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der Schule des Handwerkervereins, und erfreute durch die Mitteilung über die guten Fortschritte der Schüler und die in der kürzlich veranstalteten Oster-Ausstellung vorgeführten Leistungen im Zeichnen und Modellieren. Bei der Wahl eines zweiten Schriftführers wurde Herr Gustav Jöhen für dieses Amt bestimmt und nahm derselbe auch die Wahl an.

Akademische Verbindung,,Cellini" zu Hanau a. M. Pfingsten rückt näher, und zurzeit der Pfingsttage findet, wie schon bekannt gegeben, zu Hanau a. M. der erste Konvent aller A. H. A. H. sowie aller ehemaligen Mitglieder der Verbindung statt. Da wir nun noch allen unseren Angehörigen diesbezügliche Schriftsachen zugehen lassen wollen, so möchten wir gerne die Adressen unserer Mitglieder ergänzen. Von den nachbenannten fehlen uns nähere Angaben, und wir bitten diejenigen, denen die Adresse bekannt sein sollte, unterzeichnetem Schriftführer hiervon gefl. Mitteilung machen zu wollen. Es kommen in Frage: K. Block (Bremen), M. Diehl (Berlin), H. Fauser (Köln), H. Fehl (Hamburg), M. Flechsig (Zwickau i. Sa.), A. Glock (Düsseldorf), Fr. Haberl (Berlin), W. Hornung (?), R. Hochmuth (?), F. Kallenberg (Bremen), W. Klemm (?), E. Moldenhauer (Kassel), M. Pohl (?), B. Schröder (Nürnberg), P. Ulitza (Waldenberg), R. Koch (München), K. Mukkelberger (Görlitz), T. Palmi (?), H. Rondgren (Stockholm) und Fr. Uttermark (Oelpen bei Braunschweig).

Mit bestem Gruß und Handschlag

Gustav Schien, Schriftführer der A. V. „Cellini“, Hanau a. M., Friedrichstr. 34.

Personalien und Geschäftsnachrichten. Geschäftseröffnungen. Unter der Firma B. Burger & Cie. haben Bertha Burger, Hans & Sofie Eichenberger-Burger in der Grendelstraße 23 in Luzern ein Geschäft amtlich kontrollierter Gold- und Silberwaren eröffnet. - Juwelier A. Nees eröffnet in seinem Neubau, Herstallstr. 10 in Aschaffenburg, ein Geschäft. Ein Gold- und Silberwarengeschäft eröffnet Ende April in Hamburg, Wandsbecker Chaussee 126, H. Schrammer, jetzt ebenda. Ein Juwelen- und Goldwarengeschäft eröffnet am 1. Mai in Frankfurt a. M., Goethestraße 24, C. Schiller-Lenz. In Görlitz hat sich als Juwelier in der Neißstraße, Hotel brauner Hirsch, Paul Rothe etabliert.

Eintragungen ins Handelsregister. In Dortmund ist die Firma Wilhelm Schroeter, Juwelier, eingetragen worden. Wilhelm Becker, Bijouteriefabrik in Oberstein. Kaufmann Gustav Schor ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma Herman Drechsler zu Görlitz eingetreten. Der Juwelier Gustav Bruno Georg Scharffenberg ist in die Firma G. A. Scharffenberg, Goldwarengeschäft in Dresden, Seestr. 16, eingetreten.

Geschäfts- und Firmenänderungen. Hermann Dittrich, Goldschmied und Graveur in Eisleben, verlegte sein Arbeitsgeschäft nach Glockenstr. 14. Unter der Firma Hermann Richter jun. hat Julia Richter, Schloßgasse 7 zu Leipzig, ein Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft neu eröffnet. Das Goldwarengeschäft von Ahrens zu Stralsund, das vor einiger Zeit an den Reisenden Herrn Streit aus Berlin verkauft wurde, ist von letzterem an den Goldarbeiter Herrn Bender aus Neustrelitz weiterverkauft. Alfred Gäbler hat das unter der Firma A. C. Tschientschy bestehende Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft, Marschallstr. 4 zu Dresden, käuflich übernommen. Die Firma bleibt bestehen. — Die Goldund Silberschmiede von Albert Grab in Darmstadt befindet sich jetzt Schuchardstr. 11. Alois Holter zu Linz zeigt an, daß er sein durch 32 Jahre betriebene Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft seinem Sohne übergeben hat. - Heinrich Albert, Juwelier, Passau, hat das Juwelen-, Gold- und Silberwarengeschäft des Herrn Karl Greif übernommen.

Prokuraerteilung. Dem Kaufmann Ernst Ungerer ist von seiten der Goldwarenfabrik August Kiehnle in Pforzheim Prokura erteilt worden. Herr Bijouteriefabrikant Otto Schüler in Firma Richard Schüler, Bijouteriefabrik in Hanau. hat dem Juwelier Moritz Schüler Prokura erteilt.

Prokuralöschung. Die Prokura des Technikers Wilh. Bertsch für die Goldwarenfabrik August Kiehnle in Pforzheim ist erloschen; ebenso die Prokura des Kaufmanns Paul Lutz für die Etuisfabrik Louise Günther daselbst.

Jubiläen und Ehrungen. Vom Sultan der Türkei wurde dem Kaufmann Oskar Rothacker in Alexandrien, Teilhaber der Firma Schneider & Rothacker in Kairo-Alexandrien-Pforzheim, der MedjidiehOrden 3. Klasse verliehen. Auf eine 25jährige Tätigkeit im Hause Fühner & Aßmus, Knopffabrik in Pforzheim, konnte dieser Tage Herr Georg Mühleisen zurückblicken. Von seiten der Firma wurde der Jubilar reich beschenkt.

Diverses. Die Württembergische Metallwarenfabrik Geislingen hat in ihrer Filiale Göppingen, wo über 600 Arbeiter beschäftigt

werden, in allen Abteilungen anstelle der Dampfkraft die elektrische Kraft treten lassen. Diese Kraftanlage ist eine der größten in Württemberg. Herr Bijouteriefabrikant Friedrich Zittel in Pforzheim kaufte für seine Zwecke das Anwesen Jahnstraße 26 für Mk. 48000.Herr Bijouteriefabrikant Viktor Mayer erbaut eine Fabrik und ein Wohngebäude in den herrlichen Anlagewegen der Bleichstraße, und Herr Bijouteriefabrikant Knöller läßt sein in der Grünstraße gekauftes Haus für seine Zwecke umbauen. Georg Wilhelm Santter gibt bekannt, daß seine Goldwarenfabrik im gleichen Hause, wie bisher, Zspringerstraße 12 zu Pforzheim, weiter betrieben wird. Herr Zeichner und Modelleur Albert Stadelmaier, Schriftführer des Gewerbemuseums, wurde am 7. ds. Mts. vom Gemeinderat zum Lehrer an der Fortbildungsschule in Schwäb. Gmünd ernannt.

