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Ein interessantes Verfahren meldete die Firma Plaz & Kälber, Pforzheim, zum Patent an. Nach diesem werden z. B. ZigarettenEtuis aus einem Stück, ohne jede Lötung hergestellt. Die Ausführung ist in Echt und Unecht zu haben, und die Scharniere usw. sehen tadellos aus. Neben Schreibtischgarnituren bringt die Firma elektrische Kontakte, Damenblocks an Kette, Bonbonnieren usw. Akt.-Ges. vorm. Gladenbeck & Sohn, Berlin, Friedrichsberg, zeigte als Neuheit Marabu-Artikel, Schreibzeuggarnituren, modernen Zimmerschmuck, Bronzefiguren.

An Schmucksachen sahen wir bei J. Wachenheimer, Frankfurt a. M., eine brillante Schmetterlingsammlung, Silber mit Emaille und Steinen. Ringe, Anhänger, Alpaka-Schuppengürtel und Taschen sowie eine große Anzahl Souvenir-Artikel.

Bei der Firma Nürnberger Metall- und Lackierwarenfabrik vorm. Gebr. Bing Akt.-Ges., Nürnberg, sahen wir elegante Ausstattungen von Tee- und Kaffeemaschinen, Weinkühlern usw. in Kupfer in moderner Ausführung und vielfache Erzeugnisse in Bingit-Metall.

Ebenso bemerkenswert sind die künstlerisch ausgeführten Schalen, Vasen und vielen Gebrauchsgegenstände der Firma F. X. Dautzenberg jr., Königshof-Krefeld.

In recht gediegener Ausführung des neuen Stils bei den Serviettenbändern, Bechern, Armleuchtern, Weinkühlern, Servicen, Aufsätzen usw. steht die Firma Metallwaren-Fabr. Pforzheim vorm. Aichele & Co., G. m. b. H. mit an erster Stelle. Ebenso die Akt.-Ges. „Urania“, Maastricht, mit ihren Gebrauchs- und Luxusgegenständen.

Adolf Knecht & Co., G. m. b. H., Cannstatt a. N., brachten ihre rühmlich bekannten, elegant ausgestatteten Schalen, Becher, vergoldet und versilbert, und wir machen bei Bedarf auf die kunstgewerb

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lichen Zinngußwaren aufmerksam. R. Unverferth, Pforzheim, stellte neben den bisherigen Artikeln Schuppentaschen zur Schau, bei tadelloser Ausführung.

Eine hochelegante Neuheit brachte Eugen Porcher, Pforzheim: Stahl-Zigarettenetuis mit Photographie D. R. P; jedes Porträt oder andere Photographie wird auf diesen Etuis oder auch auf Stahluhren und dergl. angebracht. Für die Weihnachtszeit dürfte dies ein guter Artikel werden.

Alf. Krupp, Berndorf, brachte Tafeldekorationen, elektrische Leuchter hierzu, im Empirstiel, dann fanden wir für die Tafel eine Holzschüssel mit Silberbeschlag und Deckel. Gegen früher fertigt Krupp auch jetzt leichtere Ware an.

Die Krefelder Metallwaren-Fabrik Bitter & Gobbers, Vertreter M. Baumert & Co., hat ein ständiges Lager in Leipzig. stellte als neu einige Relief-Bilder von dem Holländer Douchette modelliert, Szenen aus dem neuen Testament darstellend, aus. Die verschiedenen Semirahmen, mit Emaille und Steinen besetzt, sind zum Teil bekannt.

Bernh. Stein & Co., Frankfurt a. M., brachten als Neuheit silberne Zitterbroschen und Kravatten-Nadeln, diese bestehen aus schillernden Schmetterlingen oder Vögeln, welche bei Bewegung der Tragenden zittern. Silberbeschlagene Fächer, Schuppentaschen, Souvenir-Artikel u. dgl. waren die weiteren Artikel der Firma.

Max Walter, Annaberg i. Erzgeb., brachte als Spezialität Tabletten und Stände für die Schaufenster; auf die Erklärung dieser haben wir bald Gelegenheit zurückzukommen.

