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Gesetz, welches das Journal verlangt, ist also bereits vorhanden, und es liegt lediglich an den Organen, welche über die Erfüllung des Gesetzes zu wachen haben, daß jener Bestimmung auch in bezug auf die Feuervergoldung Achtung verschafft wird. Das Journal mag ja den verschiedenen Gewerbe-Inspektionen diejenigen

Firmen namhaft machen, die sich an der Gesundheit ihrer Arbeiter versündigen; dann kann es auch mit dem Brustton der Überzeugung, etwas für das Goldschmiedegewerbe getan zu haben, ausrufen: „Ich habe das Meinige getan, Tun Sie das Ihrige."

Elektrolytische und Feuervergoldung.

Über diese zweierlei Arten wurde in unsern beiden Fachblättern nun zur Genüge geschrieben. Ich selbst bin ein absoluter Freund des Alten, doch verschließe ich mich auch dem Neuen nicht. Infolgedessen ohne Vorurteil für beide Vergoldungsmethoden und infolge

Wege vergolden bez. versilbern. Eine Firma allein schlägt im Jahre an 10000 kg Feinsilber nieder. Welchem Kollegen ist auch nicht bekannt, wie diese Platten, Schüsseln und Bestecke in den Hotels Jahrzehntelang benützt werden. Man findet an diesen Geräten keine

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des Umstandes, daß ich für eine Diözese kirchliche Gefäße im Feuer, für andere auf elektrolytischem Wege vergolden muß, sammelte ich viele Erfahrungen, umsomehr als ich mir auch alle modernen Einrichtungen anschaffte und fort und fort verbesserte. Ich kam zur festen Überzeugung, daß, wie zurzeit in meiner Werkstatt gearbeitet wird, das elektrolytische Verfahren in jeder Beziehung, sei es in Dauerhaftigkeit, Solidität wie Gefahrlosigkeit für die Gehilfen, den Vorzug vor der Feuervergoldung verdient. Wenn ich nun aber alle Abhandlungen, welche in den beiden Fachzeitschriften gedruckt wurden, zusammenfasse, so trifft auf hundert Verteidiger der elektrolytischen Vergoldung kaum Dtz. für die Feuervergoldung. Und was konnten die letzteren in den langatmigsten Artikeln bringen? höchstens eine Reiberei über eine einzelne Schnupftabakdose, dagegen schrieb keiner über die seit über 60 Jahren im Gebrauch befindlichen Tafelgeräte, Bestecke und Löffel der Weltfirmen Christofle, der Berndorfer- und Württembergischen Metallwarenfabrik usw., welche alle nur auf elektrolytischem

aufgestandenen Stellen usw. Warum brachten es diese Firmen, wie auch alle unsere großen Silberwarenfabriken in Heilbronn, Hemelingen, Bremen usw., mit ihren silbernen und nur elektrolytisch vergoldeten Arbeiten fertig, daß ihre Niederschläge auf der ganzen Welt den denkbar besten Ruf genießen? Weil sie eben modern eingerichtet sind, immer verbesserten und den Willen haben, gut zu arbeiten. Sicher blieb fest stehen,

1. daß bei der Feuervergoldung durch das verdampfende Quecksilber jeder Gegenstand angegriffen und beschädigt wird, was bei der elektrolytischen Vergoldung nicht der Fall ist,

2. daß die Feuervergoldung für gravierte, ziselierte und FiligranGegenstände doch von niemandem der elektrolytischen Vergoldung vorgezogen wird,

3. daß die Feuervergoldung keine Feingoldschicht erzeugt, was bei der elektrolytischen Vergoldung der Fall ist,

4. daß die Feuervergoldung sich nicht gleichmäßig verteilt, und bei ziselierten Gegenständen die tiefen Stellen besser, die erhabenen leichter vergoldet sind, während bei der elektrolytischen Vergoldung gleichmäßige Verteilung bewirkt wird,

5. daß bei Wiedervergoldung das alte Gold der Feuervergoldung abgeschabt werden muß, und so der Gegenstand in seinem Gewichte leichter gemacht, feine Gravierungen usw. beschädigt werden, was bei der elektrolytischen Vergoldung wieder nicht der Fall ist, 6. daß eben doch die Quecksilberdämpfe hundert Mal gefährlicher sind als die des Cyankaliums. (Dieser Ansicht möchten wir nicht beipflichten. Die Redaktion.)

