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sich fremden Marktbedürfnissen anzupassen, den Tatsachen nicht entspricht. Musterfleiß und kluge Preiskalkulation auf den Messen muß gegenteilig erweisen, daß wir technisch fortschrittlich gereift, geschmacklich veredelt und sehr wohl imstande sind, gerade fremden Geschmacks- und Konsumbedürfnissen uns einzufühlen.

Wie eingangs erwähnt, verengen sich auf Jahre hinaus die Absatzchancen der Edelmetall- und Bijouterie warenfabrikation auf dem deutschen Inlandsmarkt. Die Folge ist ein verstärkter Zwang, Exportabsatz zu suchen. Propaganda nach dem Ausland aber ist für deutsche Verhältnisse augenblicklich fast unerschwinglich teuer, so daß die Meßbeschikkung trotz der unleugbaren Höhe der Meßspesen derzeit

immer noch für unsere Branchen das wohlfeilste, wirksamste und unbedingt einen größeren wirklichen Interessentenkreis erreichende Propagandamittel für den internationalen Absatz bildet.

Doch auch im Interesse der inländischen Marktversorgung, wenn sie nicht qualitativ verarmen soll, wie sie es leider quantitativ schon muß, ist die Meßbeschickung der deutschen Edelmetall- und Bijouterie warenfabrikation dringend erforderlich. Denn der deutsche Einkäufer, in Zeit und Spesenaufwand arg beschränkt, kann sich nur noch im Gesamtbilde der Messen, das ihm auch die Konkurrenzangebote zeigt, richtig informieren und danach seine Einkaufsdispositionen treffen.

Vom Wiener Edelmetallgewerbe.

Wien wird die Verarbeitung von edlen Metallen vorzugsweise in kleinen und mittleren Werkstätten gepflegt. Die Wiener Meister sind nicht auf die Erzeugung von Massenartikeln eingerichtet, sondern sie wollen künstlerisch vollendete Erzeugnisse auf den Markt bringen. In vielhundertjähriger Übung hat sich ein eigner Wiener Stil herausgebildet, der im Ausland geschätzt ist. Er entspricht auch dem englischen Kunstgeschmack; der Wiener und der englische Stil haben viel gemeinsames.

Die Wiener Gold- und Silberschmiede zeichnen sich aus hauptsächlich in geschmackvollen Fassungen, Mattgoldartikeln, Doubléwaren und vor allen in Raucherfordernissen, als Zigaretten- und Zigarren-Dosen und -Spitzen, Feuerzeugen usw. Die Kunst des Emaillierens hat große Fortschritte gemacht. Man wendet sie hauptsächlich auf Zigarettendosen an und stellt ganze Gemälde in Email her. Die Silberschmiede insbesondere erzeugen alle Arten von Toiletteartikeln, Tafelgeschirr und Tafelschmuck, alles einfach und gediegen.

Eine große Rolle spielt das Chinasilber, und dessen Verarbeitung wird auch in großen Unternehmungen betrieben. Erzeugt werden hauptsächlich Tafelbestecke in allen Ausführungen, für die feinen eigne Kassetten und Kästen, die ihrerseits wieder Glanzleistungen des Wiener Kunstgewerbes sind. Dann eine Menge andre Artikel. Das Chinasilber hat das Silber aus manchen Verwendungsgebieten schon ganz verdrängt. Silberne Bestecke dürften in den mittleren Klassen kaum mehr viel gekauft und gebraucht werden. Die österreichischen Chinasilberwaren erfreuen sich im Ausland eines guten Rufes, viel geht davon nach Südamerika und dem nahen Osten. Die größten Unternehmungen in Chinasilber sind die Berndorfer Metallwaren-Fabrik Krupp A.-G., Bachmann, J. C. Klinkosch usw. Diese Fabriken bilden alle einen Konzern unter Führung der Berndorfer Metallwarenfabrik. An dieser ist jetzt auch englisches Kapital beteiligt. Klinkosch erzeugt mehr Gold- und Silberwaren, silberne Bestecke, Tafelaufsäţe usw.

In letzter Zeit mehren sich die Bestrebungen, auch im Edelmetallgewerbe den Großbetrieb einzuführen und die vielen kleinen Werkstätten zusammenzufassen. 76 Wiener Gold- und Silberschmiede haben bereits die Gold- und Silberwaren-Exportgesellschaft gegründet, die die Erzeugnisse des Wiener Edelmetallgewerbes im Ausland vertreiben soll. Unter den Goldschmieden hat sich ein Konzern zur Erzeugung von Doublé-Waren gebildet. Das diesjährige Weihnachtsgeschäft war sehr ungleichmäßig. Die Händler, die kleine Silberwaren in reicher Auswahl führen,

Die

Abkochen und

ie ähnlich klingenden Ausdrücke bezeichnen zwei Reinigungsarbeiten an Gold- und Silberwaren, die äußerlich zwar einige Ähnlichkeit zeigen, in ihrem Verlauf aber so wesentliche Unterschiede aufweisen, daß sich ein Vergleich der beiden, dem Gold schmied wohlbekannten Tätigkeiten immerhin verlohnt.

