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Der Bischofsstab.

Als Ehrengabe für den neuen Feldprobst Vollmar haben die Divisions- und Garnisonspfarrer der preußischen Armee einen Bischofsstab überreicht, der, von dem päpstlichen Goldschmied Witte in Aachen hergestellt, ein Prachtstück der Goldschmiedekunst darstellt. In dem sogenannten Nodus, der die Verbindung des mit Amethisten und Opalen geschmückten Stabes mit der reich vorgebildeten Krümme herstellt, befinden sich vier emaillierte Medaillons, welche die Bildnisse der Schutzpatrone der verschiedenen Waffen tragen, und zwar das Bildnis der heiligen Barbara (Artillerie), des heiligen Mauritius (Infanterie), des heiligen Georg (Kavallerie) und des heiligen Joseph (Pioniere). In der Rundung der Krümme selbst befindet sich ein gleichfalls emailliertes Medaillon mit dem Bilde des heiligen Michaels.

Ein Achat für 260 000 Mark.

,,Ein kostbarer Stein zu verkaufen; der größte und in seiner Art einzige in der Welt. Nähere Einzelheiten und eine Photographie erhält man bei Signora V., Rom." Diese Anzeige erschien in der vorigen Woche in einer Londoner Zeitung; Nachfragen bei der Dame ergaben, daß es sich um den größten Achat handelt, den man je gesehen hat. Er ist hellgelb, sehr schön schattiert und fast einen Meter breit. Die venetianische Republik bezahlte für einen Achat, der nur den dritten Teil so groß war, eine Summe, deren heutiger Wert 800000 Mark ist, während für diesen Riesenachat nur 260000 Mark gefordert werden. Aber selbst zu diesem Preise wird der schöne Stein schwerlich einen Käufer finden, da Achat nicht modern ist. „Es ist wirklich ein orientalischer Onyx," meinte ein englischer Juwelenhändler,,,der vor Jahren wegen seiner auffallenden Größe ein Vermögen wert gewesen wäre. Aber heutzutage trägt niemand Achat; wenn der Stein zerschnitten wäre, so wäre das fortgeworfenes Geld. Das einzige wäre, ihn zu einer Tischplatte zu benutzen, aber auch dann bleibt es noch zweifelhaft, ob ein Kaufmann 260000 Mark dafür zahlen würde."

Der verwertete Einbruch.

Nach einem in seinem Laden verübten Einbruch annoncierte der Inhaber dieses Juwelierladens:,,Alles stürzt sich auf unsere Juwelen! Wir bitten jedoch unsere Kunden, nur durch die Tür eintreten zu wollen und womöglich nur während der regulären Geschäftsstunden.“

2 kar. Goldwaren.

Ein gut bekanntes Londoner Haus der Konfektionsbranche legte sich vor einiger Zeit den Vertrieb von Goldwaren zu, worunter 9 kar. Broschen zu 5.- den Hauptartikel bildeten. Einige Juwelierfirmen erstanden mit Hilfe ihrer Angestellten einige dieser annoncierten Artikel und ließen Schmelzproben vornehmen, die als Resultat nicht 9 kar. sondern 2 kar. und einen Bruchteil ergaben. Die von den Firmen eingeleitete Klage gegen das oben erwähnte Geschäft ergab, daß die fraglichen Gegenstände deutsches Fabrikat sind und als bona fide Waren angesehen wurden. Der jene Abteilung vertretende Verkäufer war kein Fachmann; er hatte volles Vertrauen in die von der Lieferungsfirma gemachte Angaben gelegt, doch änderte dieses an dem Urteile nicht das geringste; es lautete auf £ 50 Mk. 1000 Geldbuße, gegen welche die Firma Berufung an die höhere Instanz eingelegt hat.

Der Einsiedler in den Goldfeldern.

Bei

Wie ein Roman klingt ein Bericht über die Entdeckung von Gold bei Teslin Lake in den Bergen von Britisch-Kolumbien. Eine Anzahl Touristen entdeckte weitab vom Wege in einem fast unzugänglichen Waldgebiet eine alte verfallene Hütte, die fast völlig vom Unterholz überwuchert war. Als sie eindrangen, fanden sie in einem schmalen Bettkasten ein menschliches Skelett. Allerhand Werkzeug sprach dafür, daß der Verstorbene ein Minenarbeiter gewesen war. näherer Untersuchung fanden die Touristen in der Nähe der Hütte reichhaltige Goldlager ganz nahe der Oberfläche. Als das Geheimnis dieser Entdeckung bekannt wurde, eilten Bergleute von überallher nach Teslin Lake und steckten sich Anteile ab. Das Land soll sehr reich an kostbaren Metallen sein. Die Geschichte des einsamen Hüttenbewohners ist in Dunkel gehüllt. Anscheinend war es ein Einsiedler, der durch Zufall auf die Goldfelder geriet, der aber, trotzdem so reiche Schätze vor ihm lagen, es vorzog, der Zivilisation fern zu bleiben. Nach dem Aussehen der Hütte zu urteilen, ist sein Tod vor mindestens 30 Jahren eingetreten.

Eine originelle Bezahlung.

Leipa. Im Gasthof ,,Kaiser von Oesterreich" bot ein Antiquitäten- und Goldwarenhändler seine Ware aus. Einem der anwesenden Gäste gefiel eine Kette so ausnehmend, daß er seinem Bedauern, nicht genügend Geld zur Erwerbung derselben zu besitzen, Ausdruck gab. Im weiteren Verlaufe der Debatte zwischen ihm und dem Händler erbot sich der Kauflustige dazu, an Stelle des Geldes für die Kette dem Verkäufer ein junges Schweinchen abzuliefern. Der

Einwendung des Händlers, daß er dafür keine Verwendung habe, begegnete der Gastwirt mit der Aeußerung, daß er in diesem Falle das Schweinchen kaufen und dem Händler das Geld ausfolgen werde. In dieser Weise kam der Handel vor mehreren Zeugen tatsächlich zu stande und dem Käufer, welcher sich verpflichtete, am anderen Tage zu einer bestimmten Stunde den Kaufpreis in Form seines Schweinchens in den Gasthof zu bringen, wurde die ersehnte Kette ausgefolgt. Tags darauf, als der Händler und die Zeugen des Handels bereits an Ort und Stelle waren, erschien auch der Käufer im Gasthofe, zur allgemeinsten Ueberraschung überreichte er jedoch seinem Gläubiger - ein Meerschweinchen. Der Händler protestierte gegen diese Art der Bezahlung in der lebhaftesten Weise, forderte seine Kette zurück und erklärte, daß er kein Mittel unversucht lassen werde, sein in diesem Falle klar zu Tage liegendes Recht zu behaupten. Nach lebhafter Kontroverse intervenierten mehrere Gäste in der Weise, daß der Händler zu seinem Gelde kam und der Käufer seine Kette behalten konnte. Beide Kontrahenten, die mit der Art und Weise, in welcher das verzögerte Geschäft nun zu stande kam, völlig zufrieden sein konnten, mußten sich jedoch verpflichten, sofort einen angemessenen Betrag zu Gunsten des Deutschen Schulvereins zu entrichten.

