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üblichen Saison- und Inventurausverkäufe trifft, die zuständigen gesetzlichen Gewerbe- und Handelsvertretungen anhören soll, so wird es vor allem in der Hand der Verbände liegen, ob derartige Bestimmungen eingeführt werden oder nicht. Die meisten Juristen scheinen gegen die Einführung derartiger Bestimmungen zu sein, weil sie die Einschränkungen des Kaufmanns durch gesetzliche Bestimmungen nicht unnötig verschärft wissen wollen. Dagegen treten viele erfahrene Detaillisten ganz energisch für die Ausführung der Bestimmungen ein. Sie machen für ihre Ansicht geltend, daß ohne eine derartige Beschränkung die Inventurund Saisonausverkäufe den weniger skrupellosen Elementen im Detailhandel die gewünschte Gelegenheit geben würden, Ausverkäufe ohne jede Beschränkung zu veranstalten, insbesondere aber nach Belieben Waren eigens für diese Ausverkäufe in großen Mengen zu beschaffen. Freilich enthält ja der § 9 schon eine Beschränkung, indem er von Saisonund Inventurausverkäufen spricht, die im ordentlichen Geschäftsverkehr üblich sind. Es dürfte also kaum möglich sein, daß ein besonders schlauer Geschäftsmann im Jahre zwei Inventurausverkäufe veranstaltet. Dagegen könnte er sowohl den Inventurausverkauf, wie den Saisonausverkauf beliebig verlängern und so einen großen Teil des Jahres Ausverkauf halten.

Die Organisationen des soliden Detailhandels müßten daher, wenn sie von der Verwaltungsbehörde befragt werden sollten, sich für eine Einschränkung der Saison- und Inventur

ausverkäufe aussprechen. Natürlich wird es nicht angängig sein, daß für alle Branchen bestimmte Termine festgesetzt werden, da die Saisons für verschiedene Branchen auch verschieden zu liegen pflegen. Die Inventurausverkäufe werden nicht einmal für eine bestimme Branche bezüglich ihres Termines festgelegt werden können, weil jedes Geschäft seine Inventur je nach seinen individuellen Lebensbedingungen zu einem anderen Termine zu veranstalten pflegt, das eine am 31. Dezember, das andere am 30. Juni, noch andere am 30. September.

Dagegen wird und muß die Zahl der Saisonausverkäufe beschränkt werden. Sie dürfen im Jahre nicht häufiger als zweimal stattfinden und ihre Dauer darf zwei oder höchstens drei Wochen nicht überschreiten. Ferner muß festgelegt werden, daß die Saisonausverkäufe nicht während der Hochsaison stattfinden dürfen, was früher recht häufig geschehen ist. Die Zeit der Hochsaison wird natürlich. für die einzelnen Städte und auch wohl für die einzelnen Branchen festgelegt werden müssen. Für die Einführung dieser einschränkenden Bestimmungen, die doch für die propagandistische Betätigung den vollsten Spielraum lassen, müßten die Organisationen des Detailhandels mit allem Nachdruck eintreten, und sie dürften sich auch hiervon nicht von ihren juristischen Beratern abhalten lassen, denn sonst würde ein sehr wichtiger Teil der neuen Bestimmungen von den unlauteren Wettbewerbern völlig illusorisch gemacht werden können. Dr. phil. Ernst Jaffé-Friedenau.

Die Schmelzpunkte der Platin-, Gold- und Silberlegierungen und deren Werte für die Edelmetallbearbeitung.

