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Unseren geehrten Geschäftsfreunden die ergebene Mitteilung, dass der

Etuisarbeiterstreik, Leipzig

beendet ist. Für die uns während dieser Zeit erwiesene Rück-
sichtnahme verbindlichst dankend, werden wir bemüht sein, uns
durch vorzügliche und prompte Bedienung, wozu wir jetzt wieder
in der Lage sind, erkenntlich zu zeigen.

Die Etuisfabrikanten Leipzigs

Gebr. Bretschneider, Foerstendorf & Schoenecker, J. & G. Gottschalck.

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Verantwortlich für die Redaktion des volkswirtschaftl. Teiles: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig; für den kunstgewerbl. Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Druck: Spamersche Buchdruckerei in Leipzig.

Das Schwarzwerden der Finger beim Tragen von 14karätigen

Chemisches Laboratorium

Dr. Hans Braun.

Ringen.

Ein offener Brief an die Kundinnen der Goldschmiede.

Sehr geehrte gnädige Frau!

Berlin W. 57, Steinmetzstr. 49, den 12. Oktober 1904.

Vor allen Dingen muß ich tausendmal um Verzeihung bitten, daß ich es wage, diese ausschließlich an Sie gerichteten Zeilen zu veröffentlichen, bevor sie an Ihre Adresse gelangt waren. Der Goldschmied, von dem Sie Ihre Goldwaren und Geschmeide zu entnehmen pflegen, hat mir vor einigen Tagen wieder einmal sein Herz ausgeschüttet. Er erzählte mir, Sie, geehrte gnädige Frau, hätten ihm die Kundschaft gekündigt, weil ein kürzlich gekaufter Ring die zarte Haut Ihrer schönen Hand schwarz gefärbt habe. Schwarz, wie mit Tinte beschmiert, soll der schöne Ringfinger ausgesehen haben. Schwarz ärgern könnte man sich darüber! Ich pflichte Ihnen vollkommen bei, meine Gnädige. Wenn sich doch aber alle chemischen Probleme so leicht und einfach erklären ließen, wie gerade diese Erscheinung des Schwarzwerdens der Finger beim Tragen gewisser goldener Ringe.

Wollen Sie mir gestatten, etwas weit auszuholen. Es dürfte bekannt sein, daß man in den am wenigsten bemittelten Kreisen des Volkes, welches Gold nur dem Namen nach oder von den Auslagen großartig ausgestatteter Juwelierläden her kennt, Ziergegenstände, Amulettes oder sonstige abergläubische Abzeichen aus Messing oder Kupfer zu tragen pflegt. Die Finger, die längere Zeit mit einem solchen Kupfer- oder Messingring in Berührung gewesen waren, das Ohrläppchen, welches man mit einem solchen Universalmittel gegen alle Krankheiten beladen hatte, zeigen bald grüne Streifen. In den obersten Hauptpartien hat sich Grünspan

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Der Goldschmied handelt also im Interesse seiner Kundschaft, wenn er dem Golde eine Wenigkeit fremder Metalle zusetzt, welche die Härte des Goldes erhöhen. Kupfer eignet sich zu diesem Zweck ganz hervorragend. Das Mischungsverhältnis zwischen Edel- und Schwermetall pflegte man früher auch heute geschieht es noch, trotz der amtlichen Einführung der Tausendteile in Karat anzugeben. Feinmetall bezeichnete man mit 24 Karat. Ein 22 karätiges Gold besteht aus 22 Teilen Gold und 2 Teilen Kupfer, während ein 14 karätiges Edelmetall von letzterem 14 Karat aufweist, von Kupfer dagegen 10 Karat. Sie ersehen hieraus, gnädige Frau, daß ein 14karät. Gold beinahe zur Hälfte aus Kupfer besteht.

