Page images
PDF
EPUB

sei. Das Reichsgericht hat jedoch diesen Standpunkt mißbilligt und in seinem Urteil vom 16 10. 20 I 119/20 ausgeführt, daß die Ausschließung der Haftung für Vorsatz der eigenen Angestellten zulässig sei. Bezüglich der Frage des persönlichen Verschuldens des Geschäftsinhabers nimmt das Reichsgericht einen strengen Standpunkt ein. Es hat in seinem Urteil vom 15. 2. 20 I 249/19 den Spediteur für den gesamten Schaden ersatzpflichtig erklärt, indem es folgendes ausführt: „Da die Güter immerhin einen erheblichen Wert darstellten, hatte der Spediteur für eine genügende Beaufsichtigung des Lagers zu sorgen. Er mußte sich sagen, daf ein völlig unbeaufsichtigt, auf einer jedermann zugänglichen Straße stehen gelassener Möbelwagen für für mit Feuer spielende Kinder eine große Anziehungskraft besitzt und daß abgesehen von Diebstahl, dem ein solcher Wagen in erster Linie ausgesetzt war, es keineswegs außerhalb der Voraussehbarkeit lag, daß sonstiger Unfug (Inbrandsetzung) an dem Wagen und seinem Inhalt verübt werden kö inte." Ferner verlangt das Reichsgericht in seinem Urteil vom 23. 3. 21 VI 543/20, daß einem Rollwagen, der nur mit einem Kutscher versehen ist, ein Begleitsmann beizugeben sei. Es führt in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus: „Obgleich der Beklagte wissen mußte, daß der Kutscher im natürlichen Verlauf seiner Verrichtungen gezwungen sei, den Wagen für kürzere oder längere Zeit ohne Aufsicht zu lassen, hat er trotzdem dem Wagen keinen Begleitsmann beigegeben. Durch diese Unterlassung hat der Beklagte die Gefahr

D

des Diebstahls grob fahrlässig heraufbeschworen. Wenn nun auch anzuerkennen ist, daß eine allgemeine Rechtspflicht, fremdes Eigentum gegen Gefahren zu schützen und vor Diebstahl zu bewahren, nicht besteht, so ist im vorliegenden Fall doch ein den Beklagten verpflichtendes rechtlich erhebliches Verhältnis außerkontraktlich vorhanden. Es ist in dem Gewerbebetrieb des Beklagten als Rollfuhrunternehmer begründet. Wer es als Gewerbeunternehmer sich zur Aufgabe macht, zum Zwecke des Erwerbs, fremdes Eigentum, sei es als Lagerhalter zu verwahren, sei es als Spediteur oder Frachtführer von einem Ort zum andern zu befördern, überkommt, vermöge dieses Gewerbebetriebes, auch abgesehen von den einzelnen geschlossenen Verträgen und der dadurch begründeten Verpflichtung gegenüber dem Einlagerer oder dem Absender eine Ophut oder eine Überwachungsverpflichtung an allen in seinem Gewerbebetrieb an ihn gelangenden in fremden Eigentum stehenden Sachen. Das entspricht der Rechtsanschauung und dem Rechtsbedürfnis." Auf demselben strengen Standpunkt steht auch das Reichsgericht bezüglich der Lagerhalter vgl. die Urteile des Reichsgerichts vom 19. 2. 21 I 280/20, vom 19. 2. 21 I 281/20, vom 22. 10. 20 I 157/20, vom 21. 3. 21 I 264/20. Daraus folgt, daß der Spediteur bzw. der Lagerhalter in all den Fällen trotz seiner Haftungsbeschränkung für Ersatz des gesamten Schadens einzustehen hat, in denen ein persönliches Verschulden seinerseits vorliegt. Syndikas Dr. Kurz, Stuttgart.

Schadenersaßpflicht bei fahrlässigem Ankauf von Silbersachen. Entscheidung eines Oberlandesgerichts.]

[Haftung bei Einschmelzung

er Kläger nimmt den Beklagten A, der durch seinen Angestellten Silbersachen angekauft hatte, die dem Kläger gestohlen worden waren, sowie den Beklagten B, der sie in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und Miteigentümer einer großen Edelmetallfirma für diese von A erworben hatte, als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in Anspruch, indem er beiden Beklagten den Vorwurf grober Fahrlässigkeit beim Ankauf der Sachen machte.

In Übereinstimmung mit der Vorinstanz hat das Oberlandesgericht Kiel die Beklagten antragsgemäß verurteilt.

