Berlin N.W. 7. 17. 12. 03. W. 15682.

44a. 215390. Stecknadel_mit aus dem Schaft herausgeprägten Widerhaken zwecks besseren Festsitzens im Stoff. Otto Hoffmann, Berlin, Gr. Franfurter Str. 39. 20. 10. 03. H. 22284.

44a. 215465. Schmuck in Form eines Netzes für Lawntennisspieler, als Anhänger oder dgl., mit verschiedenartigem Inhalt (z. B. Lawntennisbälle). Fa. Victor Mayer, Pforzheim. 14. 9. 03. M. 15859.

44a. 215317. Damenhuthalter mit verschraubbaren Befestigungen. Albert Haselhuhn, Bayreuth. 23. 9. 03. H. 22223.

44a. 215803. Sicherheitsnadel mit einer wellenförmigen Abkröpfung im Ösensteg. Moses Chaim Ratzker, Frankfurt a. M., Uhlandstr. 31. 19. 12. 03. R. 13153.

44a. 215878. Knopf-Ober- oder Unterteil, bestehend aus einem Metallboden und einem die Knopfform ergebenden Zelluloidüberzug. Stock & Cie. G. m. b. H., Elberfeld. 24. 12. 03. St. 6487.

44a. 215882. Längsverstellbare Banduhrkette, deren durch nach Schieberstegen zurückgeführte Bandenden gebildete Schleifen von Stegen einer gemeinsamen Agraffe zusammengehalten werden. Scherberger & Stahl, Pforzheim. 28. 12. 03. Sch. 17714.

44a. 216176. Sicherheitskettchen, für Taschenuhren mit einem aus zwei auf der einen Seite mittels Scharnierstift, auf der anderen Seite mittels Schräubchens verbundenen Hälften bestehenden Verschlußring. Johann Thießen, Hanerau i. Holstein. 8. 12. 03. P. 5798. 44a. 216420. Federn mit Einbuchtung zur Aufnahme der Nadel als Halter für Broschen. Gebr. Kneuertz, Hannover. 14. 12. 03. K. 20567.

44a. 216479. Schmuck in Form eines Fächers, als Anhänger oder dgl. mit in den Fächerteilen angeordneten, verschiedenen Ansichten bzw. Bildern von Personen, Städten, Denkmälern und dgl. Adolf Feiler, Pforzheim. 24. 9. 03. F. 10345.

44a. 216654. Mit umlegbaren Spitzen durch die Nählöcher von Knöpfen bei Festlegung derselben auf ihre Stoffunterlage greifende Klammer. Frl. Mathilde Fiedler, Hannover, Luisenstraße 1. 30. 12. 03. F. 10688.

44a. 216871. Zelluloidknopf mit Gewebeeinlage. C. L. Jacobi, Meerane i. S. 24. 11. 03. J. 4785.

44a. 216940. Seitensperrer für Maulbügeltaschen, bei welchem der Sperrbügel an das Seitenteil der Tasche angenietet wird. Vincenz Laneza, Berlin, Fischerbrücke 18. 7. 11. 03. L. 12008.

44a. 216988. Halsbindekette aus Metall. Nicolay & Duncker, Hanau a. M. 9. 1. 04. N. 4688.

44a. 217001. Schlüsselring mit das Ineinanderhaken gestattenden Einschnitten an den Ringenden. Poure & Cie., Boulogne-surMer; Vertr.: G. Dedreux u. A. Weickmann, P.-Anwälte, München. 11. 1. 04. P. 8628.

44a. 217219. Ringhalter aus halbrundem Draht gebogen, dessen federnde Enden von einer verschiebbaren Öse geschlossen werden. Walter Kirsch, Zwickau i. S. 12. 1. 04. K. 20774.

44 a. 217382. Knopfunterteil mit herausgedrückter Annähöse. Paul Lindenberg, Barmen, Allee 166. 15. 1. 04. L. 12291.

44 a. 217388. Armstulpendoppelknopf aus einem Oesenknopf und einem Hakenknopf mit vertiefter Hakenbiegung neben einem Schulteransatz des Hakenstegs. J. Weber, Hamburg, Beethovenstr. 45. 18. 1. 04. W. 15831.

44a. 217684. Dosengehäuse für Bijouterieartikel, mit auf der Oberfläche aufgetragenen, emailartig glänzenden Metalloxydfarben. Max Fr. Ungerer, Pforzheim. 19. I. 04. U. 1691.

44a. 217747. Medaillon mit feststehendem Mittelstück, das vermittels eines Druckknopfes durch zwei nach den Seiten fallende Deckel geöffnet wird. Hermann Vogel, Pforzheim. 20. 1.04. V. 3878. 44 a. 217991. Knopf mit mittels Schräubchens verbundenen Teilen, bei welchem der Schaft des Oberteils von einer Hülse des Unterteils umfaßt wird. Paul Deumling, Spandau, Falkenhagener Str. 55. 7. 1. 04. D. 8416.

