Page images
PDF
EPUB

keit. Die Zahl der Teilnehmer kann mit Rücksicht auf einen gedeihlichen Erfolg des Unterrichts nur eine beschränkte sein, weshalb die Museumsleitung die Zulassungen nur unter Auswahl der Bestbefähigten vornehmen kann. Als Unterrichtsgebühr werden M. 15.- erhoben.

Ein historisches Schmuckstück.

Bei Christies, den weltbekannten Auktionatoren, deren Kunstversteigerungserlöse mit der allgemeinen Klage über Geldmangel schwer zu vereinen sind, hat ein interessantes Kleinod deutscher Herkunft den Besitzer gewechselt. Es besteht in einer Hängebrosche und ist die Arbeit eines deutschen Meisters aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Ungefähr zwei Quadratzoll groß, stellt es die Gondel der Kleopatra vor. Den winzigen, goldenen, am Rande mit Diamanten besetzten Schiffsleib umspülen silberne, zierlich gekräuselte Wellen. An den Pflöcken sitzen zwei Ruderer, Musikanten in anachronistischen deutschen Kostümen der Zeit Luthers stehen am Bug, am Stern dagegen sieht man unter edelsteinbesetztem Baldachin die Gestalten des Antonius und der Kleopatra. Das wunderhübsche Stück war einst von der Königin Anna als Belohnung für politische Dienste dem Abgeordneten und Münzmeister Sir George Allardice geschenkt worden. Von diesem kam es an dessen Schwager, den Lordkanzler von Schottland, Earl of Seafield, einen Vorfahren des jetzigen anonymen Verkäufers. Seine kunstvolle Arbeit und sein kunsthistorischer Wert hatten außer englischen auch deutsche und französische Kauflustige in großer Zahl herbeigelockt. Das erste Gebot, 500 Pfund (10 000 Mark) kam von einem Berliner, dann folgte ein internationales Wettbieten, so daß bald 2500 Pfund erreicht waren. Das war Deutschen und Franzosen zu viel, und sie begnügten sich damit, zuzuhören, wie zwei bekannte Londoner Kunsthändler sich gegenseitig immer höher hinaufschraubten. Der Zuschlag erfolgte mit 6500 Pfund (gleich 130 000 Mark) an Mr. Charles Wertheimer. Im ganzen wurden an diesem Tage bei Christies für 10 396 Pfund Juwelen und Nippes versteigert.

Ein silberner Prunkpokal.

Straßburg. Im Auftrage des Straßburger Korps,,Suevia" ist ein silberner Prunkpokal von Professor Anton Seder entworfen und von dem Vorsteher der Goldschmiede- und Ziselierabteilung der Straßburger Kunstgewerbeschnle, Robert Rudolf, ausgeführt worden. Der prächtige Pokal ist von den Straßburger Schwaben anläßlich des 25jährigen Bestehens freundschaftlicher Beziehungen zum Korps ,,Suevia" in München diesem gewidmet worden.

Frankfurter Prunkstücke.

Frankfurt a. M. Im Kunstgewerbemuseum ist der große silberne Tafelaufsatz ausgestellt, den der kürzlich verstorbene Geheime Kommerzienrat Max von Guaita seiner Vaterstadt als Hauptstück für das städtische Tafelsilber geschenkt hat. Das Werk, dessen technische Herstellung in der Hand des Hofgoldschmieds Adolf Schürmann lag, darf ein besonderes Interesse dadurch beanspruchen, daß es aus der Frankfurter Kunstgewerbeschule hervorgegangen ist: der Entwurf ist von Professor Luthmer, die Modellierung von Professor Hausmann und die Ziselierung der Figuren von Bildhauer Staniek. Die übrige Ziselierarbeit ist von Ziseleur Klenk augeführt. Gleichzeitig mit diesem Tafelaufsatz findet die Ausstellung der ebenfalls von Professor Luthmer entworfenen, von Adolf Schürmann unter Mitwirkung des Ziseleurs Seiler in Gold ausgeführten Oberbürgermeisterkette, sowie des von Stadtrat von Metzler geschenktem, dem Kaiser bei seiner Anwesenheit im Römer kredenzten Kaiserpokals. Dieses Werk ist aus den gleichen Händen wie der Tafelaufsatz hervorgegangen.

Hochherzige Schenkung.

Dem Mitteldeutschen Kunstgewerbeverein wurde von Herrn P. H. Mumm von Schwarzenstein eine Schenkung von M. 100 000.- überwiesen.

Nachrichtendienst

der Freien Vereinigung, Berlin.