Der Zweck des Abkochens ist die Entfernung des beim Löten und Glühen auf der Ware entstandenen Kupferoxyds auf chemischem Wege, wodurch die Ware weit mehr geschont wird, als beim mechanischen Reinigen durch Schaben und Schmirgeln. Als allgemeine Mittel zur Entfernung der Oxyde dienen die Säuren. Sie verbinden sich mit den Metalloxyden zu Salzen, die zum großen Teil löslich sind. Kupferoxyd läßt sich nun sowohl mit Salpeter-, als auch mit Schwefel- und Salzsäure entfernen. Am zweck

sind mit dem Geschäft sehr zufrieden, seit vielen Jahren haben die breiteren Schichten der Bevölkerung wieder Silberzeug gekauft. Die Arbeiter legen einen Teil ihrer Ersparnisse darin an. Die großen Geschäfte haben wenig verkauft. Die Art und Weise wie das Geschäft jetzt betrieben wird, bringt Verlustmöglichkeiten mit sich und verspricht auch nur bescheidenen Gewinn. Die Brillanten, die der Goldwarenhändler früher bis auf 16 Monate Sicht bekam, muß er jetzt bar bezahlen, er muß dagegen seinen Kunden oft langen Kredit gewähren. Die Borgwirtschaft beginnt von neuem, nicht nur im Edelmetallgeschäft, sondern in anderen Geschäftszweigen gleichfalls. Die vom Ausland bezogene Ware ist billiger als vor dem Kriege und steht unter der Goldparität. Uhren, die früher 200 Schweizer Franken kosteten, kosten jetzt nur 160. Die großen Geschäfte, die bisher nur die allerbeste Ware geführt haben, und das gilt allgemein, sehen sich jetzt gezwungen, auch billigere Artikel zu führen, um ihren Umsatz zu vergrößern. Zu diesem Mangel an Kauflust auf Seiten der Wohlhabenden paßt schlecht die Überfüllung der Hotels von Wien bis zum Semmering, trotz der ungeheueren Preise, die gefordert werden. (Eine Nacht in einem Semmering - Hotel kostet bis zu 350000 Kr.) Brillanten in Platinfassung sind jetzt gesucht, in Broschen, auf Uhrarmbändern usw. Großer Beliebtheit erfreuen sich noch immer schöne große, runde Perlen, doch ist der Vorrat gering. Silberne Handtaschen mit feinen Netzen kosten eine Million Kr., silberne Zigarettendosen mit Emailstreifen 300000 Kr., Ganzemail - Zigarettendosen 450000 Kr., Goldreifen mit Gravierungen 600000 Kr. und mehr. Die Einfuhr von Edelmetallwaren ist derzeitig lebhaft, da am 1. Januar die Umsatzsteuer erhöht wird. In den Edelmetallpreisen sind nur geringe Veränderungen eingetreten. Es kostet Feingold im Einkauf 43700000 Kr., im Verkauf 47000000 Kr., Silber 1350000 und 1460000 Kr. das kg, Goldlegierung 14kar. das Gramm 24220 Kr., 18 kar. 31 140 Kr., Silber 800/000 fein 1000 Kr., 900/000 fein 1125 Kr., 1 Silberkrone 5500 Kr., 2 Silberkronen 11000 Kr., 5 Silberkronen 28800 Kr., 1 Silbergulden 14700 Kr., 2 Silbergulden 29400 Kr., 10 Goldkronen 131000 Kr., 20 Goldkronen 262000 Kr.

Platin ist um 10000 Kr. das Gramm teuerer geworden, weil die Nachfrage danach steigt. Es gewinnt an Beliebtheit als Schmuckmetall. Größere Nachfrage dürfte demnächst nach Platintiegeln entstehen, da die österreichischen wissenschaftlichen Institute eine Milliardenspende erhalten haben und damit in die Lage versett werden, ihren Bedarf an Platin und Platingefäßen und -apparaten zu befriedigen. Zurzeit sind sie fast ganz entblößt davon. G. H.

Auskochen.

mäßigsten erweist sich indessen eine Mischung von 1 Teil Schwefelsäure mit 3 Teilen Wasser für Goldwaren und eine ebensolche im Verhältnis 1:5 für Silberwaren, und zwar in kochendem Zustand; das Oxyd wird dadurch rasch und gründlich aufgelöst, d. h. in Salz verwandelt, ohne daß dabei in nennenswertem Maße Kupfer und Silber mit aufgelöst und die Ware zerfressen würde. Das Salz, das sich bildet, ist schwefelsaures Kupfer, Kupfervitriol oder Kupfersulfat. Der Rest der Säure wird zu Wasser, in dem sich das Kupfersulfat löst. Beim Verdampfen des Wassers scheidet sich das Vitriol in Form blauer Kristalle aus.

Beim Kupfer und seinen Legierungen: Messing, Tombak, Alpaka, Bronze wendet man statt der kochenden, verdünnten Schwefelsäure zweckmäßiger Salpetersäure oder eine Mischung von gleichen

Teilen Salpeter und Schwefelsäure, die sog. Gelbbrenne an.
Als Gefäß zum Abkochen müßte man eigentlich eine Porzellan-
schale nehmen. Man bedient sich jedoch allgemein hierzu der
kupfernen Abkochschalen, obwohl diese von der Schwefelsäure
nach und nach durchgefressen werden. Da Kupfer ein sehr guter
Wärmeleiter ist und dem Feuer viel rücksichtsloser ausgesetzt
werden kann, als die empfindliche Porzellanschale, ist die Zeit-
und Gasersparnis so groß, daß man die Abnutzung der Abkoch-
schale und den stärkeren Säureverbrauch gerne in Kauf nimmt.
Das Auskochen hat den Zweck, die Ware vom Schleif- und
Polierschmutz zu befreien. Die Bindemittel für Schleif- und Polier-
pulver bilden Öle und Fette. Da sie kein Wasser annehmen,
lassen sie sich auch nicht einfach mit Wasser abwaschen. Sie
müssen daher erst chemisch umgeändert, wasserlöslich gemacht
werden. Ein Mittel hierzu bilden die Laugen. Sie verbinden
sich mit den organischen, d. h. dem Pflanzen- und Tierreich ent-
stammenden Ölen und Fetten zu Seife, die Wasser annimmt und
sich durch Bürsten mit Seifenwasser, Salmiakgeist u. a. leicht von
der Ware entfernen läßt. Die Verseifung erfolgt nur in koden-
der Lauge rasch und gründlich, weshalb dieselbe auch kurzweg
als Auskochen der Ware bezeichnet wird. Mineralische Öle, die
vielfach zum Schleifen benützt werden, verseifen übrigens auch in
der heißen Lauge schlecht und müssen dann in Benzin (aber kalt)
aufgelöst werden.

