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gestempelt. Eine Anzahl Säcke enthalten auch gemünztes Gold: jeder 30000 Rubel in 5-Rubelstücken.

Ein kostbarer Zahn.

Amerikanische Blätter berichten über folgende echt amerikanische Exzentrizität: In der Vorhalle eines Theaters in Neuyork war nachstehende mit Versalbuchstaben bedeckte Ankündigung angeschlagen. ,,Verloren wurde ein falscher mit echten Brillanten geschmückter Zahn. 100 Dollars demjenigen, der ihn gefunden hat und ihn der Direktion des Theaters übergibt." Dieser verlorene Zahn hat eine merkwürdige Geschichte, nicht weil er falsch ist es dürfte kaum eine Amerikanerin geben, die nicht wenigstens einen falschen Zahn hat —, sondern wegen des Brillanten, den dieses Stück Elfenbein einschließt. Der kostbare Zahn war Eigentum der Miß Julia O'Deane. Julia ist Schauspielerin und hat nebenbei eine große Leidenschaft für das Radfahren, den halben Tag sitzt sie auf ihrem Zweirad und fährt durch die Straßen Neuyorks. Eines Abends erging es ihr jedoch sehr schlecht, sie machte eine Spazierfahrt auf ihrem Veloziped, kam dabei zu Fall und verlor außer einem Zahn einem echten - einen Brillantstein, der in dem ihr von ihrem Bräutigam geschenkten Ringe saß. Der Brillant wurde glücklicherweise wiedergefunden, und der Verlobte hatte die großartige Idee, seine künftige Gattin dadurch schadlos zu halten, daß er den Brillant in den falschen Zahn setzen ließ, den sich die Schauspielerin anstelle des verloren gegangenen echten anschaffen mußte. Jetzt ist, wie mitgeteilt, dieses merkwürdige Wert- und Schaustück leider dem Gehege der Lippen des Fräulein Julia entfallen. ? Die Red.

Kostbare Fingerhüte.

König Tschulalangkorn von Siam hat seiner Gemahlin einen Fingerhut geschenkt, der bei einem englischen Juwelier hergestellt wurde und 300 000 Mk. gekostet hat. Der Fingerhut hat eine goldene Hülle in Gestalt einer halbgeöffneten Lotosblume und ist außen mit Diamanten, Rubinen und anderen Edelsteinen in bunten Farben besetzt, die so angeordnet sind, daß sie den Namen der Königin bilden. Unlängst hat in Paris ein amerikanischer Milliardär einen Fingerhut für 100000 Mk. herstellen lassen, der außen ebenfalls mit Diamanten, Rubinen und Perlen besetzt ist. Der Schah Nassredin schenkte der Gemahlin eines Diplomaten, bei dem er zu Gast geladen war, einen Fingerhut im Werte von 30000 Mk. Das kleine Kunstwerk sah, so waren die Diamanten und Edelsteine angeordnet, einer zierlichen Weintraube gleich. ? Die Red.

Ein neues Goldbergwerk in Ungarn.

Aus Oravicza wird uns berichtet: In der Gemeinde Majdàn (Krassóer Komitat) wurde jüngst auf einem dortigen Freischurfgebiete ein reiches Goldvorkommen entdeckt. Die fortgesetzten Schürfungen ergaben ein überraschendes Resultat. Die bisher aufgedeckten drei Goldlagerstätten kommen an den Kontaktflächen zwischen Melaphir, Dacit und Andesit in Form von mehreren Hundert Meter anhaltenden Zonen vor. Das goldführende Erz (Phyrit, Blende, Kupferkies und Gold) ist ziemlich regelmäßig verteilt, hat nach den vorgenommenen Analysen einen durchschnittlichen Gehalt von 34 Gramm Feingold per Tonne und kann das vorhandene Erzquantum mit 1-11, Millionen Tonnen angenommen werden.

Die Gold- und Silberproduktion der Welt.

Gold und Silber werden jetzt aus der Erde in ständig wachsenden Mengen gewonnen. Im ,,Statist" werden einige interessante Zahlen über die Gold- und Silberproduktion der Welt mitgeteilt. Im Jahre 1850 stellte die Goldproduktion der Erde den Wert von 232000000 M. dar. Im vergangenen Jahre betrug der Wert 1350000 000 M. fast sechsmal soviel. Das meiste Gold kommt aus den drei Erdteilen Afrika, Australien und Amerika. Wenn nicht der Krieg gewesen wäre, so würde Südafrika der größte Goldproduzent sein. Im Jahre 1898 stand es an der Spitze der Goldproduktion, bis der Krieg ausbrach und die Produktion gleich Null wurde. Jetzt steht Australien an der Spitze. Im Jahre 1898 produzierte Südafrika Gold im Werte von 322320000 M.; Australien für 265500000 M.; die Vereinigten Staaten für 240000000 M. Im Jahre 1900 produzierten die Vereinigten Staaten Gold im Werte von 316 000000 M., Australien von 312740000 M. und Südafrika von 35760000 M. Im Jahre 1903 lieferte Australien Gold im Werte von 387600000 M., die Vereinigten Staaten von 298000C0) M. und Südafrika von 288480000 M. Silber war früher ein wertvolles Metall, aber jetzt hat es bedeutend verloren. Vor 40 Jahren war es 5 bis 6 M. die Unze (31 g) wert. Vor einigen Tagen betrug der Preis, der von Tag zu Tag schwankt, ein wenig mehr als 2 M. die Unze. Der Grund für dieses unerhörte Sinken ist die ungeheure Vermehrung der Produktion. Vor 40 Jahren brachte die Erde 35 Millionen Unzen Silber im Jahr. Jetzt beträgt die jährliche Produktion 175 Mill. Unzen. Seit 1861 ist das Fallen der Silberpreise fast beständig gewesen bis zum Jahre 1890, in dem die Vereinigten Staaten gesetzlich bestimmten, daß ihre Münze in jedem Monate ein Minimum von 8000000 M. und ein Maximum von 16000000 M. ankaufen und prägen sollte. Dies schuf eine große

künstliche Nachfrage nach Silber, wodurch für einige Zeit sein Preis verbessert wurde. Im Jahre 1889 war der höchste für Silber gezahlte Preis 3,67 M. für die Unze; im Jahre 1890 stieg der Preis auf 4,53 M. Dann begann aber das Sinken des Preises bis fast auf 2 M.

Berichte aus Innungen und Vereinen.

Der Verein der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Großherzogtums Baden, E. V. hielt am 24. April im Hotel Große in Karlsruhe seine erste ordentliche Generalversammlung ab.