Ein gewisser Hermann Grünwald, bisher wohnhaft Alexandrinenstraße 46, III bei Bartel, hat es verstanden, von verschiedenen Juwelieren und Besitzern von Arbeitsgeschäften Brillantwaren zu erhalten, um angeblich solche für Rechnung der Genannten zu verkaufen. Er ist plötzlich mit den Waren verschwunden und sind bei der Polizei bis jetzt die in der Anlage genannten Gegenstände als durch G. unterschlagen angegeben worden.

Es wird vor Ankauf der Waren gewarnt und werden etwaige Mitteilungen zu dieser Sache an das Königliche Polizei-Präsidium, Berlin, erbeten.

Berlin, den 16. Januar 1904.

Freie Vereinigung des Gold- und Silberwarengewerbes zu Berlin.

Oskar Müller, II. Vorsitzender, Gertraudten-Straße 10 12.

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

H&K.

D. R. G. M 168573

No. 1280, Wert M. 2125,

[ocr errors]

1305,

[ocr errors]

M. 1750.

[graphic]

Für die Werkstatt.

Präge oder Stempelzange für Trauringe. D.R.G.M. Nr. 168573. Diese mit Hebelkraft ausgestattete, daher ohne große Anstrengung zu gebrauchende Zange ist sehrzweckmäßig zum Einprägen der Feingehalte, sowie von kleinen Warenzeichen, Firmenstempeln, besonders in Trauringe, Carabiner, überhaupt kleinen Bijouteriewaren. Die Firma Hagenmeyer & Kirchner in Berlin liefert die Zange für Trauringe fertig mit ausgehöhlten Auflagebacken, dagegen mit unfertigen Backen zum Prägen anderer Gegenstände. Der Auflegebacken kann in jeder Form gefeilt werden, z. B. für jede Größe von Carabinern passend, der Backen in richtiger, dem zu prägenden Gegenstande entsprechender Form hergestellt, ermöglicht ein sehr schnelles und gleichmäßiges Einprägen. Eine einzige Zange genügt für verschiedene Feingehalte, Warenzeichen

oder Firmenstempel. Auf Anfragen über Preis erteilt obengenannte Firma Interessenten jederzeit die gewünschte Auskunft.

Bei den bis jetzt gebräuchlichen Karatgewichten wird es als lästig empfunden, daß sie häufig auf die breite Nummerseite zu liegen kommen. Infolgedessen ist die Gewichtszahl nicht zu sehen, die Aufnahme mißlingt stets wiederholt, da die Pinzette an den glatten schrägen Seitenflächen abgleitet. - Die Firma Gebr. Ott, Hanau a. M., bringt als praktische Neuheit, zum Beseitigen dieser Mißstände feinst justierte Karatgewichte mit 2 gleichen beiderseits genummerten Flächen in Sätzen von 1-64 Karat. Die Firma hat Gebrauchmusterschutz unter Nr. 214258 ge

[blocks in formation]

Eintragungen ins Handelsregister. Pforzheim. Firma Rauscher & Cie., Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb der bisher unter der Firma Fritz Remetter zu Mainz betriebenen Gold- und Silberwarenfabrik. Geschäftsführer ist Zeichner und Modelleur Adolf Rauscher. — Neu eingetragen: Fritz Albert Loog betreibt eine Bijouteriehandlung und Kommissionsgeschäft. Die Bijouteriefabrik Heinrich Scholl & Cie. Oberstein a. N. Firma Maurer & Klee. Inhaber: Kaufmann FriedrichAugust Maurer zu Oberstein, Kaufmann Reinhold Klee zu Kronweiler. Offene Handelsgesellschaft. Geschäftszweig: „Stein- uud Bijouteriewarenhandlung". - Die Kettenfabrik Klein & Quenzer.- Firma Joh. Carl Bender II. Geschäftszweig: Fabrikation von Uhrketten. Eutin. Firma Richard Lankenbeck, Handel mit Gold- und Silberwaren. München. Firma Julius Eisen, Bijouteriewaren-Großhandlung, Landwehrstraße 32 I Juwelierfirma Jakob Link jr., Rumfordstr. 13 I. - Berlin. Zur Ausführung und Gewinnung von Diamanten und anderen Edelsteinen in Südwest-Afrika hat sich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelsgerichtlich eintragen lassen, deren Grundkapital 1022000 Mark beträgt. — Rixdorf. Firma Carl A. Richter. Inhaber ist Herr Steinhändler Carl August Richter. - Weimar. Firma Lebesse & Zeumer, Inhaber Juwelier und Uhrmacher Rudolf Hugt, Clemens Zeumer und Kaufmann Karl Friedrich Heinrich Lebbesse. Köln a. Rh. Die Elektro-Galvanoplastische Anstalt H. Feith & A. Flock, G. m. b. H. hat in Herrn Victor Simons einen weiteren Geschäftsführer erhalten. Hanau. Firma A. Grubener, Uhrkettenfabrik. Der Kaufmann Rudolf Treusch in Hanau ist in das Geschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten.