Todesfälle. Im 75. Lebensjahre verstarb der Privatier und frühere Juwelier Joh. Zacharias Ziegler in Nürnberg. Am 5. ds. Mts. verschied im 55. Lebensjahre Herr Jakob Grimminger in Schwäb. Gmünd, Inhaber und Gründer der gleichnamigen Silberwarenfabrik. Der Verstorbene hat aus ursprünglich kleinen Verhältnissen sein Geschäft durch Tüchtigkeit und unermüdlichen Fleiß zu der jetzigen Blüte emporgebracht. Sein offener und biederer Charakter hat ihm die allgemeine Achtung erworben. so daß sein früher Hintritt tief bedauert wird. Das Geschäft wird von der Witwe und ihren Söhnen, den bisherigen Mitarbeitern, in unveränderter Weise weiter betrieben werden.

Diebstähle, Verbrechen etc.

Auf der Fahrt von Wien nach Karlsruhe wurden einer Dame Pretiosen im Werte von Mk 6000 entwendet, worunter eine weiße Perlhalskette, deren Schloß mit Brillanten verziert ist und 4 goldene Brochen mit echten Steinen.

Nicht weniger als für 10000 Mk. Goldabfälle hatte in Hanau ein Goldarbeitergehilfe, der bei der Firma Ochs & Bonn in Diensten stand, in dem Zeitraum von 1901 bis 1903 unterschlagen. Die Strafkammer verurteilte den Gehilfen zu 21 Jahren Gefängnis, dagegen einen anderen, selbständigen Goldarbeiter, der ihn zu dem Diebstahl verleitet haben sollte, und der tatsächlich auch die gestohlenen Abfälle gekauft hatte, wegen Hehlerei zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust.

Geschäftliche Mitteilungen.

Eine Neuerung im Auskunftswesen ist in Pforzheim von der Firma Alfred Aichele & Otto Sowald ins Leben gerufen worden. Die genannte Firma beabsichtigt Grossisten und Exporteuren Auskünfte von Bijouteriebezugsquellen zu geben. Ein solches Unternehmen kann deshalb gern begrüßt werden, weil es dadurch erleichtert wird, die Erzeuger von Spezialartikeln ausfindig zu machen. Es dürfte den Herren Fabrikanten empfohlen werden können, die Firma durch ausführliche Angaben zu unterstützen, noch besonders da sie, wie uns mitgeteilt worden ist, von Bestellungen usw. keine Provision annehmen und eine Aufnahmegebühr erheben wird. Die Firma hofft auf das Entgegenkommen der Fabrikanten und glaubt bis Mai das Material sammeln und die Auskünfte eröffnen zu können.

Frage- und Antwortkasten.

Für brieflich gewünschte Fragebeantwortung bitten wir das Porto beizufügen. Die Herren Fabrikanten, Grossisten und Detailleure werden in ihrem und Aller Interesse höflichst aufgefordert, von der allezeit kostenfreien Benutzung dieser Abteilung den ausgiebigsten Gebrauch zu machen, Fragen allgemeiner und technischer Art uns einzusenden und an deren Beantwortung sich zu beteiligen. Auch dieser Teil unseres Blattes ist dazu geschaffen, zur gegenseitigen Belehrung beizutragen.

Fragen:

Frage 54. Wie kann man auf Glas eingegipste Beschläge wieder ablösen, ohne daß das Glas oder der Beschlag beschädigt wird? Vielleicht ist auch jemand in der Lage, ein anderes Mittel zur Befestigung der Beschläge, als Gips, anzugeben? P. B. in D. Frage 55. Welche Fabrik liefert kleine, niedliche figürliche Sachen in echter Bronze? O. U. in C. Frage 56. Wer liefert „Emaillefarben" für Metall, wie sie die Emailleure und Emaillemaler iu unserer Branche brauchen? K. M. in M.

Frage 57. Von wem kann ich Mundstücke und Brenner in Elfenbein oder dergleichen für Zigarrenspitzen erhalten? A. H. in P. Frage 58. Kann mir jemand mitteilen, wie man ein Pigmentbild herstellt, das zur Aetzung auf eine Metallplatte zu verwenden ist, um z. B. ein Bild auf Silber herzustellen? H. O. in L.

Frage 59. Bin gewillt, mir eine Vergoldungs- und Versilberungsanlage anzuschaffen für größere und kleinere Gegenstände, wie z. B. für Kirchengeräte und Tabletts, bei welcher man die Gegenstände nach Gewicht auf ein Gramm vergolden und versilbern kann. Wie teuer kommt solch eine Anlage? F. M. in B.

Frage 60. Wer emailliert Platten für Kirchengeräte in Email translucide in hochfeinster Ausführung? H. H.

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Zu Frage 38. Groß & Fröhlich, Stahlgießerei in Stuttgart (Karlsvorstadt), fertigen Pfaffen und Matrizen aus bestem, leicht zu bearbeitenden Stahlguß.

Zu Frage 44. Hubertusmünzen fabrizieren: Herren Gebr. Kraus!, Bijouteriefabrik, Gmünd; ferner die Stuttgarter Metallwarenfabrik Wilh. Mayer & Franz Wilhelm; Philipp Türk, Graveur und Estampeur, Wien VI, Mollardgasse 8.

Zu Frage 47. Den Hochglanzstich auf Aluminium erhält_man, indem man den auf Probierstein abgezogenen Glanzstichel in Petroleum taucht. Man poliert den Stichel genau wie für Silberglanzstich, taucht denselben jedoch während der Arbeit in Terpentinöl. Ludwig Kolb. Zu Frage 50. Opakte Feueremaille liefert Herr F. A. Schütt, Pforzheim.