Der Beklagte A muß das Verschulden seines Angestellten beim Ankauf der Sachen gegen sich gelten lassen. Der Angestellte sah, daß die in den Sachen eingravierten Monogramme und Namén sich nicht mit dem Namen des Verkäufers deckten, uud er durfte sich nicht mit der Versicherung des Verkäufers, der sich als Schlosser auswies, begnügen, daß ihm die Sachen gehörten und er sie aus Not verkaufe; unbedingt hätte der Angestellte vor Ankauf der Sachen über den Verkäufer Erkundigungen einziehen müssen. Es ist anzunehmen, daß der Angestellte nicht nur fahr

D

lässig, sondern auch bösgläubig gehandelt hat, denn er hat in das vorgeschriebene Händlerbuch lediglich den Namen des Verkäufers eingetragen, dessen Wohnung, den Gegenstand und Preis des Ankaufs dagegen nicht vermerkt. Schon diese mangelhaften Eintragungen hätten den Angeklagten A bestimmen müssen, die Sachen vom Weiterverkauf auszuschließen. Er hat sie trotzdem weiterveräußert und sich damit außerstand gesetzt, sie dem rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben. Für den dem Kläger hieraus entstandenen Schaden ist er ersatzpflichtig.

Was die Haftung des Beklagten B betrifft, so ist zu erwägen, daß auf dem Wege der Einschmelzung der gestohlenen Sachen deren Umbildung im Sinne des § 950 BGB erfolgte, durch welche das Eigentum des Klägers an den Sachen erlosch und die Edelmetallfirma das Eigentum an der neuentstandenen Sache erlangte. Gemäß § 951 BGB. kann der Kläger von dieser Firma bzw. dem Beklagten B als deren Mitinhaber wegen des von ihm erlittenen Rechtsverlustes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung eine Vergütung in Geld verlangen. Hierfür hat der Beklagte B als Gesamtschuldner aufzukommen. rd.

Verplatinierung.

er Platinniederschlag ist teurer als der Goldniederschlag, auch sind Platinbäder, die allen Anforderungen entsprechen, noch nicht bekannt, die Verplatinierung wird deshalb weit weniger als die Vergoldung angewandt, und zwar für wissenschaftliche Instrumente und auch für Schmucksachen.

Ein Platinbad kann man nach einer Vorschrift von Böttger wie folgt herstellen: Man löst 75 g Platinchlorid in der gerade ausreichenden Menge Wasser und setzt vorsichtig Chlorammoniumlösung zu, bis kein Niederschlag von gelbem Platinsalmiak mehr entsteht. Dann löst man in 2 Liter Wasser 500 g Zitronensäure, neutralisiert diese unter Erwärmen vorsichtig mit Ägnatron oder Soda, erhitzt das Ganze zum Sieden und trägt den abfiltrierten Platinsalmiak ein. Nach dem Erkalten verdünnt man auf 5 Liter.

Zweckmäßig ist der Zusatz von 20-25 g Chlorammonium. Man muß mit großer Anodenfläche arbeiten und die Anoden den Waren anfangs bis auf 1 cm Entfernung nähern, bei etwa 80° C braucht man 5-6 Volt Spannung.

Ein anderes Platinbad stellt man her, indem man 25 g Platinhydroxyd in einer konzentrierten Oxalsäurelösung löst und das Ganze auf 4 Liter verdünnt. Dieses Bad arbeitet bei 65° C. Ein kochend heiß, bei 6-8 Volt Spannung anzuwendendes Bad ist folgendes:

4 g Platinchlorid, 20 g phosphorsaures Ammoniak, 90 g phosphorsaures Natron, 5 g Kochsalz werden in 1 Liter Wasser gelöst. Silber, Kupfer und Messing werden direkt verplatiniert, andere Metalle werden vorher verkupfert.

Altdeutsche Sprüche über das Gold.
[15.-18. Jahrhundert.]
Gesammelt von Hans Runge, Braunschweig.

Auch feines Gold schäumt im Tiegel.
Das Gold probiert man an dem steyn,
Des Menschen Hertz am Golde rein.

Das Gold überwindt all Dingk.
Durch eine Hand voll Gold schneidet kein Messer.
Echtes Gold bleibt Gold, auch wenn es neben Zinn liegt.

Gold behalten ist nicht eine kleiner Kunst als Gold gewinnen. Gold ist Gold, aber durch stetes Feilen wird es zum Staub. Goldschmid sind Herrn, wenn sie gleich keinen Heller im Beutel hatten. („Ist jhr eigen Spruch", 16. Jahrhundert.) Gold bleibt Gold, auch wenn's bedeckt ist von des Staubes Krusten. Gold überwindet Eisen.

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe.

Steuerkalender für Monat August.

10. August. Einkommensteuer: Voranmeldung und Voraus-
zahlung für die Monatszahler. Schonfrist bis 18. August*).
10. August. Körperschaftssteuer: Voranmeldung und Voraus-
zahlung. Schonfrist bis 18. August.

10. August. Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung
für die Monatszahler. Schonfrist bis 18. August.
10. August. Preußische Gewerbesteuer: Voranmeldung und
Vorauszahlung für die Monatszahler auf die Einkommen-
steuer. Schonfrist bis 18. August.

10. August. Lohnsummensteuer: Voranmeldung und Voraus-
zahlung. Schonfrist bis 18. August.

15. August. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 10. August. Keine Schonfrist.

15. August, Vermögenssteuer-Vorauszahlung für das dritte Vierteljahr. Schonfrist bis 22. August.

15. August. Preußische Grundvermögenssteuer sowie

Hauszinssteuer.