Der erste Vorsitzende, Herr Hofjuwelier Bertsch, eröffnete die Versammlung vormittags 11 Uhr und hieß die Erschienenen aufs -herzlichste willkommen.

Die Tagesordnung war sehr reich gehalten, sie wurde im einzelnen vom Vorsitzenden verlesen und Punkt für Punkt eingehend begründet; hieran schloß sich eine Generaldebatte, an welcher sich alle anwesenden Mitglieder aufs regste beteiligten. Eine besonders lebhafte Diskussion entspann sich über die Stempelung der mindergehaltigen Goldwaren sowie der sogenannten gefärbten 8 karätigen Ware und über die Besteckkonvention.

Bezüglich der Stempelfrage wurde auf einen in badischen Blättern erschienenen Artikel verwiesen, und war man sich allgemein klar darüber, daß Goldwaren nur von 585/ 5/1000 fein und darüber hinaus gestempelt werden sollten. Ein diesbezüglicher Antrag wurde fast einstimmig angenommen. Schon im Interesse der kleineren Geschäfte so wurde betont sei es notwendig, daß die besseren Goldwaren wieder zu Ehren kommen, denn sonst treibe man auch in dieser Branche das Publikum in die Warenhäuser, welche sich gerade durch den vielseitigen Stempel der Führung von Goldwaren bemächtigen. Die Besteckkonvention führte zu einer längeren Aussprache zwischen dem Vorsitzenden und den Mitgliedern, die ausnahmslos den verlesenen Paragraphen ihre Zustimmung erteilten, worauf die Konvention einstimmig Annahme fand. Dem Vorstand wurde die Ermächtigung erteilt, den einzelnen Juwelieren des badischen Landes die Konvention zur Unterzeichnung derselben einzusenden und die weiteren Schritte beim Verbande einzuleiten. Wegen des Verkaufs an Private und Nichtjuweliere seitens einiger Fabrikanten wurden Beschwerden vorgebracht, die dahin ihre Erledigung fanden, mit derartigen Geschäften keinerlei Verbindung einzugehen.

Wegen des Überhandnehmens im Aufsuchen von Privatkundschaft wurden Eingaben an alle größeren badischen Bezirksämter beschlossen, einem derartigen Treiben zu Leibe zu gehen, und für jeden einzelnen Fall, den man unter Anklage stellen kann, eine Prämie auszuwerfen. Der Schatzmeister, Herr Hofjuwelier Schrempp, Karlsruhe, verliest den Kassenbericht, die Revisoren walteten ihres Amtes, es wurde alles in Ordnung befunden und Decharge erteilt.

Hierauf schritt man zur Neuwahl des Vorstandes, welcher auf Anregung des Herrn Hofjuwelier Netter, Mannheim, durch Akklamation in seiner bisherigen Zusammensetzung wiedergewählt wurde. Herr Netter sprach gleichzeitig dem Vorstand für seine mühevolle, umfangreiche Tätigkeit den Dank der Versammlung aus.

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So verlief denn die erste Generalversammlung in schönster Harmonie, und die Verhandlungen wurden gegen 43 Uhr vom Vorsitzenden mit Worten des Dankes an die Erschienenen geschlossen. Hierauf folgte ein gemeinschaftliches Mittagsessen im Hotel Große, nach dessen Beendigung ein Spaziergang in den prächtigen Stadtgarten, bis die Stunde nahte, unsere auswärtigen Gäste zur Bahn zu begleiten.

Die Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede der Provinz Hannover und des Fürstentums Schaumburg-Lippe hielt am 8. Mai unter zahlreicher Beteiligung im Hotel „Kaiserhof“ zu Hildesheim ihre Jahresversammlung ab, der sich ein gemeinsames Mittagessen, eine Besichtigung der Kunstschätze des Rathauses und des Domes sowie ein Spaziergang zum Galgenberge anschloß. Überaus befriedigt von den Schönheiten, die Hildesheim in reichem Maße bietet, traten die auswärtigen Teilnehmer abends die Heimreise an.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

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Geschäftseröffnungen. Juwelier H. Schmidt eröffnet Ende Juli d. J. in Dresden, König Johannstr. 19, ein neues Geschäft. Das bereits seit 22 Jahren betriebene Geschäft, Wettinerstr. 5, bleibt jedoch als Filiale in unveränderter Weise bestehen. In Bremen eröffnet Ernst Meyer, Juwelier, Molkenstr. 64, ein Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft. Jakob Werle und Emil Heinz, Techniker eröffneten zu Oberstein eine Uhrkettenfabrik. Die Firma heißt Werle & Heinz. Eintragungen ins Handelsregister. Firma Georg Silber, Bijouteriefabrik in Pforzheim, Inhaber Techniker Georg Silber. - Firma Gustav Freivogel in Dietlingen. Inhaber ist Techniker Gustav Freivogel. Geschäftszweig: Kettenfabrikation. Firma Robert Fuchs & Co., Pforzheim. Gesellschafter sind: Kaufmann Robert Fuchs und Techniker Alfred Winkopp, beide hier. Geschäftszweig: Bijouteriefabrikation.

Löschungen im Handelsregister. Pforzheim: Elias Bauer, Ringfabrik, Gebr. Maneval, Bijouteriefabrik, Albrecht & Cie., Bijouteriefabrik.

Geschäfts- und Firmenänderungen. Infolge Austritt des kaufmännischen Teilhabers Herrn Hermann Hch. Katz aus der Doublékettenfabrik Freivogel & Katz in Dietlingen (Amt Pforzheim) erhielt die Firma wieder ihren ursprünglichen Namen Gustav Freivogel. Ernst Hechtle, Juwelier in Köln, hat sein Geschäft (Laden und Werkstatt) nach Schildergasse 27 verlegt. Kurt G. Poetzscher, Import ausländischer Juwelierwaren, hat sein Geschäft nach Hamburg I, Speersort 10, verlegt. Julius Spitzer & Co., Goldringfabrikation zu Wien. Die Fabriklokalitäten befinden sich jetzt Wien VII/1, Esterhazygasse 25. In Bernburg hat Juwelier und Goldarbeiter Albert Bannert, Auguststr. 26, das Geschäft der Frau D. Jänicke käuflich erworben.

