Page images
PDF
EPUB

Schützt Eure Läden vor Einbruchsdiebstahl!

Wenn man den Kunden nicht kennt. Mit einem neuen Trick arbeitet ein Gauner, um auf dem schnellsten Wege recht erhebliche Geldbeträge zu erschwindeln. Der etwa 35 Jahre alte, stattliche und elegant gekleidete Herr, der in seinem ganzen Auftreten den Eindruck eines wohlhabenden Kaufmanns macht, läßt sich in Juwelengeschäften wertvolle Uhren und silberne Damentäschchen vorlegen, kauft Sachen und empfiehlt sich mit dem Bemerken, man möge sie am nächsten Morgen unter Vorlegung der Quittung im Bureau einer namhaft gemachten Brauerei, deren Direktor er wäre, abliefern. Bald darauf kommt der „Direktor" in das Geschäft zurück, öffnet unter zahlreichen Entschuldigungen sein Portemonnaie, zeigt eine stattliche Menge blinkender Goldstücke vor und endet mit der Bitte, ihm 60, in einigen Fällen auch 100 Mk. zur Aufrundung einer Summe zu leihen, mit der er anderwärts sofort eine Rechnung begleichen müsse. Die Anleihe solle beim Ueberbringen der gekauften Sachen wieder erstattet werden. Zu ihrem Schaden haben sich einige Geschäftsinhaber am nächsten Morgen überzeugen müssen, daß sie es mit einem Betrüger zu tun hatten.

Der Hehler ist schlechter wie der Stehler! Als Hehler des wegen Golddiebstahls in dem Bijouteriegeschäft von Ochs und Bonn in Hanau verhafteten Goldarbeiters K. Wagner wurde der selbständige Goldarbeiter Sebastian Dienald in Haft genommen. Außer Wagner wurden in demselben Geschäft im Laufe der letzten zwei Jahre noch zwei andere Golddiebe verhaftet, die beide die Firma um ganz bedeutende Werte bestohlen hatten und mit ihren Hehlern zu längeren Freiheitsstrafen verurteilt wurden. W. gab an, er habe an Dienald schon jahrelang gestohlenes Gold verkauft.

Von einem Schwindler geprellt wurde der Goldwarenhändler Züchner in der Köllnischen Straße 9 in Berlin. Im Geschäft stellte sich ein junger Mann ein, der sich als der Schriftsetzer Otto Penn, Fischerbrücke 9 wohnhaft, ausgab und angeblich für einen Bekannten eine goldene Uhr aussuchen sollte. Frau Z., die in Abwesenheit ihres Gatten den Käufer bediente, legte ihm zwei Uhren im Werte 150 und 85 M. vor. P. entschied sich für die erste und bat, sie zur Besichtigung mitnehmen zu dürfen. Frau Z. wies zwar dies Ansinnen zurück, erklärte sich aber bereit, P. zu begleiten. Sie legte daher die Uhr in das Etui zurück und machte sich zum Gehen fertig. In demselben Augenblick ergriff jedoch P. die Uhr und lief damit auf die Straße. Frau Z. eilte ihm sofort nach, konnte ihn jedoch nicht mehr erreichen, so daß er mit dem Raube entkam. In seine richtig angegebene Wohnung ist P. bisher nicht zurückgekehrt. Die gestohlene Uhr, eine dreikapselige goldene Union-Remontoiruhr, deren Krone etwas beschädigt ist, trägt auf jeder Kapsel als Fabrikmarke eine Glocke.

Gauner auf Rundreisen! Von den Juwelendieben, die vor einiger Zeit den Laden eines Stockholmer Juweliers ausräumten und jüngst in Kopenhagen bei einem Juwelier einbrachen, hat man noch immer keine Spur, doch zeigt sich nach den Ermittlungen der Kopenhagener Polizei, daß man es mit gewandten internationalen Einbrechern zu tun hat. Sie haben mindestens an acht verschiedenen Plätzen Europas „gearbeitet". Dieselbe Beschreibung, die die Kopenhagener Polizei von den Einbrechern gab, erhielt man unter anderem auch von Frankfurt a. M., Köln, Halle, Brüssel und Paris. In Halle wurde der Einbruch 14 Tage vor dem Diebstahl in Kopenhagen verübt, weshalb man annehmen kann, daß sich die Einbrecher nach ihrem Gastspiel in Stockholm nach Halle und von dort nach Kopenhagen begaben. Den Sommer hindurch widmeten sie sich deutschen Städten. Im ganzen dauerte die Rundreise anderthalb Jahr, aber in dieser Zeit haben sie auch eine Menge Juwelen gestohlen, deren Wert auf 400 000 Mk. berechnet wird.

Ein Nachschlüssel genügte. In der Nacht zum Montag voriger Woche wurde in der Goldwarenfabrik Köln, G. m. b. H. (Inhaber Oskar Dittrich und Hugo Wallmann), Waisenhausgasse Nr. 5, eingebrochen und für etwa 20000 Mk. Schmucksachen gestohlen. Die Diebe gelangten mittels Nachschlüssels in das auf der zweiten Etage im Hintergebäude gelegene Kontor und öffneten zwei eiserne Schränke, woraus sie eine Anzahl Brillantbrochen, -Ringe, -Steine, silberne Stock- bezw. Schirmgriffe usw. stahlen. Von den Dieben fehlt jede Spur.

