Page images
PDF
EPUB

um

hatten, um sie nach Möglichkeit bei der Tat auszuschalten und eine
Entdeckung zu verhindern. Aus allen Umständen ging hervor, daß
es gewiegte und auf diesem Gebiete erfahrene Verbrecher gewesen
waren, die die Tat begangen hatten. Es wurde natürlich sofort
die Polizei benachrichtigt, die durch
einen Kommissar unverzüglich den Tat-
bestand feststellen ließ, alsdann ging
sofort eine Mitteilung an die Versiche-
rungsgesellschaft ab, von der ebenfalls
schleunigst ein Vertreter erschien,
auch seinerseits sich von der Sachlage
zu überzeugen und zu sehen, ob alle
im Versicherungsvertrage vorgesehenen
Sicherheitseinrichtungen vorhanden und
zweckentsprechend gehandhabt worden
waren. Dies war glücklicherweise der
Fall gewesen, und so konnte der Juwe-
lier mit Sicherheit auf einen Ersatz
seines Schadens durch die betr. Ge-
sellschaft rechnen. Inzwischen hatte
sich der Juwelier von dem ersten
Schrecken und der Aufregung erholt
und ging nun sofort daran, auf Grund
seines Lagerbuches den erlittenen Scha-
den festzustellen, der sich zum Glück
als nicht allzuhoch erwies. Allerdings
dauerte es noch einige Zeit, bis die
Gesellschaft Ersatz leistete, da erst der
Erfolg der Nachforschungen der Polizei
nach den Tätern abgewartet werden
mußte. Wie in vielen Fällen, blieb dieser
Erfolg leider aus; niemand hatte die
Verbrecher beobachtet, niemand einen
Anhalt über ihre Persönlichkeiten geben
können, sonstige Verdachtsgründe gegen
bestimmte Personen lagen nicht vor.
Allerdings machte die Gesellschaft noch
einige Schwierigkeiten, ehe sie die Ver-
sicherungssumme ausbezahlte, aber es
wurde eine Einigung erzielt und ihm
sein Schaden ersetzt.

gegeben, daß ein Hund zur Bewachung des Geschäfts vorhanden sei oder angeschafft würde, du hast es dir aber anders überlegt, oder der Hund ist gestorben und nicht sofort ersetzt worden, in solchem Falle haftet die Gesellschaft eintretenden Falles für nichts,

[ocr errors]

weil ihre Bedingungen nicht erfüllt sind. Zweitens, wenn du es noch nicht bist, werde Mitglied des GoldschmiedeVerbandes, lege ihm deine Versicherungspolice vor und hole sein Gutachten ein; der Verband bietet dir nicht nur Vorteile hinsichtlich Prämienermäßigung bei Abschluß der Versicherung mit einer der von ihm empfohlenen Gesellschaften, er steht dir auch zur Seite, falls du aus irgend einem Grunde mit deiner Gesellschaft in Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Paragraphen des Versicherungsvertrages kommen solltest.

Drittens, führe ein Lagerbuch, von dem wir in unserer Zeitung im vorigen Jahre ein Schema gegeben haben, jedenfalls richte dir dieses Lagerbuch und deine andern Bücher so ein, daß du jeden Schaden, der dich trifft, sofort durch Aufnahme des Bestandes und Vergleich mit den Buchungen nachweisen kannst. Die Gesellschaft hat größeres Vertrauen und ist eher zum Ersatz bereit, wenn sie klar und übersichtlich geführte Bücher vor sich sieht, als wenn ihr nur unvollkommene und unübersichtliche Buchungen vorgelegt werden. Eine geordnete Buchführung, die außerdem auch der Steuerbehörde gegenüber für die Einschätzung von Wert ist, läßt sich ohne große Mühe auch von dem Nichtkaufmann mit wenig Mühe und Zeitverlust durchführen und macht diese Mühe reichlich bezahlt, wenn in irgend einem Falle auf sie zurückgegriffen werden kann, um einen Schaden nachzuweisen.

Auch wer beim Geschäft schläft und sich dadurch vor Einbrüchen sicher glaubt, weil stets irgend ein Familienglied oder Angestellter zur Bewachung anwesend ist, versäume nicht, die obigen Ausführungen zu beherzigen. Es kann doch einmal vorkommen, daß das Geschäft, wenn auch nur für kurze Zeit, durch irgend welche Umstände ohne Aufsicht ist, und schnell ist ein Unglück geschehen, denn auch die Verbrecher passen auf und suchen die günstige Gelegenheit wahrzunehmen, um nach ihrem Sinne ein Geschäft zu machen. Einen eklatanten Fall dieser Art hatten wir vor einiger Zeit, als der Geschäftsinhaber an einem Sonntagnachmittag auf zwei Stunden mit der Familie ausgegangen war und sich das als Wache zurückgelassene Dienstmädchen auf kurze Zeit entfernt hatte, um eine Besorgung zu machen. Diese kurze Zeit benutzten die auf diese Gelegenheit wartenden Diebe und erbeuteten eine große Menge Gold- und Silbersachen, mit denen sie unbehelligt entkamen.

[graphic]

Das ist oder scheint eine alltägliche Geschichte zu sein und keinen Anlaß zu besonderen Erörterungen zu bieten, und doch hat sie eine Moral bezw. lassen sich eine oder mehrere Nutzanwendungen daraus ziehen. Erstens, versichere dein Geschäft gegen Einbruchsdiebstahl, versäume aber auch nicht, deinerseits alle erdenklichen Vorsichtsmaßregeln zur Sicherung deines Geschäftes während der Nacht, der Sonn- und Feiertage vorzunehmen. Hast du die Versicherung abgeschlossen, so überzeuge dich, daß alle im Vertrage vorgesehenen Sicherheitsmaßregeln getroffen sind, und halte streng darauf, daß sie jedesmal bei Schluß des Geschäftes in allen Einzelheiten vorschriftsmäßig gehandhabt werden, denn sonst ersetzt dir die Gesellschaft keinen Pfennig. Laß dir, wenn du es noch nicht getan hast, gleich nach dem Lesen dieses kleinen Aufsatzes, von der Versicherungsgesellschaft eine Abschrift deines Versicherungsantrages geben, den der Agent der Gesellschaft bei Abschluß der Versicherung mit dir aufgenommen hat. Überzeuge dich, daß nichts darin steht, was nicht den Tatsachen entspricht, und sollte dies der Fall sein, so beantrage bei der Gesell- Man kann nicht vorsichtig genug sein. Rechtzeitiges Vorbeugen schaft sofort die Richtigstellung. Du hast z. B. im Antrage an- erspart Ärger und Verluste.