44 a. 217995. Sicherheitsvorrichtung für Krawattennadeln u. dgl., bestehend aus einer mit einer Adhäsionsmasse gefüllten Hülse, durch welche die Nadel hindurchgesteckt wird. Gustav Schubert, Dresden, Marienstr. 10. 11. 1. 04. Sch. 17782.

44a. 218002. Futter für Kettenschieber, hergestellt aus innen mit weichem Leder oder dergl. ausgefüttertem, gerippten Blech. Ludwig Mauer, Bochum, Marienstr. 14. 13. 1. 04. M. 16504.

44 a. 218151. Ringförmig geschlossenes Schmuckstück, dessen Enden einesteils an einem Trommelgehäuse, andernteils an der in dieser drehbaren Federtrommel befestigt sind. Rich. Taubert, Pforzheim. 4. 1. 04. T. 5842.

44 a. 218212. Monstranz mit herausnehmbarer Custodie. Josef Amberg, Würzburg, Franz Ludwigstr. 9 und 11. 30. 12. 03. A. 6901. 44 a. 218218. Biegsamer, aus auf einer Gewebeeinlage aufgebrachten, in geeigneter Weise mit Schnürchen umgebenen Fäden bestehender Knopf mit Randwulst. Frau Rosa Steiner, Wien. Vertr.: Dr. S. Hamburger, Pat.-Anw., Berlin W. 8. 22. 1. 04. St. 6544;

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

In Deutschland, jedes Vierteljahr M. 1.-. In Oesterreich, jedes Vierteljahr
Kr. 1.25. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 5.-.
Wöchentlicher Arbeits-Nachweis allein M. -.10.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis:

In Deutschland, fürs ganze Jahr M. 2. -. In Oesterreich, fürs ganze Jahr
Kr. 2.50. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 2.50. Einzelnummern M. —.10.

Die 4-gespaltene Nonpareille-Zeile.

Die 4-gespaltene Petit-Zeile im Wöchentlichen Arbeits-Nachweis Stellen-Gesuche, die viergespaltene Petit-Zeile

Beilagen:

M. -.15

Berechnung erfolgt nach Übereinkommen, Probe - Exemplare erwünscht.

Schluss der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis in Leipzig: Mittwoch Vormittag, für große Anzeigen: Dienstag Vormittag. In Pforzheim: Montag Abend.

Hierzu eine Beilage: Wöchentlicher Arbeitsnachweis No. 13.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold und Silberwaren.
Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier-Vereinigung,
der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-
Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins
Für die Gold, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim,
S des Gewerbemuseums Gmünd, der 3entralstelle Schmuck und Mode

Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15
Für den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim Für den volkswirtschaftlichen Teil:
Verantwortliche Redakteure: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

No. 15 - VII. Jabrgang

Erscheint jeden Freitag

Das Moderne Kostüm.

Unsere seit vielen Jahren gepflegten Bestrebungen, die Schmuckkunst mit der Modekunst in Einklang zu bringen und für erstere besonders einzutreten, sind, wie bekannt, von Erfolg gewesen. Wir haben durch die Verbreitung des Beiblattes zur Deutschen GoldschmiedeZeitung Schmuck und Mode" an Moden- und Familien-Zeitungen diese über die neuen Schmuckformen auf dem Laufenden gehalten, wir haben ihnen gezeigt, wie der Schmuck zum Kostüm getragen wird, wie er also auch an die Modefiguren anzuzeichnen ist, und ferner veranlaßten wir die Zeitungen, bei Besprechungen der Modenbilder des Schmuckes nicht zu vergessen.

Das ist nun jeweils in dem Maße geschehen, als Verständnis und guter Wille hierfür vorhanden war. Man darf nicht vergessen, daß unsere Modenzeitungen in erster Linie oder ausschließlich ihr Augenmerk auf das Kostüm richten und den Schmuck, mit dessen Wesen sie nicht genügend vertraut sind, als etwas Nebensächliches betrachten. Das Schmücken mit den Erzeugnissen unseres Gewerbes ist aber an sich eine Kunst, die beständig den Wandlungen der Mode nachgehen muß, und da wir das höchste Interesse daran haben, diese Kunst gepflegt zu sehen, sie ständig mit den neuesten Moden in Einklang zu bringen, so fällt uns die Aufgabe natürlich in erster Linie zu, diese Kunst auszuüben, und auch sie in den Reihen der vornehmen Welt bekannt zu machen. Der Goldschmied muß deshalb selbst die Mode kennen, sie beständig verfolgen, um an der Schaffung geeigneten neuen Schmucks mit helfen, und auch seiner Kundin über dieses naheliegende Gesprächs