[ocr errors]

[ocr errors]

Geschäfts- und Firmenänderungen. Pforzheim. Die Bijouteriefabrik Heinrich Scholl hat die Herren Emil Kleinheins und Franz Seifried als Teilhaber aufgenommen. Die Firma erhält infolgedessen den neuen Namen „Heinrich Scholl & Cie". Herr Ernst Steinbrenner, Vertreter der Firma Bachmann & Cie. in Paris, Bijouterie- und Steinhandlung, hat sein Kontor nach der Enzstraße 37 part. verlegt. In Firma Wilhelm Stöffler, Bijouteriefabrik, ist Herr Rudolf Stöffler, Sohn des Inhabers, als Teilhaber eingetreten. Schwäb. Gmünd. Die Fabrik von Karl Huttelmayer beim Königsturm ist um 25000 Mark an Herrn Fritz Leins, Silberwarenfabrikant, käuflich übergegangen. Stolp i. Pom. Das Juweliergeschäft des Herrn Louis Heymann geht an Herrn Hans Pfeifer über, der dasselbe unter der Firma Hans Pfeifer vorm. Louis Heymann fortführt.

Prokura-Löschungen.

Pforzheim. Infolge Selbständigmachung ist die Prokura des Herrn Fritz Albert Loog für die Firma Albert Loog, Bijouterieexportgeschäft, erloschen.

Jubiläen und Ehrungen. Karlsruhe. Vor kurzer Zeit beging der Vorstand der Großh. Landesgewerbehalle und Professor an der Technischen Hochschule, Geh. Hofrat Dr. H. Meidinger, sein 50jähriges Doktorjubiläum. Seit 1865, wo die Landesgewerbehalle gegründet wurde, an deren Spitze stehend, ist er oft mit Pforzheims Gold- und Silberwaren-Industrie in enge Berührung gekommen, und im Kunstgewerbeverein Pforzheim ist Herr Meidinger eine sehr bekannte Person. - Schwäb. Gmünd. Herr Privatier Ed. Wöhler, der Begründer der gleichnamigen Firma, beging am 9. ds. Monats in körperlicher und geistiger Rüstigkeit seinen 80. Geburtstag. Aus diesem Anlasse überbrachte ihm eine Abordnung die Glückwünsche des Personales der Firma. Herr Wöhler stiftete als Grundstock zu einer Unterstützungskasse für kranke und bedürftige Arbeiter die Summe von 1000 Mark, deren Zinsen alljährlich zur Verwendung kommen sollen. Von einer Feierlichkeit in größerem Umfange wurde wegen des erst vor kurzem erfolgten Ablebens der Lebensgefährtin

--

des Jubilares abgesehen. Möge Herrn Wöhler, welcher auf eine lange und arbeitsreiche Tätigkeit zurückblicken kann, noch ein langer und ungetrübter Lebensabend im Kreise seiner Familie beschieden sein. Diverses. Pforzheim. Die Kunstgießerei für Edelmetalle etc. Georg Rehling hat eine abermalige Vergrößerung und Bessergestaltung erfahren. Frankfurt a. M. Die Juwelierfirma Koch hat das Eckhaus Kaiser- und Neue Mainzerstraße käuflich erworben und läßt die Parterrelokalitäten gegenwärtig für ihre Zwecke umbauen. Berlin. Das Eckhaus Friedrichstr. 185, Ecke Mohrenstraße, das der Firma Wellhausen & Co. gehört hat, ist in den Besitz des großherzogl. sächs. Hofjuweliers Dr. jur. Leopold Eugen Schröder, Inhabers der Firma Eugen Schröder, Leipziger Straße 35, übergegangen. Dresden. Emil Bohnenberger, Goldwarengeschäft, ist aufgelöst worden.

Todesfälle. Pforzheim. Nach langem schweren Leiden verschied der Teilhaber der Kehretsfirma Heimerle & Meule, Herr Friedrich Albach. Cannstatt. Nach langem Krankenlager starb Herr Theodor Rausche, der in der Bijouteriebranche lange Jahre tätig war. Verschiedene Male war er mit Kettenfabrikanten assoziert, zuletzt auch alleiniger Inhaber einer Talmi- und Doublékettenfabrik.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Ham