DIE NEUE MONSTRANZ FÜR DIE PFARRKIRCHE ZU RURICH.

(Zu dem Artikel auf Seite 11 a.)

Der Kampf gegen die Warenhäuser der Offiziere und Beamten.

Wir haben in der „Deutschen Goldschmiede-Zeitung" wiederholt Stellung gegen den schädigenden Einfluß genommen, den die Warenhäuser und ihr Handel auch auf das Goldschmiedegewerbe ausüben. In jenen großen Bazaren mit ihren verlockenden und prahlerischen Reklamen werden Gold- und Silberwaren, Uhren usw. zu einem Preise angeboten, mit denen der reelle Goldschmied nicht konkurrieren kann. Das kaufkräftige Publikum zieht in Scharen nach den Warenhäusern und fragt nicht, ob die ihm dort gebotene Ware auch durch dauerhafte, solide Arbeit ihren Wert behält. Der Kampf gegen die Warenhäuser ist einer der bedeutsamsten, ja wohl überhaupt der bedeutsamste Interessenkampf der Gegenwart geworden. Er ist die große Mittelstandsfrage geworden, denn in der Tat bedeuten diese Millionenbazare eine schwere Gefahr für den geschäftlichen Mittelstand, und niemand, selbst der begeistertste Verfechter der Warenhäuser, kann blind gegen diese Gefahr sein. Als die Warenhaussteuer in Szene gesetzt wurde, glaubte man das Mittel gefunden zu haben, welches die Gefahr eindämmen und den Warenbazaren ihren Einfluß abschwächen sollte. Aber das hat sich als ein großer Irrtum herausgestellt. Die Warenhaussteuer ist getragen worden, ja man hat es sogar geschickt verstanden, sie auf andere Schultern, z. B. die Häuser, bezw. Warenagenten abzuwälzen, welche mit dem Warenhaus Geschäfte machen wollen. Indessen stehen diese Großbazare nach dem Muster des Pariser Louvre doch frei und unabhängig da, und ihre Inhaber haben keinerlei persönliche Rücksichten zu nehmen. Anders wird die Sache, wenn es sich um die Warenhäuser der Offiziere und Beamten (Post-, Telegraphen-, Eisenbahnbeamten, Lehrer usw.) handelt. Bekanntlich hat das Zentrum, wie wir schon kurz erwähnten, den Antrag auf Erlaß eines Gesetzes gestellt, durch welches der Betrieb von Warenhäusern der Offiziere und Beamten untersagt und damit ein Zustand geschaffen werden soll, wie er schon heute in Bayern besteht. Wir wünschen dem Antrag, daß er im Reichstag und Bundesrat durchkommt, wenn wir auch nicht allzu optimistisch gesinnt sein wollen. Jedenfalls aber ist der Kampf gerade gegen diese Großbazare so heftig entbrannt, daß es der Reichsregierung schwer fallen dürfte, sich auch diesmal kühl und abweisend zu verhalten. Die große Preisliste des im Jahre 1883 gegründeten Warenhauses für die Offiziere des Heeres und der Marine weist an 400 Seiten auf und gibt an Vielseitigkeit Tietz und Wertheim nichts nach. Uhren und Schmuckwaren spielen darin natürlich auch ihre Rolle. Man kann sich keinen schärferen Feind des berufsmäßigen Handels und Gewerbes denken. Werden durch diese Bazare doch gerade die Kunden dem Goldschmied entzogen, mit denen er als kaufkräftigem Stamm zu rechnen hat, Offiziere, Beamte, Lehrer usw. Dazu kommt, daß diese Vereinigungen noch weiter gehen. Sie treten an bestimmte Geschäftsleute heran und vereinbaren für ihre Mitglieder hohe Rabattsätze, bei denen der Verdienst ziemlich in die Binsen geht.

Auch mit Goldschmieden werden solche Abkommen getroffen, obwohl die Verbindung von sehr zweifelhaftem Wert ist.