Mit den geschäftlichen Erfolgen war man vielfach recht zufrieden, und es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß sich der Besuch der vielfach, auch neuerdings angefeindeten Herbst-Engrosmesse von Jahr zu Jahr hebt.

Der Deutsch-Russische Verein zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Handelsbeziehungen wird, sobald die Bestimmungen des Handelsvertrages mit Rußland veröffentlicht werden können, eine ungekürzte Ausgabe der russischen Zolltarife veranstalten. Diese wird, wie der Verbandsvorstand mitteilt, in übersichtlicher Anordnung enthalten: Den vollständigen, gegenwärtig bestehenden Zolltarif unter Angabe sowohl der allgemeinen Zollsätze als der Vertragszollsätze, ferner den neuen allgemeinen Zolltarif, ebenfalls unter Angabe der allgemeinen Zollsätze und der in dem neuen Vertrag gebundenen bezw. ermäßigten Zollsätze. Ferner wird bei jeder Position angegeben sein, wie groß die gesamte Einfuhr Rußlands und die Einfuhr aus Deutschland in den betreffenden Artikeln ist. Wir kommen nach dem Erscheinen auf das Werk zurück.

Die goldene Chassepotkugel.

Der Kriegsveteran von 1870/71 Rentier Josef Kneipp in Hadamar in Hess.-Nass. mußte sich vor einiger Zeit einer Operation unterziehen; er wurde dabei von einer Chassepotkugel befreit, die er in der Schlacht von Wörth in die Brust erhalten hatte. Die Großherzogin von Baden, die von der glücklich verlaufenen Operation erfuhr, ließ dem Veteranen mitteilen, sie wolle ihm, da er die Verwundung unter dem Oberbefehl des damaligen Kronprinzen von Preußen, ihres Bruders, erhalten habe, die Kugel als Anhänger in Gold fassen lassen. Herr Kneipp hat natürlich diesem ehrenvollen Anerbieten gern Folge geleistet, und dieser Tage ging ihm durch die Generalintendanz die Kugel wieder zu. Der obere Rand der Kugel ist cm breit in Gold gefaßt und trägt die Inschrift: „Wörth, den 6. August 1870“.

Die Schülerwerkstätten für Kleinplastik zu Berlin veranstalten in ihren Atelierräumen Anfang Oktober eine Ausstellung von Schülerarbeiten, welche ein umfassendes Bild der in dieser Anstalt gepflegten individuellen Art des Kunsthandwerkes zeigen soll. Die Ausstellung wird Entwürfe, plastische Modelle und ausgeführte Werke der angewandten Kunst und der Kleinplastik enthalten. Auch ehemalige Schüler und Schülerinnen sind berechtigt sich zu beteiligen, und zwar mit Arbeiten, welche sowohl während ihrer Studienzeit als auch nach ihrem Abgang von der Anstalt entstanden sind. Anmeldungen haben bis 1. September an den Leiter, Bildhauer Albert Reimann, Berlin W 30, Landshuterstraße 38, zu erfolgen, in dessen Händen auch die Entscheidung über die Aufnahmefähigkeit der einzelnen Werke liegt.

König und Künstler.