Zu Frage 51. Flaggennadeln fabrizieren: Herren Gebr. Kraus, Bijouteriefabrik in Gmünd; die Stuttgarter Metallwarenfabrik Wilh. Mayer & Franz Wilhelm; Adolf Sonnet, Bijouteriefabrik in Pforzheim; Theodor Jäckel, Wiesenthal a. N. (Nordböhmen); Charles Noakes, Hamburg, Kl. Burstahl 1; W. Boerger, Fabrik für Sport- und Vereinsabzeichen, Berlin, SO., Adalbertstr. 51; Friedrich Spiegel, Gravier- und Präganstalt, Frankfurt a. O.; Emilian Posselt, Preßanstalt in Gablonz a. N.; Adolf Köhler in Pforzheim.

Zu Frage 52. Die betreffenden Gegenstände werden zuerst in eine sehr schwache Lösung von salpetersaurem Quecksilberoxyd eingetaucht, bis sie eine schöne weiße Färbung angenommen haben. Nebenbei wird in einem Tiegel ganz reines Quecksilber über Kohlenfeuer auf 100 % erhitzt, dann die Hälfte des Gewichts Feingold zugegeben und mit einem Eisenstäbchen umgerührt. Man erhält eine Masse von butterähnlicher Konsistenz, welche man bis zum Gebrauch unter Wasser aufbewahrt. In die salpetersaure Quecksilberoxydlösung bringt man nun etwas von dem Goldamalgam und taucht die zu vergoldenden Waren schüttelnd ein, wobei sich in einigen Minuten das Amalgam auf sämtliche Waren gleichmäßig verbreitet. Man wäscht in kaltem Wasser ab und raucht die Gegenstände in einem kupfernen Seiher über Kohlenfeuer ab, wobei das Quecksilber verflüchtet, und das Gold, gewissermaßen auf die Gegenstände gelötet, zurück bleibt. Zuletzt wird in verdünnter Schwefelsäure abgelöscht, Dieses Verfahren ergibt eine sehr dünne gelbliche Vergoldung, wünscht man eine mehr rötliche Vergoldung, so muß die Ware dem Glühwachsen unterzogen werden. Zu diesem Zwecke werden die Gegenstände in einer heißen Lösung von 50 Teilen Oel, 50 Teilen gelben Bienenwachses, 20 Teilen essigsauren Kupferoxyds und 80 Teilen Blutsteinpulver eingetaucht, und über Kohlenfeuer das Wachs abgebrannt und in verdünnter Schwefelsäure abgelöscht.

Zu Frage 53. Auf mechanischem Wege werden Bijouterieartikel dadurch gefärbt, daß man dieselben in Zaponlack eintaucht, welcher durch Zumischung der geeigneten Farbe die gewünschte Nuance ergibt, oder daß man die zu färbenden Artikel mit feinster Oelfarbe bestreicht und diesen Farbeauftrag durch Betupfen mit einem Baum

wollbäuschchen egalisiert. Für Patinierungen und Färbungen von kuranten Bijouterieartikeln empfiehlt Ludwig Bertram, Galvanotechnische Anstalt zu Pforzheim, ein erprobtes Verfahren, von dem die Firma gerne Muster käuflich abgibt.

Berichtigung.

In unserem Artikel: Hat der Kampf gegen Feuervergoldung heute noch Berechtigung? muß es im letzten großen Absatze anstatt Reichsgesundheitsamt „Kaiserliches Gesundheitsamt" heißen.

Patente etc.

Patent - Anmeldungen. 44a. D. 13340. Feststellvorrichtung an Armbändern und Hals- oder Fingerringen von veränderlicher Weite. Emil Drews, Pforzheim, Lindenstr. 39. 21. 2. 03.

44 a. W. 21791. Brosche, Schnalle oder dergleichen. Thomas Wilcox, Birmingham; Vertreter: E. W. Hopkins und K. Osius. Pat.Anwälte, Berlin C. 25. 4. 2. 04.

Gebrauchsmuster-Eintragungen. 44a. 220209. Druckknopf, dessen Feder aus einer gepreßten, mit Schlitzloch versehenen, beliebig geformten Platte besteht. C. A. Weidmüller, Chemnitz, Langestr. 18. 16. 2. 04. W. 16008.

44 a. 220751. An einer Hutnadel angeordneter Vogelbalg als beweglicher Hutschmuck und als Damenhutbefestiger. Fa. Hermann Tietz, Berlin. 15. 2. 04. T. 5930.

44 a. 220851. Klemmschnalle mit den Klemmzähnen ihres einen Teiles gegenüberliegender, aus dem anderen Teil ausgeschnittener Federzunge. J. S. Römpler, G. m. b. H., Erfurt. 27. 2. 04. R. 13483. 44 a. 221033. Metallgeflecht aus drahtartigen, umgebogenen Gliedern. Maaß & Doll, Pforzheim. 29. 2. 04. M. 16834,

44 a. 221129. Sicherheitsstecknadel mit flachem Knopf nnd doppelter Oeffnung. Société Industrielle, Delle; Vertreter: C. Fehlert, G. Loubier, Fr. Harmsen und A. Büttner, Pat.-Anwälte, Berlin NW. 7. 29. 2. 04. S. 10743.

44a. 221163. Knopf aus Steinnuß, Horn oder anderem nicht metallischen Material, mit einer an der Knopfvorderseite sich verengenden Durchbohrung zwecks Aufnahme und Festhaltens einer Ziereinlage. Karl Weyerbusch & Cie., Elberfeld. 4. 3. 04. W. 16130. 44b. 220438. Zigarrenabschneider, bei welchem beim Niederdrücken des Abschneidemessers ein Streichholz aus einem Behälter herausbefördert wird. Otto Maurer, Bierstadt bei Wiesbaden. 12. 2. 04. M. 16710.

44b. 220853. Streichholzbehälter mit um ein Scharnier beweglichem Deckel und geteilter, um ein Scharnier beweglicher Rückwand. Rudolf Wächtler & Lange, Mittweida. 27. 2. 04. W. 16078.

44b. 220866. Zigarrenabschneider in Form einer Flasche mit gleitendem Pfropfen. Hugo Berger, Schmalkalden. 1.3. 04. B. 24347. 44b. 220985. Glas für Schnupftabak und dergl., bei welchem die Einfüll- bzw. Entnahmeöffnung in einer Ecke liegt, und die Schmalseite schief zu dieser Oeffnung verläuft. H. E. Simon, Jastrow. 18. 2. 04. S. 10679.