Pforzheim. Bijouteriefabrikant Fink, der vor einiger Zeit floh, weil er sich der Unterschlagung verdächtig gemacht, hat sich der Staatsanwaltschaft gestellt. Herford. Die Urheber umfangreicher Gold- und Schmuckdiebstähle auf der Eisenbahn, die seit Jahren auf den rheinisch-westfälischen Strecken zwischen Hannover und Köln vorgekommen waren, sind endlich entdeckt worden. Es wurde der Zugführer Böhnke mit seiner Frau verhaftet. Böhnke verübte die Diebstähle, die Frau verkaufte die gestohlenen Güter. Hunderte von Diebstählen, teils an schlafenden Reisenden, teils im Packwagen sollen begangen worden sein. In Hannover wurden ein Goldschmied und sein Sohn verhaftet, weil sie von Frau Böhnke Schmucksachen und Brillanten im Werte von 2000 Mark angekauft hatten. burg. In einem Hause der Klosterallee erschien ein Mann und gab den ihm öffnenden Dienstmädchen an, er habe den Auftrag, die Fenster zu putzen. Der Unbekannte betrat ein Zimmer, verließ es aber nach einer Weile wieder und zwar unter Mitnahme einer Brillantbrosche in altmodischer Goldarbeit und mit sechs Brillanten in Sternform besetzt, einem Granathalsband bestehend aus fünf Reihen Granatperlen und zwei Granatarmbändern. Die gestohlenen Schmuckgegenstände sind über 1500 M. wert. Breslau. Aus einem Geschäftslokal auf der Friedrichstraße wurde ein Kasten mit Goldsachen gestohlen. Der Kasten enthielt u. a. drei goldene Damenuhren, wertvolle Damenketten und eine schwere goldene Herrenuhr. Görlitz. Eine abgefeimte Ladendiebin, die in vielen Goldwaren- und Uhrengeschäften, sowie auch in andern Häusern mit großem Erfolg tätig war, ist von der Polizei dingfest gemacht worden. Berlin. Vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I haben schwere Einbruchsdiebstähle aus dem Jahre 1891 ihre Sühne gefunden. In einer Märznacht 1891 wurde bei dem Uhrmacher Kunkel in der Bredowstraße ein Einbruch begangen und hatten die Täter für 8000 M. Ware erbeutet. In einer späteren Nacht desselben Jahres wurde ein Diebstahl bei dem Goldwarenhändler Schlowinski in der Koppenstraße ausgeführt, wobei den Tätern für 10000 M. Waren in die Hände fielen. Es gelang damals nicht, die Diebe zu ermitteln. Später meldete sich bei der Kriminalpolizei eine Frau K., welche mitteilte, daß die beiden Angeklagten zeitweise bei ihr gewohnt hätten. Zu jener Zeit, als die in Rede stehenden Diebstähle begangen waren, sind ihr eines Tages eine Menge kleiner Etiketts gegeben worden mit dem Auftrage, dieselben zu verbrennen. Sie habe es nicht getan. Es zeigte sich, daß die Etiketts von dem Diebstahle herrührten. Der Gerichtshof hatte auf Grund der Beweisaufnahme keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten, und wurden dieselben zu Zuchthausstrafen von je 5 und 4 Jahren verurteilt. Wien. Der Laden des Trödlers Julius Eckstein, Neubau, Kaiserstraße 48, wurde von unbekannten Tätern erbrochen, und sind zumeist Silbergegenstände im beiläufigen Werte von 3400 Kronen gestohlen worden. — Bei einer Revision, die in der Pfandleihanstalt Georg Tenzer stattfand, wurde eine silberne, mit der Namenspunze A. D. des Goldarbeiters Adolf Dobesch versehene lange Kette aus dem Grunde beanstandet, weil sie trotz der auf den Endöhrchen befindlichen Punze gänzlich unprobhaltig befunden wurde. Es stellte sich heraus, daß Dobesch die Kette angefertigt und mit den von anderen Gegenständen abgenommenen punzierten Endöhrchen versehen hatte.

Büchertisch.

Münchener Kalender. Es liegen nunmehr 20 Jahrgänge vor. Allen denen, die sich für Heraldik interessieren, also auch Angehörigen unseres Gewerbes und in erster Linie unseren Graveuren sei der Kalender bestens empfohlen. Er ist bekannt als Wappenkalender

und enthalten diese 20 Jahrgänge neben den Wappen einen reichen Schatz von Initialen, Ornamenten, Randleisten usw. Sämtliche Teile sind eigens für den Kalender gezeichnet, und, hierauf weisen wir besonders hin, ist jede nicht mechanische Vervielfältigung, die Wiederholung der Wappen und Schmuckstücke auf Metall oder Holz, für Email- und Porzellanmalerei, für Stickerei und Weberei, kurz jede nicht typographische Ausnutzung freigegeben. Eines der wiedergegebenen Wappen und zwar dasjenige der Fam. Oertzen dürfte das Interesse der Goldschmiede dadurch in Anspruch nehmen, daß als Hauptstück sowohl auf dem Schilde als auch in der Helmzier ein goldener Fingerring mit Stein angebracht ist.