Ich glaube, den Sieg hat die elektrolytische Vergoldung errungen, und sollte auch kein Verbot der Feuervergoldung zustande kommen, so werden die Beteiligten doch ihre Vorsichtsmaßregeln verschärfen. Wenn die Firma Kollmar und Jourdan ihre Ketten noch im Feuer vergoldet und diese rationeller herstellt und die besten sanitären Einrichtungen für die Gesundheit der Arbeiter hat, so mag dieses für deren großen Fabrikbetrieb angehen; jene Firma sagt aber wörtlich: „In kleinen Werkstätten, wo nur ab und zu feuervergoldet wird, muß die Feuervergoldung schädlich werden." Und bis sich

kleine Werkstätten derartige kostspielige Einrichtungen anschaffen, erhalten sie doch billiger Elemente und jedenfalls auch eine kleine Dynamomaschine, was sie übrigens zum Färben der im Feuer vergoldeten Gegenstände so wie so haben müssen; denn die reine Feuervergoldung von einstens, Färbung mit Glühwachs, dürfte kaum mehr hergestellt werden, wenigstens sagte dieses keiner der Herren Kollegen. Unser rühriger Verband wird jedenfalls die ganze Angelegenheit mit Interesse verfolgt und sich sein eigenes Urteil gebildet haben; darüber wird uns ja die nächste Zeit aufklären. Jedenfalls würde sich derselbe den Dank fast aller Goldschmiede schon allein dadurch erwerben, wenn von so maßgebender Seite Formulare mit Aufklärung über diese Frage gedruckt würden und für Interessenten käuflich zur Verteilung zu haben wären und auch an größere Tagesblätter zum Abdruck gegeben würden; denn das ist richtig, daß das kaufende Publikum heute noch eine möglichst leicht oder nur zum Schein ausgeführte Feuervergoldung für besser und wertvoller hält als die solideste elektrolytische Vergoldung und keine Ahnung von der Gefährlichkeit des Quecksilbers für die Arbeiter hat; denn sonst würde es vielfach auf die Feuervergoldung verzichten. L. S.

II.

Vorstehenden Artikel habe ich mit Interesse gelesen und bemerke dazu, daß ich mit dem Schreiber nicht in allen Punkten einer Ansicht bin. Er läßt sich eigentlich nur darüber aus, was ich bereits in einem früheren Artikel geschrieben hatte, und ich bitte den Leser freundlichst, die Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 15 vom 8. April zur Hand zu nehmen. Ich halte es für ein nutzloses Beginnen, bei dem Mangel an statistischem Material von 100 Gegnern und / Dutzend Verteidiger der Feuervergoldung zu sprechen.

Ich habe mich nur an den Auseinandersetzungen beteiligt, um darzutun, daß Feuervergoldung durch elektrolytische, was WiderstandsEtwas fähigkeit gegen Oxydation betrifft, nicht zu ersetzen ist. über die Arbeiten von Christofle usw. zu schreiben, gehört hier nicht hin, denn es ist lang und breit besprochen, daß die elektrolytische Vergoldung ebenso stark wie Feuervergoldung herzustellen ist. Um die Stärke des Niederschlags handelt es sich nicht, sondern nur darum, ob die elektrolytische Vergoldung in allen Teilen Feuervergoldung ersetzen kann oder nicht, und ob die Gefahren so groß und die Anwendung der Feuervergoldung heute noch so stark verbreitet ist, daß die Schäden in solchem Umfange, wie man von anderer Seite glauben machen will, vorhanden sind, und hierdurch ein Verbot und damit manche Unannehmlichkeiten, die durch das Verbot entstehen, gerechtfertigt sind. Wenn man aber die sachlichen und fachgemäßen Auseinandersetzungen durch den Vergleich mit einer alten Schnupftabakdose ins lächerliche zu ziehen versucht, darf der Betreffende sich nicht wundern, wenn dementsprechend geantwortet wird.