Goldgruben in Frankreich.

Schon vor einigen Jahren war die Rede von der Entdeckung goldhaltiger Quarzlager in der Gegend von Laval. Jetzt tritt die Sache viel bestimmter hervor. Der Bergingenieur Herrenschmidt, welcher 15 Jahre in den Goldgruben Australiens tätig gewesen, hat im Bas-Coudray, unweit Genest, eine umfassende Versuchsanstalt eingerichtet, die Erdschichten bis in größeren Tiefen genau untersucht. Die Aehnlichkeit der Erdschichten, in welchen Antimon gewonnen wird, mit denen, welche in Australien Gold liefern, war ihm aufgefallen. Er untersuchte zuerst Schiefer, Quarz und Sandstein der Gruben bei La Lucette und fand einen höheren Goldgehalt als in mehreren der berühmtesten Goldlager des Transvaal und Australiens. Der Goldgehalt stieg mit der Tiefe des Schachtes. 15 Meter tief fanden sich 22 bis 40 Gramm Gold auf die Tonne. Gewisse Gattungen der sehr häufigen Knollen Schwefelkies enthalten bis 153 Gramm und darüber. 500 Gramm Schwefelkies ergaben einmal ein Klümpchen Gold, fast so groß wie eine kleine Johannisbeere. Herrenschmidt hat auch Versuche mit Gestein angestellt, welches Kobalt, Nickel und Vanadium enthält.

Große Oefen und Waschanstalten sind schon eingerichtet, die 1800 Meter lange Straße, versichert er, welche von dem Bahnhof Genest zu den Antimongruben zu La Lucette führt, ist eine wahre Goldstraße, die Oberfläche allein enthält für mehr als 800 000 Fr. Gold. Den Quarz, Sandstein und Schiefer, aus welchem in La Lucette das Antimon geschieden wird, überlassen die Grubenbesitzer umsonst jedem, der davon haben will, unter der einzigen Bedingung, einen Teil auf die Straße zu fahren. So kommt es auch, daß in dieser Gegend ganze Häuser aus stark goldhaltigem Gestein erbaut sind, der Quarz ist stark mit goldhaltigem Schwefelkies gespickt; arsenikhaltiger Schwefelkies namentlich enthält bis 2 Kilogramm Gold die Tonne. Herrenschmidt verspricht eine ausführliche Denkschrift über seine Goldfunde, die er der Akademie der Wissenschaften widmet. Das klingt ja wunderbar.

Warenzeichen

stellen nach der allgemeinen Volksauffassung, seien es nun Bildzeichen oder Wortzeichen, eine Erfindung dar, deren Besitz dem Erfinder gebührt. Anders aber verhält es sich nach dem Warenzeichengesetz vom Jahre 1894.

Während nämlich nach dem Patent- und Gebrauchsmustergesetz niemand für sich unberechtigter Weise die Erfindung eines anderen beanspruchen kann, darf man ein fremdes Warenzeichen einfach rauben und gegen den Willen des Erfinders für sich eintragen lassen. So hat unter dem 9. Januar 1904 die II. Warenzeichenabteilung des Kaiserlichen Patentamtes entschieden. Das an Lücken und Fehlern so reiche Warenzeichengesetz macht sich also wieder einmal in dieser Beziehung höchst unangenehm bemerkbar, denn gegen Gesetze gibt es bekanntlich keine andere Abhilfe, als deren Abschaffung. Damit hat es aber noch lange Weile und deshalb dürfte es für jeden Geschäftsmann angezeigt sein, seine neuen Schutzmarken schleunigst eintragen zu lassen, ohne sie zuvor der Konkurrenz zu zeigen. (Patentbureau Reichau & Schilling, Berlin 7.)

Das Warenzeichengesetz vom Jahre 1894 ist nunmehr fast 10 Jahre in Kraft und wird die Verlängerung der ersten Warenzeichen demnächst fällig. Die Verlängerung auf weitere 10 Jahre kostet nach der gesetzlichen Bestimmung M. 10.— an amtlichen Gebühren. Bekanntlich können Reichs-Warenzeichen von 10 zu 10 Jahren auf unbegrenzte Dauer verlängert werden, sofern die Verlängerungsgebühr rechtzeitig eingezahlt wird. Geschieht dies nicht, so verfällt das häufig überaus kostbare Zeichen rettungslos. Eine spätere Zahlung mit Strafgebühr ist gesetzlich ausgeschlossen. (Patentbureau Reichau & Schilling, Berlin 7.)

Das tiefste Goldbergwerk der Welt.

In Bendigo, einer großen blühenden Goldminenstadt im Staate Viktoria in Australien, hat das Bergwerk, die ,,New Chum Railway Mine", einen Hauptschacht von 3900 Fuß Tiefe. Man sollte meinen, daß das Herauf- und Herunterziehen von Menschen und Erz in einem so tiefen Schacht ein zu mühsames und kostspieliges Verfahren wäre; aber die Bergwerksdirektoren von Bendigo sind in ganz Australien wegen ihrer Tüchtigkeit und Sparsamkeit berühmt, und die Maschinerien des Bergwerks sind derart, daß sie auch bei einer Fortsetzung des Schachtes um 800 Fuß tiefer noch leistungsfähig wären. Das Hauptproblem ist, wie man die Tunnels kühl genug erhält, damit die Bergleute in solcher Tiefe arbeiten können. Wenn die Hitze der Erdrinde für je 60 Fuß um einen Grad Fahrenheit zunimmt, wie man annimmt, so würde die Temperatur tatsächlich unerträglich sein. Zum Glück ist diese Zunahme nicht ganz so stark, aber trotzdem ist die Hitze sehr groß und stark schwächend. Sie beträgt gewöhnlich 108 Grad Fahrenheit (etwa 34 Grad R.), und damit die Leute überhaupt arbeiten können, muß ein kalter Wasserstrahl von oben ständig auf die Körper der Bergleute, deren Oberkörper nackt ist, fallen. Selbst dann können sie nicht schwer arbeiten, sonst würden sie vor Erschöpfung ohnmächtig werden. Die Hitze ist so drückend, daß sie ohne den Wasserstrahl nicht einmal still stehen könnten. Natürlich erhöht die Schwierigkeit der Ventilation das Unbehagen; aber in Viktoria wird alles getan, um durch Querschächte und andere Mittel die Ventilation zu unterstützen. Die Gesellschaft zahlte für das in solcher Tiefe gewonnene Gold 1 900 000 Mark Dividenden.