Der Staat schädigt sich selbst, wenn er wie bisher diese Handelsunternehmungen schützt, an deren Spitze sogar hohe Staatswürdenträger stehen. Das deutsche Bürgertum wird in seinem arbeitsamsten Teil durch diese Warenhäuser gefährdet. Gerade in den Kreisen, die diese Bazare protegieren, blickt man doch sonst immer so vornehm auf Handel und Gewerbe herab und glaubt sie über die Achsel ansehen zu dürfen. Das „Deutsche Adelsblatt" liefert davon schöne Proben! Aber zum eigenen Vorteil selbst Handel treiben, das geniert nicht pecunia non olet! Wir müssen immer wieder darauf hinweisen, daß diese Offiziere und Beamten sich in gesicherten Verhältnissen befinden, daß sie ihre Pensionen haben, mit einem bestimmten Einkommen rechnen können, das ihnen pünktlich zur Verfügung steht, so daß ihre Lage eine weit bessere ist als die des übrigen Nährstandes, der auf ungewisse Einnahmen angewiesen ist. Warum für diese Stände nun auch noch Vorteile schaffen, die der Allgemeinheit zum Nachteil gereichen? Müssen denn die geschädigten Handel- und Gewerbtreibenden in ihren Steuern für das Einkommen dieser Stände nicht auch mit aufkommen? Ist es dann ein Akt der Gerechtigkeit, wenn ihnen von denselben die Lebensader unterbunden wird? Wie steht es nun um die Aussichten, welche der Antrag hat? Im Reichstag sind sie keine ungünstigen. Die Linke wird voraussichtlich zustimmen, die Nationalliberalen dürften sich ebenfalls der Vorlage gegenüber sympathisch verhalten, und bei den Konservativen kann man auf die Zustimmung der Kreise rechnen, welche bisher Mittelstandspolitik getrieben haben und nun zeigen können, ob es ihnen damit ernst war. Jetzt heißt es Farbe bekennen! So ist die Position im Reichstage keine üble. Aber der Bundesrat! Wir haben wenig Hoffnung auf ihn. Es kann ein Mittel geben, ihn gefügig zu machen. Er wird wieder mit Forderungen für die Aufbesserung der Besoldungsverhältnisse kommen. Da kann man ihn packen. Diese Offiziers- und Beamten-Warenhäuser sind zu einer Zeit gegründet, wo die Besoldung der Offiziere und Beamten noch so unzureichend war, daß sie versuchen mußten, sich in dieser Weise zu helfen. Seit einem Jahrzehnt ist das anders geworden! Die Gehälter wurden mehrfach erhöht und zwar so, daß das Plus an Gehalt jedenfalls mehr ausmacht, als die Differenz zwischen dem Einkauf in Offiziers- und Beamten-Warenhäusern und demjenigen bei den selbständigen Geschäftsleuten. Will man nun jetzt eine weitere Aufbesserung haben, also die Allgemeinheit des Volkes wieder mehr belasten, so ist es auch ein Akt der Gerechtigkeit, diese Allgemeinheit durch Beseitigung der Offiziers- und Beamten-Bazare anteilig wieder zu entlasten. Der Antrag des Zentrums kam als eine schöne Weihnachtsgabe auf den Tisch des Reichstags! Wir wollen hoffen, daß er nicht schnell wieder vergeht, wie das Flittergold am Weihnachtsbaume! P.

Modesteine sind in England

Schmuck und Mode.

augenblicklich Granaten, Karneole, Chrysopas und Aquamarin. Es gilt für zulässig, falsche Diamanten und imitierte Perlen zu tragen. Gesucht sind vor allem alte Wachsperlen, die man vielfach als Schuhschnallen verwertet. Wenngleich die Mode der ganz mit Stahl- oder Jettperlen bestickten Schuhe den Schnallen nicht günstig ist, so gilt es doch als Kennzeichen vornehmer Abstammung, Schuhschnallen von Wachsperlen aus Großmutters oder Urgroßmutters Zeiten zu besitzen. Andererseits führt die verallgemeinerte Benutzung falscher Diamanten und Perlen dahin, daß man Steine trägt, die seltener nachgeahmt werden, und eben dadurch erklärt sich die Bevorzugung der oben genannten Steine.

Im Granatschmuck

sollte man versuchen, nicht nur durch Feinheit von Schliff und Fassung zu wirken, sondern besonders durch die tiefe Glut der Farbe, die eine kompakte Anordnung verträgt, ohne daß man auf den Ausdruck der Beweglichkeit zu verzichten braucht. Eine Dame der tonangebenden Berliner Gesellschaft trägt eine lange Uhr- oder Lorgnonkette von mehreren Schnüren perlförmig aufgereihter Granaten, die in reichlich fingerlangen Abständen von etwa taubeneigroßen Kugeln aus Goldfiligran unterbrochen wird. Die Kette bildet einen

besonders vornehmen, weil wenig aufdringlichen Schmuck für Konzertsäle und Theater. Sie bietet den Vorteil, unter Mänteln und sonstigen Umhüllungen nicht zu drücken, wie es Bernstein- und Amethystketten leicht tun.

Aphorismen.

Stil ist am Kunstwerk, was man am Menschen Charakter nennt. Wie des Menschen Charakter sich bekundet in der Art des Ausgleiches, den er sich schafft für den Widerspruch zwischen Neigung und Pflicht, so entwickelt sich der Stil im Kunstgewerbe aus der Art, wie die Widersprüche zwischen Material und Zweck miteinander versöhnt werden. Für den Goldschmied bedeutet diese Auffassung vom Wesen des Stils, daß er die Härte der Steine und Metalle in einer Form überwindet, die der Beweglichkeit der Menschen Rechnung trägt.

Die innerlich vornehme Frau macht sich niemals zur zufälligen Begleiterscheinung ihres Schmuckes. Sie hat ein feines Gefühl dafür, welche Steine und welche Schmuckformen mit ihrer Persönlichkeit harmonieren. Der beste Goldschmied und der beste Verkäufer von Schmuckwaren wird immer bemüht sein, dies Streben der Frau zu unterstützen und ihr Belehrung zu erteilen, wo es ihr fehlt.

Reichsbanknebenstelle in Oberstein a. d. N.

Einem lange gehegten Wunsche entsprechend hat die Reichsbank in Oberstein a. d. N., dem Ort der unechten Ketten - Fabrikation eine von der Reichsbankstelle in Kreuznach abhängige Reichsbanknebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giroverkehr eröffnet.

Ein Denkmal in Silber.

Die Stadt Würzburg, die dem Prinzregenten von Bayern alljährlich in künstlerisch ausgestattetem Etui eine Ehrengabe von 50 Goldgulden an Neujahr überreicht, hat dieses Jahr eine Ausnahme gemacht und anstatt dieser Geldgabe das Würzburger Prinzregenten-Denkmal en miniature in Silber überreicht und zwar in einem Zwanzigstel der natürlichen Größe. Die kostbare Gabe ist in jeder Hinsicht gut gelungen und bis ins kleinste Detail genau nach dem Original ausgeführt.

Gute Berichte aus der Bijouteriemetropole Pforzheim.

