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Am ehesten scheint das bei den Motiven der streng geometrisch-ornamentalen Kompositionsweise der Fall zu sein. Die geometrische Form der Steine weist ja ohne weiteres auf eine derartige Verwendung hin. Das lebendige Funkeln und Blitzen der Steine, das sonst so leicht die Form zerreißt, wirkt hier in schönem Gegensatz zu der unorganischen, aber streng gesetzmäßigen Form, und diese selbst kann der Bedingung bandartiger Aneinanderreihung, wie das Steinmaterial sie stellt, gerecht werden. Dazu läßt sich leicht ein Wechsel zwischen steinbesetzten Formen und Drahtmotiven herbeiführen, so daß die geometrische Ornamentik ohne Zweifel den stilistischen Bedingungen des Juwelenschmuckes am leichtesten und vollständigsten entspricht.

Es ist aber nur natürlich und selbstverständlich, daß ein so eng begrenzter Formenkreis nicht der einzige sein darf, der einem derartigen kunstgewerblichen Spezialgebiete zugewiesen werden kann. In dem Gesamtgebiete der angewandten Kunst machen wir die Beobachtung, daß die Ornamentik stetig zwischen dem engeren Anschluß an die Natur und an die geometrischen Elementarformen hin- und herpendelt.

So haben wir denn auch im Juwelenschmuck stets eine naturalistische Kompositionsweise zu verzeichnen gehabt. Ja, der Naturalismus hat hier immer eine besondere Rolle gespielt, und die verhängnisvollen Einwirkungen, die von ihm auszugehen pflegen, haben sich gerade hier deutlich gezeigt in der stilistischen Verwilderung, von welcher der Brillantschmuck, stärker als andere Spezialgebiete, von Zeit zu Zeit heimgesucht wird. Natürlich ist ein Anschluß an die Naturform hier so wenig unkünstlerisch oder unstatthaft, wie in einem anderen Material; aber die formale Sprödigkeit der ausgefaßten Arbeit bedingt strenge Auswahl des Motivs und verständnisvollste Stilisierung desselben. Vor allem muf die Unfähigkeit der Brillantarbeit zu plastischer Durchbildung der Oberfläche berücksichtigt und flächenhafte Motive ausgewählt und behandelt werden. Bei dem un

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Ein ebenso bedenkliches und schwieriges Gebiet, das viele Entgleisungen aufzuweisen hat, ist das der Nachahmung künstlicher Formen, wie Spitzen, Bänder und Posamenterie. Es ist ja auch ein beliebtes Kampfgebiet der modernen Kunstschriftstellerei, die es als unbedingt falsch und verwerflich ansieht und bekämpft, daß Formen, die dem einen Material und der einen Technik angehören, in anderen nachgebildet werden. Soweit es sich lediglich um Nachbildung handelt, ist sie sicher auch im Recht. Wo aber nur Motive und formale Anregungen aus einem fremden Gebiete, z. B. der Spitzentechnik, in künstlerisch selbständiger und materialgerechter Weise verarbeitet werden, kann sicherlich keine Einwendung erhoben werden. Die Grenze zu ziehen zwischen bloßer Nachahmung und künstlerischer Umbildung ist freilich Geschmackssache. Mit der Anwendung von Schlagworten ist so etwas nicht entschieden. Aber es muß auch hier die gleiche Warnung ausgesprochen werden, wie für das Gebiet der Naturalistik: Die Gefahr einer Entgleisung in das Gebiet stilistischer Verwilderung und Haltlosigkeit hinüber ist groß, und die Zahl der wirklich künstlerischen Leistungen auch auf diesem Gebiete unerfreulich klein. Vor allem wird vielfach das Gesetz der Flächenhaftigkeit und klaren Umrifzbildung hier verletzt; wenn z. B. Motive nachgebildet werden, die ihrer ganzen Natur nach, sagen wir, körperartig gestaltet sind, so kann auch die raffinierteste Technik nicht über einen gewissen Widerspruch hinwegtäuschen, der hier zwischen Form, Technik und Material besteht. Dagegen ist die Anwendung von Bändern und Schleifen an sich nicht stilistisch falsch, wie öfter behauptet wird. Gotik und Rokoko, diese beiden Stilepochen, die äußerlich so wenig, innerlich so viele Verwandtschaft zeigen, haben solche Textilmotive oft und in künstlerisch reizvollster Weise in anderem Material - Holz, Stein, Stuck, Metall zu verwenden gewußt. Was hier gut wurde, kann, auf Brillantschmuck angewendet, nicht plötzlich ein künstlerisches Verbrechen sein. Es kommt eben hier wie anderswo auf das Wie an. Eine Schleife in Weißjuwelenarbeit möglichst naturgetreu nachahmen wollen, ist ein Unding; sie zu einem materialgerechten Juwelen-Ornament umarbeiten, ist eine Künstleraufgabe, und ihre Lösung eine künstlerische Leistung. Rein stilistische Ornamentformen Akanthus, Rollwerk eignen sich für die Ausführung in Juwelenarbeit, wenn sie klar, einfach und flächenhaft genug durchgebildet sind; die Einwände, die man vom Standpunkt einer rein modernkünstlerischen Anschauung dagegen erheben kann, sind ja zu bekannt, als daß sie hier noch einmal wiederholt zu werden brauchten. Jedenfalls ist die Gefahr, ins Stillose schlechtweg zu verfallen, hier geringer, als bei den beiden, unmittelbar vorher genannten Gebieten. Dagegen liegt die Gefahr, ins Schwere und Prunkvolle zu verfallen, je nach der Eigenart des gewählten Stiles gerade beim Juwelenschmuck sehr nahe.