Als König Eduard von England in Hamburg weilte, ereignete sich ein Vorfall, der noch nicht weiter bekannt geworden ist. Wie seinerzeit in der Presse mitgeteilt wurde, erregten zwei Weinkannen aus dem Ratssilberschatz das Wohlgefallen des Königs, so daß ihm dieselben vom Rat der Stadt Hamburg zum Geschenk gemacht wurden. Der König erkundigte sich nun nach dem Künstler, und man nannte ihm den Münchner Alexander Schönauer, der seit acht Jahren in Hamburg des hohen Senates Spezial-Goldschmied ist. Der König wollte seine Bekanntschaft machen. Man telephonierte also nach ihm. „I steh' in mein' dreckigen Arbeitskittel grad' vor'm Ziselierofen," so berichtete Schönauer, „da werd' i telephonisch ang'rufen, g'schwind ins Rathaus z' komma, der König wünscht mi zu seg'n. Natürlich muaß grad' um die Zeit mei Frau nit daham sein. Da heißt's also sich erst selber alles z'sammtragen, um sich in d' Wix z' werfen. Dann sich waschen und anziag'n, hernach ein' Wag'n suchen, den man natürlich wiederum net find't. Endlich ist einer auftrieb'n, und jetzt in ein' Tempo zum Rathaus. Da aber ist erst recht Holland in Not. Der Schutzmann, dem i an der Tür sag', i muß zum König, glaubt, i bin nit recht g'scheit, und will mi nit 'rein lassen; endlich kommt ein Hausbeamter, der mi kennt, ... aber da kommt auch schon der König mit allen Herrschaften über die Stiag'n 'runter, um die Rundfahrt um die Alster anzutreten. Da hab' i mi selbstverständlich fein dünn g'macht und gleich wieder druckt . . .“ `Das Interesse des Königs für den Künstler war aber so anhaltend, daß der Bürgermeister noch auf dem Bahnhofe daran dachte, Schönauer vorzustellen. Dazu ist es zwar nicht gekommen, doch wurde diesem die Abschrift eines Schreibens ausgehändigt, das, von dem Bürgermeister unterschrieben, den oben erzählten Hergang zwecks Einverleibung in das Archiv wieder erzählt. Auch wurde er verständigt, daß König Eduard von ihm gerne Entwürfe zu Goldschmiedearbeiten vorgelegt haben möchte.

Verfahren zur Herstellung von Gold- und Silberniederschlägen mittelst Aluminiumkontakt.

Die auf S. 209a und 210a gegebenen Rezepte müssen wie folgt lauten:

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Diebstähle, Verbrechen etc.

Gestohlen wurden aus dem Stifte Steterburg der Inhalt eines Silberkastens für 18 Personen, aus einem andern Kasten gebrauchte Bestecke, Tranchiermesser und Gabel, eine Küchenschaufel im Empirestil, vier kleine Salzfässer mit dem Arnimschen Wappen gezeichnet, sowie einige seidene Decken. Fräulein von Bülow, Stiftsdame zu Steterburg, hat auf die Ermittlung des Diebes eine Belohnung von 200 Mk. gesetzt.

Geschäftliche Mitteilungen.

Sicherung für Broschen. Die Sicherheit der Befestigung der Broschen ließ bisher trotz der verschiedenen Erfindungen zu wünschen übrig, entweder war die Sicherung zu schwer anzubringen und zu kostspielig oder unpraktisch, jedenfalls ist es bisher nicht möglich A gewesen, eine Sicherung für Broschen einzuführen. Goldschmied Hugo Weber, Plauen-Dresden hat eine Sicherung dem Patentamt angemeldet, die von Goldschmieden und von dem Publikum mit Begeisterung begrüßt werden wird. Abbildung A zeigt den Verschluß geschlossen, B. B denselben geöffnet. Die Handhabung ist so einfach, daß es einer Erklärung nicht bedarf. Sehr wichtig ist aber auch, daß die Sicherung sehr leicht, unter Umständen auch an alten Broschen, weich angelötet werden kann. Wir können nur jedem unserer Leser empfehlen, sich den kleinen, billigen Artikel zuzulegen, er wird sich selbst den Dank der Käufer erwerben.

Neuer Schuppengürtel von Kling & Schmitt, Pforzheim. Gesetzlich geschütztes Gebrauchsmuster. Schuppenketten wurden seither in

verschiedener Weise verwendet, namentlich zu Gürteltaschen. Neben dieser Verwendungsart hat die Firma Kling & Schmitt in Pforzheim sich eine neue schützen lassen, nämlich die als Damengürtel. Der neue Gürtel, der mit seinem geschmeidigen, schimmernden Schuppengeflecht sehr hübsch und gediegen wirkt, wird in Silber und Alfenide hergestellt, und zwar in den verschiedensten Systemen, entweder mit Doppelschließe und Mittelverschluß oder mit seitlichem Schluß und übergeschobener Schließe. Auch das Geflecht wird in verschiedener Musterung, mit gerade und schräg gestellten Schuppen gearbeitet. Die obige Darstellung gibt einen Begriff von der Wirkung, welche ein solcher Gürtel macht; als eine Besonderheit ist hier noch eine angelötete Kugelkette als abschließende Bordüre angeordnet, welche die vornehme Wirkung freilich aber auch den Preis erhöht. Das Schuppengeflecht ist auf ein seidenes Futter aufgenäht; verschiedenartige Vorrichtungen ermöglichen ein bequemes Enger- oder Weiterstellen der Gürtel.