Ein anderer großer Einbruchsdiebstahl bei einem Juwelier wurde in Paris an einem der belebtesten Punkte der Stadt, in der Rue de Rivoli, an der Ecke der Rue Saint-Martin verübt. Es ist das eines der ältesten Pariser Geschäfte dieser Branche, das die Firma „,à la Gerbe d'Or" führt und seit 1797 besteht. Die Diebe sind von einem Keller in den Laden eingebrochen und haben aus der Auslage eine große Menge von Ringen, Ketten, Armbändern, Ohrgehängen usw. im Gesamtwerte von 300000 Fr. mitgeschleppt, dagegen alle Talmisachen und Bronzen unberührt gelassen. Die Hauptsache für den Besitzer aber ist, daß den Dieben ein Kästchen mit geschliffenen Diamanten im Werte von einer Million, das im Geldschranke aufbewahrt wurde, entgangen ist.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäftseröffnungen und Eintragungen. Heinrich Heilbut, Bijouterie- und Bronzewaren, Hamburg, Alster-Arkaden 2. Xaver Langenwalter, Gold- und Silberwaren, Bamberg, Lebergasse 1. Ludw. Schmieth, Goldschmied, Schwerin (Meckl.). Guido Helsing, Juwelier, Dresden, Johannesstraße 17. Juwelier Gustav Willms, Gelsenkirchen-Schalke, Gewerkenstraße 15. Theodor Wilhelm Herbstrith, Pforzheim, Bijouterie- und Kettenfabrik. Friedr. Dietz & Aug. Müller, Pforzheim, Kettenfabrik.

Berichtigung. In Nr. 49 nannten wir unter Neuetablierungen die Firma Schmelzer & Klein, Oberstein. Die Firma fabriziert nur Karabiner zu Uhrketten.

[blocks in formation]
[ocr errors]

Löschung von Firmen im Handelsregister. Gruner & Kappler, Pforzheim. H. Reuter, Karlsruhe. Karl Leins, Pforzheim. Prokura-Erteilungen. W. A. Wist, Goldwaren, Hamburg, an Rud. Wilh. Wist. H. Freitag & Cie., Berlin, an Ludw. Kaufmann. Dr. Richter & Cie., Pforzheim, an Frau Sophie Richter. Die Prokura Ernst Rausche derselben Firma ist erloschen.

Auszeichnungen. Auf der Weltausstellung in St. Louis erhielten weitere Auszeichnungen: die Professoren der Kunstgewerbeschule G. Kleemann, J. Müller-Salem, Ad. Schmidt und E. Wolber, die Fabrikanten Th. Fahrner, L. Fießler & Cie., W. Birmelin und Ernst Gideon Bek die goldene Medaille, Fabrikant E. Binder die silberne Medaille für ausgestellte Juwelierarbeiten. Außerdem erhielten noch Prof. Müller-Salem für kunstgewerbliche Arbeiten die bronzene Medaille, für Bronze-Arbeiten Prof. Wolber die silberne Medaille und für Glas- und Kristallarbeiten Lehrer Hildenbrand eine bronzene Medaille. Weiter erhielt die Firma Friedr. Dick, Werkzeug- und Feilenfabrik in Eẞlingen a. N., für ihre in Qualität und Arbeit vorzüglichen und umfangreichen Schaustellungen in Werkzeugen, in Feilen und in Messerwaren den Grand prix und zwei goldene Medaillen. Der Großherzog von MecklenburgSchwerin verlieh dem Juwelier H. G. G. Christgau in Kopenhagen das silberne Verdienstkreuz der Wendischen Krone. Aus Anlaß der im Frühjahr in Wien stattgefundenen Modeausstellung wurde dem Silberwarenfabrikanten Max Schwarz, Wien VI/1, Mariahilfstraße 29, für dessen vorzügliche Leistungen in feinen Silberornamentik-Artikeln die silberne Kammermedaille zuteil. - Auf der Weltausstellung zu St. Louis erhielt die Kollektivausstellung der Königl. Zeichenakademie Hanau und der Edelmetallindustrie Hanaus für Gold- und Silberwaren einen großen Preis, für Juwelierarbeiten die goldene Medaille. Der Firma Louis Müller & Co. in Biel wurde individuell für ihre Uhren mit Marken DIDO und und ASTER die goldene Medaille und kollektiv für die Bernsteinausstellung der „Grand Prix“ zuerkannt. Der Firma Gabriel Hermeling, Köln (Inhaber Hofgoldschmied Jos. Kleefisch), wurde für ihre hervorragenden Leistungen auf dem Gebiete der kirchlichen und profanen Goldschmiedekunst die höchste Auszeichnung, der große Preis, zuerkannt. Aug. Witte, Aachen, Päpstl. Hofgoldschmied, erhielt den großen Preis. Außer einer großen Anzahl kirchlicher und profaner Kunstwerke sind auch die von Witte verfertigten Prunkstücke aus dem Aachener Ratssilberschatz ausgestellt. - Der Württembergische Kunstgewerbeverein wählte in der letzten Generalversammlung Herrn Peter Bruckmann, Heilbronn, als ersten artistischen Vorstand und Herrn Hofjuwelier Emil Foehr-Stuttgart als Beisitzer. - Den Juwelieren Emil und Albert Foehr, Teilhabern der Firma Eduard Foehr in Stuttgart, ist von dem König von Württemberg die Erlaubnis erteilt worden, das ihrem verstorbenen Vater Kommerzienrat Eduard Foehr verliehen gewesene Prädikat „Königl. Hofjuwelier“ je für ihre Person zu führen.

Berichtigung. Unter Auszeichnungen in Nr. 47 mußte es heißen: Die vereinigten Geld- und Bijouterieschrankfabriken A.-G. in Stuttgart vorm. J. Ostertag, Aalen, und Goetz & Cie., Stuttgart.

Arbeiterjubiläen. Die Goldarbeiter Konrad Fitterer und Heinr. Leopold konnten vor kurzem auf eine 25jährige Tätigkeit im Hause J. F. Glebe in Pforzheim zurückblicken. Von seiten des Chefs der Firma wurden den Jubilaren schöne Geldgeschenke überreicht. Herr Franz Leibins ist als Goldarbeiter 25 Jahre im Hause Berg & Cie. in Stuttgart tätig. Sowohl von der Firma wie von den Mitarbeitern wurde er mit hübchen Angebinden erfreut.