Nach den gemachten Ausführungen möchte es scheinen, als ob die geometrisch-ornamentale Kompositionsweise die einzige sei, die hier ohne besondere Verklausulierung

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JUWELENARBEITEN VON GEBR. FRIEDLANDER, HOFJUWELIERE, BERLIN :: ENTWURF: FELIX FRIEDLÄNDER AUSFÜHRUNG: MAX WEICHMANN

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empfohlen werden könne. Das ist richtig. Damit ist den anderen Motivengebieten, die noch berührt worden sind, ihre Berechtigung nicht abgesprochen das würde angesichts der Forderungen der Praxis doch nichts nützen sondern es ist nur betont worden, daß der Juwelenschmuck, um im künstlerischen Sinne materialgerecht zu wirken, einer strengen, gesetzmäßigen Kompositionsweise bedarf, wie sie auf geometrisch-ornamentaler Grundlage am fruchtbarsten entwickelt werden kann.

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Denn die Quelle des Fortschritts für jede Kunst, die einzige Möglichkeit zu einer Verjüngung ihres Formenschatzes und ihrer Formensprache kann immer wieder und nur in der Rückkehr zu größter Einfachheit und strenger Gesetzmäßigkeit gesucht werden. Wenn die moderne Juwelenkunst die Rückkehr, welche sie ersichtlich zu diesem Jungbrunnen gegenwärtig begonnen hat, mit Energie und Konsequenz durchführt, wird es ihr gelingen, mit ihren Erzeugnissen sich ebenbürtig neben das übrige moderne Kunstgewerbe zu stellen.

Verkaufsgelegenheiten in südlichen Ländern.

ist nicht uninteressant, sich in die Beobachtung zu vertiefen, wie innerhalb des großen Ringes der europäischen Kultur die Geschmacksrichtung in Luxussachen in den einzelnen Ländern Verschiedenheiten und Schwankungen unterworfen ist, die oft in extremster Weise dem einen Volke das als Schönheitsideal vorspiegeln, was bei dem andern der Lächerlichkeit verfallen ist oder verfallen wäre. Manchmal kommt es ja vor, daß den charakteristischen Gebilden eines besonders scharf ausgeprägten nationalen Geschmackes ein Siegeszug durch alle Länder beschieden ist (ich erinnere an die norwegischen Schmuckgebilde). Ein solcher neu auftauchender nationaler Genre wird dann meist überall von der Produktion aufgegriffen, imitiert, variiert und sehr schnell zu Tode gehetzt. Im allgemeinen bleiben aber die Geschmacksrichtungen der einzelnen Völker ziemlich streng und konservativ in ihren Grenzen und wer seine Absatzmöglichkeiten in verschiedenen Ländern sucht, muß die Geschmackseigenheiten der Völker wenigstens in ihren am meisten betonten Punkten kennen oder studieren. Leistungsfähigkeit bedingt Vielseitigkeit; es ist eine alte Erfahrung, daß sich das Gros des kaufenden Publikums nur sehr schwer zu einem anderen Geschmack erziehen läßt, es sei denn, daß dessen Äußerungen direkt aus dem Zeitgeist wachsen. Sonst spielen Tradition und Gewohnheit eine ausschlaggebende Rolle, und wer versuchen wollte, gegen den Strom zu schwimmen, würde sehr bald den Schaden spüren. Man rühmt oder schilt ja den Deutschen sehr oft wegen seiner Fähigkeit, sich überall und ohne Schwierigkeit zu assimilieren. Die Eigentümlichkeiten fremdnationaler Geschmackswünsche richtig zu erkennen und auszunützen blieb daher auch vornehmlich der deutschen Industrie vorbehalten. Die Hauptmerkmale des Volksgeschmacks in ihren Grundzügen erfaßt wohl auch der oberflächlich Schauende; die feineren Wesenszüge aber, die nicht selten von ausschlaggebender Bedeutung sind, bedingen schon ein offenes Auge und eine eingehendere Beschäftigung.