Dem Postverkehr nach zu schließen ist das Weihnachtsgeschäft im vergangenen Jahre bedeutend besser gewesen gegen die Vorjahre. Allein auf dem Hauptpostamte hatten 7 Beamte fast ausschließlich nur mit der Annahme der Tausenden von Einschreib- und Wertbriefe in den letzten Tagen vor dem Feste zu tun. Noch nie hat die Zahl der ,,Eilboten"-Sendungen eine solche Dimension angenommen wie dieses

Mal.

Freilich ist ein großer Teil der aufgelieferten Sendungen nur mit sog. „,Auswahlen“ gefüllt, die mehr oder weniger nach dem Feste wieder zurückgehen, doch sind auch andere Zeichen für einen guten Geschäftsgang vorhanden. Die hiesige Niederlage der Württ. Metallwarenfabrik Geislingen hatte Hunderte von Bestellungen zu effektuieren und die sog. Bijouterieversandthäuser Todt und Kappler konnten kaum alle ihre Kunden befriedigen. Hoffen wir, daß es bei unsern Juwelieren ebenso gewesen ist, dann kann es ja im neuen Jahre in der Fabrikation wieder heißen: „Volldampf voraus“.

Von den Kunstgewerbeschulen.

Die Königl. Kunstgewerbeschule in Stuttgart zählt im laufenden Winter 130 Schüler gegen 127 im vorigen Winter, die Lehr- und Versuchswerkstätte 29 Schüler gegen 27 im vorigen Winterhalbjahr.

Das Weihnachtsgeschäft der Goldwarenbranche

in England war schlecht. So schreibt ein Birminghamer Korrespondent, daß der Monat Dezember ein unglücklicher und sehr schlechter Monat für die Arbeiterschaft in den Goldwarenfabriken gewesen sei. Die Lager waren alle so überfüllt und das Geschäft dabei so ärmlich, daß viele Arbeiterentlassungen vorkamen und mit gekürzter Arbeitszeit gearbeitet werden mußte. Einige Firmen schlossen 14 Tage vor Weihnachten ihre Geschäftsräume vollständig. Derartiges sei bis jetzt fast, wenn nicht ganz ohne jedes Beispiel in England. Dagegen war das Geschäft in Frankreich zufriedenstellend. Natürlich wäre es auch besser zu ertragen gewesen, aber man ist auch dankbar für das, was man sicher unter Dach bringen konnte.

Französische Juwelierfirmen eröffnen in London Zweiggeschäfte.

So schreibt,,The Watchmaker, Silversmith etc.", daß es eine französische Invasion der Juweliere in England gäbe, weil das Haus Boucheron aus Paris in London einen Laden eröffnete. Es sei nicht nötig, diese Firma bei jenen Engländern einzuführen, die Paris kennen, aber keiner von ihnen weiß Genaueres über die Geschichte Boucherons und seine Bedeutung für die Juwelierkunst, denn nirgends könne man davon lesen oder hören. Natürlich ist er nicht ein Schüler Laliques, denn das Haus Boucheron bestand schon lange, ehe Lalique auf der Leiter des Ruhmes zu steigen begann. Wenn wir die Arbeiten Boucherons betrachten, so erinnern sie uns immer an die Renaissanceperiode des 18. Jahrhunderts. Obgleich sie an vielen Stellen an den modernen Stil anklingen, ist der vorherrschende Zug doch jener des Stiles der alten Zeit. London, so meint der Berichterstatter, sei unzweifelhaft der geschäftliche Mittelpunkt, die Auszahlbank und der Markt der ganzen Welt, also wäre kein Platz verlockender für die großen Juweliere des europäischen Kontinentes und Amerikas, Schauläden und Musterlager zu eröffnen, als diese Metropole.

Preisausschreiben.

Wie aus dem Inserat dieser Nummer hervorgeht, ist ein Wettbewerb zur Erlangung eines Entwurfs zu einem künstlerischen Tafelbesteck von Herrn Prof. Kleesattel in Düsseldorf ausgeschrieben. Wir weisen hier auf die ausgeworfenen Preise in der Höhe von 200 Mark, 125 Mark und 60 Mark hin, und sprechen wir die Hoffnung aus, daß sich unsere jungen Künstler der Gold- und Silberwarenindustrie recht zahlreich an der Konkurrenz beteiligen mögen.

Ein neuer Edelstein.

Messrs Tiffany & Co., welche eine Filiale in London besitzen, haben das Recht erworben den neuen Edelstein „Kunzite", der vor einiger Zeit an der San Louis Rey River, California entdeckt wurde und welcher nach seinem Entdecker, dem berühmten amerikanischen Mineralogen Kunz, benannt wurde, allein zu verschleißen.

Nachrichtendienst der Freien Vereinigung zu Berlin.

Als verloren wird gemeldet: Eine Broche in Größe eines Zweimarkstückes, Saphir mit zwei Reihen Brillanten umgeben, Wert ca. 1000 Mark. Verloren auf dem Wege vom Potsdamer Platz (Berlin) nach der Leipzigerstraße, Winzerstuben. Berlin den 8. Januar 1904.

Rechtsrat, Rechtsschutz f. den Goldschmied. Wichtige gerichtliche Entscheidungen.

Streitige Reparatursache. Ein Juwelier in Berlin verkaufte vor gut einem Jahre eine Brosche nach einer Anzahlung von 10 Mark, den Rest wollte ihm der Kunde zahlen, sobald er eine gleichzeitig mitgebrachte Reparaturarbeit abholen würde. Der Kunde empfängt nun eine Reparaturmarke mit folgender Aufschrift: „Über Reparaturen, welche binnen Jahresfrist nicht abgeholt sind, darf frei verfügt werden." Trotz wiederholter Mahnungen ließ der Kunde nichts von sich hören, und seine Reparatur verblieb beim Juwelier. Dieser forderte nun nach 6 Monaten zur Abholung und Schuldbegleichung auf und zwar mit dem Hinweis, die Ware sonst öffentlich versteigern zu lassen.

