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liner Juwelierarbeiten. Die einzelnen Firmen folgen in alphabetischer Reihenfolge aufeinander.

Die letzte Tafel unserer heutigen Nummer gehört dem Inhalt nach nicht zur Juwelenpublikation. Wir haben sie hier eingefügt, weil das Schapersche Juwelenblatt dadurch ergänzt wird, und weil es eine erwünschte Gelegenheit gibt, das in letzter Zeit von uns öfter behandelte Thema des ,,Schmuckes in einfacher Handausführung" auch hier wieder anzuschlagen. Freilich stellt sich die einfache Handausführung hier als vornehme und bis zu äußerster Durchbildung geführte Goldschmiedetechnik dar. Es sind Edelschmiedearbeiten in des Wortes bester Bedeutung. R. R.

Das Schriftzeichnen des Goldschmieds und Graveurs.

II. Die Konstruktion des Schrift- und Zeilenbildes.
Von Carl Schnell-Koch.

[N meinem letzten Aufsatz in dieser Zeitschrift (vergl. Nr. 5, S. 52) habe ich darauf hingewiesen, daß die Konstruktion der Schrift- und Zeilenbilder weder im theoretischen noch praktischen Unterricht eine systematische Basis gefunden habe. Im Nachstehenden will ich den Versuch unternehmen, die prinzipiellen Grundlagen des Schriften- und Zeilenaufbaues schulmäßig zu entwickeln und greife dabei etwas weiter zurück.

Wie gering die Wandlungen sind, welche die ursprünglichen Schriftformen erfahren haben, mag aus der bei

abcdefghi J K L M N O P Q

mit

gegebenen Abbildung hervorgehen, die im 4. Jahrhundert der breitgeschnittenen Feder erzeugt wurde. Die typischen Merkmale sind bis auf

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chen, wie bei unserer heutigen Schrift, nachdem mehr wie 1500 Jahre darüber vergangen sind. In der Form kann man hauptsächlich zwei Prinzipien verfolgen, das Prinzip der Schreibweise und dasjenige der Gravier- oder Meißelweise. In beiden Manieren manifestiert sich die Technik des jeweiligen Darstellungsinstrumentes. Die eine Form zeigt die weichere Führung der Feder, die andere die markantere des Stichels oder des Meißels. Erstere Form entwickelte sich immer mehr zu gerundeten Buchstabenkörpern, während letztere gradliniger blieben und unverkennbar die Spuren des Stichels oder Meißels zeigten. Wir wollen hier nicht auf die charakteristischen Merkmale der Schriften eingehen, das würde uns zu weit von unserem Thema entfernen. Wir wollen hier nur feststellen, daß sich die gotischen Formen zu größerer Abwechslung in der Zeichnung eignen, wie die römischen, trotzdem sie in sich selbst wesentlich unvollkommener sind

schön sind die gotischen Formen aber in ihren besten Wandlungen unbedingt. Hingegen sind die gotischen Schriftformen weniger feststehend wie die römischen, während diese klassisch und daher feststehend sind, oder wie der Schriftkenner Day sagt: Sie sind feststehend und daher klassisch. Wollen wir deshalb im Schriftenaufbau Normen aufzustellen versuchen, so müßen wir von römischen Formen ausgehen und die nachstehenden Ausführungen bauen sich daher auf dem sogenannten Antiqua-Charakter auf. Es ist die Type, welche in erdrückender Mehrheit auf dem Erdball in Benutzung steht und fast alle modernen Künstlerschriften bauen sich auf ihr auf, auch da, wo die Form mehr nach dem gotischen Charakter neigt.

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Die Breite der kleinen Buchstaben fußt auf der Normalbreite des Buchstabens „n" und entspricht dreiviertel der Buchstabenhöhe, sodaß einschließlich des 1/4 breiten Zwischenraumes sich ein Quadrat ergibt, wie es auf der Zeichnung demonstriert wird. Der Buchstabe mit Zwischenraum hat also die gleiche Ausdehnung in der Breite wie die Buchstabenhöhe. Bei der Auszeichnung des Buchstabens selbst ist die optische Wirkung mit einzubeziehen, wonach gleich starke schwarze und weiße Linien unmittelbar nebeneinander gesetzt ungleichartig dick erscheinen und zwar dominieren die schwarzen Linien zu Ungunsten der weißen Linien. Die schwarzen Schenkel des „n" werden deshalb um Strichbreite nach innen gelegt, wie aus der Zeichnung ersichtlich ist.