25. August. Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 11. bis 20. August. Keine Schonfrist.

*) Da der 17. August auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Schonfrist um einen Tag.

Verlängerung der Frist zur Einreichung der GoldmarkEröffnungsbilanz an das Finanzamt. Der Reichfinanzminister hat durch Verordnung vom 26. Juli 1924 die Frist für die Einreichung der Goldbilanzen bzw. Inventare um 11, Monate, also vom 15. August bis zum 30. September 1924 verlängert.

Die Obligationssteuer für das beseßte Gebiet. Der
Reichsfinanzminister erließ am 19. Juli folgende Verordnung über
die Fälligkeit der Obligationssteuer für das besetzte Gebiet:
Auf Grund des § 23 Abs. 2 und des § 64 der dritten Steuernot-
verordnung vom 14. Februar wird folgendes bestimmt:

§ 1. Für das besetzte Gebiet (altbesetzte Gebiet und Einbruchsgebiet) ist die Steuer nach § 21 Abs. 1 der dritten Steuernotverordnung am 1. Oktober 1924, die Erhöhung nach § 21 Abs. 2 der Steuernotverordnung zu je 2 Proz. des Goldmarkbetrages der Schuldverschreibungen am 1. April 1925 und weiter in Abständen von je einem halben Jahre fällig. Bleibt die Erhöhung hinter 2 Proz. des Goldmarkbetrages der Schuldverschreibungen zurück, so ist der geringere Betrag zu dem maßgebenden Fälligkeitstage zu entrichten.

§ 2. Steuerpflichtige, bei denen sich die Fälligkeit der Obligationssteuer nach den Bestimmungen des § 1 regelt, haben dem zuständigen Finanzamt ohne besondere Aufforderung bis zum 15. September 1924 eine Steuererklärung nach Maßgabe des § 27 der Durchführungsbestimmungen zum Geldentwertungsausgleich bei den Schuldverschreibungen abzugeben.

[blocks in formation]

datum. Bei Zielüberschreitung 3 Proz. Verzugszinsen pro Monat. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht.

Die Zahlung kann geleistet werden in Rentenmark oder Reichsmark (Papiermark). Die Umrechnung auf Goldmark erfolgt unter Zugrundelegung der amtlichen Berliner Notierungen. Der Tag des Eintreffens der Zahlung ist maßgebend für die Umrechnung auf Goldmark, für Skonto- und Zinsberechnung. Die oben angegebene Klausel „Preise in Goldmark" bedeutet, daß der auf der auf der Rechnung vermerkte Preis in Goldmark zu zahlen ist. Die Auszeichnung der Waren erfolgt nach wie vor unter Anwendung des Grundpreis- und Multiplikatoren-Systems. Der auf der Rechnung vermerkte Preis ist aus dem Grundpreis Multiplikator errechnet und stellt alsdann die Forderung in Goldmark dar, im Sinne der Zahlungsbedingungen.

Zur Wirtschaftslage. Durch die endlich erfolgte Einladung der Londoner Konferenz an die deutsche Regierung grade zur zehnjährigen Wiederkehr des Weltkriegsbeginns ist die Konferenz in das entscheidende Stadium getreten, auf das man nun schon so lange wartet. Angesichts der triumphierend ausposaunten Einigung der Entente, die nur auf Kosten eines Nachgebens der englischen Regierung im letzten Augenblick und unter gefährlicher schweigenden Übergehung gerade wichtiger strittiger Punkte zustande gekommen ist, wird die deutsche Vertretung einen schweren Stand haben, man darf aber hoffen, daß sie in den maßgebenden Fragen nicht zu Kreuze kriechen wird. Im allgemeinen hat sich nach Eingang der Einladung eine vorwiegend optimistische Stimmung erhalten, die sich an dem Stimmungsbarometer der Börse geltend macht. Dagegen ist die Geldknappheit nicht nur des Groß- und Einzelhandels, sondern auch der Industrie wieder einmal besonders akut geworden. Man hat am letzten Wochenende, auch wenn man ein besonders sicherer Bankkunde ist, wieder / Proz. pro Tag Zinsen zahlen müssen. Die innere und äußere Absatzkrise hat sich in den meisten Branchen eher noch verschärft. Um so gespannter muß man auf das endgültige Ergebnis der Londoner Konferenz sein, die, wie die widerspruchsvollen Meldungen aus den Vereinigten Staaten erkennen lassen, auch bei einem für uns halbwegs günstigen Ausgang noch keine sichere Gewähr dafür bietet, daß die Zeichnungen auf die zu begebende Auslandsanleihe ein voller Erfolg sein werden. In Billionen Mark kosteten nach Brief

[blocks in formation]

100 Dän. Kronen
100 Schwed. Kronen
100000 Österr. Kronen
100 Tschech. Kronen
1 Poln. Zloty

[blocks in formation]

100 Jugoslav. Dinar

[blocks in formation]

Edelmetallprelse (amtlich; für Pforzheim: Darmstädter Bank

für Privatmeldung, Gmünd: Dr. Walter & Schmitt) in Goldmark:

2,80

2,78
93

5. Aug.

90,75/91,25

59
59

Platin
Berlin
Hamburg
Pforzheim
London Uz. sh

1 g G.-M.