Verschiedenes. Die Silberwarenfabrik Plaz & Kälber in Pforzheim ist als Einzelfirma erloschen und als Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Handelsregister eingetragen worden. Das

[ocr errors]

Stammkapital beträgt 114 500 Mk. Es sind bestellt Karl Plaz und Christian Jakob Kälber als Geschäftsführer und Adolf Vester als Prokurist. Aus der Firma Jonathan Gauß, Silberkettenfabrik Pforzheim ist Eugen Gauß ausgetreten. Gleichfalls ausgetreten ist Wilhelm Coblenzer aus der Bijouteriefabrikationsfirma Bernh. Engelmann, Pforzheim. Die Firma Heinr. Scholl & Cie., Pforzheim fabriziert jetzt auch Doubléknöpfe. Vertreter der Bijouterie- und Stahlwarenfirma Louis Friesinger, Pforzheim, wurde Theodor Friesinger. Der in Konkours befindliche Bijouteriefabrikant Edgar Waag scheint sein Versandgeschäft für Uhren weiter treiben zu wollen, denn wir finden die früheren Annoncen der Firma Waag und Nonnemann nunmehr unter dem Namen Edgar Waag in den verschiedenen Zeitschriften.

[ocr errors]

Todesfälle. Herr Eugen Hohweiler, langjähriger Reisender der Firma Heinrich Levinger in Pforzheim, im Alter von 29 Jahren. Herr Wilh. Tschöpe, Juwelier in Breslau. Herr Wilh. Durner, Schwäb.-Gmünd. Durch sein freundliches Wesen hat er sich allgemeine Achtung erworben. Die Bijouteriefabrik wird von der Witwe und dem Sohn weiterbetrieben. Am 18. November in Schw. Gmünd Herr Otto Hintze sen., 68 Jahre alt. Vor einem halben Jahre übergab er seinen beiden Söhnen Otto und Karl Hintze die Bijouteriefabrik, welche er über 30 Jahre geführt hatte. Der Verstorbene erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Ehre seinem Andenken! Herr Karl Mehl, Begründer der Bijouterie- und Uhrenfirma Wilhelm Mehl & Cie., eines der ältesten Geschäfte in Odessa. Er galt als einer der tüchtigsten Männer und erfreute sich hohen Ansehens. - Der weithin bekannte Hofgoldschmied Gabriel Hermeling, der langjährige Inhaber und Leiter der Kölner Goldschmiedefirma Gabriel Hermeling, die jetzt unter Leitung seines Schwiegersohnes Joseph Kleefisch steht, ist im hohen Alter von 73 Jahren verschieden. Der Verstorbene gehörte zu den hervorragendsten Kunstgewerbetreibenden Deutschlands und genoß einen weit verbreiteten Ruf als Edelmetallkünstler und namentlich als Meister der Emailtechnik,

Aus Innungen und Vereinen.

Die Juweliere, Gold- und Silberschmiede hielten in Frankfurt a. O. ihre Vierteljahrsversammlung ab, die mit einer Ausstellung von selbstgefertigten Arbeiten verbunden war. Es waren vertreten: die Städte Frankfurt a. O., Fürstenwalde a. Spree, Sorau, Sommerfeld, Guben, Küstrin. Die ausgestellten Arbeiten boten ein erfreuliches Bild der Leistungsfähigkeit der Goldschmiede in dem Regierungsbezirk. Juwelier Max Beysen-Frankfurt a. O., dem Mitbegründer und langjährigen Vorstandsmitgliede des Vereins, wurde anläßlich seines 25jährigen Geschäftsjubiläums ein kunstvoll ausgeführtes Diplom überreicht. Herr Beysen dankte in bewegten Worten für die ihm zuteil gewordene Ehre und versprach, soweit es sein Gesundheitszustand erlaube, auch in Zukunft dem Verein seine Kräfte widmen zu wollen. Der mit Demonstrationen verbundene Vortrag des Juweliers Dietrich-Sorau über ein selbstkonstruiertes Sandstrahlgebläse fand allgemeinen Beifall. Die Bekanntgabe mehrerer Eingaben veranlaßte einige längere Debatten. Die nächste Sitzung des Vereins findet im Februar 1905 statt.

Die Vereinigung der Goldschmiede-Gehilfen Nürnberg feierte vor kurzem ihr 3. Stiftungsfest, verbunden mit Ball und Gesangsvorträgen. Die herrlich dekorierten Säle des historischen Hofes waren von erschienenen Festgästen bis auf den letzten Platz besetzt. Der Vorsitzende Herr K. H. hieß die anwesenden Festgäste willkommen und dankte in kernigen Worten für den zahlreichen Besuch. Die Ballmusik hatte die Schützenkapelle v. J. Schwarz übernommen, welche Vorzügliches leistete, ebenso erntete für ihre exakten Vorträge die Sängerin Mis Liliput allgemeine Anerkennung. Eine weitere Überraschung wurde der Vereinigung zuteil, indem der Vorsitzende Herr Otto Wittenberg im Namen des Uhrmachergehilfenverein „Peter Hele" ein Gruppenbild mit geschmackvollen Rahmen und Band zum ehrenden Andenken überreichte. Gar rasch verpflogen die vergnügten Stunden, und Alt und Jung blieben bis zum frühen Morgengrauen in fideler Stimmung beisammen, und ein jeder Besucher verließ den Saal mit einem „Gut Borax" auf das nächste Stiftungsfest. Die Vereinigung unterhält nicht nur das gesellige Vereinsleben, sondern ihre Hauptsache besteht in der Bücherei für das Fachliche, um auf die verschiedenen, nützlichen Zeichnungen, Entwürfe und praktischen Ausführungen die Kollegen aufmerksam machen zu können. Es wäre zu wünschen, wenn sich der Vereinigung die fernstehenden Kollegen in Nürnberg auch anschließen würden.

Für die Werkstatt.