Jubiläen und Ehrungen. Dem Hofjuwelier Robert Kempfe in Magdeburg ist vom Herzog von Anhalt gestattet worden, den ihm s. Zt. von weiland Herzog Friedrich I. verliehenen Titel eines „Herzoglich anhaltischen Hofjuweliers" weiterzuführen. Der Arbeiter Matth. Leibbrand von Enzberg (Oberamt Maulbronn) konnte dieser Tage auf eine 50jährige Tätigkeit bei der Silberwarenfabrik Meyle & Meyer in Pforzheim zurückblicken; gewiß ein seltener Fall. Die Chefs ließen es sich nicht nehmen, dem Jubilar ein schönes Geschenk einzuhändigen. Außerdem wurde das ganze Personal auf Kosten der Firma auf dem Seehaus, einem prächtigen Ausflugs- und Erholungsort der Pforzheimer, festlich bewirtet. Herr Juwelier S. Burg in Hamburg, Große Reichenstraße 54, beging den Tag, an dem er vor 40 Jahren sein Geschäft gründete. Möge es dem Jubilar vergönnt sein, das 50jährige Jubiläum in derselben Rüstigkeit zu begehen wie das jetzige. - Die bekannte Bijouterie- und Kettenfabrik Ernst Schönfeld jr. in Hanau feierte am 26. April ein schönes Fest. Es galt nämlich das 50jährige Arbeitsjubiläum des in obiger Fabrik beschäftigten Graveurs, Herrn Jean Brauburger, festlich zu begehen. Herr B. trat am 26. April 1854 als Lehrling ein und ist von da ab bis jetzt, also länger als 50 Jahre, ununterbrochen mit seltener Gewissenhaftigkeit und Treue beschäftigt bei obiger Firma. Seine Arbeitskollegen hatten an dem Festtag schon in aller Frühe den „Brettplatz“ des Jubilars durch ein großartiges Blumenarrangement geschmückt, sichtlich ergriffen nahm Herr B. bei seinem Erscheinen, wie jeden anderen Morgen, pünktlich um 7 Uhr, diese gut angebrachte Ovation hin. Hierauf wurde der Jubilar mit sinnreichen und wertvollen Geschenken seitens der Herren Prinzipale, Arbeitskollegen und des Kontorpersonals bedacht. Nachmittags unternahm das gesamte Personal der Firma eine Wagenpartie nach dem Freigericht, Endziel Wasserlos, wo bei vorzüglichem Essen und Trinken, gewürzt durch Vorträge und Reden, die Zeit für die Teilnehmer nur allzu schnell entfloh. Auch erhöhte die Anwesenheit des einen der Herren Prinzipale, Herrn Mulot, die Festesfreude ungemein. Dieser schöne Tag, welcher in jeder Beziehung tadellos verlaufen ist, wird gewiß den Teilnehmern an dem Fest in guter Erinnerung bleiben. Es ist dieses Jubiläum bereits das zweite „Fünfzigjährige" in der Fabrik der Firma Ernst Schönfeld jr. und gewiß ein gutes Zeichen besten Einvernehmens zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Todesfälle. Von einem schweren Schicksalsschlage wurde die Familie des Herrn Bijouteriefabrikanten Wilhelm Fühner in Pforzheim betroffen, indem der älteste Sohn, Herr Erwin Fühner, Mitarbeiter der Firma, unerwartet rasch aus dem Leben abgerufen wurde. Im besten Mannesalter verschied in Pforzheim an den Folgen eines Schlaganfalles Herr Vergoldereibesitzer Ludwig Bertram. Der Verstorbene durfte sich nicht nur im Pforzheimer Geschäftsleben, sondern auch im dortigen Gesellschaftsleben großer Beliebtheit erfreuen. In Halle verschied der Juwelier Herrmann Elsässer im 50. Lebensjahre. In Altenburg starb infolge eines Gehirnschlages Herr Hofjuwelier Ernst Eberhardt.

Diverses. Herr Emil Levinger, Inhaber der Bijouterie-Engrosfirma Hch. Levinger in Pforzheim, gedenkt in nächster Zeit eine Bijouteriefabrik zu eröffnen, die sich speziell mit der Erzeugung von modernen Silberwaren befassen wird. In Herrn Karl W. Bissinger, langjähriger Zeichner in ersten Geschäften der Bijouteriebranche, erhält die Firma eine tüchtige technische Kraft als Sozius. - Zu Vergrößerungszwecken erwarb Herr Karl Beckh, Firma Beckh & Turba, Doublékettenfabrik, das Haus Bleichstr. 49 in Pforzheim für 67500 Mk. - Das Fabrik- und Wohngebäude des verstorbenen Bijouteriefabrikanten Melchior Kuhnle in Pforzheim wurde von der Wittwe und den Kindern, welche das Geschäft weiter betreiben, für 40000 Mk. übernommen. Die Württembergische Metallwarenfabrik Geislingen läßt gegenwärtig sowohl in Geislingen wie in Göppingen umfangreiche bauliche Erweiterungen ihrer Fabrikanlagen ausführen. Das gesamte Warenlager der Firma Adolf Schellenberg zu Wiesbaden haben Julius Herz, Juwelier und I. H. Heimerdinger, Hofjuwelier, beide ebendaselbst, käuflich übernommen.

Diebstähle, Verbrechen etc.

In Jüchen traf aus Frankfurt a. M. eine Kiste ein, als deren Inhalt „Glas“ angegeben war. Da die Kiste beschädigt war, sah sich die Eisenbahnverwaltung veranlaßt, sie zu öffnen. Der Inhalt bestand aus Goldwaren, goldenen Kelchen usw. Die Sendung war als gewöhnliches Frachtgut versandt worden, obgleich sie einen großen Wert repräsentiert. Zwei Personen in Bedburdyck, die als Adressaten auf der Sendung angegeben waren, wurden bereits verhaftet.

Halle a. S. Unbekannte Einbrecher stahlen während des Gottesdienstes am 1. Mai aus einem Juwelierladen 15000 Mark an Wertsachen. Der Bestohlene ist unversichert. Ein ähnlicher Diebstahl im Werte von 8000 Mark ist gleichfalls jüngst ausgeführt worden.

M.-Gladbach. Bei einem Einbruchsdiebstahl wurden eine große Anzahl Schmucksachen, als Armbänder, Vorstecknadeln, Ringe, Ketten und Uhren, gestohlen.