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Der Ursprung der echten Perlen, dessen Aufklärung der wesentlichste Zweck einer Forschungsreise von Professor Herdman in die Gewässer von Ceylon gewesen ist, scheint, wenigstens zuweilen, ein recht unerwarteter und nach allgemeinem Begriff wenig ästhetischer Art zu sein. Es hat sich nämlich herausgestellt, daß der Kern der kostbarsten Perlen von Ceylon durch eine Bandwurmlarve gebildet wird. Daß die Entstehung der Perle durch Fremdkörper verursacht wird, ist seit längerer Zeit bekannt, aber daß solche auch in den Keimen von Bandwürmern bestehen können, ist eine Neuheit. Der englische Naturforscher Hornell, der zur weiteren Untersuchung dieses Zusammenhanges in Ceylon geblieben war, hat jetzt berichtet, daß die Bandwurmlarven sich später in dem Körper von Hornfischen entwickeln und von diesen auch in den Magen großer Rochen übergehen, wenn sie die Hornfische verschlucken. Von hier aus gelangen die Larven dann wahrscheinlich wieder durch das Seewasser in die Austern.

Für die Werkstatt.

Verbindung von Glas mit Metall. Um Glas auf Metall zu löten, wärmt man zunächst die Lötseite des Glases und trägt mittels Bürste neutrales Platinchlorur, vermischt mit Kamillenöl, auf, läßt das Öl langsam verdampfen, bis sich keine weißen Dämpfe mehr entwickeln und steigert dann die Temperatur bis zur Dunkelrotglut. Das Platin wird reduziert und bildet einen glänzenden metallischen Überzug. Man bringt das Glas in ein Bad von schwefelsaurem Kupfer, verbindet es mit dem negativen Pol einer elektrischen Batterie und erhält auf dem Platinüberzug alsbald einen Kupferniederschlag. Durch Vermittlung des metallischen Kupfers wird das Glas auf Eisen, Kupfer, Platin usw. mittels Zinn gelötet.

Brünieren von Messingblechen. Die Bleche werden zunächst in Sodalauge gekocht, in reinem Wasser nachgespült und in reinen, feinen Sägespänen trocken gerieben. Zum Brünieren stellt man sich eine Lösung von 2 Teilen übermangansauren Kali, 10 Teilen Eisenvitriol und einem Teil Salzsäure in 200 Teilen Wasser her und taucht die gereinigten Bleche etwa 30 Sekunden ein, worauf sie eine schöne bräunliche Oberfläche erhalten. Je länger die Bleche in der Lösung bleiben, desto dunkler fallen sie aus. Um die Farbe zu schützen, überstreicht man die Bleche mit einem Lack, der durch Auflösen von reinem Schellack in 90 proz. Spiritus erhalten wird. Durch Anwendung einer bestimmten Schellackfarbe, hell, gelb oder dunkel kann die Tönung der Brünierung noch nach Wunsch etwas nachgefärbt werden.

Verfahren zum Löten von Aluminium. Die mit dem Löten von Aluminium verbundenen Schwierigkeiten bestehen im wesentlichen noch heute. Zwar sind einige Verfahren und Mittel bekannt geworden, um Aluminiumstücke zusammenzulöten. Die Lötstelle ist aber in allen Fällen sehr zerbrechlich, auch springt dieselbe nicht selten schon nach kurzer Zeit auf. Das neue Verfahren ermöglicht es, Aluminium leicht und haltbar zu löten. Dieses Verfahren besteht darin, daß die zu lötenden Stücke in irgend einer geeigneten Weise bis auf etwa 800 Grad angewärmt, dann mit konzentrierter Natronlauge oder dergleichen gebeizt und sorgfältig in Wasser gewaschen werden, worauf das Löten der wieder kalt gewordenen Stücke in der üblichen Weise vorgenommen wird, ohne daß hierfür Lötwasser, Borax oder dergleichen zur Verwendung kommt. Lötversuche mit einem zweckentsprechenden Weichlot oder einem aus Zinn, Zink

und Messingfeilspänen hergestellten Schlaglot hatten ein sehr befriedigendes Ergebnis. Es ist nicht nötig, daß das Löten unmittelbar nach dem Beizen und Abwaschen der Aluminiumstücke erfolgt, sondern es können die letzteren wochen- oder sogar monatelang liegen bleiben, ehe die Lötung vorgenommen wird. Die Behandlung der zu lötenden Aluminiumstücke mit Lauge bezweckt die Säuberung der Oberfläche der Lötstellen, und zwar wird durch Einwirkung der Lauge sowohl die an der Oberfläche des Aluminiums befindliche Oxydschicht wie auch das etwa anhaftende Fett beseitigt.

Emaillierofen für Gasfeuerung. Dieser neu erfundene Ofen bietet gegen die bisher gebräuchlichen Apparate zu Emaillierzwecken den Vorteil bedeutender Gasersparnis. Erreicht wird dieser Zweck durch Vorwärmung der Verbrennungsluft und der Heizgase. Das Gehäuse des Ofens ist aus schmiedbarem Eisen gearbeitet, die Muffel wird von einer Chamottumfüllung umgeben; zwischen dieser Umhüllung und der Muffel kommen die Heizgase, die unterhalb des Bodens eintreten, zur vollständigen Verbrennung, treten durch eine oberhalb der äußeren Muffel befindliche Öffnung in einen von dieser und der Ofenwandung gebildeten Raum, von wo die nunmehr verbrannten Gase durch ein unter dem Ofen befindliches Doppelrohr dem Schornstein zugeführt werden. Größe der Muffel: 160 mm breit, 80 mm hoch, 275 mm tief. Gasverbrauch ca. 12 cbm pro Stunde. Zu beziehen ist der Ofen von der Firma Hagenmeyer & Kirchner in Berlin, welche Firma auch auf etwaige Anfragen gern Auskunft erteilt.

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Rechtsrat, Rechtsschutz f. den Goldschmied. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Bijouterieauswahlsendungen.

Bijouteriewaren, die zur Auswahl gesandt werden und die nicht binnen acht Tagen zurückgesandt werden, sollten, so wurde von einer Prozeßpartei behauptet, als fest gekauft gelten. Die Berliner Handelskammer hat entschieden, daß im Bijouteriewarenhandel ein derartiger Handelsgebrauch nicht besteht. Eine bestimmte Frist für Rückgabe von Auswahlsendungen gibt es überhaupt nicht; in der Regel wird den Empfängern derartiger Sendungen vom Eigentümer erst dann, wenn wiederholte Aufforderungen zur Rückgabe vorangegangen sind, eine Frist gestellt, nach deren Verlauf die Auswahlsendung als fest gekauft zu betrachten ist.

