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Mittelalter bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Diese sind besonders kostbar und können heute kaum mehr erstanden werden, da sie sich entweder im Besitze von Monarchen oder Millionären befinden. Viele der holländischen Schiffsmodelle, die unter Sammlern und Fachleuten als „Nefs" bekannt sind, weisen einen Schiffsbug in Form einer Tülle auf, aus der der im Schiffsinnern aufbewahrte Wein verschänkt wurde.

Kostbare Perlenkolliers.

Aus Paris wird uns berichtet: In der vor einigen Tagen währenden Versteigerung der Juwelen der Prinzessin Mathilde wurden einige besonders interessante Verkäufe beobachtet. Es wurden 955 358 Fr. erzielt, der größte Teil dieser Summe bei einem einzigen Verkauf. Drei Kolliers aus dem Besitz der Königin Sophie von Holland, eins aus 51, eins aus 44 und das dritte aus nur 38 großen, weißen, runden Perlen, wurden für 855000 Fr. verkauft. Im Vergleich zu diesem Preise erscheinen alle anderen unbedeutend. Hervorzuheben ist noch der Preis von 20 700 Fr. für ein Paar Ohrringe aus zwei birnförmigen weißen Perlen, ferner der Preis von 40800 Fr. für zwei Kämme mit je 13 weißen, runden orientalischen Perlen.

Ein kostbarer Thron.

60 Millionen Mark soll der Thron des Schahs von Persien wert sein. Dieser Thron ist aus massivem Silber, mit Skulpturen und Festons, die mit unerhörter Kunst ausgearbeitet sind. Die Ziseleure haben symbolische Figuren, kriegerische Attribute und Tierköpfe zur Darstellung gebracht. Das Ganze ist in Silber und zwar im Hochrelief ausgeführt. Alle Teile, die nicht sorgfältig mit dem Meißel ausgearbeitet sind, sind mit Diamanten und kostbaren Perlen inkrustiert, die sich teils durch ihr Wasser oder durch ihren Glanz und ihre Größe auszeichnen. Um die Diamanten laufen dekorative Motive, die mit Gemmen und Edelsteinen gefaßt sind. Inmitten des Baldachins sieht man einen wunderbaren Brillanten, der allein ein Vermögen wert ist. Aber das ist nicht alles. Auf ein königliches Thronbett, das nur bei großen Zeremonien als Thron dient, hat der jetzige Schah eine Decke und ein Kissen legen lassen, die ganz mit Saphiren, Perlen, Rubinen und Smaragden bestickt sind.

Ein neuer Abendmahlskelch.

Angesichts der jetzt in weiten Kreisen angeregten Bedenken gegen die Benutzung des gemeinsamen Abendmahlskelches verdient, wie man uns mitteilt, ein neuer Abendmahlskelch Beachtung, der nach schwedischem Muster von einer Berliner Firma angefertigt und den kirchlichen Behörden zur Begutachtung übersendet worden ist. Er überschreitet zwar hinsichtlich der Größe und des Gewichts das herkömmliche Maß erheblich, erscheint aber sonst wohl geeignet, alle etwaigen gesundheitlichen Bedenken zu entkräften. In den Kelch wird ein weiter, drehbarer Kranz mit 12 bis 15 aus einem anderen Metalle gefertigten löffelähnlichen Mundstücken aufgesetzt. In diesen Kranz wird ein kleines Gefäß mit dem Wein eingelassen, und zwar so, daß bei der Darreichung des Kelches durch mäßiges Neigen etwas Wein jedem Mundstück der Reihe nach zufließt. Auf diese Weise bekommt jeder Abendmahlsgast ein abgeschlossenes Mundstück und auch einen ganz abgeschlossenen Teil von Wein. Bleibt ja in einem solchen Mundstück etwas Wein zurück, so fließt er beim Geradehalten des Kelches durch eine kleine Öffnung in der hinteren Biegung in den leeren, unteren Raum des Kelches und kommt mit dem Weine des in dem Ringe hängenden Gefäßes nicht in Berührung. Sind alle Mundstücke benutzt, so wird mit einem Griffe der Ring abgenommen und durch einen anderen, der auf dem Altar bereit liegt, ersetzt, so daß er sofort die zu weiterer Benutzung erforderliche Reinigung erhalten kann. Solch ein großer Kelch mit dem glänzenden Löffelrand bietet freilich nicht gerade einen erhebenden Anblick und ist bei längerer Dauer der Feier wegen seines Gewichtes nur mit Anstrengung zu handhaben. In gesundheitlicher Hinsicht aber entspricht er allen Anforderungen.

Der Einzelkelch beim Abendmahl.

Die Eisenacher Kirchen-Konferenz sprach ihre ernstesten Bedenken hinsichtlich des Abweichens einzelner Gemeinden und Geistlichen von der Kirchen-Ordnung betreffend den Einzelkelch bei der Abendmahlsfeier aus.

Ein Diamantenschlucker.

Aus Amerika wird uns berichtet, daß sich ein gewisser Paul Clarkson in Galveston, Texas, im Gefängnis „freiwillig" einer unfreiwilligen Magenoperation hat unterziehen müssen, um einen gestohlenen Diamanten im Werte von 1000 Mark, den er verschluckt hatte, wieder herauszugeben. Mit Hilfe von Röntgenstrahlen wurde der Diamant im Magen entdeckt, und Clarkson ließ sich gegen die Zusicherung von Straflosigkeit den Magen aufschneiden, um den Diamanten seinem rechtmäßigen Eigentümer wiederzugeben. Die Operation, deren Kosten von dem Besitzer des Diamanten bestritten wurden, hat er gut überstanden.

Gold in Fußböden.