Der Kalender ist von der Verlagsanstalt vorm. G. J. Manz, Buch- und Kunstdruckerei, Aktiengesellschaft, München für den Preis von 1 Mark pro Jahrgang zu beziehen.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 8. Welche Silberwarenfabrik liefert kleine Saccharindöschen? S. M. in Pf. Frage 9. Welcher Kollege kann mir mitteilen, wie sich Kaiserzinn als Nebenartikel bewährt hat? B. B. in St. Frage 10. Wer fabriziert die Nickelwaren (Tafelservice) mit dem Stempel M. N. (E & L) oder wer hält dieselben auf Lager? H. in L. Frage. 11. Wer liefert Onyx-Aufsatzschalen und sonstige Onyxartikel für Silbermontierungen? S. in D. Frage 12. Wer liefert Bestecke für Federhalter, Bleistifte, Messer, Brieföffner etc. (Steine aus Achat) in Nickel und eventuell auch in Silber? Gebraucht werden nur die Metallteile. M. in O. Frage 13. Wer liefert Altsilberbäder und Schwarzoxydbäder für versilberte Bijouterie? A. in B.

Frage 14. Wer liefert silberne, galvanoplastische Figuren für Tafelaufsätze, Girandols etc., geeignet nach Österreich? E. P. in W. Frage 15. Wer liefert oder fabriziert vernickelte Teebretter mit geätzten Wappen, Ansichten usw. K. in E.

Frage 16. Wer ist der Fabrikant von silbernen Servicesachen, gestempelt: A. Böttge, 77, nebst Hamburger Wappen? H. in L.

Frage 17. Wer fabriziert Feuerzeughülsen Alpakka-Silber gestochen, Jagddessin etc.? B. S. in F. Frage 18. Wer gibt mir den Durchmesser von Diamanten annähernd in Millimetern gemessen im Verhältnis zum Karatgewicht an? P. in L.

Frage 19: Wer kann mir Anweisung zum Abformen von Medaillen usw. geben, um dieselben auf galvanischem Wege wiederzugeben, und wie muß man bei dem Abformen mittels Guttapercha zu Werke gehen? M. St. in P.

Antworten:

Zu Frage 4. Transparente Reklameglasschilder für Schaufenster und Ladentüren fertigt Peter Kock in Firma Wilh. Döhmann Nachf., Bochum i. Westf.

Zu Frage 6. Krawattennadeln für Zithervereine liefern Emil Ziegler, Bijouterie- und Kettenfabrik, Pforzheim, und Jörgum & Trefs, Gravier- und Prägeanstalt, Frankfurt a. M. Gr. Hirschgraben 3.

Zu Frage 7: Für Lieferung feinster Bronzen empfiehlt sich Firma Fr. Curtze & Co., Stuttgart. Sollten die Fabrikate der Pariser Firma Barbédienne nicht selbst gemeint sein, so handelt es sich im allgemeinen um solche echte Bronzen, die eine transparente braune Farbe zeigen, welche Barbédienne zuerst in Anwendung gebracht hat. Die Firma vorm. H. Gladenbeck & Sohn, Berlin, empfiehlt sich als erste Firma Deutschlands, die diese Bronzen geführt hat.

[blocks in formation]

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 213654. Ring aus zerbrechlichemMaterial, mit einem seinen Querschnitt nur wenig ändernden Verstärkungsring an der Innenseite. Chemische Fabrik Morchenstern Dr. Weiskopf & Co., Morchenstern; Vertr.: F. C. Glaser, L. Glaser, O. Hering und E. Peitz, Patent-Anwälte, Berlin SW. 68. 12. 10. 03. C. 4038.

44a. 213657. Hohler, offener, im Innern dekorierter Ring aus zerbrechlichem Material, dessen Verstärkungsring an der Stoßfuge in einen dieselbe und eine Dichtung überdeckenden Ring übergeht. Chemische Fabrik Morchenstern Dr. Weiskopf & Co., Morchenstern; Vertr.: F. C. Glaser, L. Glaser, O. Hering und E. Peitz, Pat.Anwälte, Berlin SW. 68. 19. 10. 03. C. 4052.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Bekanntmachung.

