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die mittels Strichprobe untersuchten Waren dasselbe Remedium festgesetzt, während andere Staaten je nach der für die Erprobung vorgeschriebenen Methode verschiedene Remedien und verschiedene Stempel besitzen.

Als Vertreter der letzteren Staaten wären speziell Frankreich und Portugal anzuführen, die seit langer Zeit dieses System angenommen und beibehalten haben.

In der folgenden Tabelle sind als Beispiele jene Remedien angeführt, welche bei der Untersuchung massiver Waren, ohne Berücksichtigung eines allfälligen Lotgehaltes, also bei Feststellung der „Legur" der Waren, in einer Anzahl von Ländern festgesetzt worden sind. Manche dieser Bestimmungen mag gegenwärtig vielleicht nicht mehr in Kraft stehen, durch neuere Verordnungen ersetzt worden sein, was jedoch für den erwähnten Zweck belanglos ist.

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Die Remedien bewegen sich also von 3 bis 20 Tausendteile für Gold, von 5 bis 30 Tausendteile für Silber, und für Platin von 0 bis 10 Tausendteile. Dabei fällt auf, daß Bulgarien und Rumänien, welche erst in neuerer Zeit (vor etwa zwei Jahrzehnten) die Punzierung einführten, die größten Remedien angenommen haben.

Im Durchschnitt sind ohne Zweifel die größten angegebenen Remedien als die richtigen Fehlergrenzen der Strichproben anzusehen; da in neuerer Zeit überdies bei der Herstellung der Goldlegierungen für die Erzeugung von Schmuckwaren statt Reinkupfer einfach Legierbronze benützt wird, man es daher immer seltener mit nur aus Gold, Silber und Kupfer bestehenden Legierungen zu tun hat, so sind auch bei den Goldlegierungen bei der Strichprobe Genauigkeiten von 5 Tausendteilen zufällige Seltenheiten. Außerdem herrscht bekanntlich die größte Genauigkeit bei der Goldstrichprobe überhaupt nur zwischen etwa 450 und 650 Tausendteilen. Bei höheren und niederen Goldgehalten nimmt die Genauigkeit bedeutend ab.

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probe wird in allen Beschreibungen derselben besonders hervorgehoben, daß die bei der Durchführung der Strichprobe benützte Probiernadel in der Farbe des Striches mit der zu untersuchenden Legierung möglichst gena u übereinstimme, und die Genauigkeit der Strichprobe davon in erster Linie abhängig sei.

Dieser Umstand erschien schon vor 11/2 Jahrhunderten von solcher Wichtigkeit, daß z. B. in Wien für die zur Erzeugung von Goldwaren zulässigen Goldlegierungen nicht nur die Legiermetalle (Silber und Kupfer) genau vorgeschrieben waren, sondern auch nur bestimmte Karatierungen (Mengenverhältnisse dieser Zulegiermetalle) angewendet werden durften! (,,Bruderschafts-Ordnung der bürgerlichen Gold-, Silber- und Galanteriearbeiter" der Stadt Wien, 1773.)

Die Beschränkung der zulässigen Legiermetalle auf Silber und Kupfer behufs Erzielung guter Ergebnisse bei den Strichproben bestand übrigens bei einer Anzahl von Staaten bis in die neueste Zeit. Für die Legierungen aus Gold, Silber und Kupfer, oder aus je zweien dieser Metalle, bestehen für die Strichprobe auch die denkbar günstigsten Farbenverhältnisse.

Legierungen mit nur wenig voneinander abweichenden Mengenverhältnissen von Gold, Silber, Kupfer unterscheiden sich schon merklich durch die verschiedene Farbe der Striche am Probierstein. Ein für die Strichprobe eingeübtes Auge kann z. B. bei 14 karätigen Goldlegierungen an der Farbe der Striche allein Unterschiede von 20 bis 30 Tausendteilen der Legierungsmetalle Silber und Kupfer noch sicher und deutlich feststellen.

Bei der Goldstrichprobe erfolgt deshalb bekanntlich durch. sorgfältige Vergleichung der Farben der Striche zuerst die Auswahl der Probiernadel (kolorimetrisches Prinzip), und dann die Vergleichung des Widerstandes der Striche gegen die entsprechende Prüfsäure (der Säureangriff).

Weil nun bei den Weißgold- und hochprozentigen Platinlegierungen die Auswahl einer in der Farbe des Striches ,,passenden" Probiernadel, d. h. die Beachtung des kolorimetrischen Prinzipes, unmöglich ist, so folgt daraus schon theoretisch, daß die in analoger Art und Weise wie bei der Goldstrichprobe für die Untersuchung von Weißgold- und Platinlegierungen angewendete Strichprobe bei diesen Gruppen von Edelmetallegierungen entsprechend ungenauere Resultate liefern muß.

Die als Platinersatz gedachten Weißgoldlegierungen suchen möglichst die Farbe des Reinplatins zu erreichen, sie sind also alle bei beliebigem Goldgehalt (585 bis 900 Tausendteile Gold) je nach Qualität mehr oder weniger platingrau gefärbt, etwas lichter oder dunkler grau.

Von Platinlegierungen werden für Bijouteriezwecke nur solche mit wenigstens 900, meistens aber mit mindestens 950 Tausendteilen Platin verwendet, also Legierungen mit 90 oder mehr Proz. Platingehalt. Da Platin bekanntlich ein sehr stark entfärbendes Edelmetall ist (genügen doch schon 10 Proz. Platin, um Feingold zu entfärben und es grauweiß zu machen), so sind auch alle Platinlegierungen mit diesen hohen Platingehalten mit beliebigen edlen oder unedlen Beilegierungsmetallen (Kupfer mit inbegriffen) von platingrauer Farbe, nur mehr oder weniger ins Weiße oder Graue nüanciert, und in der Farbe nicht charakteristisch voneinander abweichend. Es bietet also die Farbe der Weißgold- und der hochprozentigen Platinlegierungen durchaus keinen Anhaltspunkt zur Auswahl einer entsprechenden Probiernadel.

Die Wirkung der Prüfsäure allein, der Säureangriff, hängt jedoch bei allen Edelmetallegierungen bekanntlich nicht nur vom betreffenden Edelmetall-, in diesen Fällen vom Goldoder Platingehalt ab, sondern auch von den beilegierten edlen oder unedlen Metallen, die sich hier durch die Farbe der Legierungen nicht erkennen lassen. Es liegt der Gedanke nahe, besonders für die Untersuchung der Platinlegierungen

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