Leipzig, 8. April 1904

thema Rede und Antwort stehen zu können. Der Goldschmied muß wissen, wie gegenwärtig beispielsweise Blusen getragen werden, er muß die Details in Kragen und Aermel kennen, die verschiedenen Frisuren mit dem dazu passenden Schmuck etc.,

um eben in der Verwendung des Schmucks Rat erteilen zu können. Sodann haben wir das größte Interesse an der Gestaltung der neuen Mode, und vor allem daran, daß unsere Kleinkunst bei den neuen Formen nicht zu kurz komme. Wir sehen also, mit tausend Fäden sind wir an die Mode gekettet, und das war die Veranlassung, unsere bisher unter dem Titel „Schmuck und Mode" in der Deutschen Goldschmiede - Zeitung zerstreut veröffentlichten Modeberichte und Bilder zusammenzufassen und sie unter dem Titel „Das Moderne Kostüm" herauszugeben.

Damit ist eigentlich im wahren Sinne des Wortes eine Modenzeitung für den Goldschmied geschaffen, eine Zeitung, die seinen berechtigten Interessen dient, denen wir damit Geltung zu verschaffen wissen werden bei dem großen Publikum. Die schärfere Trennung von der ,,Deutschen Goldschmiede-Zeitung" hat aber noch einen anderen Zweck: Die Zeitschrift „Das Moderne Kostüm" soll in der gesamten Damenwelt verbreitet werden; die im Jahre erscheinenden vier Hefte werden zum Preise von M. 6.in den Handel gebracht. Daß unsere Zeitschrift mit ihrem eigenartigen Programm bei der vornehmen Welt stark begehrt werden wird, steht außer Frage; es ist aber auch ohne Zweifel, daß wir mit jedem neuerworbenen Abonnenten im Publikum eine neue Reklame für den Goldschmied schaffen. Und was von

BALLTOILETTE MIT STEINBESATZ.

[graphic]

besonderer Wichtigkeit ist: wir schaffen damit eine Interessenvertretung des Goldschmiedegewerbes gegenüber der Mode, die es verhindern wird, daß der Schmuck jemals wieder als Spielball der Mode betrachtet und beiseite geschoben wird.

Gegenüber einer derartigen großen Aufgabe hoffen wir auf die Unterstützung unserer Abonnenten. Das Moderne Kostüm sollte auf jedem Ladentisch aufliegen. Wir werden die Verbreitung der Zeitschrift in der vornehmen Welt zwar mit höchstem Nachdruck Nachdruck verfolgen, aber auch der Goldschmied müßte, und zwar im Interesse des ganzen Fachs, jede Dame darauf aufmerksam machen, und es wäre unzweifelhaft zu empfehlen, einer guten Kundin ab und zu ein Heft zu dedizieren. Für diesen Zweck bestellten bereits eine Anzahl von Goldschmiede 2 bis 15 Exemplare von jedem Heft, um sie an Kundinnen verteilen zu können. Der Modus ist nicht neu, denn es ist bekannt, daß vornehme Modewaren-Häuser ihren besten Kunden die teuren Modenzeitungen überreichen lassen; sie finden ihre Rechnung dabei.

Reizvolle Illustrationen, zumal wenn es vornehme und geschmackvolle Mode - Bilder sind, haben von jeher das besondere Interesse unserer Damenwelt erregt, wie viel mehr wird dieses der Fall sein, sobald auch noch ein passender zierlicher Schmuck dabei abgebildet ist! Wenn Sie nun Ihrer Kundin, die mit der Absicht, bei Ihnen zu kaufen, gerade

Ihren Laden betritt, das neuste Heft vom Modernen Kostüm in die Hand geben, so werden sie nicht nur ihren Dank ernten, sondern es wird auch für beide Teile unzweifelhaft viel leichter und bequemer, das beabsichtigte Geschäft abzuwickeln.

Sodann hoffen wir, dem weiblichen Teil unseres Abonnentenkreises denn wir dürfen die Frauen und Töchter unserer Abonnenten doch so nennen? - eine Freude zu bereiten und sie zum selbständigen Abonnement auf die ganze Publikation zu bewegen. Da dieses aber doch hauptsächlich eine eigene Angelegenheit der Damen selbst ist, so ersuchen wir unsere werten Abonnenten, doch jedenfalls das beiliegende Anschreiben ihren weiblichen Familienmitgliedern übergeben und sich den etwaigen Wünschen derselben auf Abonnement, wie es recht und billig ist, fügen zu wollen. Wir können die Versicherung abgeben, daß die Zeitschrift stets so gehalten sein wird, daß auch der Goldschmied als solcher Interesse und Vorteil daran hat.

Redaktion der Deutschen Goldschmiede-Zeitung.

PS. Vom Modernen Kostüm erscheinen jährlich vier Hefte, von denen wir unsern Abonnenten zwei gratis übermitteln; die beiden andern Hefte geben wir zum Vorzugspreise von M. 1.- pro Heft ab. Der Handelspreis beträgt pro Heft M. 1.50.