Erleidet irgend ein Schmuckstück oder dergleichen durch die Schuld des Goldschmiedes, sei es auch Unwissenheit, eine Beschädigung, so ist er ersatzpflichtig. Es kommt vor, daß einem jungen Goldschmied diese oder jene Arbeit in der Praxis noch nicht vorgekommen ist. Wir bringen deshalb infolge einer Anfrage

folgende Erläuterung zu der schon erfolgten Beantwortung. Beim Weitermachen eines Brillantringes kann der Stein leicht beschädigt werden. Natürlich spielt das Muster des Ringes hierbei eine Rolle. Soll ein Ring wie nebenstehend weiter gemacht werden, so ist es nötig, den Stein aus der Fassung zu nehmen, wenn man ganz sicher sein will, daß er nicht beschädigt wird. Zur Erklärung möchten wir den Ring mit einer Zange vergleichen, denn beim Aufliegen des Ringes gibt die schwache Stelle, dies ist bei dem angeführten Ringmuster das Chaton des Ringes, nach. Wir haben

OOO

deshalb an diese Stelle ein Scharnir gezeichnet, hiernach ist ersichtlich, welch starken Druck der Stein unter Umständen aushalten müßte. Beim Engermachen kann also der Stein locker werden, auch hierauf muß geachtet werden, da der Goldschmied für den eventuellen Verlust des Steines auch verantwortlich gemacht werden kann.

Geschäftliche Mitteilungen.

Den ersten Rang als Spezialfabrik in feuervergoldeten Uhrketten dürfte heute unstreitig die Firma H. J. Stein in Oberstein a. Nahe einnehmen. Nachdem dieselbe vor ca. zwei Jahren ihren Neubau in der Wilhelmstraße errichtet, hat sich infolge der starken Weiterentwicklung des Geschäfts die Notwendigkeit eines weiteren Neubaues herausgestellt. Dieser zweite Neubau ist nunmehr bezogen worden und gibt dem ganzen Etablissement einen stattlichen Abschluß, so daß dasselbe als größtes seiner Spezialbranche und eines der größten in unechten Uhrketten überhaupt dasteht, wobei mit der Ausdehnung auch die Leistungsfähigkeit durch maschinelle Einrichtungen und tüchtige Arbeitskräfte Hand in Hand geht. Aus kleinen Anfängen hat sich der in den letzten Jahren so rapide Aufschwung des Geschäfts hauptsächlich durch das stete Bemühen der Inhaber vollzogen, mit Neuheiten immer voran zu sein, nicht nur für das heimische Geschäft sondern auch für den Export nach allen Ländern. Die altbewährte Qualität der Steinschen Spezialfabrikate nicht nur in Herrenketten sondern auch in Fächerketten und langen Halsketten mit Perlen und Steinen im Pariser Genre sichert denselben dauernde und weitgehendste Beachtung in Schmuck und Mode unserer Zeit nach den modernsten Ansprüchen.

Verbessertes Versand-Ringmaß nach Normal-Millimeter-Umfang. Mit Hilfe dieses echten Pergament-Ringmaßes ist es möglich, von auswärtigen Kunden eine ganz genaue Ringweite zu erhalten, was durch Papierstreifen usw. nie möglich war, daher dem Käufer wie Verkäufer oft genug Verdruß und unnötige Portoauslagen verursachte. Der Gebrauch ist höchst einfach: Das Ende des Maßes wird durch die Metallöse geschoben (Nummern nach außen), so daß es eine Schlaufe bildet, mäßig fest angezogen, und nun ist die Nummer, eventuell zuzüglich des Teilstriches, abzulesen, welche über der Metallöse steht. Diese Maße können auch auf Wunsch rückwärts mit beliebiger Firma bedruckt werden, was gleichzeitig als Reklame gilt. Zu beziehen durch alle besseren Werkzeuggeschäfte.

Büchertisch.

Für Künstler und Kunstfreunde hat der Verlag von W. Spemann, Berlin und Stuttgart, für das Jahr 1905 ein Handbuch „Kunstlexikon" herausgegeben. Bedeutende Männer auf dem Gebiete der Kunst: Prof. Dr. G. Aarland, Corn. von Fabriczy, Dr. O. v. Falke, Dir. H. Frauberger, Dir. Dr. R. Graul, Dir. Dr. A. Kisa, Prof. F. Luthmer, Dr. Schwedler-Meyer und viele andere sind Mitarbeiter des Lexikons gewesen. Unseren Juwelieren und Goldschmieden, welche sich, wenn auch nicht immer zu den eigentlichen Künstlern", so doch alle zu den Kunstgewerbetreibenden und Kunstfreunden rechnen, wird das Lexikon ein sehr willkommenes Buch, sogar ein Bedürfnis sein, um auf sachliche und persönliche Fragen in dem weiten Gebiete der Kunst und des Kunstgewerbes eine schnelle Antwort erhalten zu können. Das Werk ist eine Neuauflage des von Bruno Bucher, dem unvergessenen Leiter des Österreichischen Museums in Wien, und Herm. Alexand. Müller bearbeiteten Werkes. Dieses ist 1883 erschienen, aber durch die unermüdlichen Forschungen überholt. Neben vielen Illustrationen im Text enthält das Buch 128 Kunsttafeln, welche nach Photographien hergestellt sind. In kunstgerechter Weise sind die Tafeln so eingerichtet, daß auf ihnen eine ganz bedeutende Menge klassischer Kunstwerke dem Leser vor Augen geführt werden. Mit der ägyptischen Baukunst beginnend, werden

uns die bedeutendsten Bauwerke der Erde, auch die modernen, in 14 Tafeln vorgeführt. Unter Plastik sehen wir vorwiegend die römischen und griechischen Kunstwerke der Bildhauerei, und ist es für einen Kunstliebhaber erbauend, die prächtig wiedergegebenen Werke der klassischen Meister zu betrachten. Der Malerei ist ein besonders großer Raum gewidmet, Werke aller bedeutenden Meister folgen in geordneter Reihenfolge. Alle die Kunst betreffenden Fragen sind hier erörtert und stets wird man eine dem Raume und Umfange des Werkes entsprechende Antwort erhalten. Wenn auch der Goldschmiedekunst nicht in hervorragendem Maße gedacht ist, einige Tafeln Schmuck finden wir vor; so wird das Kunstlexikon ein lieber Freund des Goldschmiedes werden, wenn er sich einmal etwas mit ihm befaßt hat. Die Ausstattung ist eine solid-feine. Die Einbanddecke ist mit dunklem Moleskin überzogen nnd mit Goldprägung versehen. Ein gediegenes Weihnachtsgeschenk gibt das Lexikon somit auch ab. Z.