Greifen wir beispielsweise ein Land im Süden heraus, das in den letzten Jahren für den Absatz deutscher Edelmetallfabrikate in ganz hervorragendem Maße an Bedeutung gewonnen hat: Italien. Man sollte glauben, daß hier die durch viele Jahrhunderte fortgeerbte Überlieferung großzügigster Kunst dem allgemeinen Volksgeschmack auch in kunstgewerblichen Fragen ihren Stempel aufgedrückt habe. Aber dem ist durchaus nicht so, das kaufende Publikum läßt sich vielmehr zum weitaus größten Teile von einem naiv-nüchternen Geschmack leiten, der gar nicht selten am künstlerisch Gediegenen vorübergeht und dem Unbedeutenden, einem mangelhaft gebildeten oder verbildeten Geschmack Entsprungenen, seine Aufmerksamkeit und Anhänglichkeit bezeigt. Man sehe sich nur die Juwelierläden in den verschiedenen italienischen Städten an. Ausnahme der zu zählenden, wirklich feinen Magazine findet man fast nur Schaufenster, in denen das Triviale und Banale die Herrschaft führt und die paar, nach unseren Begriffen wirklich geschmackvollen Stücke erdrückt. Die italienischen

Juweliere wissen das ganz wohl und beklagen nicht selten diese nicht sehr rühmliche Tatsache, allein es sind ihnen die Hände gebunden, weil sie sich nicht gegen den unerzogenen und unentwickelten Geschmack des vorwiegenden Teiles ihrer Käufer auflehnen können.

Die Italienerin aus dem Volke (wobei die Grenze ziemlich weit nach oben zu ziehen ist) legt bei der Befriedigung ihres Schmuckbedürfnisses der Quantität eine viel größere Wichtigkeit bei als der Qualität, daher der enorme Absatz in billigen Waren, die das Auge beschäftigen und den ästhetischen Sinn so oft darben lassen. Was in Juwelen in Italien konsumiert wird, ist erstaunlich, aber an dem ganzen Umsatz partizipieren nur zum allergeringsten Teile französische, englische oder deutsche Juwelen, weil die Preisunterschiede zu gewaltig sind und das kaufende Publikum allen gutgemeinten Besserungsbestrebungen seitens der alteingesessenen Juweliere doch kein Verständnis entgegenbringen würde. Wer einmal die Ausiagen der Juweliere, auch in ganz großen Städten, studiert, wird staunen, was für ein geringes Material in Steinen verarbeitet wird. Dabei herrscht fast durchweg die Neigung, die Vitrinen derart mit Waren anzufüllen, daß das Ganze ein gewaltiges Konglomerat von allen möglichen Schmuckstücken bildet, anstatt durch wenige wohlverteilte, gediegene oder dekorative Stücke eine bessere Wirkung zu erzielen.

Wenn nun in Juwelen die Absatzmöglichkeiten recht gering sind, so ist dafür in matter Bijouterie und in Ketten ein sehr ansehnlicher Bedarf, der wohl zum größten Teil durch die deutsche Fabrikation gedeckt wird, wenigstens soweit es sich um kurantere Genres handelt, die für die fabrikmäßige Herstellung in Betracht kommen. Eine fast vollkommene Abneigung herrscht dagegen gegen Glanzbijouterie, soweit es sich nicht um Doubléfabrikate ganz billiger Art handelt. Silberbijouterie ist naturgemäß in diesem Lande auch ein großer Artikel, da die Neigung, sich zu schmücken, nun einmal zu den unausrottbaren Schwächen gehört, die in Italien ein ganz besonderes Erbteil von Mutter Eva zu sein scheinen. Ebenso ist es mit Kleinsilberwaren, die in ganz bedeutenden Mengen konsumiert werden, und zwar tritt bei diesem Artikel die Tendenz der vielvorstellenden Billigkeit viel weniger stark auf, als bei Bijouterie, wenn auch der leichte, gepreßte Genre den schwereren, dauerhaften Erzeugnissen gegenüber immer noch eine starke Bevorzugung zu verzeichnen hat.