Aus der Werkstatt

für die Werkstatt!

Aus unseren Redaktions-Konferenzen.

Alljährlich um die Osterzeit, wenn die jungen Leute der Schule entwachsen sind, beginnt der Eintritt in die Werkstätten. Da beginnt aber auch eine Zeit schwerer Verantwortung für den Lehrmeister, der es mit der

Ausbildung der Lehrlinge

ernst nimmt. Die Handwerkskammer zu Koblenz hat in einem Rundschreiben an die Handwerksmeister dieselben auf die Pflichten hingewiesen, welche ihnen aus der Annahme von Lehrlingen erwachsen. Sie betont mit Recht die Wichtigkeit einer sofortigen schriftlichen Ausfertigung des Lehrvertrages, die niemand übersehen sollte. Freilich, ob die jungen Leute, welche jetzt an der Werkstatt des Goldschmieds anpochen, auch alle tüchtige, kunstgeübte Goldschmiede werden, das ist fraglich. Oft ist wohl der gute Wille da, aber das Talent fehlt. Da soll der Goldschmiedemeister kurzer Hand die Lehre aufheben und dafür sorgen, daß der Lehrling einem anderen Berufe zugeführt wird, für den seine Befähigung eher ausreicht. Es mag daher immer eine Probezeit von zwei bis drei Monaten vereinbart werden, um des neuen Lehrlings Arbeitskraft kennen zu lernen. Es wird viel Verdruß erspart, wenn zur rechten Stunde eine Bahn aufgegeben wird, die nicht zum Ziele führt, und es wäre eine Gewissenlosigkeit, einen ungeeigneten Lehrling zu quälen und ihn mit Gewalt dazu ausbilden zu wollen, wozu es ihm an Fähigkeiten gebricht. Aber eins unterschreiben wir mit der Handwerkskammer zu Koblenz, daß nämlich derjenige, der eine ordentliche Lehrzeit durchgemacht hat, und sein Handwerk versteht, noch immer eine sichere Existenz in ihm findet. Auf unsere Ausführungen über die Lehrlingsfrage erhielten wir auch Zuschriften aus Gehilfenkreisen, deren eine in unserer Konferenz eingehender besprochen wurde. Ein Herr M. bestreitet uns darin, daß heute noch ein Goldschmiedegehilfe sich einen Notgroschen zurücklegen könne. Nun ist es ja richtig, daß die Anforderungen, welche das Leben heute stellt, große sind, und daß es keinem leicht wird, etwas „auf die hohe Kante" zu bringen, aber wir wissen doch aus der Praxis genug Fälle, wo es dem betreffenden Gehilfen trotz alledem gelungen ist, mit der Sparkasse Bekanntschaft zu machen. Selbst

verständlich ist das zunächst nur den ledigen jungen Leuten möglich, der Verheiratete wird brauchen, was er einnimmt, er muß aus der Hand in den Mund leben. Wenn nun in kleinen Landstädten ein Gehilfe 15 bis 18 Mk., in größeren Ortschaften 20 bis 30 Mk. wöchentlich verdient, so ist das ein Verdienst, der zwar nicht glänzend genannt werden soll, aber wohl ausreichend ist, um ein anständiges Leben zu führen. Besonders talentierte Gehilfen, wie Ziseleure, Modellarbeiter usw., verdienen auch bis 35 Mk. pro Woche. „Zum Verhungern zu viel, zum Leben zu wenig", schreibt uns Herr M. Nun fragen wir aber, wenn diese Lohnverhältnisse gerade in unserem Gewerbe so schreckliche sein sollen, was dann die Kaufleute sagen sollen, die 75 Mk. bis 100 Mk. pro Monat verdienen. Sie haben auch eine Zeit ehrlicher Ausbildung hinter sich, und müssen mit Löhnen zufrieden sein, die unter dem Niveau der Remuneration des Goldschmiedegehilfen zurückbleiben. Es liegt in unseren ganzen gegenwärtigen Erwerbsverhältnissen, daß die Löhne nicht so steigen, wie es wohl dem Arbeitgeber ebenso lieb wäre, als dem Arbeitnehmer. Wenn aber Herr M. gleich von „Hungerlöhnen im Goldschmiedegewerbe" spricht, so war man sich in unserer Konferenz darüber einig, daß das übertrieben sei. Es heißt nur ausharren in treuer Berufsarbeit und tüchtig im Fache werden. Dann wird man auch sein Fortkommen finden.

Es ist erfreulich, daß die Handwerkskammer zu Koblenz in einem anderen Zirkular eine

Steigende Neigung zur Ablegung der Meisterprüfung konstatieren kann. Es ist das in der Tat als ein günstiges Zeichen, das mit der Ausbreitung geeigneter theoretischer Kenntnisse in Zusammenhang zu bringen ist, die teils durch die Fachkurse der Handwerkskammern, teils durch den Besuch von Meisterkursen gewonnen werden. Je mehr diese Meisterprüfungen populär werden, desto mehr wird das deutsche Handwerk wieder eine feste, sichere Organisation erhalten, die das Fundament zu seinem Wohlergehen bildet.

