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Zum Betriebskapital gehören:

1. Kraftmaschinen, wie Gasmotor, Elektromotor etc. etc. Arbeitsmaschinen, Walzen, Schleifsteine etc. etc.

Technische Hilfseinrichtungs-Gegenstände, Schraubstock, Zieheisen, Esse, Blasebalg, Ambos, Vergoldungseinrichtung, Heizungsund Beleuchtungseinrichtungen, Werkbrett, Stühle, Kästen.

Kleinwerkzeug, Lampen, Lötlampen, Scheeren, Säge, Bohrer etc. etc. Zu diesen Einrichtungsgegenständen kommen nun noch

2. Vorräte an: Material, wie Metalle, Steine, Perlen, Halbfabrikate, Heizungs-, Beleuchtungs-Materialien, Schleif- und Poliermaterialien, Vorräte an Werkzeug, fertige und halbfertige Arbeiten und Waren, die man fertig gekauft hat, Papier, Drucksachen, Bücher.

3. Bares Geld, Wertpapiere, Wechsel, die man in Händen hat, Bankguthaben, Forderungen an Kunden für auf Kredit gelieferte Arbeiten. Nach Zusammenstellung des Wertes der Maschinen, Einrichtungen, Vorräten, Bargeld, Forderungen etc. etc., müssen die unverzinslichen laufenden Geschäftsschulden in Abzug gebracht werden, weil wir ja alle vorhandenen Gegenstände und Waren als Werte aufführen, die völlig bezahlt sind.

Die Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge etc. etc. werden bei erstmaliger Aufstellung mit ihrem Anschaffungspreis aufgeführt und ist die durch die Abnützung bedingte Wertverminderung zu berücksichtigen.

Die Aufstellung des gesamten Betriebskapitals wird am besten jeweils bei der alljährlichen Inventur vorgenommen.

In vielen Fällen werden Betriebs-Kapital und Vermögen sich decken. Wird das Geschäft mit teilweise fremdem Kapital betrieben, dann ist das Betriebskapital größer als das Vermögen; umgekehrt ist das Vermögen größer, wenn dieses nicht ganz im Geschäft steckt.

Wer in dieser Weise alljährlich die Höhe seines Betriebskapitals feststellt, wird auch sehen können, ob er nicht einen Teil, wenn solches zu groß wird im Verhältnis zum Umsatz, dem Geschäft entnimmt und anderweitig anlegt. Außerdem wird er, wenn er seinen Verdienst ausgerechnet und festgestellt hat, eine große Befriedigung finden, wenn der Verdienst beträchtlich ist, oder aber er wird, falls kein Verdienst zu verzeichnen ist, sich veranlaßt fühlen, seinem Geschäft erhöhte Aufmerksamkeit und Energie, verbunden mit Sparsamkeit zuzuwenden. (Schluß folgt.)

Ein Wink für den Export nach Österreich.

Von Alfred Kiaschek.

Momentan macht sich bei den nach Österreich exportierenden Fabrikanten das Bestreben geltend, der Kundmachung des Finanzministeriums vom 8. Januar 1896 betreffend die Doubléwaren ein Paroli zu bieten. Dieser Finanzministerialerlaß gestattet nur einen Goldgehalt von 25 Tausendteilen, daß der Wert des in einen doublierten Gegenstande enthaltenen Goldes jenen des Silbers nicht übersteigt, und daß die Silberlegur schon beim leichten Streichen auf dem Steine sofort zum Vorschein kommen muß.

Infolge aller dieser Vorschriften geht der Konsum der Doubléwaren in Österreich sichtbar zurück, nach Ablauf der bevorstehenden Herbstsaison wird die Doubléware, ehemals einer der größten Konsumartikel, voraussichtlich gänzlich vom Schauplatze verschwinden.

Es ist daher leicht begreiflich, daß diejenigen Fabrikanten, die sich ausschließlich mit der Erzeugung von Doubléwaren für Österreich befaßen, alles aufbieten um irgend ein Mittel zu finden, der Kundschaft in Österreich wieder so gut doublirte Waren zu liefern, wie dies ehedem vor dem Erlasse der Verordnung vom 8. Januar 1896 der Fall war. Die meisten Fabrikanten hüllen noch ihre diesbezüglichen Pläne in tiefes Dunkel, nur hier und da verrät sich einer mit der Bemerkung, daß er für die Herbstsaison eine Neuheit haben werde, die bestimmt sein wird, das frühere Doublé voll und ganz zu ersetzen.

Wenn wir nun den Schleier von den geheimnisvollen Vorbereitungen und Plänen ein wenig lüften, so werden wir finden, daß diese Fabrikanten versuchten, Goldwaren im Feingehalte von 250 Tausendteilen zu erzeugen, und zwar in derselben Ausführung und in denselben Fassons wie die bisherigen Doubléwaren. Dieser Feingehalt ist der in Österreich höchst bewilligte, der, obzwar schon Gold (6 Karat), vom gesetzlichen Standpunkte als unecht angesehen und nur als Neugold gestattet ist zu verkaufen. Diese Neugoldwaren haben sich aber in der Praxis nicht bewährt, denn abgesehen von der gesetzlichen Verfügung, daß derartige Waren vom Gesetze als unecht betrachtet und infolge dessen in den Verkaufsräumen ganz abgesondert von den punzierten Waren aufbewahrt sein müssen, hält sich die Ware im Gebrauche nicht gut.