Die Frist von einem Jahr verstrich, und der Juwelier kann nun zur Versteigerung schreiten. Dagegen ist eine Vereinbarung behufs freihändigen Verkaufs nicht zulässig, auch falls eine solche getroffen wurde, da das Gesetz solche Vereinbarungen für nichtig erklärt; in diesem Falle um so weniger, als der Juwelier ja selbst dem Kunden bereits den öffentlichen Verkauf angezeigt hat.

Die verlegte Invalidenkarte. Eine Mahnung zur Vorsicht!! Ein Arbeiter hatte beim Antritt der Arbeit dem Arbeitgeber die Invalidenkarte zur Aufbewahrung übergeben. Beim Austritt aus der Arbeit erwies sich die Karte als verlegt. Eine neue Karte konnte er nicht erlangen, so daß er auch keine andere Stellung annehmen konnte. Nach etwa vier Wochen war er erst wieder im Besitz der Karte. Der betreffende Arbeiter klagte deshalb gegen den Arbeitgeber wegen Zurückbehaltung der Invalidenkarte - Kündigung war ausgeschlossen auf Schadenersatz. Die Beweiserhebung vor dem Gewerbegericht ergab nichts, was die Behauptungen des Klägers hätte entkräften können. Der Beklagte selber verwies auf die Eigenart seines Betriebes, wo jährlich 3000 bis 4000 Invalidenkarten abgegeben würden. Der Gerichtshof meinte, wenn jemand einen solchen Betrieb habe, dann sei er auch verantwortlich dafür, wenn etwas vorkomme. Die Parteien verglichen sich schließlich auf 30 Mark. Man achte also auf die sichere Aufbewahrung der Invaliditätskarten, ein Verlegen derselben könnte recht teuer zu stehen kommen.

Ist ein Juwelier oder Goldschmied für richtige Stempelung von Goldwaren seinem Kunden gegenüber haftbar? Der Verkäufer ist stets dem Käufer gegenüber für die Ware (in diesem Falle für die Stempelung) haftbar. Jedoch kann der Verkäufer in einer Regreßklage den betreffenden Fabrikanten für den Gegenstand zur Verantwortung ziehen.

Ungerechte Verdächtigung. Nach einer Entscheidung des Landgerichts I in Berlin ist ein Goldschmiedegehilfe berechtigt, seine Stellung sofort zu verlassen, wenn über ihn in Gegenwart anderer Personen ein Diebstahlsverdacht ausgesprochen wird, da der Angestellte dadurch der Achtung und des Vertrauens des übrigen Personals verlustig ginge.

ge

Urlaub und Lohnabzug. Wenn ein Goldschmiedegehilfe kündigt hat, oder es ist ihm gekündigt worden, so muß ihm nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine angemessene Zeit zum Aufsuchen einer anderen Stellung bewilligt werden. Das Gewerbegericht Frankfurt a. M. hat entschieden, daß der Gehilfe sich die Zeit nicht eigenmächtig nehmen darf, daß der Prinzipal aber auch schadenersatzpflichtig ist, wenn er sie versagt. Eine andere Frage ist, ob für die versäumte Zeit auch der Lohn gewährt werden muß oder ob ein Abzug stattfinden kann. Das Gewerbegericht Solingen hat jetzt entschieden, daß kein Lohnabzug gerechtfertigt sei, da nur „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" in Frage komme.

Zu welchem Zeitpunkt kann ein Gehilfe ein Zeugnis verlangen? Nach einem Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes Colmar kann der Angestellte schon vom Tage der Kündigung ab das Zeugnis fordern, da er dessen zum Zwecke der Aufsuchung einer neuen Stellung bedarf und mit dessen Empfang also nicht bis zur endgültigen Beendigung des Dienstverhältnisses warten kann. Wir halten das Urteil für bedenklich. Wie soll es z. B. werden, wenn in der Zeit bis zum Abgang in der Führung des Gehilfen eine Änderung zu dessen Nachteil eintritt? Der Prinzipal ist dann gezwungen, und das ist allerdings auch von mehreren Gerichten jetzt ihm zugestanden worden, Rückgabe des bereits ausgestellten Zeugnisses zu verlangen, da dasselbe beim Austritt aus dem Dienstverhältnis den Tatsachen nicht mehr entspricht. Es muß eventuell auf Rückgabe geklagt werden. Das ist mit großen Weitläufigkeiten verbunden und es hat

sich doch bislang daraus, daß das Zeugnis dem Gehilfen erst am letzten Tage seiner Tätigkeit ausgestellt wurde, ein Mißstand noch nicht herausgestellt.

Für die Werkstatt.

Apparat zu galvanischen Vergoldungen und Versilberungen. D. R. G. M. No. 206884. Dieser neue praktische Apparat, welcher von der Firma Hagenmayer & Kirchner in Berlin zu beziehen ist, besteht aus 3 Zellen, in jeder dieser Zellen sind 2 Volt Elektrizität aufgespeichert, à 10 Ampère, und erzielt man damit in wenigen Minuten jede Art Vergoldung und Versilberung. Der Strom kann durch Umschalten er

Hagenmeyer & Kirchner

BERLIN C

D. R. G. M. A.

รองงาน

höht und vermindert werden. Größe des Apparates: 19 cm lang 122 cm breit und 22 cm hoch. Preis mit Schale und Einrichtung zum Vergolden 40 M. Vergoldung wird in trockenem Zustande geliefert und einfach in Wasser gelöst. Soll die Vergoldung rot sein, so wird dem Bade 1/2 Gramm Kupfercyankali zugefügt. Die Ladung des Apparates erfolgt durch Anschluß an eine elektrische Lichtleitung.

Geschäftliche Mitteilung.