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WÄHREND die Schmelzpunkte der reinen Edelmetalle immer gleichbleibende sind und bei Platin 1775°, bei Gold 1075 sowie bei Silber ca. 960o betragen, so ändert sichdiese Grenze jedoch sofort, sobald irgend eine Beimengung eines Metalles zum anderen erfolgt und wird diese Differenz um so größer, je mehr man von dem leichtflüssigeren Metalle dem schwerflüssigeren zusetzt, oder auch je mehr Metalle überhaupt zu einer einzigen Metallegierung zusammengesetzt werden. Früher wurde dieser Erscheinung nicht die Beachtung geschenkt, wie in der Neuzeit und der Gold- oder Silberschmied beschränkte sich auf seine langjährigen Erfahrungen, das Edelmetall dann zum Ausguß oder dergleichen zu bringen, wenn durch den sogenannten „Blick" festgestellt war, daß das Metall den genügend hohen Hitzegrad erreicht hatte, davon, daß aber gewisse Metalle oder Metallegierungen leichter schmelzen als gleiche Legierungen in abweichenden Prozentsätzen, hat man wenig oder gar keine Kenntnis gehabt und man hatte darauf auch keinen Wert gelegt.

Die modernere Technik, bei der alle möglichen Edelmetallegierungen in Frage kommen und unter der an den einzelnen Schmuck- und Gebrauchsstücken alle möglichen Arbeitsprozesse vorgenommen werden, hat bedingt, daß man sowohl über die Eigenschaften der einzelnen Metalle sowie deren Legierungen weitgehendste Studien anstellen muf, um danach die einzelnen Prozeduren vornehmen zu können. Soll z. B. ein Gegenstand gefärbt werden, so muß man wissen, wie hoch das Lot legiert werden kann, um dem Schmelzpunkt und der Farbe des Goldes selbst möglichst nahe zu kommen, bei emaillierten Schmuckstücken ist es ebenfalls eine Vorbedingung, daß man z. B. je nach dem Schmelzpunkt des Goldes, Silbers usw., ebenso auch dem des dazu verwendeten Lotes die Zusammensetzung der

Emailfarbe bestimmen kann. Kurzum, der Gold- und Silberschmied der Neuzeit muß von den Schmelzpunkten seiner Edelmetalle etwas mehr wissen, als dies in früheren Zeiten notwendig war. Darum haben sich auch sowohl Chemiker wie erfahrene Fachleute daran gemacht, der Ermittelung der Schmelzpunkte näher zu treten und sind bis jetzt auf diesem Gebiete interessante Messungen vorgenommen worden.

Mit dem Namen „Schmelzpunkt der Metalle" bezeichnet man bekanntlich diejenige Temperatur derselben, bei welcher das betreffende Metall beim Erhitzen in flüssigen Zustand übergeht, oder wie solches bei den Berechnungen als richtiger angenommen wird, wo solches aus dem flüssigen Zustande in die Erstarrung übergeht. Letzteres kann man besser und genauer kontrollieren und messen als ersteres. Nicht zu verwechseln ist allerdings der Schmelzpunkt bzw. die Schmelztemperatur mit der Gieß temperatur der Edelmetalle, denn diese muß wesentlich höher (ca. 30-50 Grad Celsius) liegen als jene, weil hier zu berücksichtigen bleibt, daß das auszugießende Metall beim Einlauf in kühlere Ausgußformen oder durch die Berührung mit der Luft immer etwas abgekühlt wird und am Ende Gußfehler erzeugen würde, wenn nicht durch eine kleine Überhitzung solchem vorgebeugt würde.

Auffallend ist es, daß sich der Schmelzpunkt eines Metalles ganz erheblich verändert durch Zusatz anderer Metalle und so bemerkt man z. B. schon bei Platin eine Schwankung von 675, welche durch prozentuale Zusätze von Gold verursacht werden. Die sogenannten Prinzep'schen Platin-Goldlegierungen weisen z. B. nachfolgende Schmelzpunkte auf: Reines Platin schmilzt bekanntlich bei 1775° Celsius Legierung aus:

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RUNDE SCHEIBENFIBEL :: GOLD, EHEMALS AUF BRONZEKERN, MIT ALMANDINEN UND GRÜNEN PASTEN :: UM 600 :: AUS DEM DOPPELGRABE VON WITTISLINGEN BEI LAUINGEN IN SCHWABEN MÜNCHEN, NATIONAL-MUSEUM ZU DEM AUFSATZE: ALTGERMANISCHE SCHMUCKKUNST (AUS DEM WERKE: DER SCHMUCK. VON ERNST BASSERMANN-JORDAN IN LEIPZIG. VERLAG VON KLINKHARDT & BIERMANN. MIT GENEHMIGUNG VON VERLAG UND VERFASSER)

