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ist Schönheit. Die von dem Kopfputz lose herabhängenden und das Gesicht einrahmenden Kettchen der algerischen Damen zeigen die liebliche Weichheit der Wangenlinien. So rahmt auch das Muschelband über der Stirn, wie es die Samoanerin trägt, das Gesicht ein, hebt dessen sammetartige Glätte hervor und wehrt das wellige Haar vom Antlitz ab. Der Federstutz am Hut aber wird nach hinten gerichtet, um anzudeuten, daß wir uns nach vorn zu bewegen; denn da muß der Wind eben unsere Schmuckfeder nach hinten wehen. Die Blume, die glitzernde Brillantnadel und der Kamm im Haar, Gold- und Perlenstränge sollen die Farbe und Frisur des Haares effektvoll heben eine reizvolle Zierde bildeten die goldenen Lockenringe der trojanischen Frauen. Der farbige Stein am Fingerring soll mit dem Inkarnat günstig kontrastieren. Der Schmuck darf sogar dem Körper ein gewisses Plus am Dasein und damit Vorzügen geben, von vermehrter körperlicher Leistungsfähigkeit erzählen. Was wir dem Körper anfügen, ist ja damit ein Stück von uns selbst. Der Stock ist die verlängerte Hand, wir tasten mit ihm. Wie die Epauletten unserer Militärs den Schultern ein Stück mehr ansetzen und sie muskelkräftiger und daher unternehmungslustiger erscheinen lassen, so wollen die umfangreichen Halskragen tropischer Völker besonders starke Schultern vortäuschen. Verständnisvoll war aus derselben Idee heraus eine zeitlang in unserer Frauenwelt die Mode der Schulterpuffen entstanden. Es gilt, nun aber bald körperliche, bald und zwar besonders dahinterstehende geistige Vorzüge hervorzuheben. Der Kopfputz des Langohäuptlings aus Schlangenkürbissen und Federn soll ebenso etwas Imponierendes haben wie die hochzackige Krone eines javanischen Fürsten und die Goldplatten auf seiner Brust die hohe Stellung bezeichnen. Die Krone lenkt die Aufmerksamkeit auf den Kopf selbst, indem sie die Farbe

der Haut, der Haare und der Augen günstig hervorhebt. Und indirekt wird sie zum Hinweis auf geistige Hoheit und gesellschaftliche Macht. Von großartiger Wirkung erscheint der aus gleichartigen Teilen gefügte rhythmische Ringschmuck des Kopfes, indem einzelne Elemente, wie Federn, Blätter, Strahlen, durch ihre radiäre, gloriolenartige Stellung zu erkennen geben, daß der geschmückte Körperteil als Sitz des Geistes von Bedeutung ist. Die Blätter des Lorbeerkranzes, die Zacken der Herrscherkrone sind unvergleichliche Belege vollkommenster Formengebung dieses hoheitsvollen Kopfschmucks. Der Helmkamm andererseits, dessen Spitze nach vorn steht, sei er aus Bambus geflochten oder in Edelmetall getrieben, markiert das Vorwärtsstürmen und damit den Mut. Symmetrie im Schmuck ist ein Zeichen von Unterwerfung unter Gesetz und Vorschrift. Der Armreif, der das Muskelfleisch schwellen macht, bedeutet Kraft. Unserem Empfinden ist die symbolische Bedeutung des Schmucks zumeist abhanden gekommen. Wir finden aber deren Erkenntnis bei den Naturvölkern, wo der Schmuck des Körpers noch eine Rolle spielt und noch nicht durch die Kleidung verdrängt ist. Der Schmuck so schließt Barth seine anregenden Betrachtungen hat eine Richtschnur seiner selbst in der menschlichen Gesellschaft. Es gibt danach auch Grenzen des Schmucks. Durch unrichtige Anwendung wird er zum Unschmuck. Er darf nicht zur unbequemen Last werden. Er darf sich nicht vordrängen. Er darf nichts den Körperformen, wie sie sind, Unangemessenes bringen. Der Mensch selbst ist die Krone der Schöpfung, ihm selbst darf der Schmuck dienen, aber soll im Dienen Genüge haben. Koketter Aufputz gar, der mit dem innern Wesen eines Menschen gar nicht übereinstimmt, beleidigt das Auge.

