Geschäfts-Eröffnungen und -Veränderungen Aschaffenburg. Fa. Spessarter Perlindustrie Schachner & Co. in Amorbach. Inh. des bisher von dem Kaufmann Theodor Schachner in Amorbach unter obiger Firma betriebenen Geschäfts (Herstellung und Vertrieb von Perlenartikeln aller Art) ist nunmehr seit 20. Oktober 1927 der Kaufmann Johannes Scheinert in Neustadt in Sachsen. Die Firma lautet nun: Spessarter Perlenindustrie vorm. Schachner & Co. Inh. Johannes Scheinert. Amorbach ist nunmehr Zweigniederlassung; die Hauptniederlassung befindet sich in Neustadt in Sachsen. Die im bisherigen Geschäftsbetrieb entstandenen Forderungen und Verbindlichkeiten hat Johannes Scheinert nicht übernommen. - Berlin. Juwelier Wilhelm Müller, Gold- und Silberwaren, S 42, Oranienstr. 66. Die Firmeninhaberin führt infolge Namensänderung fortan den Familiennamen Müller. Fa. Eugen Marcus Ges. m. b. H., Juweliere, W 8, Unter den Linden 31. Die Prokura des Edgar Salz ist erloschen. Kaufmann Edgar Salz ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Er vertritt die Gesellschaft allein. Godesberg a. Rh. Herr Juwelier A. von der Kall verlegte sein Geschäft von Viersen (Rhl.) nach Bad Godesberg, Bahnhofstr. 7. Heidelberg. Herr Emil Burger, Juwelier, eröffnete in seinem Hause, Sofienstraße 7a, wieder ein Detailgeschäft in Gold waren und Uhren. Derselbe war früher von 1907 bis 1919 Inhaber der Firma J. Geiger, Heidelberg. Heilbronn (Neckar). Fa. Ludwig Kaempff, Goldwarenfabrik. Geschäft und Firma ist auf Fritz Schäfer übergegangen. Magdeburg. Fa. Otto Kniese, Gold- und Silberwarengeschäft, Breiter Weg 195. Inhaber ist jetzt die Witwe Anna Kniese. Neubrandenburg. Herr Ernst Gottschalg, Gold- und Silberschmied und Graveur, ist nach 16jähriger Tätigkeit bei der Fa. Gernreich ausgetreten, um sich nunmehr ganz seinem Arbeitsgeschäft, Katharinenstr. 2, zu widmen. Ribnitz i. M. Fa. Hans Dedo w Wwe., Gold- und Silberwaren. Juwelier und Goldschmied Herr Walter Richter ist jetzt Inhaber der Firma. Handelsgerichtliche Eintragungen Amsterdam. Fa. Helleganger & Been, Heerenstraat 24. Gold- und Silberwarengeschäft. Von den Aktien-Unternehmen Fr. Kreuter & Co., A.-G., Schmuckwarenfabrik in Hanau. Die Gesellschaft schließt für 1926 mit einem Bruttogewinn von 342380 Mk. ab, von dem nach Abzug von 308880 Mk. Unkosten ein Reingewinn in Höhe von 33500 Mk. verbleibt. In der Bilanz zum 31. Dez. 1926 betragen u. a. Außenstände 128601 Mk., Waren 182550 Mk.; anderseits erscheinen Gläubiger mit 101570 Mk. bei 165000 Mk. Aktienkapital und 50000 Mk. Reserve. Die Generalversammlung, in der dieser Abschluß genehmigt wurde, wählte Frau E. Kreuter, Dr. J. C. Schwabe und Rechtsanwalt Dr. Nußbaum-Hanau (Vorsitzender) wieder in den Aufsichtsrat. § 37 erhält folgende Fassung: Der Entscheidung des Aus schusses für das Lehrlingswesen unterliegen Streitigkeiten zwischen Innungsmitgliedern und ihren Lehrlingen über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Lehrverhältnis, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Lehrvertrages, aus Verhandlungen über die Eingehung eines Lehrverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen sowie über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Lehrverhältnis im Zusammenhang stehen; ausgenommen sind Streitigkeiten, deren Gegenstand die Erfindung eines Arbeitnehmers bildet, soweit es sich nicht nur um Ansprüche auf eine Vergütung oder Entschädigung für die Erfindung handelt. § 38 Abs. 2 und 3 sollen heißen: Wird der von diesem Ausschuß gefällte Spruch nicht innerhalb einer Woche von beiden Parteien anerkannt, so kann binnen zwei Wochen nach ergangenem Spruche Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Der Klage muß in allen Fällen die Verhandlung vor dem Ausschuß vorangegangen sein. Aus Vergleichen, die