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Eine praktische Neuerung an Stelle der alten,,Wachsdeckel"

Jicht jedem Goldschmied ist es möglich, ein größeres ager fertiger Juwelenschmuckstücke vorrätig zu halten, da immer mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß ein Teil derselben nicht verkauft wird. Um nun der Kundschaft die zu einem Schmuckgegenstand bestimmten Edelsteine auch ungefaßt, im Rahmen einer gewählten Zeichnung, vorlegen zu können, drückte man bisher die Steine dergestalt in einen aus Weißblech gefertigten, mit weißem, schwarzem oder farbigem Wachs gefüllten,,Wachsdeckel" ein, daß in den Umrissen der auf das Wachs gepausten Zeichnung die Anordnung und Wirkung der Edelsteine veranschaulicht wurde. Diese Wachsdeckel sind, da sie auch meist in der Werkstatt Verwendung finden, wenig geeignet zur Vorlage für die Kundschaft. äußerst praktische Neuerung bebesteht nun darin, daß man für den gedachten Zweck an Stelle der häßlichen Blechkästen jetzt zurückgestellte Schmucketuis, welche sich in größerer Zahl in jedem Ladengeschäft vorfinden, benutzt. Aus diesen gewöhnlich recht gut erhaltenen Etuis entfernt man den Samtklotz, der zur Unterlage für den Schmuck

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gegenstand diente, und ersetzt ihn durch ein niedriges Blechkästchen, welches mit Wachs in entsprechender Färbung gefüllt wird und bequem ausgewechselt werden kann. Auf das Wachs bringt man fein mit weißer Farbe die Zeichnung auf und drückt an die dafür vorgesehenen Stellen die Steine ein. Bei geschickter und sauberer Ausführung präsentiert sich das so ausgestattete Etui bei der Vorlage dem Kunden äußerst wirkungsvoll.

Diese vornehmere Aufmachung besitzt gegenüber der früher üblichen Methode den Vorzug größter Werbekraft; sie gestattet ferner dem Goldschmied, daß er auf feine und billige Weise seinen gesamten Vorrat an ungefaßten Edelsteinen, der sonst in den Steinpapieren schlummerte, in derartig dekorierten Etuis, nach bestimmten Zeichnungen, auf Wachs aufgesetzt, seinen Kunden jederzeit in geschmackvoller Weise vorlegen kann. Auch für das Schaufenster, besonders zur Weihnachtszeit, ist eine Reihe dieser Etuis, mit entsprechenden Bemerkungen versehen und geschickt zur Schau gebracht, sicher sehr gut geeignet. M. L.

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Etwas vom nichtrostenden Stahl

Mit der Einführung des rostfreien Stahls wurde einem lange

gehegten Bedürfnis abgeholfen. Der Umstand, daß dieses Material in feuchter Luft oder in Wasser rostfrei bleibt, fördert seine stets wachsende Verwendung in Industrie und Technik. Dieser Stahl bleibt aber nicht nur im Wasser rostfrei, er widersteht auch, was noch viel zu wenig bekannt ist, chemischen und anderen zersetzenden Einflüssen. So bleibt er zum Beispiel auch beständig in vielen Säuren und Salzlösungen, in Alkohol und Seewasser. Gerade in dieser Hinsicht hat dieses Material eine fühlbare Lücke ausgefüllt. Nicht zuletzt konnte die chemische Industrie große Vorteile aus dieser Tatsache ziehen.

Nichtrostender Stahl kommt in zwei Gruppen in den Handel. Man unterscheidet ein weiches, dehnbares, zum Kalthämmern und Stanzen geeignetes Material; es ist besonders widerstandsfähig gegen ätzende Einwirkungen jeder Art. Die zweite Gruppe zeichnet sich durch hohe Festigkeit aus.

Die Art der Verwendung bestimmt, welches Material zu wählen ist. Für Gegenstände, die von Hand oder durch mechanische Kraft geformt werden sollen (Blech), zum Beispiel kunstgewerbliche Waren, Kochgefäße, Schalen, Trommeln, nimmt man das weiche Material. Gegenstände, die druckfest sein müssen, wie Röhren, Kessel usw., werden ebenfalls aus diesem Material gemacht. Die zweite Gruppe ist da zu wählen, wo eine gewisse Härte gefordert wird, z. B. bei Maschinenteilen, EBbestecken,

chirurgischen und zahnärztlichen Instrumenten usw. Da der nichtrostende Stahl härtbar ist, eignet er sich ganz besonders zu Schneidwerkzeugen, vorzüglich zu Bestecken. Hierbei wird in Gasthäusern und Hotels viel Arbeit erspart. Als Ersatz für Gold zu Gaumenplatten hat es sich in der zahnärztlichen Praxis gut eingeführt.

