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D uns die interessantesten und neuesten Erfindungen auf allen Form und dem Bedürfnis eines jeden Wißbegierigen angepaßt. = Mathilde Ehrhardt Deutsche Sagen Großes illustriertes Rochbuch nach Brüder Grimm, Simrock, Schwab, Bechstein, v. Horn u. A. gesammelt und bearbeitet von Gustav A. Ritter. Mit vielen Illustrationen und Kunstblättern, Glanzleinen Pracht-Salonband von 676 Seiten Umfang (Lexikon-Format). Nur wenige Bücher sind vorhanden, die einen Überblick darTV bieten über die ungemein reiche Geschäftigkeit der Volksphantasie in allen deutschen Gauen, und diese wenigen Bücher sind zum Teil nicht einmal für die Allgemeinheit bestimmt. Diese Lücke will nun das vorliegende Werk ausfüllen helfen. 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Wenn schon die einzelnen Verrichtungen der Arbeiten beim Fassen durch die Gewohnheiten des Arbeiters unter sich verschieden vorgenommen werden, wie z. B. der eine mit dem Flachstichel verschneidet, während der andere Fasser dasselbe mit dem Spitzstichel fertigbringt. Ebenso lenkt sich auch der Geist der einzelnen auf bestimmte Gegenstände, um Erleichterungen und Verbesserungen zu finden, was insoweit noch sehr stark ins Gewicht fällt als das Fassen noch ein Teilfach unsers Kunstgewerbes ist, das in seiner ganzen Aus Goldschmied und Fasser herzustellen und demzufolge billiger im Preise sind, wodurch sie auch bei kuranterer Bijouterie Verwendung finden können, und dies ist die sogenannte Schlitzfassung in Verbindung mit Galeriearbeiten. Ich will jedoch gleich vorausschicken, daß sichs bei dieser Art von Fasserei ebenfalls nur um die Bearbeitung der äußeren Kontur der Fassung handelt wie bei Carmoisierungen, und daß man in der Mitte des Gegenstandes ebenfalls nach Belieben Steine in Galerie, eingesägte Stotzen oder massiv in die Platte einfassen kann, jedoch nimmt sich der äußere Rand am schönsten aus, wenn er mit eingefeilten Bogen versehen ist wie untenstehende Abbildung (von oben gesehen.) Eine übung wenig oder gar nicht von Maschinen abhängig, sondern meist Handarbeit und somit der Verschiedenheit der einzelnen Geisteserschaffungen unterworfen ist. Würde nun z. B. eine solche Neuerung in der Fasserei noch längere Zeit als Geschäftsgeheimnis bewahrt, so wäre es möglich, daß eine bestimmte Fassung in dem einen Geschäfte schon seit Jahren eingeführt wäre, während sie in andern Etablissements plötzlich als Neuheit auftreten würde, oder der eine Fasser würde sie schon als etwas Altes, ein Produkt der Vergangenheit ansehen, während sie der andere Fasser noch gar nicht kennt und deren Anlegung, Vorteile, Aussehen usw. wahrgenommen hat, was doppelt schwer fällt, als über die eigentliche Fasserei noch kein ausführliches Handbuch vorhanden ist. Deshalb soll es auch meine Aufgabe sein, nachstehend eine neue Art von Fassung zu schildern, die in letzter Zeit ausgeführt wurde und sich gut bei schönem Aussehen schnell beliebt gemacht hat. • Bisher hatte man zur Verwertung bei Brillanten und Rosen nur die montierte Carmoisierung, in welcher so recht die einzelnen Steine zur Geltung kommen konnten, und der Leser wird wissen, wieviel Zeit beim Goldschmied auf die Anfertigung einer solchen Carmoisierung kommt, wenn diese schön aussehen soll, und auch das Fassen von Carmoisierungen nahm ziemlich Zeit in Anspruch. Um nun ein billigeres Schmuckteil