Die Geschäftsführung des Verbandes' wird oft dadurch erschwert, daß die Mitglieder auf Irrtümer in der Adressierung nicht eher Wert legen, bis die Mitgliedskarte in ihre Hände gelangt. Da aber dadurch auch der Verbandskasse erhebliche Kosten erwachsen, richten wir an unsere verehrlichen Mitglieder das Ersuchen, in jedem einzelnen Falle, wenn von der Geschäftsstelle des Verbandes aus eine falsche Adressierung erfolgt, sofort Berichtigung erfolgen zu lassen. Zur Zeit sind 326 Mitgliedsurkunden verschickt; obgleich bei der Bestellung die größte Sorgfalt obgewaltet hat, erhalten wir Karten zurück mit dem Vermerk, daß Irrtümer vorgekommen seien. Das

[blocks in formation]

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][subsumed][merged small][subsumed][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-
Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier-Vereinigung,
der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-
Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins
für die Gold, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim,
S des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode Do

Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15
Für den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim Für den volkswirtschaftlichen Teil:

Verantwortliche Redakteure: Syndikus Berm. Pilz, Leipzig

No. 7 - VII. Jahrgang

Erscheint jeden Freitag

Aus der Werkstatt

Immer bedrohlicher ziehen sich die Wetterwolken im fernen Osten zusammen! Wenn nicht alle Anzeichen täuschen, so wird in Kürze Bellona über Rußland und Japan den roten Kriegsmantel breiten, und die Orientfrage wird von neuem eine brennende werden. Für den Handel in Gold- und Silberwaren ist das Kriegsereignis nicht so ohne Bedeutung. Namentlich unser Großhandel hat ein Interesse daran, daß sowohl im Lande des Zaren wie des Mikado Friede herrscht. Sind doch nach Rußland im Jahre durchschnittlich 60 dz feine Edelmetallwaren und nach Japan 4 dz. gegangen, und hatten sich doch die Aussichten für den Export immer erfreulicher gestaltet. Der Krieg aber legt die Handelsbeziehungen immer lahm. Vor dem Geklirr der Waffen muß Merkurs Stimme schweigen. Daß neben der orientalischen auch die afrikanische Frage immer in Fluß bleibt, dafür sorgen die farbigen Einwohner und die Engländer. Nach der Niederwerfung der Bondelzwarts wird es hoffentlich auch bald gelingen, den Herero-Aufstand niederzuschlagen, denn auch in Südafrika haben wir ein Exportinteresse, namentlich in Bijouterien, deren Ausfuhr dahin jährlich etwa 50 dz beträgt.

Neben diesen Kriegsbeunruhigungen dauern im Inlande die Redeschlachten in den Parlamenten fort. Der Reichstag beschäftigte sich von neuem mit den Kaufmannsgerichten, über welche ein neuer Regierungsentwurf vorgelegt wurde, den man einer Kommission überwies. Die Kaufmannsgerichte sollen verwaltungstechnisch den Gewerbegerichten angegliedert werden und alle Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis entscheiden, wenn der Angestellte nicht über 5000 M. Gehalt bezieht. Die Beisitzer sollen zur Hälfte aus den Prinzipalen, zur Hälfte aus den Angestellten gewählt werden. Der Entwurf hat diesmal Aussicht, angenommen zu werden. Es wird dann künftig das kaufmännische Personal des Goldschmieds, Verkäuferinnen, Buchhalter, Kassierer usw., vor diesem Sondergericht Streitigkeiten zum Austrag bringen. Auch wegen der Frage der Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung der Privatbeamten ist die Regierung im Reichstag interpelliert worden. Der Zentralausschuß für die Herbeiführung der Privatbeamtenversicherung hielt am 16. Januar in Berlin eine Sitzung ab, in welcher auf Grund eines Vortrags unseres Redakteurs Hermann Pilz die Wünsche der Privatbeamten formuliert

Leipzig, 12. Febr. 1904

für die Werkstatt!

wurden. Am 17. Januar fand eine eingehende Besprechung mit den Reichstagsabgeordneten der konservativen, nationalliberalen und Zentrumspartei und am folgenden Tage eine Audienz im Reichsamt des Innern statt. Auch diesen Verhandlungen wohnte unser Schriftleiter bei. Wie regierungsseitig mitgeteilt wurde, wird zunächst eine staatliche Enquete über die Lage der Privatbeamten veranstaltet werden. Für uns kommen außer dem kaufmännischen Personal die Geschäftsführer, Werkmeister in Fabriken usw. usw. bei dieser Pensionsversicherung in Frage.

