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Am Donnerstag, den 16. Juni, feierte die Firma A. Kempfe, Hofjuwelier, Magdeburg, Breiteweg 192, das 50 jährige Geschäftsjubiläum. Unter ganz bescheidenen Verhältnissen wurde von dem Vater des

ROBERT KEMPFE, HOFJUWELIER, MAGDEBURG.

jetzigen Inhabers genannte Firma am 16. Juni 1854 in der Goldschmiedebrücke Nr. 15 gegründet, um nach mühevoller Arbeit in den Anfangsjahren 1861 nach Breiteweg 34 verlegt zu werden,

woselbst die Firma in stetem Emporblühen bis 1866 verblieb. Alsdann wurde von Herrn August Kempfe sen. das Haus Breiteweg 192 käuflich erworben, wohin man auch das Geschäftslokal verlegte. Hier blieb die Firma bis zum heutigen Tage und dank dem eisernen Fleiße des Inhabers wurde das Geschäft zu einer Höhe gebracht, daß es weit über die Grenzen Magdeburgs sein Renommee verbreitet hat und zur Lieferung für viele hohe Fürstlichkeiten herangezogen wurde.

Auch höchsten Ortes wurden der Firma ehrende Auszeichnungen zuteil, und am 28. Dezember 1883 ernannte S. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen Koburg-Gotha Herrn August Kempfe zu einem Herzogl. Sächsischen Hofjuwelier. Nachdem im Jahre 1891 der jetzige Inhaber, Herr Robert Kempfe, als Teilhaber in die Firma aufgenommen wurde, geruhte S. Hoheit der Herzog Ernst von Sachsen Koburg-Gotha genanntem Herrn am 11. Dezember 1891 ebenfalls den Titel eines Herzogl. Sächsischen Hofjuweliers zu verleihen.

Bei dem Ableben des Gründers im Jahre 1896 ging das Geschäft in den Alleinbesitz des Sohnes und jetzigen Inhabers über, der es verstanden hat, unter zielbewußter Leitung das Geschäft auszubauen, als auch durch hervorragende Lieferungen mit dem Anhalter Hof in Beziehung zu treten, so daß der Herzog von Anhalt am 8. Januar 1896 geruhte, Herrn Robert Kempfe zu seinem Hofjuwelier zu ernennen, worauf nach kurzer Zeit eine weitere Auszeichnung durch Verleihung der Jubiläumsmedaille, anläßlich der 25 jährigen Wiederkehr der Thronbesteigung des Herzogs, erfolgte. Eine weitere Dekoration von seiten Sr. Hoheit des Herzogs Friedrich von Anhalt erfolgte am 29. April 1902 durch Verleihung des Goldenen Verdienstordens für Wissenschaft und Kunst.

Auch genießt der Inhaber der Firma A. Kempfe bei seinen Kollegen vollste Achtung, was bei Gründung der Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede durch einstimmige Wahl zum I. Vorsitzenden recht gekennzeichnet wurde.

Zahlreiche Glückwünsche von nah und fern wurden der Jubelfirma zuteil, und besonders ehrten die Angestellten des Hauses ihren Chef durch Überreichung einer geschmackvoll ausgeführten Adresse. Ein am Abende veranstaltetes Festmahl gab der ganzen Feier einen würdigen Abschluß.

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Nachbildung von berühmtem Goldschmuck.

In der Urania zu Berlin war gelegentlich des Vortrags „Die Insel Rügen" eine Nachbildung jenes berühmten Goldschmuckes ausgestellt, der nach den großen Sturmfluten in den Jahren 1872 und 1874 auf Hiddensöe gefunden wurde. Die in künstlerischer als auch in technischer Beziehung meisterhafte Nachbildung ist von Hofgoldschmied Paul Telge ausgeführt. Die Nachbildung dieser alten Sachen ist von einem hervorragenden Werte für unsere Zeit, auch in Hinsicht der technischen Fortentwicklung unter Ausbildung des Geschmacks, worauf auch der deutsche Kaiser, der solche Nachbildungen empfohlen hat, hinwies.

9 größere silberne Ehrenpreise

sind aus Anlaß der demnächst in Dessau stattfindenden Wettrennen, Regatten, Schwimmfeste usw. sind vom regierenden Herzog Friedrich 2. und vom Prinzen Aribert von Anhalt gestiftet worden, die vom Herzogl. anhaltischen Hofjuwelier Wilh. Hampe, Magdeburg, geliefert wurden, gewiß eine hübsche Auszeichnung für den Genannten.