Die meisten Fabrikanten beschäftigen sich mit dem Problem, die Ware in äußerst solider und besonders massiver Ausführung zu erzeugen, so daß entsprechend dem höheren Gewichte des Gegenstandes, die Goldauflage in prozentualer Weise auch stärker sein könne; allerdings ist zu berücksichtigen, daß das Gewicht eines jeden Artikels seine Grenzen hat, keine Dame wird einer stärkeren Goldauflage zuliebe in ihren Ohren Silberklumpen tragen wollen. Das Höchstgewicht, welches sich z. B. bei Boutons erreichen läßt, ohne bei der Trägerin Anstoß zu erregen, wäre bei kuranter Größe 5 Gramm

pro Paar. Dem Gesetze entsprechend, beträgt die Goldauflage bei 5 Gramm 0.125, das ist / Gramm. Selbst aber bei einer derartigen massiven Ausführung und der dementsprechenden Goldauflage ist dieselbe noch immer so minimal, daß man mit dieser Doublierung die Zufriedenheit der Kunden nie erringen kann, das Gesetz hatte eben bei Festsetzung der Stärke der Goldauflagen schon Rücksicht darauf genommen, daß es in keiner Weise umgangen werden könne.

Hand in Hand mit dem Niedergange des Konsums in Doubléwaren nimmt der Handel mit sogenannten amerikanischen Doubléwaren einen immer größeren Aufschwung. Für unechte Schmucksachen gibt es keine gesetzlichen Vorschriften; während Silberwaren nur mit einer Goldauflage von 25 Tausendteilen versehn sein dürfen, kann der Goldgehalt unechter Waren die Stärke von 250 Tausendteilen erreichen, diesbezüglich heißt es im RGB 75 vom Jahre 1866 § 21: Unter Gold- und Silbergeräten werden solche Geräte aus anderen Metallen nicht verstanden, welche mit Gold oder Silber so verbunden (legiert) sind, daß das edle Metall nicht über ein Vierteil, 250 Tausendteile, von dem Gesamtgewichte des Gerätes bildet. Nachdem das Publikum dank seiner Erfahrung heute so weit ist, daß es beim Kaufe eines billigen Schmuckgegenstandes, die unechten sogenannten amerikanischen Doubléwaren den echten, silberpunzierten Waren vorzieht, so liegt es auf der Hand, daß es der richtigste Weg ist, die Erzeugung von unechten Waren eifrig zu pflegen und den Feingehalt dieser Waren auf das in Österreich höchst bewilligte Maß zu treiben.

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Jedenfalls wird es eine geraume Zeit dauern, ehe sich eine Ware in solch einer fabelhaft guten Qualität einführen wird, denn das Publikum ist durch die jetzige schlechte Qualität in der Weise irregeführt, daß es nur nach neuerlichen guten Erfahrungen den Doubléwaren Vertrauen entgegenbringen wird.

Wer sich also mit der Erzeugung von unechten Waren in beschriebener guten Qualität befassen will, der möge gleich im vorhinein die Vorsicht gebrauchen und diese Qualität nicht mit Musterschutz, sondern mit einer Schutzmarke versehen, so daß seine Ware immer, trotz anstürmender Konkurrenz leicht, erkennbar bleibt.

Bleibt der Erzeuger seinem Prinzip treu und liefert jederzeit die einmal festgesetzte Qualität, so bekommt die Marke dieses Fabrikanten im Laufe der Zeit einen Weltruf, der unbezahlbar ist, der immer weiter vorwärts schreitend unbekümmert um jede Konkurrenz siegreich den Weltmarkt behauptet.

Silberwaren mit starker Goldauflage zu versehen, ist in Österreich zur Sicherung der Käufer" nicht gestattet, unechte Messinggeräte aber, mit einer Goldauflage bis zu 25% zu erzeugen, unterliegt keinem Verbote und keiner wie immer gearteten Kontrolle.

Es ist anzunehmen, daß sich diese Art der Erzeugung mit einer Goldauflage von 20 bis 25% bestens einführen wird, ein Verbot bezüglich solch guter Ware seitens des k. k. Punzierungsamtes ist ausgeschlossen, denn wenn man auch dem Goldarbeiter und Uhr

macher aus Gründen „zur Sicherung der Käufer" nicht gestatten wollte, diese Ware zu führen, so kann man es den Bijouterie- und Galanteriegeschäften nicht verbieten, so lange der § 21 des RGB 75 vom Jahre 1866 besteht.

Ich glaube hiermit eine Anregung gegeben zu haben, in welchen Bahnen sich der deutsche Erzeuger bewegen muß, um den Verhältnissen Rechnung tragend, den Bedarf von Doubléwaren in Österreich weiter an sich zu fesseln.

Für den Goldarbeiter in Österreich bedeutet diese Veränderung einen Rückschritt, denn er, der gewöhnt ist, seinem Kunden alles in bester Qualität zu offerieren, muß, will er weiter bei seinem Prinzip bleiben, anstatt Silber punzierte Waren „unechte Messingware" zum Kaufe anbieten.

Berichte aus Innungen und Vereinen.

Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Gewerbekammerbezirks Chemnitz. Die am 9. Mai in Chemnitz abgehaltene Bezirksversammlung hatte sich, besonders seitens der auswärtigen Herrn Kollegen, eines regen Zuspruchs zu erfreuen. Vertreten waren Borna, Döbeln, Frankenberg, Hainichen, Leisnig, Lichtenstein, Limbach, Marienberg, Meerane, Mittweida, Ölsnitz, Chemnitz. Entschuldigt die Herren Bretschneider-Glauchau, Weiß-Roßwein. Diskutiert wurde über die Besteckkonvention, Feuerschutzkasse, Detailliren der Fabrikanten und Grossisten, welch letzterer Punkt eine längere, lebhafte Debatte erzeugte und die allseitige Zustimmung ergab: in dieser Sache mit Dresden und Leipzig Fühlung zu suchen, um möglichst gemeinsam diesem Übel zu steuern. Ferner empfahl der Vorsitzende, auf Wunsch des Vorstandes des Deutschen Verbandes, im Interesse und zur Stärkung der deutschen Verbandskasse den anwesenden Herrn Kollegen, möglichst Einzelmitglied des Deutschen Verbandes zu werden. Die Aussprache hierüber ergab die Ansicht, daß für eine Doppelmitgliedschaft keine Meinung herrscht, vielmehr dem deutschen Verbande anzuraten, die Mitgliedersteuer der Unterverbände an den Deutschen Verband derart durch eine feste, allgemeine Norm zu erhöhen, daß die Verbandskasse ihr Auskommen hat. Als Mitglieder für den Lehrlings-Prüfungsausschuß wurden bestimmt die Herren Krauspe-Hainichen, Roller und Brader-Chemnitz. Nach dreistündigen, anregenden, zu aller Zufriedenheit ausgefallenen Beratungen verbrachten die Anwesenden noch einige gemütliche Stunden in angenehmer Unterhaltung, bis die vorgeschrittene Zeit die auswärtigen Herrn Kollegen zur Heimfahrt mahnte. Brader.

Die Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede der Provinz Hannover und Schaumburg-Lippe hielt ihre Jahresversammlung am 8. Mai in Hildesheim in Gegenwart von 28 Mitgliedern ab. Der Vorsitzende, Herr Betz-Hannover, eröffnete die Sitzung, worauf Herr Reimers-Hildesheim die erschienenen Kollegen im Namen der ortsansässigen Kollegen herzlich begrüßte. Die Verlesung des Protokolls und die Berichte des Rechnungsführers über den Bestand der Kasse nahmen den ersten Teil der Tagesordnung ein. Danach ergibt der Kassenabschluß eine Einnahme von M. 363.50 und eine Ausgabe von M. 237.04, so daß am 1. Mai ein Bestand von M. 126.46 verbleibt. Durch die Revisoren Herrn Puttkammer-Hannover und ReimersHildesheim wird der Bericht geprüft, mit den Büchern und Belegen richtig befunden und dem Rechnungsführer darauf Decharge erteilt. Vom Vorsitzenden und Schriftführer wird berichtet über die Tätigkeit innerhalb der Vereinigung. Die Mitgliederzahl ist um 10 Kollegen vergrößert. Ein Mitglied ist wegen Geschäftsaufgabe ausgetreten. Der Antrag des Vorstandes, künftig der Verbandskasse 4 M. statt bisher 3 M. abzuführen, wird einstimmig angenommen. Der Antrag des Herrn Holstein-Osnabrück, künftig die Jahresversammlungen immer im Vorort Hannover abzuhalten, wird abgelehnt und das bisherige System ,,Wanderversammlungen" beibehalten, da gerade hierdurch in Hildesheim Gelegenheit geboten wurde, die ansässigen Kollegen einander näher zu bringen. Die zur Aufnahme gemeldeten Herren A. Bardewyk-Emden, F. Burgtorff-Einbeck, W. Bartels-Hildesheim, W. Eisengarten-Hildesheim, G. Kattentidt-Hildesheim, W. HulyHameln, Č. Dunstheimer-Osnabrück, A. Hackfeld-Hildesheim werden einstimmig aufgenommen und vom Vorsitzenden in kollegialer Weise begrüßt. Die Vorstands- und Ausschußwahl ergibt einstimmige Wiederwahl der bisherigen Herren; an Stelle des eine Wiederwahl ablehnenden Herrn E. Jhssen wird Herr Puttkammer gewählt, und an Stelle des ebenfalls ablehnenden Herrn Müller-Lüneburg tritt Herr Haegermann-Burgdorf. Der Vorstand setzt sich demnach wie folgt zusammen: 1. Vors. P. Betz-Hannover, 2. Vors. W. NagelHannover, 1. Schriftführer E. Sewig-Hannover, 2. Schriftf. A. Puttkammer-Hannover, Rechnungsführer F. Böckeler-Hannover. Ausschuß: F. Knauer-Göttingen, H. v. Hinten-Alfeld, Fr. Hol

stein-Osnabrück, G. Reimers-Hildesheim, L. Knoth-Ülzen, A. G. Haegermann-Peine, A. Pohl-Celle, W. H. Schmidt-Hameln, G. Haegermann-Burgdorf. Für den Festort des nächsten Jahres wird Hameln bestimmt. Unter Verschiedenes wird eine ganze Reihe von sachlichen Angelegenheiten einer eingehenden Besprechung unterzogen u. a. Lieferung einer großen Silberwarenfabrik an ein Kaufhaus. Unlauterer Wettbewerb in Wort und Schrift. Lehrlingsprüfungs-Angelegenheiten und Meisterprüfungssachen. Über die Besteckkonvention wird ausführliche Debatte geführt, doch ist die Ansicht vorherrschend, daß eine Einigung sämtlicher Geschäfte in dieser Sache schwer zu erzielen ist. Nach Schluß der Sitzung vereinigte sich die Versammlung mit einer großen Zahl der erschienenen Damen zu gemeinsamer Mittagstafel, die in recht animierter Stimmung verlief. Hieran anschließend folgte die Besichtigung der so reichhaltig vertretenen Altertümer in Hildesheim, die das Kunsthandwerk früherer Jahrhunderte so recht vor Augen führte. Im Rathause wurden die Amtskette des Bürgermeisters und die schönen Pokale der Stadt Hildesheim in Augenschein genommen, und im altehrwürdigen Dome zeigte man den Goldschmieden die Kunstwerke der Kollegen aus dem 12., 13. und 14. Jahrhundert in reichhaltiger Kollektion. Natürlich wurde auch dem 1000jährigen Rosenstock die gebührende Bewunderung gezollt, sowie den reichhaltigen bildnerischen Kunstwerken, die der Hildesheimer Dom in so großer Anzahl besitzt. Ein gemeinsamer Spaziergang zu den Höhen des Galgenberges schloß sich an, und hier wurde den Festteilnehmern Gelegenheit geboten, die schöne Umgebung Hildesheims bei herrlichem Wetter kennen zu lernen. Abends noch ein gemütliches Zusammensein im „Kaiserhof" beim Glase Bier, und dann führte die Eisenbahn alle Festbesucher wieder zurück in die Heimat. E. S.