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Hirschhakenmuster.

Der Jäger hatte von jeher eine besondere Freude daran, sich mit gewissen Teilen seiner Jagdbeute zu schmücken: Gemsbart oder Spielhahnstoß am Hut, die Krallen des erlegten Raubvogels an der Uhrkette und vor allem die Zähne des edeln Hirsches in Fassungen aller Art. Diese Zähne, die „Hirschhaken", eignen sich in der Tat ganz besonders dazu, im Schmuck Verwendung zu finden vermöge ihrer Größe und Form, welche etwa an die von Barockperlen erinnert. Wenn man deshalb von „Jagdschmuck" spricht, so ist es im allgemeinen immer der mit Hirschhaken zusammengesetzte, den man meint, und es sind nicht immer und ausschließlich Jäger, die ihn tragen. Und warum auch nicht? Jeder und jede

hat das Recht, an der originellen Form, an dem eigenartigen Eindruck sich zu freuen, den diese Schmuckstücke machen, und dabei an Wild und Hochjagd zu denken. Wir bringen heute eine Tafel besonders hübscher Muster dieser Art von der Firma Fr. Pfaelzer & Söhne in Stuttgart, die mit ihren schlichten Eichenlaubmotiven so recht den Typus deutschen Jagdschmuckes darstellen. Wir glauben unseren Lesern mit der Vorführung dieser Muster einen Dienst zu erweisen und erwähnen noch, daß der hübsch ausgestattete und reichhaltige Katalog, dem dieselben entnommen sind, Interessenten gerne zur Verfügung steht.

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VON DER CELLINI-AUSSTELLUNG IN HANAU, PFINGSTEN 1904.

SILBERWAREN VON SEYBOLDT & HIRSCHHAUER, SCHWÄB. GMÜND. MUSTER GESETZLICH GESCHÜTZT.

Der Schmuck auf der Weltausstellung in St. Louis.

Von R. Rücklin.

Die amerikanische Schmuckausstellung.

Ein Rundgang durch die Industrie- und Kunstgewerbeabteilung in der Weltausstellung von St. Louis, der lediglich dem Studium des dort ausgestellten Schmuckes gewidmet ist, hinterläßt dem Besucher zunächst als stärksten Eindruck den einer aufs neue zutage tretenden, ungebrochenen Überlegenheit der französischen Juwelierkunst über die aller anderen Kulturvölker. Es ist das ja an und für sich keine neue Beobachtung; aber es überrascht doch, zu sehen, wie groß der schon so oft konstatierte Abstand sich immer wieder und so auch diesesmal zeigt. Man kann ja freilich dagegen einwenden, daß die französische, oder sagen wir, um den Begriff präziser auszudrücken, daß die Pariser Juwelierkunst jedesmal mit ihrer vollen Macht auf dem Plan erscheint, während das Schmuckgewerbe der anderen Völker auf derartigen Veranstaltungen stets mehr eine gelegentliche und beiläufige Vertretung findet: Das ist richtig, und keinem Zweifel kann es unterliegen, daß die Überlegenheit Frankreichs auf diesem Gebiete auf den Weltausstellungen noch größer erscheint, eben durch den erwähnten Umstand, als sie tatsächlich ist.

Aber es ist eben das

Ei des Kolumbus, wenn man

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SJAT
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MONOGRAMMENTWÜRFE AUS DEM WERKE: „MONOGRAMME

UND DEKORATIONEN“ VON WILHELM DIEBENER, LEIPZIG.