Die schärfsten Laugen geben die Atzalkalien: Atzkali und Ätznatron, die beide leicht löslich sind und auch stärkste Fettschichten gut verseifen. Beide werden im Metallgewerbe als Entfettungsmittel angewandt; doch zieht man für die Edelmetalle das Atkali vor. Weniger kräftig als diese Ätzalkalien, wirken die kohlensauren Alkalien: Pottasche und Soda. Doch können sie im Bedarfsfall wohl als Ersatz dienen. Kalk darf übrigens in diesen alkalischen Lösungen nicht in größerer Menge vorhanden sein, sonst bilden sich unlösliche Kalkseifen, die sich als Flocken ausscheiden und die entfettende Wirkung stark beeinträchtigen; außerdem können sie auf der Ware festhaftende, fleckige Niederschläge erzeugen. Die Unedelmetalle sind in dieser Beziehung weniger empfindlich; bei glatten Waren wird besonders vor dem Galvanisieren ein Brei aus Akalk mit Vorteil in der Weise angewandt, daß die Waren unmittelbar vor dem Einhängen ins Bad damit abgebürstet werden. Er wirkt ähnlich verseifend, wie die Laugen, aber weniger stark, da er sich nur teilweise im Wasser löst und auch nicht kochend angewandt werden kann.

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Die Neuregelung des Lohnsteuerabzugs nach Goldmark ab 1. Januar. Durch die zweite Steuernotverordnung vom 19. Dezember 1923

ist auch eine Neuordnung des Steuerabzuges der Lohn- und Gehaltsempfänger und die Umstellung desselben auf Goldmark erfolgt. Dieser Goldmarksteuerabzug gilt für alle nach dem 31. Dezember geleistete Arbeit.

Von diesem Steuerabzug sind zu erfassen alle Gehälter, Besoldungen, Löhne, Tantiemen, Gratifikationen oder sonstige Bezüge. Eine Begrenzung nach oben hin gibt es nicht. Der GoldmarkSteuerabzug erstreckt sich ausnahmslos mit auf alle Entlohnungen für Überstunden, Überschichten, Sonntagsarbeit und für sonstige, über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistungen sowie auf Zuschläge, die wegen Überarbeit nach Tarif oder sonstigen Vereinbarungen gewährt werden. Das gleiche gilt für Aufwands-Entschädigungen. Darunter fallen insbesondere Reisespesen, Fabrtkosten für Berufsfahrten, Arbeitszimmer, Werkzeuggelder, Auslösungen, Entfernungszulagen, mithin ohne Ausnahme auch alle solche Beträge, bei denen es sich um die Erstattung barer Auslagen handelt.

Steuerfrei bleibt ganz allgemein ein Betrag von 50 Goldmark monatlich (bzw. 12 Mk. wöchentlich, oder 2 Mk. täglich, oder 0,50 Mk. für je 2 Stunden) vom gesamten Arbeitseinkommen zur Abgeltung der sog. Werbungskosten. Dieser allgemeine ,,steuerfreie Lohnbetrag" kann nur auf besonderen Antrag des Arbeitnehmers vom zuständigen Finanzamt erhöht werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, daß die Werbungskosten höher sind als diese Beträge. Der verbleibende Rest ist mit 10 Proz. zu versteuern.

Der Satz von 10 Proz. vermindert sich für die Ehefrau, sowie für jedes minderjährige Kind und für zu unterhaltende mittellose Angehörige um je 1 Proz., so daß z. B. für einen Arbeitnehmer mit Frau und zwei Kindern nur 7 Proz. einzubehalten sind.

Maßgebend für diese besondere Steuerfreiheit ist der Familienstand, den das Steuerbuch ausweist. Dieses Steuerbuch muß der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer, der für die Ausstellung besorgt sein muß, anfordern.

Eine Berichtigung des Steuerbuches bei Zuwachs im Familienstand kann nur durch die zuständige Behörde (Steuerhebestelle oder Finanzamt) erfolgen. Erst nach Vorlage des berichtigten Steuerbuches darf der Steuerabzug vermindert werden. Wird das Steuerbuch vom Arbeitnehmer nicht beigebracht, so tritt der volle 10 prozentige Abzug ein.

Volle 10 Proz. sind ferner einzubehalten von einmaligen Einnahmen (Tantiemen, Gratifikationen und dergl.), sofern sie in den Besitz von Ledigen oder Verwitweten ohne unterhaltspflichtige Angehörige, sowie mitarbeitende Ehefrauen gelangen.

Bei Arbeitslohn, welcher nicht für bestimmte Arbeitszeit gezahlt wird (z. B. bei Akkordlohn), sind unter Ausschaltung der allgemeinen und besonderen Steuerfreiheit, also vom gesamten Akkordlohn nur 4 Proz. als Steuer einzubehalten. Hierunter fällt nicht solcher Akkordlohn, welcher beispielsweise regelmäßig in Groß

F. R.

betrieben zugleich mit Zeitlöhnen oder auch allein, aber trotzdem regelmäßig am bestimmten Lohnzahlungstage wöchentlich ausgezahlt wird.