Auf die Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 6, die Herr L. als sicher festgestellt angibt, ist folgendes zu antworten.

1. Angegriffen und beschädigt werden Gegenstände durch die Feuervergoldung nur dann, wenn der Ausführende die Sache nicht versteht und mit der Arbeit nicht vertraut ist. Früher gab es Stümper so gut wie heute, wodurch wir auch hier und da alte Arbeiten finden, die schlecht vergoldet sind und gelitten haben. Ebenso finden wir aber auch heute elektrolytisch vergoldete Arbeiten, die durch zu langes Verweilen im Bad besonders bei Verwendung falscher Stromstärken beschädigt sind. Solche Störungen erkennt man in der Regel nicht sofort.

2. Für unsere heutigen Arbeiten genügt die elektrolytische Vergoldung in den meisten Fällen. Ausnahmen kommen aber vor,

z. B. beim Vergolden von Kirchturmkugeln, bei Ergänzungen alter Arbeiten von großem kunsthistorischen Werte, wo die Ergänzungen mit den alten gut im Feuer vergoldeten Stücken verbunden werden sollen. Dann wird es nötig sein, daß diese Teile, um das Ganze nicht zu stören, im Feuer vergoldet werden, bei Verwendung einer anderen Vergoldung zeigen sich Unterschiede schon nach einigen Jahren.

3. Daß Feuervergoldung keine Feingoldschicht erzeugen soll, ist mehr wie interessant. Wie kommt es dann, daß starke elektrolytische Vergoldung braun bis schwarz gefärbt werden kann, ein im Feuer vergoldetes Stück Kupfer aber nicht oxydiert, selbst wenn es Jahrhunderte lang in der Erde gelegen hat.

4. In diesem Punkte sind sich alle, die etwas von Vergoldung verstehen, einig.

5. Ist die Feuervergoldung gut und nur abgenutzt, kann diese ebenso gut wie elektrolytische Vergoldung neu vergoldet werden, ohne daß die Feuervergoldung abgeschabt zu werden braucht. Ist jene nicht gut, so muß sie ebenfalls entfernt werden bevor das Stück neu vergoldet wird.

6. Die Quecksilberdämpfe sind nur dann gefährlich, wenn der Arbeiter die nötigen Vorsichtsmaßregeln außer acht läßt. Unter solchen Umständen ist aber das Arbeiten mit Cyankalium ebenso gefährlich. Was Dauerhaftigkeit, Widerstandsfähigkeit gegen Oxydation anbelangt, steht die Feuervergoldung oben an und hat sich im Laufe der Jahrhunderte bewährt. Unser heutiges Verfahren wird sich, was diese beiden Punkte angeht, wie ja deutlich an den schon gemachten Arbeiten zu sehen ist, nicht in dieser Weise bewähren.

Die elektrolytische Vergoldung trug den Sieg über die Feuervergoldung nur dadurch davon (wenn wir die allgemeine Verbreitung der elektrolytischen Vergoldung Sieg über die Feuervergoldung nennen wollen) weil diese bequemer, billiger und schneller auszuführen ist sie bedeutet einen technischen Fortschritt.

Deshalb gerade, weil die elektrolytische Vergoldung überall Eingang gefunden hat und das Häuflein derer, die die Feuervergoldung noch ausführen, sehr, sehr klein wurde, ist die Feuervergoldung eine bereits sterbende Sache, und dieserhalb ein gesetzliches Verbot zu verlangen, zeugt davon, daß einzelne Fachgenossen Gespenster sehen, wo keine sind oder aber auch, wie so viele andere das krankhafte Bedürfnis haben, die Menschheit mit zweifelhaften Gesetzen zu beglücken.

Geistig unreife Menschen sind je unreifer, desto fanatischer. Natürlich, wer geistig durchgearbeitet ist, kann kein Fanatiker sein; dazu gehört immer eine gewisse Beschränktheit. Bismarck.

Ermittelung des Kosten- und des Verkaufspreises der Waren.

Nach einem Aufsatz des Gewerbelehrers H. Mutz, Pforzheim, in der „Badischen Gewerbe-Zeitung"
für die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung" bearbeitet von Carl Faas, Pforzheim.