Der Bezug des Materials ist in jeder Form, wie Blech in beliebiger Dicke, Stangen (rund oder eckig), Platinen, Röhren usw., möglich. Die besondere Eigenschaft des Nichtrostens hat das Material neben seinen sonstigen Vorzügen in vielen Betrieben unentbehrlich gemacht. In neuerer Zeit wird es auch für Kochgefäße verarbeitet. Kochtöpfe aus rostfreiem Stahl präsentieren sich äußerlich nicht nur sehr vorteilhaft; sie garantieren auch größte Reinlichkeit und lange Gebrauchsdauer. Kunstgewerbliche Gegenstände aus nichtrostendem Stahl, wie Schmuck, Dekorationsgegenstände u.dgl., haben äußerlich große Ähnlichkeit mit solchen aus Silber.

Neben der Verwendung für hauswirtschaftliche und kunstgewerbliche Zwecke kommt das Material besonders für die chemische Industrie in Betracht, wie Hohlgefäße für das Laboratorium, ferner für Trommeln, Kessel, Röhren, Fässer, Pumpenventile und vieles andere. In anderen Betrieben wird sich der Verbrauch von nichtrostendem Stahl wesentlich steigern, wenn erst dessen Vorzüge allgemein bekannt geworden sind. K.B.

Alfred Richter sen. †

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sönlichkeit, Herr Alfred Richter sen., Mitinhaber der Firma Richter & Glück, G. m. b. H., Berlin, heimgegangen. Der Verstorbene stand im 57. Lebensjahr, so daß sein Hinscheiden trotz seiner Krankheit plötzlich und unerwartet kommt. Für die Fa. Richter & Glück, der er fast 28 Jahre unermüdliche und aufopfernde Arbeit gewidmet hat, ist das Ableben Alfred Richters ein schmerzlicher Verlust, der auch von der Fachwelt empfunden werden wird; erfreute sich der Heimgegangene doch infolge seiner Selbstlosigkeit und seines aufrichtigen Charakters allgemeiner Beliebtheit.

Alfred Richter, geboren im Jahre 1870, war seit seinem 14. Lebensjahre in der Goldwarenbranche tätig, und zwar in der Hauptsache als Reisevertreter für namhafte Firmen bis zur Gründung seiner eigenen Firma im Jahre 1900 im Verein mit seinem damaligen Reisekollegen Theodor Glück. Es war ihm vergönnt, durch seinen unermüdlichen Fleiß und seine Schaffenskraft sowie durch seine außerordentlichen Kenntnisse im Jahre 1925 eine Feier seines 25 jährigen Geschäftsjubiläums zu erleben, bei der seine Firma einen Personalbestand von etwa 100 Personen aufwies.

Im selben Maße, wie er durch kaufmännische Regsamkeit den Ausbau seiner eigenen Firma förderte, war er auch stets um die Hebung der Gesamtbranche, namentlich des Großhandels bemüht. Welche Dienste Alfred Richter dem Fache als Vorsitzender des Verbandes der Grossisten der Edelmetallbranche namentlich in der Inflationszeit geleistet hat, ist ja allgemein bekannt. Hat er, bzw. die Firma Richter & Glück sich damals doch speziell für die Einführung des Multiplikator-Systems eingesetzt, das gewiß noch eine gewisse Rettung der Substanz zuließ. Unvergessen sind auch die Wohlfahrtsbestrebungen der Firma während des Weltkrieges, die in einer Sammlung für die im Felde stehenden Fachangehörigen gipfelten. Namhafte Beträge wurden auch an die Unterstützungskasse für die Hinterbliebenen der Gefallenen abgeführt, als Teilerlös des von der Firma seiner Zeit vertriebenen Nationalringes. In allen diesen Maßnahmen lebte Alfred Richters Geist, wie der Heimgegangene ja auch seinen Angestellten jederzeit ein wohlgesinnter Chef und ein Vorbild für treue Pflichterfüllung war.

Am vergangenen Dienstag gaben wir ihm das letzte Geleit auf dem kleinen Friedhof in Dahlem, wo er nun neben dem alten Kirchlein die letzte Ruhe gefunden hat.

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Für 400000 Mark geschmuggelte Diamanten konfisziert. Als am 9. November der Dampfer Lapland, von Antwerpen, in Neuyork anlangte, fiel einem der die Ankömmlinge abfertigenden Zollbeamten ein sehr kleiner Mann auf, dessen abnorm große Füße das Proportionsgefühl des Beamten direkt verletzten. Er wollte sich diesen Zwiespalt der Natur erklären und folgte dem Manne nach einem Restaurant, wo er ihn als verdächtig arretierte, seine Stiefel untersuchte und darin für annähernd 100000 $ Diamanten fand. Der Schmuggler war der zweite Elektriker des Dampfers, Florent Lamot. Infolge dieses gelungenen Griffs wurden am 10. und 11. November weitere sieben Personen verhaftet und die gerichtliche Verfolgung der Sache sofort in die Wege geleitet. Die amerikanische Regierung besaß schon längst Mitteilungen über die Operationen eines großen Syndikats, das in Antwerpen seinen Sitz hat, Beziehungen mit vielen europäischen Städten unterhält und gewisse Gruppen des amerikanischen Juwelenhandels beliefert; aber bis vor wenigen Tagen hatte sie kein Beweismaterial gegen irgend jemand.

Fachtechnik

αν.