44b. 221162. Zündholzbüchse mit automatischer Zündvorrichtung. Arthur Bunde, Gießen. 4. 3. 04. B. 24382.

44b. 221174. Auf einer Unterlage befestigter, als Schale dienender Löffel mit zum Griff ausgestaltetem Stiel. Hans Spude, Charlottenburg, Schlüterstr. 45. 7. 7. 03. S. 9816.

Bekanntmachungen des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede.

Bekanntmachung.

Infolge der Agitation zur Vermehrung der Mitglieder des Verbandes sind folgende Anfragen eingegangen:

1. „Antwortlich Ihrer werten Zuschrift vom 20. Januar d. J. frage ich hierdurch höflichst an, welchen Zweck der Verband verfolgt, und welchen Nutzen derselbe bietet."

2. Erbitte höflichst Angaben der Vergünstigung, welche ich durch den Verband genieße, alsdann werde ich mich eventuell anmelden."

Da wohl noch viele Juweliere ähnliche Fragen auf dem Herzen haben, so bringen wir über den Zweck und Nutzen des Verbandes folgendes zur Kenntnis:

Der Zweck des Verbandes ist: Sämtliche Juweliere, Goldund Silberschmiede des Deutschen Reiches zu organisieren, um gemeinschaftlich die vielseitigen Standesinteressen in wirksamer Weise zu vertreten. Erreicht ist dieser Zweck bis jetzt erst so weit, als etwa 2000 Juweliere, Gold- und Silberschmiede in 32 Vereinen zusammengeschlossen oder als Einzelmitglieder dem Verbande angehören.

Der Zweck des Verbandes und dieser Vereine ist: Die Pflege der Kollegialität zum Besten unseres Gewerbes, damit man in dem Konkurrenten, wenn auch nicht immer den Freund, so doch einen Kollegen erblickt, den man zu achten hat; so daß ein Verhältnis entsteht, ähnlich wie es in den gehobenen Ständen, bei Ärzten, Rechtsanwälten usw., vorhanden ist. Dem Vorstande liegen zahlreiche Kundgebungen vor, darüber, daß in Städten, wo der

vollständige Zusammenschluß aller Juweliere möglich war, diese Einigkeit den Mitgliedern der Vereinigung zum Nutzen gereichte.

Der Zweck des Verbandes ist: Kollegen, die unverschuldet in Not geraten, möglichst hilfreich zur Seite zu stehen. Um dies zu ermöglichen, wurde eine Unterstützungskasse begründet, woraus bereits verschiedene alte, in Ehren grau gewordene aber arme Goldschmiede unterstützt worden sind.

Der Zweck des Verbandes ist: Das Hausieren mit Gold- und Silberwaren in Kasernen, in Staatswerkstätten, auf ankommenden Schiffen, auf dem Lande und in den Städten zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist an sämtliche Polizeibehörden in den Städten, wo Mitglieder des Verbandes wohnen, die Mitteilung gelangt, daß wir jedem Schutzmann oder Gensdarm, der einen Hausierer so zur Anzeige bringt, daß derselbe gerichtlich bestraft werden kann, Mk. 5,- Prämie zahlen. Außerdem ist auf Antrag des Verbandes von vielen Polizeibehörden eine amtliche Verwarnung bezüglich des Hausierens in den Zeitungen erlassen. Die Form der Bekanntmachung ist von uns vorgeschrieben, und auch Ihnen dürfte vielleicht eine solche zur Kenntnis gelangt sein. Der Zweck des Verbandes ist: Den unlauteren Wettbewerb möglichst auszurotten. Zahlreiche Anträge bei der Staatsanwaltschaft hatten in vielen Fällen zur Folge, daß die betreffenden Beklagten in die gehörigen Schranken bezüglich ihrer Reklame verwiesen worden sind. Auch Prozesse müssen deshalb geführt werden. So ist man auf Verfolgung durch den Verband der Tait's Diamanten-Schreierei entgegengetreten, und wurde der Inhaber dieser famosen Diamanten

Firma vom Strafsenat des Landgerichts II zu Berlin am 3. Februar zu Mk. 300 Strafe und zu den Kosten verurteilt, nebst Publikationspflicht des Urteils in einer großen Anzahl Zeitungen, und zwar wegen unlauteren Wettbewerbes.

Der Zweck des Verbandes ist: Dahin zu streben, daß Uhrmacher, die das Goldschmiedegewerbe nicht erlernt haben, sich nicht Goldarbeiter nennen dürfen. Auch hierin wurden auf dem Klagewege und in gütlicher Übereinkunft bereits Erfolge erzielt, und wir werden im Laufe der Zeit gegen jeden Uhrmacher, der sich unberechtigt Goldarbeiter nennt, für den Fall, daß Vorstellungen nichts helfen, auf dem Prozeßwege vorgehen.

Der Zweck des Verbandes ist: Eine Besteck-Konvention herbeizuführen, damit der bodenlose Unfug, wonach Bestecke mit ganz unzureichendem Nutzen verkauft werden, gebrochen wird. Dieser Zweck kann nur erreicht werden, wenn die Beteiligten die Bedeutung einer solchen Konvention erkennen, und es mit Hilfe unserer Mitglieder gelingt, die noch bestehenden Schwierigkeiten zu beseitigen.

Der Zweck des Verbandes ist: Kollegen, welche ein Ladengeschäft führen, im Falle eines Glasschadens an Schaufensterscheiben etc. zur Seite zu stehen, insofern, als wir mit der Glasversicherungsgesellschaft „Hammonia" einen Vertrag abgeschlossen haben, wonach den Mitgliedern eine Provision von 10% des Prämiensatzes gewährt wird, außerdem bei Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Versicherten, indem der Vorstand des Verbandes dann allein die Höhe des Schadens festsetzt.

Der Zweck des Verbandes ist: Eine eigene Feuerversicherungsgesellschaft ins Leben zu rufen; die Statuten liegen ausgearbeitet bereit. Der Gründungsfonds beträgt bis jetzt 105000 Mk. Der Zweck dieser Feuerschutzkasse ist, daß ein entstehender Feuerschaden bei Kollegen nach Recht und Billigkeit festgesetzt wird, damit sie nicht genötigt sind, mit Gesellschaften, die lediglich des Gewinnes wegen das Versicherungsgeschäft betreiben, sich herum streiten zu müssen. Der Zweck des Verbandes ist: Wenn ein Kollege wegen Hehlerei, infolge Ankaufes von Gold- und Silbersachen, durch das summarische Verfahren der Staatsanwälte mit den Spitzbuben auf die Anklagebank kommt, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, durch Gutachten usw. Auch hierin sind Erfolge aufzuweisen.