[blocks in formation]
[ocr errors]
[blocks in formation]

14,60/90
14,60

14,60/90 14,60 520

[merged small][ocr errors][ocr errors][merged small]

Gold
Berlin
Hamburg
Pforzheim
London Uz. sh.
Silber 1 kg 30. Juli
Berlin G.-M. 90,75/91,25
Hamburg
91,92,-
Pforzheim
90.50
London Uz. d.
8411/16

30. Juli

[blocks in formation]
[ocr errors]

2,85

2,78

2.78

[blocks in formation]

93 11/12

[blocks in formation]
[blocks in formation]

Hamburg

[blocks in formation]
[blocks in formation]

Metallpreise (Kasse):

Blei..
Antimon.

[ocr errors]

90,345/8

4. Aug. 90.75 91,25 90,50/91,50 90,25

5. Aug.

90,50/91,50 91,50 349/16

[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

Alles per 1 Kilo.

Die Preise sind unverbindlich. Bei kleineren Posten entsprechender Aufschlag. Aufpreislisten auf Verlangen.

Deutscher Metallmarktbericht vom 28. Juli bis 2. Aug. 1924, mitgeteilt von der Metall- und Rohstoff-Ges. m. b. H., Berlin SO 16. Die Stimmung am deutschen Metallmarkt war auch in der letzten Woche ziemlich freundlich; die Preise zogen teilweise weiter an, allerdings konnten im Laufe der Woche für einige Metallsorten die höchsten Preise nicht voll aufrecht erhalten werden, besonders für Kupfer, welches im Zusammenhang mit London von der Höchstnotiz etwa Mk. 1.- bis Mk. 2.- per 100 kg abgeben mußte was auf Gewinn - Realisationen seitens der Spekulation zurückgeführt wird. Zinn lag dagegen weiter fest und konnte bis zum Wochenende seinen höchsten Stand behaupten; dasselbe bezieht sich auf Zink, welches in stärkerer Nachfrage steht. Blei mußte dagegen von seinem Höchstpreis eine Kleinigkeit hergeben. In der Annahme, daß nächster Tage in London eine Entscheidung zur Lösung der Reparationsfrage fallen dürfte, wodurch für die Industrie neue Geschäftsmöglichkeiten erhofft werden, war, soweit die Mittel es erlaubten, Kaufstimmung vorhanden, allerdings ist der Bedarf des Konsums an sich noch nicht bedeutend.

Am Altmetallmarkt ist besonders eine Erhöhung von kupferhaltigen Materialien festzustellen, im übrigen haben die Preise kaum eine Veränderung erfahren. Remeltedzink ist gesucht. Altmetallpreise, tiegelrecht verpackt in geschlossenen Quantitäten, bei kleineren Posten entsprechender Ab- bzw. Zuschlag. Berlin, am 2. August 1924: G.-Mk.100-105

Altkupfer.. Altrotguß Messingspåne . Gußmessing. Messingblech

abfälle

[ocr errors]
[merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small]

Altzink

G.-Mk. 36- 39 46-49 42-46

Neue Zinkabfälle Altweichblei Aluminiumblechabfälle 98/99%

83-86 Lötzinn, 30% Alles in Goldmark per 100 kg. Diamanten-Marktbericht.

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

190-205 165-175

Amsterdam, 4. August 1924. Der geschliffene Markt zeigte diesmal eine etwas bessere Haltung als in den letzten Wochen. Von Melees, die bisher arg vernachlässigt waren, wurden in der letzten Woche einige bedeutende Partien verkauft. Für feine große Steine und Phantasiesteine besteht ja immer Interesse. Auffällig ist die anhaltende Nachfrage für pikierte grobe Güter, für die, wie wir hören, besonders Käufer aus Südamerika in Betracht kommen. Für kleine Brillanten und Achtkant ist wenig Meinung.

Ein ganz ähnliches Gesicht zeigt der Markt in Antwerpen, allerdings fehlt hier noch immer das für den Platz notwendige Interesse für Melees, so daß die Stimmung wenig animiert ist, zumal auch die Ferienzeit ihren Einfluß geltend macht.

Die Zahl der Arbeitslosen betrug in Amsterdam jetzt 914 gegen 865 in der Vorwoche.