Wie berichtet wird, ist der Juwelendieb Bernhard Wiese während seiner Eskorte nach Regensburg nächst Pottenbrunn aus dem fahrenden Zuge entsprungen. Wiese war in Wien in einem Goldwarengeschäft auf der Wieden beim Verkauf zweier goldener Ketten angehalten worden. Er ist 28 Jahre alt, war Uhrmacher und Geschäftsreisender und ist ein schon siebenmal abgestrafter Dieb und Betrüger. Er hat im Februar einem ihm unbekannten Geschäftsreisenden in einem Hotel in Regensburg dreihundert Uhrketten gestohlen, einen Teil der Beute in Aachen, Zürich, Bonn, Lugano und Mailand verwertet und den Rest nach Wien gebracht. Wiese wurde dem Landesgerichte eingeliefert. Nach Abschluß der Auslieferungsverhandlungen_sollte er nunmehr von einem Justizunteroffizier an die bayrische Grenze befördert werden. Während der Fahrt bat er den Unteroffizier, aufs Klosett gehen zu dürfen. Man löste ihm die Ketten, und Wiese vermochte es, sich durch das enge Fensterchen zu zwängen und zu entspringen. —

Auf Anordnung der Königlichen Staatsanwaltschaft zu Dresden wurde daselbst ein von vielen Behörden steckbrieflich verfolgter internationaler Juwelendieb Namens Ziebell verhaftet. Er hatte sich dadurch verdächtig gemacht, daß er wertvolle Uhren als Zahlung anbot. Er wurde gefesselt von zwei Transporteuren nach Rostock gebracht. Geschäftliche Mitteilungen.

Vor uns liegt der neue Katalog der Firma C. B. Schröder, Düsseldorf, Bilkerstraße 31, der sich in geschmackvoller Weise in modernem leinenartigen Umschlage präsentiert. Der Katalog besteht aus 3 Teilen und zwar dem Hauptteil mit 46 Seiten Abbildungen der verschiedensten Bestecksachen, einer Einkaufs- und einer Verkaufspreisliste. Damit keine Versehen zwischen beiden letzteren Listen vorkommen können, so sind diese in verschiedenen Einbandfarben gehalten. Die Einkaufspreisliste zeigt sich in blauem Gewande, während die Verkaufspreisliste sich rot darbietet. An Bestecken selbst sind neben einfachen, glatten, Fäden- etc. Mustern auch solche in modernem Genre vorhanden, wir erblicken z. B. ein Besteck, entworfen von Prof. I. M. Olbrich in Darmstadt, das sich mit seinen schlichten geraden Linien äußerst vornehm präsentiert. Auch im Empire-Geschmack, der ja in letzter Zeit so viel Anklang gefunden hat, ist ein Tafelbesteck abgebildet. Interessenten dürfte die Firma gerne auf Verlangen den gewünschten Katalog zur eifrigsten Benutzung zusenden.

Das Bild eines lieben Angehörigen immer bel sich zu haben, ist ein oft gehegter Wunsch; erfüllt wird derselbe durch die Artikel der Firma Alexander Wüst in Abertham (Böhmen). Es sind dies Anhänger, Zigarettenspitzen, Crayons in 13 lötigem Silber mit mikroskopischen Porträts (zum Durchsehen). Letztere werden nach jeder gegebenen Photographie geliefert. Die Vergrößerungslinsen mit mikroskopischem Porträt werden für die Herren Juweliere auch lose zum Selbsteinsetzen geliefert, und ist die Gelegenheit für die Herren Kollegen geboten, sich einen Spezialartikel zu schaffen. Der Vertrieb ist sehr lohnend und trägt einen Nutzen von 100%.

Schmuck mit auf der Rückseite angebrachtem Blumenhalter. Wir veröffentlichen heute eine sehr ansprechende Neuheit der Firma Aug. Walther in Pforzheim, einen Anhänger, der auf der Rückseite mit einem einfach und praktisch konstruierten Blumenhalter versehen ist, in dem, wie unsere Abbildung zeigt, ein lebender Blütenzweig befestigt werden kann, so daß Blumen- und Metallschmuck in anmutiger Weise vereinigt erscheint. Der neue Schmuck kann sowohl als Kollier wie als Schieber an einer Fächerkette getragen werden und wird in den verschiedensten Mustern, in Gold oder Silber, in Email, oxydiert usw., ausgeführt. Wir wünschen dem neuen Schmuckgedanken, der zum Gebrauchsmusterschutz angemeldet ist, einen recht guten Erfolg.

Ziergeräte von Otto Unglenk, Bijouteriefabrik in Pforzheim. Wir bringen auf S. 125a von der genannten Firma einige recht hübsch und zierlich ausgestattete Kleingeräte in Silber zur Veröffentlichung, Crayon, Zigarrenabschneider, ein silberbeschlagenes Messer, ein Feuerzeug und eine Bonbonnière. Die eigenartige und ansprechende Ornamentik ist teils in Reliefpressung, teils in Niello hergestellt. Der Crayon links ist mit einem Empireornament in buntem Email verziert. Die

Innenausstattung ist mit verschiedenen, praktischen Neueinrichtungen versehen. Die Firma Unglenk fabriziert derartige Kleingeräte als Spezialität.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 62. Wer liefert versilberte Metalletuis, innen vergoldet für Strohzigaretten? Die Etuis sind groß 6-71⁄2 cm und sind mit einem Deckel versehen, der mit Scharnier geöffnet wird. Das Innere ist durch Scheidewand geteilt, und zwar ist der größere Teil für Tabak, während der kleinere Teil für das Stroh bestimmt ist.

G. B. in O. Frage 63. Wer ist der Erzeuger des vom verstorbenen Otto Bergmann, Berlin, Prinzregentenstr. 33 geführten Putzpulvers. R. A. in D. Frage 68. Wir interessieren uns sehr für Neuheiten in Auflagen für Lederwaren in Silber, nur bessere Sachen. Wir sind bisher ausschließlich auf Wien angewiesen und möchten nunmehr deutsche Fabrikanten kennen lernen.

Frage 69. Wer tauscht Nickelservice gegen alte Zinnsachen, Staniolpapier etc. ein, und wer liefert auch eventuell Briefbeschwerer mit Silberstaniolkugeln? A. B. in E. Frage 70. Wer fabriziert Anhängebücher mit Notizblocks in Silber und auch in Weißmetall oxydiert! K. F. in M. Frage 71. Wer fabriziert unecht versilberte Zigaretten-Etuis und Zündholzdosen als Spezialität! O. B. in E. Frage 72. Wer liefert Holz-Servierbretter etc. in verschiedenen Holzarten, Größen und Formen für Silberwaren? D. S. Frage 73. Wer fabriziert Knöpfe, Ketten, Zeichen usw. für Soldaten in Messing oder Kupfer? v. G. in Z. Frage 74. Welche Fabrik liefert Bronzewaren in Luxus- und Gebrauchsartikeln? S. P. W.

Frage 75. Wer fabriziert die früher als Colliers getragenen langen silbervergoldeten Ketten, deren Glieder Blümchen bilden (Schweizerartikel)? Wer liefert altmodische emaillierte Krawattnadeln, Ringe, Eheringe usw. Bl. Fl.