fertig zu bringen, was der Carmoisierung gleich sieht oder doch wenigstens ähnlich, hat sich die Phantasie längere Zeit beschäftigt, bis es endlich durch Anwendung einer neuen Fasserei-Methode möglich war, insbesondere carmoisierungsähnliche Gebilde herzustellen, die schneller vom möglichst starke Metallplatte wird auf Galerie gesetzt, mit Bogen eingefeilt, nach innen fertiggestellt, genau wie bei der Anfertigung einer Carmoisierung, nur daß sie außen nicht eingesägt wird. Das Metall an sich bleibt also mit Ausnahme der Justierung des Steines stehen und wird vom Fasser verarbeitet. Die einzelnen Randsteine können nun mit Abständen von einander gesetzt werden, in welchem Falle ein sog. Faden zwischen den einzelnen Steinen stehen bleibt, oder aber, die Steine werden möglichst dicht aneinander gesetzt, die Zwischenwände heraus gestochen, so daß innen ein Korn bleibt und außen der Lappen. Alsdann wird der nach vorn noch stehende runde Faden in der Mitte mit einem schmalen Spitzstichel zweimal durchgestochen, so, daß zwischen den Durchstichen ein Korn stehen bleibt. Der nun noch bleibende Lappen wird alsdann vom Berührungspunkte der einzelnen Randsteine nach dem Mittelkorn allmählich schräg nach unten in Faden verlaufen lassen und berührt das Mittelkorn unten. Anstatt des in Faden verschnittenen Lappen kann man auch noch zwischen je zwei Randsteinen drei Körner aufstellen, wie bei den Carmoisierungen, und die fertig gefaßten Gegenstände sehen alsdann sehr einer Carmoisierung ähnlich. Von oben sieht man nur die Lappen bezw. die Körner, während von der Seite gesehen, das Metall allmählich in die unter der Platte befindliche Galerie ausläuft (Siehe Fig. 3) und den Stein in seiner vollen Gestalt zur Geltung kommen läßt. Diese Methode kann sowohl bei Körpersteinen als auch bei Perlen angewendet werden; das Fassen geht schnell von der Hand und erspart dem Goldschmied viel Zeit. Erwiderung eines Goldschmieds auf die Ansichten eines Fabrikanten in Sachen Kreditreform! Mit Interesse lese ich die Vorschläge betreffend Kreditreform, Mark ersparte, kreditfähig und würdig ist. Der gelernte Goldund mich veranlaßt die Ansicht eines Fabrikanten auch die An- schmied hat doch auch seine Arbeitskraft in die Wagschale zu sicht eines kleinen Goldschmiedes darzulegen! legen und fängt auch nicht ein großes Juwelier-Geschäft an, Zu eigenen Vorschlägen fühle ich mich nicht berufen und sondern macht einen bescheidenen Anfang, es sei denn, er hätte will deshalb nur einige Äußerungen von meinem Standpunkt be- Garantie wohlhabender Verwandten hinter sich. handeln! Wer würde übrigens den Nutzen haben? Die Uhrmacher • Wer den Artikel des Herrn Fabrikanten liest, muß glauben, und die Händler, denn auf diese, die ja auch nicht alle reich an allem Schlechten ist der Goldschmied schuld, und zwar der sind, dürfte sich die Polizeiaufsicht doch nicht erstrecken! kleine, nicht gut situierte. Diese Leute etablieren sich leichtsinnig, Ebenso würden die Goldschmiede nur Nachteil haben, wenn zahlen schlecht, und mit der Zeit geht das Bewußtsein ihrer Ver- nur gegen Bar verkauft würde; wir würden einen Teil der Kundpflichtungen verloren! - Tatsächlich aber quälen sich viele Gold- schaft verlieren, und Uhrmacher, ja Abzahlungsgeschäfte, würden schmiede Jahr aus Jahr ein und scheuen sich vor keiner Arbeit, nur pumpen, und an Waren würde es letzteren nicht fehlen, was