Wie man Gold tatsächlich aus dem Schmutze auflesen kann, ist letzthin wieder einmal in Brooklyn, Newyork bewiesen worden. Im Juni 1900 schloß die dortige Brooklyn Watch Case Company nach 25 jährigem Bestehen ihre Tore. Das Geschäft, mit Einfluß des fünfstöckigen Fabrik-Backsteingebäudes, ging in die Hände der Fahys Company über, welche das Gebäude einer gründlichen Reparatur unterzog. Hierbei fand man 20 karätigen Goldstaub im Werte von 65000 Dollar, der sich während der 25 Jahre zwischen den Fußböden, an den Wänden und Decken angesammelt. Das Gebäude enthielt viele Arbeitszimmer, welche das Material für die goldenen Uhrgehäuse zu passieren hatte, bevor diese fertiggestellt und zum Verkaufe fertig waren. Bei der Bearbeitung in den verschiedenen Räumen. verflogen immer winzige Goldteilchen. Bevor zur Reparatur der Räume geschritten wurde, baute man im Souterrain des Gebäudes fünf große Ofen. Bei der zunächst dann im oberen Stockwerke begonnenen Reparatur entblößte man die Wände ihrer Bekleidungen. Diejenigen abgenommenen Teile, die nicht verbrannt werden konnten, wurden sorgfältig abgewaschen und abgerieben, und das Wasser hob man auf. Die Deckenbekleidung und die Kalkbelage der Wände wurde abgeschabt und zerquetscht, und das Gold siebte man durch feine Messingsiebe. Alle alten Leisten, Fußbodenbretter, Vertäfelungen und Fensterrahmen wurden in Asche verwandelt. Die Asche mit den darin befindlichen Nägeln, Schrauben und so weiter durchlief dann einen Quetschapparat, und aus der Masse sonderten die Goldprobierer nicht nur für die Gesellschaft Gold im Betrage von 50000 Dollar aus, sondern für sie selbst fielen noch 10-12 Prozent ab. Die Fahys Company ist übrigens nicht die einzige Firma, welche aus Bauschutt und Schmutz Gold gezogen hat.

Goldwäscher auf der Schüttinsel.

Wenigen dürfte es bekannt sein, daß im Sande der Donau in Ungarn auch heute noch Gold gesucht wird. Es sind besonders einige Bewohner der Gemeinde Asvàny im Komitat Raab, die dies wenig einträgliche Geschäft betreiben. Sie besitzen noch von der Kaiserin Maria Theresia her das Recht, die Donau zu diesem Zwecke von Linz bis Gran zu befahren, und einige machen von diesem Recht auch Gebrauch. Nach der „Köln. Ztg." fahren die Goldwäscher im Frühjahr und Herbst bei niederem Wasserstand auf der Donau auf und ab und suchen die aus dem Wasser hervorragenden Sandbänke auf. Zunächst überzeugen sie sich durch eine Prüfung des Sandes mit bloßem Auge, ob sich im Sande Goldkörnchen befinden. Ist das Ergebnis günstig, so stellen sie ihre Waschbank auf, die aus einem schiefen Brett besteht, worauf ein großes Tuch ausgespannt ist. Auf dieses Brett geben sie eine Schaufel voll Sand, dann gießen sie so lange Wasser darüber, bis der Sand abgewaschen ist und nur die feineren Sandkörnchen im Tuch hängen bleiben. Wenn sie dies eine Zeitlang fortgesetzt haben, waschen sie das Tuch in einem Sammelbecken aus. In diesem lagert sich der Staub am Boden nieder. Zu Hause mischen sie den Sand mit Quecksilber und kneten diese Masse solange durch, bis das Quecksilber alles Gold aufgenommen hat. Dann lassen sie das Quecksilber in einem eisernen Löffel verdunsten und erhalten ein Goldklümpchen von der Größe einer Linse oder einer Erbse. Das Ergebnis ihres Tagewerkes ist ein Goldgewinn in der Höhe von 1-1 g, im besten Falle 11 g. Das Gold_wird vom Raaber Goldeinlösungsamt um 2,20-2,40 Kronen für das Gramm angekauft. In früheren Zeiten wurde das Goldwaschen viel eifriger betrieben. Dafür zeugen zahlreiche Volkslieder und Sprüche, der Umstand, daß die Insel Schütt im Volksmunde den Namen Goldgarten führt, aber auch der Name der Gemeinde Asvány (Asvány heißt auf deutsch Mineral). Die Donauregulierung läßt jedoch die Sandbänke immer mehr verschwinden, so daß das Geschäft bald ganz eingestellt werden wird.

Goldfunde in Böhmen.

Im südwestlichen Böhmen, in der Gegend von Pricov und Brazna existieren Antimonbergbaue, welche schon vor einigen Jahrhunderten betrieben wurden und bei welchen ausschließlich Gold gefördert wurde, wobei das Antimon, das damals noch keinen Wert in der Industrie hatte, nicht beachtet wurde. Das Gold wurde damals nur aus den das Antimon begleitenden Quarzschichten auf die primitivste Art gewonnen (es sind heute noch sehr große Seifenhalden, die als goldhaltig befunden wurden, vorhanden), und es haben zur damaligen Zeit Hunderte von Leuten davon ihren Lebensunterhalt gehabt. Darüber sind auch Berichte im Archiv des Fürsten Lobkowitz in Raudnitz aufbewahrt. Diese Bergbaue werden seit langer Zeit betrieben und auch das Antimon gefördert. Die Resultate an Goldquarzen gehen bis zu 40 Gramm pro Tonne, das Antimonerz hat einen Goldgehalt von 30 Gramm pro Tonne. In dieser Gegend ist auch ein aufgeschwemmtes Terrain, das zirka 5 Meter tief ist, eine Ausdehnung von 2 Kilometer hat und mit Sandschichten bedeckt ist. Dieser Sand ist stark goldhaltig. Man sieht, daß Antimonerze an und für sich goldführende Mineralien sein können und, wenn sie von goldführenden Quarzen, wie im südwestlichen Böhmen überall, be

gleitet sind, ein wertvolles Abbauobjekt bilden; es ist nur nötig, daß sich kapitalkräftige Leute für diesen Bergbau interessieren. Eine Ergiebigkeit erscheint uns zweifellos.

Ein Ersatz für den Ehering.

