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Heiden auf eigenthümliche Weise einen Begriff von der biblischen Geschichte zu geben, indem 1204 in Riga ein geistliches Schauspiel aufgeführt wurde, welches Geschichten des alten und neuen Testaments darstellte, wobei aber das Lächerliche vorfiel, dafs die Heiden bei der Darstellung von Gideons und seiner Gefährten Kampf mit den Philistern in Furcht geriethen, entlaufen wollten und durch gute Zusicherungen wieder zurückgebracht werden mussten1). Dafs selbst für die Fortbildung der Geistlichen Sorge getragen wurde, zeigt uns das Beispiel des Erzbischofs Andreas von Lund. Dieser hatte den König von Dänemark auf einem Kriegszuge nach Oesel begleitet und war mit seinen geistlichen Gefährten, nach des Königs eben nicht glücklicher Beendigung seines Feldzuges, 1205 nach Riga gekommen, wo er die ganze Clerisey versammelte und ihr theologische Vorlesungen hielt; und sagt die Chronik -,,man brachte den ganzen Winter in gottseligen Betrachtungen zu❝2). Diefs mag nun allerdings etwas sehr Vereinzeltes gewesen sein; wichtiger war eine um etwas spätere Einrichtung fürs Kirchenwesen, welche auf Betrieb des Bischofs 12323) von den in Wisby gerade anwesenden rigischen Bürgern getroffen wurde durch die Einsetzung von Synodalzeugen, einer Art von weltlichen Kirchenvorstehern, die auf die Reinheit des Glaubens zu sehn hatten, und durch deren Theilnahme an dem, wie es scheint, von den Geistlichen abgehaltenen Synodalgerichte (einer Art von Inquisitions-Tribunal unter der Form eines Kirchen-Collegiums); doch sah sich die Stadt dabei nach Möglichkeit vor, um ihre Bürger nicht in Ungelegenheit zu bringen; sie bedung sich namentlich die freie Wahl der Synodalzeugen aus, und dafs bei den Synodalgerichten keine „Vara,“ d. i. kein eigentlicher Procefs, Statt finden solle.

Kirchen waren übrigens gleich in den ersten Zeiten der Gründung Riga's errichtet worden, zuerst die dem Bischof gehörige Domkirche, der heiligen Maria geweiht und vielleicht schon 1201 erbaut. Sie brannte 1214 mit dem zuerst mit Mauern umgebenen Theile der Stadt nieder, und wurde gleich wieder an einem andern Orte, aufserhalb der Stadtmauern, ohne Zweifel an dem Platze, wo sie jetzt noch steht, aufgebaut und späterhin mit innerhalb der Stadtmauern gezogen. Ihre Bewidmung geschah mit Ländereien, wie ihr denn Bischof Nicolaus 1239 den vierten Theil von Osma-Sare, einem Dünaholme (vielleicht der jetzige Vegesacksholm) abtrat 4) und 1252 die Hälfte seines Antheils an Semgallen schenkte, damit der Gottesdienst Tag und Nacht gehalten werden könne ). Bei derselben war ein Kloster, das sich bald zu einem Domstifte umgestaltete, welches bedeutende Ländereien besafs, unter andern 200 Haken in Kurland bei Dondangen 6), und dem 1263 Erzbischof Albert einen von den rigischen Bürgern streitig gemachten Platz, vielleicht den jetzigen Dom-Friedhof, zusprach 7). Nächst ihr war die Petri-Kirche die bedeutendste und auch wohl älteste, da sie schon 1208 existirt haben mochte, als der Fürst von Gercike auf ihrem Kirchhofe sein Fürstenthum vom Bischof wieder

1) Orig. Liv. p. 34. 2) Orig. Liv. p. 42. 43., Arndt I. 55., Rig. Stadtbl. 1826. S. 194.

3) am 6. Mai, s. Urk. nro. 21. 4) Dogiel V. 15, nro. XXI. 5) Dogiel V. 18. nro. XXV.

6) Nettelbladt, fasc. rer. curl. I. 150., Orig. Liv. p. 274.