Rechtsrat, Rechtsschutz f. den Goldschmied. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Folgen der Zusendung nicht bestellter Waren. Ein Kaufmann in Norddeutschland hatte einem in einer süddeutschen Stadt wohnenden Privatmann ohne dessen vorherige Bestellung Waren, die nur wenig Raum einnahmen, zugesandt, zugleich mit einem Zirkular, Inhalts dessen letzterer gebeten wurde, entweder den bekanntgegebenen Betrag einzusenden, oder die Ware unfrankiert an die Adresse des Absenders zurückgehen zu lassen. Der Empfänger entschied sich für das letztere; da er indessen die Verpackung als Paket wählte, so verweigerte der eigentliche Besitzer der Ware,

der sich seinerzeit einer billigeren Versendungsart bedient hatte, deren Annahme. Das Paket ging also wieder nach Süddeutschland zurück, der Privatmann mußte die entstandenen Portokosten bezahlen, und da der Kaufmann in Norddeutschland sich weigerte, dem anderen die entstandenen Auslagen zu erstatten, so klagte letzterer bei dem Amtsgerichte seines Wohnsitzes. Wegen Unzuständigkeit des Gerichts abgewiesen, legte er Berufung ein, und das Landgericht hat denn auch, seinem Antrage gemäß, den Beklagten zur Zahlung der Portokosten und zur Abholung der Ware verurteilt. In den Gründen wird ausgeführt, daß der Kläger der in dem erwähnten Zirkular ausgesprochenen Bitte nachgekommen sei, wiewohl er keineswegs zur Rücksendung verpflichtet war. In welcher Weise die Verpackung zu erfolgen hatte, darüber war nichts vereinbart oder bekannt gegeben. Der Kläger war daher ohne weiteres berechtigt, die Verpackung als Paket zu wählen, ohne daß ihm zum Vorwurf gemacht werden könnte, er hätte unsachgemäß dabei gehandelt. Demgemäß war die Annahmeverweigerung der Ware seitens des eigentlichen Besitzers durch nichts gerechtfertigt. Gemäß § 249 des Bürgerl. Gesetzbuches ist also der Beklagte verpflichtet, dem Kläger den ihm durch sein Verhalten entstandenen Schaden zu ersetzen. Auch die Wahl des von dem Kläger angerufenen Gerichts mußte als ordnungsgemäß bezeichnet werden. Zwar ist die schuldhafte Handlung in der norddeutschen Stadt, in der der Kaufmann seinen Wohnsitz hatte, begangen worden, ihre Folgen sind aber in der süddeutschen Stadt, der Heimat des Privatmannes, an den die Ware gegangen war, zutage getreten. Die Gesamtheit der Handlung verteilt sich also auf mehrere Gerichtsbezirke. In solchem Falle gilt die Handlung als an jedem Orte begangen, an dem ein wesentlicher Bestandteil der Handlung, d. i. hier der schädigende Erfolg, eingetreten ist. An der Zuständigkeit des von dem Kläger angerufenen Gerichts bestand daher kein Zweifel.