Überschreitung des Urlaubes. Ein Goldschmiedegehilfe war zum Zwecke einer Reise für fünf Tage beurlaubt worden. Am sechsten Tage kehrte er jedoch nicht zurück, sondern schrieb eine Postkarte, daß es ihm leider nicht möglich sei, schon zurückzukommen, daß er vielmehr erst am 2. Januar wieder eintreffen werde. Urlaub war ihm nur bis zum 29. Dezember gewährt. Hierauf schrieb ihm der Prinzipal, da er am 30. Dezember nicht eingetroffen sei, sei er sofort entlassen. Nun erhob der Gehilfe Klage auf Lohnentschädigung, kam aber beim Gericht nicht durch. Seine Klage wurde mit folgender Begründung abgewiesen: Der Kläger hat sich durch Überschreitung des Urlaubs des unbefugten Verlassens der Arbeit schuldig gemacht und kann er deshalb ohne weiteres entlassen werden.

Erfüllung von Versicherungspflichten durch Vertreter. Nach den § 82a, 82b des Krankenversicherungsgesetzes sind die Arbeitgeber befugt, die Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche ihnen das Gesetz auferlegt, auf solche Personen zu übertragen, welche sie zur Leitung ihres Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt haben, z. B. den Werkführer. Diese Vertreter sind alsdann für die Übertretung der Vorschriften des Gesetzes selbst verantwortlich und strafbar. Das Reichsgericht hat nun entschieden, daß dies hinsichtlich der Invalidenversicherung nicht gilt, da eine solche Bestimmung im Invalidenversicherungsgesetz fehlt. Hier ist also der Arbeitgeber immer selbst für Übertretungen haftbar zu machen und zu strafrechtlicher Verantwortung zu ziehen.

Achtungsbezeugungen in Geschäftsbriefen. Die Ausdrücke P. P." als Überschrift und mit gebührender Achtung" sind vom Gericht nicht als Beleidigung angesehen worden. Die Bezeichnung P. P. statt der Anrede sei geschäftsüblich, insbesondere auf Postkarten, wo wenig Platz sei. Das Wort „gebührende" Achtung kann eine Beleidigung enthalten, aber nur, wenn diese aus dem ganzen Inhalt des

Schreibens gefolgert werden könne. An sich sei es keine Beleidigung. In der Weglassung des Wortes „Herr" in einer Adresse hat dagegen das sächsische Oberlandesgericht Dresden eine Beleidigung erblickt, da durch diese Weglassung Nichtachtung und Geringschätzung zum Ausdrucke gebracht werde.

Haftung für Angestellte. Nach § 831 des Bürgerl. Gesetzb. ist derjenige, der einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, der ,,Geschäftsherr", wie ihn das Gesetz nennt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere (Gehilfe) in Ausführung der Verrichtung einem dritten widerrechtlich zufügt. Es kann danach der Goldschmied für seinen Gehilfen haftbar gemacht werden, wenn dieser einen Schaden verursacht. Diese Ersatzpflicht soll nun zwar dann nicht eintreten, wenn er bei der Auswahl der bestellten Person die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet, also einen tüchtigen Gehilfen mit der Arbeit betraut hat. Doch diese Einschränkung gilt wieder nur, wenn es sich um eine Schädigung bei einem dritten handelt. Dem Vertragsgegner gegenüber haftet er nach § 278 des Bürgerl. Gesetzb. immer wie für eigenes Verschulden. Der Goldschmied würde also für den Schaden seines Gehilfen, den er durch Zerbrechen eines Schmuckstückes anrichtete, aufzukommen haben. Hat der Gehilfe aber unterwegs bei einem anderen Schaden angerichtet, z. B. ein Fenster zerbrochen usw., so haftet der Goldschmied nur nach § 831, d. h. nur, wenn er einen zuverlässigen Gehilfen betraute. Der Beschädigte wird sich natürlich nur an den Prinzipal halten wollen, da er von diesem leichter etwas erlangen kann, als vom Angestellten. In einer Entscheidung des Reichsgerichts ist nun ausgesprochen worden, daß § 831 nur dann Anwendung erleidet, wenn der zur Verrichtung Bestellte auch nur Anordnungen des Geschäftsherrn auszuführen hat. Sollte der Bestellte selbst nach eigenem Gutdünken tätig werden, so steht der „Bestellte" nicht in der abhängigen Stellung zum „Geschäftsherrn", die § 831 voraussetzt.

Diebstähle, Verbrechen etc.
Ausgesetzte Belohnungen.

Stuttgart. In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar wurden wertvolle Gegenstände, wie 1 Ring mit einem Brillant, 1 goldene Uhr mit Doppelkette aus Platina und Gold, Manschettenknöpfe aus Platina und Gold, gestohlen; Herr Juwelier Foehr zahlt dem Beibringer 100 Mk. Pforzheim. In der Zeit vom 6. bis 10. Februar wurden 1 Paar goldene Ohrringe mit Brillanten im Werte von 1500 Mk. gestohlen. Die dortige Staatsanwaltschaft setzt 50 Mk. Belohnung aus.