Man schreibt uns aus London: In England ist es Sitte, daß der Verlobte der Braut einen goldenen Fingerreif mit einem Edelsteine und erst am Vermählungstage den glatten Trauring schenkt, den die junge Frau entgegen der deutschen Sitte in Zukunft an der linken Hand trägt. Erst in den letzten Jahren ist es aber nur in verhältnismäßig geringen Fällen üblich geworden, daß auch der Gatte einen goldenen Ehereif trägt. Eine Dame, die anscheinend gut unterrichtet ist, wendet sich nun an eine englische Tageszeitung und schlägt allen Ernstes vor, daß die Männer anstatt des güldenen Reifes ein neues Symbol wählen sollten, indem sie sich den betreffenden Finger tätowieren lassen! Die Zuschrift der schönen Schreiberin enthält die boshafte Anspielung, daß es den verheirateten Männern in diesem Falle nicht mehr möglich sein wird, den Ehering in die Westentasche verschwinden zu lassen und leichtgläubige junge Mädchen zu täuschen und zu umgarnen. Am Schlusse ihres Briefes leistet sich die Dame aber das stärkste Stück: Sie empfiehlt, den Tätowierungsakt alsbald nach der Trauung in der Sakristei oder im Zimmer des Registrators vorzunehmen.

Das Ende des Antwerpener Diamantarbeiterstreiks steht allem Anschein nach bevor. Die Arbeitgeber sind in die Beratung über die geänderten Bedingungen der Arbeiter eingetreten, wonach 92 Stunden Arbeitstag mit Einführung des neunstündigen am 1. Januar verlangt und die Einstellung von 200 Lehrlingen zugegeben wird.

Berichte aus Innungen und Vereinen.

Versammlung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede beider Mecklenburg in Rostock am 28. und 29. Mai 1904. Auf die erste Hauptversammlung, welche die Mecklenburgischen Goldschmiede in Rostock vereinigte, dürften alle Beteiligten mit großer Befriedigung zurückblicken. Ein kleiner Kreis, unter ihnen unser 1. Verbandsvorsitzender Herr Fischer, Berlin, hatte sich schon am Sonnabend eingefunden und vereinigte sich im Konzertgarten von Mahn & Ollerichs Keller. Mit den Frühzügen trafen am Sonntag Morgen die übrigen Kollegen in Rostock ein, so daß die Versammlung um 10 Uhr mit 24 Teilnehmern eröffnet werden konnte. Herr Dierken, Rostock, begrüßte zunächst die Erschienenen im Namen der Rostocker Kollegen, worauf der Vorsitzende Herr Schmieth, Schwerin, im Namen des Vorstandes und der auswärtigen Kollegen dankte; er bewillkommnete sodann noch besonders Herrn Fischer, Berlin, und eröffnete die Versammlung. Aus dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß der Verein 32 Mitglieder zählt. Das Andenken des verstorbenen Kollegen Kerfack, Rostock, wurde durch Erheben von den Sitzen geehrt. Aus der reichen Tagesordnung ist ganz besonders erwähnenswert die Annahme der Besteck - Konvention. Daß dieser wichtige Punkt zur Annahme kam, ist ganz besonders dem energischen Eingreifen des Herrn Fischer, Berlin, zu danken, denn es hatte sich eine sehr erregte Debatte darüber entsponnen. Auch für die Feuerschutzkasse hatte Herr Fischer neue Freunde erworben, und es wurden einige Tausend Mark zum Garantiefond gezeichnet. Doch die Zeit eilte, und es erwies sich, daß trotz der eifrigen Beratungen die Tagesordnung nicht ganz erledigt werden konnte, und einige Punkte mußten zurückgestellt werden. Herr Schmieth wurde für weitere drei Jahre als 1. Vorsitzender wiedergewählt und zugleich auch als Delegierter für den nächsten Verbandstag bestimmt. Die nächste Hauptversammlung wird im nächsten Jahre in Schwerin stattfinden. Die Versammlung wurde um 1/2 Uhr geschlossen. Hierauf begab sich eine Deputation von acht Herren per Wagen nach dem Kirchhofe, um auf das Grab des verstorbenen Herrn Hofjuwelier Kerfack einen Kranz niederzulegen. Um 22 Uhr begann das Festessen, bei welchem Herr Schmieth in längerer Rede der Bedeutung des Tages gedachte und der allseitigen Freude Ausdruck verlieh, daß nun auch die mecklenburgischen Kollegen sich zu einem Verein zusammengetan hätten. Er schloß mit einem Hoch auf die beiden Großherzöge von Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz. Der nächste Tag wurde noch von mehreren Herren zu einem Ausflug nach Warnemünde benutzt. L. Schmieth, 1. Vorsitzender. R. Ratfisch, Schriftführer.

Rechtsrat, Rechtsschutz f. den Goldschmied.
Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Pekuniäre Nachteile infolge mangelhafter Einrichtung von
Geschäftsbüchern.

Der Inhaber eines Ladengeschäfts hatte gegen seine gewerbliche Steuerveranlagung Einspruch erhoben, doch war er auf erhaltene Aufforderung nicht imstande gewesen, irgendwelche Geschäftsbücher in eigentlichem Sinne, irgendwelche Abschlüsse oder Zusammenstellungen vorzulegen, aus denen sein Umsatz ersichtlich gewesen wäre. Nur

zwei Bücher wies er vor, in denen aber nichts weiter als von ihm bewirkte Warenablieferungen aufgezeichnet waren. Zwar behauptete er, er selber sei sehr wohl in der Lage, sich daraus zurecht zu finden, doch war er tatsächlich nicht imstande, der Behörde annähernd zutreffende Angaben über sein durchschnittliches Einkommen, seine Geschäftsunkosten sowie seine Materialbezüge zu machen.

Das sächsische Oberverwaltungsgericht, das über die Reklamation letztinstanzlich zu entscheiden hatte, hat den Einspruch des Kaufmanns gegen seine Veranlagung zurückgewiesen. Der Kläger meint zwar, so äußerte sich dieser Gerichtshof, er könne für seine Person sein Einkommen sehr wohl aus den von ihm vorgelegten Büchern feststellen. Einer solchen Behauptung müsse man indessen erhebliche Zweifel entgegensetzen, denn der Steuerpflichtige war nicht imstande, sein Einkommen genau zu berechnen, was aus den von ihm gebrauchten Wendungen „zirka“, „durchschnittlich" usw. sich ergibt.

Aber selbst wenn der Kläger sein Einkommen aus seinen Büchern berechnen könnte, würde er der ihm obliegenden Bescheinigungspflicht nur dann genügen, wenn die von ihm vorgelegten schriftlichen Unterlagen solche sind, daß aus ihnen die Steuerbebehörden das wirkliche Einkommen erkennen können. Das ist aber im vorliegenden Falle nicht möglich, infolgedessen mußte es auch bei der Abweisung der Reklamation sein Bewenden halten.