ja um das Lager konkurrenzfähig zu halten und ihre Verpflichtungen die Versandgeschäfte, Messerschmiede, Stahlwaren-Fabrikanten, die treu erfüllen zu können! alle mit Goldschmucksachen handeln, beweisen! Wenn es nun nach den Vorschlägen des H. Fabrikanten ginge Was nun das lange Ziel nehmen betrifft, so will ich nur festresp. gehen würde, so wären einem großem Teile unserer Gehilfen stellen, daß man bei 30 Tagen 10°% Konto erhält und bei längerem Ziel die Aussichten auf Selbständigkeit ganz in Frage gestellt; das des Skontos ganz oder teilweise verlustig geht! Schaden leiden würde nun nach Ansicht des H. Artikelschreibers nichts schaden, die Lieferanten dabei also nicht, eher das Gegenteil. denn der Herr hat von der Intelligenz der Goldschmiede eine gar Fabrikanten oder Grossisten, die sich nach 4-5 Monaten geringe Meinung, ist er doch der Ansicht, daß ein Goldschmied, auf Nettosachen noch Abzüge machen lassen, dürften wohl sehr der nur am Feilnagel saß, überhaupt keine Warenkenntnisse hat, dünn gesäet sein, ich kenne keine! sondern sich von dem Jüngling auf Reisen alte Scharteken an Eine Reform dürfte aus vielerlei Gründen wohl anzustreben drehen läßt! Ich glaube, kein Fachgenosse teilt diese Ansicht. sein, aber ich möchte raten, schonend vorzugehen, und möchten Auch solche Reisende sind wohl selten, die Herren, welche zu lieber alle Beteiligten daran arbeiten, dem Gold- und Silberwarenmir kommen, sind erfahrene meist nette, ältere Herren, auch wird Geschäft auch die billigen Artikel zurück zuerobern! ein gutes Haus besorgt sein, daß ein neuer Kunde oder Anfänger Dann hätten wir besseren Umsatz und müßten nicht noch gut bedient wird! froh sein, die verdorbenen Sachen, die weiß Gott woher sind, zum Auch daß ein Goldschmied mit kleinem Kapital einen Laden Flicken zu erhalten! aufmacht, kann Verfasser d. A. nicht verstehen und wünscht poli Dann ließe sich auch Lager und Umsatz in richtiges Verzeiliches Verbot. Ich erwidere dem Herrn, daß ein Gehilfe, der hältnis bringen, und wir könnten auch den Lohn der Gehilfen ausvon den in unserer Branche nicht sehr hohen Löhnen sich 1000 bessern ! P. S. in B. Was muss der Goldschmied beachten, wenn er ihm über tragene Reparaturen anderwärts ausführen lässt? Es kommt namentlich im Geschäftsverkehr des kleinen Gold- 35 Mk. herstellen lassen können?" Wir konnten dem Goldschmied schmieds oft vor, daß er umfänglichere, kompliziertere Reparaturen darauf nur antworten, daß er jedenfalls den Kunden in bar zu entnicht selbst in seiner Werkstätte ausführen kann. Er darf aber schädigen hatte, daß er es aber hinsichtlich der Höhe des getrotzdem den Auftrag nicht von sich weisen, denn der zurück- forderten Schadenersatzes hätte auf den Prozeß ankommen lassen gewiesene Kunde würde ihm ein für allemal verloren gehen, und können. Die Anfrage gibt uns jedoch Veranlassung, im Interesse sein Renomee wäre dahin. Man würde ihn als einen Pfuscher, als der Goldschmiedemeister, die gelegentlich Reparaturen „aus dem Meister Ungeschickt und was alles kompromittieren. Da bleibt Hause geben“, die Frage zu beantworten: Was muß der Goldnichts weiter übrig, als die Arbeit in eine größere Reparatur- schmied beachten, wenn er ihm übertragene Reparaturen werkstätte, in eine Fabrik zu geben, wo man für solche Reparaturen anderwärts ausführen läßt? eingerichtet ist und keine Scherereien damit hat. Und das geschieht Wir