Aus Erlangen kam unserer Redaktion eine Nachricht zugeflogen, die wieder die Frage des

Unlauteren Ausverkaufs betraf. Dort veranstaltet ein Uhrmacher seit mehreren Jahren regelmäßig um die Oster- und Weihnachtszeit einen Ausverkauf von Gold- und Silberwaren und Uhren. Der übliche „Klimbim" in den Zeitungen fehlt natürlich nicht, und das Schaufenster weist alle möglichen verlockenden Herrlichkeiten zu den billigsten Preisen auf. Ein Grund für den Ausverkauf war diesmal nicht angegeben. Unser Gewährsmann meint nun, daß es sich in der Hauptsache um Waren handle, die erst zwei oder drei Wochen alt seien und zum Zwecke des Ausverkaufs angeschafft seien. Wir setzten uns mit den dortigen Interessenten in Verbindung. Sollte sich herausstellen, daß diese „Ausverkäufe" tatsächlich fortgesetzt betrieben werden, an ein wirkliches „Ausverkaufen" der Waren also gar nicht gedacht ist, so werden wir darauf hinwirken, daß gegen den Betreffenden wegen unlauteren Wettbewerbs eingeschritten wird.

Die Firma „Osten & Co.“ in Hamburg, gegen welche wir schon einmal polemisierten, weil sie mit ihrem

Detail-Großvertrieb an Private"

und die Art ihrer Reklamen sicherlich den kleinen Goldschmied am Platze schädigt, hat wiederum Reklamebeilagen ausgegeben, in denen Rabatte, Ziele bis auf ein Jahr hinaus, fünfjährige Garantie für Uhren usw. in die Augen stechen. Aber der „Detail-Großvertrieb an Private" hat diesmal noch etwas Neues als Reklame angefügt. Er hat darauf gedruckt: „Mitglied des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede". Das ist in der Tat ja eine Ehrenbezeichnung, aber wir meinen, daß Osten & Co., wenn sie auf diese Mitgliedschaft berechtigterweise so hohen Wert legen, auch ihren NachProspekt etwas weniger marktschreierisch gestalten sollten. ahmenswert sind aller Orten

die Bekanntmachungen der Innungen behufs Einkauf von Gold- und Silberwaren

[ocr errors]

an das Publikum. Wir weisen nur auf eine solche der Leipziger Innung hin, in welcher das kauflustige Publikum darauf aufmerksam gemacht wird, daß es bei den Innungsmeistern am Platze am solidesten bedient wird. ,Geschäfte“, heißt es darin, welche das Publikum durch Schein-Ausverkäufe, hohe Rabattgewährung und unmögliche Preisermäßigung anzulocken suchen, bieten keine Gewähr. Wir empfehlen solche Bekanntmachungen überall da zu erlassen, wo die Reklamesucht allzu üppig ins Kraut schießt und die Blicke von dem soliden Geschäft des wirklichen Goldschmieds abzulenken sucht. Unsere

Gutachten in Rechtsangelegenheiten

wurden auch in letzter Zeit wieder recht rege in Anspruch genommen. So hatten wir uns mit zwei Fällen aus dem Verkehr zwischen einem Goldschmiedemeister und seinen Angestellten näher zu beschäftigen. Ein Gehilfe hatte einem Graudenzer Meister beim Engagement einen höheren Gehalt, als er ihn in Wahrheit in seiner letzten Stellung bezogen hatte, angegeben und auf Grund dieser Angabe auch einen höheren Lohn erlangt.

Wir wurden von dem betreffenden Goldschmiedemeister um ein Gutachten ersucht und äußerten uns dahin, daß der Arbeitgeber in solchen Fällen berechtigt sei, wenn sich herausstelle, daß der Gehilfe einen so hohen Lohn nach seiner Fähigkeit nicht beanspruchen könne, den Lohn auf den Betrag herabzusetzen, der tatsächlich in der früheren Stellung bezogen wurde. Der Gehilfe hatte sich durch das Manöver 20 Mk. Lohn mehr pro Monat zu verschaffen gewußt. Das Gewerbegericht hat sich unserem Gutachten auch angeschlossen, hat aber das Verhalten des Gehilfen nicht als Entlassungsgrund gelten lassen, weil eine „Notlüge" vorgelegen habe. Solche „Notlügen" wollen wir aber lieber nicht im Geschäftsverkehr einbürgern lassen.