J. D.

Diamantenmarkt. Ein interessanter Ort, Diamanten zu sehen, allerdings unter merkwürdigen Bedingungen, ist der Diebesmarkt in Hongkong oder Shanghai. Jede dieser Städte hat in einer bestimmten Straße einen kleinen Platz, wo der Diebesmarkt abgehalten wird. Diese Plätze befinden sich gewöhnlich in einem dicht bevölkerten Chinesenviertel und bestehen aus vier bis fünf Magazinen, die untereinander durch Tore verbunden sind und aus je zwei bis drei Räumen bestehen. Der Markt ist offen von Mitternacht bis 6 Uhr morgens, und es ist allgemein bekannt, daß die Waren gestohlen sind. Dies ist auch der Grund für die lächerlich niedrigen Preise. Man sagt in China, wenn ein Dienstbote weggeht und Juwelen oder andere wertvolle Sachen verschwinden mit, so ist es billiger, auf den Diebesmarkt zu gehen und die Sachen zurückzukaufen, als den Versuch zu machen, mit der Polizei den Übeltäter zu fangen und vor ein chinesisches Gericht zu bringen. (National Jeweler, Juni 1924, S. 89.)

Platinfunde in Südafrika. Am Waterberg in Südafrika etwa 180 km nördlich Pretoria, der Hauptstadt des ehemaligen Burenstaates, und etwa 110 km westlich Pietersburg ist man neuerdings auf anscheinend stärker platinhaltige Erzgänge gestoßen. Im Industriebulletin berichtet hierüber Dr. P. A. Wagner vom südafrikanischen geologischen Vermessungsdienst. Der platinhaltige Haupterzgang hat eine nachweisbare Länge von etwa 3 km und schwankt in seiner Breite zwischen 2 und 8 m. Besonders ergiebig ist eine Abzweigung, die ungefähr parallel mit der Hauptader läuft. Die Breite dieses Abzweiges beträgt etwa 1 bis 2 m. Im Erz selbst ist das Platin nur mit der Lupe zu erkennen. Es tritt in Körnern von 0,015 bis 0,5 mm Durchmesser auf. Die Proben, die man gemacht hat, zeigen eine sehr ungleichmäßige Verteilung des Platins in den einzelnen Gängen. Im Hauptgange ist Platin bis zu 50 m Tiefe zu finden und Platinspuren sind noch festgestellt in einer Entfernung bis zu 18 km vom Hauptfundorte. Das Platin tritt auf in Verbindung mit 20 bis 40 Proz. Palladium und geringen Mengen von Iridium und Osmium. Gold und andere Metalle der Platingruppe finden sich jedoch nicht. Erst die weitere Erforschung des Gebietes in seiner ganzen Ausdehnung wird ergeben, ob sich die Platingewinnung in Südafrika lohnend gestalten läßt. Die beteiligten Geologen sind der Ansicht, daß, wenn sich auch zurzeit noch nicht die ganze Ausdehnung und die Ergiebigkeit des Gebietes beurteilen läßt, doch nach den bisherigen Feststellungen mit einer ertragsreichen Ausbeute zu rechnen ist. Bei der Bedeutung, welche das Platin für die Schmuckwaren-Industrie und vor allen Dingen für die chemische Industrie hat, wäre es zu wünschen, daß das Ergebnis dieser Platinfunde in Südafrika sich günstig gestalten moge, zumal die russische Produktion in den Nachkriegsjahren wesentlich zurückgegangen ist.

£.

Verteilung der Weltgoldvorräte. Nach der letzten Lagerstätten-Chronik“ der Preußischen Geologischen Landesanstalt betrugen die gesamten Weltgoldvorräte 1913: 7789 Mill. Dollar, 1922: 8910 Mill. Dollar. Auf Europa entfallen für 1913:4953 Mill. Dollar, 1922: 3034 Mill. Dollar. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind für 1913 mit 1905 Mill. Dollar, 1922 mit 3933 Mill. Dollar beteiligt. Heute beträgt der sichtbare Goldvorrat der Vereinigten Staaten 4417 Mill. Dollar. Deutschland besitzt 111,247 Mill. Dollar; Frankreich 709,479 Mill. Dollar; Großbritannien 754,400 Mill. Dollar; Italien 215,689 Mill. Dollar; Rußland 45,043 Mill. Dollar. Heute besitzen die Vereinigten Staaten 50 Proz. der gesamten Weltgoldvorräte, von denen vor dem Kriege nur 24 Proz. in ihrem Besitze waren. Hdt.

Verzinsungspflicht der Entschädigungsansprüche gegen die Eisenbahn. Die Eisenbahn ist verpflichtet, die gegen sie gerichteten Entschädigungsansprüche wegen Verlust, Minderung oder Beschädigung eines Gutes gemäß § 246 BGB. und § 363 HGB. zu verzinsen. Sind beide Parteien, der Reklamant und die Eisenbahn Kaufleute, so beträgt der Zinssatz 5 Proz, sonst 4 Proz. Die Zinsen können vom Tage der Fälligkeit an verlangt werden. Fällig wird die Forderung mit dem Eintritt des Schadens (Reichsgericht in Seufferts Archiv Bd. 52 S. 547). Auf diesem Standpunkt steht auch die Rechtsprechung, so insbesondere das Urteil des Landgerichts Breslau vom 31. Mai 1917. Dr. Kurz-Stuttgart.