Haben wir so den gradlinigsten Buchstaben eingereiht, so nehmen wir jetzt den rundesten des Alphabets, das „oʻ und tragen wir der optischen Wirkung im gleichen Maße Rechnung, indem wir die runden Seitenflanken über Strichbreite überragen lassen, damit die Schwarzwirkung der Buchstabensilhouette nicht gegen die Wirkung des „n" als Normalbuchstaben gleicher Breite zurücktritt. Alle Buchstaben erhalten gleiches Maß, mit Ausnahme des „r", welches schmäler wird. Sogenannte runde Buchstaben werden auch nach oben und unten um Strichbreite über die Rastrale hinausragen müssen, da die Buchstaben sonst für das Auge. kleiner erscheinen wie die Buchstaben mit wagrechtem Fundament (m h n).

Wie aus unserem Normalbeispiel hervorgeht, haben wir den Zwischenraum zwischen zwei voll, also gradlinig gebauten Buchstaben als ein Drittel der Buchstabenbreite angenommen; der Flächeninhalt dieses Zwischenraumes muß nun stets von Buchstabe zu Buchstabe folgen, also nicht nur die Breite des Normalzwischenraumes, wie es leider die überwiegende Mehrzahl der Schriftenzeichner und Graveure zu tun pflegen. Wir erläutern an nachstehendem Beispiel, daf gleiche Zwischenraumbreite falsch und gleicher Flächeninhalt der Zwischenräume richtig ist. Das Auge

wird sofort entscheiden, daß nur dann ein ruhiger, gleichmäßiger Zeilenfluß entsteht, wenn die Zwischenraumflächen

unter einander gleich sind, also der Flächeninhalt der Zwischenräume.

In dem darauffolgenden Beispiel zeigen wir, daß die Zwischenraumberechnung bei runden oder seitlich offenen Buchstaben nicht ohne weiteres vor sich gehen kann; es kommen auch hier optische Wirkungen in Frage, welche im System geregelt werden müssen. Bei den runden Buchstaben erscheinen die Segmente, welche bei gradlinigen Lettern schwarze Körper mitbilden, für das Auge nicht

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vollständig als zum Buchstabenbild gehörig. Das Auge reklamiert einen Teil, den wir mit kleinen Pünktchen bezeichnen, als zum Zwischenraum gehörig. Bei der Raumbemessung des Zwischenraumes muß daher hierauf Rücksicht genommen werden. Bei dem kleinen r, c, e, a, g, k, s, v, w, x, y, z, kommen diese Momente in Betracht und haben wir die optische Wirkung durch punktierte Linien festgelegt.

Auf den ersten Blick erscheint diese Zwischenraumbestimmung etwas langatmig und zeitraubend; sie ist es jedoch absolut nicht, denn wer sich die Prinzipien zu eigen gemacht hat, wird es nicht nötig haben, sich die AbstandsVerhältnisse von Buchstabe zu Buchstabe zu konstruieren. Keineswegs. Wer das System kennt, wird sofort ohne jede Messungen mit bloßem Auge Letter an Letter reihen und den gewünschten, ruhigen, gleichmäßigen Zeilenfall erzielen. Wortzeilen, welche nur aus großen Buchstaben gebildet

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trachtungen. Daß ein nicht unansehnlicher Prozentsatz der Erzeugnisse des Graveurfaches in bezug auf die Behandlung des Schriftbildes einer ernsten Kritik nicht standhalten kann, wird von Einsichtsvollen kaum bestritten werden. Wenn wir also den Weg zeigen, welcher gangbar ist und die Hebung des künstlerischen Niveaus bezweckt und erreicht, so darf wohl eine Beachtung der Vorschläge erwartet werden. Wer der Materie in angedeutetem Sinne ernstlich näher tritt, wird finden, daß kein größerer Zeitaufwand in der Befolgung des korrekten und zuverlässigen Systems liegt, sondern lediglich ein Vertraut- und zu Eigenmachen desselben. Die Mühe wird sich hundertfach durch Erreichung einwandfreier Zeilengebilde bezahlt machen.

Muß noch geliefert werden, wenn nicht rechtzeitig abgerufen war?