Der Zweck des Verbandes ist: Dem Bestreben der Polizeibehörden entgegenzutreten, welche infolge unzutreffender Auslegung einer Ministerial-Verfügung den Juwelieren die Führung eines Trödelbuches aufbürden wollen. Auch hierin ist durch die Tätigkeit des Verbandes in jedem uns bekannten Falle die Polizei unterlegen, weil der Verbandsvorstand den Standpunkt mit aller Schärfe vertreten hat und vertritt, daß wir Juweliere und nicht Trödler sind, und die Bestimmungen für Trödler für uns nicht Geltung haben dürfen.

Der Zweck des Verbandes ist: Ein vor zwei Jahren in Köln begründetes Wach- und Schließinstitut, welches sich dort bewährt hat und sich auf alle größeren Städte erstrecken wird, zu fördern, damit die Juweliere in ihrem Eigentum geschützt werden. Damit ist begonnen, indem von dem Direktor des Unternehmens in der Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-Innung und der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwarengewerbes zu Berlin, welche dem Verband angegliedert sind, Vorträge über das Wach- und Schließinstitut gehalten wurden, und sich infolgedessen eine große Anzahl Berliner Juweliere dem Institut angeschlossen haben. Diese Förderung ist dringend notwendig, weil sich der Schutz des Eigentums durch Versicherungsgesellschaften gegen Einbruch bei eintretendem Einbruchsdiebstahl nahezu als illusorisch gezeigt hat.

Der Verband hat den Zweck: Dem Detaillieren der Fabrikanten entgegenzutreten, weil dadurch den Juwelieren, die ein mehr oder weniger bedeutendes Lager halten müssen, die erheblichste und unberechtigste Schädigung zuteil wird, und wir können mit besonderer Befriedigung aussprechen, daß auch hierin sehr bedeutende Erfolge bis jetzt erzielt worden sind, und daß wir ferner jeden einzelnen hervortretenden Fall energisch bekämpfen.

Der Zweck des Verbandes ist: die Schaffung eines UniversalLexikon für Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Damit ist begonnen, indem von dem Vorsitzenden und Schriftführer des Verbandes die erste Auflage eines Nachschlagebuches für Juweliere, Gold- und Silberschmiede herausgegeben worden ist. Das Buch wurde mit großer Befriedigung aufgenommen, weil es für viele Juweliere, Gold- und Silberschmiede in jeder Beziehung belehrend ist. Es handelt sich dabei nicht um große, welterschütternde litterarische Arbeiten sondern um ein Sammelwerk, welches im Laufe der Zeit alles enthalten soll, was ein Juwelier-, Gold- und Silberschmied wissen sollte oder für denselben als wissenswert erscheint.

Die zweite Auflage dieses Buches ist seit einem Jahre in Bearbeitung, und wird im Laufe dieses Jahres erscheinen. Diese neue Auflage wird etwa 40 neue Artikel, die wir angekauft haben, enthalten, so daß wir mit dieser dem erstrebten Ziele wesentlich näherkommen werden.

Der Verband hat den Zweck: Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, welches nach jeder Richtung hin mangelhaft ist und keinen Schutz für das Gewerbe bedeutet, zu verbessern.

Auch hierin war der Verband fortgesetzt tätig und ist zur Zeit bemüht, Verbesserungsvorschläge, welche von dem Bunde für Handelund Gewerbetreibende-Berlin ausgearbeitet sind, durchzuberaten und dem Reichstag einzureichen.

Der Verband hat ferner den Zweck: Den angeschlossenen Mitgliedern in jedem einzelnen Falle mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Allen Anfragen wegen geschäftlicher Vorfälle, geschäftlicher Klagen oder im Falle des Verklagtseins näher zu treten, oder auch Rechtsauskünfte in Privatangelegenheiten von der Zentrale aus in ausführlicher Weise zu erledigen. Der Umfang dieser Tätigkeit und überhaupt der Geschäftsstelle des Verbandes im allgemeinen kann am besten daraus ermessen werden, daß das Journal, welches seit dem 22. Februar 1903 geführt wird, bis zum heutigen Tage, also während eines Jahres 3127 Posteingänge und 19457 Postausgänge aufweist.

Daß wir in der Lage sind, über alle erdenklichen Fragen Auskunft zu erstatten, ist daraus erklärlich, weil jede an den Verband herantretende Angelegenheit gründlich geprüft wird und darin der Wert einer Zentrale besteht.

Wollten wir alles über den Zweck und die Bedeutung des Verbandes mitteilen, so wären wir genötigt, ein dickes Buch darüber zu schreiben. Wir hoffen aber, daß die angegebenen Positionen genügen, um zu ermessen, daß für jeden einzelnen, der dem Verbande angehört, Nutzen daraus entsteht, welcher sich allerdings nach Zwanzigmarkstücken nicht berechnen läßt.

Wenn wir die uns gestellten Fragen so ausführlich beantworten, haben wir dabei die Absicht, nicht nur die Fragesteller an den Verband heranzuziehen, sondern auch die Tausende, die sich bis jetzt noch nicht haben entschließen können, sich uns anzugliedern, für den Verband zu gewinnen.

Möge diese Darlegung des Zweckes des Verbandes den Erfolg haben, daß sich eine große Anzahl von Kollegen als Mitglieder melden, um mitzuarbeiten in allen Fragen, die unser Gewerbe angehen.

Nicht jedem ist es möglich, eine effektive Arbeit zu leisten, aber jeder ohne Ausnahme, der unserem Stande angehört, ist in der Lage, die Zentrale zu stärken, und zwar dadurch, daß er als Mitglied dem Verbande pekuniäre Unterstützung gewährt.

Viel ist noch zu arbeiten, um der Zerfahrenheit und Unordnung, welche in unser einst so blühendes Kunstgewerbe eingerissen ist, entgegenzutreten.

Wer nicht im obigen Sinne mithelfen will, vergeht sich gegen seinen Stand.

Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
Berlin S., Oranienstraße 143.