1) Dogiel V. 15. nro. XXII. mit der unrichtigen Jahresangabe 1243, vergl. N. nord. Misc. I. II. 342. und Index 1. 47. nro. 188.

zum Lehn erhielt 1); sie war die eigentliche Pfarrkirche der Stadt und ebenfalls mit Land bewidmet, z. B. 1234 erhielt sie zum Unterhalte des damaligen Pfarrers Jordanus und seiner Nachfolger von dem päpstlichen Legaten, B. Balduin von Semgallen, bei Gelegenheit anderer Länderverlehnungen in Kurland auch einen Antheil von 25 Haken 2). Der Orden hatte schon frühzeitig (1214) seine eigene Kirche in der Stadt, wahrscheinlich bei seinem Schlosse, in der Gegend des jetzigen Stiftes zum heiligen Geist. Die Jacobi-Kirche mufs ebenfalls früh schon da gewesen seyn, da 1226 3) Bischof Wilhelm von Modena, der päpstliche Legat, das Patronatrecht über dieselbe dem Orden ab- und dem Bischof zusprach; sie lag übrigens damals noch in der Vorstadt. Aufserdem waren wohl auch bei allen Klöstern in der Stadt Kirchen; solcher finden wir: 1227 ward das Johannis-Kloster gebaut und also auch wohl die St. JohannisKirche 4); am 1. Mai 1237 wurde von Erzbischof Albert das Marien- Magdalenen- (Nonnen-) Kloster, wozu eine gleichnamige Kirche gehörte, auf deren Stelle die jetzige Alexei-Kirche steht, gestiftet und bewidmet 5); 1267 ward ein Kloster der Franziskaner oder Minoriten aufserhalb der Ringmauer angelegt, und früher schon hatte Bischof Nicolaus den Dominicanern oder Predigermönchen einen Platz zum Kloster, auch aufserhalb der Ringmauer, auf dem Dombezirke angewiesen; um diese Klöster mag wohl bald genug auch die Ringmauer der Sadt gezogen worden seyn, da wir sie später in der Stadt finden. Wichtiger für die Geschichte der Stadt war aber ein Kloster in dessen Nähe, nämlich das von Bischof Albert schon 1201 an der Dünamünde, aber auf der rechten Seite des Flusses angelegte Kloster der Cistercienser-Mönche, der Berg des heiligen Nicolaus genannt, dessen erster Abt der Bruder Dietrich von Thoreida war 6) und neben welchem ein Schlofs aufgeführt ward, wodurch die Flufsschifffahrt beherrscht werden konnte. Welche Wichtigkeit darauf gelegt ward, haben wir schon in den Fehden zwischen Orden und Stadt gesehen und werden wir noch in spätern Zeiten zu bemerken vielfache Gelegenheit haben.

Denn der Handel war und ist ja das Lebensprincip unsrer Vaterstadt; ihm verdankt Livland seine erste Verbindung mit andern Staaten; durch ihn ward die Gründung Riga's veranlafst. Die bremischen Kaufleute, welche zuerst nach Livland kamen, und die lübeckschen, welche ihnen bald genug folgten, scheinen anfangs nur einen Tauschhandel mit den Landeseingebornen gehabt, bald aber den bequemen Handelsweg durch diese Lande nach Rafsland gefunden zu haben, wie denn schon 1207 die Chronik erwähnt, dafs die Rigischen damals von den Ehsten in Odempäh (im Dörptschen) die ihnen früher abgenommenen Güter zurückgefordert

1) 8. oben S. XX, XXI.

2) d. d. Riga, V. Kal. Maii (27. Apr.) 1234., s. bei Dogiel V. 13. nro. XVIII.

3) am 5. April, s. Urk. nro. 9.

4) (L. Bergmann's) Geschichte der Rig. Stadtkirchen, Riga 1792. 4. S. 13. nach dem Liggergildebuch (oder Annales ecclesiastici et civiles der kleinen St. Johannis-Gilde).

5) s. Rig. Stadtbl. 1825. S. 106 ff., wo aber die Aechtheit der im Jesuiten-Archive zu Polozk aufgefundenen Urkunde in einigen Zweifel gestellt wird.