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einer gewissen Zeit abgeschrieben werden. Die Abnützung der einzelnen Teile erfolgt aber in sehr ungleichmäßigem Grade. Wollte man deshalb ganz genau rechnen, so müßte man von jedem einzelnen Stück, einen der mutmaßlichen Zeitdauer desselben entsprechenden Teilbetrag von dessen Wert hier einsetzen. Das wäre einesteils sehr zeitraubend und wäre andernteils nicht zuverlässig, weil die Dauer meist nur schätzungsweise ermittelt werden könnte und überdies sehr davon abhängig ist, wie das einzelne Stück vom Personal behandelt wird oder sonstigen Zufälligkeiten ausgesetzt ist. Die Geschäftseinrichtung soll möglichst schnell abgeschrieben werden und sollte in den Büchern nur zu dem Wert verzeichnet stehen, der bei einem etwaigen Verkauf dafür erlöst werden kann. rechnet im Allgemeinen für Abnützung einen durchschnittlichen Satz von 8-10% vom ursprünglichen Wert der gesamten Geschäftseinrichtung und ist alsdann durch dieses Verfahren in 10-12 Jahren die Einrichtung ganz abgeschrieben. Sie steht dann mit Null im

Man

angesehen werden, der im gegebenen Fall zur Erneuerung der Geschäftseinrichtung verwendet werden soll.

3. Zu den Unkosten kommen auch die Reparaturkosten, die wir zur Instandhaltung unserer Einrichtung aufbringen. 4. Lokalmiete.

5. Versicherungen. Die Beträge, die jährlich als Krankenkassen-, Unfallversicherung, Invaliditäts- und Altersversicherung, Feuerversicherung, Haftpflicht und Transportversicherungen aus der Geschäftskasse bezahlt werden müssen, gehören zu den Unkosten.

6. Steuern uud Umlagen die das Geschäft betreffen, nicht jedoch solche, die der Geschäftsinhaber von seinem Einkommen zu bezahlen hat. Diese muß er wie jeder andere, der kein Geschäft hat, vom Verdienst bezahlen.

7. Aufsicht und Verwaltung.

Der kleinere Geschäftsinhaber muß in der Werkstatt selbst mitarbeiten und verdient dabei seinen Lohn wie der Arbeiter auch.

Er muß aber auch den Verkäufer machen, Bücher führen, Einkäufe machen, seinen Gehilfen Arbeit zuweisen, dieselben anleiten und beaufsichtigen, Reisende empfangen etc. etc. Während der hierzu nötigen Zeit ist es ihm aber unmöglich, durch Anfertigung eines Arbeitsstückes etwas zu erwerben. Er muß sich deshalb dadurch bezahlt machen, daß er einen seinem Zeitaufwand entsprechenden Betrag bei der jährlichen Zusammenstellung der Geschäftsunkosten einstellt. Wird das Geschäft größer, so kann der Inhaber vielleicht gar nicht mehr in der Werkstatt mit arbeiten und muß in diesem Falle sein ganzer Jahresverdienst in Form von Geschäftsunkosten aufgebracht werden. Hierher gehören auch die Gehälter für Verkäuferinnen, Hausburschen etc. etc.

8. Verbrauchsstoffe-hierzu gehören Heizungs- und Beleuchtungsmaterial, Kohlen, Holz, Petroleum, Gas, Spiritus, Elektrizität. Zur Reinigung der Lokale werden Besen, Seife, Lumpen verbraucht. Kitt, Oel und sonstiges Verbrauchs-Material wird als Unkosten aufgeführt. 9. Papier, Drucksachen, Bücher, die Auslagen für Briefpapier, Kuverts, Rechnungsformulare, Rundschreiben, Zeitungsanzeigen, technische Zeitschriften, Geschäftskarten bilden ebenfalls Geschäftsunkosten. 10. Verkehr und Transport Auslagen für Brief- und Packetporto, Verpackungsmaterial, Reisespesen bei Geschäftsreisen etc. etc. sind Unkosten.

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11. Verluste und Abgang an Gold und Silber beim Schmelzen und bei der Verwertung der Abfälle wie Feilung etc. etc.