Wichtige Bestimmungen für das beseßte Gebiet. Zoll-Rückerstattung auf nicht angenommene Postpakete. Durch eine Verfügung des Leitenden Zollausschusses vom 12. März 1924 für die besetzten Gebiete ist die Anwendung der Verfügungen des internationalen Madrider Vertrages vom 30. Sept. 1920, betr. Rückzahlung der auf Postpakete erhobenen Zölle vorgeschrieben, falls diese in die besetzten Gebiete eingeführt und den Empfängern nicht zugestellt wurden. Nunmehr hat der Leitende Zollausschuß beschlossen, die Anwendung dieser Verfügungen auch auf die Postpakete zu erstrecken, welche aus den besetzten Gebieten ausgeführt, an die Empfänger im unbesetzten Deutschland nicht ausgeliefert und wieder an die Ursprungsämter der besetzten Gebiete zurückbefördert wurden. Die auf die besagten Pakete erhobenen Ausfuhrabgaben sind zurückzuerstatten gegen Vorlegung der aus dem unbesetzten Deutschland zurückgenommenen Pakete bei dem Ortsdelegierten des Leitenden Zollausschusses und nach Feststellung der Unversehrtheit ihrer Verpackungen. Zollstationen. Infolge sich widersprechender Veröffentlichungen sind Unklarheiten über die Zuständigkeit der Zollstationen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Dortmund entstanden.

Deshalb wird folgende Zusammenstellung veröffentlicht: Es ist zuständig Dortmund - Obereving für Frachtgutwagenladungen im Orts- und Durchgangsverkehr, Frachtstückgut im Durchgangsverkehr, Tiere von und nach den beiden Dortmunder Viehhöfen. Dortmund-Hauptbahnhof für Tiere, Eilgutwagenladungen und Eilstückgut im Orts- und Durchgangsverkehr, Frachtstückgut nur von und nach Dortmund-Hauptbahnhof. Hörde - Dortmunderfeld für Eilgut- und Frachtgutwagenladungon, Eil- und Frachtstückgut und Tiere im Orts- und Durchgangsverkehr. Für Dortmund-Süd, Lünen Nord und Lünen-Süd gilt das gleiche wie für Hörde-Dortmunderfeld. Aplerbeck, Aplerbeck - Süd, Dortmund - Brackel und Westhofen kommen nur für den Ortsverkehr in Betracht.

Lagergebühr für verzollte Güter. Der Leitende Zollausschuß hat für die bei den Zollstellen lagernden schon verzollten Güter, die nicht innerhalb drei Tagen nach Beendigung der zollamtlichen Formalitäten abgefahren werden, eine gewisse Lagergebühr festgesetzt. Der Tarif, der am 20. Juni in Kraft getreten ist, sieht folgende Gebühren vor: die drei ersten Tage ohne Gebühr, vom 4. bis einschl. 10. Tage für Waren unter Schutzdächern oder in Hallen pro Tag und pro 100 Kilo 0,10 Mk., desgl. unter freiem Himmel gelagerte Waren 0,05 Mk., vom 11. bis einschl. 20. Tage für Waren unter Schutzdächern oder in Hallen pro Tag und pro 100 Kilo 0,15 Mk., desgl. unter freiem Himmel gelagerte Waren 0,10 Mk., vom 21. Tage ab für Waren unter Schutzdächern oder in Hallen pro Tag und pro 100 Kilo 0,20 Mk., desgl. unter freiem Himmel gelagerte Waren 0,15 Mk.

Lieferfristen und Zollkontrolle. Nach wiederholten Verhandlungen der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf mit der Reichseisenbahndirektion Elberfeld wegen Einführung einer genauen Kontrolle über die Zollbehandlungszeit der Gütersendungen bei den Zollbehandlungsstationen hat die Reichsbahndirektion nachstehende Anordnung für den Zollbehandlungsbahnhof Vohwinkel getroffen: „Die Zugabfertiger sind angewiesen worden, bei Wagenladungen die Stunde des Zugeinganges handschriftlich neben dem Übergangsstempel auf dem Frachtbrief zu vermerken. Demnächst wird die Stunde des Zugeingangs aus dem Stempel selbst zu

Das Meßabzeichen für die Leipziger Herbstmesse vom 31. August bis 6. September, das zum Eintritt in die Meßhäuser und -Hallen berechtigt, zeigt diesmal in Reliefprägung das Gebäude des Leipziger Meßamts, umrahmt von der Schrift: Leipziger Herbstmesse 1924. Das Abzeichen besteht aus einem nicht rostenden Spezialmetall, versilbert oxydiert. Der künstlerische Entwurf stammt von der Devotionalien- und Metall - Industrie in Menden (Westfalen), die auch das Abzeichen herstellt.

Auskunftsstelle

über Bezugsquellen und fachtechnische Fragen. 5614. Wer ist der Fabrikant der Kaffeeservice mit der Schutzmarke: ein Adler, über dem Kopfe ein Stern, unter den Flügeln links E, rechts T? L. K. in N. 5642. Welche Alpaka-Besteckfabrik führt als Warenzeichen einen Turm? A. O. in T.