KOMMERZIENRAT EDUARD FOEHR †.

angesetzt. Häufig kommt es wohl auch noch vor, daß durch irgend welche Umstände sich jene grünen Streifen dunkel färben, auch schwarz werden. Die chemische Untersuchung hat ergeben, daß diese Erscheinungen auf die Anwesenheit von Schwefelkupfer

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Es gibt zwei Dinge, die leicht zu beschädigen und zu verletzen sind, die Ehre und das Gold. Schon durch den geringsten Zusatz an Schwermetall büßt das Gold seine Lauterkeit ein. Bei Gegenwart von Kupfer, übrigens auch schon von Silber, verliert das Gold seine Eigenschaft, den Einflüssen der Luft Widerstand zu leisten. Das in dem Metallgemisch enthaltene Gold bleibt zwar unverändert, die Dunkelfärbung von Goldgegenständen beruht lediglich auf der Bildung von Schwefelkupfer, und dieses verändert die Farbe des Ringes. Je höher nun der Kupfergehalt des Ringes steigt, um so geringer wird die Widerstandsfähigkeit der Edelmetallegierung Lufteinflüssen gegenüber. Und die dunkele Farbe, welche ein Ring oder eine Kette nach und nach bekommt, deutet auf den mehr oder weniger hohen Gehalt an Schwermetall.

Und nun muß ich noch ein drittes Thema berühren. Wenn in der Küche die Messingbeschläge am Herd geputzt werden, so kann man, ob hierbei Putzpomade verwendet wird oder nicht, beobachten, daß der Polierlappen sich schwarz färbt. Diese Dunkelfärbung beruht darauf, daß die durch den Druck abgeschliffenen Metallteilchen sich im Tuch festsetzen. Die Dunkelfärbung des

Putzlappens wird bei der Bearbeitung eines stark verunreinigten Messingstücks bedeutend größer erscheinen, als beim Putzen blanker Metallteile.

Das Schwarzwerden der Haut beim Tragen von 14 karätigen Ringen beruht auf genau denselben Erscheinungen und Umständen. Das in dem Ring enthaltene Schwefelkupfer wird durch die Haut nach und nach abgerieben und setzt sich in den feinen Poren fest. Sitzt der Ring nun sehr fest auf dem Finger, so bleiben nach dem Waschen der Hand Feuchtigkeit, vielleicht auch noch Spuren von Seife zurück. Kupfer aber kann alles andere eher vertragen als die dauernde Berührung mit organischer Substanz. Der Oxydationzprozeß, dem das Kupfer unterworfen ist, greift immer weiter um sich, der schwarze Streifen auf dem Finger wird immer deutlicher.

Es ist also ein durchaus natürlicher Vorgang, der bei einem Ring nur durch ein Mittel vermieden werden kann. Dieses eine Mittel besteht lediglich gnädige Frau, ich spreche durchaus

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nicht etwa im Interesse Ihres Goldschmiedes, sondern aus Überzeugung im Einkauf einer besseren Ware. Bei Ringen mit höherem Goldgehalt wird das Abfärben in dem Maße verschwinden, wie der Goldgehalt steigt.

Und nun noch eins, gnädige Frau, bitte, bitte, keine Klagen mehr über das Schwarzwerden von Goldwaren oder das Abfärben von Ringen. Meine Bitte geht aber auch noch weiter, und ich hoffe, gnädige Frau, keine Fehlbitte zu tun. Ich weiß es ganz genau, daß Sie den Verdacht nicht mehr in sich aufsteigen lassen, daß Gold- und Silberwaren, die nach einiger Zeit schwarz werden, aus mangelhaftem Material hergestellt seien. Die Ehre des Goldschmiedes ist eben so leicht verletzbar und empfindlich wie Feingold. Ich verbleibe

mit vorzüglichster Hochachtung

Ihr ganz ergebenster Dr. Hans Braun.

Aus dem Kreditoren-Verein.
Reform der deutschen Konkursordnung.

In Ergänzung der Ausführungen unseres ersten Vorsitzenden, Herrn W. Stöffler, auf dem jüngsten Verbandstag der deutschen Juweliere, Gold- und Silberschmiede in Halle bringen wir folgenden Vorgang den Verbandsmitgliedern zur Kenntnis:

Zur Zeit, als noch niemand Zweifel über die Bonität einer Berliner Gold- und Silberwarenfirma hegte, machte der Inhaber derselben uns die Mitteilung, daß er infolge mehrfacher Verluste befürchte, in der nächsten Zeit seinen Akzeptverbindlichkeiten ohne Prolongationen nicht gerecht werden zu können.