Sofortige Entlassung von Werkmeistern. Der Werkmeister in einer Fabrik war von seinem Arbeitgeber aufgefordert worden, ohne Kündigung sofort seine Stellung zu verlassen, da er sich grober Beleidigungen ihm gegenüber schuldig gemacht hätte. Der Werkmeister behauptete indes, er brauche nur sechs Wochen nach vorher erfolgter Aufkündigung seinen Posten_zu verlassen, er verlange daher für diese Zeit noch Gehalt. Das Gericht stellte fest, daß der Kläger tatsächlich in der Fabrik des Beklagten eine leitende Stelle einnehme, daß er aber keinen festen Lohn, sondern nur Stücklohn bezog. Der Gerichtshof gelangte infolgedessen zu der Ansicht, daß hier nicht der § 133c der Gewerbeordnung, der von der sofortigen Aufhebung des Dienstverhältnisses des Werkmeisters handelt, in Frage komme, sondern lediglich der § 123 der Gewerbeordnung, der von der Entlassung von Gesellen und. Gehilfen ohne Aufkündigung spricht. Diese kann erfolgen, wenn sich die Angestellten Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegen den Arbeitgeber oder seinen Vertreter zu schulden kommen lassen. Etwas derartiges muß man aber hier zweifellos als vorliegend ansehen, wenn Kläger gelegentlich einer Abrechnung seinem Dienstherrn gegenüber äußert, man habe gegen ihn Verdacht der Urkundenfälschung, es seien Wechselreitereien vorgekommen, es sei alles Trug und Schwindel und dergl. Schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, wie sie der § 626 des Bürgerl. Gesetzbuches für solche Fälle gibt, muß es dem Prinzipal gestattet sein, seinem Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Frist die Stellung zu kündigen, denn ein Verhalten des letzteren, wie es hier angedeutet wurde, ist unbedingt als ein wichtiger Grund" im Sinne des Gesetzes anzusehen.

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Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäfts- und Firmenänderungen. Die Firma H. Plümer, Kassel, hat die Absicht, das Juwelier-, Gold- und Silberwaren-Geschäft eingehen zu lassen, aufgegeben und führt dasselbe unverändert fort. Herr Max Schröder, Goldschmied, Stargard, hat das Goldund Silberwaren-Geschäft von Erich Engelke übernommen. Herr Goldschmiedemeister Robert Müller hat das seit 57 Jahren bestehende Geschäft C. R. Beysen in Frankfurt a. O. übernommen und zeichnet C. R. Beysen Nachf. Rob. Müller.

Jubiläen und Ehrungen. Herr Juwelier Hermann Gruner sen. in Reichenbach i. V. ist aus Anlaß seines goldenen Bürgerjubiläums am 24. August durch ein Glückwunschschreiben des Stadtrates geehrt worden. Außerdem sind dem Jubilar aus weiten Kreisen der Nähe und Ferne zu seinem Ehrentage gute Wünsche und Aufmerksamkeiten sonder Zahl zugegangen. Wir schließen uns diesen Wünschen an.

Todesfälle. In Berlin ist der Silberwarenfabrikant Herr Fritz Eisolt gestorben, von 1896-1902 bekleidete er das Amt eines Stadtverordneten. Im Alter von 69 Jahren starb in Salzwedel der Goldschmied Herr Julius Schneider. In Malchin starb im Alter von 72 Jahren der Hofgoldschmied Herr Wilh. Stavenow. Diverses. Levinger & Bissinger, Bijouteriefabrik, Pforzheim, Heinr. Lewinger, Bijouterie en gros, Pforzheim. Beide Firmen haben ihre Kontore zwar in einem Hause, Luisenstr. 37, jedoch hat jedes der Geschäfte seine eigenen Räume, wie sie auch völlig getrennt voneinander geführt werden. Die Goldwarenfirma Philipp Ebert, vorm. J. A. Schott, Mainz, ist erloschen. Herr S. H. Schloß jun., Frankfurt a. M., hat die Niederlassung in Wiesbaden aufgehoben. Die Silberwarenfabrik Körner & Prall, Berlin SW., erteilte dem Herrn Willy Prall Prokura.

Patente etc.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 230914. Vorrichtung zur Sicherung gegen Taschendiebstahl und Verlieren von Wertgegenständen, bestehend aus einem den Wertgegenstand umspannenden, elastischen, in der Tasche feststeckbaren Bande. Dr. J. A. Königsdörffer, Plauen i. V., Herrenstr. 6. 7. 7. 04. K 22197. 44 a. 230985. Kragenknopf, dessen oberer Teil zum Druckknopf ausgebildet, zur Aufnahme resp. Befestigung der Krawatte dient. Wilhelm van Baerle, Wiesbaden, Marktstr. 21. 20. 6. 04. B. 25197.