5656. Wer ist Fabrikant von Alpaka-Bestecks „Monopol“? P. L. in B. 5658. Welche Firma liefert Haarstecker in Toledo? A. M. in L. 5659. Wer ist Fabrikant von Ansichtslöffeln, Silber vergoldet und unecht mit Bildern von Brandenburg (Havel), Schriftstellern, Komponisten usw.? H. S. in B.

5660. Wer ist Hersteller von Luntenfeuerzeugen in Silber, die gleichzeitig mit einem Messer versehen sind? S. & W. in B.

5661. Wer liefert Kristalle für Zigarettenkästen? S. & W. in B. 5662. Wer liefert harmonisch abgestimmte Altarglocken? J. G. in R. 5663. Welche Abzeichenfabrik oder Prägeanstalt liefert versilberte Abzeichen in Form eines kleinen Schwertes mit Kreuzgriff und eingepreßter schwarzer Inschrift „Jung-Stahlhelm" auf der Klinge? Muster erwünscht. W. D. in L.

5664. Welche Firma würde die Tauschierung von SilberverzieE. & C. in H. rungen auf Elfenbein-Besteckgriffen übernehmen?

H S. in H.

5665. Welche Prägeanstalt prägt aus alten silbernen Dreimarkstücken Schützenmedaillen und Sportplaketten? 5666. Ich möchte ein gutes (über dem Durchschnitt stehendes) Gold- und Silberputzpulver herstellen. Welche Zutaten und in welchem Mischungsverhältnis verwende ich dieselben? O. S. in B.

ersehen sein. Bei Wagenladungen, die angehalten oder beschlag- Geschäftsnachrichten und Personalien.

nahmt gewesen sind, wird die Freigabe des Wagens rot in der linken oberen Ecke des Frachtbriefes wie folgt angegeben:,Freigegeben. Datum und Stunde, Güterabfertigung Vohwinkel nebst Unterschrift". Mit dieser Regelung ist die Reichsbahn einem dringenden Wunsch der Verfrachter entgegengekommen, so daß nunmehr immer einwandfrei festgestellt werden kann, ob die Reichsbahn die Lieferfristen, bei welchen bekanntlich die Zeit der Zollbehandlung außer Anrechnung bleibt, gewahrt hat.

Messewesen

Ein- und Ausfuhr von Waren für die in Königsberg, Leipzig, Breslau, Köln, Kiel und Frankfurt a. M. stattfindenden Messen. Die Zollstellen sind ermächtigt, die Einund Wiederausfuhr von Waren, die zur Ausstellung auf den genannten Messen bestimmt und als solche in den Begleitpapieren bezeichnet sind, unter der Bedingung ohne Ein- bzw. Ausfuhrbewilligung zuzulassen, daß sie unter Zollaufsicht auf ein Leipziger (bzw. Kieler, Breslauer, Kölner, Frankfurter, Königsberger) Zollamt abgefertigt werden, während ihres Verbleibs in Deutschland im Vormerk verfahren unter Zollaufsicht bleiben und binnen zwei Monaten nach Schluß der Messe wieder ausgeführt werden. Die Wiederausfuhr muß der betreffenden Zollstelle gegenüber sichergestellt werden.

Das bayrische Kunstgewerbe auf der Frankfurter Messe. Die Anlagen der Frankfurter Messe haben eine neue wertvolle Bereicherung durch eine großzügig angelegte, geräumige Halle erhalten, die sich dem Gebäudekomplex am Platz der Republik zwischen Haus Werkbund und Haus Offenbach einfägt. Diese Halle ist dazu bestimmt, den Markt für das Kunstgewerbe auf den Frankfurter Messen zu ergänzen. Neben anderen hervorragenden Ausstellern wird zur bevorstehenden Herbstmesse, die vom 21. bis 27. September stattfinden wird, in dieser Halle die vergrößerte Gruppe des Münchner Kunsthandwerks einziehen, das zuletzt im Rahmen der Kunstmesse im Römer ausstellte. Zur Erteilung näherer Auskünfte ist das Meßamt Frankfurt a. M. gern bereit.

Wir bitten die verehrten Leser, uns von Geschäfts- Eröffnungen, -Veränderungen, Verkäufen, Auszeichnungen und Jubiläen stets Kenntnis zu geben.

Jubiläen und Auszeichnungen.

[ocr errors]

Hanau a. M. Am 30. Juli blickte der Juwelenarbeiter Herr Ernst Winter aus Großauheim auf eine 25jährige ununterbrochene Tätigkeit bei der Firma Hosse & Schling loff zurück. Vor kurzem konnte der Juwelenfasser Herr Ernst Nagel bei derselben Firma das 25jährige Jubiläum begehen.

Handelsgerichtliche Eintragungen: Berlin. Firma Bischoff & Schulze, Juweliere. Prokurist ist Max Wenig in Berlin-Schöneberg.

Pforzheim. Firma Scholl A.-G. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandsmitgliedes Heinrich Scholl ist beendigt.