12. Beschickung von Ausstellungen und Besuch von solchen, Gewerbevereins- und Innungsbeiträgen etc. etc.

Ein solcher Voranschlag über Geschäftsunkosten läßt sich recht wohl aufstellen. Denn, eine korrekte Buchführung vorausgesetzt, ersieht man ja den Betrag der Unkosten aus dem Unkostenkonto und wer dies regelmäßig tut, erhält wertvolle Anhaltspunkte für seine Kostenberechnungen im Geschäft.

Nachdem man die jährlichen Unkosten weiß, berechnet man deren Verhältnis zum Jahresumsatz und zwar zu demjenigen Betrag, den uns die verkauften Waren selbst gekostet haben. Hat z. B. ein Geschäft einen jährlichen Warenumsatz von 40000 M. und die Unkosten betragen 7000 M. so sind die Unkosten 17,5 %. Hat man den Prozentsatz der Unkosten, so ist eine richtige Kostenberechnung einfach. Man stellt zusammen, was man an Material, das ist Metall, Steine, Arbeitslohn an Auslagen hat, rechnet dann auf diese Summe den Prozentsatz an Unkosten und zuletzt erst noch denjenigen prozentualen Betrag, den man notwendigerweise verdienen muß. Wer derart verfährt und nebenbei seine Arbeitskraft entsprechend verwertet, wird und muß vorwärts kommen und er wird Freude an seinem Geschäft haben.

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Es war ein glänzender Tag, an dem die Ausstellung am Mississippi ihre Pforten der Allgemeinheit, . . . . der Welt öffnete. Zahlreicher strömten die Besucher herbei als selbst am ersten Tage der Ausstellungen zu Chicago, Philadelphia und Buffallo, und 187793 Personen konnten gezählt werden. Das sind 1100 mehr als in Philadelphia, 40000 mehr als in Chicago am Eröffnungstage. Freilich dieser 30. April kann nicht maßgebend sein, wie der Eröffnungstag auch in den anderen Weltstädten nicht als ausschlaggebend gewesen ist. Dennoch darf man nach den jetzt verstrichenen Wochen wohl ein günstiges Prognostikon geben. Mit den Besuchen haben sich auch bereits diebische Souvenier-Sammler" in großer Zahl eingefunden, die im Palast der freien Künste ihr Unwesen treiben und aus wertvollen Kunstwerken Perlen, Edelsteine usw. herausbrechen, so daß man bereits 100 Mitglieder der Jefferson-Garde in Zivilkleidung den Palast bewachen läßt.

Die deutsche Goldschmiedekunst hat ihre Abteilung im Kunstgewerbepalast (Palace of Varied Industries) noch ganz ansehnlich beschickt, so daß die laut gewordenen Befürchtungen glücklicherweise nicht eingetroffen sind.

Wir finden die Ausstellung der Edelmetallindustrie zu Hanau, deren Geschäftsleiter Prof. Wiese, der Direktor der Kgl. Zeichenakademie zu Hanau, ist. Unter den Silber- und Goldschmiedearbeiten ist die Firma Gebr. Glaser, Joh. Martin Krug Nachf., Ludwig Neresheimer & Co., Ott & Co., J. D. Schleißner Söhne und Professor M. Wiese selbst vertreten, während die Kgl. Zeichenakademie und einer ihrer Lehrer, Bernhard Wenig, mit zahlreichen Arbeiten beteiligt ist. Juwelierarbeiten lieferten Peter Deines Söhne, C. Hertel & Sohn, Wilh. Ihm, Fr. Kreuter & Co., Joh. Martin Krug Nachf., J. Sachsenweger, Gebr. Schatt, Ernst Schönfeld jr., Steinheuer & Co. und H. Zwernemann. Juwelierarbeiten stellten ferner Fritz Fehrmann in Tilsit, Gebr. Friedländer, Siegmar Lewy, J. H. Werner, Paul Hübner

II.

in Berlin, Aug. F. Richter in Hamburg, Fr. Rosenstiel in Berlin und A. Zausmer in Danzig aus.