Frage 76. Wie werden gelbvergoldete und polierte Gegenstände rötlich gelb gefärbt? F. in S. Frage 77. Wie wird, wenn Silbersachen mit Stahl und Blutstein poliert sind, die Seife aus dem Gegenstande entfernt und dieser getrocknet, ohne daß der schwarze Glanz beeinträchtigt wird? B. & F. Frage 78. Welche Firmen geben Antiquitäten und Fremdenartikel in Kommission, wenn die Waren gegen Einbruchsdiebstahl versichert werden? B. & F.

Antworten:

Zu Frage 54. Um Glas von eingegipsten Gegenständen abzulösen, bereitet man sich eine gesättigte Kochsalzlösung (man gibt zu Wasser so lange Kochsalz bis keine Lösung derselben mehr erfolgt) und lege den Gegenstand ein bis zwei Tage lang in die Flüssigkeit. Das Kochsalz entzieht dem Gips das Krystallwasser, der Gips wird mürbe und läßt sich mit einem Messer leicht entfernen. Auch Kochen der Gegenstände in gesättigter Sodalösung ist zu empfehlen.

Zu Frage 57. Spitzen in Bernstein liefern Burda & Frank, Wien VI, Esterhazygasse 12. - Elfenbein-Rauchartikel, J. Rottmüller, Wien VI, Kopernikusgasse 4.

Zu Frage 60 u. 61. Rud. Wolff, Hanau a./M. empfiehlt sich ferner zur Anfertigung von Emailarbeiten für Kirchengeräte etc.

Zu Frage 64. Die Württembergische Metallwarenfabrik zu Geislingen a. St., dürfte Ihnen die gewünschten Glasartikel gerne liefern.

Zu Frage 65. Durch Reiben mittelst Wollstoff wird an echtem Bernstein so viel Elektrizität erzeugt, daß kleine Papierschnitzel durch Berührung angezogen werden, was bei Imitation unmöglich ist. Man bringt einen Tropfen Schwefeläther auf den Gegenstand, ist derselbe unecht, so verschwindet die Politur sofort und hinterläßt einen trüben, fettigen Flecken, während echter Bernstein davon nicht angegriffen wird.

Žu Frage 66. Versilberte Bestecke mit der Fabrikmarke / Hirschkrone sind Fabrikate der Württembergischen Metallwarenfabrik zu Geislingen-St.

Zu Frage 67. Bierseidel bezw. Deckel mit Bergmanns-Emblemen, liefert die Württembergische Metallwarenfabrik Geislingen-St.

Büchertisch.

Abendmahlsfeiern mit Einzelkelch. Ihre Notwendigkeit und Gestaltung, von Prof. Dr. F. Spitta, Superind. R. Bürkner u. A. Preis

60 Pfg. Die Frage des Einzelkelches beim Abendmahl, die immer weitere Kreise zieht, und der auch wir schon wiederholt unser Interesse zuwendeten, hat in der oben bezeichneten Broschüre eine gründliche und zusammenfassende Beleuchtung erfahren. Der Inhalt bringt erstens Aktenmäßiges zur Abendmahlsfrage. Hier werden vorgekommene Ansteckungsfälle, die Verhandlungen der Schwedischen Kammer über die ganze Frage, sowie medizinische und theologische Gutachten in größerer Zahl nebeneinander gestellt und besprochen. Eine zweite Abteilung bringt den genauen, liturgischen Entwurf einer Abendmahlsfeier mit Einzelkelchen, um zu zeigen, daß ein solcher Endlich durchaus würdig und erhebend gestaltet werden kann. werden noch die wünschenswerte Form, Austattung nnd Anwendung des Einzelkelches einer längeren Besprechung unterzogen. Das Schriftchen kann jedem, der sich in dieser bedeutsamen Angelegenheit Klarheit zu verschaffen wünscht, nur warm empfohlen werden.

Patente etc.

Patent-Anmeldungen. 44 a. G. 17546. Feststecknadel. George Washington Mc Gill, New York; Vertr.: Bernhard Blank u. Wilhelm Anders, Pat.-Anwälte, Chemitz. 28. 10. 02.

44 a. L. 17301. Riemenschloß. Heinrich Leuthold, Frauenfeld, Schweiz; Vertr.: R. Schmehlik, Pat.-Anw., Berlin SW. 6. 6. 10. 02. 44a. L. 18595. Befestigung von Edelsteinen auf Schmuckgegenständen. Adolphe Jean Lagriffoul, Paris; Vertr.: E. Schmatolla, Pat.Anw., Berlin SW. 11. 7. 9. 03.

44a. W. 20369. Vorrichtung zur Verbindung des Hemdes mit Kragen und Schlips. Paul Weise, Oppeln. 13. 3. 03.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 222 160. Knopf mit in die Fußplatte eingeschraubtem Stiel und gelenkiger Scheibe. Ernst Paul Krüger, Dresden, Seilergasse 9. 17. 3. 04. K. 21 323.

44 a. 222 236. Aus einer geschlitzten Hülse mit darüber geschobenem konischen Klemmring bestehende Nadelsicherung Carl Koch I., Offenbach a. M., Friedrichstr. 40. 29. 2. 04. K. 21162. 44 a. 222 255. Sparbüchse in Buchform. Fa. Jean Rohm, Frankfurt a. M. 10. 3. 04. R. 13555.

44 b. 222 276. Hülse mit in den Innenraum ragenden Messerschneiden. Martin Mayer, Mainz, Kaiserstraße 53. 14. 3. 04. M. 16 931. 44 a. 222 369. Zu Bijouterieartikeln verarbeitete Metallplattenteile, welche an ihrer Außenseite mit Bekleidungsstoff belegt sind. Andreas Odenwald, Pforzheim. 1. 3. 04. O. 2925.

44 a. 222 875. Knopf mit abschraubbarer Platte. Deutsche Patent-Industrie-Gesellschaft m. b. H., Berlin. 19. 3. 04.

D. 8678.

44 a. 222 880. Reibungsschnalle mit elastischen Riemenführungszungen an der Schließplatte. Chr. Mainzer, Friedenau b. Berlin. 22. 3. 04. M. 16986.

44 a. 222 881. Reibungsschnalle mit exzentrischer Lagerung des Schlußhebels in einer drehbaren Buchse. Chr. Mainzer, Friedenau bei Berlin. 22. 3. 04. M. 16987.

44 b. 222 469. Zigarettenhalter aus einer zur Aufnahme der Zigarette dienenden Oese, welche mit einer federnden Schlaufe, die an den Finger gestreift wird, versehen ist. Karl Schertzer, Grafenstaden b. Illkirch. 7. 3. 04. Sch. 18169.