44 a. 231 106. Um einen Zapfen spiralförmig gewundene, mit mit den Enden gegeneinander bewegliche, von zwei um denselben Zapfen drehbaren Hebeln beeinflußte Schmucknadel, als Krawattennadel, Brosche, Kleiderraffer, Gurtnadel, Sicherheitsnadel usw. verwendbar. Gustav Espey, Unter-Barmen, Alleestraße 34. 9. 7. 04. E. 7273.

44 a. 231 431. Haarspange, deren Befestigung im Haar vermittels einer parallel mit der Spangenlänge aus demselben Materialstück geschnittenen, nach unten über den Spangenrand hinaus gebogenen gabelförmigen Nadel erfolgt. Julius Manasse, Berlin, Kottbuser Ufer 30. 31. 5. 04. M. 17376.

44 a. 231437. Mit Zelluloid überzogene Briefmarken als Einlagen für Bijouterie- und Luxusgegenstände. Grüber & Lösenbeck, Lüdenscheid. 11. 6. 04. G. 12650.

44 a. 231 451. Zweiteiliger Sicherheitsknopf bei dem die Verbindung seiner Teile durch einen unter Federdruck stehenden, im Kopfstück des Knopfes angeordneten Hebel bewirkt wird. William Schöning, Christiania; Vertr.: Paul Brögelmann, Pat.-Anw. Berlin W. 8. 30. 6. 04. Sch. 18928.

44 a. 231717. Zweiteiliger Knopf, welcher bajonettartig verbindund lösbar ist. Hugo Fasold, München, Marsstr. 5. 19. 7. 04. F. 11397.

44 a. 231720. Armbandschloß nach Art eines Anhängers mit zwei an den Armbandenden befestigten, kniehebelförmig verbundenen Schloßplatten. Beckh & Turba, Pforzheim. 19. 7. 04. B. 25438.

44 a. 231814. Damen-Hutnadel mit auf die Spitze aufschiebbarer Schutzhülse. John Francis Parker, Dalston; Vertr.: W. Hupfauf, Düsseldorf, Graf-Adolfstr. 73. 6. 7. 04. P. 9204.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Die Aufnahme einer Antwort erfolgt in jedem Einzelfalle auf ausdrücklichen Wunsch. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 102. Wer_fabriziert Freundschaftsringe in Silber vergoldet
(Glanz), 5 mm Band-Breite, nebst Kettchen und Anhänger, 10-12 mm
Durchmesser, auf welchem ein 4-blättriges Kleeblatt oder 1 Schutzengel
in farbigem Ton ausgeführt ist? Schwere des Ringes 3 gr.; oder kann
man solche Anhänger einzeln beziehen und wo?
J. P.
Frage 125. Wie stelle ich eine gute Feuervergoldung zusammen?
M. S. in G.

Frage 126. Wer kann Auskunft geben über den gegenwärtigen
Wohnort und Tätigkeit von Theodor Braeunig, welcher vor zirka
10-15 Jahren Gold warenagent in Berlin, Brüderstr. 22/23, war?
E. R. in P.
Frage 132. Wer liefert für moderne Bijouterie Pfauenaugen,
Blutsteine etc.?
M. W. in B.
Frage 133. Wieviel % Goldgehalt haben die sogenannten ge-
stempelten Gold-Scharnier-Ketten?
A. B. in M.
Frage 134. Wer liefert Aufhänger und Stellvorrichtung für
Photographieramen?
P. W. in P.
Frage 135. Woher sind Halbliterkrüge in Steinzeug oder drgl.
mit Freimaurer-Emblemen zu haben, mit oder ohne silbernen Deckel.
C. F. S. in A.

Frage 136. Kann mir einer der Kollegen sagen, was man
unter Bourguignon-Perlen versteht? Es soll eine Perlenimitation
sein, stärker als Wachsperlen.
C. B. in S.

Frage 137. Wer kann mir ein gutes Rezept zu einer weißen Farbe mitteilen, womit man zu gravierende Gegenstände bestreicht, um dann die Zeichnung auftragen zu können? X. B. in E.

Antworten:

Zu Frage 89. Photographie - Ringe mit Gläsern liefert Jacob Lenz, Pforzheim, Bleichstraße 73.

Zu Frage 105. Wenden Sie sich einmal an die AluminiumAct.-Ges. Ambos, Dresden.