Geschäfts-Eröffnungen und -Veränderungen. Bad Pyrmont. Der Juwelier und Goldschmiedemeister Herr Erich Kayser eröffnete in der neu erbauten Wandelhalle eine Filiale für Juwelen, massive Gold- und Silberwaren. Das Hauptgeschäft, welches seit 1914 sich in der Brunnenstraße befindet, wird in alter Weise weitergeführt.

Wangen a. A. (Schweiz.) Firma Friedr. Berger Söhne, Edelsteinfabrikationsgeschäft. Zur Vertretung der Gesellschaft sind nunmehr befugt die beiden Inhaber der Firma, Ludwig und Julius Berger. Konkurse.

Berichtigung: In Nummer 31 vom 2. August meldeten wir an dieser Stelle den Konkurs der Firma Lewy & Co. in Breslau, gemeint ist aber eine Firma Levy & Co. Die falsche Schreibweise beruht auf einem Druckfehler. - Die bekannte Firma P. Lwy & Co, Großhandlung in Juwelen, Goldwaren und Uhren, Breslau, Graupenstraße 6/10, steht damit selbstverständlich in keinerlei Zusammenhang, die Bonität derselben ist über jeden Zweifel erhaben.

Verbände, Innungen, Vereine: Dritte Hauptversammlung der Werkufa. Treffpunkt der Werkufamitglieder, die bereits am 21. August in Erfurt sind, abends 1,8 Uhr im „Erfurter Hof".

Leipzig

Deutsche

Goldschmiede-Zeitung

DAS FACHBLATT DES GOLDSCHMIEDS

Nachdruck aus dem Originalinhalt nur mit Genehmigung der Schriftleitung gestattet

Aus Erfurts alter und neuer Zeit.

23. August

Ein Bild seines Handels und Gewerbes zur Tagung der Juweliere, Gold- und Silberschmiede. Von Hermann Pilz.

[graphic]

Wer

Der Erfurter Dom mit der Severikirche

Wer eine fremde Stadt besucht, soll sich mit deren Geschichte bekannt machen. Er wird dann schneller heimisch als einer, der nichts von dem Werdegang derselben weiß. An der Stelle der Gera, wo die aus den Wendenländern nach Thüringen und Franken führende Handelsstraße den Fluß auf einer Furt überschritt, ist schon in früher Zeit eine Ansiedlung germanischer und slavischer Leute entstanden, die infolge des engen Handelsverkehrs zu einem größeren Orte anwuchs. Sie hieß Erphesfurt, d. h. die Furt des Erpo, eines Ansiedlers, der wahrscheinlich für die Kaufleute und andere Reisende gegen eine Gebühr den Fuhrmann machte. Diese Ansiedlung war frühzeitig ein regsamer Austauschplatz für fränkische und slavische Waren. Im Jahre 741 hatte Bonifazius den Platz bereits zum Bistum ausersehen, das 755 mit der Erzdiözese Mainz vereinigt wurde. Die Erzbischöfe verschafften Erfurt, das wir uns als Dorf denken müssen, unter Karl dem Großen Stadtrecht. Es gehörte zu den im Kapitulare des großen Kaisers vom Jahre 805 genannten Städten, die durch Straßenzwang und Stapelrecht ausgezeichnet waren.

In Erfurt war der Handel ursprünglich, wie anderwärts, ein handwerksmäßiger, und die in Zünften vereinigten Handwerksmeister waren es auch, die ihre Waren in der Stadt

zum Verkauf brachten oder in zwei- und vierräderige Karren verpackten und damit auf die Reise gingen. Zu ihnen gesellten sich aber bald die gewerbsmäßigen Handelsleute, die kleinen Krämer und auch die großen Handelsherrn, die dann etwa seit dem 13. Jahrhundert auch besondere Reisende, die „Reisediener" oder „Reiseknechte", wie sie innig und sinnig genannt wurden, auf die Landstraßen schickten. Die ersten Kaufleute Erfurts kamen aus der Reihe slavischer Ansiedler, die am rechten Ufer der Gera sich niederließen. Dieser Stadtteil hieß deshalb noch lange „Unter den Kaufmännern" und die alte Kaufmannskirche, sowie die von uns schon erwähnte eigenartige Kaufmannsbrücke erinnern noch heute daran. Freilich nimmt es sich sonderbar aus, daß dieselben kirchlich gesinnten Kaufleute nicht weit von ihrer Kirche auch Badestuben anlegten, in denen es sehr fidel hergegangen sein muß, denn die Erfurter Frauen protestieren wiederholt, daß ihnen die Männer durch die Badedienerinnen verdorben würden und männliche Diener eingeführt werden sollten, wogegen sich aber wieder die Männer Erfurts einmütig verwahrten. Die Frauen Erfurts hatten überhaupt ihre liebe Not mit den Männern. In der Stadt trieben nämlich auch die frommen Schwestern, die Beginen, einen lebhaften Handel, der auch auf die Umgegend ausgedehnt

« PreviousContinue »