*) Orig. Liv. p. 22.

hätten 1), was auf einen Handel nach Pleskau schliefsen läfst. Nachher ward der russische Handel lebhafter und ausgebreiteter und Riga hatte, etwa seit 1220, grofses Geschäft mit Smolensk, Witepsk, Polozk, Pleskow, Nowogrod. Anfangs betrachtete man wohl den hiesigen Platz nur als Durchgangspunkt und Stapelort, um Handelsgüter bequemer nach Rufsland zu befördern und wieder von dort zu holen; bald wurde man aber auch auf diejenigen Waaren aufmerksam, welche das hiesige Land selbst geben konnte, als Thierfelle, Honig, Wachs, Talg und Fische, und nun wurde der Handel in Livland erst activ und begann die ersten, wohl noch spärlichen Spenden aus seinem Füllhorne auszuschütten auch über diese Lande, die bis jetzt nur in einem schwachen Tauschhandel Luxusartikel, namentlich Metallschmuck, wie man ihn noch in den alten Gräbern findet, von den cultivirteren Völkern Europa's erhalten hatten. Zur Betreibung dieses Handels war das nothwendigste Bedingnifs eine stete Verbindung der hiesigen Colonie mit dem Mutterlande, namentlich mit dem bedeutendsten Hafen Deutschlands an der Ostsee, Lübeck, und der Hauptniederlage des Ostseehandels, Wisby auf der Insel Gothland, von welcher Verbindung sich in unsern Urkunden und Geschichtswerken die vielfältigsten Spuren finden. Dafs sich auch die Schiffsmacht der Rigenser früh schon bemerklich machen konnte, sieht man 1238, als König Woldemar II. von Dänemark die Trave bei Lübeck mit Ketten gesperrt hatte, welche rigische Schiffe sprengten: wofür denn Riga in Lübeck gewisse Handelsfreiheiten erhielt 2). Sobald nun die unter dem Namen Hanse bekannte Handelsgenossenschaft deutscher Städte jener merkwürdige Bund, der sich in der Folge der Seeherrschaft bemeisterte, gegen das Ende des 13. Jahrhunderts sich mehr und mehr hervorhob, wurden die livl. Städte bereitwillig dazu gezählt, und Riga, Dorpat, Reval, Pernau und Narwa gehörten zu den Hansestädten, und zwar Riga schon 12843), Theil nehmend an deren Handelsgeschäften, vorzüglich geachtet in der damaligen Handelswelt und begnadigt in fremden Landen mit herrlichen Privilegien. Sie gehörten zu dem vierten Quartier der Hansestädte, welches zur Haupt- und Quartierstadt Danzig hatte; und insbesondere war Riga ein thätiges Mitglied der Hanse, beschickte die Tagfahrten derselben, von denen einige auch in unsern Mauern gehalten wurden, und ward zu den ausgezeichneten Städten der Hanse gerechnet, welche das Vorrecht hatten, den Kaufleuten Zeugnisse darüber zu geben, dafs sie Genossen der Hanse wären. Etwas später wurde Narwa als der Marktplatz angesehen, aus dem Rufsland, Livland, Preufsen, Polen, Litthauen, die Tartarei und KleinAsien ihre Waaren verluden; doch blieb Riga's Handel noch immer sehr bedeutend, da seine Lage den Speditions- und Speculationshandel sehr vortheilhaft machte, indem aufser den levantischen Waaren, hauptsächlich Juchten und allerlei edles Pelzwerk, Kupfer, Flachs, Hanf, Getraide, Wachs, Honig, Wein, Bier und Meth verführt wurden. Am stärksten ging der Handelszug der Hanse nach Nowgorod, wo ein eignes Comptoirs derselben war, and an ihm hatte den meisten Antheil Narwa, dann zunächst Dorpat und hierauf erst Riga, welches aber seinen eigenen vortheilhaften Handelsweg nach Pleskau und in die jetzt sogenannten westlichen

1) Orig. Liv. p. 37.

2) Gadebusch I. 4. S. 227.

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3) Gadebusch I. 1. S. 332., Schwartz in Hupel's N. nord, Misc. I. II. 391.