Die Ausstellung der vereinigten Werkstätten für Kunst und Handwerk in München (G. m. b. H.) bringt ebenfalls eine Reihe von Werken der Kleinkunst in Edelmetallen, sowohl Silber- und Goldschmiedewaren wie Juwelierarbeiten, in Wettbewerb. München ist auch in Einzelausstellern gut vertreten. Da ist mit Ziergeräten in Gold und Silber, Edelmetall und Steinen Leopold Eberth, Prof. Friedrich von Miller mit einem Pokal, Karl Winterhalter und Eduard Wollenweber mit Prunkstücken und Pokalen in Silber, und in Juwelierarbeiten G. Merk, Max Pfeiffer, Joseph E. Schneckendorf, Eduard Schöpflich, Emmy von Egidy und Leopold Eberth auf dem Platze erschienen. Aus Dresden haben sich A. Berger, Bertrand, Mau, Milde, Pirner & Franz, aus Düsseldorf die Firma C. A. Beumers, aus Heilbronn Bruckmann & Söhne, aus Köln Gabriel Hermeling, und aus Hemelingen M. H. Wilkens & Söhne beteiligt. Auch die Ausstellung des Vereins der Künstlerinnen und Kunstfreundinnen in Berlin verdient mit ihren Erzeugnissen hervorgehoben zu werden. Und wie steht es um Schwäbisch-Gmünd und Pforzheim? Gmünd ist nicht vertreten, und damit weist die deutsche Ausstellung eine empfindliche Lücke auf. In Pforzheim ist man schließlich noch anderen Sinnes geworden und hat den Beschluß, von jeder Beteiligung abzusehen, nicht zur Wahrheit werden lassen. Man mag sich an den großen Nutzen erinnert haben, der der Pforzheimer Industrie aus der Ausstellung in Chicago entstanden ist. Zu einer hübschen Kollektivausstellung wie dort ist es freilich nicht gekommen, da die Regierung einen zu niedrigen Beitrag leisten wollte. Dagegen sind einzelne Firmen doch schließlich noch mit ihren Produkten hervorgetreten. Wir finden Emil Binder, Wilh. Birmelin, Theodor Fahrner, Louis Fießler & Co. und Friedrich Speidel. Ihnen schließt sich Herr Kunstgewerbelehrer und Emaillemaler Ferdinand

Hardt an, der eine Reihe prächtiger Emaillegemälde ausstellte, an denen die Kritik in St. Louis die große Leuchtkraft der Farbe hervorgehoben hat. Auch mehrere Lehrer der Kunstgewerbeschule, wie Prof. G. Kleemann und andere, haben sich ihnen angeschlossen. Aus Stuttgart ist nur Prof. Berner mit einer emaillierten Kassette vertreten.

Als Se. Maj. der Kaiser dem Germanischen-Museum der Harvard University eine Sammlung von Gipsabgüssen nach deutschen Architekturen und Bildwerken überwiesen hatte, hatte ein Kreis deutscher Männer sich vereint, um dem kaiserlichen Geschenk eine ähnliche, wenn auch bescheidenere, wie es im amtlichen Katalog heißt, Stiftung anzuschließen. Man beschloß, durch galvanoplastische Kopien das edelste Silbergerät aus der Blütezeit der deutschen Bürgerkunst vorzuführen. Ein Stamm für eine solche Sammlung war bereits früher durch kunstgewerbliche Anstalten von Berlin, Wien, London und Paris geschaffen. Unter Leitung des Kgl. Kunstgewerbemuseums in Berlin wurden hiervon die besten Stücke ausgewählt und eine weitere Reihe von Nachbildungen neu hergestellt. Die kostbaren Originale sind dafür bereitwilligst hergeliehen worden von Sr. Maj. dem Kaiser, von anderen deutschen Fürsten, Städten, Innungen und Museen. Die Sammlung gibt durch ihre 55 Stücke ein stattliches Bild deutscher Goldschmiedekunst vom 15. bis 18. Jahrhundert. Vertreten sind die berühmten Kunststätten in Süd und Nord, voran Nürnberg und Augsburg, sowie die besten Meister, mit Wenzel Jamnitzer an der Spitze. Zugleich spiegeln die Becher, Pokale und Schalen den deutschen Bürgersinn und die deutsche Geselligkeit wieder, denn die Originale sind größtenteils Stiftungen der Bürger an die Ratsschätze und in die Zunftstuben der alten Städte. Spätere Stücke zeigten die Pracht fürstlicher Schlösser mit ihrem reichen Prunkgeschirr. Angereiht sind auch kirchliche Geräte, welche übrigens auch der päpstliche Stiftsgoldschmied August Witte in Aachen ausgestellt hat. An der Ausführung der überaus getreuen und mühseligen galvanischen Nachbildungen haben sich C. A. BeumersDüsseldorf, Galvanoplastische Kunstanstalt Geislingen, Theodor Heiden-München, Sy und Wagner-Berlin und Vollgold & Sohn-Berlin beteiligt. Offenbar wird auf diese Gruppe großer Wert gelegt.