Griechische Juwelendiebe. Nikolaus Phaçis und Nikolaus Inakris sind die Namen zweier griechischen Kaufleute, welche vor etwa Jahresfrist in verschiedenen größeren Städten die Juwelen- und Goldwarenhändler durch raffiniert ausgeführte Diebstähle brandschatzten. In Leipzig, Berlin und Hamburg hatten sie bereits ihren Zweck erreicht und sich dann nach Wien gewandt, wo sie die bereits erbeuteten Wertstücke verkaufen wollten. Hierbei wurden sie festgenommen und nach Hamburg zurückgebracht. Sie wurden zu je 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. In Berlin sollen sie in einem Juwelierladen einen Brillantring im Werte von 1200 Mk. entwendet haben. Da die Angeklagten der deutschen Sprache völlig unkundig sind, so mußte mit Hilfe eines Dolmetschers verhandelt werden. Beide Griechen behaupteten unter den lebhaftesten Gesten, daß sie so unschuldig seien, wie die Sonne am Himmel. Durch die Beweisaufnahme wurde indessen festgestellt, daß beide Angeklagte den Diebstahl ausgeführt hatten. Für diese Schwindelei wurden sie vom Berliner Gerichtshofe mit einer Zusatzstrafe von je sechs Monaten Zuchthaus verurteilt. - Dresden. In einem Juweliergeschäft wurde ein Einbruch verübt, bei dem für annähernd 5000 Mk. Ringe, Ketten, Nadeln und Broschen gestohlen wurden. Pforzheim. Es wurde wieder eine Schnipflergesellschaft festgenommen. In einer Silberfabrik hatte ein Arbeiter Modelle verschleppt. Infolgedessen wurde bei ihm Haussuchung gehalten und dabei Metall und halbfertige Waren zum Teil aus Geschäften, in denen er früher gearbeitet, aufgefunden. Weitere Spuren führten zu einem anderen Arbeiter und schließlich zu einem früheren kleinen Fabrikanten, der schon einmal wegen Diebstahls und Hehlerei im Zuchthaus gesessen. Wien. Beim Juwelier Bernhard Goldhardt, Rothenthurmstraße 21, drangen Diebe in ein angrenzendes Konfektionsgeschäft, wo sie von einem Magazinraum aus versuchten, den Fußboden zu durchbrechen, der den Plafond des Juwelierladens bildet. Sie wurden indessen verscheucht. Hamburg. Der Brillantendieb verhaftet. Vor einiger Zeit wurden einem Kaufmann Fischer aus Berlin auf einem Wagen der Straßenbahn für 4700 Mk. Brillantringe gestohlen, die sich in einem Leinenkoffer befanden. Alle Nachforschungen blieben erfolglos. Vor einigen Tagen meldete ein in der Holstenstraße in Altona wohnender Juwelier dem Bestohlenen, daß bei ihm ein Mann gewesen sei, der einen Brillantring verkauft habe. Fischer erkannte den Ring als den seinigen. Ein Kriminalwachtmeister recherchierte nun und konstatierte, daß der Verdächtige ein 79 jähriger Agent, ein schon mit Zuchthaus vorbestrafter Mann, ist. Bei einer Haussuchung fand man in einer Kommode ver

steckt sämtliche Ringe vor. München. Mit geradezu frappierender Frechheit haben Einbruch-Virtuosen einen Einbruch in das dem Polizeigebäude schräg gegenüber liegende, der Obhut der Wachund Schließgesellschaft unterstellte Juweliergeschäft Ehrhart, Weinstraße 7, ausgeführt. Und zwar ist der Einbruch vorn, von der Straße her, unternommen worden. In die Scheibe wurde ein faustgroßes Loch geschlagen, indessen fehlte am andern Morgen nichts aus der Auslage, so daß die Annahme Berechtigung hat, daß die Diebe bei ihrer Arbeit gestört wurden.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Geschäftseröffnungen. Ernst Goerg und Emil Hauß in Idar haben eine Edelsteinschleiferei errichtet unter der Firma Goerg & Hauß. In Brötzingen bei Pforzheim, Kiefer & Cie., Bijouteriefabrik. Wilhelm Borgas, Pforzheim, Rennfeldstraße 28, elektro-mechanische Werkstätte für Bijouterie. - Kaufmann Eduard Geiger, Pforzheim, Bijouteriefabrik, führt das Geschäft der augelösten Firma Geiger & Keppler weiter. Moritz Eisendörfer hat in München, Amalienstraße 80, ein Gold- und Silberwarengeschäft eröffnet.

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Eintragungen ins Handelsregister. Passau. Otto Winter, Kaufmann in Vilshofen Goldwaren. Ecker, Stein & Cie., Pforzheim, Bijouterien. Gesellschafter sind Christian Ecker jr., Hermann Stein jr. und Hermann Stein sen. - Georg Christian Bernhardt, Goldwaren-, Uhren- und optisches Geschäft in Freudenstadt (Württemberg). Philipp Tumk, Kettenfabrik in Pforzheim. —Münchmeyer & Co., Berlin, Neusilber- und Alfenidewarenfabrik. Der Kaufmann Paul Münchmeyer zu Berlin ist in die Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.

Geschäfts- und Firmenänderungen. Herr Adolf Hofer, Juwelier, hat sein Fassergeschäft nach Grénoble verlegt.

Ehrungen und Auszeichnungen. Der Direktor der Württembergischen Metallwarenfabrik in Geislingen, Herr Hans Schauffler und Herr Wilhelm Mayer in Stuttgart, Teilhaber der Stuttgarter Metallwarenfabrik, erhielten vom König von Württemberg den Titel eines Kommerzienrats. Ersterem wurde am Abende des Festtages von seinen Angestellten ein solenner Fackelzug dargebracht. Etwa 2000 Mann war der Zug stark. Dem Juwelier O. Wennberg in Stuttgart und dem Juwelier F. Miller, Inhaber der Firma F. Miller Sohn in Ulm, wurde der Titel eines Hoflieferanten verliehen. Den Hofjuwelieren Paul Tübben und August Schwanefeldt in Frankfurt a. M. wurde von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Hessen das Hoflieferanten-Diplom verliehen. Mühlberg a. E. Dem Goldschmied Albert Wehe in Egeln, Kr. Wanzleben, wurde das Allgemeine Ehrenzeichen verliehen.

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Berichte aus Innungen und Vereinen.

Die Freie Vereinigung Berlin (Ortsgruppe des Verbandes) hielt am Freitag den 4. März ihre Vierteljahrsversammlung ab. Es wurde das Protokoll der letzten Versammlung vom 10. November 1903 verlesen, neue Mitglieder konnten nicht aufgenommen werden, da sich keine gemeldet hatten, wie denn überhaupt das Interesse an der Freien Vereinigung bei den Mitgliedern nicht mehr sehr groß zu sein scheint, denn es waren mehr Gäste wie Mitglieder anwesend. Erstere, die Gäste, hatten sich besonders wegen eines Referats eingefunden, welches die Herren Hofjuwelier Schaper und Innungs-Obermeister Fischer über die Neugestaltung der Berliner Fachschule abstatteten. Letztere, mit großen Erwartungen als Kunstschule vor einiger Zeit ins Leben gerufen, hat bereits große Mittel verschlungen und ihr Heim des öfteren wechseln müssen und ist nun endlich in der