Bei Kurzarbeit, Krankheit, Streik, Aussperrung und dergl. findet eine Kürzung des allgemeinen steuerfreien Lohnbetrags bei nichtaufgelöstem Arbeitsverhältnis nicht statt. Der allgemeine Steuerfreiheitssatz ist, wie er für den ganzen Lohnzahlungszeitraum vorgesehen ist (50 Mk. monatlich, oder 12 Mk. wöchentlich, oder 2 Mk. täglich, oder 0,50 Mk. zweistündlich) voll in Ansatz zu bringen und vom verbleibenden Rest die besondere, für Familienangehörige vorgesehene Steuerfreiheit zu berücksichtigen. Für die rechtzeitige Abführung der Steuerbeträge ist der Arbeitgeber allein verantwortlich. Vorgesehen sind zweierlei Zahlungsmodus.

Das Markenverfahren. Wenn Arbeitgeber zu Beginn eines Kalenderjahres oder zu Beginn eines Gewerbe- oder Handelsbetriebes innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Arbeitnehmer in einem dauernden Dienstverhältnis beschäftigen, so haben sie für die einbehaltenen Steuerbeträge Gold - Steuermarken in die Steuermarkenblätter (Einlagebogen) bis zu den gleichen Zeitpunkten und für die gleiche Zeit, wie es für die Ablieferung im Überweisungsverfahren vorgeschrieben ist, einzukleben und vorschriftsmäßig zu entwerten.

Das Überweisungsverfahren. Grundsätzlich sind die einbehaltenen Steuerbeträge vorschriftsmäßig in bar an die für den Betrieb zuständige Finanzkasse zu zahlen oder bargeldlos zu überweisen. Die Beträge werden dort auf ein Arbeitgeberkonto übertragen. Es sind folgende Ablieferungstermine zu beachten: Die bei den Lohnzahlungen in der Zeit vom 1. bis 10. eines Kalendermonats einbehaltenen Steuerbeträge sind spätestens am 15. dieses Monats, die in der Zeit vom 11. bis 20. eines Kalendermonats einbehaltenen Steuerbeträge sind spätestens am 25. dieses Monats, die in der Zeit vom 21. bis letzten eines Kalendermonats einbehaltenen Steuerbeträge spätestens am 5. des folgenden Monats abzuliefern.

Alle unter die Überweisungsvorschriften fallenden Arbeitgeber haben die vorher in vorgeschriebene Einzelkonten ihrer Arbeitnehmer laufend eingetragenen Steuerbeträge pünktlichst abzuliefern. Verspätet abgelieferte Steuerbeträge werden mit einem 6proz. Zuschlag auf je 14 Tage belegt. Eine Schonfrist gibt es nicht.

Bei der Ablieferung der Beträge aus der dritten Dekade (spätestens am 5, des nächstfolgenden Monats) ist eine Bescheinigung mit abzuliefern, aus welcher hervorgeht, daß die überwiesene monatliche Gesamtsumme mit den einbehaltenen Beträgen übereinstimmt und im übrigen die im Laufe des vergangenen Monats einbehaltenen Steuerbeträge richtig errechnet worden sind. Eine solche Übereinstimmungsbescheinigung kann auf dem Postabschnitt vermerkt werden, welcher die Beiträge für die dritte Dekade nachweist.

Die vorgeschriebenen fortlaufenden Aufzeichnungen (Einzelkonten) sind vom Arbeitgeber drei Jahre lang aufzubewahren. Sie dienen als Grundlage für Kontrollen auf Ordnungsmäßigkeit, gleichzeitig aber als solche für die Jahresabrechnung, die in Zukunft nicht mehr vierteljährlich erfolgt.

Die Gold - Steuermarken, welche am 10. Januar 1924 bei den Postanstalten zur Ausgabe gelangen, sind nebeneinander derart einzukleben, daß jür jede Lohnzahlung eine neue Querspalte und für jede erste Lohnzahlung eines neuen Kalendervierteljahres ein neuer Einlagebogen begonnen wird.

Jede einzelne Gold-Steuermarke ist zu entwerten. Einklebung und Entwertung der Gold-Steuermarken hat dekadenweise bis 5., 15. oder 25. eines Kalendermonats für die jedesmal vorangegangene Dekade zu erfolgen. Verspätetes Einkleben und Entwerten unterliegt gleichfalls dem 5 proz. Zuschlag auf je 14 Tage. Bei der Entwertung kann ein Datumstempel verwendet werden. Bei handschriftlicher Entwertung ist der Monat in Buchstaben zu schreiben. Abkürzungen, wie 15. Jan. 24, sind gestattet. Zugleich beim Einkleben und Entwerten ist der Gesamtbetrag des Arbeitslohnes (Gehalts) und der Steuerbetrag in die dafür vorgesehenen Längsspalten der Einlagebogen einzuschreiben und beide Zahlengruppen am Seitenschluß aufzurechnen, gegebenenfalls zu übertragen.