Zu Frage 120. Bügel zu Taschen liefern: J. Wachenheimer, Frankfurt a. M., R. Unverferth, Pforzheim.

Zu Frage 128. Fred. Dunn & Co., München.

Zu Frage 129. Hübsche Geschenkartikel liefert Robert
Ungerer, Pforzheim.

Zu Frage 130. Theaterschmuck, Diademe usw. liefern nach
Entwürfen oder Angaben Eduard Schöpflich, München, Perusa-
straße 2, Wilh. Mayer & Frz. Wilhelm, Suttgart, Gebr.
Dingeldein, Hanau, Jul. Seiboth, Dresden, Scheffelstraße 13.
Zu Frage 131. Silbermontierte Boxbeutelflaschen liefert Hugo
Böhm in Gmünd.
Zu Frage 132. Gebr. Goerlitz, Idar.

Erklärung.

In der Nummer 32 des „Journals der Goldschmiedekunst" haben wir bekannt gemacht, daß laut unserem Beschluß vom 29. Juli 1904 die Firma Karl Kaltenbach & Söhne in Altensteig, auf Grund des § 4 Abs. 2 der Vereinssatzung aus unserem Verein ausgeschlossen worden sei.

Die Firma Karl Kaltenbach & Söhne hat darauf geglaubt, sich durch ein Zirkular vom 12. August 1904 an die Öffentlichkeit wenden zu sollen, worin sie behauptet, ihr Ausschluß sei ohne jeden stichhaltigen Grund erfolgt, sie habe niemals das Ansehen des Vereins geschädigt und sich niemals eines unlauteren Verhaltens schuldig gemacht.

Ganz selbstverständlich ist, daß der unterzeichnete Ausschuß niemals ohne sehr triftige Gründe die Entfernung eines Vereinsmitglieds beschließt, und unsere Bekanntmachung in Nummer 32 der gen. Zeitung hat sich lediglich aus Schonung für die Herren Kaltenbach in Altensteig auf die Tatsache der Ausschließung beschränkt. Diese Rücksichtnahme ist durch den Angriff der Firma Kaltenbach in ihrem Zirkular weiterhin unmöglich gemacht, und wir erklären deshalb, was die betreffende Firma ganz genau weiß, daß die Gründe der Ausschließung folgende sind:

1. Wir verweisen auf das Ergebnis der Gerichtsverhandlung vor dem Schöffengericht Nagold vom 19. März 1903, woselbst der Geschäftsführer Schick der Firma Kaltenbach & Söhne wegen unlauteren Wettbewerbs zu 50 Mk. verurteilt wurde, und auf die Rolle, die die Herren Kaltenbach selbst in dieser Sache gespielt haben. In Nr. 7 der Deutschen Goldschmiede-Zeitung vom 1. April 1903 Seite 53 a ist in der Rubrik Rechtsschutz und unter dem Stichwort „Ein starkes Stück von Unverfrorenheit" darüber berichtet worden. Schriftliche Beweise für die Beteiligung durch Anstiftung und Mittäterschaft der Herren Kaltenbach an dieser grob unlauteren Handlungsweise liegen bei unseren Akten.

2. Wir verweisen auf das im Pforzheimer Anzeiger vom 15. Juni 1904 publizierte Ergebnis des Musterschutzprozesses der Firma Lutz & Weiß, G. m b.. H., in Pforzheim gegen die Firma Kaltenbach in Altensteig, wonach die beiden Herren Karl und Hermann Kaltenbach jr. wegen Musterschutzverletzung zu je 50 Mk. Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind.

3. Dazu kam schließlich, daß die Firma Kaltenbach hinterrücks gegen das Zustandekommen der von unserem Verein zur Einführung in Württemberg beschlossenen Besteckkonvention arbeitete. Wenn in dem gen. Zirkular von der Firma Kaltenbach be

hauptet wird, sie könne mit bestem Gewissen die Versicherung geben, der Konvention nicht entgegen gearbeitet zu haben, so setzen wir demgegenüber einfach die Erklärung, daß bei unseren Akten der schriftliche Beweis dafür liegt, daß die Herren Kaltenbach ein Verbandsmitglied umgestimmt haben, das der Konvention beizutreten geneigt war, und daß uns weiter der mit 5 Unterschriften versehene urkundliche Beweis dafür vorliegt, daß die Firma Kaltenbach schon vor Beginn der Verhandlungen mit den Fabrikanten schriftlich erklärt hat, daß sie der geplanten Konvention nicht beitreten werde.