Verein der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Schleswig-Holstein. Programm der 2. Hauptversammlung in Kiel, Sonntag, den 10. Juli 1904. 11 Uhr: Empfang und Begrüßung der Herren Kollegen und ihrer Damen am Bahnhof. Nachdem Besichtigung des ThaulowMuseums. 12 Uhr: Sitzung in Holsts Hotel, Schloßgarten. 2 Uhr: Gemeinschaftliches Mittagessen mit Damen in Holsts Hotel. Kuvert à 2.50 Mk. Anmeldungen vorher erbeten zu Händen unseres Kassieres, F. Rühr, Kiel, Dänischestraße 28. 4 Uhr: Dampferfahrt nach Hotel, Bellevue". Daselbst gemeinschaftliche Kaffeetafel sowie großes Militärkonzert. 7 Uhr: Spaziergang durch Düsternbrook nach der Kruppschen Seebadeanstalt. Zum Schluß gemütliches Zusammensein im Seegarten. Die Festkarte kostet pro Person 2.50 Mk. und berechtigt zum Festessen, Dampferfahrt nach Bellevue, Kaffeetafel und zum Konzert. Tagesordnung für die Versammlung: 1. Bericht des Vorstandes; 2. Kassenbericht; 3. Wahl von Revisoren; 4. Neuwahl des Vorstandes und Aufnahme neuer Mitglieder; 5. Wahl des nächstjährigen Versammlungsortes; 6. Bericht über den Verbandstag in Köln; 7. Bewilligung der Diäten und Reisegelder unserer Vorstandsmitglieder; 8. Verschiedenes. Zu unserer 2. Hauptversammlung laden wir unsere geehrten Mitglieder nebst deren Damen herzlich ein. Wir werden bemüht sein, allen, die uns mit ihrem Besuch beehren werden, einen angenehmen, frohen Tag zu bereiten, zumal es mit wenig Kosten verbunden ist, und unsere schöne Stadt Kiel ja schon selbst viele Sehenswürdigkeiten bietet. Darum sei für alle Kollegen, auch die unserem Verein noch fernstehenden, von Schleswig Holstein, unserem meerumschlungenen Vaterland die Parole: Auf nach Kiel zur 2. Hauptversammlung am 10. Juli.

Mit kollegialem Gruß

E. Hansohm, 1. Vorsitzender. W. Stein, 1. Schriftführer.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäftseröffnungen. Argentinische Compagnie Berer & Co.

in Hamburg, Jungfernstieg, Ecke Neuer Wall, eröffnet im Juni ebenda ein Juweliergeschäft.

Eintragungen ins Handelsregister. Firma Jean Hanniwald, Ladenburg. Inhaber: Jean Hanniwald, Goldarbeiter, Ladenburg. Geschäftszweig: Gold-, Silberwaren und Uhren. — Firma Friedrich Jan in Wertheim. Inhaber: Friedrich Jan, Wertheim, welcher ein Gold- und Silberwarengeschäft betreibt. - Firma J. Schmidt, Goldwarengeschäft in Reichenbach i. Schl. Eingetreten ist der persönlich haftende Gesellschafter Juwelier, Gold- und Silberarbeiter Artur Schmidt.

Geschäfts- und Firmenänderungen. Herr Oskar Barbagg, Juwelier, früher in Prag, hat seine Fabrikation feinster Brillantimitation und Bijouterie in echter Gold- und Silberfassung ab 15. Mai d. J. nach Wien, I. Wollzeile Nr. 11 verlegt. — Firma Otto Klasse, Goldwarengeschäft, Forst, Lausitz, ist auf den Kaufmann Paul Kranz in Forst übergegangen, welcher dieselbe unter unveränderter Firma fortführt. A. Rotter, Goldschmied zu Luzern, hat sein Geschäft nach der Weggisgasse 8 verlegt.

Prokura-Erteilungen. Firma Mudra & Stiller, Goldwarengeschäft, Berlin. Der Frau Anna Stiller in Berlin ist Prokura erteilt.

Prokura-Löschungen. Firma Moritz Elimeyer, Goldwarengeschäft in Dresden. Die an Julius Zutrauen erteilte Prokura ist erloschen. - Firma Wilh. Fühner, Bijouteriefabrik, Pforzheim. Die Firma wurde in Wilhelm Fühner geändert. Die Prokura des Erwin Fühner ist erloschen. Dem Kaufmann Richard Fühner ist Einzelprokura erteilt.

Jubiläen und Ehrungen. Am 18. Mai konnte die bekannte Juwelierfirma Siegmund Baack, Hamburg 11, auf ihr 75jähriges Bestehen zurückblicken. Sie wurde vom Vater des jetzigen Inhabers mit bescheidenen Mitteln und in kleinsten Verhältnissen gegründet, und Herr Siegmand Baack hat durch eisernen Fleiß und rastlose Tätigkeit das Geschäft zu dem gemacht was es jetzt ist. In den ersten Tagen vorigen Monats durfte die Juwelen-, Gold- und SilberwarenFirma J. G. Herrmann zu Breslau am Rathause 8, auf ein 100jähriges Bestehen zurückblicken. Joh. Gottlob Herrmann, der Großvater des jetzigen Inhabers, gründete das Geschäft im Mai 1804, damals auf der Riemerzeile No. 2029, und bis auf den heutigen Tag im Besitz derselben Familie, in demselben Hause und in demselben Laden, erfreut sich die Firma in Stadt und Provinz wohlverdienten besten Rufes, wohlbegründeten vollsten Vertrauens und allseitigster Wertschätzung.