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IE Bestellungen auf Abruf nehmen im Handelsverkehre, es mag eine Branche in Betracht kommen, welche wolle, eine wichtige Stellung ein. Man macht große Abschlüsse, um sich die Ware, deren man nach und nach bedarf, zu sichern. Man will vielleicht auch den gerade etwas niedrigen Kaufpreis ausnutzen. Man kann aber soviel Ware nicht auf einmal abnehmen und zahlen, weil man nicht die Räume dazu hat, auch den Gesamtkaufpreis nicht gleich erlegen will. In allen solchen Fällen wird auf Abruf“ gekauft. Dieser Abruf aber wird dann häufig nicht zur rechten Zeit erklärt. Der Käufer hat vielleicht zuviel bestellt. Er hat geglaubt, daß er mehr Absatz haben würde und möchte nun nicht innerhalb der vereinbarten Frist abrufen, da er noch Vorrat hat. Oder der Preis ist inzwischen billiger geworden als er seiner Zeit abgeschlossen hat. Er schweigt also und läßt den bestimmten Zeitpunkt, bis zu welchem abzurufen war, verstreichen. Wie ist nun die Rechtslage? Der Verkäufer hat in solchem Falle den Käufer aufzufordern, innerhalb einer Nachfrist abzurufen. Dadurch wird der Käufer erst in Verzug gesetzt. Ist diese Frist verstrichen, so kann der Verkäufer auf Abnahme und Zahlung der Ware klagen. Er kann aber auch vom Vertrage seinerseits zurücktreten und Lieferung verweigern, wenn er dies bei der Gewährung der Nachfrist angedroht hat. Keineswegs hat er aber das Recht, Lieferung zu verweigern, wenn er keine Mahnung an den Kunden ergehen ließ. Das Oberlandesgericht Kolmar hat jetzt einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem es sich darum handelte, ob der Verkäufer liefern muf, wenn der Käufer nicht vorschriftsmäßig abruft und zur Abnahme nicht aufgefordert worden ist. Ein Fabrikant hatte sich einem Grossisten gegenüber verpflichtet, ein bestimmtes Quantum Ketten zu bestimmtem Preise bis zu bestimmtem Termin auf Abruf zu liefern. Der Termin verstrich und

der Abruf erfolgte nicht. Da der Abschluß ohnehin kein besonders günstiger war und die Ware inzwischen vorteilhafter abgesetzt werden konnte, wurde sie anderweit zu günstigeren Bedingungen verkauft. Nach sieben Monaten reklamierte der Käufer die Ware. Der Verkäufer erklärte, er liefere nicht mehr, sondern habe die Ware, da der Abruf nicht erfolgt sei, anderweit verkauft. Es kam nunmehr zur Klage und das Oberlandesgericht Kolmar hat den Lieferanten zur Schadenersatzleistung verurteilt. Das Gericht spricht sich dahin aus, daß der Vertrag, wenn der Kunde nicht rechtzeitig abruft, nicht stillschweigend von selbst erlösche. Die Abrufepflicht dauere vielmehr fort, mit ihr aber auch die Lieferungspflicht. Der Verkäufer habe in solchem Falle lediglich das Recht, sofortige Abnahme zu verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist nach § 326 des bürgerl. Gesetzb., vom Vertrage zurückzutreten, bzw. Schadenersatz wegen Nichtabnahme zu fordern.

Das Oberlandsgericht gibt aber andererseits auch zu, daf der Käufer den Abruf der Ware nicht etwa beliebig lange herausschieben könne. Vielmehr wird in Fällen, wo der Abruf nicht erfolgt, obgleich bereits eine übermäßig lange Frist verstrichen ist, sehr wohl darauf geschlossen werden können, daß der Käufer kein Interesse mehr an der Lieferung hat und auf dieselbe stillschweigend Verzicht leistet. Drängt in solchem Falle auch der Verkäufer nicht weiter auf Abnahme, so ist davon auszugehen, daß beide Teile stillschweigend den Vertrag aufgelöst wissen wollen.

Ob nun eine Verzögerung des Abrufes eine „übermäßig" lange ist, ist nach den Umständen von Fall zu Fall zu entscheiden. Das Oberlandsgericht hat angenommen, daß eine Versäumung des Abrufes um sieben Monate noch nicht als übermäßig zu bezeichnen sei. Der Kunde habe sie ver

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MODERNER JUWELENSCHMUCK JOHANN WAGNER & SOHN, HOFJUWELIERE, BERLIN

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FEINER GOLDSCHMUCK, EMAIL UND EDELSTEINE :: ENTWURF UND AUSFÜHRUNG: HUGO SCHAPER, BERLIN Veröffentlicht als Beitrag zu dem Thema unseres letztjährigen Preisausschreibens: Die Handarbeit im Schmuck

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streichen lassen, weil er dann erst wieder Bedarf an der Ware hatte. Auch war ja dem Verkäufer die Lieferung der Ware nicht etwa inzwischen unmöglich geworden. Der Lieferant wollte nur deshalb nicht liefern, weil er zu billig verkauft und inzwischen einen besseren Abnehmer gefunden hatte.

Anders würde die Sache noch liegen, wenn der Verkäufer wenigstens dem Kunden mitgeteilt hätte, daß er nunmehr den Abruf der Ware erwarte und falls dieser nicht erfolge, annehme, daß auf die Lieferung verzichtet werde. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts darf auf eine solche Mitteilung hin der Käufer nicht schweigen. Sein Schweigen würde in diesem Falle, da er sich nach Treu und Glauben im Handels

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verkehr äußern muß, als Zustimmung aufzufassen und ein Verzicht anzunehmen sein.