Wasserthorstraße 4 gelandet, allwo die Malerinnung in den vier Wintermonaten ihre Fachschule abhält, also in den Monaten, in welchen die Goldschmiedelehrlinge am wenigsten Zeit zu versäumen haben. Deshalb soll der Unterricht künftig nur in den acht Sommermonaten abgehalten werden, und zwar sechsmal wöchentlich von 7 bis 9 Uhr abends. Lehrfächer sollen sein: Freihandzeichnen, Fachzeichnen, Modellieren und Gravieren, letzteres wegen seiner Notwendigkeit für die später als Gehilfen in der Provinz oder in kleinen Werkstätten und Ladengeschäften arbeitenden Schüler. Von den in Berlin vorhandenen 300 Goldschmiedslehrlingen wird man künftig nicht mehr alle zu Benvenuto Cellinis ausbilden, sondern nur die fähigsten und strebsamsten bis zur Zahl von sechzig am Unterricht teilnehmen lassen; man wird sich dadurch viel Ärger und Kosten ersparen und bessere Resultate erzielen. Herr Hofgoldschmied Hugo Schaper gab an der Hand eines jüngst in einer süddeutschen Kunstzeitschrift erschienenen Aufsatzes eines Goldschmiede-Fachlehrers über die Einrichtung derartiger Schulen seine eigenen Ansichten über die Berliner Schule zur Kenntnis und wies daraufhin, daß die Arbeit in der Werkstatt die Hauptsache bleibe und der Unterricht in der Schule ergänzend und erläuternd an erstere sich anschließen müsse, wenn er für den Nachwuchs von Vorteil sein solle. Die Kosten der Schule werden wir bisher durch regelmäßige und freiwillige Beiträge von Innungsmitgliedern und Gönnern aufgebracht werden.

Herr Direktor Baumann sprach dann noch über die unter seiner Leitung stehende seit Kurzem in Berlin tätige Wach- und Schließgesellschaft, die es für ein billiges Entgeld übernimmt, die JuwelierLäden und Werkstätten durch zuverlässige Beamte des Nachts von 11 Uhr bis morgens 6 Uhr in regelmäßigen Zwischenräumen kontrolieren zu lassen und so etwaige Einbruchsdiebstähle so gut wie unmöglich zu machen. Mitglieder der freien Vereinigung erhalten wie die Innungsmitglieder ermäßigte Preise und kann der Anschluß jedem auf das Angelegentlichste empfohlen werden.

Zum Schluß wird noch das Urteil gegen Taits bekannt gegeben und bei dieser Gelegenheit gerügt, daß ein Kollege und gerichtlicher Sachverständiger bei der Verhandlung dieser Angelegenheit in Moabit die Taits'schen Steine als gute Imitationen bezeichnet hat, was im direkten Gegensatz zu dem ganzen Zweck des Vorgehens gegen diese Firma steht und den Interessen des Faches nicht dienlich war.

Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bez. Magdeburg (Eingetragener Verein). Die erste ordentliche Versammlung dieses Jahres wurde vom Vorsitzenden, Herrn Hofjuwelier Kempfe, am Montag, den 22. Februar, abends 9 Uhr eröffnet. Beratungsgegenstände: I. Ueberschreitung der Verfügung des Herrn RegierungsPräsidenten, den 8-Uhr-Ladenschluß betreffend, welche sich ein hiesiger Juwelier wiederholt zuschulden kommen ließ. Es wurde beschlossen, bei den zuständigen höheren Behörden die Sache zu verfolgen. II. Rabatt-Spar-Verein. Diese Angelegenheit wurde zur Zufriedenheit erledigt. III. Unlauterer Wettbewerb einer hiesigen Firma. Es wurde beschlossen, wenn genügend Material vorhanden, die Sache bei dem Königl. Polizei-Präsidium anhängig zu machen. IV. Unsere diesjährige Haupt-Versammlung findet am Montag, den 11. April, nachmittags 5 Uhr im City-Hotel statt. Der Beschluß über die geplante Handwerker-Ausstellung wurde bis zur Haupt-Versammlung vertagt. Zum Schluß wurde von Herrn J. W. Albrecht noch berichtet, daß wiederholt von Herrn Direktor Dr. Vollbehr interessante Vorträge, Goldschmiedekunst betreffend, gehalten seien; es wurde der Wunsch angeregt, Herrn Direktor Dr. Vollbehr zu bitten, öfter derartige Vorträge zu halten. Schluß der Versammlung 10 Uhr.

R. Kempfe, Vorsitzender. Max Pfannschmidt, Schriftführer.

Büchertisch.

Beiträge zur Lage der Hausindustrie in Tula von George Cleinow, Preis Mk. 3,20, Verlag von Duncker & Humblot. Dieses Buch ist das 4. Heft des 22. Bandes der von Gust. Schmoller und Max Sering herausgegebenen Staats- und sozialwissenschaftlichen Forschungen. Es enthält sehr interessante Ausführungen über die Lage der Hausindustrie in Tula, wo besonders die Samowarindustrie heimisch und bedeutend ist. Für uns verblüffend ist die Tatsache, daß die Silberwarenindustrie, an die wir bei dem Namen Tula sofort denken, besonders die Niellofabrikation, dort gar nicht vertreten ist. Das Tulasilber wird in Moskau, Kischinjeff, Berditschew und im Kaukasus hergestellt.

Praktische Ratschläge sind dem Goldschmiede immer willkommen und obschon in jeder älteren Werkstatt Rezepte für alle möglichen vorkommenden Arbeiten vorhanden sind, so bringt der moderne Geschäftsverkehr doch mancherlei neue Anforderungen mit sich, denen der Gold- oder Silberschmied ratlos gegenübersteht. Da ist es denn gut, ein Nachschlagebuch zur Hand zu haben, aus dem man sich Auskunft holen kann und unter den vielen, die in den verschiedenen Sprachen bereits existieren, wollen wir heute das unter dem Titel 500 Procédés Modernes à l'usage des Horlogers, Bijoutiers Orfèvres etc. im Verlage von Camille Robbe in Lille erschienene rühmend hervorheben, welches uns in der 6. Auflage vorliegt. Es

ist von dem Chemiker Marcel Bourdais verfaßt und enthält sehr viele nützliche Anleitungen und Rezepte, die in vielen Fällen von unseren deutschen Verfahren abweichen. Probieren geht bekanntlich über Studieren und wer schon ein deutsches Nachschlagebuch (Pritzlaff oder dgl.) hat, sollte sich auch ein französisches, welches durch uns bezogen werden kann, zulegen, um eintretenden Falles die Verfahren miteinander zu vergleichen und dabei wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