44b. 222 870. Zur Einzelabgabe von Zündhölzern dienende Vorrichtung mit verschiebbarem Gehäuse und feststehender Abgabemulde. Michael Tives & Co., Dülken. 17. 3. 04. T. 6030.

44b. 222 879. Geschlossener Behälter für Einzelabgabe von Zigaretten, Zigarillos o. dgl., aus zwei gegeneinander verschiebbaren Teilen und einer Zwischenwand bestehend, auf welcher beim Heben und Senken des einen Teils eine Zigarette o. dgl. abgelegt wird. Geo D. Knipp, Stuttgart, Sofienstraße 21 A. 22. 3. 04. K. 21380.

44 a. 222 999. Vexiersparbüchse, dadurch gekennzeichnet, daß dieselbe mit einem Einwurfschieber versehen ist, dessen Öffnung sich gegen unbefugtes Herausnehmen von Geld automatisch verschließt. Paul Nerlich, Dresden, Wachsbleichstr. 27. 22. 3. 04. N. 4815.

44 a. 223001. Armstulpendoppelknopf aus einem Oesenknopf und einem Scharnierhakenknopf, dessen Haken innen eine die Oese übergreifende, bei Verschiebung der Knöpfe gegeneinander den Hakeneingang schließende Nase hat. Firma Aug. F. Richter, Hamburg. 24. 3. 04. R. 13609. 44 a. 223 079. Doppelnadel, die zwischen ihren beiden zugespitzten Enden ein plattenförmig, knopfförmig oder ähnlich ausgebildetes Widerlager besitzt. Dr. Ernst Mohr, Magdeburg-Sudenburg, Halberstädter Straße 118a. 25. 3. 04. M. 17011.

44 a. 223 080. Doppelnadel, die zwischen ihren beiden zugespitzten Enden ein mit ihr aus einem Stück gebogenes Widerlager besitzt. Dr. Ernst Mohr, Magdeburg-Sudenburg, Halberstädter Straße 118a. 25. 3. 04. M. 17012.

44 a. 223102. Knopfnadel, deren oberes Ende in gabelförmiger Gestaltung in den mit erhärtender Masse gefüllten Knopf eingreift. Firma Aug. F. Richter, Hamburg. 31. 3. 04. R. 13646.

44 a. 223104. Knopf mit radial geschlitzter, zum Einschrauben in das Knopfloch geeigneter Fußplatte. Rudolf Buschmann, Wetter a. Ruhr. 2. 4. 04. B. 24628.

44 a. 223 434. Diebessicherer Uhrhaken. Christian Schwalb, Friesdorf. 27. 2. 04. Sch. 18128.

44 a. 223648. Wäscheknopf ohne Metalleinlage. Frau Bertha Kirchhoff, Barmen, Arnoldstraße 12. 14. 3. 04. K. 21 190.

44 a. 223795. Armstulpenknopf mit Klappfüßen an einem gekrümmten Steg und mit Sperrfedern für die Klappfüße. Fa. Robert Erlemann, Bergedorf. 5. 4. 04. E. 7041.

44 a. 223802. Haarnadel, deren zwei S-förmig gebogene Arme sich an zwei oder mehr Stellen kreuzen und an diesen Stellen federnd zusammengehalten werden. Emanuel Moor, Ouchy; Vertr.: Hermann Neuendorf, Pat.-Anw., Berlin O. 17. 7. 4. 04. M. 17079.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

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mitglied.

Der Vorsitzende teilt noch mit, daß die Mitgliedskarten mit dem Namen der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder nicht mehr Verwendung finden können. Er meint, daß diese Gelegenheit uns veranlassen sollte, für die Folge die Unterschrift eigenhändig von den Vorstandsmitgliedern zu leisten; dann würde der Vorstand in der Lage sein, jedem neuen Mitglied sofort nach Aufnahme die Mitgliedskarte zuzusenden. Es treffen fortwährend Beschwerden darüber ein, daß die Mitgliedskarten nicht geliefert würden. Diese Klagen sind berechtigt, doch trifft das Verschulden die Druckerei, die unglaublich saumselig verfährt.

Es wird beschlossen: Die Eintragung der Namen in die Mitgliedskarten handschriftlich zu machen. Der Beschluß der vorigen Sitzung in dieser Angelegenheit wird aufgehoben.

Der Vorsitzende teilt ferner mit, daß er am 13. April im Kaiserlichen Aufsichtsamt eine Konferenz in Angelegenheit Feuerschutzkasse hatte, in welcher mit dem betreffenden Dezernenten verabredet ist, daß dem Verband stattgegeben wird, die Satzung und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen in je fünf Exemplaren zur Prüfung einzusenden, ohne daß vorher eine Gründung des Vereins stattgefunden hat.

Die Grundbedingungen der Satzung wurden mit dem betreffenden Herrn Dezernenten durchgesprochen und ist dieselbe bezüglich des Gründungsfonds noch dahin abgeändert, daß die Anteilscheine anstatt auf 500, 400, 300, 200 und 100 Mark alle auf 100 Mark lauten sollen.

Nach wie vor wird als wichtig erachtet, ein umfangreiches statistisches Material über die Feuersgefahr in unserem Gewerbe zu erbringen. Dieses könne später eingereicht werden. An der Vervollständigung wird gearbeitet.

Ferner liegt ein Antrag vor von dem Polizeiwachtmeister Peter Rehling aus Fürth, welcher den Uhrmacher Johann KorbacherFürth wegen Hausierens mit Gold- und Silberwaren zur Anzeige gebracht hat.

Außerdem eine Zuschrift der Polizeiverwaltung in Lauban, wonach der Polizeisergeant Jakob den Handelsmann Schramm wegen Hausierens mit Uhren und Goldsachen zur Anzeige brachte, Bestrafung jedoch nicht erfolgt ist.

Dann ging ein Antrag ein von dem Gendarm Albert Nolte, Isselburg, wonach der Hausierer Jakob Plattner aus Köln mit 96 Mk. bestraft wurde und die Hausierer Boze Madeinič und Boze Somy a aus Oesterreich mit je 5 Mark.

Dem ersten und dritten Antrag wird stattgegeben; der zweite Antrag aus Lauban wird abgelehnt, weil eine Bestrafung nicht vorliegt, also ein Beweis für das Hausieren nicht erbracht ist.

Der Vorsitzende legt das aus Danzig eingegangene Erkenntnis vor, wonach der Kläger, welcher gegen den Kollegen S. eine Klage wegen eines angeblich mangelhaft abgegebenen Gutachtens angestrengt hatte, endgültig kostenpflichtig abgewiesen worden ist.

Auf das Gutachten des Verbandes ist in dem Erkenntnis Bezug genommen worden.