haben zunächst davon auszugehen, daß die Übertragung denn auch sehr häufig. Zuweilen allerdings ergeben sich dadurch und Annahme der Ausführung einer Reparatur ein Werkvertrag, unliebsame Streitigkeiten, die den Goldschmied in eine recht fatale eine Werkverdingung ist und hinsichtlich derselben die Vorschriften Lage bringen. So schreibt uns ein Süddeutscher Goldschmied in $ 631 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches in Frage kommen. Da und Freund unseres Blattes folgendes: „Vor 14 Tagen ging ein ist es nun nicht, wie bei dem Dienstvertrag, vorgeschrieben, daß Expreßpaket auf der Strecke von Pforzheim nach Karlsruhe ver- der Goldschmied die Ausführung der Reparaturen in eigener Person loren. Der betreffende Fabrikant, der es abgesandt hat, hat sofort vornehmen müsse, vielmehr kann er sich ohne weiteres zu dieser bei der Bahn reklamiert, und die Untersuchung ist im Gange. Die Verrichtung eines anderen bedienen. Es ist also rechtlich durchBahnverwaltung hat auch zugesichert, daß sie nach Ablauf von vier aus zulässig, daß er die ihm übergebene Reparatur an ein größeres Wochen für den Schaden aufkommen will. In dem Packet waren Arbeitsgeschäft“ oder eine Fabrik sendet, um dort die Reparatur Reparaturen, darunter auch ein Ring, den ich, da er einen besonders ausführen zu lassen. Aber er selbst ist es, der dem Kunden dafür empfindlichen Stein hatte, nicht selbst machen wollte und ihn des- ' haftet, daß die Reparatur rechtzeitig und gut ausgeführt wird, und halb mit anderen Reparaturen an die Fabrik nach Pforzheim sandte. das reparierte Stück in die Hände des Eigentümers zurückgelangt. Der Kunde verlangte nun den Ring, und da ich ihn nicht schaffen Mit der Fabrik oder der Werkstätte, die das Schmuckstück zur Rekonnte, forderte er durch einen Anwalt Schadenersatz in Höhe von paratur erhalten hat, hat der Kunde nichts zu tun. Ein Vertrags70 Mk. Ich bot ihm einen fast gleichen Ring an, den er nicht verhältnis ist nur zwischen ihm und dem Goldschmied zustande nahm, auch weigerte er sich, zu warten, bis die Entscheidung von gekommen. Was der Goldschmiedemeister mit dem Dritten verder Bahn eingehe, da er mit der Bahn nichts zu tun habe, sondern einbart, geht ihn nichts an. sich lediglich an mich halte. Um einem Prozeß zu entgehen, habe Es gilt der Grundsatz: Der Goldschmied haftet seinem ich die 70 Mk. gezahlt. Hinterher hat es mich aber gereut. War Kunden in vollem Umfange des Schadens, wenn die ihm ich dazu verpflichtet, da ich in der Fabrik einen solchen hätte für übergebenen, aber von ihm zur Ausführung weiter gegebenen Reparaturarbeiten mangelhaft oder nicht rechtzeitig ausgeführt worden sind, desgleichen wenn die betreffenden Schmuckstücke dabei ruiniert werden oder in Verlust geraten. In § 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es ausdrücklich, daß derjenige, welcher sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten einer anderen Person bedient, das Verschulden dieser Person seinem Kunden gegenüber in gleichem Umfange wie sein eigenes vertreten muß. Er kann sich nicht darauf berufen, daß er die Reparatur einem renommierten Geschäft, einer Fabrik von bestem Rufe übertragen habe. Er kann nicht hervorheben, daß er schuldlos sei, da ja das Schmuckstück auf der Bahn verloren gegangen sei, ja daß man es voraussichtlich während des Transportes gestohlen habe. Kommt doch hier 664 