Katalog weist nur 17 Ausstellernamen auf, zu denen noch einige nachträglich gekommen sein mögen. Die Technik des amerikanischen Schmuckes ist eine gediegene, in Einzelheiten, wie z. B. in Pressungen, ganz vorzüglich. In der Musterproduktion aber, überhaupt in künstlerischer Beziehung,

Doch

zeigt sich eine gewisse Schwerbeweglichkeit und Rückständigkeit; was als Neuheit auftritt, ist offenbar von dem europäischen Schmuck der letzten vier bis fünf Jahre beeinflußt. zeigen sich vereinzelte Bestrebungen, künstlerischen Schmuck in modernem Sinne hervorzubringen. Eine Vereinigung junger Künstler in Buffalo, The arts and Crafts shop, hat Schmuck ausgestellt, der ersichtlich in dem genannten Sinne geschaffen wurde. Doch stört an den Mustern die mangelnde Klarheit und Straffheit. Jedes Stück ist Handarbeit und wird nur einmal angefertigt. Patiniertes Gold, glänzendes Email und amerikanische Schalperlen bilden die künstlerischen Mittel. Die Entwürfe sind von einem Schüler Laliques, namens Carpanter, gezeichnet und von einzelnen Mitgliedern der Vereinigung ausgeführt. An Steinen werden hauptsächlich Opale und mexikanische Türkise verwendet, sowie noch Elfenbein.

Eine stattliche Schmuckausstellung bringen noch Mermod & Jaccard in St. Louis, eine sehr bedeutende Juwelenfirma, welche für den Westen der Vereinigten Staaten etwa dasselbe bedeutet wie Tiffany für den Osten. Sie fabriziert hauptsächlich Schmuck in gutem Gold und Juwelen und importiert daneben noch Luxuswaren der verschiedensten Art, auch aus Deutschland. In der Ausstellung fielen neben großen Brillantarbeiten und Schmuckstücken in Gold und Platin viele Zusammenstellungen in verschiedenfarbigen amerikanischen Flußperlen auf, welche sich drüben einer großen Beliebtheit erfreuen und mit unseren Perlen das Schicksal teilen, immer teurer zu werden.

Die Silberwarenfabrik Gorham Co. in Providence R. J. stellte auch Schmuck aus, der einen ähnlichen Charakter aufwies, wie der vorgenannte, nur daß hier weniger Brillanten als feine Farbsteine vertreten waren. Das Gold war durchweg getönt, in roten, braunen und kupfrigen Farben. Ein großer Brustschmuck war da, der aus drei Teilen beweglich zusammengesetzt war, mit senkrechter Broschierung an jeder Seite. Außerdem dürfen die feinen Lederwaren mit Metallbeschlägen hier nicht unerwähnt bleiben.

Von Einzelnamen sei noch die Firma W. Loeb & Co., Ringfabrik in Providence R. J., angeführt, die billige Doubléringe ausstellte und verkaufte. Dabei ist als Unterlagsmetall eine neue, patentierte Komposition verwendet, die härter sein soll, als die sonst übliche, so daß die Goldauflage besser darauf haftet. Das Groß der billigsten, fertigen Ringe kommt dabei nur auf 24 Dollars zu stehen. Außerdem waren in der amerikanischen Abteilung hauptsächlich noch Perlen- und Steinfirmen vertreten. Die Diamanten stammen meist aus Südafrika, die Perlen sind fast immer amerikanische Flußperlen. Da sieht man ein „größtes Perlenhalsband der Welt“,

dort die größte amerikanische Flußperle" ausgestellt Beispiele für die amerikanische Vorliebe für den Superlativ. Auch Barockperlen sieht man viel, teilsweise in phantastischer Weise figürlich montiert. Ein großer Diamant, der als Mittelstück eines Halsbandes Verwendung finden soll, ist so geschliffen, daß ein Porträt auf der Rückseite eingelegt werden kann, das also dann durch die Dicke des Diamanten betrachtet wird eigentlich schade für den schönen Stein. Beson

ders viele und schöne Türkise waren hier zu sehen, u. a. aus Neu-Mexiko. Eine Firma, die „Germ Turquoise Cutter Co.", gibt volle Garantie, daß die von ihr in den Handel gebrachten Türkise ihre Farbe nicht verändern, und sichert für den Fall, daß dies doch geschehe, Rückzahlung des Preises zu. Auch Bernstein war ausgestellt, in der amerikanischen Abteilung allerdings mehr als Kleingeräte denn als Schmuck.