Die Gewerblichen Fachschulen der Stadt Köln feiern Ende Oktober d. Js. das Fest ihres 25jährig. Bestehens. Die Feier soll verbunden werden mit der Einweihung der neuen Maschinenbauschule, welche die Stadt Köln mit einem Kostenaufwand von rund 2000000 M. erbaut. Aus kleinen Anfängen haben sich die Schulen: die höhere Maschinenbauschule, die Maschinenbauschule (Werkmeisterschule), die Baugewerkschule und die Kunstgewerbe- und Handwerkerschule in erfreulicher Weise entwickelt. Vom Jahre 1895 ab werden die bis dahin rein städtischen Anstalten vom Staate und von der Stadt Köln gemeinsam unterhalten. Seit dem 1. April 1903 sind die vereinigten Maschinenbauschulen und die Baugewerkschule Staatsanstalten. Die bevorstehende Feier würdig zu begehen, rüsten sich die beteiligten Kreise. Auch die in Köln wohnenden ehemaligen Schüler haben unter dem Vorsitz des Herrn Ingenieur Fellenberg, Köln Mastrichterstr. 15, einen Ausschuß gebildet, der alle früheren Mitschüler zur Teilnahme an den Feierlichkeiten einladet, Programme derselben versendet, Anmeldungen entgegennimmt und weitere Auskunft erteilt.

Warnung für unsere Bijouteriefabrikanten in Pforzheim, Gmünd und Hanau,

Von Neu-Weißensee, Brüssel und London aus suchen in letzter Zeit verschiedene zweifelhafte Firmen sich Waren zu verschaffen, und deshalb ist große Vorsicht am Platze.

Recht haben, 150 Söhne von Meistern über fünf Jahre zu verteilen von den Facharbeitern praktisch vollständig anlernen zu lassen. Seitens der Meistervereine wurde vor dem Streite die Forderung gestellt, 750 Lehrlinge aufnehmen zu dürfen, die Arbeiter wollten keinen einzigen anlernen, mit der Behauptung, es gebe in ihrem Fache schon zu viel Arbeitskräfte. Jetzt haben die Fabrikanten die Zahl der neu Einzuführenden auf 500 junge Leute herabgesetzt. Erst nach vier

Ein großer russischer Auftrag auf Siegesplaketten Jahren werden diese neuen Kräfte selbständige Arbeit übernehmen

an die deutsche Industrie.

Der Metallwarenfabrik Wilhelm Mayer & Franz Wilhelm in Stuttgart ist ein großer Auftrag auf,,Siegesplaketten" erteilt worden. Sie sind von quadratischer Form und zeigen das Brustbild des Generaladjutanten A. H. Kuropatkin. Der Auftrag rührt von russischen Patrioten.

Bei der Oberrheinischen Versicherungs-Gesellschaft in Mannheim gelangten im Monat Mai 1904 auf Einzel-Unfall 490, auf Kollektiv-Unfall 190, auf Haftpflicht 209, auf Glas 161 und auf Einbruchs- und Diebstahl-Versicherung 23 Schäden zur Anmeldung.

Stempelung von Gold- und Silberwaren
für die Schweiz!

Das eidg. Amt für Gold- und Silberwaren macht die Interessenten darauf aufmerksam, daß gemäß Art. 2 des Bundesgesetzes betreffend Kontrollierung und Garantie des Feingehalts der Gold- und Silberwaren vom 23. Dezember 1880 alle Gold- und Silberwaren (Uhrgehäuse, Schmucksachen und Geräte), welche nicht amtlich kontrolliert sind, was ihre metallische Zusammensetzung oder Legierung anbetrifft, mit keiner andern Bezeichnung als derjenigen ihres wirklichen Feingehalts versehen werden dürfen. Wenn sie eine solche Bezeichnung aufweisen, so sollen sie außerdem gemäß der Vollziehungsverordnung mit der Marke oder dem Zeichen des Fabrikanten gestempelt sein. Alle eine Feingehaltsbezeichnung tragenden Gegenstände, auf denen diese Verantwortlichkeitsmarke fehlt, unterliegen einer Buße in der Höhe des vierfachen Betrages der für die Stempelung der gesetzlichen Feingehalte festgesetzten Taxe, sofern die amtliche Probe beweist, daß die Bezeichnung keine betrügerische ist (Art. 6, 2. Absatz des zit. Bundesgesetzes).

Konkursstatistik.