vor dem Ausschuß geschlossen, und aus Sprüchen des Ausschusses, die von beiden Parteien anerkannt sind, findet die Zwangsvollstreckung statt. § 55 erhält folgende Fassung: Anträge auf Abänderung des Innungsstatuts und der Nebenstatuten sind beim Vorstand schriftlich anzubringen. Zur Verhandlung über dieselben ist eine Innungsversammlung einzuberufen, zu welcher die Innungsmitglieder mindestens fünf Tage vorher schriftlich oder durch Veröffentlichung im Fachorgan unter Mitteilung des Wortlautes der Anträge einzuladen sind. Gleichzeitig mit der Einladung ist bei der Aufsichtsbehörde Anzeige zu erstatten und die Entsendung eines Vertreters zu beantragen. Die Innungsversammlung kann über die Anträge nur im Beisein eines Vertreters der Aufsichtsbehörde und nur dann beschließen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder für die Anträge stimmen. Die Tagesordnung macht satzungsgemäß die Anwesenheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, sowie eines Vertreters der Aufsichtsbehörde. Die Kollegen werden deshalb gebeten, zahlreich und pünktlich zu erscheinen. Im Falle die satzungsgemäße Beschlußfassung für die Satzungsänderung in der Versammlung nicht erreicht würde, wird hiermit eine zweite außerordentliche Quartalsversammlung der Innung zu Donnerstag, den 24. November 1927, abends 82 Uhr, im,,Rotes Haus", Nollendorfplatz 5, einberufen. Tagesordnung bleibt dieselbe wie vorstehend. sammlung wird hiermit satzungsgemäß einberufen und ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Versammlungsteilnehmer beschlußfähig. Gustav Ostwald, Obermeister. Paul Kempcke, Schriftf. Geschäftliche Mitteilungen Diese Ver Die Organisation des Weihnachtsgeschäfts ist augenblicklich die brennendste Frage! Die im Fache ob ihrer Rührigkeit bestens bekannte Firma Steinmetz & Lingner, Leipzig, hat in Erkenntnis dieser Tatsache sich intensiv damit befaßt, wie es möglich ist, durch Bereitschaftsdienst dazu beizutragen, daß der Einzelhandel in der Lage ist, die Organisation des Weihnachtsgeschäfts zielbewußt durchzuführen. Sie hat zu diesem Zweck eine Werbeschrift geschaffen, die ganz darauf angelegt ist, das Verkaufsgeschäft zu erleichtern und dem Einzelhandel durch tägliche Anregungen neue Impulse zu geben. In Form von Kalenderblättern gibt sie für jeden Tag bis zum Weihnachtsfeste einen neuen Tip für die Hebung des Absatzes. Durch eingestreute Blätter mit Abbildungen und neutralem Text ist ferner dem Einzelhandel Gelegenheit geboten, seine eigne Werbung interessant zu gestalten. Die Idee, die der Schrift „Die Organisation des Einzelhandels" zugrunde liegt, ist schlechthin glänzend, die Ausstattung vornehm und eindrucksvoll. Es ist dies,,Dienst am Kunden" in bester Form. Die Firma Steinmetz & Lingner geht darin aber noch weiter. Durch Einrichtung einer Eildienstabteilung garantiert sie für schnellste Lieferung aller dringlich gebrauchten Artikel. Die Werbeschrift ist deshalb noch mit einer größeren Anzahl von besonderen Bestellkarten, für die außerdem markante Kennzeichen in Form von Eildienstmarken beigegeben sind, ausgestattet, denen eine bevorzugte Behandlung gesichert ist. Wir können unseren Lesern die Beachtung der Werbeschrift deshalb nur bestens empfehlen. ာာာာာာာာာာာာာာာာ - und nun noch das Plakat! ,,Die Herbstsaison ist im Gange, mit den neuesten Erscheinungen für die Herbst- und Wintersaison wartet man der Kundschaft in den künstlerisch dekorierten Schaufenstern auf. Die Dekoration steht bei uns auf bemerkenswerter Höhe. Künstlerischer Geschmack, Formgefühl, Farbenzusammenstellung, Verwendung von Utensilien aller Art sind so musterhaft vereint, daß deutsche Schaufenster tonangebend geworden sind und dem gesamten Auslande als Vorbild dienen. 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