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Jedés Steuerbuch (Umschlag) hat fortan nur noch der Arbeitgeber in Verwahrung zu behalten, desgleichen auch die Einlagebogen, ganz gleich, ob die Einlagebogen mit Steuermarken voll oder nur teilweise beklebt sind. Die Ablieferung aller Einlagebogen erfolgt nach Jahresschluß geschlossen für alle Arbeitnehmer an das für den Betrieb zuständige Finanzamt. Folgende Zusammenstellung ermöglicht dem Arbeitgeber bzw. Steuerpflichtigen ohne weiteres das Ablesen des Steuerbetrages bei wöchentlicher Lohnzahlung; Zwischenbeträge sind leicht zu errechnen. (Die festen steuerfreien Beträge selbstverständlich hierbei berücksichtigt. Abrundung erfolgt stets nach unten auf eine durch 5 Goldpfennige teilbare Zahl; die Arbeitseinkommen und die Steuerbeträge sind in Goldmark angegeben.)

Aut

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Die Reichsverordnung über Goldmarkbilanzen.

uf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 hat die Reichsregierung am 28. Dezember 1923 eine Verordnung über Goldbilanzen erlassen, die im Reichsanzeiger vom 29. Dezember veröffentlicht worden ist. Von den 20 Paragraphen dieser Verordnung beschäftigen sich nicht weniger als 16 in der Hauptsache mit Aktien- und ähnlichen Gesellschaften, die Bestimmungen für die Einzelkaufleute sind also verhältnismäßig kurz ausgefallen, wobei sie aber nichts an einschneidender Schärfe eingebüßt haben. Die für unsere Leser wichtigen Vorschriften gipfeln in folgenden Punkten:

1. Kaufleute, die zur Führung von Handelsbüchern verpflichtet sind, haben eine Goldmarkbilanz aufzustellen, sogenannte Minderkaufleute also nicht. Unsere Leser wissen aber aus unseren fortwährenden Hinweisen, aus ihren Erfahrungen mit den Steuerund Finanzamtern, daß auch alle diejenigen Geschäftsleute, die nicht Kaufleute sind und ihr Geschäft nicht haben ins Handelsregister eintragen lassen, aus einfachen praktischen Gründen gezwungen sind, Bücher zu führen, um Beweismaterial gegen unberechtigte Schätzungen von zu hohem Einkommen oder zu hohem Vermögen in Händen zu haben. Wir empfehlen also allen unseren Lesern eine Goldmarkbilanz aufzustellen. 2. Die Goldmarkbilanz ist in der Regel für den Schluß des üblichen Geschäftsjahres aufzustellen, also frühestens zum 1. Januar 1924 und sonst zum Schlusse des im Jahre 1924 zu Ende gehenden Geschäftsjahres. Es wird also Rücksicht darauf genommen, daß nicht in jedem Geschäftszweige die Inventur zum 1. Januar gemacht werden kann. Die Umstellung der Bilanz nach der ungeheuerlichen Geldentwertung, also die Richtigstellung der Bilanz auf einen wieder übersehbaren Wertmesser, ist aber für jeden Geschäftsmann so einschneidend wichtig, daß nur eine sofortige Vornahme der Inventur für jeden sorgsamen Geschäftsmann in Frage kommen kann. Da außerdem schon wegen der erneuten Vermögenssteuer eine Goldmarkbilanz für den 31. Dezember 1923 nötig ist, so raten wir dringend, die Goldmarkbilanz unbedingt für diesen Zeitpunkt vorzunehmen.

3. Der Goldmarkbilanz ist als Wertmaßstab die heutige Goldmark zugrunde zu legen, also die Mark als 10 eines nordamerikanischen Dollars. Die Regierung kann aber auch andere

Einheiten festsetzen, die dann für später in diesem Jahre vorzunehmende Bilanzen maßgebend sein würden. Wir empfehlen daher auch aus diesem Grunde die Aufstellung für den 1. Januar 1924.

4. Die Goldmarkbilanz hat den Charakter einer Eröffnungsbilanz, sie kann und soll sich also nicht an die bisherigen Bilanzen in der Bewertung der Vermögensstücke anlehnen, sondern den Beginn eines neuen Arbeitsabschnittes darstellen. Die Verordnung verweist dabei auf § 39 H. G. B., und hierbei gilt hinsichtlich der Bewertung der augenblickliche Erwerbswert. Es sind also Wertpapiere nach dem Kurswerte vom 31. Dezember 1923 oder nach den sicher noch zu erwartenden Steuerkurswerten anzusetzen, Grundstücke, Hypothekenforderungen, Geschäftsinventar, Waren, Buchforderungen und Schulden nach dem Zeitwerte, was bei den ersten dreien viel Kopfschmerzen und wahrscheinlich auch viele Differenzen mit den Finanzämtern zur Folge haben wird. Wie die Bewertung gemeint ist, geht daraus hervor, daß die Verordnung für diese erste Goldmarkbilanz die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches glatt aufhebt, die den Aktien- usw. Gesellschaften verbietet, mehr als den Anschaffungs- oder Herstellungswert anzusetzen. Es soll also diesmal mehr angesetzt werden, natürlich darf eine angemessene Abschreibung, die auch die Zahl der Benutzungsjahre berücksichtigt, in Ansatz kommen, sofern bei der Neubewertung die Gegenstände nicht von vornherein als gebraucht oder zum Teil verbraucht angemessen abgeschätzt worden sind. Wenn bei Aktien- usw. Gesellschaften der neugefundene Goldwert dieser Aktivposten höher wird, als die bisherigen Bilanzbeträge, so müssen diese Mehrbeträge in der Goldmarkbilanz für sich gesondert ausgewiesen werden.