Das Kaiserliche Statistische Amt hat für das erste Quartal dieses Jahres eine Konkursstatistik herausgegeben, nach welcher 2555 neue Konkurse gegen 2770 in demselben Vierteljahr des Jahres 1903 ausgebrochen sind. Die Zahl ist etwas zurückgegangen, aber doch immer noch groß genug. Wieviel Konkursschuldner mögen sich darunter befinden, die bloß deshalb falliert haben, weil sie wiederum von ihren Schuldnern schmählich im Stich gelassen worden sind. Gerade die Konkursstatistik zeigt immer wieder, wie notwendig eine Kreditreform ist, wie sie vom Pforzheimer Kreditorenverein erstrebt wird. Aus der genannten Statistik heben wir noch folgendes hervor: Es wurden 375 Anträge auf Konkurseröffnung wegen Mangels eines auch nur die Kosten des Verfahrens deckenden Massebetrages abgewiesen und 2180 Konkursverfahren eröffnet; von letzteren hatte der Gemeinschuldner in 1354 Fällen auschließlich die Konkurseröffnung beantragt.

Beendet wurden im 1. Vierteljahr 1904: 1943 (1. Vierteljahr 1903: 1978) Konkursverfahren, und zwar durch Schlußverteilung 1347, durch Zwangsvergleich 440, infolge allgemeiner Einwilligung 40 und wegen Massemangels 116. In 783 beendeten Konkursverfahren war ein Gläubigerausschuß bestellt.

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Der Diamantarbeiterstreik zu Ende.

Nach sechzehn Wochen wurde der Diamantarbeiterstreik in Antwerpen am 9. Juni beendet. Die letzten Vorschläge der Arbeiter bilden mit unwesentlichen Abänderungen seitens der Patrone die Basis des Übereinkommens. Danach sind 300 Lehrlinge einzustellen. Die Arbeitszeit beträgt 9 Stunde und vom 1. Januar ab 9 Stunden. Eine große Majorität der Arbeiter nahm die Bedingungen an. - Nach vier Monaten der Arbeitseinstellung ist die Aussperrung der Arbeiter in Amsterdam im Diamantfach aufgehoben worden. Nachdem Antwerpen vorangegangen, hat man sich auch in Amsterdam geeinigt. Weil keine von den beiden Parteien unterlegen ist, kann man wohl annehmen, daß der Frieden jetzt auf längere Zeit gesichert ist. Die Arbeitgeber haben die Arbeitszeit verkürzt, die Löhne dagegen um 10 Prozent erhöht. Die Arbeiterverbände sind ihrerseits jetzt damit einverstanden, daß 500 Lehrlinge angenommen werden und daß die Arbeitgeber das

können. Weiter wird jedes Jahr im Monat November eine gemeinschaftliche Kommission die Zahl der neuen Lehrlinge feststellen. Hiermit ist die Ausschließung von neuem Arbeiternachwuchs, welche schon seit 1897 andauert, beseitigt, und ist zu hoffen, daß der Diamantindustrie zu Amsterdam, welche immer noch 4500 Arbeiter beschäftigt (gegen 3000 Arbeiter in Antwerpen), neue Schädigungen erspart bleiben. Die Pflicht des Juweliers.

In Wien hatte sich der auf dem Graben etablierte Jnwelier Bernhard Groß, der auch in ,,Venedig in Wien" eine Filiale besitzt, vor dem Strafrichter der Josefstadt Gerichtssekretär Dr. Thöny wegen bedenklichen Ankaufes zu verantworten. Er kaufte nämlich von dem Kammerdiener Otto Koch die von diesem seinem Herrn, dem Advokaten Dr. Wechsler, gestohlenen Preziosen im gerichtlich geschätzten Werte von 360 Kronen um 170 Kronen. Bei der vor dem Wiener Landesgerichte gegen Koch wegen Diebstahles stattgefundenen Verhandlung kam hervor, daß Groß die Juwelen nämlich einen ungefaßten Brillanten, eine Brillantbrosche und zwei brillantenbesetzte Nadeln, gekauft hat, weshalb gegen ihn der Akt dem Bezirksgerichte abgetreten wurde. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu 140 Kronen Geldstrafe oder 14 Tagen Arrestes. Der Verurteilte meldete die Berufung an. Es fand über dieselbe vor einem Appellsenate unter dem Vorsitze des Landesgerichtsrat Baumgarter eine Verhandlung statt, in welcher Staatsanwalt Dr. Höpler gegen Groß in so scharfer Weise vorging, daß dieser im Saale furchtbar erregt wurde und sich verlauten ließ, gegen den Staatsanwalt die Ehrenbeleidigungsklage zu erheben. Groß wurde vom Gerichtshofe freigesprochen und das Urteil erster Instanz aufgehoben.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Beschwindelter Juwelier.