In Angelegenheit Besteck-Konvention ist heut von Herrn Becker ein Schreiben eingegangen, wonach die Akten sich noch bei Herrn Kommerzienrat Wilkens befinden.

Es wird ferner beschlossen, die Schriftstücke in Angelegenheit ,,Detaillieren der verschiedenen Silberwarenfabrikanten“ Herrn Becker zur Kenntnisnahme einzusenden.

Von dem „Journal der Goldschmiedekunst“ ist ein der Redaktion zur Veröffentlichung eingegangenes „Eingesandt“ zur Begutachtung zugeschickt worden. Der Vorsitzende erklärt dazu, daß er der Redaktion geschrieben habe, daß die Veröffentlichung zurzeit nur schaden könne. Wenn auf zwei Verbandstagen eine Angelegenheit einstimmig beschlossen wurde, so kann doch der Einzelne die Beschlüsse nicht in Frage stellen.

Der Teil, welcher das Detaillieren der Fabrikanten und Grossisten betrifft, soll veröffentlicht werden.

Bezüglich des Detaillierens der Lehrer an den Kunstgewerbeschulen sind dem Verband die neuen Dienstanweisungen des Kultusministeriums für Direktoren und des Lehrpersonals zugeschickt. Daraus geht hervor, daß die Direktoren für Privatarbeiten die Genehmigung des Regierungspräsidenten, die Lehrer hingegen die Genehmigung des Direktors der betreffenden Schule nachzusuchen haben. Es kommt aber noch hinzu, daß die Bestimmungen klar sagen: „Ohne weiteres gestattet sind Nebenarbeiten geringeren Umfanges, vorausgesetzt, daß sie das Interesse der Anstalt nicht beeinträchtigen". Der Vorsitzende schlägt vor, gegen diese Bestimmungen bei dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe Beschwerde zu erheben, und zwar deswegen, weil sie gegen unsere seiner Zeit geführte Beschwerde verstoßen.

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Von der Bremer Silberwarenfabrik Hüneke & Co. ist die Mitteilung eingegangen, daß sie beabsichtige, für Besteckmuster ein Preisausschreiben zu arrangieren. Die Idee ist, die Bedingungen für dieses Preisausschreiben in der Deutschen Goldschmiede-Zeitung“ sowie im „Journal der Goldschmiedekunst" und vielleicht noch einem oder zwei anderen passenden Blättern zu annoncieren. Als Preisrichter sollen vom Verband eine Anzahl, etwa fünf bis zehn deutsche luweliere vorgeschlagen werden.

Der Vorstand lehnt die Beteiligung an dieser Sache ab, weil sie lediglich ein Interesse der Firma betrifft.

Aus Danzig ist die Mitteilung eingegangen, daß bei drei Juwelieren die Brillantwage nebst Gewichten beschlagnahmt ist. Die Herren sind um eingehenden Bericht gebeten.

Bezüglich der Uhrmacher, die sich als Goldarbeiter bezeichnen, ist sämtlichen Anträgen stattgegeben und in jedem Fall zunächst Einigung in gütlicher Weise versucht worden. Dadurch sind elf Anträge erledigt.

Gegen 30 Uhrmacher schweben noch die Verhandlungen. Der Vorsitzende schlägt vor, in den Fällen, in welchen eine Einigung nicht zu erzielen ist, den betreffenden Antragstellern anheimzugeben, eine einstweilige Verfügung gegen die betreffenden Uhrmacher, die sich Goldarbeiter nennen, bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.

Von der Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede im Stadt- und Landkreis Frankfurt a. M. und Obertaunuskreis ist eine Anzahl von Inseraten der Firma Schürmann resp. Paul Tübben eingegangen; ebenfalls von Herrn Tübben dieselben Inserate und eine Beschwerdeschrift.

Der Vorstand nimmt Kenntnis davon und beschließt in Erwägung, daß es sich bei dem Streit um eine Angelegenheit rein lokaler Art handelt, grundsätzlich jede Einmischung abzulehnen, weil dadurch der Friede im Verband gestört werden kann. Der Vorstand des Verbandes ist nicht etwa als eine höhere, den Vereinsvorständen übergeordnete Instanz aufzufassen, sondern als eine notwendige Zentralstelle und als ein Bindeglied zwischen den Vereinen, um die Arbeiten von allgemeinem Interesse der Vereine und Einzelmitglieder auszuführen.

In diesem Sinne soll den Beteiligten geschrieben werden. Das Mobiliar des Verbandes in Höhe von 2100 Mark wurde bei der Gothaer Feuerversicherungsbank versichert, womit sich der Vorstand einverstanden erklärt.

Aus Karlsruhe ist anonym die „Badische Landeszeitung“ eingesandt, in welcher in einem Artikel zur Frage des Goldwarenstempels

1000

Propaganda gemacht wird gegen das 333 teilig gestempelte Gold, und zwar derart, daß nur 585 er als giltig anerkannt werden soll. Der Vorstand nimmt Kenntnis davon und lehnt eine Unterstützung dieser Bestrebungen gemäß einem Beschlusse einer früheren Ausschußsitzung ab.

Der Vorsitzende teilt mit, daß die Abmeldung des Herrn Dr. Schröder und Herrn O. M. Werner bei Gericht zurzeit nicht erfolgen kann, weil Herr Dirks sich auf Reisen befindet. Er hat deshalb um Stundung beim Gericht nachgesucht.

Bei dieser Veranlassung seien ihm übrigens Bedenken gekommen, ob es zulässig ist, daß in diesem Jahr ein Verbandstag nicht abgehalten wird. Wenn auch ein Generalversammlungsbeschluß vorliegt, so kommen aber doch in erster Linie die Bestimmungen der Satzungen in Frage, und habe er deshalb mit dem Rechtsanwalt Rücksprache genommen, welcher genaue Auskunft darüber geben wird. Er halte es außerdem für notwendig, daß bei dem Amtsgericht selbst noch wegen des Verbandstages direkt angefragt wird und sollte es sich auf Grund der Satzungen für notwendig herausstellen, daß ein Verbandstag im August abgehalten werden muß, so schlage er einen sogenannten trockenen Verbandstag vor, also ohne jede besondere Feierlichkeit, die mit Geldkosten verknüpft ist.

Der Vorsitzende teilt mit, daß die Neuerung, die Protokollabschriften den Vereinen unverkürzt zugehen zu lassen, großen Beifall gefunden hat, wie aus verschiedenen Schriftstücken von den Vorständen der Vereine hervorgeht.