Das Offizielle Leipziger Meẞ-Adreẞbuch (Verkäufer-Verzeichnis) der Handelskammer ist zur Oster-Vormesse (Beginn 7. März) in 16. Auflage erschienen. Die Zahl der darin aufgeführten Aussteller der keramischen, Glas-, Metall-, Kurz-, Galanterie-, Spielwaren- und verwandten Industrien beträgt nach vorläufiger Feststellung 2760 (14. Auflage, Oster-Vormesse 1903: 2658), wovon 2486 auf das Deutsche Reich, 211 auf Oesterreich-Ungarn und 63 auf das übrige Ausland entfallen. Wie bekannt, wird das Buch vom Meß-Ausschuß vor und während der Messe an die Meß-Einkäufer gratis verbreitet. Den Inseratenteil besorgt wie beim Einkäufer-Verzeichnis die Firma Haasenstein & Vogler, A.-G., in Leipzig.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 37: Ist es gesetzlich gestattet, Goldmünzen, speziell deutsche 20 Markstücke etc. einzuschmelzen? E. J. in K. Frage 38: Wer liefert nach Modellen Formen für Heißdruck scharf in Eisen-Stahl gegossen, die hernach bloß einer Retusche bedürfen? F. K. in F. Frage 39: Wie erhält man eine dauerhafte Glanzvergoldung auf rationellem Wege? E. St. in S. Frage 40. Wer fabriziert gepreßte, silberne Tierfiguren (Flachrelief) zum Befestigen auf Gewehrschäften? H. R. in S. Frage 41. In meinem Geschäft bekam ich dieser Tage_eine Schützenmünze vom 14. Bundesschießen 1903 in Hannover. Diese wurde als Gold verkauft und trägt auch den Stempel 585. Nun stellte sich aber heraus, daß die Münze nicht Gold, sondern Silber, vergoldet ist. Welche Fabrik dürfte die Münzen hergestellt haben? F. H. in H.

Frage 42. Wer liefert billige Saisonartikel in unechten Ansichtslöffeln (Zinn, vergoldet etc.) geeignet für kleinen Badeort? K. S. in M. Frage 43. Kann mir einer der Herren Kollegen eine vorteilhafte Bezugsquelle nachweisen, welche Artikel fabrizieren, die sich für Badeorte eignen z. B. Löffel u. dergl.? W. Sch. in Gr. S.

Antworten:

Zu Frage 19. Soll eine Medaille galvanisch durch Guttaperchaabdruck wiedergegeben werden, so muß folgendes beachtet werden. Ist die Medaille fein gearbeitet und zeigt sie Zartheiten, weshalb eine galvanische Wiedergabe erwünscht ist, so muß die Guttapercha, welche das Negativ abgeben soll, außerordentlich reinlich, durch Erwärmen hochplastisch, nicht klebrig sein und rasch erhärten können. Sind diese Bedingungen erfüllt, so ist auch eine saubere Wiedergabe möglich. Erweicht wird die Guttapercha nun zunächst am einfachsten durch Einlegen in heißes Wasser von 80-90° C. Lassen sich beim Durchkneten mit den mit Wasser angefeuchteten Händen keine Klümpchen mehr fühlen, so ist die Masse gut. Je nach der Größe der Medaille fertigt man sich nun eine Guttaperchaplatte von 10-20 mm Stärke an und überzieht sowohl Medaille als auch die Perchaplatte durch Aufbürsten mit einer feinen Graphitmasse. Dieses Graphitieren geschieht, damit die beiden Teile sich nach der Formung leicht voneinander lösen. Die graphitierten Flächen werden nun aufeinander gelegt und in einer Presse (z. B. Kopierpresse) derartig zusammengedrückt, daß man annehmen muß, sämtliche Feinheiten der Medaille haben sich im Percha wiedergegeben.

Ist nun die Form hergestellt, so ist die nicht metallische Perchafläche für den galvanischen Strom leitend zu machen. Dieses geschieht durch intensives Graphitieren mit einer weichen, langhaarigen Bürste. Die Bürste wird in das Graphitpulver, welches rein und möglichst feinpulverig sein muß, getaucht und in kreisförmiger Bewegung, unter steter Erneuerung des Graphits so lange über die Fläche geführt, bis diese überall, auch namentlich in den Vertiefungen den Graphitglanz zeigt.

Die Form wird noch vom überschüssigeu Graphitpulver durch Abblasen entfernt, mit Leitungsdrähten versehen, und kann nun durch Einhängen der Platte in den galvanischen Apparat die galvanische Wiedergabe vor sich gehen.

Zu Frage 21: Den Stempel E. P. führt die Firma Eugen Porcher in Pforzheim.

Zu Frage 25: Nippessachen in Filigran liefert Adolf Köhler, Pforzheim.

Zu Frage 29: Angefragte Gegenstände können wohl kaum mit Stahlkugeln hochglanz gescheuert werden, und empfiehlt die Firma Otto Trottner, G. m. b. H., Pforzheim, ihre prima Filzabfälle mit etwas Pulverrot, was bereits von verschiedenen Firmen mit Erfolg angewendet worden ist.

Zu Frage 31: Silberne Kirchengeräte etc. liefern die Firmen Bruckmann & Söhne, Heilbronn; Jos. Zabolitzky, Groß-Steinheim bei Hanau a. M.; C. A. Beumers, Düsseldorf, Königsallee 44; BremsVarain, Trier; Gabriel Hermeling, Köln a. Rh.

Zu Frage 33: Phantasiehutnadelknöpfe in Metall liefert Firma Emilian Posselt, Preßanstalt zu Gablonz a. N.

Zu Frage 34: Eine beständige Bewegung des Versilberungsbades läßt sich auf verschiedene Art erreichen; man kann mechanische Rührvorrichtungen anbringen, oder durch Einblasen von Luft die Bewegung hervorrufen, oder schließlich durch Ab- und Zufluß der Lösung die ständige Bewegung bewirken.

Bei Verwendung eines mechanischen Rührwerkes, wie es in diesem Falle wahrscheinlich gemeint ist, läßt man Rührstäbe aus Glas oder Hartgummi zwischen den Elektroden Pendelschwingungen ausführen. Diese Bewegung vermittelt ein Hebelwerk, und darf die Geschwindigkeit dieser nicht so groß werden, daß der sich etwa absetzende Anodenschlamm aufgerührt wird.

Zu Frage 36: Schlaraffen crayons (Eule mit Glasaugen) in Silber 800/1000 mit 15 Mark per Dutzend liefern Glaser & Stübing, Hanau a. M. Zu Frage 36: Geschenkartikel für Schlaraffen liefert ebenfalls die Firma Emilian Posselt zu Gablonz a. N.

Zu Frage 37: Unter den Münzdelikten kommen nur 2 Arten in Frage. Einmal die Herstellung unechter Münzen (Fälschung), das andere Mal die Veränderung echter Münzen (Verfälschung). Die Vernichtung von Münzen aller Art, gleichviel, ob es Goldstücke oder andere Münzen sind, ist in Deutschland straflos.

Geschäftliche Mitteilungen.