Der Vorstand glaubte, um ein zuverlässiges Bild über die Finanzlage der Firma zu erlangen, die Notwendigkeit der Aufmachung eines Status durch seinen Geschäftsführer in Vorschlag bringen zu sollen.

Bereitwillig wurde dieser Anregung entsprochen; die Aufnahme erfolgte und ergab keine Unterbilanz. Das Verlangen aber, ein Moratorium zu vermitteln, wurde von seiten des KreditorenVereins an die Bedingung geknüpft, daß nach einigen Monaten eine neue Aufnahme stattfinden müsse, um ersehen zu können, ob dem Geschäft mit Bewilligung des Moratoriums wirklich auch geholfen sei oder nicht. Daraufhin stellte der Inhaber, ohne jeden Vorbehalt, sowohl seinen Warenbestand als auch sein ganzes Geschäft seinen Gläubigern zur Verfügung.

Sämtliche Gläubiger erklärten ihre Zustimmung zur außergerichtlichen Liquidation, mit Ausnahme der Firma Louis Renner & Co., Paris 12, Rue Martel. Dieselbe erklärte, von ihren geschäftlichen Prinzipien nicht abgehen und einer außergericht

lichen Liquidation nicht zustimmen zu können. Alle Vorstellungen, alle Bitten blieben erfolglos!

Auch der Hinweis auf den unangenehmen Eindruck, den ein solches Verhalten auf ihre übrigen deutschen Abnehmer machen müsse, hatte in Verbindung mit der Intervention Dritter schließlich nur das Resultat, daß die Firma sich bereit erklärte, gegen sofortige Kassaregulierung auf die Gesamtforderung von

Mark 1431,45 einen Nachlaß von 15% zu gewähren. Da der Kreditoren-Verein eine derartige Bevorzugung eines einzelnen Gläubigers auf Kosten der übrigen nicht zulassen durfte, war der Vorstand gezwungen, mit blutendem Herzen einen braven Mann dem Konkurs auszuliefern.

Wie groß infolgedessen nun der Ausfall für die übrigen Beteiligten durch die plötzliche Versilberung des Lagers, die Kosten usw. wird, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen, so viel steht indes heute schon fest, daß die Schädigung aller Gläubiger durch das Verhalten dieser einzigen Firma eine ganz erhebliche sein wird.

Schreit nicht gerade dieser Fall laut um Ergänzung unserer Konkursordnung, in dem Sinne, daß die Haltung eines einzelnen Beteiligten ihre Beschränkung finden müsse an dem Willen der übrigen? Wo die Tatsachen so laut reden, darf sicherlich erwartet werden, daß die gesetzgebenden Faktoren sich gegenüber der Bitte um Remedur auf die Dauer nicht ablehnend verhalten dürfen.

Einstweilen, hoffen wir, werden die deutschen Firmen wissen, welche Lehren und Konsequenzen sie aus diesem Vorgang zu ziehen haben. Der Vorstand.

Goldarbeiter oder Goldschmied?

Von einem Gehilfen.

Ja, ist denn das ein Unterschied?? Natürlich! Viele machen sich das nicht recht klar und sagen einmal so, das andre mal so. Andre wieder kenne ich, besonders ältere Gehilfen, die sich stets Goldarbeiter nennen. Ja, sie sind ordentlich stolz darauf, Arbeiter zu sein! Einer der mir bekannten bezeichnete sich und uns andre Gehilfen stets als Proletarier! Ich fühle mich dadurch selbstverständlich immer äußerst geehrt!! Zu träge und phlegmatisch, sich weiter auszubilden, und nur ein wenig um die Kunst zu kümmern, sind sie bei dem, was sie in der Lehre lernten, stehen geblieben. Namen wie Lalique und Wolfers etc. sind ihnen gänzlich böhmische Dörfer, Cellini oder Dinglinger garnicht zu erwähnen. Aber daß sie nicht weiter vorwärts gekommen sind, liegt natürlich nicht an ihnen! Alles andre ist schuld: Die