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b) Eine Legierung von 23,5 Gramm in der Zusammensetzung von 833 Teilen Feingold und 167 Teilen Kupfer schmolz bei 938° Celsius.

c) 26,1 Gramm Legierung von 750 Teilen Feingold und 250 Teilen Kupfer schmolz bei 915° Celsius.

d) Eine Goldlegierung von 33,5 Gramm, im Feingehalte von 585 Teilen Gold und 415 Teilen Kupfer, schmolz bei 928° Celsius.

e) 29,4 Gramm Goldlegierung von 333 Teilen Feingold und 667 Teilen Kupferzusatz schmolz bei 979° Celsius.

Eine nähere Erläuterung gibt ebenfalls die beigefügte schematische Übersicht. Aus diesen Messungen ergibt sich die Tatsache, daß eine Legierung von

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900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer bei 975° C. schmilzt

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Auch die Platin-Silberlegierungen sind solchen Temperaturunterschieden unterworfen und kann man sich ja nach obenstehender Tabelle die Schmelzpunkte letzterer Legierungen mit Leichtigkeit ausrechnen.

Die Goldlegierungen weisen bei ihrer Legierung mit Silber ähnliche Erscheinungen auf, kommt jedoch Kupfer als Legierzusatz in Betracht, so liegt die Grenze der Leichtflüssigkeit nach neueren Messungen bei der 25 prozentigen Zusatzmenge, während dann wieder der Schmelzpunkt in die Höhe geht. Die Versuche mit Gold-Kupferlegierungen, die meist nur bei Münzgold in Anwendung kommen, ergaben nach Messungen des Herrn Dr. R. Loebe folgendes Resultat:

a) Eine Gewichtsmenge von 20 Gramm Legierung in der Zusammensetzung von 980 Teilen Gold und 20 Teilen Kupfer schmolz bei 1047° Celsius.

Diese Feststellungen sind nicht nur für den Gold- und Silberschmied selbst von großem Interesse, sondern auch der Goldfärber, der Emailleur, der Glüher in der Metallindustrie und andere Spezialfachleute können sich nach diesen Schmelzgraden mit ihren Weiterbearbeitungen richten. Eine weitere Abhandlung wird deshalb auch noch die Gold-SilberKupferlegierungen, die bekanntlich beim Goldschmied sehr viel vorkommen, ebenso die Silber-Kupferlegierungen für den Silberschmied behandeln und unseren Fachleuten aus der Edelmetallbranche ist damit eine unschätzbare Quelle geboten, mittelst deren sie die Eigentümlichkeiten und Eigenschaften der einzelnen Edelmetalle und ihrer Legierungen weiter studieren können.

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[NSERE Tafel auf Seite 21 erhebt, wie sich leicht erkennen läßt, keinen Anspruch auf irgendwelche kunstgewerbliche Bedeutung, sie ist nur instruktiv gedacht und dazu bestimmt, dem Goldschmied eine Anleitung für die Werkstatt zu geben, wie er die Monogramme, welche der Tafel von Richard Grimm, welche wir in Nr. 41, Seite 355 vorigen Jahrgangs brachten, zu Schmuckstücken aller Art verwenden kann. Es läßt sich bei einiger Übung und Vertiefung in die Materie aus jedem einzelnen Monogramm leicht eine solche Tafel der verschiedenartigsten Schmuckstücke zusammenstellen.

Das Monogramm erfreut sich einer ständigen Beliebtheit beim Publikum und überdauert alle Wandlungen auf dem Gebiete des Kunstgewerbes und der Mode; doch

darf dabei nicht außer acht gelassen werden, daß mit dem Fortschreiten des Geschmackes auch in der Gestaltung des Monogramms sich jede Wandlung mit vollzieht. Bietet man der Kundschaft stets die althergebrachten Monogramme und Schriftarten mit der bekannten Verschnörkelung, so wirkt dies ermüdend und langweilig und regt nicht gerade zu neuen Bestellungen an. Kann man aber mit neuartigen und gefälligen Formen in geschmackvoller Anordnung dienen, so dürfte das manchem Kunden Veranlassung geben, aus den Anfangsbuchstaben eines lieben Namens sich ein Schmuckstück fertigen zu lassen.