Eine bedeutende Verbilligung der elektrischen Beleuchtung tritt überall ein, wo die Auer-Oslampe von der Deutschen Gasglühlicht Äktiengesellschaft in Berlin verwandt wird. Während die Kohlenfadenglühlampe 3,5 Watt pro Kerze elektr. Strom verbraucht, brennt die Auer-Oslampe mit 1,5 Watt pro Kerze, spart somit über 56% der Stromkosten. Die Brenndauer der Auer-Oslampe ist eine außerordentlich lange. Die von der Kaiserlich Physikalisch-Technischen Reichsanstalt in Charlottenburg untersuchten Auer-Oslampen hatten sämtlich eine absolute Lebensdauer von 2000 Stunden. Herr Professor Dr. Wedding stellte bei seinen Versuchen mit Auer-Oslampen Brenndauern von 2000 bis 5000 Stunden fest. Rein weißes Licht und geringe Wärmeausstrahlung sind die weiteren Vorzüge der Auer-Oslampe, welche zur Verbilligung des elektrischen Lichts für jeden größeren Lichtverbraucher wie geschaffen ist.

Personalien und Geschäftsnachrichten.

Geschäftseröffnungen. Oberstein a. N. Der langjährige kaufmännische Mitarbeiter in der Silberkettenfabrik E. Joseph in Pforzheim, Herr Quenzer, hat sich mit Herrn Klein assoziert und eine Kettenfabrik unter der Firma Klein & Quenzer gegründet.

Handelsgerichtliche Eintragungen. Solingen. Die Schweizer Besteckfabrik (Fabrique suisse de coutellerie et services) für AlpakkaSilber- und Britanniabestecke hat eine Zweigniederlassung gegründet. Die Vorstandsmitglieder sind vorwiegend Uhrenfabrikanten in der Schweiz. Berlin. Carl Fischer, Juwelier, Friedrichstr. 56. Inhaber jetzt: Tobias Palme, Goldschmied. Oberstein. Kaufmann Robert Klein ist aus dem Handelsgeschäfte F. & A. Klein, Bijouteriefabrik, ausgetreten. Reutlingen. Firma Otto Bauer lautet jetzt Friedrich Glück, vormals Otto Bauer. Der neue Inhaber Friedrich Glück ist Ciseleur. Dresden. B. Behr & Co., Bijouteriewaren, Wilsdrufferstr. 29: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Bernhard Behr ist ausgeschieden. Der Kaufmann Richard Elias Cohn führt das Handelsgeschäft und die Firma fort. Pforzheim. Firma Rauscher & Co. Erwerb und Betrieb des bisher unter der Firma Remetter zu Mainz betriebenen Gold- und Silberwarenfabrikationsgeschäftes. Mainz. Ernst Mayer ist bei Martin Mayer, Bijouteriefabrik, als weiterer Gesellschafter eingetreten. Pforzheim. Die Zweigniederlassung der Firma Maison Murat, Bijouteriefabrik, Paris, ist hier aufgehoben.

[ocr errors]

Geschäfts- Firmenänderungen. Stuttgart. Herr Juwelier Louis Wallerstein verlegt sein Geschäft nach Königsstraße 17. - Wien. Jacob H. Kurzer und Gustav Wolf setzen das bisher von ersterem allein geführte Geschäft, Gold- und Silberwaren, unter der Firma Kurzer & Wolf fort. Braunschweig. Hermann Reuter verlegt seine Goldschmiedewerkstatt nach Ritterbrunnen 3. - Prag. Herr W. Rummel, kais. und königl. Hofjuwelier, Jungmannstraße Nr. 752, hat sein Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft seinem langjährigen Mitarbeiter, Herrn Gustav Sander übergeben. - Pforzheim. Herr Karl Bäßler, früher Rennfeldstraße, hat sich mit Herrn Techniker Fritz Heintz assoziiert und betreibt jetzt unter der Firma Bäßler & Heintz, Kienlestraße 2, eine Maschinen- und feinmechanische Werkstätte. Als Spezialität fertigen dieselben Maschinen - Einrichtungen für Kettenfabrikation.

Firmenlöschungen. Pforzheim. Goldwarenfabrik von Joh. Horr. Prokura-Erteilungen. Pforzheim. Die Edelsteinhandlung Julius Heilbronn hat dem Bruder des Inhabers, Herrn Paul Heilbronn, Prokura erteilt. Chr. Haulick, Chatons- und Galerienfabrik, erteilt ihrem langjährigen Mitarbeiter Herrn Robert Baumann Prokura.

Jubiläen und Ehrungen. Pforzheim. Frl. Lisette Mönch, Kontoristin in der Silberkettenfabrik E. Joseph, beging am 1. Dezember das Jubiläum 25jähriger Tätigkeit im genannten Hause. Als Beiräte aus dem Kreise der gewerblichen Lohnarbeiter und deren Stellvertreter zum Gesamtkollegium der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Württemberg wurde für den Jagstkreis Kabinettmeister WagnerGmünd und als Stellvertreter Goldschmied Becker-Gmünd gewählt. Berlin. Der Goldschmiedemeister Herr Emil Hempel, Auguststraße 62, hat das Fest der silbernen Hochzeit gefeiert. Wir gratulieren ihm nachträglich. D. Red. - Die Württ. Metallwarenfabrik, Geislingen-Stuttgart, hat beim Jahresschluß 10 Ehrengeschenke an 9 Jubilare und 1 Jubilarin mit 25jähriger Dienstzeit verteilt. Die Gesamtzahl der Jubilare mit 25 jähriger Dienstzeit in der Fabrik beträgt bis jetzt 126, diejenige der Jubilare mit 40jähriger Dienstzeit 14. Die Fabrik beschäftigt in Geislingen über 3100, insgesamt mit den Zweigniederlassungen ca. 4600 Personen.