Wie schützt sich der Käufer eines Geschäfts vor der Haftung für die von dem früheren Inhaber eingegangenen Verbindlichkeiten. Nach § 25, Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs haftet der Unternehmer eines Geschäfts für alle darauf ruhenden Schulden, wenn er die frühere Firma fortführt. Eine abweichende Vereinbarung ist nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen oder von dem Erwerber oder dem Veräußerer den Gläubigern mitgeteilt wird. — In einem Falle, über den das Reichsgericht in letzter Instanz zu entscheiden hatte, waren die beiden Käufer einer Firma am Tage, nachdem die Uebernahme perfekt geworden war, beim zuständigen Amtsgericht erschienen, um diese Tatsache dort bekannt zu geben. Da jedoch der Vater des einen der beiden Käufer keine genügende Vollmacht vorzuweisen in der Lage war, konnte die Angelegenheit keine Erledigung finden und ruhte mehrere Monate. Inzwischen waren die neuen Inhaber aus einer Geschäftsschuld des alten Besitzers in Anspruch genommen worden, deren Bezahlung sie indessen unter dem Hinweis darauf ablehnten, sie hätten das Geschäft ohne Aktiva und Passiva übernommen. Die Gläubiger klagten, wurden indes mit ihren Ansprüchen in erster Instanz abgewiesen. Sie legten Berufung ein und erzielten die Verurteilung ihrer Gegner ihrem Antrage gemäß. Dieses Erkenntnis fochten die Beklagten durch Revision an, doch hat sich das Reichsgericht nicht veranlaßt gesehen, die Entscheidung der Vorinstanz aufzuheben. In jedem Falle - so heißt es in den Gründen muß daran festgehalten werden, daß die Eintragung und Bekanntmachung oder die Mitteilung an die Gläubiger unverzüglich der Uebernahme des Geschäfts folgen muß. Das ist im vorliegenden Falle nicht geschehen, auch ist eine Mitteilung an die Gläubiger in der Zwischenzeit nicht erfolgt. Ebensowenig ist ersichtlich, daß die Beklagten durch einen von ihnen nicht zu vertretenden Umstand gehindert waren, Eintragung oder Mitteilung in unmittelbarem Anschluß an die Geschäftsübernahme herbeizuführen; denn die Beklagten haben in keiner Weise dargelegt, daß sie nicht sofort nach der ersten erfolglosen Anmeldung die fehlende Vollmacht hätten beschaffen können. Selbst wenn dies aber unmöglich gewesen wäre, hätte ihnen doch noch immer der Weg einer Mitteilung an die Gläubiger offen gestanden. Aus diesen Gründen hat die Vorinstanz mit Recht angenommen, daß die Beklagten in die von den früheren Besitzern begründeten Geschäftsverbindlichkeiten eingetreten sind.

Erfüllungsort für Ladengeschäfte.

Nach § 269 des Bürgerl. Gesetzb. hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hat. In einem Prozeß hatte der auswärts wohnende Beklagte bei dem Kläger in dessen Laden ein Tafelservice gekauft. Da der Käufer die erforderliche Summe Geldes nicht bei sich hatte, so versprach er, sie noch an demselben Tage, und zwar noch ehe die Ware bei ihm eingetroffen sein könne, einzusenden. Da er dies indessen nicht tat, so reichte der andere Klage ein, und zwar an seinem, des Verkäufers, Wohnort. Der Käufer erhob den Einwand, das angerufene Gericht sei nicht zuständig zur Entscheidung über diese Angelegenheit, das sei einzig und allein das Gericht seines, des Käufers, Wohnsitzes, und diese Ansicht hat auch der Gerichtshof gebilligt. Der Verkäufer hatte eingewandt, es handle sich um ein sogenanntes „Ladengeschäft"; bei einem solchen sei es die Absicht der Käufer und Verkäufer, daß in dem Laden erfüllt werde. Indessen so meinte das Gericht - wenn auch der Verkäufer ursprünglich geglaubt haben mag, der Käufer sei in der Lage, sofort den Kaufpreis zahlen zu können, so hat er sich doch ohne weiteres damit einverstanden erklärt, daß der Schuldner, unter Wahrung der Vorschrift des § 270 des Bürgerl. Gesetzb., seine aus dem Kauf sich ergebenden übrigen Verpflichtungen an seinem Wohnort erfülle. Es liegt damit kein Geschäft Zug um Zug vor, sondern die

Sache ist so geartet, als ob es sich um ein Distanzgeschäft handelte, denn es kann für die Verpflichtungen des Käufers einen rechtlichen Unterschied nicht begründen, ob er bei der Besichtigung der Ware den Kauf sofort abschließt, oder ob er die Ware nach vorheriger Besichtigung erst von seinem Wohnorte aus brieflich bestellt.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäftseröffnungen. F. Sauernheimer, Hamburg, DittmerKölstr. 15, eröffnet im September, Dittmer-Kölstraße 8, ein Juwelier-, Goldund Silberwarengeschäft. - Gustav Pfeiffer in Posen, St. Martinstraße 52-53, eröffnet ebenda am 1. Juli ein Gold- und Silberwarengeschäft. - Karl Wittmann, Juwelier, hat zu Heidelberg, Akademiestr. 1, am 1. Juni ein Juwelen-, Gold-, Silber- und Uhrengeschäft eröffnet. In Würzburg, Domstr. 1 hat Georg Rottner ein Arbeitsgeschäft für Juwelen, Gold- und Silberwaren eröffnet.

Eintragungen ins Handelsregister. Firma Siegfried Silberstein, Juwelier, Berlin. Firma Gustav Knödler, Gmünd. Inhaber Gustav Knödler, Silberwarenfabrikant. Firma Carl Frey & Söhne, Gold- und Silberwarengeschäft zu Freiburg i. Schl. Juwelier Carl G. Frey ist in das Handelsgeschäft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Firma Otto Hintze, Goldwarenfabrik, Gmünd: Der Teilhaber Otto Hintze sen. ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Als neuer Teilhaber ist eingetreten: Karl Hintze, Techniker in Gmünd. Dem Josef Blassa, Techniker in Gmünd, wurde Prokura erteilt. Sackur's Galvanisches Institut, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist: Der Fortbetrieb des bisher von dem Gesellschafter Doktor Albert Grünbaum unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Sackur's Galvanisches Institut, Inhaber Dr. Albert Grünbaum", betriebenen Geschäfts und die Abschließung von Geschäften aller Art auf elektrochemischem, elektrometallurgischem und verwandten Gebieten. Am 1. Juni haben Emil Aichele, G. F. Deumer und Georg Haas die Firma Aichele & Co. zu Pforzheim übernommen und führen die Fabrik unter der Firma Metallwarenfabrik Pforzheim, vorm. Aichele & Co., G. m. b. H. weiter.