Abb. 5 zeigt einen Anhänger mit Diamanten in Platin gefaßt; eine schwarze Emailplatte ist eingeschoben, welche die Diamantfassung zu rechter Wirkung kommen läßt. Das

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ZUSAMMENGESTELLT NACH DER MONOGRAMM-TAFEL VON RICHARD GRIMM in Nr. 41, S. 355 vor. Jahrg.

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Zwischenstück ist beweglich und bildet die Verbindung des Samtbandes mit dem Anhänger. Nr. 2 stellt eine Brosche mit Diamanten und Rubinen ausgefaßt dar, die Diamanten des M in Platin, die kalibriert geschliffenen Rubine des N in Gold gefaßt. Die beiden Ringe 1 und 3 sind in der gleichen Weise gedacht. Die beiden Kollieranhänger 8 und 10 sind ganz mit Brillanten und Rosen in Platin eingefaßt. Nr. 7 ist als Herrenchatelaine gedacht zum Anhängen eines Breloque, kann aber auch als Uhrband mit Springring gemacht werden; in diesem Fall müßte das Monogramm allerdings quer gestellt werden. Nr. 12, ein Herrenmedaillon, ist in Gold mit aufgelötetem Monogramm in Platin auszuführen. Nr. 13, ein kräftiger Herrenring, ist stark in Gold ausgesägt und auf eine etwa 3,5 mm hohe Kontur aufgelötet; die Schiene aus doppeltem flachgewalztem und hochgestelltem runden Draht zusammengelötet. Nr. 11 dürfte einen sehr gefälligen matten Anhänger ergeben, indem beide Buchstaben für sich ausgesägt, oben etwas rundlich gefeilt und ineinander geschlungen werden. Es kann natürlich auch aus einem Stück ausgesägt und wenig

verschnitten werden. In beiden Fällen empfiehlt es sich jedoch, eine 1,5 mm hohe Kontur zu unterlöten. Die drei Broschen 4, 6 und 9 sind in zierlicher Drahtarbeit auszuführen; außen eine kräftige Kontur von stärkerem Draht, die inneren Verzierungen aber aus eingeschnittenem, ganz dünn gewalztem Draht. Einige kleine Perlchen und Edelsteinchen würden den Reiz erhöhen ohne den Schmuck wesentlich zu verteuern, können aber auch wegbleiben. Nr. 9 kann sowohl in Platin als auch in Gold mit Röschen ausgefaßt werden, läßt sich jedoch auch ganz in Mattgold ohne Steine ausführen. Bei Nr. 14 wird das Monogramm in den Ring aus hochgestellt flachgewalztem runden Draht (etwas überstehend) eingelötet und die beiden ersten Glieder der Panzerkette an den Ring festgelötet.

Es lassen sich hierin noch manche Variationen erreichen. Mögen diese Beispiele dem Goldschmied Anregung und Anleitung zur Verwendung von Monogrammen zu Schmuckstücken geben. In nächster Nummer werden wir Beispiele bringen wie die gleichen Monogramme zu Gravierungen verwendet werden können.

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Rheinische Ritterwappen.