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Frage, wo es heißt: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes." Bis zur Ablieferung der Reparaturen an den Kunden hat der Goldschmied die Gefahr zu tragen und dafür einzustehen, daß das Schmuckstück prompt und ordnungsmäßig dem Kunden abgeliefert wird. Wird der Schmuck in der Fabrik zerbrochen, so haftet der Goldschmied. Wird die Reparatur schlecht ausgeführt, haftet gleichfalls der Goldschmied. Geht der Ring oder das Armband auf dem Transport verloren, so ist der Goldschmied dem Kunden haftbar, und es ist ihm überlassen, sich an seinen Beauftragten, die Fabrik oder sonstige Reparaturwerkstätte im Regreßwege schadlos zu halten. Was hat der Goldschmied für Schadenersatz zu leisten? Wer zum Schadenersatze verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 249. Kann der Goldschmied diesen Zustand wiederherstellen? Wenn die Reparatur schlecht ausgeführt ist, ja, er läßt sie dann einfach nochmals ausführen oder macht sich nun selbst darüber. Ist aber das Stück unbrauchbar geworden oder verloren gegangen, nein, denn er kann ja dasselbe Stück nicht beschaffen. Wenigstens trifft das da zu, wo es sich um ein besonderes Schmuckstück, Handarbeit eines Goldschmieds, um ein altes Erbstück usw. handelt. Hier ist der Goldschmied nach § 251 des Bürgerl. Gesetzbuches verpflichtet, den Kunden mit Geld zu entschädigen. Anders liegt es, wenn der Ring bei ihm gekauft wurde, und er von demselben Ringe noch ein anderes Exemplar auf Lager hätte, oder wenn Fabrikware in Frage kommt, und die Fabrik dasselbe Stück vorrätig hat. Hier kann der alte Zustand durch das Ersatzstück hergestellt werden, hier kann die Entschädigung in Geld abgelehnt und ein anderer Ring zur Verfügung gestellt werden. In unserem oben erwähnten Falle spricht der Goldschmied davon, daß er hätte den Ring in der Fabrik können anfertigen lassen. Das braucht nach unserem Dafürhalten der Kunde nicht zu akzeptieren, denn der für den in Verlust geratenen Ring neu angefertigte wird voraussichtlich nicht genau so ausfallen wie der frühere, da das Muster ja fehlt, und dann ist die Geldentschädigung geboten. Wird bei der Vornahme der Reparatur das Schmuckstück anderweit beschädigt, so daß sich noch eine weitere Reparatur notwendig macht, so kann der Kunde das reparierte Stück zurückweisen und ebenfalls Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung hat nach § 249, Satz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne weiteres in Geld zu erfolgen. Ist der Schaden durch die Beschaffenheit des Stückes selbst (altes, empfindliches Schmuckstück) entstanden, so haftet der Goldschmied nicht, namentlich dann nicht, wenn er bei Annahme der Reparatur, was er nie versäumen sollte, den Kunden darauf aufmerksam macht. Wann ist der Schadenersatz zu leisten? Sobald der Schaden für den Kunden entstanden ist. Es kann ihm niemand zumuten, zu warten. Er kann sein Recht sofort geltend machen. Es fragt sich nur, ob es nicht als Schikane aufzufassen ist, wenn der Kunde auf sofortigen Schadenersatz besteht. „Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ sagt § 226 des Bürgerl. Ge setzbuchs. Braucht der Kunde den Schmuck nicht notwendig, so muß er dem Goldschmied zur Beschaffung des verloren gegangenen Schmuckes wohl Zeit lassen, denn es wäre dann nur Schikane, ihm den Weg abzuschneiden, durch die Wiederauffindung der Entschädigung