In einer Zeugnisangelegenheit äußerten wir uns dahin: Wenn eine Veruntreuung begangen wurde und es wird ein Zeugnis auch über die Führung gegeben, so muß darin bei Schadenersatzverpflichtung diese Veruntreuung erwähnt sein. Wird dagegen nur eine einfache Dienstbescheinigung gegeben, so braucht die Veruntreuung nicht erwähnt zu werden, und es braucht auch eine von einem anderen Prinzipal erfolgte Anfrage nicht beantwortet zu werden. Vielmehr kann die Auskunft über den Gehilfen beliebig abgelehnt werden. Gibt man jedoch Auskunft, so muß auch die Veruntreuung gemeldet werden.

Schließlich wandte sich ein Goldschmied aus W. an uns und bat um die Intervention unserer Redaktion, die denn auch erfolgte. Bei ihm holte ein Wirt verschiedene Silberwaren zu einem Schießen. Dabei wurde die Bedingung gestellt: Wenn nicht genug Karten abgeschossen würden, sollte der Goldschmied etwas zurücknehmen. Da keine Beteiligung war, wurde ihm alles zur Verfügung gestellt. Mußte er sich damit einverstanden erklären? Unser Gutachten ging dahin, daß der Goldschmied nicht gezwungen werden könne, sämtliche Waren zurückzunehmen, sondern daß er nur etwas, im Zweifel die Hälfte, wiedernehmen müsse. Es empfiehlt sich jedoch, bei solchen Gelegenheiten gleich eine feste Vereinbarung zu treffen, was eventuell zurückgenommen werden soll, um spätere Differenzen zu vermeiden.

Von einigen Veränderungen im

Vorstand des Verbandes deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede

hat unsere Redaktion mit Bedauern Kenntnis genommen. Die Herren O. M. Werner und Dr. Schröder sind aus dem Vorstand ausgetreten, dem sie seit der Begründung des Verbandes angehört haben. Beide sind für die Idee einer engeren Zusammenschließung der deutschen Goldschmiede mit Begeisterung eingetreten und hatten schon den von uns seiner Zeit ins Leben gerufenen deutschen Goldschmiede-Verband mitgründen helfen. Die Arbeit, die sie dem Verbande geleistet haben, werden ihnen die deutschen Goldschmiede nicht vergessen. Haben sie doch auch pekuniäre Opfer nicht gescheut, um den Verband dem erstrebten Ziele mit näher bringen zu helfen. Wir hoffen, daß ihre Mitarbeit, trotz ihres Austrittes aus dem Vorstand, der guten Sache des Verbandes erhalten bleibt!

Hat der Kampf gegen Feuervergoldung heute noch

Berechtigung?

In Nr. 9 der Deutschen Goldschmiede-Zeitung vom verflossenen Jahr erschien aus der Feder unseres Mitarbeiters Dr. Hans Braun, Berlin ein Aufsatz „Die Nachteile und Gefahren der Feuervergoldung." An anderer Stelle haben wir auf Veranlassung aus unserem Leserkreis diesen Artikel noch einmal zum Abdruck gebracht. Vor Jahresfrist gingen uns über diesen Aufsatz auch viele anerkennende Briefe unserer Abonnenten zu, von denen einige auch forderten, daß der Inhalt dieser Arbeit dem Laienpublikum zugänglich gemacht werden sollte, um diesem klar zu machen, daß es eigentlich ein Attentat auf die Gesundheit der Goldarbeiter sei, noch Feuervergoldung zu verlangen.

In dem Artikel schrieb Dr. Hans Braun u. a. ,,die ständige ärztliche Beobachtung der Arbeiter und Beaufsichtigung des Betriebes durch Gewerbeinspektoren ist selbstver

ständlich. Daß von seiten der Regierung eines Tages in dieser Richtung vorgegangen wird, ist ganz unzweifelhaft."

Diese Sache hat jetzt das Journal der Goldschmiedekunst aufgenommen, um damit für das Goldschmiedegewerbe angeblich einzutreten. Wenn es nun damals geeignet erschienen wäre, im Interesse der Arbeiter unseres Faches vorzugehen, so hätten wir dieses, wir brauchen es eigentlich nicht besonders zu versichern, natürlich selber getan. Denn uns ist das Leben nicht nur eines unserer Fachgenossen ebenso lieb wie jedes anderen Mitmenschen, sondern wir bedauern und betrauern auch jeden Unglücksfall besonders im Fach und schätzen das Leben elnes Fachgenossen ebenso hoch, wie unser seliger eiserner Kanzler das Blut eines pommerschen Grenadiers. Wenn wir auf die Feuervergoldungsfrage heute noch einmal zurückkommen, so geschieht es lediglich, um unsern Lesern

zu beweisen, daß die Anregung zu einer eventuellen gesetzlichen Regelung dieser Frage von uns ausgegangen ist. Aus unserem Leserkreis sind uns über die technischen Vorteile und Nachteile Nachrichten der verschiedensten Art zugegangen. Die beiden wichtigsten bringen wir zum Abdruck. In dem einen Aufsatz wird gegen die Feuervergoldung, in dem anderen für die Feuervergoldung gesprochen. Beide Arbeiten stammen aus der Feder alter, bewährter Fachgenossen.