Bei einem Juwelier auf dem Neuenwall in Hamburg erschien ein 37 Jahre alter Kaufmann und suchte sich eine Brillant-Brosche im Werte von 1250 Mark und einen Rubin-Ring im Werte von 1200 Mark aus. Er bat, die Schmucksachen zur Ansicht mit nach Hause nehmen zu dürfen, nach zwei Tagen werde er die Gegenstände wieder zurückliefern oder bezahlen. Der Kaufmann ließ sich aber nicht mehr sehen. Nun erstattete der Juwelier Anzeige, und er erfuhr, daß der Mann die Sachen sofort nach ihrem Empfange bei zwei andern Juwelieren für zusammen 1000 Mark veräußert hatte. Der Kaufmann wurde ermittelt und festgenommen.

Verdächtiger Besitz eines Schmuckes.

In einer Wiener Pfandleihanstalt wurde der 51 jährige Hadernsammler Johann Neumann angehalten. Er wollte einen Schmuck, der weit über tausend Kronen wert ist, um jeden Preis beleihen lassen und ging mit seinen Ansprüchen selbst unter sechzig Kronen hinab. Dem Sicherheitsbureau überstellt, gab Neumann an, daß ihm ein unbekannter Mann den Schmuck kurz vorher zum Versetzen übergeben und ihm eine Entlohnung versprochen habe, wenn er den Auftrag vollführe. Der Hadernsammler schilderte den Mann als ungefähr dreißig Jahre alt, anscheinend Kommis oder Schreiber. Offenbar rührt der Schmuck von einem Diebstahl her. Er besteht aus einer goldenen Brosche, die ein dreiblättriges Kleeblatt in Goldschleife darstellt. In der Mitte befindet sich ein Brillant. Jedes Blatt trägt an der Seite fünf Rauten. Dann gehören dazu: ein goldener, gerippter, mit acht Edelsteinen besetzter Ring und ein Paar Ohrgehänge aus Gold, die gleichfalls dreiblättrige Kleeblätter darstellen. Sie sind mit Brillanten und einer Raute auf jedem Stengel besetzt. Johann Neumann wurde dem Landesgericht eingeliefert.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Geschäftseröffnungen. Firma Wilhelm Haußmann, Pforzheim, Bijouteriefabrik für moderne Silberbijouterie, Broschen, Kolliers, Nadeln usw. Kaufmann Hans Reutter, früher in Firma Hans Reutter & Cie., hat unter eigener Firma eine Bijouteriehandlung verbunden mit Kommissionsgeschäft in Pforzheim errichtet. Herr Ed. Waag, bisher in Firma Stanger & Waag, hat mit Herrn Adolf Nonnenmann, seither technischer Mitarbeiter im Hause Jul. Salé und früherer Teilhaber der Firma Nonnenmann & Fink, eine Bijouteriefabrik verbunden mit Handel ins Leben gerufen. Herr Karl Breusch in Pforzheim hat neben seinem Polierlederund Poliertuchlager eine Bijouterie - Werkzeughandlung eröffnet. Geschäfts- und Firmenänderungen. Das Bijouteriehilfsgeschäft Victor Rehm in Pforzheim ging an die Kaufleute Josef Beckmann und

Alexander Brenk in Pforzheim über. Die Goldwarenfabrik Paar & Göttig ist nach Austritt des Herrn Juwelier Paar in Karlsruhe in den alleinigen Besitz von Fabrikant Hans Curt Göttig Ehefrau, Sophie Christine geb. Petersen in Pforzheim übergegangen. Dem Ehemann der letzteren ist Prokura erteilt. Die von der Firma Bühler & Wohlt betriebene Werkzeug- und Metallhandlung in Pforzheim wurde von Herrn W. Dürrhammer käuflich erworben und wird in der seitherigen Weise weiterbetrieben.

Löschungen im Handelsregister. Bijouteriehandlung engros Reutter & Cie., Pforzheim. Firma Stanger & Waag, Pforzheim. Die Pforzheimer Filiale der Edelsteinhandlung Brüder Samek in Wien Bijouteriehilfsgeschäft Jul. Franz, Pforzheim. Firma Stockert & Kern, Doublékettenfabrik und Firma Weiland & Wolf, Doublékettenfabrik, beide in Pforzheim. - Firma C. Rothacker & Sohn, Bijouterie - Exportgeschäft, Pforzheim.