Die Brillen-Lupe. Lupenbrillen sind seit langem bekannt, dagegen ließ bisher die Brillen lupe noch auf sich warten. Endlich ist auch dieses Problem gelöst! Der auf den Gebrauch der Lupe angewiesene, brillenbewaffnete Fachmann weiß ein Lied zu singen von der Beschwernis des Gebrauchs beider Optiken mit den Mitteln, die bis heute zur Verfügung standen. So mancher gepreßte Seufzer oder - bei impulsiverem Temperament so manche kernige Verwünschung ertönte in der Werkstatt, wenn bei diffizilen Arbeiten in stetem Wechsel immer wieder die Brille auf die Stirn geschoben, die Lupe eingeklemmt werden mußte und so fort. Die abgebildete neue, durch D. R. P. und D. R. G. M. geschützte Brillenlupe wird deshalb in allen Fachkreisen aufs lebhafteste begrüßt. Viele ausgesprochene und still gehegte Wünsche sind auf die denkbar einfachste Weise plötzlich erfüllbar, und

wir hoffen, vielen unserer geschätzten Leser mit der Veröffentlichung dieser wirklich praktischen Neuheit eine angenehme Überraschung zu bereiten. Der obere Teil unserer Abbildung zeigt eine Brille mit montierter Brillenlupe in hochgeklappter Stellung. Ein leichter Hebeldruck genügt, um die Lupe unmittelbar vor das Brillenglas zu bringen. Rechts unten ist die Brillenlupe noch einmal für sich dargestellt, und zwar von der

Rückseite, um die einfache Vorrichtung für die Befestigung zu zeigen. Die Ausführung ist leicht, elegant und solid und hat das Angenehme für sich, daß sie sich ohne besondere Mühe an jede vorhandene Metallbrille anbringen läßt, so daß sich die Anschaffung einer neuen Brille erübrigt. Das Lupenglas wird in folgenden Optiken geliefert: Nr. 3 und 4, 3, 3 und 21/2. Interessenten empfehlen wir, sich wegen des Bezuges dieser Neuheit direkt an die bekannte Werkzeughandlung und -Fabrik Wilhelm Woeckel, Leipzig C 1, Rosentalgasse 1, zu wenden.

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Abb.2.

Armbandschloß. Das Armbandschloß besteht aus mehreren Gliedern, die mit den Enden des Armbandes verbunden sind, so daß das Armband auch beim Anlegen einen geschlossenen Ring bildet, der über die Hand gestreift wird. Nach dem Überstreifen des Armbandes werden die Glieder des Schlosses in sich zusammengelegt, wodurch das Armband die normale Länge bzw. Weite erhält. Durch dieses Schloß kann die Armbanduhr bequem und leicht mit einer Hand angelegt werden, ohne daß die Uhr aus den Händen gleiten kann. Es zeigen: Abb. 1 eine Draufsicht in geschlossenem Zustand; Abb. 2 eine Seitenansicht hiervon; Abb. 3 eine Seitenansicht in geöffnetem Zustand; Abb. 4 cine Seitenansicht in halbgeöffneter Stellung; Abb. 5 einen Querschnitt in geschlossenem Zustand. Der Verschluß besteht nach der Zeichnung Abb.1. aus den drei aneinander gelenkten Gliedern a, b, c, deren Enden an die Armbandteile d und e angelenkt sind. Die Glieder a, b, c sind so ausgebildet, daß sie ineinander gelegt werden können, wodurch das Armband d, e auf die normale, geschlossene Weite eingestellt werden kann. Damit die Glieder ineinander legbar sind, sind die beiden Glieder a, b rinnenförmig gestaltet, während das Glied c einen T-förmigen Querschnitt besitzt. Durch diese Profilierung erhalten die Glieder a, b, c gleichzeitig eine große Festigkeit. Auf dem Glied a ist ein achterförmiger Bügel f angelenkt, welcher in die auf dem Glied c befestigte Nase g

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eingedrückt wird, um den Verschluß in zusammengelegtem Zustand zu halten. Um den Verschluß zu öffnen, braucht nur der Bügel fgelöst zu werden, worauf der Verschluß a, b, c auseinander gezogen werden kann, wodurch der Verschluß eine dreimal so große Länge erhält wie geschlossen, so daß das Armband d, e bequem über die Hand gestreift werden kann. Das Glied e ist mit einem hakenförmigen Ende h versehen, in welches der Armbandteile eingehängt ist. Beim Zusammenlegen des Verschlusses legt sich das Scharnier i über das Hakenende h, wodurch ein unbeabsichtigtes Aushängen des Armbandteiles e ausgeschlossen ist. Der Haken h hat den Zweck, daß der Verschluß auf einer Seite ausgehängt werden kann, damit die Armbanduhr z. B. im Schaufenster ganz flach ausgebreitet, in die Auslage gelegt werden kann. Der Verschluß kann anstatt aus drei Teilen auch aus mehr oder weniger Teilen bestehen. Ebenso kann der Verschluß auch an Armbänder ohne Uhren angebracht werden. Das Armbandschloß kann in beliebiger Weise am Armband angebracht werden, so daß es sich, je nachdem von oben, unten oder einer Seite öffnen läßt. Deutscher Gebrauchsmusterschutz: J. Bidlingmaier, Schwäb. Gmünd.