Für moderne Großsilberwaren ist Italien nie ein besonders glänzendes Absatzfeld gewesen, da einerseits die lombardischen und piemontesischen Fabriken einen bedeutenden Teil des Konsums mit ihren Erzeugnissen decken und andererseits der mehr nach außen gerichtete Sinn der Italiener auf gediegene Silberbestände im Hause keinen allzugroßen Wert legt. Und der antike Genre ist so ausschließlich Fremdenartikel und schon so sehr spezialisiert, daß er unter dem Landesbedarf eigentlich nicht mehr gut mit aufzuzählen ist.

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Synthetische Schmucksteine.

Von Dr. Alfred Eppler, Crefeld.

N Nr. 3 der Deutschen Goldschmiede - Zeitung" veröffentlichte Herr Chr. Schwahn, La Chaux-de-Fonds, einen Aufsatz, in dem er im Anschluß an das Vorgehen Pariser Juweliere die Notwendigkeit nachweist, gesetzliche Bestimmungen für den Handel mit synthetischen Steinen zu fordern. Ich habe bereits im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift, Nr. 11, S. 82, in einer Abhandlung: „Die Namen der Schmucksteine" auch die synthetischen Rubine usw. besprochen und schon damals die Ansicht vertreten, daß niemand ein Recht habe, die Fabrikation, das Verkaufen und das Kaufen künstlicher Steine zu behindern; aber zur Aufklärung des kaufenden Publikums müsse beim Verkauf ausdrücklich hervorgehoben werden, daß es sich um Kunstprodukte handle. Ich sagte damals schon: "Hoffentlich regeln bald unumgänglich nötige gesetzliche Vorschriften den Handel mit diesen synthetischen Schmucksteinen". Zum Schlusse meiner Ausführungen bemerkte ich: „Es wäre eine dankbare Aufgabe der Juweliervereine, in Verbindung mit Mineralogen, eine einheitliche und einwandfreie Benennung der Schmucksteine festzusetzen." Wie ich damals ausführte, sind es nicht die synthetischen Steine allein, sondern auch zahlreiche echte Steine, die gelegentlich unter falscher Flagge segeln.

Unsere Juweliere ließen damals die Anregung unbeachtet; jetzt, da Paris vorangeht, werden wenigstens in der Frage der synthetischen Steine auch die Deutschen nachmarschieren, während es hätte umgekehrt sein sollen. Ich hoffe aber, wenn erst einmal die Frage gesetzlicher Bestimmungen für den Schmucksteinhandel aufgerollt wird, dann bleibt man nicht bei den synthetischen Steinen stehen, sondern verlangt einfach: Jeder Stein muß ausdrücklich als das verkauft werden, was er ist; und Juweliere,

Galanteriewarengeschäfte, Warenhäuser usw., die neben echten Steinen auch Imitationen führen, sind verpflichtet, beide Arten getrennt zu halten und die Auslagen der Imitationen mit entsprechenden Aufschriften zu versehen. So gut man im Interesse des Publikums und des reellen Handels Aufschriften fordern darf, wie „Gefärbte Teigwaren", „Margarine", „Leberwurst mit Mehlzusatz", „Kognakverschnitt" u. a. m., könnte man ja auch schließlich Aufschriften verlangen, wie „Künstliche Schmucksteine", „Glasflüsse und ähnliche. Diese Aufschriften würden sicher das Vertrauen des Publikums, das heute oft nicht kauft, aus Furcht hineinzufallen, nur heben und den reellen Juwelier, der ihrer nicht bedarf, im Kampfe gegen unlautere Konkurrenz kräftig unterstützen.