Eltern, der Lehrmeister, Kollegen und Prinzipale, die Verhältnisse usw., nur sie nicht! Auf alle bestehenden Verhältnisse wird geschimpft, aber dadurch wirds nicht besser, wenn die Selbsterkenntnis fehlt. Wenn gewisse gebratene Vögel in den Mund. fliegen, läßt man sichs schon gefallen, aber selbst einmal streben... o nur das nicht; nur keine außergewöhnliche und nichtverlangte Arbeit machen, nein zehn Schritt damit vom Leibe. Ja ists nicht so? Auch sieht man, und zwar nicht nur in Fabrikstädten wie Hanau, Pforzheim, manche, die ohne Kragen und Krawatte, mit fleckigen Sachen ins Geschäft kommen. Und das sind Kollegen!! Sollen wir uns abwenden von ihnen in Verachtung und Ekel, sie ihrem Schiksale überlassen? Nein und abermals nein! Noch gibt es genug Goldschmiedemeister, die ihnen ein

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gutes Beispiel und Vorbild geben. Auch wir Goldschmiedegehilfen wollen nicht müßig stehen, auch wir wollen unseren Nächsten helfen und fördern, ihnen unsere Bücher, unsere Fachzeitung leihen und dergleichen mehr. Vor allem aber sorge jeder erst bei sich selbst dafür, daß er unserem Stande keine Schande mache. Nicht in die Kategorie der Arbeiter rechnen wir uns, sondern zu den Goldschmieden, d. h. Kunsthandwerkern, Kunstgewerbetreibenden! Ein Arbeiter braucht nicht viel zu lernen, er arbeitet mechanisch.

Bei der Kunst ists anders; ein weites Feld steht uns offen! „Rast ich, so rost ich“ und „Wer stehen bleibt, kommt zurück“ sind zwei sehr wahre Sprichwörter. Also: Frisch auf! Was vielen gelungen, sollten wirs nicht erreichen können? Lassen wir uns nicht durch andre Goldarbeiter aufhalten, nein, schaaren wir uns fest um das Panier mit den drei Wappen! Wir wollen echte, rechte Jünger der Goldschmiedekunst sein!

Wie verhält sich der der Goldschmied, wenn man ihm Gegen= stände zur Aufbewahrung gibt?

Ein Nebenamt des Goldschmiedes ist es, daß er zeitweilig auch Schmucksachen, namentlich größere Gold- und Silberschätze, in Verwahrung nimmt. Familien, welche sich auf Reisen begeben, wollen diese wertvollen Stücke nicht in der aufsichtslosen Wohnung belassen. Sie wollen dieselben vielmehr in die Verwahrung einer Person geben, bei welcher dieselben sorgfältig behandelt und behütet werden. Was liegt da näher, als sie dem Goldschmied zu überbringen und ihn zu ersuchen, die Verwahrung der Wertgegenstände auf eine gewisse Zeit hin zu übernehmen. Der Goldschmied wird das namentlich in den Fällen, wo es sich um seine Kundschaft handelt, nicht abschlagen können, wenn ihm auch vielleicht selbst gar nicht viel daran gelegen ist. Wie liegen nun die Rechtsverhältnisse, wenn ein solcher Auftrag von ihm angenommen und die Juwelen, Gold- und Silberstücke meist wird es sich um Silbergerätschaften, Tafelaufsätze, Pokale usw. handeln in seinen Besitz gekommen sind? In allen diesen Fällen liegt ein sogenannter Verwahrungsvertrag im Sinne des Bürgerl. Gesetzb. § 688 ff. vor, und der Goldschmied als Verwahrer ist verpflichtet, die ihm von dem „Hinterleger“, also seinem Kunden, übergebene bewegliche Sache aufzubewahren".