Das Wirtschaftsleben im Edelmetallgewerbe

Der Inlands-Konventionskurs für Arbeitssilber beträgt für die Woche vom 5. bis 11. Dezember 1927:

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Der internationale Diamantenmarkt. Amsterdam, 6. Dez. In Amsterdam hat der Diamantenmarkt einen stilleren Verkehr aufzuweisen. Für den Rest dieses Jahres scheint der Bedarf der Einkäufer vollkommen gedeckt zu sein. Mit den amerikanischen Ankäufen für das nächste Jahr ist erst im Januar zu rechnen. Viel hängt von der Preistendenz des Marktes ab, vorderhand ist keine Änderung zu befürchten, wenigstens ist eine beabsichtigte Preiserhöhung seitens des Londoner Syndikats nicht vor Ende Januar oder Februar nächsten Jahres zu erwarten. Für Melees und kleine Brillanten besteht zur Zeit wenig Interesse: Steine geringerer Qualität werden kaum verlangt, nur für die feineren Qualitäten grober Steine und Phantaschliff läßt sich ein etwas lebhafterer Handel feststellen. Da diese Artikel größtenteils ausverkauft sind, wird hierin größere Nachfrage bestehen bleiben. Für Bort ist mit einer Preiserhöhung im Januar zu rechnen.

In Antwerpen sind die Vorräte in Melees und Achtkant sehr groß, was zur Folge hat, daß diese Artikel äußerst billig zu haben sind. Für große Steine, Brillanten von fünf Karat und größer, Phantasie-Steine ist weniger Umsatz zu hemerken, doch liegen hierbei die Preise noch annehmbar. Der Handel ist im allgemeinen stiller, aber die Tatsache, daß die Schleifereien noch immer gut beschäftigt sind, läßt darauf schließen, daß man keine Verschlechterung der Handelslage erwartet.

Upi.

Der Londoner Gold- und Silbermarkt. London, 6. Dez. 1927.
Am Goldmarkt sind die erheblichen Zufuhren der letzten
Woche sehr glatt abgenommen worden, meist zu 84 s. 10, d.
Die europäischen Käufer nahmen über eine halbe Million an
Gold aus dem Markt. Das Interesse für Gold bleibt sehr lebhaft.
Die offizielle Notierung bleibt unverändert auf 84 s. 112 d.
Der Silbermarkt hat auch in den letzten Tagen fortgesetzte
Nachfrage zu verzeichnen, die für loko dringender ist, weshalb
der Terminpreis um 1 bis 6 zurück blieb. Die Verkäufe nach
Indien und China sind größer als in den letzten Wochen. Amerika
gibt nur wenig ab. Der Silberpreis beträgt augenblicklich 26°/18
für loko.

16

Upi.

Die neuen Bestimmungen für Plaquéwaren in der Schweiz. Die Verhandlungen über die Kennzeichnung der Plaquégehäuse für Taschenuhren und Plaquéwaren in der Schweiz scheinen endlich zu einem Abschluß zu kommen. Der offizielle Entwurf der Regierung wird jedenfalls am 1. Januar 1928 in Kraft treten. Er bestimmt: Plaqué - Taschenuhrgehäuse oder andere Plaquéwaren, welche die Aufschrift „plaqué or“, „doublé or" oder nur „plaqué“ oder „doublé“ oder eine andere gleichartige Bezeichnung in einer anderen Sprache tragen, müssen einen Goldüberzug von mindestens 10 Karat Feingehalt (0,417) und eine Stärke von 10 Mikron haben. Bei Taschenuhrgehäusen muß die Mikronstärke in durch 5 teilbaren Zahlen angegeben sein. Jede andere Bezeichnung, wie „garanti“, „garanti 5 ans" usw., ist verboten.

Taschenuhrgehäuse und alle Plaqué- oder Doubléfabrikate mit aufgewalzter Goldschicht müssen außer der Bezeichnung,,plaqué or" oder „,doublé or" den Buchstaben „L“ tragen, galvanisch überzogene den Buchstaben „G“. Bei in der Schweiz hergestellten Fabrikaten stehen die Buchstaben in einem Kreis, bei aus dem Auslande kommenden Waren in einem Quadrat. Für Taschenuhrgehäuse müssen die Buchstaben mindestens 21, mm hoch sein. Bei Exportwaren kann den Bestimmungen des betr. Exportlandes dadurch entsprochen werden, daß die dort verlangten Bezeichnungen den Schweizer Qualitätsbezeichnungen hinzugefügt werden. Taschenuhrgehäuse müssen außerdem die Marke des Herstellers tragen, die beim zuständigen Kontrollbüro eingetragen sein muß. Auch die den Waren anhängenden Etiketten dürfen keine von den Vorschriften abweichenden Aufschriften tragen, wie z. B. die Bezeichnung in Hundertstel oder Tausendstel oder in Karat; diese Bezeichnungen sind einzig und allein den echten Platin-, Gold- und Silberwaren vorbehalten, ebenso ist jeder Phantasiename in Verbindung mit „,or“, „ „Gold" untersagt, wenn er nicht in Verbindung mit dem Wort „Metal" gebracht wird. Bijouteriewaren oder optische Artikel mit den Bezeichnungen,,plaqué or“, „doublé or“, „plaqué“ oder „doublé“ müssen auch die Fabrikmarke des Herstellers tragen, die beim zuständigen Kontrollbüro einzutragen ist, jedoch ist es bei diesen Waren gestattet, die Herstellermarke, wenn eine Anbringung der Kleinheit des Artikels wegen nicht gut angängig ist, auf dem der Ware anhängenden Etikett anzubringen. -T