Fischer.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender 3eitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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In Deutschland, jedes Vierteljahr M. 1.-. In Oesterreich, jedes Vierteljahr
Kr. 1.25. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 5.-.
Wöchentlicher Arbeits-Nachweis allein M. -.10.

Wöchentlicher Arbeits-Nachweis:

.

Einzelnummern M. -.30.

In Deutschland, fürs ganze Jahr M. 2. In Oesterreich, fürs ganze Jahr Kr. 2.50. Im Ausland, fürs ganze Jahr M. 2.50. Einzelnummern M. -.10.

Die 4-gespaltene Nonpareille-Zeile.

Die 4-gespaltene Petit-Zeile im Wöchentlichen Arbeits-Nachweis Stellen-Gesuche, die viergespaltene Petit-Zeile

Beilagen:

Berechnung erfolgt nach Übereinkommen, Probe - Exemplare erwünscht.

Schluss der Anzeigen-Annahme

für den Wöchentlichen Arbeits-Nachweis in Leipzig: Mittwoch Vormittag, für große Anzeigen: Dienstag Vormittag. In Pforzheim: Montag Abend.

Hierzu eine Beilage: Wöchentlicher Arbeitsnachweis No. 17.

Amtliches Organ des Verbandes Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede von Rheinland und Westfalen, des Vereins der
Juweliere, Gold- und Silberschmiede Württembergs, der Freien Vereinigung des Gold- und Silberwaren-
Gewerbes für Berlin und den Reg.-Bezirk Potsdam, des Vereins der Juweliere, Gold- und Silberschmiede
des Großherzogtums Baden, der Goldschmiede Werkgenossenschaft Berlin, der Kölner Juwelier Vereinigung,
der Freien Vereinigung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede des Reg.-Bezirks Stettin, der Goldschmiede-
Innung Schwerin, der Freien Vereinigung der Gold- und Silberschmiede zu Görlitz, des Kreditoren-Vereins
Für die Gold, Silberwaren- und Uhren-Industrie Pforzheim, der Kunstgewerbe-Vereine Hanau und Pforzheim,
✅ des Gewerbemuseums Gmünd, der 3entralstelle Schmuck und Mode

Begründet und berausgegeben von Wilhelm Diebener, Leipzig 21, Schützenstr. 15
Für den kunstgewerblichen Teil: R. Rücklin, Pforzheim Für den volkswirtschaftlichen Teil:
Verantwortliche Redakteure: Syndikus Herm. Pilz, Leipzig

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Wir stehen im Zeichen der Maienblüte! Da der 1. Mai diesmal auf einen Sonntag fiel, konnte er von den mailustigen Arbeitnehmern gefeiert werden, ohne daß sie diesmal besorgen mußten, wegen Verlassens der Arbeit auf Grund des § 123 der Gewerbeordnung entlassen zu werden. Im geschäftlichen Leben regt sich noch nicht überall Maienlust, und es muß noch viel getan werden, um die allgemeine Lage zu heben. Glücklicherweise ist freilich nicht immer alles wahr, was berichtet wird, und so hat sich auch die Nachricht, daß sich in Pforzheim eine große Kettenfabrik genötigt gesehen habe, 80 Arbeiter zu entlassen, als eine „Ente" entpuppt. Daß unter den geschäftlichen Unsitten

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die Rabatt-Spargesellschaften

nicht alle werden, davon gibt es in Leipzig ein neues Beispiel, wo sich eine solche Gesellschaft in Firma Heffter & Co. etabliert hat. Es haben sich eine Anzahl Geschäftsleute verpflichtet, jedem ihrer Käufer die von der Gesellschaft zur Ausgabe gelangenden Rabattmarken auf Verlangen zu gewähren, und zwar für jede 10 Pfennig eine 10 Pfennig-, für jede Mark eine 1 Mark- und für jede 5 Markeine 5 Mark-Marke. Diese Marken klebt der Sparer in ein knallrotes Sparbuch. Wenn dann das Buch, 25 Seiten mit à 5 Mark 125 Mark, gefüllt ist, erhält der Sparer von der Gesellschaft 5 Mark ausgezahlt. Ganze fünf Reichsmark. Das unserer Redaktion eingesandte Sparbuch enthält für Gold- und Silberwaren tatsächlich 22, für Uhren 23 Geschäfte. Aber bis auf einen einzigen Uhrmacher, der keine Gold- und Silberwaren führt, finden wir unter den Uhrendieselben Namen wie unter den Goldwarengeschäften. Es ist bedauerlich, daß das Publikum nicht einsehen will, daß bei solchen Geschäften immer in erster Linie doch die Gesellschaft verdienen will, und daß deshalb der Käufer die Aufgabe hat, auch deren Tasche mit zu füllen. Zu den

Reklamen der Firma A. J. Brenner in Pforzheim haben auch die Mitteilungen des Vereins gegen Unwesen im Handel und Gewerbe in Hamburg nunmehr Stellung genommen. Die Firma und andere mit ihr inserieren, daß jedermann bei einem Ankauf von neun wertvollen Schmuckgegenständen, à 1,85 Mark, oder für den Weiterverkauf desselben „eine 800/1000 silberne Remontoiruhr mit Goldverzierung" völlig gratis erhält. Die Hamburger Gewerbekammer hat jetzt die ,,neun Schmuckstücke" untersuchen lassen und dabei festgestellt, daß von großartiger Ausführung" keine Rede sein kann. Der Einkaufspreis für alle neun Stück beträgt zwei Mark, der Verkaufspreis des besten Stückes beläuft sich auf 90 Pfg., der geringeren Sachen auf 40 bis 60 Pfg., so daß es unmöglich ist, irgend ein Stück zum Preise von 1.85 Mark zu verkaufen. An dem Verkauf verdient also Brenner und seine Mitschlauen zirka 15 Mark, davon geht der Betrag für die Remontoiruhr ab, die nach der Qualität der Schmuckstücke zu urteilen von solcher Güte sein wird, daß eben für den ,,Unternehmer" noch ein hübscher Verdienst bleibt. Die auf die Kartons gedruckten Bemerkungen,,14 carat

Gold plated" haben sich als Unwahrheiten erwiesen. Wir haben Gelegenheit genommen, durch Preßnotizen das kaufende Publikum gegen die Brennerschen Annoncen zu alarmieren. Hoffentlich gelingt es, diesem unlauteren Wettbewerb mit Nachdruck zu begegnen. In der Affäre eines Goldarbeiters in N. gegen einen Goldwarenhändler in D. wurde unsere Redaktion um Schutz angerufen. Es handelte sich dabei um