Geschäfts- und Firmenänderungen. A. Schwarz, Hamburg, verlegt sein Gold- und Silberwarengeschäft nach Billhörner Röhrendamm 171. Firma Emil Weidelich, Pforzheim, Bijouteriefabrik, ist in Fuchs & Weidelich geändert worden. Das Geschäft befindet sich Altstädter Kirchweg 12.

Löschungen im Handelsregister. Firma Ad. Schellenberg, Goldund Silberwaren, zu Wiesbaden.

Jubiläen und Ehrungen. Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg hat Herrn Goldarbeiter Walter Eberhardt in Baden-Baden, einem Sohn des kürzlich verstorbenen Herrn Ernst Eberhardt in Altenburg, den Titel Hofjuwelier verliehen. Die Landgräfin von Hessen ernannte Herrn Rudolf Seligmann in Firma Lasar Jos. Seligmann, Frankfurt a. M., zu ihrem Hofjuwelier. - Kommerzienrat Karl Thomaß, Hofjuwelier zu München, feierte am 30. Mai in voller körperlicher und geistiger Frische seinen 80. Geburtstag. Thomaß kam schon im Jahre 1838 als Goldschmiedslehrling von Memmingen nach Münchenund brachte es durch geschäftliche Umsicht und Klugheit zu großem Ansehen. Kommerziell und industriell war er vielfach als Aufsichtsrat großer Gesellschaften, namentlich der Würmsee-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, tätig. Von Ende der 60er Jahre ab gehörte er auch als Vertreter der liberalen Sache des Wahlkreises München 6 Jahre dem Landtage an, anßerdem wirkte er drei Jahre als Magistratsrat. Mit den Söhnen und Töchtern feierten eine Reihe von Enkeln und Urenkeln seinen Jubeltag. Dem Hoflieferanten Moritz Schlegelmilch, Goldwaren-Geschäft zu Arnstadt (Thür.), wurde die silberne Medaille für Verdienst um Kunst und Wissenschaft verliehen und genehmigt, dieselbe am blauen Bande zu tragen. Ein schönes Zeugnis von dem guten Einvernehmen, welches zwischen Prinzipal und Angestellten der Firma Gabriel Hermeling, Köln, herrscht, gab eine Feier, welche der Inhaber dieser Firma, Herr Hofgoldschmied Josef Kleefisch, am 4. Juni im Saale der Bürgergesellschaft veranstaltet hatte. Wiederum war es ein 25jähriges Jubiläum, welches die Firma feiern konnte, und galt das Fest diesmal dem Modelleur und Ziseleur Herrn Fritz Gebhardt. Nach Überreichung sinniger Geschenke wechselten passende Reden mit musikalischen und humoristischen Vorträgen ab, und der Verlauf des Abends bewies zur Genüge, daß die Teilnehmer es wohl verstehen, die Kunst nicht allein im Atelier, sondern auch im geselligen Kreise zu pflegen und sich zu Nutze zu machen.

Todesfälle. Herr Silberwarenfabrikant Bruno Sachse, Görlitz, hat nach schwerer Krankheit im 64. Lebensjahre die Augen zum letzten Schlafe geschlossen. Noch vor Wochen frisch und gesund, befiel den immer Rüstigen eine tückische Krankheit, die seinem Leben und Wirken ein viel zu frühes Ende bereitete. Sachse zeigte stets ein reges Interesse für unsere Bestrebungen und ist stets ein eifriges Mitglied der Görlitzer Vereinigung gewesen. Frei, offen und ehrlich hat er jederzeit seine Überzeugung zum Ausdruck gebracht und nachhaltig vertreten. Mit ihm hat ein treues deutsches Herz aufgehört zu schlagen. Möge nach einem arbeitsreichen Leben ihm die

Ruhe wohltun. Ende verflossenen Monats wurde Herr Wilhelm Jourdan senior, Pforheim, zur ewigen Ruhe bestattet, welcher insofern zu den seltenen Ausnahmen in der Bijouterie - Industrie zählte, als er bis in sein 70. Lebensjahr imstande war, als Graveur seinen Beruf auszuüben. Nur acht Tage bettlägerig, wurde er von einer Lungenentzündung hinweggerafft. Er ruhe in Frieden! Der Verstorbene war der Vater des früheren Teilhabers der Firma Kollmar und Jourdan.

Diverses. Die altrenommierte Juwelierfirma J. Dux, Hannover, hat sich in dem Bühringschen Hause, Georgstraße 24, nach den Entwürfen des Architekten Lorenz einen neuen Laden einrichten lassen, der zu den elegantesten der Stadt zählt und schon durch seine vornehme und gediegene Schaufenster-Einrichtung vorteilhaft in die Erscheinung tritt, die in einer an der Hausfront etwas hervortretenden Umrahmung aus Kupfer besteht.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Wien. Am 5. Juni wurde in das Geschäftslokal des Goldwarenhändlers Nowak in der Stadtgutgasse eingebrochen und Waren im Werte von 12000 Kronen gestohlen. Die Nachforschungen nach den Einbrechern sind eingeleitet.

Bei dem Juwelier Herrn Fritz Rohloff in Königsberg i. Pr. hatte ein 15 jähriger Laufbursche binnen neun Monaten nach und nach Goldund Silbersachen im Werte von etwa 1000 Mk. entwendet, ohne daß der Bestohlene aufallenderweise seinen Verlust bemerkte. Als schließlich ein silberner wertvoller Leuchter verschwand, wurde ein Kriminalschutzmann davon in Kenntnis gesetzt, dem es nach kurzer Zeit gelang, den Dieb in der Person des Laufburschen zu ermitteln. Der Junge, vor Gericht gezogen, erhielt wegen Diebstahls ein Jahr Gefängnis.