des verloren gegangenen Stückes sich von seiner Verbindlichkeit zu befreien, das hätte auch der Goldschmied in unserem Falle vielleicht einwenden können. Wie hoch beläuft sich der Schadenersatz? Es muß der volle Wert des Schmuckstückes ersetzt werden. Der Goldschmied tut gut, solche Stücke, ehe er sie zur Reparatur weiterversendet, vorher genau zu schätzen und sich darüber entsprechende Notizen zu machen. Auch in der Fabrik sollte man sich eine solche Wertnotiz machen, um übertriebenen Anforderungen der Kunden, die gewöhnlich in solchen Fällen gestellt werden, entgegentreten zu können. Es ist nichts Seltenes, daß der Kunde das Doppelte. ja Dreifache dessen verlangt, was ihn selbst der Ring oder die Nadel gekostet hat. Wie verhält sich der Goldschmied schließlich dem gegenüber, dem er den Schmuck zur Reparatur übergab? Auch zwischen dem Goldschmied und der Fabrik oder Reparaturwerkstätte besteht ein Werkvertrag. Es kommen also ganz dieselben Rechtsgrundsätze in Frage wie bei dem Vertragsverhältnis zwischen Goldschmied und Kunden. Die Fabrik oder Reparaturwerkstätte hat den Goldschmied in vollem Umfange schadlos zu halten. Das gilt bei Beschädigung der Sache sowohl wie beim Verlust des übersandten Schmuckstückes. Aber nur, wenn der Verlust bei dem Dritten, z. B. in der Fabrik, eintritt. Tritt der Verlust auf dem Transport ein, so fragt es sich, wo die Fabrik abZuliefern hatte. Die Antwort lautet: An ihrem Erfüllungsort und das ist, wenn nicht anderes vereinbart war, der Ort der gewerblichen Niederlassung! Als die Firma den Ring in Pforzheim zur Bahn gab, hatte sie erfüllt. Die Gefahr des Transportes traf den Goldschmied, und er muß sich an die Bahnverwaltung halten. So kann es kommen, daß der Goldschmied den Kunden entschädigen muß und keinen Ersatz von der Fabrik oder Reparaturwerkstätte erhält, vielmehr sich mit der Eisenbahn- oder Postverwaltung auseinandersetzen muß. Ist jedoch zwischen dem Goldschmied in Karlsruhe und der Fabrik in Pforzheim ausbedungen, daß Karlsruhe Erfüllungsort sein soll, so hat die Fabrik die Reparaturen in Karlsruhe abzuliefern, und die Gefahr des Transportes trifft sie dann selbst. Sie hat also auch den Goldschmied zu entschädigen, wie dieser seinen Kunden entschädigen muß. Was folgt also aus diesen rechtlichen Ausführungen? führung gibt, tut es auf sein Risiko. treffende Stück dabei beschädigt, ohne daß der Grund dafür in dem Stück selbst liegt, so hat der Goldschmied vollen Schadenersatz zu leisten. 3. Ist das Stück auf dem Transport verloren gegangen, so ist ebenfalls Schadenersatz von ihm zu leisten. 4. Als Schadenersatz ist, wenn der Goldschmied dasselbe Stück vom Lager oder der Fabrik beschaffen kann, ein Ersatzstück, andernfalls eine Entschädigung in bar zu gewähren. Bei weiteren Beschädigungen eines Reparaturstückes kann statt der Herstellung ohne weiteres Entschädigung in bar verlangt werden. 5. Der Goldschmied kann sich, wenn das Stück bei dem Dritten beschädigt wurde oder in Verlust geraten ist, an diesem schadlos halten und Ersatz dessen verlangen, was er dem Kunden als Schadenersatz geleistet hat. Geht jedoch das Stück beim Transport verlustig, so haftet der Dritte nur, wenn als Erfüllungsort der Ort, wo der Goldschmied sein Geschäft hat, vereinbart war. Andernfalls muß sich der Goldschmied wegen Schadenersatz selbst an die Bahn- oder Postverwaltung halten. Syndikus Hermann Pilz. |