Jubiläen und Ehrungen. Se. Hoheit der reg. Herzog und Se. Hoheit Prinz Aribert von Anhalt, welche schon mehrere Jahre hintereinander ihren Hofjuwelier und Hoflieferanten Wilh. Hampe in Magdeburg durch ihren persönlichen Besuch ausgezeichnet, ehrten auch jüngst wieder diese Firma durch den Ankauf einer größeren Anzahl wertvoller silberner Ehrenpreise, sodaß wir gern Veranlassung nehmen, dem Inhaber dieser seit dem Jahre 1845, also nahezu 60 Jahre bestehenden rührigen Firma zu diesem schönen Erfolge hiermit unsere besten Glückwünsche auszusprechen.

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Todesfälle. Der unerbittliche Tod hat in den letzten Wochen in der Bijouteriemetropole Pforzheim reiche Ernte gehalten. Kaum 42 Jahre alt, verschied an einem Herzleiden Herr Gustav Adolf Ungerer, der in früheren Jahren eine Bijouteriefabrik, vorzugsweise für den Export, betrieb. - Fern von seinem Wirkungskreis, Pforzheim, starb in Schwabens Residenz Herr Edmund Guinand, Begründer der Bijouterie-engros-Firma gleichen Namens in Pforzheim. Der frühere Teilhaber der Firma Wittum & Cie. in Pforzheim, Herr Bernhard Wittum, starb unerwartet im 54. Lebensjahre. Die Inhaberin der Stahletuisfabrik Louis Friesinger in Pforzheim, Frau Frida Friesinger, verschied plötzlich an einem Herzschlag. Das Geschäft wird vorläufig von dem Sohne weiter betrieben. Der bisherige Gesellschafter der Kehretsanstalt Heimerle & Meule in Pforzheim, Herr Friedrich Albach, ist gestorben.

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Diverses. Die Doublékettenfabrik Beckh & Turba hat Herrn Kaufmann Fritz Schmuck als persönlich haftenden Gesellschafter in die Firma aufgenommen. Herr Spöhrer, bisheriger Teilhaber der Metallwarenfabrik Aichele & Co. in Pforzheim gründet eine Handelsschule für Töchter in Tuttlingen. Herr Gottfried Clauss in Pforzheim, der bisher die Fabrikation von goldenen Ketten, speziell für England, betrieb, hat sich einem neuen Fabrikationszweig, der Erzeugung von Tulawaren, hauptsächlich Ketten, zugewendet. An Stelle des durch Tod abgegangenen stellvertretenden Vorsitzenden des Exportmusterlagers Stuttgart, Herrn Bijouterie-Exporteurs und Kommerzienrats Ehni wurde Herr Kommerzienrat Theodor Sprößer in den Verwaltungsrat gewählt. Der Gesellschafter Max Eugen Reichel ist am 1. Juni aus der Bijouteriefabrik Adolf B. Kapprell ausgetreten. In die Firma C. K. Vogel, Doubléwalzwerk in Pforzheim, sind die Kauflente Karl Vogel jr. und Oscar Vogel als persönlich haftende Gesellschafter eingetreten.

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Geschäftliche Mitteilungen.

Wir weisen die Kollegen auf das dieser Nummer beiliegende Blatt der Firma „Vereinigte Silberwaren - Fabriken A.-G. Düsseldorf" hin. Diese seit Jahren bestbekannte und renommierte Firma, die zu den ältesten in Deutschland gehört, bringt mit diesem Muster im Empirestile wiederum ein Besteck in den Handel, welches auch den verwöhntesten Geschmack befriedigen dürfte. Besonders hervor

zuheben an diesem Muster ist die einfache, vornehme Form; der Stil ist durchaus rein und edel. Auch ist einem der Haupterfordernisse, welche an ein gutes Besteck gestellt werden, entsprochen, indem der untere Teil des Stieles zur Aufnahme von Monogrammen frei gelassen ist. Wie man auf dem Musterblatt sieht, wirken besonders die von der Firma mehr und mehr eingeführten aufgelöteten Monogramme recht hübsch. Hinzufügen möchten wir noch, daß die Firma sämtliche Großsilberwaren, wie Tafelaufsätze, Tafelleuchter, Menagen, Kaffee- und Teeservice, Pokale usw. im Empire - Muster anfertigt, wie überhaupt die Abteilung „Großsilberwaren" über eine reichliche Auswahl geschmackvoller und der jetzigen Richtung entsprechender Gegenstände verfügt.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 82. Wer kann mir die jetzige Adresse des Juwelenhändlers M. Cohen mitteilen? Derselbe ist ca. 30-35 Jahre alt und war noch voriges Jahr in Hamburg ansässig. Sollte derselbe diese Frage lesen oder etwas davon hören, so ersuche ich ihn, sich in seinem eigenen Interesse zu melden. Hermann Reper, Hannover.