5. Der Unterschied wischen dem Gesamtbesitz und den Gesamtschulden der Goldmarkbilanz ergibt das neue Goldmarkvermögen, das einfach an die Stelle des bisherigen Reinvermögens tritt. Bei doppelter Buchführung ergibt sich durch den Reingewinn oder Reinverlust des Gewinn- und Verlust - Kontos das neue Reinvermögen von selbst. Man kann aber auch die neue Goldmarkbilanz völlig verbindungslos mit der bisherigen Buchführung als Grundlage der neuen Buchführung benutzen; deshalb soll sie ja eine Eröffnungsbilanz sein.

6. Ergibt die Goldmarkbilanz ein höheres Vermögen, das lediglich durch die zahlenmäßige Umstellung begründet ist, so sind hierfür Einkommen- oder Vermögenssteuern für die vergangenen Steuerjahre nicht zu zahlen.

7. Ergibt die Goldmarkbilanz mehr Schulden als Vermögen, also die Überschuldung, so kommt es ganz auf die Verhältnisse an, ob der betreffende Geschäftsmann dann den Konkurs anzumelden hat. Bei Aktien- usw. Gesellschaften ist diese Konkursanmeldepflicht für die Dauer der Umstellungsfrist ausdrücklich aufgehoben. Jedenfalls darf man wohl weiteste Rücksichtnahme voraussetzen, sofern ein Geschäftsmann wenigstens noch seine Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten vermag.

Die weiteren Bestimmungen der Reichsverordnung betreffen Aktien- usw. Gesellschaften, sie interessieren uns hier also weiter nicht. Es mag nur kurz erwähnt sein, daß sich ergebende Vermögensüberschüsse dem Reservefonds zufließen oder zur Erhöhung des Grundkapitals benutzt werden sollen. Kapitalverluste können,

Das Wirtschaftsleben

Die nächsten Steuerzahlungen.

10. Jan. 1924 Umsatzsteuer und Luxussteuer auf Grund der Dezember - Entgelte. Die Steuer ist 2 Proz. Erst bei der nächsten Zahlung tritt die Erhöhung auf 21, Prozent ein und zwar für alle Einnahmen seit 1. Januar 1924, soweit auch Lieferung oder Leistung nach 31. Dezember 1923 liegen.

10. Jan. 1924 Einkommensteuer-Abschlußzahlung 1923. (Punkt 1 unseres Artikels in Nr. 52, Seite 338.)

Der Gold-Umrechnungssatz für Reichssteuern und Zölle ist seit 21. Nov. unverändert 1 Billion.

Reichsrichtzahl für Lebenshaltungskosten: 29. Dezember 1147 Milld., Abnahme gegen 22. Dez. (1150 Milld.) 0,3 Proz.

Die Multiplikatoren für Edelmetallwaren. Gruppe I: Platinit und Alpaka-Schmuck 63 Gruppe Ia: Feuerzeuge

Gruppe Ib: Klein-Alpakawaren

soweit sie nicht 9/10 des Vermögens übersteigen, als Kapitalentwertungskonto in den Aktiven stehen bleiben, die müssen aber innerhalb dreier Jahre abgeschrieben werden. Bis dahin dürfen keine Dividenden ausgeschüttet werden. Nach dieser Vermögensverordnung muß der Mindestbetrag einer Aktiengesellschaft 5000, einer Gesellschaft m. b. H. 500 Goldmark betragen. Bei künftigen Gründungen das zeḥnfache. Hierbei müssen die Aktien mindestens 100 Goldmark, Aktien gemeinnütziger A.-G. und auf Namen lautende, und nur mit Zustimmung der A.-G. verkäufliche, mindestens 20 Goldmark, die Gesellschaftsanteile einer G. m. b. H. mindestens 50 Goldmark betragen. Das ist bei der Zusammenlegung von Aktien und Gesellschaftsanteilen für die Besitzer nur einzelner Aktien wichtig, um Notverkäufe zu vermeiden. In diesem Zusammenhange interessiert auch, daß Aktionäre für etwa nicht in neuen kleinen Aktien mögliche Zahlungen Genußscheine verlangen können. Diese haben kein Stimmrecht, aber das Recht auf entsprechenden Gewinn(oder bei der Auflösnng) Vermögensanteil.

im Edelmetallgewerbe.

willkommen sein. Die angekündigte Goldnotenbank aber wird wohl gerade ein starker Stützpfeiler dieser Beständigkeit werden. Leider hängt die Frage der Auslandsanleihen immer noch in der Schwebe. Eine schwere Depression liegt auf dem Bankverkehr. Das Devisengeschäft liegt brach und der Goldindex der Effektenkurse ist um ein Mehrfaches hinter der Goldentwertung zurückgeblieben, die Umstellung der Banken auf das Depositengeschäft wird aber durch die Zurückhaltung der Kunden erschwert. Alles in allem läßt der Beginn des neuen Jahres begründeten Hoffnungen Raum, nachdem noch der zweitletzte Monat des alten Jahres mit einer verzweifelten Überspannung eingesetzt hatte. In Millionen Mark kosteten nach Briefkurs (für die Schweiz auch Geldkurs) am: 22. Dez.