Die Aufmachung der amerikanischen Schmuckfirmen war, mit Ausnahme der ganz großen, eine ziemlich geschäftsmäßige, hauptsächlich auf den Verkauf berechnete. Einige Schleifereien führten ihren Betrieb in einer kleinen, coram publico arbeitenden Werkstätte vor. Auffällig war mir der grellblaue Samt, der in den Auslagen häufig benutzt wurde und der wenig günstig wirkte.

Tiffany, der größte amerikanische Juwelier, hatte sich an der Ausstellung nur sehr zurückhaltend beteiligt. In dem Palaste für Bergbau und Hüttenwesen war von ihm eine Zusammenstellung von rohen und geschliffenen Mineralien zu sehen und im Rundpalast eine verhältnismäßig kleine Anzahl etwa 25 Stück kostbarer Schmuckstücke, entworfen und ausgeführt unter der persönlichen Leitung von Louis C. Tiffany. Es ist Schmuck der verschiedensten Art darunter vertreten, fast alle aus naturalistisch gehaltenen, reich und farbig emaillierten Blumen und Blättern zusammengesetzt; es spricht sich die höchste technische Gewandtheit in diesen Arbeiten aus, aber wer an die knappe deutsche Schmuckornamentik gewöhnt ist, findet sich mit der etwas kleinlichen Buntheit dieser Stücke schwer ab. Außerdem sind einige höchst interessante kupfergetriebene und emaillierte Vasen, ebenfalls unter besonderer Leitung des Mr. Louis C. Tiffany gefertigt, in der gleichen Vitrine und endlich, nach Entwurf und Angaben von Mr. P. Farnham ausgeführt, eine Anzahl von 15 getriebenen goldenen und silbernen Gefäßen für Tafel und Schreibtisch. An deren Komposition treten die verschiedensten Stile in die Erscheinung: Renaissance, Javanisch, Birmanisch, Spanisch des 16. Jahrhunderts und anderes mehr. Mit unerhörtem Reichtum sind die goldenen Gefäße ausgestattet, an denen Email, Elfenbein, Steine und andere Zutaten abwechseln. Die ganze Tiffany-Ausstellung war außer Wettbewerb. (Fortsetzung folgt.)

Eine gefährliche Bestimmung in dem neuen Entwurf eines Kunstschutz

gesetzes.

Seit einigen Monaten beschäftigen sich die interessierten Kreise mit dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Augenblicklich noch der öffentlichen Kritik unterworfen, wird dieser Entwurf bald im Bundesrat zur Beratung und dann an den Reichstag gelangen. Der Entwurf bezweckt bekanntlich einen ausreichenderen Schutz des Künstlers, als wie ein solcher durch die augenblicklich geltenden Gesetze vom 9. resp. 11. Januar 1876 gewährleistet wird.

Die beteiligten Kreise haben den neuen Gesetzentwurf auch wohl überwiegend freudig begrüßt und sich mit dem für das Kunstgewerbe neuen Gedanken, daß kunstgewerbliche Erzeugnisse ebenso wie Werke der hohen Kunst ohne Musterschutzanmeldung geschützt sind, gerne einverstanden erklärt. Das Gesetz bedeutet eine höhere Wertschätzung der künst

lerischen Arbeit, und auch im Gold- und Silberwaren-Gewerbe wird man gerne einverstanden sein, daß der Erfinder neuer Formen usw. das Resultat seiner Arbeit ohne lästige Formalitäten voll genießen soll. Der § 8 des neuen Gesetzes soll lauten:

„Im Falle der Übertragung des Urheberrechts hat der Erwerber, soweit nicht ein anderes vereinbart, nicht das Recht, bei einer Vervielfältigung des Werkes an dem Werke selbst, an dessen Bezeichnung und an der Bezeichnung des Urhebers Änderungen vorzunehmen.“

Dieser Paragraph schützt den Künstler vor der heute durchaus zulässigen Gepflogenheit, eine erworbene künstlerische Idee vielfach praktisch auszunutzen. Einige Beispiele mögen zur Erläuterung sein: Ein Silberwarenfabrikant erwirbt vom Künstler einen Entwurf für einen Handspiegel. Er hat heute

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das Recht, nach diesem Handspiegel auch Bürste, Kamm, Puderdose usw. anzufertigen, wobei die eigene neue künstlerische Arbeit nur nebensächlich erscheint. Ein Bronzewarenfabrikant darf heute die vom Künstler erworbene Nymphenfigur als Leuchter mit einem Lichthalter oder mit einer Muschel als Schmuckschale auf den Markt bringen. In der Plakatindustrie kann das Bild einer hübschen Türkin heute mit einer Zigarette als Zigarettenreklame, mit einer Tasse als Kaffereklame benutzt werden.