Patente etc.

Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44a. 236 807. Brosche mit einem an ihrer Rückseite angebrachten Klappverschluß, der zum Befestigen bezw. Halten einer Krawatte oder Schleife bestimmt ist. Rumpf & Magerstedt, Berlin. 3. 10. 04. R. 14 499.

44 a. 236 849. Brosche, gekennzeichnet durch aus Horn bestehende Körperteile in Verbindung mit emaillierten und gefaßten Metallteilen. Koch & Rempp, Pforzheim. 27. 9. 04. K. 22 741. 44 a. 237088. Sicherheitsnadel mit einer elastischen Befestigungsschnur. Carl Lingke, Freiberg i. S. 20. 9. 04. L. 13 281.

44 a. 237 096. Klemmkarabiner, bestehend aus einem Bügel und einem dessen Oeffnung abschließenden, in einem Bügelende schwingbar gelagerten Hebel, der nur gegen das Bügelinnere verschwenkt werden kann. Wolff, Baad & Co., Wien; Vertr.: Robert Deißler, Dr. Georg Döllner und Max Seiler, Pat.-Anwälte, Berlin NW.6. 30. 9. 04. W. 17126.

44 a. 237191. Als Brosche zu tragender Schmuck, bestehend aus fest miteinander verbundenen Gehäusen mit je einem eingesetzten Stein. Fa. Bernh. Dissinger sen., Pforzheim. 12. 9. 04. D. 9186. 44 a. 237192. Als Kollier zu tragender Schmuck, bestehend aus gelenkig miteinander verbundenen Gehäusen mit je einem eingesetzten Stein. Fa. Bernh. Dissinger sen., Pforzheim. 12. 9. 04. D. 9187.

Rechtsauskünfte.

K. W. in B. Seit 13 Monaten erziehe ich mir einen Hund zur Bewachung meines Ladens. Kann die Hauswirtin, trotzdem der Laden nicht genügend gesichert ist, die Abschaffung auf Grund des Vertrages verlangen? Kann ich daraufhin nicht verlangen, daß mein Laden und meine Werkstube genügend gesichert wird? Kann ich ferner nicht verlangen, daß der Laden der Branche entsprechend instand gesetzt wird? Die Decke und Tapete sind sehr schlecht. Antwort: Der Mietvertrag muß als gültig angesehen werden. Wenn die Wirtin also nicht genehmigt hat, daß Sie den Hund anschafften, so kann sie noch jederzeit dagegen protestieren, wenn sich Unzuträglichkeiten herausstellen, welche die Abschaffung erwünscht erscheinen lassen. Sie Ihrerseits können aber verlangen, daß der Laden sich in einem Zustand befindet, der dem Mietzweck entspricht. Für Sicherheitsvorrichtungen haben Sie dagegen als Abmieter selbst zu sorgen. Uebrigens werden Sie wohl in dem Vertrag auch zur Vornahme der Reparaturen sich selbst verpflichtet haben, so daß Sie überhaupt keine Ansprüche an die Vermieterin erheben können.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen:

Frage 197. Wer liefert Galvanos, Sport, Jagd und andere Szenen darstellend, zum Auflöten auf Etuis? R. V. in P. Frage 198. Welche Prägeanstalt liefert Teile in Silber, welche auf Becher, Pokale, Serviettenbänder usw. aufgelötet werden können? E. P. in W. Frage 199. Wer liefert Fischschuppen-Essenz, welche zur Herstellung von Perlen und Perlmutter-Imitationen gebraucht wird? W. S. in O. Frage 200. Welche Firma erzeugt Perlmutterimitations-Folien? B. C. in G. Frage 202. Wer liefert Zirkone von ziemlich weißer Farbe? M. S. in G.

Frage 203. Was sind die jetzt vielfach auftauchenden, sogenannten „Japan-Perlen“, und dürfen dieselben dem Publikum ohne jede Erklärung als echte Perlen verkauft werden?

C. L. in P.

Frage 204. Wer liefert elegante goldene Damenchatelaines_mit Anhängekettchen? S. K. in P. Frage 205. Welche Firma fabriziert Perlmutter-Rosenkränze? K. W. in H. Frage 206. Erlaube mir an die verehrten Kollegen die Anfrage: Mit welchem Mittel poliert man die zerkratzten Auslage-Glasscheiben auf? A. K. in S. Frage 207. Wer liefert geprägte Fürstenkronen, 2 cm breit und größer? G. J. in W. Frage 208. 1. Wo erhalte ich Sportblusen-Nadeln, Pferd, schön gearbeitet, Preis 1-3 Mark? 2. Kann mir ein Kollege mitteilen, woher es kommt, daß meine Polier-Blutsteine Sprünge und Risse bekommen? Bisher habe ich dieselben auf Leder mit Zinnasche abgezogen, was eignet sich am besten dazu?