Frau Oberingenieur Minna Mertens zu Charlottenburg, wandte sich im August v. J. an eine Goldwarenhandlung in Trier mit dem Ersuchen, ihr eine Mustersendung Brillantringe zu schicken, da sie einen solchen zu einem Geschenk haben wollte, sie erhielt infolgedessen 7 Brillantringe. In ähnlicher Weise ließ sie sich von andern Firmen Auswahlsendungen kommen, die sie ebensowenig wie die Ringe zurücksandte. Frau Mertens stand nun wegen Unterschlagung vor der I. Strafkammer des Landgerichts II zu Berlin. Der Gerichtshof hielt nicht Unterschlagung sondern Betrug für vorliegend und verurteilte Frau M. zu 4 Wochen Gefängnis.

In einer Nacht wurde kürzlich im Geschäft des Juweliers Emil Schichte am Fischmarkt Nr. 3 zu Graz eingebrochen und Juwelen im Werte von 17000 Kronen gestohlen. Als Schichte um 7 Uhr früh die vom Hofraume aus in das Geschäft führende Türe öffnen wollte, bemerkte er zu seinem Entsetzen, daß dieselbe aus den Angeln gehoben worden war, er machte sofort Licht, und es bot sich ihm ein Bild arger Verwüstung. Sämtliche Läden und Kasten waren erbrochen, und deren Inhalt lag zum größten Teile zerstreut am Boden. Viele der Silbergegenstände waren von den Dieben zerbrochen worden. Von den Tätern fehlt jede Spur.

Kottbus. Der Goldarbeiter und Uhrmacher W. Jahnke ist von einem bei ihm eingetretenen Volontär Geelhaar aus Heinsberg bei Dresden um Ringe, Ketten, Armbänder usw. im Werte von 800 Mark bestohlen worden. Bei dem Versuche, die Sachen zu verkaufen, wurde der junge Mann festgehalten.

Bei dem Juwelier Heinrich Kornblüh in Wien Kaiser Josefstr. 34 ist ein aufsehenerregender Einbruch verübt worden. Unbekannte Gauner sind von der Nachbarwohnung nach Durchbrechen der Mauer in das Geschäftslokal Kornblüh gedrungen und haben Gold- und Silberwaren im Werte von 1600 K. gestohlen. Das Sicherheitsbureau ermittelte nun durch langwierige Nachforschungen, daß ein schon vorbestrafter Schuhmachergehilfe der Täter ist. Auf Veranlassung des Sicherheitsbureaus wurde dieser verhaftet.

Auf schwachen Füßen stand die Anklage wegen Wuchers gegen den Agenten Henry Schachtel aus Wilhelmsdorf und gegen den Juwelier August Drücker aus Charlottenburg am Landgericht II zu Berlin. Im Sommer 1892 wollte die Ehefrau des Rittmeisters v. G. zu Verwandten reisen. Es war ihr unangenehm, daß sie dort ihren Brillantschmuck, den sie vor längerer Zeit versetzt hatte, nicht vorzeigen konnte. Der Rittmeister wußte Rat. Er wandte sich an den Angeklagten Schachtel, der ihm von den Rennplätzen her bekannt war. Dieser wies ihn an den Mitangeklagten Drücker, der ihm andre Brillanten verschaffen würde. Drücker lieferte nun dem Rittmeister Brillanten, aus denen nach Angabe des Bestellers Ohrringe, Brosche und Armband angefertigt wurden. Der Preis betrug 7500 Mk., wofür vier Wechsel ausgestellt wurden. Außerdem zedierte der Rittmeister zur weitern Sicherstellung Drückers diesem einen Teil einer großen Erbschaft, der dem Rittmeister in Kürze zufallen mußte. In diesem Geschäft erblickte die Anklagebehörde ein wucherisches Mißverhältnis. Der Gerichtshof war mit dem Staatsanwalte der Ansicht, daß weder eine Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns noch ein Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorlag. Beide Angeklagte wurden freigesprochen.

Aus der deutschen Kolonialabteilung der Weltausstellung in St. Louis wurden Juwelen im Werte von 1000 Dollars gestohlen.

Der deutsche Ausstellungskommissar setzte eine Belohnung für die Wiederherbeischaffung der gestohlenen Juwelen oder die Festnahme der Diebe aus.

Bei dem Hofjuwelier Andersen in Stockholm wurden bei einem Einbruche Schmucksachen im Werte von 100 000 Kronen gestohlen.

In Karlsbad traf dieser Tage eine Londoner Dame, Mrs. Heygton, zum Kurgebrauche ein. Als sie im Hotel, wo sie Wohnung genommen, den Reisekoffer öffnete, machte sie die unangenehme Entdeckung, daß ihr gesamter Schmuck im Werte von 650 Pfund Sterling (13000 Mk.) unterwegs aus dem Koffer gestohlen worden war. Von dem Diebe fehlt jede Spur.

Geschäftliche Mitteilungen.

Für den Bedarf an Schaufenster-Gestellen, Ladeneinrichtungsgegenständen, Konfektionsbüsten, wachsplastischen Erzeugnissen, Schaukästen, Firmenschildern, Rouleaux usw. hat die Firma Auras & Wilke, Berlin W. 8, Kronen-Straße 31, einen neuen Katalog herausgebracht. Dieses 175 Seiten starke Buch enthält fast 2000 Abbildungen von praktisch ausgeprobten Artikeln, die für jeden Geschäftsmann, ganz gleich welcher Branche, von Wert sind. Der Katalog wird, wie uns die Firma Auras & Wilke mitteilt, kostenlos an jeden Interessenten versandt, und wir wollen hierauf unsere geschätzten Leser besonders aufmerksam machen.