Provinzen Rufslands, namentlich nach Litthauen, nahm 1) Wie sehr einheimische und auswärtige Landesherren bemüht waren, den,rigischen Handel zu schützen und zu heben, das sieht man am deutlichsten aus der langen Reihe von Handelsverträgen und Privilegien, welche den Rigensern ertheilt wurden und deren die Chroniken erwähnen oder deren Originale noch in ziemlich ununterbrochener Folge, sich in unserm städtischen Archive erhalten haben. Auf die Gefahr hin, trocken zu werden, will ich hier ein Verzeichnifs dieser Verträge und Bevorrechtungen geben, aus welchem man die Ausbreitung und Bedeutung des rigischen Handels schon in den ersten Zeiten seines Bestehens ersehen kann. Bereits 1211 sorgte Bischof Albert für den rigischen Handel, indem er die Verordnung gab, dafs alle Kaufleute, sonderlich die gothländischen, die Düna zollfrei beschiffen dürften und kein Strandrecht Statt finden sollte. In der von unsrer ältesten Chronik erwähnten Sendung einiger russischer Fürsten, namentlich des von Smolensk und des von Polozk, nach Riga 1221, um einen Frieden zu erlangen 2), dürfen wir wohl auch Handelsübereinkunft sehen, da andre Bezüge ferner liegen, wie denn acht Jahre später Mstislaw Dawidowitsch, Fürst von Smolensk, mit der Stadt Riga und den Kaufleuten auf Gothland einen förmlichen Handelsvertrag für die Gebiete der Fürsten von Smolensk, Polozk und Witepsk abschlofs, dessen Original im Stadtarchiv sich befindet 3). 1231 soll Bischof Nicolaus der Stadt das Wisbysche Seerecht verliehen haben 4) eine Nachricht, welche der gehörigen Begründung ermangelt und wahrscheinlich aus einer Verwechselung mit dem gothländischen Rechte, worauf die Stadt schon von Bischof Albert gegründet war, herrühren 1232 bestätigte Herzog Albert von Sachsen den Rigaern die ihnen in seinen Ländern (nämlich in Norddeutschland und Holstein, um Hamburg und Lübeck herum) früher schon zugestandenen Handelsfreiheiten in einer Urkunde, die dadurch sehr merkwürdig ist, dafs ein darin vorkommender Ausdruck,,universitas communium mercatorum" vielleicht auf ein früheres Daseyn des Hansebundes, als gewöhnlich (1241) angenommen wird, schliefsen läfst 5). 1244 that Bischof Heinrich von Kurland in sehr starken Ausdrücken auf das Strandrecht Verzicht). 1246 gab Johann, Herr von Meklenburg, den Rigaern die Freiheit, zu Wismar und an andern Orten seines Gebiets mit gleichem Rechte, wie die Lübecker, zu handeln 7). 1248

mag.

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1) Jannau I. 113 ff. 147 ff. 2) Orig. Liv. p. 152.

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3) Der Tractat steht russisch in der Собраніе государств. грамотъ и договоровъ, Moskau 1819. fol. II. 1-5. nro. 1., deutsch in der Samml. russ. Gesch. Bd. X. (oder G. Ewers und M. v. Engelhardt's Beiträge zur Kenntniss Russlands und seiner Geschichte, 1. Bd. Dorpat 1818, 8.) S. 325–335. und Berichtigungen dazu aus dem vorerwähnten Abdrucke des Originals ebendas. S. 703–706. Einen andern Abdruck, nach einem Pergament-Manuscript in der Sammlung des Grafen Alexei Iwanowitsch Mussin Puschkin, hat Karamsin geliefert in seiner Geschichte des Russ, Reiches Bd. III. Anm. 248., deutsche Uebersetzung 2. Ausg. III. 304–310. Anm. 119.

*) Arndt II. 33. und Gadebusch I. 1. S. 217, 5) Index I. 12. nro. 42.

6) C. H. Dreyer, Specimen jur. publ. Lubicensis §. VII. p. 170., Index I. 18. nro. 67. Diese Urkunde gehört aber zum Jahre 1254, s. Sartorius-Lappenberg II. 69.

1) Index 1. 20. nro. 76. Abgedruckt in Franke's altem und neuem Meklenburg, Bd. IV. S. 178. und in Schroeder's Wismarischen Erstlingen S. 71.

