| 1896 - 742 pages
...weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden, als nach den deutschen Gesetzen begründet sind. Artikel 12. Die Eingehung der Ehe wird, sofern auch nur einer...jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurtheilt, dem der Verlobte angehört. Das Gleiche gilt für Ausländer, die im Inland eine Ehe eingehen.... | |
| Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer - Conflict of laws - 1897 - 586 pages
...Wirkung erzeugen soll. Im einzelnen gelten folgende Bestimmungen. Die Eingehung der Ehe wird, soferne auch nur einer der Verlobten ein Deutscher ist, in...Gesetzen des Staates beurteilt, dem er angehört. Das Gleich- ' gilt für Ausländer, die im Inlaude eine Ehe eingehen (Art. 13 Abs. Vorweist das Recht des... | |
| 1897 - 444 pages
...Einführnngsgesehes zum Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Eingehung einer Ehe durch Ausländer im Inlande in Ansehung eines jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem er angehört. Es ist also entgegen der Bestimmung in Art. 39 des Heimatgesetzes auch das Recht der zukünftigen Ehefrau... | |
| Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer - Conflict of laws - 1898 - 586 pages
...nicht zu unterschätzende ist. Nach Art. 13 Abs. l des Einf.Ges. zum BGB, wird die Eingehung der Ehe , sofern auch nur einer der Verlobten ein Deutscher ist, in Ansehung eines jeden der Verlobten nach dem Nationalgesetz beurteilt, dh den Gesetzen des Staates, dem er angehört; das Gleiche gilt fur Ausländer,... | |
| Gerhard von Buchka - Civil law - 1898 - 546 pages
...der Verlobten ein Deutscher ist, sowie bei Aus- «brecht, ländern, die im Inland eine Ehe eingehen, in Ansehung eines jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurteilt, dem er angehört (Einf.-G. Art. 13 Abf. 1). Sind jedoch nach dem Rechte des fremden Staates, dessen Gesetze hiernach... | |
| Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer - Conflict of laws - 1900 - 560 pages
...Bestimmungen durch das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche getroffen. Art. 13 Abs. l bestimmt: Die Eingehung der Ehe wird, sofern auch nur einer...jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates zu beurteilt, dem er angehört. Das Gleiche gilt für Ausländer, die im Inlande eine Ehe eingehen... | |
| Johann Anton Englmann - 1901 - 484 pages
...7). Das Einführungsgesetz zum BGB vom 18. August 1896 bestimmt bezüglich der Ehen der Ausländer: der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurteilt,...angehört. Das gleiche gilt für Ausländer, die im Inlande eine Ehe eingehen. Die Form einer Ehe, die im Inlaude geschlossen wird, bestimmt sich ausschliesslich... | |
| Gustav Mandry - Civil law - 1901 - 324 pages
...von der Form ist das deutsche Recht nicht allein maßgebend : es soll vielmehr die Eingehung der Ehe in Ansehung eines jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurteilt werden, dem er angehört: so allerdings nur, wenn entweder einer der Verlobten ein Deutscher ist oder... | |
| Gustav Mandry - Civil law - 1902 - 528 pages
...ein Deutscher ist, i» Ansehung eines jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates bcurtheilt, dem er angehört. Das Gleiche gilt für Ausländer, die im Inland eine Ehe ciugehcu. In Ansehung der Ehefrau eines nach Artikel 9 Abs. 3 für todt erklärten Ausländers wird... | |
| Franz Leske, W. Loewenfeld, Wilhelm Reuling - Comparative law - 1904 - 1122 pages
...zur Eingehung der Ehe statt (Art. 30 Einf.Ges. z. BGB, mit § 1297 BGB ; §§ 888, 328 CPO). 2) Art. 13: „Die Eingehung der Ehe wird, sofern auch nur...jeden der Verlobten nach den Gesetzen des Staates beurtheilt, dem er angehört. Das Gleiche gilt für die Ausländer, die im Inland eine Ehe eingehen.... | |
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