,,Kaufen Sie keine Schaufenster-Einrichtung, ohne vorher von uns Kostenanschlag verlangt zu haben." So beginnt das in heutiger Nummer erschienene Inserat der Firma Auras & Wilke, Berlin W. 8, Kronenstraße 31. Auch wir möchten jedem unserer Leser empfehlen, von dem Angebot Gebrauch zu machen, denn genannte Firma hat es sich zur Pflicht gemacht, jede Anfrage bereitwilligst und sachgemäß zu erledigen. Wie oft kommt es vor, daß ein Geschäftsinhaber mit dem Gedanken umgeht, sein Schaufenster anders zu gestalten. Ein kurzer Bericht an die Firma genügt, und der gewünschte Rat wird sofort erteilt werden.

Patente etc.

Patent-Anmeldungen. 44a. B. 34499. Haltevorrichtung für Uhren in der Tasche. August Borck, Königshütte Ob. Schl. Beuthenerstr. 79. 27. 5. 03. 44 a. A. 10547. Verfahren zur Herstellung von Gliedern für Schmucksachen. Fa. Albert Artopoeus, Pforzheim. 12. 12. 03. Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44a. 149698. Uhrsicherung für Westen- und dgl. Taschen. Richard Marpert, Koburg. 12. 9. 03. 44a. 149796. Maschine zum Anschmelzen von Glasköpfen an Stecknadelschäften. Hugo Heusch & Co., Aachen. 13. 8. 01.

44 a. 150601. Knopf mit Drahtbefestigung durch Winden des Drahtes. Carl Schmidt, Wiesbaden, Zimmermannstr. 4. 5. 2. 03. 44 a. 213740. Federnder Verschluß für Ohrgehänge, bei dem eine verschiebbare, mit Öffnung versehene Hülse mittels einer im Innern angebrachten Feder gegen einen oberen Verschlußzapfen drückt. Gyula Schiller, Nyregyházán; Vertr.: Hans v. Sothen, Stuttgart, Kernerstr. 9. 28. 9. 03. Sch. 17166.

44a. 213813. Riemenschnalle für Hundehalsbänder, Tragriemen und dergl. mit einem Quersteg in der Mitte und mit einer hülsenartigen Führung an dem einen Ende. P. Maith, Frankfurt a. M., Roßdorfer Str. 16. 22. 10. 03. M. 16060.

44a. 213864. Elektrisch beleuchteter Schmuckgegenstand, bei welchem der freie Teil der in einer Hülse gefaßten Glühlampe von in Zinken gefaßten Ziersteinen vollständig verdeckt ist. Franz Johann Weiß, Kukan; Vertr.: Eustace W. Hopkins u. K. Osius, Pat.-Anwälte Berlin C. 25. 26. 11. 03. W. 15582.

44a. 213868. Schnalle für Hosen und Westen, bei welcher der Schnallgurt durch eine ausgestanzte federnde Zunge festgehalten wird Frau Emilie Schubert, Zwickau i. S. 26. 9. 03. Sch. 17158.

44 a. 214064. Metallgeflecht, welches aus facettierten, pyramidenartigen Plättchen und Ringen zusammengehängt ist. Fa. Theod. Friedrich Werner, Pforzheim. 25. 11. 03. W. 15584.

44a. 214065. Metallgeflecht, welches aus Plättchen in Form von vierteiligen Blümchen und Ringen zusammengehängt ist. Fa. Theod. Friedrich Werner, Pforzheim. 25. 11. 03. W. 15585.

44a. 214174. Eingelegter Steinnußknopf mit nach innen zu schwalbenschwanzförmig abgeschrägtem Rand. Carl Franze, Tetschen; Vertr. A. Loll und A. Vogt, Pat.-Anwälte, Berlin W. 8. 28. 11. 03. F. 10589.

44a. 214175. Kettenglied mit eingesprengter Spiralfeder zu Armbändern mit Federvorrichtung. Freivogel & Katz, Dietlingen. 28. 11. 03. F. 10590.

44a. 214176. Klappknopf zur hinteren Befestigung von Damengürteln, mit hakenartig ausgebildeten Schenkeln. Erich Saatz jr., Claushagen. 28. 11. 03. S. 10350.

44a. 214517. Mehrteiliges, wechselseitig gegliedertes Schloß für Armbänder, Ketten und dergl. Wilh. Stöffler, Pforzheim. 9. 7. 03. St. 6162. 44 a. 214518. Sicherheitsnadel in Verbindung mit einem aus Blechstreifen gebildeten Karabinerhaken zum Halten von Fahrkarten, Handmanschetten, Soldatenhalsbinden, Hüten, Ketten und dergl. Paul Heinrich, Dresden-Striesen, Spenerstr. 3. 28. 7. 03. H. 21413.

44b. 214585. Anhänger in Form eines japanischen Fächers, mit federnd auseinandergespreizten und durch ein Schloß zusammengehaltenen Teilen. Fa. H. Kammerer, Pforzheim. 4. 12. 03. K. 20471.

44a. 214837. Zusammenhängbare Glieder, welche auf einer Seite abgebogen sind und ein längliches Schlitzloch besitzen und auf der anderen Seite zwei sich gegenüberstehende Ausschnitte aufweisen, zur Herstellung von Faßkapselketten. Fa. Albert Artopoeus,

Pforzheim. 8. 12. 03. A. 6857.

44 a. 214856. Selbsttätiger Verschluß für Schmuckkörper aller Art, mit gelenkig angeordneter, durch Feder geschlossen gehaltener Schließklappe mit Winkelhebel. Fa. Ludwig Eßlinger, Pforzheim. 29. 8. 03. E. 6397.

44a. 214876. Kragenknopf mit besonders großem Fuß. Paul Klotz, Breslau, Kohlenstr. 7a. 21. 11. 03. K. 20371.

44 a. 214878. Metallgeflecht, welches aus gewölbten Plättchen mit gebrochenen Ecken und Ringen zusammengehängt ist. Fa. Theod. Friedrich Werner, Pforzheim. 25. 11. 03. W. 15583.

44a. 215049. Anhänger in Fächerform für Schmuckzwecke, mit Sportsymbolen, auf den einzelnen Fächerteilen. Ecker, Stein & Cie, Pforzheim. 20. 11. 03. E. 6588.

44a. 215092. Sicherheitsnadel mit Kapsel und einem durch den eingebogenen Nadelschaft gebildeten Mittelsteg. Fa. Carl Schwanemeyer, Iserlohn. 20. 10. 03. Sch. 17320.

44a. 215131. Knopf mit einer Aushöhlung nnd darüber laufendem Steg auf der Rückseite. Gustav Papst, Hamburg, Besenbinderhof 25. 11. 12. 03. P. 8549.

44a. 215154. Verschluß für Armbänder, Halsketten u. dgl., bestehend aus einem um ein Scharnier drehbaren, sich federnd um einen Knopf legenden Drahtbügel. Valentin Feodor Ploner, Dresden, Alaunstr. 33. 19. 10. 03. P. 8391.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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