Gold- und Silberwarenfabrikation in Ungarn. In Ungarn waren im Jahre 1926 17 Fabriken vorhanden, welche sich mit der Herstellung von Gold- und Silberwaren befaßten. Insgesamt wurde in diesen 17 Fabriken 4992 Tage gearbeitet, so daß ein Unternehmen im Jahre 294 Tage im Betrieb stand. Beschäftigt waren am 1. Oktober 1926 328 Arbeitskräfte, und zwar 262 männliche und 66 weibliche Kräfte. Im Jahresdurchschnitt war die Anzahl der Arbeitskräfte aber größer und betrug 342. Innerhalb des Jahres 1926 entfielen auf einen Arbeiter im Durchschnitt 286 Arbeitstage, was für die gesamten Arbeiter eine Gesamtzahl von 97902 Arbeitstagen ergibt. An Löhnen und Gehältern wurden im Jahre 1926 insgesamt 609000 Goldkronen ausbezahlt, auf die Arbeiter treffen hiervon 531000 Goldkronen bei einem durchschnittlichen Jahresverdienst eines Arbeiters von 1553 Goldkronen.

Die vorhandenen Kraftquellen hatten eine Stärke von 238 PS, die aus fremden Quellen stammten. An Kohlen wurden von den 17 Betrieben 337 dz verbraucht. Die verwendeten Heiz- und Leuchtstoffe hatten einen Wert von 69000 Goldkronen. Die zur Verarbeitung kommenden Roh- und Halbstoffe usw. beliefen sich auf 1217000 Goldkronen. Der Wert der erzeugten Waren bezifferte sich im Jahre 1926 auf 2199000 Goldkronen. In der Gold- und Silberwarenindustrie war in der zweiten Hälfte des Jahres 1926 eine gewisse Besserung des Absatzes bemerkbar. Obwohl die Branche in sämtlichen Gold- und Silberwaren sowie Schmuckgegenständen exportfähig ist, fand ein Absatz nur im Inlande statt, weil die Märkte, die für die Ausfuhr in Betracht kommen könnten, sich völlig abgeschlossen haben. B-th. Einfuhrzollbehandlung von gold- und silberplattierten Waren (Prüfungsverfahren) in Britisch - Indien. Unterscheidung zwischen,,plated with gold" and "gold-washed". Als Prüfmittel für die Untersuchung dient Sa'petersäure von entsprechender Stärke. Reine Salpetersäure (spezifisches Gewicht 1,42 oder 69,8 Proz. Säure) ist mit einem gleichen Volumen Wasser bis zum spezifischen Gewichte von 1,21 oder 35 Proz. Stärke zu verdünnen. Eine,,gold - washed" oder, wie sie gewöhnlich genannt wird, eine „,gold-coloured-Oberfläche“ hält der Einwirkung dieser gelösten Säure nicht stand, eine,,gold-plated-Oberfläche" dagegen wird davon nicht angegriffen; die besten Qualitäten halten sogar der starken Säure (spezifisches Gewicht 1,42) stand. Eine,,mit Lack überzogene Oberfläche" kann indes der Säure widerstehen und doch frei von Gold sein. Demgemäß ist ein kleineres Stück der Oberfläche abzukratzen und die Schabsel sind auf Gold zu prüfen. Die Glühprobe hat immer Anwendung zu finden, falls es die Art des Gegenstandes erlaubt. Wird ein ,,gold-washed"-Gegenstand in einer Bunsenflamme einige Sekunden lang geglüht, so wird der Überzug zerstört. Die Oberfläche entfärbt sich und kann auch durch Reibung an einem Tuche nicht wieder in ihren früheren Zustand zurückgebracht werden; wenn Deutsche Goldschmiede-Zeitung Nr. 50 ·