Was heißt nun aber „aufbewahren"? Hat der Goldschmied seine Pflicht getan, wenn er die Geräte einfach entgegennimmt und nun bei sich bis zur Wiederabholung „lagern" läßt? Vielfach glaubt man es und kümmert sich so gut wie nicht um die lagernden, fremden Gegenstände, die man in Verwahrung bekommen und genommen hat. Das ist aber ein irriger Glaube. Der Goldschmied, der einen Silberkasten, einen Tafelaufsatz usw. in Verwahrung nimmt, hat noch andere Pflichten. „Aufbewahrung" bedeutet für ihn nicht nur das bloße Lagern in seinen Räumlichkeiten sondern zugleich die Pflicht zur Bewachung, Obhut und Sorgsamkeit für die Erhaltung des zur Aufbewahrung erhaltenen Gegenstandes. Dazu aber gehört z. B. auch die Reinigung des betreffenden übergebenen Schmuckstückes. Wenn z. B. derartige Sachen monatelang lagern, so verlieren sie, wenn sie nicht zeitweilig nachgesehen, geputzt und gereinigt werden, ihr Ansehen. Der Verwahrer hat die in Aufbewahrung genommene Sache auch in gutem Zustande zu erhalten. Lägen z. B., wie in einem uns jetzt mit

geteilten Falle, Silbersachen acht Monate und darüber bei dem Goldschmied, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß er sie in dieser Zeit auch einmal reinigen muß, da sie dem Oxydieren ausgesetzt sind. Der Eigentümer darf voraussetzen, daß er die Silbersachen nicht in so unsauberem Zustand zurückbekommt. Deshalb gibt er sie ja gerade in Verwahrung eines Fachmannes. (§ 688 des Bürgerl. Gesetzb.)

Wie lange muß der Goldschmied die Sache aufbewahren? So lange als ausgemacht. Früher kann er sie nur zurückgeben bezw. Rücknahme verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (Aufgabe des Geschäfts wegen Todesfall, Konkurs usw.). Ist eine Verwahrungszeit nicht ausgemacht, so kann die Rücknahme der Sachen vom Goldschmied jederzeit gefordert werden. (§ 690 des Bürgerl. Gesetzb.)

Wofür haftet der Goldschmied? Wir sagten schon, für die Lagerung, aber auch die Instandhaltung des Schmuckstückes. Wird durch seine Schuld der Gegenstand verschlechtert, schadhaft, oder geht er ganz verloren, so hat er Schadenersatz zu leisten. Trifft ihn kein Verschulden, wird z. B. durch einen Einbruch, Feuerschaden usw. der Verlust verursacht, so haftet der Goldschmied nicht, sondern den Eigentümer trifft der Schaden. Der Goldschmied hat, wenn er nichts für die Aufbewahrung nimmt, nur für die Sorgfalt einzustehen, welche er in eignen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, also seinen Waren zuteil werden läßt; läßt er sich die Aufbewahrung bezahlen, haftet er für jede Fahrlässigkeit. (§ 690 des Bürgerl. Gesetzb.)

Was erhält der Goldschmied als Vergütung? Ist vom Goldschmied nicht ausdrücklich gesagt worden, daß er die Aufbewahrung umsonst übernehmen will, so hat er eine angemessene Vergütung zu fordern, denn die Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart. (§ 689 des Bürgerl. Gesetzb.) Die Vergütung ist für die gesamte Tätigkeit in Ansatz zu bringen. Es ist also auch für das Reinigen die Vergütung mit zu bezahlen. Sie gehört zur Verwahrung, wo sie notwendig ist. Ist ein Betrag vereinbart, so liegt in ihm die Vergütung für alles, und es kann für Reinigung nicht noch eine besondere Vergütung gefordert werden.

Syndikus Herm. Pilz.

Die Ursachen des Anlaufens und des
des Gefrierens
der Schaufensterscheiben und ihre Beseitigung.

Mit dem Nahen der kälteren Jahreszeit stellt sich auch wieder das von einer großen Zahl von Geschäftsinhabern schwer empfundene Übel des Anlaufens und des Gefrierens der Schaufensterscheiben ein, und es soll deshalb jeder Geschäftsmann, der mit dem Anlaufen der Schaufensterscheibe zu kämpfen hat, jetzt den Ursachen dieser Erscheinung nachforschen und dieselben beseitigen. Den nachstehenden Artikel, der aus einer berufenen Feder stammt, entnehmen wir der Zeitschrift „Architektur und Schaufenster."