Todesfälle. Herr Eduard Möhler, Teilhaber der Firma Gebrüder Kuttler in Schwäb. Gmünd, ist am 14. Mai seinem kurzen, aber äußerst schweren Leiden im 45. Lebensjahre erlegen. Der Verstorbene trat Anfangs der 80er Jahre als Buchhalter in das genannte Geschäft ein. Seine hervorragenden Fähigkeiten sowie sein unermüdlicher Fleiß veranlaßten seine Chefs ihm nach kurzer Zeit Prokura zu erteilen, und ihn später als Teilhaber in die Firma aufzunehmen. Herr Möhler hat es verstanden, sich die ungeteilte Achtung sowohl in Geschäftskreisen wie auch im bürgerlichem Leben zu erringen, und sein früher Hintritt hat allgemeine Trauer erweckt. Ehre seinem Andenken. Herr August Fuchs in Fa. Fuchs & Heinze, Ringfabrik zu Pforzheim ist verschieden.

Diverses. Infolge Ablebens des Herrn Wilhelm Kucher, Inhabers der Firma W. Kucher & Cie., Schw. Gmünd, hat dessen Vater, Herr Wilhelm Kucher sr., welcher das Geschäft im Jahre 1856 gegründet hat, und bis vor 6 Jahren Teilhaber gewesen ist, dasselbe wieder übernommen. Herr Heinrich Klein, Schw. Gmünd, welcher vor 35 Jahren die früher Beißwingertsche Ringfabrik übernommen und unter seinem Namen weitergeführt hat, zieht sich nunmehr ins Privatleben zurück, während sein langjähriger Mitarbeiter und Associé, Herr Ottomar Beißwingert, das Geschäft übernommen hat. Wir wünschen Herrn Klein, daß er nach seiner arbeitsreichen, geschäftlichen Tätigkeit die Ruhe ungetrübt genießen möge. — Friedr. Blasig zu Breslau hat das unter der Firma Blasig & Bischoff geführte Fabrikationsgeschäft an Herrn P. Stiebler verkauft. Die Firma heißt jetzt P. Stiebler, Blasig & Bischoffs Nachfolger. Die in weitesten Kreisen bekannte Hofjuwelier-Firma Schürmann & Tübben hat in Wiesbaden, Wilhelmstr. 6, eine Filiale errichtet, wir bewundern die beiden außerordentlich aparten und schönen Erker, welche von Beschauern stets umlagert sind.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Pasewalk. Ein Einbruchsdiebstahl, bei welchem den Dieben reiche Beute zufiel, ist im Geschäft des Goldarbeiters Demmler ausgeführt worden. Der Verlust beziffert sich auf mindestens 9000 Mark. Von den Dieben ist bisher nichts ermittelt worden. Die Diebe haben übrigens noch einen weiteren Einbruch vollführt.

Achim. Bei dem Golschmied Kuczinsky erschien ein junger Mann und wünschte eine goldene Damenuhr zu kaufen. Nachdem er eine der verschiedenen ihm vorgelegten Uhren gekauft hatte mit der Verabredung, die Uhr an einem späteren Tage gegen bare Zahlung in Empfang nehmen zu wollen, verlangte er einige der im Schau

fenster ausgelegten Ringe zu sehen, die K. ihm auch aus dem Schaufenster holte und zeigte. Die Ringe fanden jedoch nicht den Beifall des jungen Mannes; hierauf entfernte er sich. K. machte gleich darauf die Entdeckung, daß ihm 3-4 Uhren fehlten. Er machte sich sofort auf, den Fremden, der sich als ein Schuhmachergesell Hanke aus Thedinghausen ausgegeben hatte, zu suchen und fand ihn auch in der Bahnhofsrestauration gemütlich ein Glas Bier verzehrend. Den Bestohlenen sehen und Fersengeld geben, war das Werk eines Augenblicks, jedoch wurde der Dieb wieder eingeholt und festgenommen. Nachdem er 3 Uhren im Werte von 70 Mark wieder herausgegeben hatte und hoch und heilig versicherte, nicht mehr zu haben, wurde er von K. auf Bitten und Flehen freigelassen, ein Nachbar aber nahm den Kunden so lange fest, bis die Polizei erschien, die dann nach genauer Durchsuchung noch 3 goldene Ringe im Werte von 40 Mark fand, die auch noch Eigentum des K. waren. Der Dieb ist ein schon vorher bestrafter Schneidergeselle Helms aus Harburg (Elbe).

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 62. Wer liefert versilberte Metalletuis, innen vergoldet für Strohzigaretten? Die Etuis sind groß 6-7/2 cm und sind mit einem Deckel versehen, der mit Scharnier geöffnet wird. Das Innere ist durch Scheidewand geteilt, und zwar ist der größere Teil für Tabak, während der kleinere Teil für das Stroh bestimmt ist. C. B. in O. Frage 69. Wer tauscht Nickelservice gegen alte Zinnsachen, Staniolpapier etc. ein, und wer liefert auch eventuell Briefbeschwerer mit Silberstaniolkugeln? A. B. in E. Frage 72. Wer liefert Holz-Servierbretter etc. in verschiedenen Holzarten, Größen und Formen für Silberwaren? D. S. Frage 76. Wie werden gelbvergoldete und polierte Gegenstände rötlich gelb gefärbt? F. in S.

Frage 77. Wie wird, wenn Silbersachen mit Stahl und Blutstein poliert sind, die Seife aus dem Gegenstande entfernt und dieser getrocknet, ohne daß der schwarze Glanz beeinträchtigt wird? B. & F.