weiter der geglühte Teil jetzt mit der schwachen Säure (spezifisches Gewicht 1,2) geprüft wird, so verliert die Oberfläche deutlich ihr Gold. Ein plattierter Gegenstand kann durch das Glühen wohl entfärbt, kann aber auf einem Tuche wieder glänzend gerieben werden; die schwache Säure macht ihn wieder blank, entfernt aber nicht das Gold. So hängt also, wenn Gold tatsächlich vorhanden ist, das Unterscheidungsverfahren zwischen einem dauerhaften und nichtdauerhaften Überzuge von einer verständigen Anwendung der beiden Säuren als vorbereitende Maßnahme ab, der sich die Anwendung der Glühprobe anschließen muß, falls es die Umstände gestatten. Als Regel ist eine Bestätigung durch die Flammenprobe unnötig oder unratsam, wenn der Feingehalt des Überzugs genau angegeben oder der Gegenstand kostbar ist. Hauptsächlich sind die billigen Gegenstände beiden Prüfungen zu unterwerfen, zumal sich herausgestellt hat, daß die Preise in dieser Beziehung keinen Anhalt bilden, da die Fakturenpreise vieler Gegenstände, die als mit 30 Proz. des Wertes zollpflichtig festgestellt sind, außerordentlich niedrig waren. B-th. Einfuhrzoll für Edelmetalle, Edelsteine usw. in Haiti. Bei der Einfuhr nachstehender Waren werden zur Zeit folgende Zölle erhoben (dabei ist zu bemerken, daß rh Rohgewicht und rn = Reingewicht bedeutet):

Gegenstand

=

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Gold, Silber, Platin und Legierungen dieser Metalle, sowie Waren daraus. Juwelierwaren, Tafelgeschirr und Goldschmiedewaren, mit Perlen, Diamanten, Rubinen, Saphiren, Smaragden oder Opalen besetzt . . 100 g rn 60 oder v.Werte 30 Proz.

-, mit anderen Steinen, nachgeahmten Perlen oder Edelsteinen oder mit Dubletten besetzt oder emailliert

. . 100 g rn 50 oder v.Werte 30 Proz.

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6417. Wer kann mir Lieferanten von Einsteckschildern für das
Schaufenster aus Stoff oder farbigem Holz mit auswechselbaren
Buchstaben aus Holz oder Metall nennen?
M. J. in L.
O. F. in Z.

6437. Wer fertigt Ski-Broschen in Silber?
6438. Wer ist der Hersteller von Obstmessern mit Nickelklinge
und versilbertem spitzen Heft, Linienmuster mit dreifachen Perl-
bandüberschlägen an beiden Längsseiten, 90 gestempelt? Die
Klinge ist mit einem Flugzeug im Kreis gestempelt, daneben die
Worte,,Rein Nickel".
W. T. in St.

6439. Wer ist Hersteller des Putzmittels „Oxydin“ in runden
Schachteln?
W. O. in E.
J. E. in A.

6440. Welche Firma liefert India-Olsteine?

6441. Wer kennt den Hersteller von Bestecken mit der Wortmarke: ,,Er-Ka 20"? R. U. in Pf. 6442. Wer kennt den Hersteller von Schlüsselringen in Alpaka mit dem Zeichen K & N ? L. A. in K. 6436. Wer liefert Alpakabestecke mit der Bezeichnung,,Gloria Alpaka"? Zwischen den beiden Worten befindet sich ein kastanienblattähnliches Zeichen. P. P. in J.

6443. Ich beabsichtige Laden und Schaufenster modern auszubauen und wäre für Anweisungen betreffs moderner Ausstattung sehr verbunden. S. W. in B. 6444. Wer führt auf versilberten Bestecken die Zeichen [L.N.90]? K. W. in E. 6445. Wer stempelt Alpakabestecke mit den Zeichen H. H. 90? H. G. in H. 6446. Wer liefert Glasstaub zum Mattieren von Metallgegenständen? G. G. in S. 6447. Wer fertigt Separationsknöpfe (Verschluß) in unecht für Taschenbügel? S. und S. in B. 6448. Ich bitte höfl. um Bekanntgabe eines guten Rezeptes für die Vergoldung von silbernen Schmuckwaren. Der Ton der Vergoldung soll etwas ins rötliche neigen. H.D. in H

6449. Auf welche Weise erziele ich bei gepreßten Artikeln (Silberohrringe und -broschen, z. T. mit Drahtmontierung) eine gute Vergoldung und schönen Glanz? H.D. in W.

6450. Wer ist Lieferant bzw. Fabrikant von nachstehend beschriebenen Alpakasilberbestecken? Stempelung 90 und „Alpacca garantiert" in einer ovalen Umrandung. Das Muster ist am Stiel abgerundet, unten große ovale -••—•— Umrandung, welche oben offen ist und hier eine Blume (scheinbar Rose mit Blättern) aufweist. L. H. in B.

6451. Wer kennt den Hersteller der versilberten Bestecke mit der Wortmarke „, Merco-Silber"? A. G. in O.

Geschäftsnachrichten und Personalien

Wir bitten die verehrten Leser, uns von Geschäfts-Eröffnungen, Veränderungen, Verkäufen, Auszeichnungen und Jubiläen stets Kenntnis zu geben

Jubiläen, Auszeichnungen usw.