Ob der Käufer auf die frühere Bestellung etwa nur deshalb zurückgekommen ist, weil die Preise inzwischen überall etwas höher geworden waren, ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts gleichgültig, da es ja eben an der Machtvollkommenheit des Verkäufers lag, durch eine Aufforderung an den Käufer dem bestehenden Sdiwebezustand ein Ende zu machen. Man lasse es sich daher bei Käufen auf Abruf zur Regel dienen, daß man nach Verstreichen der Abruffrist Abnahme fordert oder eine Nachfrist setzt und erklärt, daß man nach verstreichen derselben nicht mehr liefere und eventuell Schadenersatz fordern werde.

Für die Werkstatt

Ein kleines, aber sehr nützliches Instrument, namentlich für Reparaturen ist ein kleiner drehbarer Schraubenzieher, um die Schräubchen an Brillen, Zwickern, Uhren usw. bequem und sicher lösen oder festschrauben zu können.

Eine kleine runde oder viereckige Nadelfeile glüht man zunächst, spannt sie glühend in den Schraubstock und dreht die Mitte schraubenartig und feilt am oberen Ende einen runden Absatz, dann setzt man eine rundgefeilte und muckelig aufgetiefte Messingplatte auf den angefeilten Ansatz auf und vernietet das durch das in der Mitte der Platte angebrachte Loch durchragende Ende des Ansatzes so, daß die Platte drehbar beweglich bleibt.

Die Platte ist so aufzusetzen, daß die hohle Seite nach oben zu stehen kommt. Das untere Ende feilt oder schmiedet man flach (schraubenzieherartig) an, um es alsdann zu härten und gelb anlaufen zu lassen.

Zum Gebrauche nimmt man das kleine Instrument mit Daumen und Mittelfinger, setzt das Ende auf das zu lösende Schräubchen an, während man den Zeigefinger auf die hohle Platte setzt und damit den Schraubenzieher fest gegen die Schraube andrückt und gleichzeitig mit Daumen und Mittelfinger dreht und dadurch die Schräubchen löst.

Ein praktischer Ohrlochstecher.

Einen solchen kann sich jeder Goldschmied leicht selbst anfertigen und damit vollständig seinen Zweck erreichen. Der ganze Apparat besteht aus dem Scharnier a mit der

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12 Größe.

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Zum Gebrauche verfährt man wie folgt: Nachdem der Apparat gut gereinigt und in Karbol- oder Borwasser desinfiziert wurde, nimmt man denselben oberhalb der runden Scheibe b zwischen Daumen und Mittelfinger der rechten Hand, den Zeigefinger oben auf die Abschlußkugel f legend. Mit der linken Hand nimmt man einen guten reinen Korkpfropfen, hält denselben hinter das Ohrläppchen, sticht dann von vorne mit der Spitze d durch das Ohrläppchen soweit in den Kork hinein, daß das Scharnier a mit dem Loche d hinter dem Ohre etwas heraussteht, wenn man den Kork hinwegnimmt, bleibt die Spitze in demselben stecken.

Den Ohrring-Bügel (Brissur) hängt man nun in dem Loche c des Scharniers a ein und zieht den Ohrlochstecher wieder vorne am Ohr aus dem gestochenen Ohrloche heraus, indem man gleichzeitig die Brissur des Ohrringes mit durch das Ohr zieht.

Man wird die Wunde nun sorgfältig mit Borwasser behandeln bis das Blut gestillt ist und ruhig ausheilen lassen. Scharnier und Spitze des Apparates macht man so klein und dünn wie möglich, um kein unnötig großes Loch ins Ohr zu stechen.

Löthalter.

Zu den verschiedenen Klammerarten, welche wir in Nr. 49 vorigen Jahrgangs brachten, führen wir hier noch einige Löthalter an.

Aus 112 bis 2 mm starkem Eisen, noch besser Federstahldraht, fertigt man sich nachstehend beschriebene Löthalter. Zunächst einen federnden, der geeignet ist, kleine Gegenstände, wie Kettenglieder, Ösen usw. zu halten und im Feuer löten zu können. Die beiden Enden eines genügend langen Drahtes schlägt man flach an, biegt dann genau die Mitte des Drahtes zu einem runden Ringe, durch welchen dann das Federn der Schenkel bewirkt wird, zusammen. Die beiden Enden richtet man dann so, daß sie übereinandergehend, flach aufeinanderfedern.

Dem gleichen Zwecke dient nebenstehend verkleinert abgebildete Lötgabel; auch hier werden beide Enden flach angeschlagen, der ganze Draht von der Mitte aus zusammengebogen, ein Stück zusammengedreht, dann zu einer bauchigen Gabel gebogen. Diese Gabel besitzt keine bewegliche, sondern nur eine feststehende Federkraft.

Nachdruck aus dem Inhalt vorliegender Zeitung ist nur mit Erlaubnis der Redaktion und unter genauer Quellenangabe gestattet

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