Zu bedauern bleibt es immerhin, daß es in Deutschland nicht zu größeren Kollektivausstellungen gekommen ist, die der heimischen Industrie sicherlich noch ein ganz anderes Ansehen verschafft haben würden. Wir haben uns hier nur mit einer kurzen katalogartigen Übersicht begnügt. Im Spätsommer wird ein uns nahestehender Fachmann für uns nach St. Louis gehen, und uns von dort eine sach- und fachkundige Beurteilung der Goldschmiedearbeiten senden.

Einen Coup der Ausstellung bildet, wie die amerikanische Presse zugibt, die soziale Versicherung des deutschen Reiches.

Schon in Paris wurde 1900 der Obelisk bestaunt, der die Leistungen der sozialen Versicherung des deutschen Reiches von 1885-1899 veranschaulichte und mit der Summe von 22 Milliarden rechnete. Jetzt sind es 4 Milliarden, und die Zahl der Versicherten hat 20 Millionen erreicht. Man mußte daher von der früheren Form abgehen und sich auf Tabellen in St. Louis beschränken. Von den 4 Milliarden sind aufgebracht worden von den Arbeitgebern 1886 Millionen Mark 46,9 %, von den Arbeitnehmern 1838 Millionen Mark 45,8% und vom Reich als Zuschuß 294 Millionen Mark = 7,3%Bis Ende 1902 sind mehr als 4018 Millionen Mark den Versicherten als Entschädigungen gezahlt worden. Auf 91 statistischen Tafeln werden uns im Innern des Hauptraumes dieses Teiles der Ausstellung die Ergebnisse der amtlichen Erhebungen und Berichte über Einrichtungen und Leistungen der sozialen Versicherung geschildert. Das Vermögen der Versicherungsarten ist ständig gewachsen und betrug bis Ende 1901 schon bei der Krankenversicherung 186645189 Mark, bei der Unfallversicherung 199 194 263 Mark und bei der Invalidenversicherung 1 007 477 531 Mark. Das sind stolze Ziffern, die auf die deutsche Arbeiterfürsorge ein glänzendes Licht werfen. Unsere Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen aber sind nicht zum wenigsten mit der Grund, daß unsere industrielle Arbeit in St. Louis wie auf den vorhergehenden Ausstellungen die Achtung der Kulturwelt finden wird. Darum hätten wir es gern gesehen, wenn auch die Goldund Silberwarenindustrie wie die Juwelierarbeit imponierender vor die Besucher der Ausstellung hingetreten wäre, als es jetzt der Fall ist. Amerika selbst wird mehr durch Masse wirken. Der Staat Idaho hat eine Riesensilbererzstufe, die mehr als 60% reinen Silbers enthält, im Gewicht von über 20 Zentner ausgestellt. Es ist das größte Stück Silbererz, das jemals im ganzen aus einem Bergwerk gekommen ist. Idaho besitzt auch die weltberühmten Opalminen, deren Betrieb ebenfalls auf der Weltausstellung vorgeführt wird. Die Opale finden sich in Gebirgsflußorten. Man findet Opale bis zur Größe einer Walnuß. Das Graben, Sortieren, Schleifen, Polieren und Verpacken der Edelsteine wird auf der Ausstellung im Betrieb vorgeführt. An solchen Sensationsnummern fehlt es in St. Louis überhaupt nicht, im Gegenteil, man scheint damit besser beschlagen zu sein als 1900 an der Seine.