Frage 79. Wer liefert sogenannte Haftenketten in Silber und macht bei regelmäßiger großer Abnahme und Kassa - Regulierung? A. K. in P. Frage 80. Wer liefert feinen Similischmuck? H. S. in D. Frage 81. Wer liefert automatische Maschinen zur Herstellung einfacher endloser Ketten in unecht mit kleinen, ovalen Ösen ? G. W. O.

Antworten:

Zu Frage 63. Zur Lieferung von Putzpulver in ganz vorzüglicher Qualität empfiehlt sich F. W. Quist in Esslingen a. N. (Württbg.). Bei Abnahme größerer Quantitäten Ausnahmepreise.

Zu Frage 68. Biegsame Silberauflagen für die Lederindustrie fabrizieren Erste elektrochemische Kunstanstalten Storr & Stein, Berlin S. 42, Alexandrinenhof. - Ferner werden derartige Beschläge fabriziert von Theodor Wankel, Pforzheim; - Karl Forster & Graf, Silberwarenfabrik zu Schw. Gmünd; Chr. Weilinger, Hanau a. M.; - Charles Noakes, Hamburg 11, kl. Burstah 1; Katz & Deyle, Pforzheim, Kienlestr. 8. Zu Frage 70. Anhängebücher mit Notizblocks in Silber und unecht liefern: Adolf Köhler, Pforzheim; - Stuttgarter Metallwarenfabrik Wilh. Meyer & Frz. Wilhelm zu Stuttgart; Charles Noakes, Hamburg 11, kl. Burstah 1.

Zu Frage 71. Unecht versilberte Zigarettenetuis und Zündholzdosen liefern die zu Frage 70 erwähnten Firmen.

Zu Frage 73. Knöpfe, Ketten usw. für Soldaten liefert die Stuttgarter Metallwarenfabrik Wilh. Meyer & Frz. Wilhelm zu Stuttgart.

Zu Frage 74. Bronzewaren in Luxus- und Gebrauchsartikeln fabrizieren A. G. vorm. H. Gladenbeck & Sohn, Bildgießerei zu Berlin S., Ritterstr. 24 (Firma sendet auf Wunsch gern komplettes Musterbuch); - Fr. Curtze & Co. zu Stuttgart.

Zu Frage 75. Die genannten Artikel können von S. H. Schloss jun., Frankfurt a. M., Kronprinzenstr. 8, bezogen werden.

Zu Frage 78. Antiquitäten und Fremdenartikel geben in Kommission: Chr. Weilinger, Hanau a. M.: W. Jandorf, Silberwaren zu Frankfurt a. M., Kaiserstr. 68; C. Kurr-Schüttner, Hanau a. M.

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Zu Frage 79. Haftenketten in unecht fabrizieren: William Prym, Stollberg b. Aachen, G. m. b. H.; Poetz & Sand, Monheim b. Düsseldorf. In Silber dürften die Ketten von der Firma Karl Härdtner, Pforzheim, zu beziehen sein.

Hierzu eine Beilage: Wöchentlicher Arbeitsnachweis No. 23.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-
Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede-Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier - Vereinigung,
der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-
Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins
für die Gold, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim,
J des Gewerbemuseums Gmünd, der Zentralstelle Schmuck und Mode

Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15

Verantwortliche Redakteure: Sür den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim
Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

Für den volkswirtschaftlichen Teil:

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Mit der vorliegenden Nummer gehen wir dem Ende des II. Quartals des laufenden Jahrgangs unserer „Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ entgegen. Wir haben auch in diesem Quartale Gelegenheit gehabt, uns oft über das Vertrauen, welches unsere Leser uns bewiesen, zu freuen, und wenn wir dies durch Erteilung von Rat und Hilfe nach besten Kräften zu lohnen suchten, so glauben wir unsererseits alle Garantien für das erspriefsliche weitere Zusammenarbeiten unserer Zeitung mit den durch sie vertretenen deutschen Goldschmieden auch für die Zukunft bieten zu können.

Unsern bisherigen Abonnenten senden wir die „Deutsche Goldschmiede-Zeitung“ weiter. Die Abonnementsbeträge, die bis zum 1. Juli nicht in unsern Händen sind, werden wir, wie bisher, durch Postkarte erheben.

Einer Neubestellung bedarf es nur für die direkt beim Postamt bestellten und an dasselbe bezahlten Abonnements.
In der Hoffnung, dafs sich zu den alten Freunden noch recht zahlreiche neue Abonnenten finden, zeichnen

Hochachtungsvoll

Redaktion und Verlag

der

,,Deutschen Goldschmiede-Zeitung".

Geschäftliche Rundschau.

Mit dem Wonnemonat Mai ist es dieses Mal nicht weit her, so weit es das Schmuckwarengeschäft betrifft. Draußen freilich in der Natur steht alles in herrlichem frischen Grün, die Bäume schlagen aus, die Sonne sticht und der Kohl schießt. Wie schön wäre es, wenn man jetzt die Bude zumachen und hinauswandern könnte in die weite, weite Welt und die edle Bijouterie inzwischen im Kassenschrank liegen lassen. Bei der augenblicklichen Geschäftslage würden wir alle, ob Grossisten, Fabrikanten oder Detailleure (das deutsche „Kleinhändler" dürfte viele verletzen) nicht viel verlieren, wenn wir in unseren Betrieben einmal 4 Wochen Ferien machen und die laufenden Geschäfts-Unkosten zu einem würdigeren Zwecke verwenden könnten. Doch da es nicht kann sein, müssen wir's lassen sein und recht und schlecht weiterwurschteln, bis wieder einmal bessere Zeiten kommen. Seit langen Jahren dürfte das Ladengeschäft nicht so still gewesen sein, wie in diesem Jahre und infolgedessen haben natürlich auch die von ihm abhängigen Geschäfte sehr gelitten, und die Aussichten auf Besserung sind auf der ganzen Linie noch recht schwache. Man zerbricht sich vergebens den Kopf, woher die Geschäftsstille kommen könne, und vom japanischrussischen Krieg bis zur mangelhaften Börsengesetz-Novelle gibt es vielerlei Gründe, die man dafür verantwortlich machen könnte, und

es ist wohl nicht eine bestimmte Ursache, sondern viele zusammen, die das bedauernswerte Ergebnis haben.