Die Firma Eugen Keller & Otto Edelmam, Pforzheim, Anstalt für Photokeramik, Emaillieren und Emaillmalerei fertigt, wie auch aus dem Inserat in dieser Nummer zu ersehen ist, echte eingebrannte und auch die billigeren Semiemaillebilder an, und zwar nach jeder Photoghraphie in Phototon und in Kolorit auf allen Gebrauchs- und Luxusgegenständen wie: Broschen, Anhängern, Nadeln, Bracelletes, Manschettenknöpfen, Zigarrenetuis, Serviettenringen, Bonbonnièren, Gürtelschließen, Ringen, Medaillons, Schwedenhülsen etc. Die Firma teilt mit, daß sie in der Lage ist, die Kundschaft rasch und billigst zu bedienen, da Pforzheim einer der Hauptplätze für Bijouterie ist. Ganz besonders eignet sich die Semiemaille für Massenartikel wie Ansichtssachen von Badeplätzen etc.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Fragen:

Frage 81. Wer liefert automatische Maschinen zur Herstellung einfacher endloser Ketten in unecht mit kleinen, ovalen Ösen ?

G. W. O. Frage 82. Wer kann mir die jetzige Adresse des Juwelenhändlers M. Cohen mitteilen? Derselbe ist ca. 30-35 Jahre alt und war noch voriges Jahr in Hamburg ansässig. Sollte derselbe diese Frage lesen oder etwas davon hören, so ersuche ich ihn, sich in seinem eigenen Interesse zu melden. Hermann Reper, Hannover. Frage 83. Wer liefert Formsand für feinsten Silberguß? F. G. in G. Frage 84. Welcher Fabrikant liefert größere Quanten BijouterieKartons, eine Seite Glanz, für Deutsch und Export, zu billigsten Preisen, in ganzen Bogen. Offerten erbitten an die Expedition dieses Blattes. W. in A. Frage 85. Welche Firma liefert Bierseidel (Glas) mit eingeätzten Studentenwappen, mit Zinndeckel versehen, auf dem das Wappen emailliert angebracht ist. Es handelt sich um möglichst billige Gläser. J. M. in A. Frage 86. Wer liefert Ringe in Weißmetall (Unecht), oxydiert mit Totenköpfen und im Jugendgenre? J. K. in P. Frage 87. Wer liefert Papierringmaße nebst den dazu gehörigen Stöcken, konisch verlaufend? A. K. in G.

Frage 88. Wer liefert schwache Perlmutter-Platten? J. K. in G.

Antworten:

Zu Frage 62. Die Württemb. Metallwarenfabrik Geislingen-St. fertigt alle Sorten versilberter Etuis und dürfte Ihnen die gewünschten Artikel gerne liefern.

Zu Frage 72. Die Fabriken Gebr. Kirbach, Marbach-Leubsdorf i. S. und T. H. Mackensen, Berlin S. W. Ritterstraße 47, dürften Holzservierbretter für Silberwaren gerne liefern.

Zu Frage 76. Die schon vergoldeten und polierten Gegenstände werden in folgendem galv. Bade gefärbt: Dem Gelbvergoldungsbad wird solange und vorsichtig eine Kupfercyanlösung zugegeben, bis eine eingehängte Probe die gewünschte Farbe zeigt. Alsdann wird die Ware an dem positiven Draht eingehängt und rasch vergoldet. Zu Frage 77. Die Waren sind mit Regenwasser, welchem etwas Salmiakgeist zugegeben ist, auszuwaschen; in einigen Fällen kann auch Salmiakgeist, mit der Hälfte Wasser verdünnt, verwendet werden. Zum Trocknen sind Sägespäne zu gebrauchen.

Zu Frage 80. Feine Silber-Similibijouterie liefern M. Händle, Pforzheim und Oskar Barbagg, Wien, Wollzeile 11. Letztere Firma gibt auch gern illustrierten Preiskurant ab.

Patente etc.

Patent-Anmeldungen. 44a. E. 9280. Verschluss für Armbänder u. dgl. Christian Ecker jr., Pforzheim. 19. 6. 03.

44 a. H. 32039. Karabinerhaken; Zus. z. Pat. 131671. Eduard Hahn, Oberstein a. d. Nahe. 23. 12. 03.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 224 114. Krawatte, deren Bandenden durch ein elastisches Band verbunden sind. Carl Engelmann, Allstedt, S.-W. 16. 3. 04. E. 6980.

44 a. 224 141. Sicherheitsnadel mit Schmuckaufsatz, dessen Befestigungsöse zur Aufnahme der Nadel derart ausgestanzt ist, daß dieselbe mit dem Aufsatz bezw. dessen Platte ein Stück bildet. Fa. Ludwig Eẞlinger, Pforzheim. 2. 4. 04. E. 7049.

44 a. 224 209. Anhänger mit Rahmen zur Aufnahme einer Photographie oder eines Spiegels mit zwei Elfenbeinplatten als Notizblock und einem an der Seite angebrachten Bleistift. Carl Ott, Pforzheim. 14. 3. 04. O. 2953.

44 a. 224 516. Aus Doublérohr bestehender Fingerring. Fr. Kammerer, Pforzheim. 21. 9. 03. K. 19 940.

Fa.

44 b. 224 220. Zündholzschachtelbehälter, bestehend aus einer Anzahl nebeneinander angeordneter, durch Scheidewände gebildeter Fächer für die einzelnen Schachteln. Michael Schuler, München, Tal 48. 21. 3. 04. Sch. 18 272.

44 a. 224760. Ohrring mit Befestigungsvorrichtung ohne Durchlochung des Ohrläppchens. G. H. Wanner, Pforzheim. 16. 4. 04. W. 16334.

44 a. 224813. Als Lederimitation dienender Zelluloidüberzug für Schnallen aller Art. Hugo Aufrichtig, Berlin, Hoher Steinweg 15. 21. 3. 04. A. 7126.

44 a. 224826. Hebelschnalle zur Festlegung der Mantelfalte an Militärmänteln, bestehend aus zwei gegeneinander verschiebbaren Plattfedern und einem Klemmbügel. Wilhelm Schmidt, Straßburg i. E., Manteuffelstraße 8. 30. 3. 04. Sch. 18349. Fritz

44 a.

224859. Manschettenknopf mit Manschettenhalter. Junker, Berlin, Urbanstraße 117. 19. 4. 04. J. 5051.

44 a. 224926. Knopf mit abnehmbarer Platte und mit zwischen dem festen und abnehmbaren Teil angeordneter Feder. August Nolte, Breslau, Kronprinzenstraße. 46. 12. 3. 04. N. 4793.

44 a. 225089. Photographiemedaillon mit unsichtbarem Verschluß. Fa. J. Emrich, Pforzheim. 30. 3. 04. E. 7021.