'S gab eine Zeit, zu der es dem Goldschmied und Graveur etwas Selbstverständliches war, ein Wappen fehlerlos, das heißt, seiner Entwicklung gemäß heraldisch richtig im Entwurf aufzubauen und in der ihm geläufigen Technik auszuarbeiten. Kommt heute dem Goldschmied, und das gilt auch von der Mehrzahl der Graveure, eine Wappenarbeit unter die Hand, so ist er abhängig von genauen Zeichnungen, oder, wenn er sich nicht der für den Unkundigen immerhin zweifelhaften Führung von Wappenbüchern anvertrauen will, gibt er die Arbeit weiter an einen Spezialisten, der im Rufe steht, die edle Wappenkunde zu

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beherrschen. Aber auch diese Kundigen sind heutigen Tages dünn gesät. Die Zeit ist an der Wappenkunde und -kunst nicht

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nicht spurlos vorübergegangen, sondern die ehemals blühende Wappenkunst ist durch viele neuere Wissenschaften und Künste und soziale Umwälzungen fast bis zur Verborgenheit überwuchert worden. Gewiß besteht heute noch der Stolz auf ein altangestammtes Wappen; heute noch halten die Nachkommen uralter Geschlechter ihr Wappen hoch und lieb und wert. Was will das aber besagen gegen die Zeiten des Rittertums und der Zünfte, gegen die Blütezeit des Ritter- und Adelswappens, der Zunftwappen und Handwerkerinsignien. Damals war eine wohlgespickte Geldkatze nichts gegen ein angestammtes Wappen. Heute ist es umgekehrt, ist eines nichts ohne das andere, oder vielmehr erst die mehr oder weniger gespickte Geldkatze gibt dem Wappen die Folie. Arm wie eine Kirchenmaus lebte mancher Ritter auf seiner Burg, aber die Armseligkeit seiner Haushaltung wurde vergoldet durch seinen Namen, durch das ruhmbedeckte Wappen, das er führen durfte. Heute sucht man ebenso künstlich als vergeblich den verblichenen Glanz des Namens mit gemünztem Golde aufzufrischen. Und die Zünfte, die Hand

werker. Hart bedroht stehen sie mitten im wirtschaftlichen Existenzkampf und nicht der Berufsstolz treibt und kittet sie zusammen, läßt sie sich nach schwer errungener Meisterschaft um ihr Zunftwappen scharen. Die Not läßt sie sich widerwillig zu einander finden; bestenfalls die Erkenntnis, daf Einigkeit stark macht. Das Symbol des Standes, das Berufswappen, kennt mancher kaum dem Bilde nach.

Wenn wir nun heute unseren Lesern Wappen vorführen, so nicht in der törichten Hoffnung, daß wir den im Volke erstorbenen Sinn für Wappenkunde zu neuem Leben erwecken können. Aber wir wissen genau, daß gerade unter unseren Lesern noch viele sind, die sich gern einmal in die Formen und die Zusammenstellung historischer Wappen vertiefen und Freude an gelungenen Wappenbildern haben. Gar vielartige Anforderungen werden heute an den Kunstgewerbler gestellt, und wer heute noch eine Wappenzeichnung achtlos beiseite legt, kann sie morgen notwendig brauchen. Der Goldschmied und Graveur ist der nächste, wenn es gilt, alte, kostbare, wappengeschmückte Familienerbstücke als wie Kannen, Becher, Ringe aufzufrischen. Gar oft kann ihm die Sammlung und Kenntnis alter Wappenbilder nützlich sein.

Von diesem Gedanken ausgehend, wollen wir die sechs Wappen, die uns unser geschätzter Mitarbeiter Herr Clemens Kissel in Mainz heute vorführt, betrachten. Wir sind überzeugt, das Interesse unserer Leser wird seinen Erklärungen folgen.

Die sechs Wappen, die wir hier abgebildet haben, sind vom Verfasser gezeichnet und noch nirgends publiziert. Sie geben den Charakter alter Publikationen wieder in dem die Stempel oder Siegel sich sehr gut ausnehmen, wie z. B. Fig. 2, das von Wachenheimsche Wappen, d. h. der Familie Bonn von Wachenheim aus Rheinhessen. Die Familie ist längst ausgestorben. Das Wappen ist von einem Hause zu Partenheim in Rheinhessen abgezeichnet und vom Verfasser etwas umgebildet in Grünenbergscher Weise besonders die Helmdecken.

Als Fig. 1 sehen wir das Stammwappen des Metternichschen Geschlechtes, das bis auf die Fürstenlinie ganz erloschen ist.

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