Wie nötig es ist, die Bezeichnungen der Schmucksteine genau zu fassen, das zeigte mir u. a. eine gedruckte Aufschrift in dem Schaufenster eines angesehenen Juweliers; sie heißt: „Weiße Saphire reconstituées". Entweder weiß der Juwelier nicht, was diese Aufschrift besagt, oder er weiß nicht, wie künstliche weiße Saphire hergestellt werden. In den achtziger Jahren kamen Rubine in den Handel, die den Namen Rubis reconstituées mit einem gewissen Rechte trugen; denn sie waren aus kleinen natürlichen Rubinen bzw. aus echtem Rubinpulver durch Zusammenschmelzen hergestellt. Als dann Ebelman, Deville, MichelLevy, Frémy, Verneuil u. a. künstliche Rubine aus reiner Tonerde im elektrischen Flammenbogen herstellten, übertrug der Handel ganz unberechtigterweise den Namen Rubis reconstituées auf diese künstlichen (synthetischen) Rubine, und behielt ihn bei, nachdem längst keine wirklichen Rubis reconstituées mehr auf den Markt kamen. Daß man nun gar künstliche weiße Saphire, die aus ungefärbter, reiner

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Tonerde hergestellt werden, als rekonstruiert, d. h. aus kleinen echten Steinen zusammengeschmolzen bezeichnet, ist nur die bedauerliche Fortsetzung der fehlerhaften Benennung der künstlichen Rubine.

Der Vorschlag des Herrn Schwahn, nur für künstliche Rubine über 1/4 Karat Deklarationszwang einzuführen und ihre Verwendung zu feinen Bijouterien zu verbieten, ist einerseits unzureichend, und dann bedeutet er einen solchen Eingriff in die Arbeitsfreiheit der Juweliere, daß diese sich mit Recht dagegen verwahren werden. Da Wissenschaft und Technik soweit vorgeschritten sind, schöne künstliche Rubine herzustellen, die teilweise so vorzüglich gelungen sind, daß selbst die subtilsten Hilfsmittel des Gelehrten bei ihrer Unterscheidung von den natürlichen zu versagen drohen, warum soll man nun ihre Verwendungsmöglichkeit einschränken? Warum soll es nicht erlaubt sein, ein schönes Stück Goldschmiedearbeit durch Verwendung künstlicher Rubine auch dem zugänglich zu machen, der nicht gerade eines der größten Portemonnaies besitzt? Etwa aus Rücksicht auf die Engländer, die den Handel mit natürlichen Rubinen in Händen haben und sich in ihren Einnahmen daraus bedroht fühlen?!

Im grauen Altertum, so meldet uns die Sage, als die Menschen noch Stein- und Bronzewaffen trugen, gab es einige Schwerter aus Stahl, die aus Meteoreisen gearbeitet waren, wie es ab und zu vom Himmel fällt. Da der Besitzer einer solchen Eisenwehr jedem anders Bewaffneten über

legen war, die stärksten Helden bezwingen und Königreiche erobern konnte, so galt ein solches Eisenschwert als die größte Kostbarkeit und man gab ihm, wie in unserer Zeit den größten Diamanten, einen eigenen Namen und vererbte es vom Vater auf Sohn und Enkel. Als nun die Menschen lernten, aus ganz gemeinem, schmutzigen Steine Eisen herzustellen, da nun müßte ich entsprechend dem Vorschlage für die Verwendung künstlicher Rubine fortfahren - da verlangten die Besitzer solcher berühmter Schwerter, daß es durch Reichsgesetz verboten werde, aus dem neuen Eisen Waffen herzustellen; Nägel und Klammern, Meisel und Schaufeln dürfe man daraus verfertigen, bei Leibesstrafe aber keine Gegenstände schwerer als 1/4 Pfund, die etwa als Waffe dienen könnten.

Wer will die Möglichkeit bestreiten, daß mit der Zeit die Gunst des Publikums sich derart den schönen, billigen synthetischen Rubinen zuwende, daß die kostbaren natürlichen Rubine sich wie die Meteoreisen in die Museen und Sammlungen der Liebhaber von Seltenheiten zurückziehen!

Meine Ansicht ist: Die Verwendungsmöglichkeit der synthetischen Rubine ist nicht zu beschränken, dagegen ist für alle synthetischen Steine und ebenso für alle Imitationen von Schmucksteinen Deklarationszwang einzuführen, und jeder echte Stein darf nur unter seinem ehrlichen Namen verkauft werden. Der Käufer hat diesen Schutz nötig und ebenso der reelle Verkäufer.

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