44 a. 225 090. Schmuckhutadel mit auslösbarem Stiel zwecks Verwendung des Kopfes als Anhänger. Fa. J. Emrich, Pforzheim. 30. 3. 04. E. 7023.

44 a. 215101. Knopf mit Uförmiger Drahtöse. Deutsche PatentIndustrie-Gesellschaft m. b. H. Berlin. 13. 4. 04. D. 8746.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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In Deutschland, jedes Vierteljahr M. 1.-. In Oesterreich, jedes Vierteljahr
Kr. 1.25. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 5.-. Einzelnummern M. -.30.
Wöchentlicher Arbeits-Nachweis allein M. -.10.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis:

In Deutschland, fürs ganze Jahr M. 2.-. In Oesterreich, fürs ganze Jahr
Kr. 2.50. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 2.50. Einzelnummern M. -.10.

Die 4-gespaltene Nonpareille-Zeile.

Die 4-gespaltene Petit-Zeile im Wöchentlichen Arbeits-Nachweis Stellen-Gesuche, die viergespaltene Petit-Zeile

Beilagen:

Berechnung erfolgt nach Übereinkommen, Probe - Exemplare erwünscht.
Schluss der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis in Leipzig: Mittwoch Vormittag,
für große Anzeigen: Dienstag Vormittag. In Pforzheim: Montag Abend.

Hierzu eine Beilage: Wöchentlicher Arbeitsnachweis No. 25.

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Es mochte in der neunten Morgenstunde eines regnerischen Oktobertages sein, als ein schlicht gekleideter Herr mit glattrasiertem Gesicht den Laden des Juweliers Richard in der Residenzstadt X. betrat und sich dem Geschäftsinhaber als Kriminalbeamter vorstellte, indem er den Rock zurückschlug und auf das darunter verborgene Metallschildchen deutete.

"

Wir sind einem Juwelendiebe auf der Spur," sagte er ohne Umschweife, der sich bisher durch seine Schlauheit den Nachstellungen der Polizei zu entziehen wußte. Unsern Informationen zufolge hat der Gauner Ihnen heute einen Besuch zugedacht, Herr Reinhardt, und ich hoffe, es soll uns gelingen, den sauberen Vogel hier abzufassen. Behandeln Sie mich, bitte, als Käufer, damit ich hier länger verweilen kann und so Gelegenheit finde, die Eintretenden unauffällig zu beobachten."

„Gern, Herr Kommissar," entgegnete der Juwelier und legte dem Beamten einen Kasten mit Ringen vor, in deren angelegentliche Betrachtung sich der Pseudo-Käufer sogleich vertiefte.

„Haben Sie noch jemand zur Hand," flüsterte er, während er einen entzückenden Brillantring herausnahm und probeweise über den kleinen Finger streifte.

„Ja, einen Graveur, der im Hinterzimmer sitzt," lautete die Antwort.

Bitte, rufen Sie ihn herein, damit ich ihm noch einige Instruktionen erteilen kann," meinte der Beamte, „denn wir haben es mit einem abgefeimten Verbrecher zu tun, und die Verhaftung dürfte nicht so einfach von statten gehen."

Reinhardt nickte und rief seinen Gehilfen in den Laden. Der Kommissar gab sich zu erkennen, teilte ihm alles Nähere mit und sagte alsdann: „Ich werde Sie, sobald ich meiner Sache sicher bin, wegen einer in einem dieser Ringe anzubringenden Inschrift befragen. Begeben Sie sich dann, als ob Sie es der besseren Beleuchtung wegen täten, mit dem Ring an die Tür und verlassen Sie Ihren Posten nicht eher, als bis ich den Mann dingfest gemacht habe."

Insertionspreis

für die viergespaltene Petit-Zeile oder deren Raum 20 Pf. Stellesuchende zahlen 15 Pt.

LEIPZIG, 17. Juni 1904

Er hatte kaum ausgesprochen, als die Türglocke ging und ein elegant gekleideter Herr, dessen bleiches Antlitz ein dunkler Vollbart umrahmte, in den Laden trat.

"

Wollen Sie mir, bitte, einige Brillantbroschen vorlegen!" sagte er nachlässig, indem er den Zylinder auf die Ladentafel stellte und die hellen Glacées von den wohlgepflegten Händen zog.

Der Juwelier beeilte sich, dem Verlangen des vornehmen Fremden nachzukommen, umsomehr als sich der Kommissar, scheinbar unbekümmert um den Eingetretenen, an den irisierenden Opalen eines fein gearbeiteten Damenringes ergötzte.

Bald waren eine Anzahl Broschen vor dem aristokratischen Kunden ausgebreitet, aber der Geschmack desselben schien ein ziemlich verwöhnter, denn bei dieser tadelte er die Form oder den Schliff der Steine, bei jener wieder die Fassung, kurz, keines der vorgelegten Schmuckstücke fand seinen Beifall.

Reinhardt wendete sich, einen Seufzer der Verzweiflung über den anspruchsvollen Käufer unterdrückend, um, und entnahm einem kleinen Schränkchen noch zwei Broschen, mit denen er den Wünschen des Fremden zu entsprechen hoffte. Aber, wie erschrak er, als er wieder an die Ladentafel trat und hier statt der dreizehn Broschen, die er vorgelegt hatte, nur noch deren elf liegen sah.

Schon wollte er den Mund zu einer Frage öffnen, da schallte plötzlich die sonore Stimme des Kommissars durch den Raum: „Sagen Sie mal, Herr Reinhardt, könnten Sie mir wohl in diesen Ring die Worte: „Gedenke mein" eingravieren lassen?" Der Juwelier, der leichenblaß geworden war, zuckte zusammen. Also doch!

„Ich will einmal meinen Graveur fragen," meinte er dann und tauschte einen vielsagenden Blick mit dem Beamten. „Herr Wenzler!"

Der Gerufene kam aus dem Nebenzimmer herüber und trat, nachdem ihm der Kommissar die Frage wegen der anzubringenden Inschrift in gleichmütigstem Tone vorgelegt hatte, mit dem Ringe an die Tür, diese mit seiner kräftigen Gestalt deckend.

Der Wöchentliche Arbeits-Nachweis der Deutschen Goldschmiede-Zeitung liegt in allen massgebenden Geschäften auf.

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