Fast stets ist bei genauer Prüfung der Bau des Schaufensterkastens, die Anlage der Schaufensterscheibe wie auch das Fehlen der richtigen Ventilation im Fenster an dem Übel schuld.

Beim näheren Eingehen auf diese Frage müssen wir zwei Arten Schaufenster unterscheiden:

A. das abgeschlossene Fenster,

B. das nach dem Laden zu offene Fenster.

Von beiden Arten ist das erstere das gebräuchlichste, und bei diesem zeigt sich das Anlaufen meist in ganz besonderem Maße. Wir betrachten deshalb in nachstehender Ausführung nur diese Konstruktion.

Bei der Anlage der Schaufensterscheibe, sei dieselbe in Holzrahmen oder in Eisensprossen eingesetzt, ist im besonderen dar

auf zu achten, daß unterhalb des Glases in der Holz- oder Eisenzarge quer über die ganze Breite des Fensters laufend Luftlöcher angebracht sind. Die Luftlöcher sind breit und eher niedrig als hoch anzulegen, damit ein breiter Luftstrom zum Eintritt gelangt, und dieser eine naturgemäß größere Fläche des Fensters bestreicht als der Luftstrom, der durch schmale, hohe Ritzen oder kleine rundliche Löcher eintritt.

Gegen zu große Staubentwicklung bei dem Tagesverkehr der Straße oder im Sommer soll innerhalb des Fensters über der Ventilation ein Schieber angebracht sein, der nach Wunsch diese Lufteintrittsöffnungen verschließt.

Elektrisches Licht, welches nicht die Wärmeausstrahlung wie Gas besitzt, kann bei richtiger Ventilationsanlage direkt im Innern des Fensters gebrannt werden.

Kleine Gasflammen, auf einer Stange quer durchs Fenster am unteren Ende der Glasscheibe brennend, sind unzweckmäßig. Erstens erhitzen sie die Luft so stark, daß beim Abdrehen des Gases das Beschlagen der Fenster fast momentan eintritt, zweitens führen sie sehr leicht zum Platzen der Schaufensterscheibe durch ungleiche Abkühlung des Glases, welches bekanntlich ein schlechter Wärmeleiter ist.

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Oberhalb der Schaufensterscheibe sind Ventilationsklappen anzubringen, die der sich im Fenster entwickelnden warmen Luft ein schnelles Ausströmen nach der Straße hin gestatten (Fig. 1). Eine gleiche Ventilationseinrichtung wie die am Fuße der Schaufensterscheibe angebrachte auch oberhalb der Scheibe zu verwenden, ist unzweckmäßig, da sich die Luft schneller erwärmt, als die kalte Luft einzuströmen und auszugleichen vermag, und deshalb muß durch Anbringen größerer Abzugskanäle das Entfernen des warmen und die Einsaugung des kalten Luftstromes intensiver gestaltet werden. Die Ventilationsklappen müssen ihren Drehpunkt an der Decke des Fensters erhalten und nach innen oben aufgehen, andernfalls sie dem Luftstrom einen ungeeigneten Widerstand entgegensetzen, ihn ablenken und hierdurch ein Beschlagen des Fensters von oben herab bewirken (Fig. 2). Auch an der unteren Ventilation darf keine vorspringende Leiste vorhanden sein, die zur Ablenkung des eintretenden kalten Luftstrahles führt und die Eisbildung dadurch ermöglicht (Fig. 2). Ebenso falsch ist es, den Schaufensterboden bis hart an die Scheibe heranzuführen und die Luft-Durchgangslöcher im Abstand von der Scheibe in dem Holzboden des Fensters anzubringen. Der eintretende kalte Luftstrom muß, um das Schaufenster eisfrei zu halten, direkt an der Glasscheibe emporsteigen und ohne Ablenkung seines Weges ins Freie gelangen. Es wird sich dann nie ein Beschlagen des Fensters einstellen, da sich die etwa als Kondenswasser auf der Scheibe niederschlagende Feuchtigkeit von dem stetig aufsteigenden Luftwirbel schon im Entstehen der kleinsten Wasserpartikelchen mit fortgerissen wird. Eine klare Schaufläche ist das Resultat einer richtigen Anlage.