Daß das Verbleiben eines Mitglieds, das trotz früherer Verwarnung wegen unreellen Geschäftsgebahrens derart gekennzeichnet und sogar gerichtlich verurteilt worden ist, in unserem Verein, der die Hebung unseres Gewerbes satzungsgemäß anstrebt, das Ansehen unseres Vereins in hohem Maße schädigen würde, war, ist und bleibt die einstimmige Ansicht des unterzeichneten Ausschusses. Damit ist diese Sache für uns erledigt. Stuttgart, den 24. August 1904.

Der Ausschuß des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs.

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12

3

Gerwig & Bertsch, Pforzheim

P. W. Streck, Niesky

11

Wilhelm Schwahn, Hanau

Taschenuhrgehäuse-Fabriken.

Wilhelm Binder, Schw. Gmünd. 26 Steinmetz & Lingner, Leipzig 16 Engler & Demuth, Pforzheim 15 J. Kratzner, Hanau

Eduard Geiger, Pforzheim

2

O. Buhtz, Berlin

4

Joh. Cullmann, Obertiefenbach

II

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8

Gebr. Goerlitz, Idar

8

Haegele & Geiger, Schwäb.

Aug. Walther, Pforzheim

36

Gmünd .

28

Julius Wimmer, Pforzheim

Friedrich Knödler, Schwäb.

Hagenmeyer & Kirchner, Berlin 6 B. Heinemann, Antwerpen. May & Palma, Turnau

34

Vereinsabzeichen, Orden, Medaillen.

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Groß-Silberwaren.

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Gebr. Ott, Hanau

III

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Ferdinand C. Henzler, Hanau 29 Arn. Künne, Altena

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Pforz

Robert Schütt Wittwe, Pforz-
heim . .

W. Boerger, Berlin

27

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5

G. Brehmer, Markneukirchen 28

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Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet.

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Verantwortliche Redakteure: Für den kunstgewerblichen Teil: Professor R. Rücklin, Pforzheim. Für den volkswirtschaftlichen Teil: Syndikus Hermann Pilz, Leipzig.

A mtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Goldund Silberschmiede, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier - Vereinigung, der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Goldund Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins für die Gold-, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim, des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode.

Bezugs-Preis:

Ausgabe mit der Beilage „Das Moderne Kostüm" Modenzeitung für den Goldschmied. (Frühjahrs- u. Herbstheft.)

In Deutschland, das Vierteljahr M. 2.-. In Oesterreich, das Vierteljahr Kr. 2.50. Im Ausland, das ganze Jahr M. 10.-. Preis des Einzelheftes: große Nummer M. -.40. kleine Nummer M. -.10.

Ausgabe ohne die Beilage „Das Moderne Kostüm"

In Deutschland, das Vierteljahr M. 1.50. In Oesterreich, das Vierteljahr Kr. 1.90. Im Ausland, das ganze Jahr M. 7.50. Preis des Einzelheftes: große Nummer M.-30. kleine Nummer M. -.10.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis:

In Deutschland, das ganze Jahr M. 3.-. In Oesterreich, das ganze Jahr Kr. 3.75. Im Ausland, das ganze Jahr M. 4.-. Preis des Einzelheftes M. -.10.

Anzeige-Gebühren:

Die viergespaltene Nonpareille - Zeile M. -.25, die ganze Seite M. 102.-. Bei
Wiederholungen wird Rabatt gegeben. Anzeigen im Arbeitsnachweis die vier-
gespaltene Petit-Zeile M.-.25 (M. -.15 für Stellengesuche). Beilagen nach
Uebereinkunft, bei Anfragen wolle man stets Muster beifügen.
Schluß der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis: Mittwoch Vormittag,
für große Anzeigen: Dienstag Vormittag.

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