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bewilligte auch König Erich von Dänemark den Rigsern das Recht der Lübecker in seinen
Landen 1). 1250 bestätigte Bischof Nicolaus den rigischen Bürgern und den Kaufleuten,
fremden wie einheimischen, den freien Handel zu Wasser und zu Lande 2). 1251 erhielt
Riga von den Grafen Johann und Gerhard von Holstein ein Handels-Privilegium, namentlich
für den Handel mit Hamburg 3); aber das des Königs Mindow von Litthauen vom Jahre 1253
für Zollfreiheit in seinen Staaten, welches sich in unserem Stadtarchive befindet, ist aller
Wahrscheinlichkeit nach eine unvollzogene Urkunde, die hier fertig gemacht war, um sie dem
1254 erliefs Erzbischof Albert zu
Könige bei gelegener Zeit zur Besiegelung vorzulegen 4).
Gunsten der Rigaer einen äusserst strengen Befehl gegen das Strandrecht), welches in jenen
finstern Zeiten nur zu begierig geübt ward und des Kaufmanns Mühe oft grausam genug verei-
telte. Ebenso befreiete 1256 Bischof Heinrich von Oesel den Handel von diesem Rechte
und von allen Arten von Abgaben, gab auch die Erlaubnifs zum Holzfällen für Schiffs - Repara-
turen 6). 1257 erhielt Riga die Zollfreiheit von Borwin, dem Herrn von Rostock*),
1271), 12759) und 127610) in Schweden von den Königen Woldemar und Magnus, gegen
gleiches Recht ihrer Unterthanen in Riga, 1277 für Dänemark von König Erich VII., mit Aus-
nahme nur des Schonischen Markts 11), und im Jahre 1274 von Bischof Friedrich von Dor-
pat 12); so wie auch Erzbischof Johann I., Bischof Hermann von Oesel und Ordensmeister
Ernst von Ratzeburg zu derselben Zeit ein wichtiges Privilegium für den freien Handel
nach Livland erliefsen 13). 1282 befreiete Wizlaw, Fürst von Rügen, die Rigaer von ge-
wissen Abgaben in seinem Lande 14), und 1283 gestattete Theodor, Fürst von Smolensk, den

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1) Thorkelini diplom. Arna-Magnacan. I. 306. Nach Sartorius-Lappenberg II. 50. soll sich
dief's Privilegium auf die Revaler beziehen,

2) Index F. 23, nro. 89, 90.

3) Index 1. 25, nro. 95.; abgedr. in der Schleswig-Holsteinstein-Lauenb. Urk.-Samml. I. 62, nro. LVIII.
4) Index I. 29, nro. 114. 5) ? ? s. Sonntag's Jahrzahlen S. 12.

6) Index I, 93, nro. 354., Dreyer, specimen jur. publ. Lubic, p. 143, 169., Sartorius-Lappen-
berg II. 74, 719.

1) Index I. 34. nro. 133.

Lagerbring's Swea rikes hist. II. 325., J. G. Liljegren's diplomat. Svecan. I. 459, nro. 556.
') Lagerbring l. c. p. 542., Liljegren l. l. I. 300. nro. 601., Index I. 54. nro. 214. und I. 317.
nro. 1485.

10) Lagerbring p. 629., Liljegren p. 503. nro. 607., Index uro, 216,

11) Index I. 55. nro. 220. Das Datum dieser Urkunde wird unrichtig angegeben bei Sartorius-Lap-
penberg II. 729. und ebenso ihr Inhalt in Suhms hist. af Danm, X. 742. Ein Handels-Privilegium
des Rig. Erzbischofs Johann von 1275 s. bei Dreyer p. 159. 160. 162, und vgl. Sartorius-Lap-
penberg II. 107., Index I. 95, nro. 356.

12) Abgedruckt in Dreyer's Spec. p. 168, und Verbesserungen dazu bei Sartorius-Lappenberg II.
107. Vergl. Index I. 93. nro. 355.

13) Index I. 55. nro. 218., Jannau I. 151., Luzac's Betrachtungen über den Ursprung des Handels
und die Macht der Holländer. I. 439., G. Sartorius Gesch. des Hanseat. Bundes, Göttingen 1802. 8.
I. 434., Sartorius-Lappenberg II. 110.

14) Index I. 57. nro. 227., Arndt II. 67. und darnach Sartorius-Lappenberg II, 730.

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