Diverses. Berlin. Zu den Versandhäusern, die in marktschreierischen Annoncen ihre Waren anpreisen und Gold-, Silberund Doubléwaren in ihre Artikel aufgenommen haben, gehört in neuerer Zeit auch die Firma Rosner & Cie., Kaiser Wilhelmstraße, die sogenannte Geschenkkollektionen anpreist und M. 500 demjenigen zahlen wollen, der den Nachweis erbringt, daß die Konkurrenz für die Preise Ware in Qualität, wie sie sie liefert, bisher verkauft hat. Die meisten Bijouteriegegenstände enthält die sogenannte Herrenkollektion. Es sind u. a. 1 hochelegante Herrenuhrkette, vergoldet, 1 hochelegante Krawattennadel, 1 Paar fein gravierte Manschettenknöpfe, 1 Garnitur (3 Stück) hochfeine Brustknöpfe mit imit. „Edelsteinen" verziert, 1 elegante Zigarrenspitze und ferner noch Rasiermesser, Brieftasche, Notizbuch etc., alles zusammen für M. 7.80 franko. Viel Gold kann an den Schmucksachen nicht verwendet sein! - Die Gold- und Silberwaren - Detail-Firma Wilhelm Hülse, Leipzigerstraße 50, erhielt von dem Warenhause Hermann Tietz das Angebot von M. 50 000, falls sie räume. Herr Hülse hat dieses Angebot nicht angenommen. Der Juwelier Otto Grohl aus der Prenzlauerstr. 50 wurde von einem Radler derartig umgestoßen, daß er besinnungslos nach der königl. Klinik verbracht wurde. Pforzheim. Wir berichtigen die Notiz der Nummer 1 dahingehend, daß Firma Ch. Essig das Anwesen, in dem das Geschäft bereits 30 Jahre betrieben wurde, käuflich erworben hat. Die Firma Andreas Daub, Doublekettenfabrik und einzige Fabrik der Charnier- und Doublé-Trauringe ohne Lötfuge, hat ihre Einrichtung zur Herstellung letzterer wesentlich vergrößert. Herr Ringfabrikant August Fuchs, Teilhaber der Firma Fuchs & Heinze daselbst, erwarb in dem zukünftigen Bahnhofsstadtteil ein größeres Bauterrain, um sowohl Fabrik- wie Wohngebäude daselbst zu erstellen. Sonderburg. Die Notiz in Nr. 1 betreffend Hauserwerb des Goldschmiedes Arthur Helmer ist dahin zu berichtigen, daß Helmer das Vorkaufsrecht hatte, es aber unter den obwaltenden Umständen nicht benutzen konnte. Der Käufer des Hauses heißt Max Kellner. Auf Seite 101 unseres Adreß- und Handbuches ist bei der Firma Georg Rud. Goebel, Hofheim, anstatt Hessen Bayern zu lesen, wie das Inserat auch richtig angibt.

Todesfälle. Berlin, Ritterstr. 73, Rudolph Weichhardt, Silberwarenfabrikant, verstorben zu Wiesbaden. Rostock, Paul KerCassel, fack, Hofjuwelier, im Alter von 72 Jahren verstorben. Heinrich Plümer, Juwelier, 61 Jahre alt, gestorben.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Senftenberg. In dem Goldwarengeschäfte von Buckow entwendeten Diebe aus dem Schaufenster Waren im Werte von 1000 Mark. Altona. Beim Fabrikanten Stock, Moltkestraße, wurde ein Silberdiebstahl in der Höhe von 10000 Mark ausgeführt. Celle. Im Juwelierladen und Uhrengeschäft von W. Schnell wurden für mehrere

100 Mark Uhren entwendet. Freiburg. In dem Uhren- und Goldwarengeschäft von Karl Gebhardt wurden für etwa 2000 Mark Waren gestohlen. Sosnowitz. In der Gold- und Uhrenhandlung von M. Binder sind eine größere Anzahl Schmucksachen und Uhren gestohlen worden. Wiesbaden. In einem Gold- und Silberwarengeschäft an der Taunusstraße wurden für etwa 800 Mark Goldsachen entwendet. Paris. Ein etwa 50jähriger Herr betrat vor einigen Tagen einen Juwelierladen. Nachdem ihm ein Kasten mit einer Anzahl Juwelen gezeigt worden war, fixierte er die Frau des Besitzers mit seinem Blick und hypnotisierte sie dadurch anscheinend völlig. Sie sah, wie er einen Ring in den Handschuh seiner rechten Hand gleiten ließ; aber obgleich ihr Mann gleich darauf den Laden betrat und mit dem Fremden sprach, der einen Kauf abschließen wollte, war sie nicht imstande, irgendwie von dem Diebstahl zu sprechen. Erst ungefähr zehn Minuten, nachdem der Dieb gegangen war, vermochte sie ihr seltsames Erlebnis zu erzählen. - Wien. Eine Postsendung der Wiener Juwelierfirma Lachmann an einen Goldschmied in Köln mit 442 Brillanten im Werte von 10000 Kronen war auf unerklärliche Weise verloren gegangen. Man verhaftete den Tapezierergehilfen Blaschek wegen verdächtigen Brillantenverkaufs. Er gestand, im Sommer in der Reparaturwerkstätte des Westbahnhofs im Postambulanzwagen hinter einer auszubessernden Sitzlehne den Postkarton mit Brillanten gefunden zu haben. Wahrscheinlich hatte ein Postdieb ihn dort versteckt. Der Juwelier Mandelick, Favoritenstraße 47, wurde von einem Gauner, der sich Wertsachen im Werte von über 1000 Kronen in ein soeben gemietetes Zimmer bringen ließ, um seine Pretiosen beschwindelt. Aus dem Geschäftslokal des Goldarbeiters Ellenberger, Martinstraße 11, wurden von unbekannten Gaunern Uhren und Schmucksachen im Gesamtwerte von 1030 Kronen gestohlen. — Berlin. Ein in Brüssel begangener Brillantendiebstahl, (in der Höhe von 6000 Frcs. gelangte in Berlin zur Aburteilung. Bei dem Angeklagten, Uhrmacher Paul Kirste, fand man sämtliche gestohlenen Gegenstände im Koffer. Vor Gericht legte der Angeklagte ein offenes Geständnis ab. Er habe den Diebstahl eigentlich mehr aus rachsüchtiger als aus gewinnsüchtiger Absicht begangen. Sein Chef in Brüssel habe ihn schlechter bezahlt, als vereinbart gewesen. Die Tat habe ihn aber sehr gereut, und deshalb habe er auch keinen von den gestohlenen Gegenständen verkauft. Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis, welche durch die Untersuchungshaft als verbüßt angesehen wurden. Der frühere Maurer Sagemann verlangte von dem Juwelier A. Könneke in der Weißenburgerstraße einen Brillantring für 20 Mark. Er bekam eine Stange mit 30 Ringen zur Auswahl vorgelegt. Plötzlich warf er aus einer Tüte, die er verborgen gehalten hatte, dem Ladeninhaber Schnupftabak ins Gesicht, ergriff die Stange mit den Ringen und lief davon. Könnecke hatte aber die verdächtige Bewegung der Hand noch rechtzeitig wahrgenommen und rasch die Augen geschlossen, so daß sie ungetrübt blieben. Er setzte dem Räuber nach und übergab ihn einem Schutzmann. Hamburg. Einen bedeutenden Verlust erlitt das beliebte Mitglied des Schauspielhauses Frl. Ariste Parnos, indem sie auf dem Wege von ihrer Wohnung bis zum Schauspielhause einen Brillantschmuck im Werte von 10000 Mark, bestehend in 2 Halsgehängen, 2 Paar Ohrringen und 8 Ringen verlor.