Es zeigt sich bei anderen Fenstern trotz der vermeintlich richtig angelegten Ventilation manchmal doch noch ein Beschlagen der Scheibe Hier liegt der Fehler in der undichten Konstruktion des Fenstervorbaues resp. Kastens. Es müssen zur Vermeidung des Übelstandes die Türen stets als Anschlagtüren mit Doppelfalzen ausgebildet sein, die eine absolute Luftdichtigkeit garantieren. Schiebetüren sind auf keinen Fall verwendbar, da dieselben niemals dicht schließen und selbst großen Staubflocken den Eintritt ins Fenster gestatten. Die Beleuchtungskörper sind abgeschlossen vom eigentlichen Schaufensterraum aufzuhängen. Gas ist ein sehr stark erhitzendes Beleuchtungsmittel, und bei Benutzung von Gasflammen im Innern des Fensters wird die eintretende Luft schneller erhitzt, als dieselbe abziehen kann. Sie setzt sich deshalb an der einseitig kalten Glasscheibe als „Beschlag" ab. Es soll zwischen den Beleuchtungskörpern und dem Schaufenster-Raum zweckdienlich ein aus Glas hergestellter Abschluß vorhanden sein, welcher nach dem Laden zu offen oder durch Klappen zu öffnen ist (Fig 3).

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Der Übelstand des Anlaufens und Gefrierens der schlecht angelegten Fenster zeigt sich vornehmlich am frühen Morgen, beim Öffnen des Geschäfts, nachdem die Nachtfröste ganz besonders zur Abkühlung der Außenseite des Schaufensters beigetragen haben. Für diese Fenster würde, bis das Eis getaut, der Beschlag sich verflüchtet hat, eine so lange Zeit vergehen, daß die beste Geschäftszeit unausgenutzt verstrichen ist, wenn uns nicht durch die elektrische Kraft ein Hilfsmittel gegeben wäre. Bei eingefrorenen Fenstern benutze man im Hintergrund der Dekoration einen Ventilator (mit Windflügeln ausgestatteter Motor mit ca. 1800 Umdrehungen in der Minute), der, seine Flügel parallel gegen die Schaufensterglasscheibe gestellt, durch Anlassen des elektrischen Stromes in Umdrehungen versetzt wird. Die starke Luftströmung die sich im geschlossenen Fenster bildet, bringt zuerst in der Richtung der direkt auffallenden Windstrahlen das Eis und den Niederschlag zum Verdunsten und verhilft zuletzt zu einer vollkommen trockenen und klaren Glasscheibe, worauf der Motor abgestellt werden kann. Natürlich muß der erzeugte Luftwirbel frei und ungehindert auf die Scheibe treffen, und darf nicht durch dazwischenstehende Dekorationen abgelenkt werden.

Die Grundzüge, nach denen ein Fenster richtig und zweckmäßig angelegt werden muß, sind, kurz zusammengefaßt, demnach folgende:

„Ein Fenster, welches nicht gefrieren oder beschlagen soll, muß genügend Ventilation erhalten, welche eine Luftzirkulation im Fensterraum bewirkt, und welche die auf der Straße herrschende Temperatur mit der im Innern des Fensters befindlichen in möglichste Übereinstimmung bringt. Um ein übermäßiges Erwärmen der Innenluft zu vermeiden, darf die Beleuchtung nicht in dem eigentlichen Schaufensterkasten angebracht sein. Türen und sonstige aufgehende Flächen sind luftdicht herzustellen." Sind diese Gesichtspunkte vollauf berücksichtigt, so wird die Anlage des Fensters eine ideale sein, und es werden sich nie Mängel in bezug auf die hier ventilierte Frage zeigen,

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