Frage 84. Welcher Fabrikant liefert größere Quanten BijouterieKartons, eine Seite Glanz, für Deutsch und Export, zu billigsten Preisen, in ganzen Bogen. Offerten erbitten an die Expedition dieses Blattes. W. in A.

Frage 85. Welche Firma liefert Bierseidel (Glas) mit eingeätzten Studentenwappen, mit Zinndeckel versehen, auf dem das Wappen emailliert angebracht ist. Es handelt sich um möglichst billige Gläser. J. M. in A.

Frage 86. Wer liefert Ringe in Weißmetall (Unecht), oxydiert mit Totenköpfen und im Jugendgenre? J. K. in P. Frage 87. Wer liefert Papierringmaße nebst den dazu gehörigen Stöcken, konisch verlaufend? A. K. in G. Frage 89. Wer fabriziert billige Ringe in 14 kar. Gold mit Fassungen für Semi-Emaille - Bilder zum Selbsteinsetzen der Bilder mit den dazu gehörigen Gläsern? M. St. in W. Frage 90. Habe starken Bedarf in geschliffenen echten Amethysten und möchte hiermit um direkte erstklassige Bezugsquellen bitten. J. D. in P. Frage 91. Ich besitze eine große Kamee als Gürtelschloß in außerordentlich feiner Ausführung. Auf der Rückseite der Kamee befindet sich ein Namenszug „A. Celleoni", etwas undeutlich verschlungen, den man auch für Cellini lesen könnte. Wie kann ich den Namen des Künstlers genau erfahren? Wer hat früher derartig feine Kameen geschnitten? U. in A. D.

Frage 92. Wie bekommt man am schnellsten und einfachsten die Vernierung von Alfenidegegenständen los? W. H. in C.

Frage 93. Welche Firma liefert gewöhnliche brauchbare Holzkohle und zu welchem Preise? Die Kohle benötige ich zum Löten und Schmelzen, da ich mit Lampe und Blasrohr arbeite. P. S. in K.

Antworten:

Zu Frage 81. Die gewünschten Maschinen dürften Sie von der Firma Schmidt & Bruckmann in Pforzheim, Weiherstraße 27, beziehen können.

Zu Frage 83. Formsand bester Qualität liefert W. Jandorf, Frankfurt a. M., Kaiserstraße 68, und kann denselben in jeder gewünschten Menge abgeben.

Zu Frage 88. Schwache (dünne) Perlmutterplatten liefert Karl Maurer, Edelsteinhandlung und Steinschleiferei in Pforzheim.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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LEIPZIG, 8. Juli 1904

Sollen unsere Kinder Schmuck tragen?*)

Die Frage klingt ganz so, als ob sie nur erzieherische Bedeutung hätte und nur die Pädagogen in Schule und Haus anginge. Aber sie hat doch auch eine eminent wirtschaftliche Bedeutung für den Goldschmied! In der Tat bildet der Kinderschmuck einen wesentlichen Faktor im Geschäftsverkehr des Goldschmieds, und er würde eine schwere Einbuße erleiden, wenn plötzlich durch eine puritanische Bewegung wider den Kinderschmuck dieser schöne Zweig unserer Edelmetallindustrie, unseres Goldschmiedegewerbes beeinträchtigt werden sollte. Wir geben zwar gern zu, daß bei Kindern ihre frische, blühende Jugend der schönste Schmuck ist, daß ein liebreiches Gemüt, ein fleißiger, folgsamer Sinn, ein munterer, heiterer Geist ihre schönsten Juwelen bilden, und daß von ihnen auch das Wort des Dichters gilt: „Wenn die Rose selbst sich schmückt, schmückt sie auch den Garten"; aber das kann uns nicht abhalten, eine Lanze für den Kinderschmuck zu brechen!