Betrachten wir die Frage, ob eine gesetzliche Regelung resp. ein Verbot der Feuervergoldung wünschenswert sei, heute lediglich von dem Standpunkte des Hygienikers, so wird man zuerst Nachforschungen halten müssen, wieviel Goldschmiede denn eigentlich jährlich an Quecksilbervergiftung zugrunde gehen. Wir haben uns bereits bemüht, dieses festzustellen und werden unsere Bemühungen auch fortsetzen uns ist aber bis zur Stunde noch kein Todesfall eines Goldarbeiters durch Quecksilberdampf nachgewiesen worden. Chronische Quecksilbervergiftungen konnten wir durch Umfrage auch noch nicht ermitteln. Dieses letztere hat seinen Grund. Es gibt nämlich nur ungeheuer wenig Goldschmiede, welche die Feuervergoldung noch praktisch anwenden. Vor allen Dingen scheidet die große Menge der Ladenjuweliere aus. Die jüngeren Fachgenossen kommen ebenfalls nicht in Betracht, denn wie uns von vielen Seiten versichert wird, gibt es unter diesen praktischen Goldschmieden sehr viele, welche die Feuervergoldung nur dem Namen nach kennen und den wenigen alten Herren, die vor 25 bis 50 Jahren früh morgens das Kohlenfeuer schüren mußten, um es für die Feuervergoldung vorzubereiten, denen ist heute die Arbeit zu sauer. Das Publikum will die viele Arbeit nicht bezahlen, denn eine gute Feuervergoldung kostet mindestens das doppelte, häufig aber auch das zwei- und dreifache der elektrolytischen Vergoldung. In Fabrikbetrieben wird die Feuervergoldung, wie uns von maßgebender Seite versichert wird, so häufig angewendet, daß, wenn man die ganze Arbeitszeit zusammenfaßt, ein einziger Arbeiter noch nicht eine Woche damit zu tun hätte, um sein Arbeitspensum zu erledigen.

Und deshalb die Klinke der Gesetzgebung in die Hand nehmen? Wir sind der Ansicht, daß die heute bestehenden gesetzlichen Bestimmungen vollauf genügen wenigstens im großen und ganzen um gegen Nachlässigkeiten der Arbeitgeber gesetzlich vorzugehen. Es ist eine Eigentümlichkeit, die in jedem Menschen liegt, daß er die Gefahr mißachten lernt, der er beständig ausgesetzt ist. Es ist nicht abzustreiten, daß beim Hantieren mit giftigen Chemikalien, insbesondere mit Cyankalium Unglücksfälle vorkommen. Feuervergoldungen werden aber so selten ausgeführt, daß der Goldarbeiter eine heilige Scheu vor ihr hat. Er kennt nämlich die Gefahren des Quecksilbers nur vom Hörensagen und wer sie dann eines Tages wirklich einmal ausführen muß, ist doppelt vorsichtig. Bei der Feuervergoldung ist vor allen Dingen wichtig, daß die Arbeit unter einem guten Abzug vorgenommen wird, obwohl unser verehrter Fachgenosse S. N. das Arbeiten im Freien empfiehlt. In letzterem Falle kann nämlich ein Windstoß dem Arbeiter den ge

fährlichen Dampf gerade in das Gesicht treiben, was unter einem Abzug niemals vorkommt. Wenn an letzterem nun ferner noch eine Vorrichtung angebracht worden ist, in der sich das verflüchtete Quecksilber wieder kondensieren kann, so ist auch für die Umgebung die Vergiftungsgefahr beseitigt. Benutzt man außerdem noch die Vorsicht, welche sich übrigens in Fabriken physikalischer Apparate, wo bekanntlich mehr als im Goldschmiedegewerbe mit Quecksilber gearbeitet wird, vollauf bewährt hat, während der Ausführung der Feuervergoldung eine Kopfbedeckung, ein Tuch vor dem Mund und eine große Lederschürze zu tragen, so kann bei den wenigen Fällen, wo Feuervergoldung überhaupt noch angewendet wird, nichts passieren. Vor vielen Jahren sind in einer Fabrik elektrischer Glühlampen in Wien in einem Jahr 12 Fälle von Quecksilbervergiftung beobachtet worden. Die Untersuchung hat dann ergeben, daß die Vergiftungen nur dadurch zustande kommen konnten, weil die Arbeiter, welche mit der Quecksilberluftpumpe die Luft aus den gläsernen Birnen entleerten, in höchster Weise gleichgiltig und nachlässig mit dem Quecksilber umgegangen waren. Quecksilbervergiftungen sind in Thermometerfabriken zu den Seltenheiten geworden. Wir möchten in bezug auf die Verwendung des Quecksilbers im Goldschmiedegewerbe die Spiegelfabrikation zum Vergleich heranziehen. Noch zurzeit Liebigs war das Belegen mit Zinnamalgam allgemein. Heute gehört diese Art der Spiegelfabrikation schon zu den Seltenheiten. Auch die Feuervergoldung wird eines Tages ganz von selbst aus unseren Werkstätten verschwinden, weil sie nicht mehr zeitgemäß und zu teuer ist. Verdrängt doch die Maschine auf allen Gebieten die Handarbeit.