Und wie bei uns, so ist es überall. Großbritannien weiß ebenfalls nichts Besonderes zu berichten, und man findet sich mit dem Stand der Dinge ab, so gut wie man kann, und ist in Resignation davon überzeugt, daß es noch viele Monate dauern kann, bis es besser wird. Man freut sich sogar, daß man mit dem Kriege im fernen Osten direkt nichts zu tun hat, daß das Abkommen mit Frankreich zustande gekommen ist, und man auf diese Art mit seinen nächsten Nachbarn in Ruhe lebt. Dafür haben die zu Hause erhobenen Steuern im laufenden Jahre einen geringeren Betrag ergeben wie sonst, eben der schlechten Zeiten wegen, und man muß sich nach neuen Steuern umsehen, was eben auch wieder ungünstig auf das Geschäft einwirkt. Man ist sogar schon dazu gekommen, das Nationalgetränk, den Tee, zu besteuern, und das ist ein böses Zeichen. Die Engländer unseres Faches sind der Ansicht, daß man dafür lieber die ausländischen Gold- und Silberwaren, Uhren, Seidenstoffe und andere Luxusartikel hätte besteuern sollen, die jetzt so gut wie zollfrei eingehen, aber das wäre ein großer Nachteil für unseren bedeutenden Export in derartigen Waren nach England. In London selbst liegt das Bijouteriegeschäft „phänomenal“ still,

während es im Norden etwas besser zu sein scheint. Dagegen ist das Geschäft nach den Kolonien auch außerordentlich ruhig, in Afrika herrscht Geldmangel und in Australien wirtschaftliche Krisen und Streiks. Große Genugtuung empfindet der englische Goldschmiede-Verband darüber, daß mit durch seine Bemühungen das NachnahmeSystem nicht eingeführt worden ist. Wir in Deutschland würden es sehr vermissen, wenn es nicht vorhanden wäre, aber die Engländer sind der Ansicht, daß durch die Einführung der Nachnahme nur den Versandgeschäften der Betrieb erleichtert und den kleinen lokalen Gewerbetreibenden dafür erschwert würde, eine Befürchtung, die sich bei uns in Deutschland nur in sehr geringem Maße verwirklicht hat. Dagegen hat ein anderes Gesetz, das über die Einführung eines besonderen Punzierungs-Stempels für ausländische Silberwaren, in der Kommission, der es überwiesen war, bereits Annahme gefunden, und dasselbe wird aller Voraussicht nach auch im Plenum der Fall sein. Man ist sich nur noch nicht über das Unterscheidungszeichen einig; ursprünglich sollte es ein F (foreign, ausländisch) sein, aber davon ist man abgekommen, weil ein F auch für das Fabrikzeichen eines Fabrikanten gelten könnte. Es ist in Aussicht genommen worden, das Gesetz am 1. November 1904 in Kraft treten zu lassen.

Am 21. April haben in London die Vorbesprechungen des Vorstandes des Englischen Goldschmiede-Verbandes stattgefunden, der seine diesjährige Versammlung am 11. und 12. Juli in Birmingham abhalten wird; eine der zur Verhandlung kommenden Hauptfragen wird das Detaillieren der Grossisten sein, gegen das man in England wie bei uns Grund zur Klage hat und gegen das man ganz energisch vorgehen will.

In Frankreich ist das Geschäft auch ruhig genug, obgleich man eine kleine Besserung wahrzunehmen glaubt, gegen die ersten Monate des Jahres. Dies ist namentlich in Paris der Fall, wo mit dem Frühling und dem schönen Wetter naturgemäß viele Fremde zusammenströmen, die Geld ausgeben und dabei auch die Bijouterie nicht vergessen. In unsere deutschen großen Städte und Kurorte ergießt sich der Fremdenstrom erst im Juli und August, und es steht zu hoffen, daß er in diesem Jahre ebenso ergiebig sein wird wie im vorigen. In Frankreich hat der Verbands-Gedanke letzter Zeit, zweifellos angeregt durch deutsche und englische Vorbilder, sehr große Fortschritte gemacht; das Land ist bisher in eine Unmenge, etwa 30, Provinz-Verbände, Syndicats zersplittert gewesen, diese haben aber nun eine Zentralstelle in Paris unter Leitung eines Herrn Pernin geschaffen, welche alle Fragen gemeinsamen Interesses bearbeitet oder durch die Unterverbände bearbeiten läßt und das erzielte Resultat dann wieder allen Mitgliedern bekannt gibt. Sollte

es nicht auch für Deutschland richtiger sein, den Landesverbänden gemäß dem nun einmal partikularistisch veranlagten deutschen Charakter einen größeren Spielraum für die Erledigung ihrer besonderen Angelegenheiten zu gewähren und in Berlin auch nur eine Zentralstelle zur Vereinigung aller Fäden zu haben? Hat uns nicht Bismarck in der Verfassung des Deutschen Reiches als Bundesstaates das allerbeste Vorbild gegeben? Schreiber dieses ist außerdem der festen Überzeugung, daß es nur noch eine Frage der Zeit ist, daß wir wie die übrige zivilisierte Welt, England, Frankreich, die Vereinigten Staaten usw., usw. die Uhrmacher nicht mehr als Feinde, sondern als Mitkämpfer auf demselben Felde an unserer Seite betrachten, und daß wir mit ihnen eine Verständigung anstreben bezw. mit ihren Vereinigungen und Verbänden in ein freundschaftliches Kartellverhältnis treten.