[ocr errors]

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen. Fragen:

Frage 2. Erbeten wird gefl. Angabe der genauen Adresse des Goldarbeiters Herrn Hugo Sokolowski, welcher bis vor kurzem in dem Goldwarengeschäft von Imbach in Essen (Ruhr) tätig war. G. L. in L.

Frage 4. Wer fabriziert transparente Reklameglasschilder für

Schaufenster und Ladentüre?

F. W. in L. Frage 6. Wer fabriziert Krawattennadeln als Abzeichen für Zithervereine in Form einer kleinen Zither in Silber und Doublé? Muster oder Zeichnungen erbeten. P. Pf. in N. Frage 7. Wer liefert Barbatiennebronzen, und welche Bronzewarenfabriken sind sonstwie leistungsfähig? T. M. in J. Frage 8. Welche Silberwarenfabrik liefert kleine Sacharindöschen? S. M. in Pf. Frage 9. Welcher Kollege kann mir mitteilen, wie sich Kaiserzinn als Nebenartikel bewährt hat? B. B. in St. Frage 10. Wer fabriziert die Nickelwaren (Tafelservice) mit dem Stempel M. N. (E & L) oder wer hält dieselben auf Lager?

[blocks in formation]

Patent-Erteilungen. 44a. 148 521. Verschlußvorrichtung für Manschettenknöpfe u. dgl. Rudolf Himmel, Budapest; Vertr.: Carl Pataky, Emil Wolf u. A. Sieber, Pat. - Anwälte, Berlin S. 42. 15. 7. 02.

44 a. 148 552. Halter für Taschentücher u. dgl. Nora Evelin Pearsall Bergmann, geb. Pearsall, New York; Vertr.: Pat -Anwälte Dr. R. Wirth, Frankfurt a. M. 1, u. W. Dame, Berlin NW. 6. 13. 7. 02.

Gebrauchsmuster - Eintragungen. 44 a. 211 910. Gleichzeitig als Schmuckkörper dienender Manschettenverschluß, aus zwei mittels Scharnier gelenkig verbundenen Seitenteilen mit innerhalb angeordneten Schließknöpfen. Fa. Andreas Heß, Pforzheim. 24. 10. 03. H. 22 311. 44 a. 211 953. Boa- oder Schalhalter mit in mittlere Rasten einspringenden, federnden Enden. Gustav Hauber, Schw.-Gmünd. 6. 10. 03. H. 22 174.

44 a. 212 004. Klammer für Kleider, Strümpfe u. dergl., mit gekröpftem oberen Schenkel und seitlich der Kröpfung vorgesehenen Stegen. F. Lustig & Co., Prag-Carolinenthal, Vertr.: Eduard Franke u. Georg Hirschfeld, Pat.-Anwälte, Berlin NW. 6. 29. 10.03. L. 11 948. 44 a. 212 210. Gehänge für Taschen mit Ketteneinlagen. Weintraud & Co. in Offenbach a. M., vom 26. Oktober 1903 ab. W. 15 418. Kl. 33 b.

44 a. 212 932. Auslösbare Knopfbefestigung, bestehend aus Hakenhenkeln in Verbindung mit einem aus einem Stücke hergestellten, federnden Kappenring mit eingedrückter Ringnut. Max Griese, Berlin, Yorkstr. 48. 8. 10. 03. G. 11 599.

44 a. 213 073. Knopfbefestigung aus einem Knopf mit daran angebrachter Sicherheitsnadel bestehend. Erdmann Schwabbauer u. Isidor Guttmann, Pleß O.-S. 16. 3. 03. Sch. 16 091.

44 a. 213 231. Zerlegbare Bügeldruckmechanik für Manschettenknöpfe. Adolf Blumenthal, Berlin, Krautstr. 18 19. 13. 11. 03. B. 23 446.

44 a. 213 317. Auslösbare Knopfbefestigung, bestehend aus Hakenhenkeln am Knopfe, in Verbindung mit einem aufgeschnittenen Ringe mit innerer Kreisnut und äußerer hakenförmiger, in ein Loch des Ringes einschnappender Schlußfeder. Max Griese, Berlin, Yorkstr. 48. 18. 8 03. G. 11 371.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][subsumed][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]
« PreviousContinue »