Kreditbetrug durch verlockende Inserate,

und die Staatsanwaltschaft ist auf Grund des ihr von uns unterbreiteten Materials in Erörterungen eingetreten. Weitere Mitteilungen würden deshalb an dieser Stelle noch verfrüht sein. Gegen die Belästigungen und Schädigungen, welche den Geschäftsleuten durch das zwecklose Untersagen des Aushängens und Ausstellens in den Schaukästen und Schaufenstern

erwachsen, hat auch der Zentralausschuß Berliner kaufmännischer, gewerblicher und industrieller Vereine in einer Eingabe an den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg Stellung genommen. Es handelt sich um das sogenannte „Blenden der Schaufenster". In der Eingabe war unter anderem ausgeführt, daß es sehr fraglich erscheine, ob das Verhängen der Schaufenster mit Vorhängen, welche unter den ständigen Witterungseinflüssen mehr oder weniger gelitten haben, geeignet sei, eine der Würde des Tages entsprechende Stimmung hervorzurufen oder zu erhalten. Diesen ästhetischen Grund für die Aufhebung der antiquierten Maßregeln haben auch wir in unseren verschiedenen Artikeln hervorgehoben, aber es will eben nicht gelingen, Wandlung zu schaffen. Man entschließt sich in Deutschland so schwer, einen alten Zopf abzuschneiden. Meist nützen die Vorhänge nicht einmal was, denn die Neugierigen verstehen „hinter den Koulissen zu gucken“. Sehr richtig hebt die Eingabe hervor, daß besonders die Gold- und Silberwarenhändler Wert darauf legen, daß an Sonn- und Feiertagen, wie in den Abendstunden die Läden durch das Schaufenster hindurch unter ständiger Kontrole der Passanten stehen. Der Ausdruck

,,Zu Original-Fabrikpreisen" ist unlauterer Wettbewerb, wenn nicht zu Einkaufspreisen verkauft wird. Das ist vom Oberlandesgericht Dresden und auch vom Reichsgericht entschieden worden. Ein Chemnitzer Geschäft hatte „Glashütter Uhren zu Original-Fabrikpreisen" in den Tagesblättern empfohlen und damit die Preise gemeint, welche die Uhrenfabriken Privaten gewährten, wenn diese sich direkt an die Fabrik wendeten. Das ist jedoch vom Oberlandesgericht nicht gutgeheißen worden, welches vielmehr annimmt, daß das Publikum in solchen Fällen irrtümlich glaube, zu den Preisen zu kaufen, zu denen der Goldschmied oder Uhrmacher von der Fabrik selbst gekauft, daß er selbst aus irgend welchem Grunde keinen Verdienst an der Ware habe. Dieser Ansicht schloß sich auch das Reichsgericht an. Wie die notwendige

Ausdehnung der Gold- und Silberwarenfabrikation in Hanau gefördert werden kann, diese Frage soll in einer Preisarbeit gelöst werden. Den Preis, 300 Mark, hat der Hanauer Kunstgewerbeverein gestiftet, die Ausführung des Preisausschreibens wurde der dortigen Handelskammer übertragen.

Um den Arbeitgebern eine größere Macht der geschlossenen Phalanx des Arbeitnehmertums gegenüber zu verleihen, ist man auf die Idee gekommen, einen Deutschen Arbeitgeberbund

zu begründen, und der Generalsekretär des „Bayrischen Industriellenverbandes", Dr. Alfred Kuhlo, hat in einer interessanten Schrift

,,Auf dem Wege zum Deutschen Arbeitgeberbund" auf die hohe Bedeutung einer solchen Zentralisierung des deutschen Arbeitgebertums hingewiesen. Dabei hat sich aber der alte deutsche Erbfehler wieder gezeigt. Als Armin kämpfte, stand Marbod schmollend abseits. So ist es auch mit dem ,,Zentralverband deutscher Industrieller" und dem ,,Bund der Industriellen", die sich aus Anlaß der Vorarbeiten zur Schaffung eines deutschen Arbeitgeberbundes wieder in die Locken gefahren sind. Einstweilen hat der Zentralverband eine,,Hauptstelle Deutscher Arbeitgeberverbände" gegründet, die natürlich nicht das Ideal eines allgemeinen deutschen Arbeitgeberbundes ersetzen kann.

Zur Frage der Feuervergoldung.