Man versichert jetzt, wo man nur kann. Wäre nur erst eine Versicherung gegen die schädlichen Folgen unlauteren Wettbewerbs eingeführt, zu dem wir auch die unlautere Reklame rechnen. In Essen sind jetzt eine Reihe Firmen gegen Joseph Imbach vorgegangen, mit dem wir uns in No. 3 der „,,Deutschen Goldschmiedezeitung" beschäftigten. Fünf Firmen hatten ein Warnungsinserat erlassen, in dem sie verkündigten, daß sie das Verfahren wegen unlautern Wettbewerbs eingeleitet hätten. Ein dortiger Goldschmied kommt auf unseren Artikel zu sprechen und schreibt uns: „Ich glaube Ihnen hierfür auch im Namen aller hiesigen Kollegen unseren Dank aussprechen zu dürfen. Ich kann nicht umhin, Ihnen noch weiteres Material in der Sache zu übersenden." Aus diesem Material entnehmen wir folgendes: Etwa sechs Wochen vor Weihnachten tauchten plötzlich an dem Geschäftshause des Uhrmachers und Goldwarenhändlers Imbach Plakate auf mit der Aufschrift: „Total-Ausverkauf zu und unter Einkaufspreis". In dem Nachsatz witterten die dortigen Goldschmiede Unrat und kauften infolgedessen Trauringe, Bestecke, Uhren usw. auf, wobei sie 75% Verdienst an Imbach zahlen mußten. Nun wurde das gerichtliche Verfahren eingeleitet und ein von Imbach gebotener Vergleich, nach welchem die Veröffentlichung des Falles unterbleiben sollte, dankend abgelehnt. Imbach ist dann auch verurteilt worden, die Behauptungen in Zukunft bei einer Geldstrafe von 1500 M. für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, und steht am 14. April vor dem Oberlandesgericht in Hamm Termin an. Das Urteil des Landgerichts Essen ist überaus interessant, weil es sich mit der Frage, was Selbstkostenpreis heißt, befaßt. kostenpreis heißt, befaßt. Unter Selbstkostenpreis“ will Imbach nicht den von ihm gezahlten Einkaufspreis, sondern

schlauer Weise den Preis verstanden wissen, der sich unter Berücksichtigung des Einkaufspreises und der allgemeinen Geschäftsunkosten (Miete, Beleuchtung, Heizung, Löhne u. dgl.), jedoch unter Verzichtleistung auf einen Gewinn ergebe. Das Gericht meinte, daß bei der Frage des unlauteren Wettbewerbs nur zu berücksichtigen sei, was das Publikum unter ,,Selbstkostenpreis" verstehe. Das Publikum aber denke dabei nur an den Einkaufspreis und werde dadurch irregeführt. Die Ankündigungen Imbachs riefen also den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervor und enthielten unrichtige Angaben tatsächlicher Art. Deshalb sei der Beklagte zu verurteilen, diese Ankündigungen zu unterlassen, selbst wenn er in gutem Glauben gehandelt hätte. Damit ist das Richtige getroffen. Für uns steht es außer Frage, daß Imbach dem Publikum weißen Sand in die Augen streuen wollte!

Die Hamburger Firma Osten & Co. hat sich gegen unsre Interpellation in No. 3 der „Goldschmiedezeitung" verwahrt. Sie teilt uns mit, daß sich ihre Bemerkungen „Für Haltbarkeit wird garantiert“ und „Im Tragen unverwüstlich" nicht auf die mit „,Qual. 0“ bezeichneten Ketten, sondern nur auf die amerikanischen Doubléketten usw. bezieht. Ja, da liegt eben der Hase im Pfeffer! Die Reklamen sind so gedruckt, daß nicht der Fachmann, denn der guckt hinter die Kulissen, sondern das Publikum sie auf alle Waren derselben bezieht und infolgedessen ein besonders günstiges Angebot wittert! Uns hat die Erfahrung gelehrt, daß das Publikum leider ,,sehr wenig aufgeklärt" ist. Daß die Firma im übrigen zu reellen Preisen verkauft, wie sie am Platze geschäftsüblich seien, wollen wir gar nicht anzweifeln, ebensowenig wie den Umstand, daß sehr kulante Zahlungsbedingungen ge

währt werden sollen. Damit haben wir es auch gar nicht zu tun. Unsre Pfeile trafen lediglich die Art der öffentlichen Reklame. Es dürfen dabei Anpreisungen, die sich nur auf einzelne Waren beziehen, nicht so gesetzt werden, daß sie der Uneingeweihte auf alles beziehen kann. Wir geben der Firma im übrigen darin Recht, daß heute von einer wirksamen Reklame unendlich viel im Geschäftsleben abhängt. Aber wir meinen, daß eine geschmackvolle Reklame auch wirksam sein wird, wenn sie auf solche „Mätzchen" verzichtet.

Zur Reinigung unsres Geschäftsverkehrs soll auch unser Vorgehen gegen die Hausierer dienen. Wir zahlten die Prämie für Dingfestmachung wieder in zwei Fällen in Apolda aus. Das „Journal" meint, daß mit solchen „Fangprämien", wie es dieselben geringschätzig tituliert, nichts erreicht werde. Wir können eine Reihe von Zuschriften vorlegen, aus denen hervorgeht, daß das Aufgreifen von solchen Hausierern recht. gute Früchte trägt. Warum soll man also die Vigilanz der Polizeiorgane nicht anspornen? Wir haben selbst wiederholt erklärt, daß diese Prämiierungen nur eine kleine Waffe im Kampfe sind. Aber man wehrt sich schließlich auch mit Dolchen, wenn das Schwert noch nicht zur Hand ist.