Ging da erst neulich wieder so ein grießgrämiger Artikel durch verschiedene Frauen-Zeitungen", der auch Eingang in die „Tagespresse" gefunden hat und darum nicht unwidersprochen bleiben darf, da er Eltern und Erzieher leicht kopfscheu machen könnte. Was bringen denn die Eiferer gegen den Kinderschmuck vor? Hält es stand vor einer vorurteilslosen Betrachtung der Sache? Man sagt, es werde durch den Schmuck der Eitelkeit Vorschub geleistet. Hand aufs Herz! Wäre das nicht auch der Fall bei den Kleidern, die wir unseren Lieblingen nach der Mode auswählen, bei

*) Wir haben diesen Artikel im Interesse der Goldschmiede auch in die Tagespresse gegeben.

den Hüten, mit denen wir ihre Lockenköpfchen bedecken, und bei den Schuhen und Strümpfen, in die wir sie schlüpfen lassen? Wir müßten zu spartanischen Sitten zurückkehren, wenn wir alles von den Kindern fernhalten wollten, was vielleicht ihre Eitelkeit erregen könnte. Es heißt, der kindliche Sinn wird vernichtet, die Harmlosigkeit und Natürlichkeit ertötet, wenn Kinder mit Halsketten, Ringen, Broschen, Nadeln usw. ausstaffiert werden. Aber da schüttet man doch das Kind mit dem Bade aus. Selbst den Goldschmieden, obwohl sie ein geschäftliches Interesse am Absatz von Kinderschmuck haben, würde ein sechsjähriges Mägdlein lächerlich vorkommen, das mit Halskette und Anhänger, Ring, Armband und Brosche versehen einherstolzierte. Der gesunde Sinn der Eltern läßt aber schon solche Übertreibungen nicht zu, und die Frankfurter „Frauen-Zeitung" scheint uns, wenn sie solche Beispiele warnend vor Augen stellt, ein Kartenhaus aufzubauen, um es mit Eklat umblasen zu können. Es heißt schließlich, der Neid wird in den Kindern geweckt, welche nicht in der Lage sind, Schmuck zu tragen. Das mag sein, wenn in der Volksschule ein Schmucktragen geduldet würde. Aber die blinden Eiferer mögen sich beruhigen. In der Volksschule wachen schon die Lehrer darüber, daß kein Kinderschmuck während des Unterrichts in den Klassen zur Schau gestellt wird, der die Herzen mit Neid erfüllen könnte. Und wir haben auch gar nichts dagegen, daß in den Volksschulen das Schmucktragen verboten, in den höheren Schulen aber in gewissen Grenzen gehalten wird. Es ist ganz interessant, daß die Frankfurter ,,Frauen-Zeitung" selbst sagt: „Ein Kreuzchen aus Gold,

mit Steinen geziert, an einem Kettchen oder Band, das läßt man sich als würdigen Schmuck für den kleinen Liebling gefallen!" Nun, es gibt noch genug andere Schmucksachen für Kinder, die ebenfalls nicht über den Rahmen der würdigen Einfachheit hinausgehen. Unsere moderne Bijouterie hat reizende, mit einem liebenswürdigen Humor ausgeführte Broschen für Kinder geschaffen. Warum sollen sie nicht neben dem „Kreuzchen aus Gold" Verwendung finden? Maßhalten ist in allen Dingen gut, war einer der Sprüche der sieben Weisen. Das gilt auch vom Kinderschmuck. Was man gegen ihn vorbringen kann, gilt nur da, wo in unverständiger Weise von ihm Gebrauch gemacht wird. Ein Mädchen, das mit Tafel und Schwamm im Ranzen und mit einer Brillantbrosche am Kleidchen zur Schule wandelt, wäre allerdings ein Zerrbild, aber wir meinen, daß solcher Luxus denn doch kaum getrieben wird, da man gerade in den Kreisen, die ihn sich gönnen dürften, vielzuviel Taktgefühl und Einsicht besitzt, um solchen Unfug zu treiben. Die Vorwürfe übertreiben also, um berechtigt zu erscheinen. Der Kinderschmuck ist ungefährlich und durchaus berechtigt, wenn man nachstehende

beherzigt:

Zehn Gebote für den Kinderschmuck

1. Du sollst den Schmuck so auswählen, daß er mit dem Alter des Kindes harmoniert.

2. Du sollst das Kind nicht mit Schmuck überladen, sondern Maß halten in allem Zierrat.

3. Du sollst bei einem wirklichen Goldschmied gute, solide Sachen kaufen und das Kind nicht mit elendem Plunder behängen.

4. Du sollst dem Kinde nicht Kostbarkeiten, Juwelen usw. geben, die nur als Schmuck für das reife Alter bestimmt sind.

5. Du sollst den Schmuck nicht zur Alltäglichkeit werden lassen, sondern ihn auf Sonn- und Festtage beschränken.

6. Du sollst dem Kinde einprägen, daß der äußerliche Schmuck den Wert des Menschen nicht ausmacht, und daß es falsch ist, zu sagen: „Am Golde hängt, nach Golde drängt doch Alles!"