Der Worte über dieses Thema sind wirklich genug gewechselt. Wir haben das Für und Wider gehört, und wenn auch vom „Journal der Goldschmiedekunst" erklärt wird, daß 170 Fachgenossen ihre Zustimmung gegeben hätten, um das gesetzliche Verbot der Feuervergoldung herbeizuführen, so sind diese 170 Stimmen für uns noch lange kein Beweis, daß die Feuervergoldung überflüssig ist. Die ganze Frage der Feuervergoldung läuft doch darauf hinaus, Quecksilbervergiftungen unter Arbeitern zu verhüten. Durch die vielfachen Auslassungen in der Fachpresse ist nun einmal festgestellt worden, daß die Feuervergoldung nur noch sehr wenig, in Zukunft aber immer noch weniger angewendet werden wird, je mehr man den elektrischen Strom zur Dienstleistung in den Goldschmiedewerkstätten und Goldwarenfabriken heranzieht. Die wenigen Fabriken, die zur Vergoldung einzelner Gegenstände die elektrolytische Vergoldung für geringer ansehen als die Feuervergoldung, verfügen aber über genügende Schutzmaßregeln, um zu verhindern, daß der Quecksilberdampf in den Arbeitsraum dringt. Wie uns von der Firma Kollmar & Jourdan mitgeteilt wird, ist man bereits in der Lage, von dem bei der Feuervergoldung verwendeten Quecksilber beinahe 95% wieder zu gewinnen. Mithin würden nur 5% Quecksilber verloren sein. Diese 5% gehen aber, wenn die Anlage, in der die Feuervergoldung ausgeführt wird, richtig und zweckentsprechend gebaut ist, ebenfalls in den Abzug und können niemals in den Arbeitsraum gelangen. Eine Vergiftung der Atmosphäre kann also niemals eintreten. Wenn aber trotzdem noch die Vorsicht gebraucht wird, Feuervergoldung nur in besonderen Räumen stattfinden zu lassen, so ist unserer Ansicht nach jegliche Gefahr für die Arbeiter ausgeschlossen. In derselben Weise äußert sich ein Freund unseres Blattes, dessen Einsendung wir ebenfalls bringen. Vom rein technischen Standpunkte läßt sich also eine den weitgehendsten Ansprüchen genügende Einrichtung schaffen. Weshalb soll man aber die Feuervergoldung verbieten? Man soll doch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Unserer Ansicht nach dienen wir dem Fache vielmehr, wenn wir darauf dringen, daß die Feuervergoldung nur in zweckentsprechenden Öfen ausgeführt werden darf. Derjenige Goldschmied, welcher jährlich ein- oder zweimal die Feuervergoldung auszuführen hätte, würde sich gewiß eine derartige Anlage nicht anschaffen. Würde sie sich doch niemals rentieren. Der Goldschmied würde also in einem solchen Falle entweder seinen Kunden die elektrolytische Vergoldung empfehlen oder er würde den Auftrag zwar annehmen, die Vergoldung aber da ausführen lassen, wo ein vorschriftsmäßiger Ofen vorhanden ist. Wenn also von reichswegen bestimmt würde, daß die Feuervergoldung nur unter ganz bestimmten Sicherheitsmaßregeln ausgeführt werden darf, so dürfte jeder Fachgenosse damit zufrieden sein. Würde die Feuervergoldung aber einestags im Reichstag zur Sprache kommen, so würde man bei der Feuervergoldungsfrage gewiß nicht stehen bleiben, sondern weitergehen und überhaupt die Verwendung von Quecksilber verbieten müssen, resp. man müßte alle diejenigen Institute, die mit Quecksilber arbeiten, zwingen, die Luft der Arbeitsräume quecksilberfrei zu lassen. Vom technischen Standpunkt aus läßt sich dies aber niemals ganz durchführen. Welche Maßregeln sollte man z. B. ergreifen in Barometer- oder Thermometerfabriken, wie sollte man die Arbeiter schützen in den wenigen Fabriken, wo Spiegel noch mit Zinnamalgam hergestellt werden?

I.

Benutzung von Zinnamalgam in der Spiegelfabrikation allgemein und heute wird sie mit Quecksilber ebenso selten betrieben, wie Feuervergoldung angewendet wird.

Wie soll man weiter die Arbeiter schützen, die bei der Fabrikation von Zündhütchen mit Knallquecksilber beschäftigt sind? Allen genannten Industrien dürfte man aber einen schlechten Gefallen erweisen, wollte man die Quecksilberfrage in parlamentarische Debatten hineinziehen.

Sehr richtig bemerkt Herr P. B., daß der Goldschmied Gesetzesparagraphen in genügender Menge auswendig wissen müsse, wenn er sein Geschäft legal erledigen wolle. Wir können es deshalb niemals unterschreiben, in einer solchen Frage, die für die Goldschmiedekunst täglich an Interesse abnimmt, Staatshülfe in Anspruch zu nehmen. Im Gegenteil, wir halten es unbedingt für die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, seinem Personal diejenige Sicherheit zu bieten, die ihm nicht nur das Gesetz, sondern auch sein Gewissen vorschreibt. Wir rufen deshalb allen Fachgenossen zu, entweder die Feuervergoldung überhaupt nicht mehr anzuwenden, oder wenn sie angewendet werden muß, sie in einer solchen Weise zu benützen, daß niemand bei ihrer Ausführung Schaden nimmt. Ja, wir glauben sogar, daß diese unsere Meinung auch die 170 Herren billigen werden, welche gegen die Feuervergoldung gestimmt haben. Wir fordern diese 170 Mann hierdurch auf, uns mitzuteilen, ob sie nicht auch mit Fug und Recht und ohne ihr Gewissen irgend wie zu belasten, die von uns in der „Offenen Antwort" aufgeführten fünf Punkte unterschreiben. Den Goldschmieden und Goldwarenfabriken, welche die Feuervergoldung nicht benutzen, kann das Verbot der Feuervergoldung ganz gleichgültig sein. Wir sehen aber nicht ein, daß durch ein Gesetz die anderen Unternehmungen in ihrem Erwerb gestört werden sollen, wenn man nachweisen kann, daß die Feuervergoldung für die Arbeiter gefahrlos ausgeführt wird. Und daß die Feuervergoldung ohne alle Gefahr ausgeführt werden kann, ist nun einmal eine bewiesene Tatsache.

Einen Fabrikationszweig von reichswegen zu unterdrücken, ist eine sehr heikle Sache. Erst kürzlich ist durch das Verbot der Fabrikation der Weißphosphorzündhölzer eine ähnliche Frage zur Erledigung gelangt. Man hat die Fabrikation von Weißphosphorzündhölzern einfach verboten, obwohl durch Fachleute festgestellt worden ist, daß die Fabrikationsmethode, die den geschädigten Fabriken oder Unternehmungen als Ersatz von reichswegen zugängig gemacht worden ist, den Anforderungen bei weitem nicht entspricht. Außerdem ist man inzwischen technisch so weit fortgeschritten. daß sich die Phosphornekrose durch entsprechende Vorrichtung tatsächlich eindämmen, auch ganz beseitigen läßt.

Würde die Feuervergoldung gesetzlich verboten werden, so würde man über kurz oder lang lesen und hören können, daß die elektrolytische Vergoldung nicht ausreiche, und man wünscht für den einen oder anderen Gegenstand die Feuervergoldung wieder anzuwenden. Die Folge davon wird weiter sein, daß die Anfertigung nach dem Ausland verlegt und der Verdienst der deutschen Industrie unbedingt entzogen wird. Vielleicht hat den Schaden aber auch das Publikum zu tragen, wenn die Goldschmiede so verfahren, wie es der Einsender der Artikel (P. B.) zu tun beabsichtigt unter der Voraussetzung des gesetzlichen Verbotes der Feuervergoldung. Also aus allen diesen Gründen noch einmal: kein Verbot der Feuervergoldung, aber unbedingt die Forderung zweckentsprechender Anlagen zu ihrer gefahrlosen Ausführung.

Die Spiegelfabrikation kann man überhaupt in Parallele stellen mit der Feuervergoldung. Noch vor einem Menschenalter war die

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