Daß unsre Bestrebungen anerkannt werden, ersehen wir in erfreulicher Weise aus der Zuschrift eines Chemnitzer Goldschmiedes, in der es heißt:

,,Was Sie mit Ihrer Zeitung dem Goldschmiedegewerbe geschaffen haben, ist wirklich bewundernswert."

Wir freuen uns dieser Anerkennung um so mehr, als es nicht unsre Sache ist, Reklame für uns zu machen. Anerkennungen sind das beste Nahrungsmittel für die Fachpresse, und wenn sie auch nur in Kürze und Würze erfolgen, wie Liebigs Fleischextrakt!

Das neue Ausverkaufs-Gesetz.

Wir haben kürzlich auf ein Urteil des Nürnberger Landgerichts hingewiesen, welches einen „Ausverkauf“ und einen „Verkauf mit Nachschiebung von Waren" für widersprechende Begriffe erklärt und unter Ausverkauf nichts weiter verstanden wissen will, als einen „vollständigen Verkauf der vorhandenen Waren". Eine Ausdehnung dieses Begriffes auf den Verkauf „erst anzuschaffender Waren" wäre nur dann gerechtfertigt, wenn in den Verkehrskreisen das Wort „Ausverkauf einen vom gewöhnlichen Sprachgebrauche abweichenden, die Nachschiebung von Waren mitumfassenden Sinn angenommen hätte. Das sei jedoch nicht der Fall. Das Publikum denke gar nicht daran, daß bei einem Ausverkauf das auszuverkaufende Lager in einzelnen Teilen wieder ergänzt werde. Diese Entscheidung drückt das aus, was auch wir oft genug an dieser Stelle gegen die Reichsgerichtsentscheidung vom 21. September 1897 vorgebracht haben, die eine Nachschiebung in geringem Umfange zuläßt, wenn sie dazu dienen soll, um den Ausverkauf zu beendigen.

Gegen diese Nachschübe bei Ausverkäufen richtet sich nun auch ein Antrag der Konservativen und auch ein Gesetzentwurf, welchen die nationalliberale Partei im Reichstage eingebracht hat. Der letztere hat folgenden Wortlaut:

Gesetz

betreffend Abänderung des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896.

Hinter § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 werden folgende §§ 4a und 4b (dieser letztere betrifft nicht Ausverkäufe, sondern Auktionen) eingeschaltet: § 4a.

Die Veranstaltung eines Ausverkaufs ist seitens des Veranstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Die Anzeige muß am vierten

Tage vor Beginn des Ausverkaufs erstattet sein; sie muß enthalten, in welchen Geschäftsräumen der Ausverkauf stattfindet, an welchem Tage er beginnt, und, falls er nur an bestimmten Stunden des Tages stattfindet, an welchen Stunden dies der Fall sein wird. Der Anzeige ist das Verzeichnis derjenigen Waren-Restbestände beizufügen, welche ausverkauft werden sollen und an diesem Tage Eigentum des Veranstalters des Ausverkaufs sein müssen.

Das Nähere wegen der Anzeige und wegen der Feststellung der in der Anzeige anzugebenden Tatsachen bestimmt der Bundesrat. Die hierüber erlassenen Bestimmungen sind dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Wer den Ausverkauf nicht auf die in der Anzeige verzeichneten Warenbestände beschränkt, wird mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark bestraft.

Wir stehen dieser Vorschrift durchaus sympathisch gegenüber. Die „Anzeigepflicht", welche in Abs. 1 und 2 ausgesprochen wird, ist von den deutschen Handwerks- und Gewerbekammertagen wiederholt befürwortet worden. Nur war man insofern weitergegangen als der neue Enfwurf, als man auch den Grund des Ausverkaufs angegeben wissen wollte. Aber die Nachschiebung von Waren, dieser eigentliche Krebsschaden des Ausverkaufswesens, wird durch den Entwurf unmöglich gemacht. Vor dem Ausverkauf ist ein Verzeichnis der auszuverkaufenden Waren der Behörde zu überreichen. Dieses Verzeichnis ist maßgebend. Nur was darin aufgeführt ist, gehört zum Ausverkauf, und wer Waren im Ausverkauf absetzt, die das Verzeichnis nicht enthält, das sind eben die „nachgeschobenen", wird mit Geldstrafe belegt. Wenn man aber nun einmal den unlauteren Ausverkäufen zu Leibe geht, so sollte man auch gleich eine Radikalkur vornehmen und das Übel mit der Wurzel ausroden.

« PreviousContinue »