Antworten:

J. F. D.

Zu Frage 186. I. Vergoldung für Zinkstreifen: 51 destilliertes Wasser, 1 Dukaten als Chlorgold, 200 g phosphorsaures Natron (chem. rein); 40 g schwefligsaures Natron (chem. rein), 20 g kohlensaures Kali, 30 g Cyankalium 100%. Lösung wird auf 40—60o Celsius (schwach) erwärmt und dann die auf blanken Zinkdraht gehängte Ware 1–3 Minuten lang eingetaucht. II. 1 Teil Chlorgold, 6 Teile gelbes Blutlaugensalz, 6 Teile gereinigtes Kochsalz, 4 Teile kohlensaures Kali, 50 Teile kochendes destilliertes Wasser, Reihe nach aufgelöst. Für Zinkstreifen: III. Batterie klein: Auf 1 1 Wasser 45 g Cyankali gelöst; in dieser Lösung mit Goldanode 4-5 Minuten (Dukaten) arbeiten lassen, sowie Sud ansetzt, herausnehmen und kratzen, wieder ein, bis Gewicht darauf ist. Rotvergoldung setzt man 11 gelber Vergoldung etwa 5-6 g Kupfervitriol zu mit Platinaanode.

Zu Frage 194. Galvanische Niederschläge, Landschaften, fertigt an: Emil Finke, Berlin, Sebastianstraße 78.

Zu Frage 201. Bismarck- und Kaiser Wilhelm I.-Büsten in Silber gegossen und ziseliert liefert: Gust. Hauber, Schw. Gmünd.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

[blocks in formation]

Verantwortliche Redakteure: Für den kunstgewerblichen Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Für den volkswirtschaftlichen Teil: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier - Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Goldund Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins für die Gold-, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode.

Bezugs-Preis:

Ausgabe mit der Beilage „Das Moderne Kostüm" Modenzeitung für den Goldschmied. (Frühjahrs- u. Herbstheft.)

In Deutschland, das Vierteljahr M. 2.-. In Oesterreich, das Vierteljahr Kr. 2.50. Im Ausland, das ganze Jahr M. 10.-. Preis des Einzelheftes: große Nummer M.-.40. kleine Nummer M. -.10.

Ausgabe ohne die Beilage „Das Moderne Kostüm"

In Deutschland, das Vierteljahr M. 1.50. In Oesterreich, das Vierteljahr Kr. 1.90. Im Ausland, das ganze Jahr M. 7.50. Preis des Einzelheftes: große Nummer M.-30. kleine Nummer M. -.10.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis:

In Deutschland, das ganze Jahr M. 3.-. In Oesterreich, das ganze Jahr Kr. 3.75. Im Ausland, das ganze Jahr M. 4.-. Preis des Einzelheftes M. -.10. Anzeige-Gebühren:

Die viergespaltene Nonpareille-Zeile M.-.25, die ganze Seite M. 102.-. Bei Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Anzeigen im Arbeitsnachweis die viergespaltene Petit-Zeile M. 25 (M. .15 für Stellengesuche). Beilagen nach Uebereinkunft, bei Anfragen wolle man stets Muster beifügen.

Schluß der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis: Mittwoch Vormittag, für große Anzeigen: Dienstag Vormittag.

[graphic]
[blocks in formation]

Seit mehreren Dezennien tauchen in den Fach- und Berufszeitungen die verschiedenartigsten Ansichten über das Verfahren der Vergoldung, ihre Zweckmäßigkeit, ihre Haltbarkeit und ihre Schädlichkeit für die Gesundheit des ausführenden Goldschmiedes auf. Wer als selbständiger Goldschmied diese Ansichten gelesen hat und nicht nur solchen Arbeiten zusieht, sondern seit Jahr und Tag diese Arbeiten selbst ausführt, der kann sich im stillen der Einsicht, oder sagen wir des Gedankens nicht erwehren, daß alle diese Ansichten, die da aufgetischt werden, der großen Mehrzahl*) nach, nicht von wirklich erfahrenen Goldschmieden herrühren. Auch drängen die häufigen Anfragen nach einem Vergoldungsrezept uns die Gewißheit auf, daß es noch recht viele Goldschmiede geben muß, die in ihrer Lehrzeit diesem Faktor nicht die gewünschte Aufmerksamkeit zugewandt haben oder keine Gelegenheit hatten, sich die notwendigen Kentnisse anzueignen. Aus diesem Grunde, mag es auch wohl gerade nicht unangebracht sein, das Wesen der Vergoldung von der praktischen Seite etwas zu beleuchten.

Der Zweck der Vergoldung ist, geringeren Metallen wie Silber, oder Kupfer ein goldähnliches Ansehen zu geben oder sie zweckdienlicher im Gebrauch zu erhalten und zu konservieren. Die Kunst zu vergolden war schon im grauen Altertum bekannt, was durch verschiedene Objekte, die sich aus uralter Zeit in den verschiedensten Sammlungen befinden, bewiesen ist.

Die älteste Vergoldung ist die Feuervergoldung, die bei einer guten und sorgfältigen Ausführung eine große Dauerhaftigkeit besitzt. Jedoch ist ein Fachmann heute imstande, wenn er seine Arbeit versteht und dieselbe durch praktische Erfahrung beherrscht, auch auf elektrolytischem Wege einen Gegenstand so schön und ebenso solide und dauerhaft zu vergolden, wie es nicht besser im Feuer gemacht werden kann. (Mit dieser Äuße

*) Obwohl wir in sehr vielen Punkten die Ansicht des Verfassers dieses Artikels nicht teilen können, bringen wir die Arbeit dennoch zur Kenntnis unserer Leser, und zwar aus dem Grunde, weil ein Mann der Praxis beweist, daß lediglich die mangelnde Sauberkeit (dies Wort ist im weitesten Sinne gebraucht) bei der Arbeit die Quelle vieler Unzuträglichkeiten und Fehler bei elektrolytischer und Feuervergoldung wird.