Derartige vielfache Ausnutzung verbietet der neue § 8, und im Interesse der Künstler ist dies durchaus wünschenswert. Der Fabrikant weiß, was er nicht darf und wird sich für die Zukunft darnach zu richten wissen. Aber . . . . der § 43 des Entwurfes gibt dem § 8 eine rückwirkende Kraft. Er lautet:

Soweit eine Vervielfältigung, die nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes unzulässig ist, bisher erlaubt war, dürfen

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die vorhandenen Vorrichtungen, wie Formen, Platten, Steine, noch bis zum Ablaufe von einem Jahre benutzt werden. Vorrichtungen, deren Herstellung begonnen war, dürfen fertig gestellt und bis zu diesem Zeitpunkte benutzt werden. Die Verbreitung der gemäß dieser Vorschriften hergestellten sowie der bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vollendeten Exemplare ist zulässig.

Diese Bestimmung ist aus dem Gesetze zum Schutze des literarischen Eigentums übernommen und mag ja auch für den Buchhandel ganz angebracht sein, für das Kunstgewerbe aber würde er ganz unmögliche Verhältnisse schaffen. Jeder Kunstindustrielle hat bisher seine Modelle möglichst vielseitig mit mehr oder minder bedeutenden Änderungen benutzt, und er war, es sei wiederholt betont, hierzu vollauf berechtigt. Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes darf er sie nicht mehr benutzen. Viele Zeichnungen und Modelle erwirbt der Fabrikant zur späteren gelegentlichen Verwendung, nicht

weil er sie genau kopieren will, sondern weil er Teile hieraus benutzen, diesen oder jenen hübschen künstlerischen Gedanken ausarbeiten will.

Beinahe jedes Modell, wenn es nicht gerade auf genaue Bestellung gearbeitet wurde, bedarf aus technischen oder sonstigen Gründen Abänderungen. Jedes Gesenk und jede Gußform, jedes Klischee und jede Platte, die nicht dem ursprünglichen Modell usw. entspricht, muß aber nach einem Jahre ausgeschieden werden.

Man sei sich einmal klar, was das für die Industrie bedeutet! Millionen für ausgegebene Modelle werden dem Fabrikanten einfach entzogen! Das eine Jahr Schutzfrist ist ebenso ungenügend, wie es jede Zeitbegrenzung ist, in der mir gestattet wird, mein wohl erworbenes Recht weiter auszunützen, und eine Hinausdrängung aus verbrieftem, recht

mäßigem Besitze würde die Anwendung des § 43 bedeuten. Der Künstler wird in Rechte eingesetzt, die er bei Abschluß des Vertrages mit vollem Bewußtsein aufgab, und aus deren Geltendmachung der teilweise Ruin zahlreicher Unternehmungen folgen könnte! Es hat ja nun wohl kaum in der Absicht des Verfassers des Entwurfes gelegen, derartige grundstürzende, jeder Billigkeit Hohn sprechende Zustände zu schaffen. Die Schuld trägt nur die mechanische Übertragung des Literaturschutzgesetzes auf grundverschiedene Verhältnisse.

Es dürfte genügen, wenn die Sachverständigen die zuständigen Stellen auf die Folgen hinweisen, welche § 43 in seiner jetzigen Fassung haben wird, um zu veranlassen, daß diese Bestimmung eine Form erhält, die wohl erworbene und gewährleistete Rechte nicht verletzt.

Otto Mosgau, Berlin.

Unsere Bilder.