1 Schweiz. Fr. (G.) (Br.)

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27. Dez. 28. Dez. 29. Dez. 31. Dez. 736 155 MII, 738150 MII. 737 153 MII. 738 150 M11. 739 845 741850 740 847 741850 1604 000 1604000 1604000 1604000 212530 218044 216540 218043 190475 189472 190 775 18345750

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Devisenbewegung. Wenige Wochen sind es erst her, daß es eine „Bewegung" der Devisen fast nicht mehr gibt. In der Hauptsache sind es nur die verschiedenen Franken und die Tschechenkrone, die noch geringen Schwankungen unterworfen waren, seitdem der nunmehr doch seinem Gegenkandidaten Helfferich bei der Besetzung des Reichsbankdirektoriums vorgezogene Währungskommissar Schacht die Inflationsmaschine stillgelegt hat. Seitdem hat sich ungeachtet der wechselnden Aussichten unserer auswärtigen Politik das Vertrauen auch des Auslandes in die Stabilisierung unserer Währung und die neue Rentenmark befestigt, ein nicht unerheblicher Abbau der kurz zuvor notwendigerweise überkalkulierten Preise ist erfolgt, und das Weihnachtsgeschäft konnte sich, wenn auch noch ruhig, so doch um so stetiger entwickeln, so zwar, daß die teilweise erfreulichen Umsätze (allerdings zumeist in Gebrauchsartikeln) eine wenn nicht breite, so doch wertsichere Basis für die Folgezeit abgeben können. Die Ernennung Schachts bietet eine Gewähr dafür, daß auch weiterhin die Deflationspolitik planmäßig fortgesetzt werden wird. Daß in der nächsten Zeit mit einer stärkeren Markbesserung nicht zu rechnen ist, wird der Wirtschaft, die vor allem Ruhe und Gleichmäßigkeit braucht, nur

1 Schwed. Krone 1 Österreich. Krone

1 Tschech. Krone 1 Polnische Mark 1 Jugoslav. Dinar Doll.-Schatzanw. Goldanleihe

1 Goldmark (G.))

1

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997 500 (Br.) 1002500

1 Papier-Milliarde 0,1 Pfg.

47 719

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0,1.Pig.

Goldweltmarktpreis v. 31. Dez. bis 2.Jan. 2797 150 980 000 000 Mk.

per Kilo.

Reichsgoldankaufspreis: 640 Dollar für das Kilogramm, d. h. 4,09 Dollar für ein 20 Mk.-Stück.

Reichssilberankaufspreis, unverändert der 400 milliardenfache

Nennwert.

Edelmetallpreise (amtlich; für Pforzheim: Darmstädter Bank, Privatmeldung), in Billionen Mark:

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Die Preise sind unverbindlich. Bei kleineren Posten entsprechender Aufschlag. Aufpreislisten auf Verlangen.

Vom Londoner Silbermarkt. Dem Bericht der Firma Montagu & Co. ist zu entnehmen, daß das Silbergeschäft in der vergangenen Wochs ruhig war. Das europäische Festland hat nur in bescheidenem Maße gekauft. Der Kurs von 33 Sh. 11/16 pence war der Höchste seit dem 17. November 1922.

Keine Außerkurssetzung der schweizerischen Fünffrankennoten. Die Nachrichten verschiedener Zeitungen über Außerkurssetzung der Schweizer 5 Frankennoten wird vom Schweizer Konsulat in Mannheim als unzutreffend bezeichnet. Die schweizerischen, Fünffrankennoten werden nicht zurückgerufen, sondern es besteht lediglich die Absicht, sie nach und nach durch schweizerische silberne Fünffrankenstücke zu ersetzen. Dem Publikum wird übrigens zur Kenntnis gebracht, daß die schweizerische Nationalbank durch das Gesetz verpflichtet ist, zurückgerufene Noten während 20 Jahren von der ersten Bekanntmachung des Rückrufes an gerechnet, zum Nennwerte einzulösen.

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Die englische Ein- und Ausfuhr an Edelmetallen. Die Einfuhr von Gold nach England im Monat Oktober wird auf 3,419.051 Ptd. St. geschätzt, die Ausfuhr auf 6,151.627 Pfd. St. Die größten Abnehmer waren die Vereinigten Staaten von Nordamerika, dann Britisch-Indien. Die Einfuhr von Silber nach England betrug im Monat Oktober 1923 2,423.593 Unzen, die Ausfuhr 5,422.096 Unzen. Der größte Teil wurde aus Britisch-Indien ausgeführt: 5,122.893 Unzen, dann nach Indien: 136.124 Unzen. Tschechoslowakische Goldfunde. Auf einem Privatgrundstück in der slowakischen Gemeinde Chvojnic wurde ein Goldfund gemacht. Nach einem Begutachten der Kremnitzer Münzstätte soll die Qualität hervorragend sein. Die Nachforschungen an Ort und Stelle sollen in nächster Zeit weiter fortgesetzt werden. Platinlager in Transvaal. In einem Artikel der South African Journal of Industries wird gesagt, daß nach den Schätzungen der Ingenieure die Erzgänge des Transvaal Platinum Syndikate eine Tiefe von mindestens 150 Fuß haben. Eine mittlere Ausbeute von 3 Deswatines würde genügen, um die Ausgaben zu decken, um so mehr als die Bodenbearbeitung leicht ist.

Die Goldproduktion in Südafrika hat nach den statistischen Zusammenstellungen eine Verminderung erfahren, was nicht verwunderlich ist, da der verflossene Monat eine geringere Zahl Arbeitstage hatte. Im Bezirk Witwatersrand wurden 759611 Unzen Feingold und in den anderen Bezirken 21028 Unzen gefördert. Die gesamte Produktion beläuft sich auf 780639 Unzen gegen 794000 Unzen im Oktober 1923 und 864000 im November 1922. Gleichwohl beläuft sich die Tagesausbeute im November 1923 auf 26021 Unzen, was eine Zunahme von 414 Unzen bedeutet. Die Arbeitslage ist gut, die Arbeiterzahl betrug Ende November nach den Angaben der Arbeitervereinigung 177 674 in den Goldgruben gegen 177047; 16216 in den Kohlengruben und 2997 in den Diamantgruben gegen 2911; im ganzen Bereich 196917 gegen 196174.

Postalisches.