LEIPZIG, 9. Dezember 1904

rung dürfte Verfasser wohl bei vielen Fachgenossen auf heftigen Widerspruch stoßen. Die Redaktion.) Bei der Feuervergoldung werden alle Ecken und hochliegenden Stellen ja schwächer vergoldet wie die Tiefen und Flächen. Das elektrolytische Verfahren dagegen überzieht den Gegenstand ganz gleichmäßig, und die Haltbarkeit ist ebenso groß wie bei der Feuervergoldung, wenn dieselbe Menge Gold gebraucht wird wie bei letzterer. Doch darin liegt der Haken. Man verlangt zumeist für nur weniges Geld eine solide und schöne Vergoldung. Daher ist es auch leicht erklärlich, warum so häufig über die geringe Dauerhaftigkeit der elektrolytischen Vergoldung geklagt wird. Ebenso häufig wie die Klagen über nicht haltbare Vergoldung sind aber auch die. Klagen über fleckige Vergoldung. Worin hat das nun seinen Grund? Die Hauptsache bei allen Metallüberzügen ist und bleibt die Güte der Ausführung und die Haltbarkeit der Ware. Es kommen mir häufig Gegenstände unter die Finger, die sowohl im Feuer wie elektrolytisch vergoldet waren, und die voller Flecken sind, oder noch neu und doch schon beim Polieren fehlerhafte Stellen zeigten, daß es geradezu auffallend ist, und man sich der Überzeugung oder Einsicht nicht verschließen kann, daß es noch eine ganze Menge Fachleute gibt, die den an einen tüchtigen Goldschmied gestellten Anforderungen nicht entsprechen können.

Zum Vergolden im Feuer sowohl wie zur elektrolytischen⚫ Vergoldung gebrauche man stets nur chemisch reine Materialien. Wenn dies geschieht, ist bei der Vergoldung ein Nachfärben mit Glühwachs oder Goldfarbe absolut überflüssig. Dann sorge man doch, daß sowohl die Sachen, die vergoldet werden sollen, wie sämtliche Gefäße und Apparate, die dazu gebraucht werden, aufs peinlichste rein gehalten werden. Ebenso soll der Vergolder mit größter Sorgfalt das Anfassen von fettigen oder öligen Substanzen bei oder während der Arbeit meiden. Dann darf die Arbeit, um haltbar zu werden, nie zu schnell niederschlagen, da sonst bei der Feuervergoldung das Quecksilber einfrißt, und die elektrolytische Vergoldung sehr leicht steigt. Dies mag wohl genügen um manchen Kollegen vor Unannehmlichkeiten und Schaden zu schützen und Vorurteile zu beseitigen.

Nun möchte ich bitten, mir auch noch zu gestatten, über die Frage mich zu äußern, welches Verfahren bei der Vergoldung der Gesundheit am meisten zusetzt.

Die Feuervergoldung muß durch den steten Quecksilberdampf, wenn man viel diese Arbeit machen muß, auf die Dauer die Gesundheit total ruinieren, selbst dann wenn man auch vorsichtig ist.

Es sind mir in den Jahren meiner Berufszeit aus meinem Bekanntenkreise drei Kollegen erinnerlich, wovon zwei eines qualvollen Todes nach langem Siechtum infolge des eingeatmeten Quecksilbers starben, während der dritte, ein Herr im besten Mannesalter, nach langer Krankheit sich langsam wieder erholt. [Es wäre wünschenswert, über diese drei Fälle von QuecksilberVergiftung den Bericht der, behandelnden Ärzte zu erhalten, um sie der Literatur über Quecksilber-Vergiftung der Goldschmiede (in der Statistik finden sich meist nur Angaben über Erkrankung der „Vergolder") einzuarbeiten. Die Redaktion.] Dies ist eine Tatsache, die mir niemand ableugnen kann, und die alle zur allergrößten Vorsicht mahnen soll, die mit diesem Gift umgehen müssen. Eine kleine Unachtsamkeit kann oft bei der besten Einrichtung verhängnisvoll werden. Nun möchte mir ein Kollege vielleicht einwenden, das Cyankalium sei aber auch gefährlich, zumal, wenn man eine Wunde an der Hand hat. Dies letztere gebe ich zu, obwohl ich mit kleiner Verletzung an einem Finger oder Hand hundertemale ganze Tage lang, ohne schädliche Folgen, vergoldet habe. Eine andere Gefahr bei der Cyankalivergoldung

kenne ich aber auch nicht, denn die Einatmung des Cyanwasserstoffs, wenn nicht in Unmengen [Der Begriff „Unmenge" ist bei so starkem Gifte wie Blausäure wohl nicht ganz passend gewählt. Wir machen darauf aufmerksam, daß kürzlich in einem Berliner Laboratorium eine junge talentvolle Chemikerin ihr Leben durch Einatmen von Cyanwasserstoff verloren hat. Die Redaktion.] eingeatmet, schadet der Gesundheit nicht. Gibt es doch Ärzte die bei Lungenkrankheiten das Einatmen von Cyanwasserstoff vorschreiben und versichern, damit schon große Erfolge erzielt zu Bei den häufigen Meinungsverschiedenheiten über obige Verfahren mag wohl hin und wieder die Ansicht von Theoretikern mitsprechen, denen das praktische Arbeiten fernliegt, und die glauben, auch in der Praxis würden die Angaben der Herausgeber von Werken, die diese Themata behandeln, in die Tat umgesetzt. Doch dies ist weit gefehlt, denn wir Goldschmiede wissen sehr wohl, daß nicht ein bloßes Wissen, sondern ein gutes Können, die Sicherheit der ausführenden Hand, die Praxis und Theorie vereinigt, allein imstande ist, gute Resultate zu erzielen.

Also mit wenigen Worten noch einmal. Man nehme zum vergolden nur stets chemisch reine Materialien, halte stets auf peinliche Sauberkeit und halte den Preis so, daß man genügend Gold gebrauchen kann, dann ist sowohl eine Feuer- wie elektrolytische Vergoldung stets solid und haltbar. Dabei sei man beim vergolden recht vorsichtig, um die doch unbezahlbare Gesundheit vor Schaden zu bewahren.