Aue (Erzgb.). (Sechzigster Geburtstag.) Der Generaldirektor der August Wellner Söhne A.-G. und Schwiegersohn des im Mai 1909 verstorbenen Gründers der Firma, Herrn August Wellner, Herr Peter Paul Gaedt, konnte am 15. November d. Js. seinen 60. Geburtstag auf seinem Sitz „Reutergarten" feierlich begehen. Sein Geburtsort ist Rostock, wo er das Klempnerhandwerk erlernte. In seiner, damals allgemein üblichen, Wanderzeit führte ihn der Weg auch nach Aue i. S., wo er bei August Wellner, welcher derzeit nur einen kleinen Betrieb hatte, Arbeit fand. Er heiratete dessen Tochter und erhielt gleichzeitig Prokura. Paul Gaedt hat an dem Aufstieg der Firma Wellner hervorragenden Anteil, so wurde u. a. nach seinem Eintritt im Jahre 1895 die

Besteckfabrikation mit größter Energie ausgebaut und die Herstellung von versilberten Hotel- und Tafelgeräten aufgenommen, auch wurde im Jahre 1909 eine eigene Neusilbergießerei und das erste große Walzwerk in Betrieb genommen. Deutlich kennzeichnet sich die Entwicklung des Unternehmens unter seiner Leitung auch darin, daß die Zahl der Arbeiter und Angestellten von 300 Köpfen im Jahre 1904 heute auf rund 4800 angewachsen ist. Möge es dem Jubilar noch recht lange und in bester Gesundheit vergönnt sein, die Geschicke der Firma zu leiten. Bad Ems. Herr Juwelier J. Bernstein, Inhaber der Fa. Jacob Bernstein & Söhne, Juweliere, Römerstr. 56 und Kolonade 1-2, feierte Anfang Dezember sein 60 jähriges Geschäftsjubiläum. Am gleichen Tage konnte der Jubilar auch seinen 85. Geburtstag feiern. Berlin-Neukölln. Am 2. Januar 1928 kann Herr C. B. Matthes auf eine 25jährige Tätigkeit als Vertreter bei der bekannten Metallwarenfabrik H. A. Jürst & Co. A.-G., Adlershof - Berlin, zurückblicken.

Bremen. Die Goldwaren- und Uhrenhandlung Heinr. Voss, Herdentorsteinweg 34, konnte ihr 50jähriges Bestehen feiern. Leider ist der Gründer der Firma, Herr Heinr. Voss, vor etwa zwei Monaten durch den Tod abberufen worden.

Dresden. Am 1. Dezember waren 30 Jahre vergangen, daß der Juwelier und Goldschmiedemeister Ernst Stolte, Amalienstr.12, sein Geschäft gründete.

Schwäb. Gmünd. Herr Carl Fischer jr., Inh. der kunstgewerblichen Werkstätte gleichen Namens vermählte sich mit Frau Emma geb. Sturm.

Schwäb. Gmünd. Schon wieder konnte bei der Firma G. Kurz, Silberwarenfabrik, ein Jubiläum gefeiert werden. Herr Josef Rößler, Silberschmied, ist seit 25 Jahren bei der Firma tätig. Er wurde von seinen Kollegen und seinem Arbeitgeber herzlich beglückwünscht und mit Geschenken erfreut.

Gestorben

Bautzen. Hier starb Herr Juwelier Adolf Boetius.
Bremen. Am 27. November starb infolge Schlaganfalls Herr
Juwelier Ernst Meyer, Molkenstraße 2. Er stand in seinem
52. Lebensjahre.

Dresden. Mitten in der Arbeit verschied am 24. November
Herr Juwelier Carl Böckeler, Lüttichaustraße 22, III.

Geschäfts-Eröffnungen und -Veränderungen Berlin. Die Firma: Geschäftsstelle der Kolmanskop Diamond Mines Limited zu Capstadt G. m. b. H., wurde von Amts wegen gelöscht.

Halle a. d. Saale. Die Firma Georg Dunker verlegte ihr seit 40 Jahren bestehendes Gold warengeschäft von der Leipziger Straße 13 nach ihrem eigenen Geschäftshaus Leipziger Str. 16. Hamburg. Juwelier J. Hilcken, Spitaler Str. 12, eröffnete in der Dammtorstraße 39/40 ein Zweiggeschäft. Hanau. Die Firma Peter Deines Söhne, Schmuckwarenfabrik, ist in eine G. m. b. H. umgewandelt worden. Geschäftsführer sind: der seitherige Inhaber, ehemaliger Stadtverordnetenvorsteher und Stadtrat Georg Deines, sein Sohn Wilhelm Deines sowie der Kaufmann Gottfried August Hock.

Handelsgerichtliche Eintragungen Danzig. Dem Juwelier Karl-Heinz Stumpf wurde Prokura für die Firma Moritz Stumpf & Sohn erteilt. Darmstadt. Fa. Josef Goldberg & Max Mark, Erste Diamantschleiferei. Die Firma wird von Amts wegen gelöscht. Kiel. Fa. M. Hansen, Goldwarengeschäft, Schloßgarten 3. Frau Luise Hansen und Fräulein Helene Dröge ist. Gesamtprokura erteilt in Gemeinschaft.