Leider sei bei der letzten Protokollbekanntgabe ein großes Versehen vorgekommen, indem eine Bemerkung wegen ständiger Mitglieder mit zum Abdruck gelangt sei, deren Veröffentlichung keineswegs beabsichtigt wurde. Der Vorsitzende bedauert, daß bei der Korrektur die Streichung der Stelle seiner Aufmerksamkeit entging, und sichert für die Folge strengste Prüfung der Protokolle zu.

Was die Entgegnung der Firma Bündert & Lettré auf das Protokoll des Vorstandes anbelangt, wird aus den Akten festgestellt, daß Herr Fritz Staehr früher in Wien ein Teppich-Reinigungsinstitut hatte und zurzeit in Berlin ein gleiches Unternehmen leitet, weder in seinem Hause noch im Adreßbuch als Kommissionär sich bezeichnet. In einem Schreiben der Firma B. & L. vom 9. März d. J. gibt die Firma selbst zu: „Wir vermuten, daß wir selbst hinters Licht geführt worden sind." Jedenfalls hatte der Vorstand die Ueberzeugung, daß es erforderlich sei, die Firma höflich zu ersuchen, die Geschäftsbeziehungen zu dem genannten Herrn aufzugeben, weil derselbe eine Legitimation als Kommissionär beizubringen nicht in der Lage ist.

Herr Müller überreicht ein Gutachten über eine vom Bund der Industriellen zugestellte Denkschrift über Geschäftsverkehr mit dem Orient, woraus hervorgeht, daß die Ansprüche an Schönheit der Ausführung und Qualität der Steine bei den Orientalen sehr wenig entwickelt sind, mindestens nicht auf der Stufe neuer europäischer Anforderungen stehen. Für Steine wird der indische Schliff vollauf genügen, wenigstens waren die Stücke, die er in Pforzheim für Persien anfertigen sah, mit derartigen Steinen gefaßt.

Arbeitslohn in Europa mit seinen Bedürfnissen steht natürlich in keinem Verhältnis mit dem des Orients, es könnte nur maschinelle Herstellung ausgleichend wirken. Der Orientale verlangt aber großen Metallwert, was bei gepreßten Waren wieder nicht zu erzielen ist oder doch nur schwer.

Im übrigen ist das Rundschreiben des Ministeriums nur für die Fabrikanten von Interesse.

Schließlich kommt noch zur Kenntnis die Berichtigung, welche die „Woche" auf den Artikel über Diamanten in Heft 10 auf Grund einer von Herrn Fischer geschriebenen Preisaufstellung brachte. In dieser Berichtigung wird wiederum auf eigene Faust ein willkürlicher Preis aufgestellt, dessen Richtigstellung nochmals veranlaßt werden muß.

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Bekanntmachung.

„Eine einstweilige Verfügung gegen einen Uhrmacher, der sich als Goldarbeiter bezeichnet, nebst Begründung." Beschluß vom 3. Dezember 1903. In Sachen gegen den Uhrmacher K. in H. wird dem Antragsgegner Kraft einstweiliger Verfügung bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder einer Haftstrafe bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, sich bis zur endgültigen Entscheidung des zwischen den Parteien bestehenden streitigen Rechtsverhältnisses in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, die Bezeichnung als „Goldschmied," "Goldarbeiter," „Juwelier" oder eine ähnliche Bezeichnung, die darauf schließen läßt, daß er das Goldschmiedehandwerk berufsmäßig erlernt habe, beizulegen. Die Kosten dieser einstweiligen Verfügung hat der Antragsteller zu tragen.

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Gründe: Der Antragsteller, der gelernter Goldschmied und Juwelier ist, hat geltend gemacht, daß der Antragsgegner sich, wie alljährlich um die Weinachtszeit, so auch gegenwärtig wieder - beim Annoncieren die Bezeichnung „Goldschmied“ beilege. Zur Führung dieses Titels sei der Antragsgegner nicht berechtigt, da er das Goldschmiedehandwerk berufsmäßig nicht erlernt habe, sondern nur gelernter Uhrmacher sei. Durch Bedienung dieser ihm nicht zukommenden Bezeichnung mache der Antragsgegner sich des unlauteren Wettbewerbes schuldig: er mache in öffentlichen Bekanntmachungen eine unrichtige Angabe über geschäftliche Verhältnisse, diese Angabe sei geeignet, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, denn das Publikum, das unter einem Goldschmiede einen im Goldschmiedehandwerk ausgebildeten Fachmann verstehe, werde dadurch zu der irrigen Ansicht verleitet, daß es in dem Antragsgegner mit einem Manne zu tun habe, der nicht nur soviel wie der Uhrmacher von Gold- und Silbersachen verstehe, sondern auch noch das besondere Verständnis und die Fertigkeit eines Goldschmiedes besitze. Dieser Irrtum erzeuge in dem Publikum weiterhin den falschen Glauben, es werde und könne beim Antragsgegner als Fachmann besser und preiswerter kaufen als bei einem lediglich mit dem Vertriebe von Goldarbeitersachen befaßten Uhrmacher, und es bewirke daher Einkäufe bei dem Antragsgegner, die bei Kenntnis der wahren Sachlage ihm selbst zugute kommen würden.

Aus alledem folge, daß er durch das unlautere Verhalten des Antragsgegners erheblich in seinem Geschäftsbetriebe geschädigt werde.

Auf Grund dieser Behauptungen hat der Antragsteller unter Erbieten zur Sicherheitsleistung beantragt, durch einstweilige Verfügung dem Antragsgegner aufzugeben, sich künftig nicht mehr des Titels „Goldschmied" oder einer ähnlichen Bezeichnung zu bedienen.

Die Richtigkeit der Behauptungen des Antragstellers ist erwiesen worden durch Überreichung zweier Exemplare des H. Anzeigers vom 13. Dezember 1902 und 3. Dezember 1903, worin der Antragsgegner sich u. a. die Bezeichnung „Goldschmied" beigelegt hat, sowie durch das Zugeständnis des Antragsgegners, daß er berufsmäßig nur daß Uhrmacherhandwerk erlernt habe.

Nach alledem und da das unterzeichnete Amtsgericht der Hauptsache ist, war auf Grund von § 940 C. P. O. in Verbindung mit §§ 1, 3, 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 dem Antrage zu entsprechen.

Die Kostenentscheidung stützt sich auf § 89 G. K. G.

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Beilagen:

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Berechnung erfolgt nach Übereinkommen, Probe - Exemplare erwünscht.

Schluss der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis in Leipzig: Mittwoch Vormittag, für große Anzeigen: Dienstag Vormittag. In Pforzheim: Montag Abend.

Hierzu eine Beilage: Wöchentlicher Arbeitsnachweis No. 21.

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