Fast glauben wir, man hat die Kollegen im andern Lager durch diese Arbeit in den April schicken wollen.

Wir halten von der ganzen Bewegung, welche ein gesetzliches Verbot der Feuervergeldung bewirken soll, gar nichts. Den Ausgang des ganzen Manövers können wir uns eigentlich schon genau vorstellen. Die Petition wird vermutlich von der Petitionskommission des Reichstags zurückgelegt oder im günstigsten Falle dem Herrn Reichskanzler zur Kenntnisnahme überreicht und damit ist

die Sache tot! Wird die Petition dann aber zum zweiten- oder zum drittenmale eingereicht, so wird vielleicht ein Regierungskommissar (denn der Herr Reichskanzler hat mehr zu tun) im Plenum erklären, die Angelegenheit sei zunächst einmal dem Reichsgesundheitsamt zur Bearbeitung überwiesen, und wenn man dann nach Jahr und Tag endlich wieder auf diese Angelegenheit zurückkommt, wird man im Goldschmiedegewerbe die Leute, welche eine Feuervergoldung praktisch ausgeführt haben, mit der Laterne suchen müssen. Jetzt nachdem soviel davor gewarnt ist, wird man sie noch mehr als bisher meiden, und die Regierung wird dann erst recht keine Veranlassung haben, sich um Angelegenheiten zu bekümmern, die der Vergangenheit angehören.

Sollen Löwen gegen Mäuse kämpfen oder soll man gegen Mücken ein Armeekorps mobil machen?

Uns will es scheinen, als ziehe das „Journal der Goldschmiedekunst" gegen einen bereits Sterbenden zu Felde.

Zur Frage der Feuervergoldung.

Herr O. und Herr R. G. streiten seit einiger Zeit im „Journal der Goldschmiedekunst" wegen galvanischer und Feuervergoldung herum. Beide Herren haben in einzelnen Punkten recht, nur die Ansicht ist wohl irrig, daß galvanische Vergoldung Feuervergoldung ersetzen kann. Hierbei kommt es sehr auf den Gegenstand und seine Bestimmung an. Nicht genug damit, daß zwei Fachleute streiten über gut oder besser, die vorgenannte Fachschrift will nunmehr sogar ein Gesetz fabrizieren lassen, damit wir demnächst nur noch an Cyankali sterben können und die Feuervergoldung gesetzlich verboten wird. Mit Gesetzen sind wir nachgerade genug beglückt, denn erlaubt ist ja ohnehin schon nichts mehr, das Gesetz erlaubt ja nicht einmal mehr das Schwarzwerden der Wände. Jede Werkstatt mit mindestens zehn Gehülfen muß jedes Jahr einmal geweißt werden, wie § 10 Anhang Nr. VII 5 besagt, und dies doch wohl nur, damit schöne weiße Flächen für neue Bilder und Sprüche geschaffen würden, die mancher so sinnreich mit Holzkohle zu zeichnen versteht. Leider komme ich erst heute dazu, mein Be

fremden darüber auszudrücken, daß jemand behaupten kann, galvanische Vergoldnung könne Feuervergoldung ersetzen, galvanische Vergoldung kann niemals Feuervergoldung ersetzen. Die Gesundheit kann bei dem Prozeß der Feuervergoldung nur dann leiden, wenn der damit Betraute die Vorsichtsmaßregeln außer acht läßt. (Sehr richtig! D. Red.) Die Gefahr des Abblätterns (Steigens) ist bei beiden Verfahren wohl gleich groß, und liegt nur an Unreinlichkeit oder unrichtiger Zusammensetzung der Bäder resp. des mit Quecksilber gesättigten Goldes in Verbindung mit Unachtsamkeit und Unkenntnis der Arbeit. Die Behauptung, daß man galvanisch ebenso stark vergolden kann, wie im Feuer, ist sehr richtig, bei guter Behandlung der galvanischen Vergoldung ist es leicht möglich, einen Silbergegenstand so zu vergolden, daß derselbe geglüht werden kann, wie ein feuervergoldetes Stück. Beide lassen nach dem Glühen noch deutlich erkennen, daß die Stücke vergoldet waren, ohne daß das Gold abblättert. Im Feuer kann man Silber, Kupfer, Messing, Bronze in den verschiedensten Legierungen direkt vergolden, nur

« PreviousContinue »