Leipzig. Fa. Bedau & Co., L.-Gohlis, Montbéstr. 36. Gesellschafter sind Frieda Bertha verehel. Bedau geb. Schauer, Leipzig, als persönlich haftende Gesellschafterin und zwei Kommanditisten. Die Gesellschaft ist am 1. Oktober 1927 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit Edelsteinen, Schmuckwaren und Uhren.

Pforzheim. Fa. Erwin Wahl, Bijouteriefabrikation, Kronprinzenstraße 83. Fa. Ophir-Schmuck, G. m. b. H., Maximilianstraße 24. Paul Levinger ist Einzelprokura erteilt.

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Fa. Robert Kirchner, Bijouteriefabrik, Ebersteinstr. 16. Dem Kaufmann Robert Hermann Kirchner und dem Kaufmann Max Kirchner ist Einzelprokura erteilt.

Schwäbisch Gmünd. Fa. Nicolaus Hörner, Gold- und Silberwaren-Großhandlung. Das Geschäft ist infolge Todes des Inhabers auf dessen Witwe Thekla Hedwig Hild übergegangen, die es unter der bisherigen Firma fortführt. Damit ist die Prokura des letzteren erloschen. Dem Sohn Gerhard Hild ist Prokura erteilt.

Trier. Fa. Edelmetallscheideanstalt Plagosi G. m. b. H. Der bisherige Geschäftsführer Dr. Georg Vigano ist gestorben und ist dessen Witwe, Frau Anna Vigano, zum Geschäftsführer bestellt.

Von den Aktien-Unternehmen

Karl Hohmann A.-G. Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 19. Nov. 1927 wurde der Gesellschaftsvertrag in den §§ 4 und 17 (Grundkapital Aktien und Vergütung des Aufsichtsrats) abgeändert. Das Grundkapital wurde um 300000 Mk. erhöht. Die Erhöhung hat stattgefunden. Das Grundkapital beträgt jetzt 900000 Mk. Die Ausgabe der neuen 300 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien von je 1000 Mk. ist zum Kurse von 100 Proz. erfolgt.

Konkurse und Geschäftsaufsichten

Dresden. Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Wilhelm Camillo Tischendorf, Nürnberger Straße 63, der unter der Firma Möller & Tischendorf, An der Mauer 2, den Großhandel mit Gold- und Silberwaren betreibt, wurde am 28. November das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vergleichstermin am 27. Dezember. Vertrauensperson: Herr Kaufmann Joh. Ludewig, Dürerstraße 13.

Düsseldorf. Rheinische Gold- und Silberscheideanstalt Thum & Conrad, Wasserstr. 7. Nach Beendigung des Konkursverfahrens durch Zwangsvergleich ist das Geschäft mit Aktiven und Passiven und der Firma auf den bisherigen persönlich haftenden Gesellschafter Paul Thum übergegangen, der es unter bisheriger Firma fortführt. Die eingetragenen Prokuren sind erloschen. Frau Paul Thum, Elisabeth, und Franz Thum ist Einzelprokura erteilt.

Verbände, Innungen, Vereine Juwelier-, Gold- und Silberschmiede-(Zwangs-) Innung

zu Berlin Verhandlungsbericht

der 4. ordentl. Quartalsversammlung am Montag, den 17. Okt. 1927.
Um 20 Uhr eröffnet der Obermeister Eichendorff mit herzlicher
Begrüßung die von 45 Kollegen besuchte Versammlung.
Als Gäste sind die Obermeister Ostwald und Meißner der
Schöneberger Innung anwesend, von der Gewerbe-Deputation ist
Herr Inspektor Plötz zugegen.

Punkt 1. 17 Lehrlinge werden aus- und 12 Lehrlinge werden eingeschrieben.

Punkt 2. Die Niederschrift der 3. Quartalsversammlung wird angenommen.

Punkt 3. Als Mitglieder werden aufgenommen: die Kollegen Friedrich Bolle, Splittgerbergasse; Samuel Brenner, Seidelstraße; Wilhelm Herrmann, Alte Jacobstraße; J. Lianda, An der Spandauer Brücke; Walter Heske, Neue Grünstraße.

Punkt 4. Kollege Haberl berichtet über die Lehrlingsprüfung: Von den 17 Prüflingen waren acht Goldschmiede-, sieben Silberschmiede- und zwei Fasserlehrlinge. Die Leistungen der Lehrlinge sind gute Durchschnittsleistungen.

Punkt 5. Satzungsänderung: (6. Nachtrag zum Innungsstatut.) § 2, Ziffer 4 erhält folgende Fassung: Die Entscheidung der in § 2, Absatz 1 Nr. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bezeichneten Streitigkeiten zwischen den Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen. § 3, Ziffer 4 ist zu streichen. § 36, Absatz 2: Der erste Satz wird gestrichen. Dafür ist zu setzen: Der Ausschuß besteht aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern in gleicher Zahl und aus dem auf Vorschlag der Innung von der Aufsichtsbehörde zu ernennenden unparteiischen Vorsitzenden. Als neuer Absatz ist einzufügen: Wird der von diesem Ausschuß gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruche Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß vorangegangen

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