Die große Weltausstellung in St. Louis ist am 30. April feierlich eröffnet worden, und da die Tagesblätter die Einzelheiten darüber ausführlich gebracht haben, so sind wir der Verpflichtung enthoben, an dieser Stelle noch einmal darauf zurückzukommen. Für Deutschlands Edelmetall-Industrie hat diese Ausstellung herzlich wenig zu bedeuten, denn neue Absatzgebiete kann sie ihr nicht eröffnen, und es war auch nur der Ehre wegen, daß einige deutsche, meist Hanauer Bijouteriefabriken sich entschlossen, ihre Erzeugnisse wieder einmal über den Atlantic zu schicken. Von den amerikanischen Goldschmieden hatten am Eröffnungstage auch erst wenige ihre Ausstellung fertig, die andern lassen sich noch bis Ende Mai Zeit. Am vollständigsten ist die Silberwarenfabrik der Gorham Manufacturing Co. bis jetzt vertreten, die zwei große Pavillons ausgestellt hat, alle andern sind noch soweit zurück, daß man von ihnen noch nicht reden kann.

Zum Schluß noch eine nette Geschichte aus dem Zeitalter des Automobilismus und dem Lande der unbegrenzten Möglichkeiten, in dem es ein Chauffeur fertig bringt, mit einem Automobil eine auf der Straße mit offenen Deckel liegende goldene Remontoiruhr sanft zuzumachen, ohne die Uhr im geringsten zu beschädigen. So geschehen in Newyork vor einer großen Zuschauermenge, die dem Kunststück atemlos zusahen und vorher natürlich wetteten, ob die Uhr kaput ginge oder nicht. Jedenfalls gehört große Übung dazu, ein Automobil in der Fahrt so geschickt zu lenken, daß nur das eine Hinterrad ganz sanft den Deckel berühren und ihn zudrücken kann. Wir wünschen allen unsern Lesern, daß ihr Sommergeschäft so gut gehen möge, daß sie sich 1) ein Automobil zulegen können und 2) dabei so viel verdient haben, daß sie die Arbeit den Angestellten überlassen und sich selbst mit Künststücken, wie das obige, beschäftigen können.

Zur Frage des gesetzlichen Verbotes der Feuervergoldung.

Wir hatten eigentlich beabsichtigt, zu dem Thema der Feuervergoldung das Wort nicht mehr zu ergreifen. Schließlich veranlassen uns aber zwei hervorragende Fachgenossen dazu, deren Ansichten wir in vorliegender Nummer wiedergeben, die Frage noch einmal anzuschneiden. Wir erfüllen ihnen diesen Wunsch, bemerken jedoch, daß die Angelegenheit für uns jetzt erledigt ist. Ferner aber erscheint es wichtig, unsere Leser auf die Änderung der Forderung des Journals der Goldschmiedekunst aufmerksam zu machen. Während das andere Fachblatt bekanntlich zuerst ausführte, die Feuervergoldung soll grundsätzlich durch ein Reichsgesetz verboten werden, faßt es seine Forderung jetzt in folgende Form:

„Die Ausführung der Feuervergoldung soll nur denjenigen Gewerbetreibenden gestattet sein, die dem Gewerbeamte gegenüber den Beweis erbracht haben, daß die vorhandenen Einrichtungen eine Vergiftungsgefahr und eine schädliche Einwirkung auf die Gesundheit der mit dieser Arbeit in irgend eine Berührung Kommenden ausschließen. Jede Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung und jede unberechtigte Ausführung der Feuervergoldung soll unter Strafe gestellt werden.“

Das Journal behandelt in dem Artikel, der diese neue Fassung seiner Forderung enthält, die Frage des Verbots der Feuerver

goldung wiederum nicht logisch. Ist es doch nur zu klar, daß man die Frage „Ist die Feuervergoldung giftig?" vollständig trennen muß von der Frage „Erfüllt die Feuervergoldung ihre Zwecke? Ist die Feuervergoldung eine gute Vergoldung oder nicht?" Bei der ersten Frage muß der Staat im Interesse seiner Bürger ein Wörtchen mitzureden haben, ob aber die Feuervergoldung eine haltbare und gute Vergoldung ist, ist dem Staate ganz gleichgültig. Er müßte sich dann z. B. auch darum kümmern, daß ein Haus wirklich mit Firnis und nicht mit irgend einem Firnisersatzmittel gestrichen wird.

Wir selbst äußerten uns lediglich über die Frage der Giftigkeit der Feuervergoldung und ihrer Folgen, enthalten uns aber über die Frage der Brauchbarkeit der Feuervergoldung jeglichen Urteils, und zwar weil dies Sache der Praktiker ist, denn über Gut oder Schlecht kann nur derjenige reden, der Erfahrung besitzt.

Was nun weiter die neue Fassung der Forderung des Journals betrifft, daß nur demjenigen Gewerbetreibenden die Ausführung der Feuervergoldung gestattet sein soll, der den Beweis erbringt, daß seine Anlage tadellos arbeitet, so müssen wir bemerken, daß nach der Reichsgewerbeordnung vom 1. Juni 1891 der Gewerbeunternehmer allgemein verpflichtet ist, den Betrieb und seine Einrichtung so zu regeln, „daß Gefahren für Leben und Gesundheit soweit ausgeschlossen sind, als die Natur des Betriebes es gestattet." Das

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