Litauen und Memelgebiet. Vom 1. Januar 1924 an sind im Verkehr mit Litauen und dem Memelgebiet Eilbriefsendungen zugelassen. Gebühr wie im Inlandsverkehr. Postkarten im Verkehr mit Litauen und Memelgebiet sind fortan bis zur Größe von 15,7: 10,7 cm zulässig. Päckchen nach dem Memelgebiet sind nicht mehr zugelassen.

Rundschau

Neuere Forschungen über den Einfluß der Radiumstrahlen auf Diamanten. Die Amerikaner haben sich jetzt im Bureaux of Mines mit dieser Tatsache befaßt, nach der man Diamanten durch Radiumbestrahlung umfärben kann. Radiumstrahlen (Beta- und Gammastrahlen), die man durch ein Glas von 1,-1 mm Stärke auf den Edelstein wirken läßt, ändern bei ihm die Farben nicht. Man muß zur unmittelbaren Bestrahlung durch hochprozentige Radiumsalze oder durch Radiumemanation auf die Diamanten einwirken. Wenn man die Steine längere Zeit durch einen dieser beiden Radiumstoffe bestrahlt, dann erhalten die Steine eine intensive, lichtbeständige Färbung. Die Amerikaner legten sieben geschnittene weiße oder gelbe Diamanten von 1,5-9,5 Karat mit 1/ Millicurin Radiumemanation in ein 10 cm langes, 1,5 cm weites Glas. Nach neun Tagen hatten die Steine eine nach der Grundfarbe sich richtende Abschattierung des Grün. Starkes Erhitzen ließ dies Grün bei früher hellen Steinen zu einem Dunkelrot werden, während die ursprünglich gelben und braunen Diamanten ihre alte Farbe zurückerhielten. Wenn man einen nachgefärbten Stein nachträglich schleift, verliert er infolge der Wärmeentwicklung die Farbe. So scheint die Färbung nur an der Oberfläche zu haften. Die Dicke dieser Farbschicht kennt man nicht. Hdt. Altägyptische Gold- und Silberstatuetten. Die neuesten Bergungsarbeiten im Grabe des Pharao Tut-anch-Amen haben zahlreiche interessante Gegenstände zutage gefördert, die sich zwischen dem äußeren Grabschrein und dem Sarkophag befanden Dabei erwiesen sich zwei in Leinwand eingehüllte Stäbe bei näherer Untersuchung als unerwartete Kunstschätze. Als sie herausgebracht wurden, fand man sie ungewöhnlich schwer, und eine behutsame Ablösung der Umhüllung zeigte zunächst den Glanz des Goldes, und dann trat bei dem ersten Stock eine goldene Statuette des Königs zutage, die die Krönung dieses Zeremonienstabes bildete. Der zweite Stab wies eine ganz ähnliche Figur, aber aus Silber auf und war auch selbst aus diesem Metall. Die Statuetten sind wundervolle Arbeiten, in denen der Herrscher in jugendlicher Gestalt, mit dem Herrschersymbol der Uräus-Schlange geschmückt, erscheint. Die Züge und Glieder sind vortrefflich modelliert, und alle Feinheiten konnte man erst unter dem Vergrößerungsglas erkennen, das auch die vortreffliche Erhaltung der Stücke ganz offenbarte. Die Stöcke waren augenscheinlich kostbare Amtsstäbe hoher Beamter, die bei den Festumzügen getragen wurden und zu dem offiziellen Krönungsschatz des Pharaos gehörten. L. N. N.

Silberfunde mittels Wünschelrute. Auf dem Ramberge im Harz hat die Wünschelrute durch den bekannten Rutengänger v. Graeve ausgezeichnete Dienste getan. Er entdeckte auf der den Harzwanderern gutbekannten Viktorshöhe bei Friedrichsbrunn reiche silberhaltige Erzadern und Wasserquellen. Ein anderer Rutengänger, Adolf Wundel in Suderode, der ganz unabhängig von Graeve arbeitete, hat dessen Angaben vollauf bestätigt. Die Gernroder Harz-Bergbaugesellschaft hat sich nun entschlossen, die Funde wirtschaftlich auszubeuten und Hamburger Finanzleute dafür zu interessieren gewußt. Vor kurzem wurde auf der Viktorshöhe der erste Spatenstich getan. Es ist dort, wie es heißt, eine 14 Meter breite Bleisilberader in 140 bis 160 Meter Tiefe festgestellt worden.

Ein mexikanischer Silberfund bei Zaragoza. In einer bereits aufgelassenen Grube stießen Arbeiter auf mächtige Erzlager deren Silbergehalt den der Erze von Zaragoza noch übertraf. Ein Wassereinbruch, der die ganze 400 m tiefe Grube unter Wasser setzte, kostete leider den Entdeckern des wertvollen Fundes das Leben.

Zoll- usw. Auskünfte an Meßaussteller und -einkäufer. In den an der Leipziger Messe als Aussteller und Einkäufer beteiligten Kreisen ist noch nicht allgemein bekannt, daß in der Ausfuhrstelle des Meßamts alles erreichbare Material über deutsche und ausländische Zölle, über Ein- und Ausfuhrvorschriften und andere für den Außenhandel in Frage kommende Bestimmungen gesammelt und auf dem Laufenden gehalten wird. Auf Grund der vorhandenen Unterlagen werden Zoll- usw. Auskünfte an Meßaussteller und -Einkäufer erteilt. Für die Auskünfte wird nur eine mäßige Gebühr erhoben, die zur Anschaffung des teueren ausländischen Nachrichtenmaterials mit verwendet wird.

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