7. Du sollst selbst, wenn du deinem Kinde Schmuck anlegst, keine Vergleiche mit anderen Kindern ziehen, die nur die Zierde ihrer Kindheit als Schmuck tragen können.

8. Du sollst dem Kinde nicht ohne Veranlassung Schmuck

gegenstände kaufen, sondern dazu immer besondere Gelegenheiten, Weihnachts- und Osterfest, Geburtstag usw. wählen, um den besonderen Wert der Gabe zu zeigen.

9. Du sollst das Kind daran gewöhnen, daß es ein Schmuckstück mit Sorgfalt und Aufmerksamkeit behandelt.

10. Du sollst, wenn du dazu imstande bist, dich nicht irre machen lassen, sondern dem „Kinderschmuck" treu bleiben, denn wir schmücken gern, was wir lieb haben, und was hätten wir lieber als unsere Kinder! P.

Wann beginnt die Rügepflicht des Käufers?

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Im Verkehr zwischen Goldschmieden und ihren Lieferanten, den Grossisten und Fabrikanten kommt es häufig vor, daß die gekaufte Ware Mängel aufweist. Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches ist neuerlich der Goldschmied verpflichtet, unverzüglich nach Empfang der Ware die Untersuchung auf Fehler vorzunehmen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer sofort Anzeige zu machen. Unterläßt er dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handele, der bei der Untersuchung dem Goldschmied nicht erkennbar war. Ein Goldschmied hatte einen großen Posten Ware bestellt und zugleich mit der ersten Teillieferung die Rechnung erhalten, aus der sich ergab, daß der Grossist dem Abnehmer im ganzen eine viel größere Menge Ware liefern wollte, als dieser bestellt hatte. Der Goldschmied beachtete vorläufig diesen Unterschied in der Menge zwischen der Bestellung und der Lieferung gar nicht, und erst nach etwa vier Wochen sandte er seinem Lieferanten die Nota mit dem Ersuchen zurück, ihm eine richtige Rechnung auszustellen

lediglich über den Posten, den er in Auftrag gegeben habe. Der Grossist weigerte sich, indem er behauptete, der Goldschmied hätte diese Forderung an ihn sofort nach Zusendung der Faktura stellen müssen; hier handle es sich lediglich um eine Mängelrüge der gelieferten Ware, und diese sei verspätet erfolgt, also rechts

ungültig. Während sich das Oberlandesgericht Hanau der Ansicht des Lieferanten anschloß, hat das Reichsgericht denselben Lieferanten mit seiner gegen den Goldschmied geltend gemachten Forderung abgewiesen. Die von der Mängelrüge handelnden §§ 373 und 377 des Handelsgesetzbuches können hier keine Anwendung finden, denn sie setzen in erster Linie voraus, daß überhaupt eine Ablieferung der Ware erfolgt, d. h. daß die gekaufte Ware aus dem Besitz des Verkäufers in denjenigen des Käufers übergegangen ist. Erst mit dieser Ablieferung beginnt die Rügepflicht des Käufers sowohl bezüglich der Qualität als auch bezüglich der Quantität der Ware. In der zur Entscheidung stehenden Sache hat der Abnehmer die Faktura zurückgesandt, und zu einer Ablieferung der Ware ist es überhaupt nicht gekommen. Von der Verpflichtung des Käufers zur Prüfung der Rechnung sagt das Gesetz nichts, sondern einzig und allein von einer Prüfung der Ware. Dem Käufer steht daher das Recht zu, die Rechnung gar nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zusammen mit der Ware bei ihm eintrifft. Von einer verspäteten Mängelrüge des Beklagten kann also im vorliegenden Falle keine Rede sein, und demgemäß mußte auch der Anspruch des Verkäufers als unberechtigt abgewiesen werden.

Überlistet.

Kriminalhumoreske von Rudolf Nawrocki.

Vor dem Schaufenster der Weltfirma Benzinger & Co. drängte sich eine schaulustige Menge und musterte mit begehrlichen Blicken die geschmackvollen Auslagen. Bewundernd schwelgte manch lüsternes Augenpaar im Anblick des gleißenden Goldes, der funkelnden, farbensprühenden Edelsteine und vermochte sich nur mit dem Ausdruck

bitterer Entsagung von all dem berückenden Glanze loszureißen. Der Gedanke, verzichten zu müssen, die entzückenden Herrlichkeiten immer nur aus der Ferne bewundern zu dürfen, entlockte so manchem Herzen quälende Seufzer. Besonders war es das weibliche Geschlecht, das im Anschauen der verführerisch glitzernden Schätze mit Neid derer

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