Welche Forderungen des Grosshandels verjähren am
31. Dezember 1904?

Mit dem 31. Dezember 1904 verjähren alle Forderungen, welche der Goldschmied an seine Privatkunden hat, soweit diese Forderungen am genannten Tage zwei Jahre alt sind. Es sind das alle diejenigen Forderungen, welche im Jahr 1902 entstanden sind. Die zweijährige Verjährungsfrist läuft nämlich nicht von Tag zu Tag, sondern nur vom 31. Dezember des Jahres bis wieder zum nächsten Dezember des übernächsten Jahres. Ein Goldschmied hat im Jahre 1902 einem Gastwirt einen Schmuck geliefert und das Geld dafür noch nicht erhalten. Seine Forderung ist Ende 1904 durch Verjährung erloschen. Ein anderer hat in einer Familie zu einer Festlichkeit einen Tafelaufsatz geliehen. Die Sache ist in Vergessenheit geraten. Der Anspruch auf Vergütung für das Leihen verjährt ebenfalls Ende dieses Jahres. Alle diese Forderungen können, wenn der Schuldner nicht gutwillig zahlt, im nächsten Jahre nicht mehr eingetrieben bez. eingeklagt werden.

Die Verjährungsfrist für Forderungen, welche Geschäftsleute unter sich haben, ist dagegen eine längere. Sie ist vom Gesetzgeber auf vier Jahre ausgedehnt worden. Gegen früher ist sie freilich sehr kurz geworden, denn früher verjährten solche Forderungen erst gemeinhin in 30 Jahren. Am 31. Dezember 1904 verjähren also alle Forderungen für gelieferte Waren oder geleistete Dienste aus dem Jahre 1900 an Personen für ihren Gewerbebetrieb.

Ein Grossist hat einem Goldschmied im Jahr 1900 Ringe geliefert. Wenn er nichts tut, ist seine Forderung am 31. Dezember 1904 verjährt. Ein Fabrikant hat einem Grossisten im Jahre 1900 verschiedene Gold- und Silberwaren verkauft und hat dafür noch die Vergütung zu erhalten. Wenn er den 31. Dezember verstreichen läßt, kann er gerichtlich gegen den Schuldner nicht mehr vorgehen. Die Verjährung muß unterbrochen oder gehemmt werden.

Eine einseitige Verlängerung der Verjährungsfrist gibt es nicht. Um sie herbeizuführen, müßte ein besonderer Vertrag abgeschlossen werden. Die Verjährung wird unterbrochen durch einen Zahlungbefehl oder durch Erhebung der Klage. Das ist bei böswilligen Schuldnern geboten. Man sendet an das Amtsgericht im ersteren Falle folgenden Antrag:

Antrag auf Erlaß eines Zahlungsbefehls.

Der Kaufmann Ernst Schmidt in Leipzig, Dorotheenplatz 20, schuldet mir für ein Armband, welches ich ihm am 24. Oktober 1902 geliefert habe, als Kaufpreis den Betrag von 125 Mk. nebst 4% Zinsen vom Tage der letzten Mahnung, dem 2. Oktober 1904 ab.

Ich ersuche, in Höhe meiner Forderung nebst Zinsen und den entsprechenden Kosten, Zahlungsbefehl an den Schuldner zu erlassen.

Leipzig, den 1. Dezember 1904.

Otto Richter, Goldschmied.

Hat man es nicht mit böswilligen Schuldnern zu tun, so kann man die Forderung dadurch unterbrechen, daß man sich ein Anerkenntnis über die Schuld ausstellen läßt, das mündlich, dann aber am besten vor Zeugen, oder schriftlich erfolgen kann. Der Schuldner unterschreibt folgendes Schriftstück:

„Der Unterzeichnete erkennt hiermit an, Herrn Goldschmied Richter für ein im Jahr 1900 geliefertes Armband den Betrag von 50 Mk. schuldig zu sein."

Leipzig, den 1. Dezember 1904.

Karl Müller, Kaufmann.

Ist durch ein solches Anerkenntnis die Verjährung unterbrochen, so läuft eine neue Verjährung von zwei oder drei Jahren, und zwar nicht vom Tage der Unterbrechung ab, sondern wieder vom 31. Dezember des Jahres ab, in welchem die Unterbrechung erfolgte, denn die Zeit bis zur beendeten Unterbrechung kommt nach § 217 des B. G. B. überhaupt nicht in Betracht. Es wird so angesehen, als ob die Forderung erst am Tage der vollendeten Unterbrechung entstanden sei, und die Verjährungsfrist wird nun nach § 210 des B. G. B. neu berechnet.

Eine Unterbrechung der Verjährung liegt auch vor, wenn der Schuldner Zinsen bezahlt oder Abschlagszahlungen, und wenn sie noch so gerinfügiger Art sind, gewährt.

Neben der Unterbrechung der Verjährung kommt die Hemmung der Verjährung in Frage. Gehemmt wird dieselbe, wenn dem Schuldner Gestundung erteilt wird. Dadurch wird der Fälligkeitstermin hinausgerückt. Der Goldschmied schreibt an seinen Schuldner:

„Sie schulden mir für im Jahre 1902 gelieferte Waren noch den Betrag von 125 Mk. Um Ihnen entgegenzukommen, will ich Ihnen noch eine Zahlungsfrist einräumen und gestunde Ihnen die Forderung bis zum 31. Dezember 1905."

Wendet der Schuldner nichts dagegen ein, so ist die Verjährung dadurch abgewendet.

Auf jeden Fall ist es notwendig, daß der Goldschmied zuerst seine Außenstände revidiert und sich die Forderungen ausschreibt, welche am 31. Dezember 1904 verjähren. Hier gilt es dann, sofort die Unterbrechung zu bewirken, um keine Verluste zu erleiden!

« PreviousContinue »