Wir wollen nicht unerwähnt lassen, daß in Gruppe 17 unter den Fachschriften auch die Verlagsbuchhandlung W. Diebener ihre mannigfaltige Fachliteratur und ihre Preßerzeugnisse für die Goldschmiede- und Uhrmacherkunst ausgestellt hat.

Eine Hiobspost ist dieser Tage über den Ozean gekommen, die wir lebhaft bedauern. Ein Wolkenbruch hat einen Teil der Ausstellung überschwemmt und in einen Sumpf verwandelt. Dadurch sind die prächtigen Anlagen teilweise zerstört worden.

Wenn sind wir unseren Gehilfen haftpflichtig?

Die Frage der Haftpflicht des Goldschmieds seinen Gehilfen gegenüber ist schon mehrfach erörtert worden, und doch zeigen uns Zuschriften aus dem Kreise der Goldschmiede, daß die Vorstellungen, welche man sich von dieser Haftpflicht macht, noch sehr irrige sind. So erhielten wir von einem Abonnenten folgende Zuschrift: „Vor einigen Wochen mußte ich über Land zu einem Kunden und putzte zu diesem Zwecke mein Fahrrad. Ich wurde jedoch plötzlich in den Laden gerufen und ersuchte meinen Gehilfen, doch inzwischen mein Rad etwas zu ölen, wozu er gern bereit war. Nach Verlauf von fünf Minuten kam er totenbleich herein und rief: ,Ich habe einen Finger gebrochen. Beim Drehen des Rades war er in die Kette gekommen, und die Fingerkuppe war abgerissen. Der Arzt verband die Hand und erklärte sofort, daß der Gehilfe 1⁄4 Jahr lang keinerlei Arbeiten verrichten könne. Wenn nun der Gehilfe dauernd erwerbsunfähig wurde, so mußte ich doch wohl mit einer Rente ihn unterstützen?" Diese Frage zeigt, daß sich viele Meister über die Tragweite ihrer Haftpflicht nicht im klaren sind.

Der Goldschmiedemeister ist seinem Gehilfen bei Krankheit und Unfällen nur haftpflichtig, wenn ihm ein Verschulden beizumessen ist. Das ist der oberste rechtliche Grundsatz, der bei allen Schadensersatzfragen zur Anwendung kommt. Ohne Verschulden kein Schädenanspruch. Da der Gehilfe aus Un

achtsamkeit mit dem Finger in die Kette geraten war, traf ihn selbst, nicht den Meister das Verschulden, und der letztere konnte zu einer Schadensersatzleistung nicht herangezogen werden. Der Gehilfe konnte ja auch die Leistung ablehnen, da sie gar nicht in den Bereich seiner vertragsmäßigen Dienstleistungen fiel. Zeigte er sich willfährig und gefällig, so übernahm er damit auch die Verantwortung selbst. Anders hätte der Fall gelegen, wenn der Goldschmied einen unerfahrenen, der Handhabung eines Fahrrades nicht kundigen Lehrling oder Arbeiter mit dem Ölen und Putzen des Rades beauftragt hätte. Der Lehrling muß dem Befehle seines Meisters gehorchen, und auch ein gewöhnlicher Arbeiter muß fürchten, seine Stellung zu verlieren, wenn er einen solchen Gefälligkeitsdienst ablehnt. Sie befinden sich in einer Zwangslage. Wer einen unerfahrenen Angestellten aber, von dem er annehmen muß, daß ihm die nähere Kenntnis der Arbeit, die ihm aufgetragen wird, abgeht, mit einer solchen Arbeit betraut, macht sich demselben haftpflichtig, wenn ihm aus Unkenntnis oder Unerfahrenheit dabei ein Unfall zustößt. So hat erst kürzlich in einem Falle wieder ein Gerichtshof entschieden. Hätte der Goldschmied ferner den Gehilfen beauftragt, statt seiner auf dem Fahrrad zu dem Kunden zu fahren, und wäre der Gehilfe infolge eines Schadens an dem Rade gestürzt, so würde

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