Wir treten heute mit der letzten kunstgewerblichen Nummer dieses Jahrgangs vor unsere Leser. Unwillkürlich ist man bei einer solchen Gelegenheit zum Rückblicken geneigt; und so haben wir diesmal auch versucht, gewissermaßen einen illustrativen Rückblick zu geben auf die Gebiete, die wir im Laufe des vergangenen Jahres zu pflegen uns bemüht haben.

Auf den ersten drei Seiten erscheinen Proben moderner Silber- und Kleinsilberwaren, von den Firmen Seyboldt & Hirschhauer und Forster & Graf, beide in dem durch sein blühendes Silberschmiedegewerbe bekannten Industrieplatz Schw. Gmünd ansässig. Mehr und mehr scheint sich die moderne Stilbewegung zu Einfachheit und Ruhe abzuklären, und es ist für den Kunstfreund erquicklich, zu sehen, wie diese Strömung sich auch in den Erzeugnissen unserer Industrie ausspricht; man vergleiche nur die Linienführung der hier abgebildeten Gmünder Arbeiten mit solchen, die wenige Jahre zurückliegen: Wie schlicht, wie straff und zupackend schließen sich diese Linien hier zum Ganzen zusammen!

Die edle Flachstichkunst ist mit den Monogrammentwürfen auf der ersten Seite vertreten. Auch in diesen tritt das erwähnte Bestreben wohltuend zutage; es sind Probestücke aus dem in unserem Verlage erscheinenden Werke: „Monogramme und Dekorationen.“

Der Graveur ist es hauptsächlich, dem das moderne Taschenuhrgehäuse seinen Schmuck verdankt, sei es, daß er

die glänzenden Züge des Stichels darauf erscheinen läßt, sei es, daß er den Prägestempel zu seiner Herstellung schneidet. Einige vorzügliche Beispiele solcher Arbeiten bringen wir auf S. 175. Besonders machen wir noch auf das interessante und wertvolle in Email ausgeführte Zifferblatt oben aufmerksam, das den rastlos vorwärtsschreitenden Gott der Zeit, Chronos, in Emailmalerei zeigt. Die Arbeiten sind uns durch Herrn Fr. Weise in Leipzig zur Verfügung gestellt worden.

Schmuckstücke verschiedener Art sind auf S. 174 mit modernen Ledergürteln zu einer Tafel vereinigt, welche Erzeugnisse der Firma Moritz Mädler in Leipzig-Lindenau zur Anschauung bringt. Diese Stücke vermögen augenfällig zu zeigen, wie nahe Schmuck und Toilette mit einander verwandt sind, und wie wichtig es ist, den Zusammenhang beider zu pflegen, wie wir dies mit unserer Beilage: „Moderner Schmuck und modernes Kostüm" zu tun uns bemühen.

Wir machen noch auf die Schmuckentwürfe von O. Ostermayer in Pforzheim auf der letzten Seite aufmerksam, die vermöge ihrer schlichten und einfachen, doch gefälligen Komposition besonders geeignet erscheinen, im Atelier des Kleingoldschmiedes Anklang und Verwertung zu finden. Es wird unser eifriges Bemühen sein, den besonderen Bedürfnissen desselben in unserem kunstgewerblichen Teil die größtmögliche Berücksichtigung zuteil werden zu lassen.

R. R.

Die Entwicklung der Pforzheimer Bijouterie-Industrie in den letzten drei Jahrzehnten.

Von Walter Richter, Sekretär der Handelskammer in Pforzheim.

Mancherlei Störungen der wirtschaftlichen Verhältnisse war die Pforzheimer Industrie Ende der 1880er und bis weit in die 1890er Jahre hinein ausgesetzt, doch vermochte sie denselben in jeder Hinsicht Trotz zu bieten und sich zu immer größerer Blüte zu entfalten. Hierzu trug vor allem die fortschreitende Entwicklung der Technik, mit ihr die weitgehende Arbeitsteilung und die Einführung der Elementarkräfte bei. Hand in Hand hiermit ging die künstlerische Weiterbildung des Pforzheimer Bijouteriegewerbes, um die sich der im Jahre 1877 ins Leben gerufene Kunstgewerbeverein und die im gleichen Jahre gegründete Kunstgewerbeschule hervorragende Verdienste erwarben. Folgende sta

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