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30. Jahrgang, Nr. 24

Leipzig, 11. Juni 1927

Deutsche Goldschmiede-Zeitung

DAS FACHBLATT DES GOLDSCHMIEDS

Angegliedert die Deutsche. Edelmetall-Kunst, früher Jnternationale Bijouterie-Zeitung Kosmos, gegründet 1881

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Alle 14 Tage ein Vollheft. Diese Kleine Ausgabe erscheint in der Zwischenwoche

Warum noch länger auf Kundschaft warten?

Betrachtungen von Werbefachmann Fried. Senft

weifellos eine Frage, die immer mehr Geschäftsleute beschäftigt, und die auch der deutsche Juwelier sich gar nicht oft genug vorlegen kann. Es ist durchaus verständlich, wenn gerade weite Kreise der alten und vornehmen Gewerbe eine gewisse Abneigung gegen Reklame haben, um so mehr, als darunter am häufigsten das verstanden wird, was nicht unter den Begriff „,neuzeitliche Werbung" fällt. Sprechen wir daher besser von „,Werbung“, und untersuchen wir ob es richtig ist, daß tatsächlich heute kein geschäftliches Unternehmen darauf verzichten kann.

Werbung ist ja nicht der Schrei: „Bei mir kaufst Du am besten!", Werbung ist ein Wecken von Wünschen, ein Beeinflussen zum Kauf. Der Kampf um den Kunden ist härter denn je, und wenn wir genauer hinsehen, so ist jeder Werbende der Konkurrent des andern. Das gilt im besonderen von Luxusartikeln, das Wort hier im weitesten Sinne seiner Bedeutung gebraucht. Schließlich sind die Mittel eines jeden Menschen beschränkt, und es ist daher durchaus nicht gleichgültig, wie er sie ausgibt. Reisegesellschaften fordern zu Vergnügungsreisen auf, die Konfektionsfirmen stellen die elegante Kleidung als das Begehrenswerte hin, Möbel-, Gardinen- und Teppichgeschäfte versuchen, das Interesse für das schöne Heim zu wecken, und die Genußmittelindustrie malt die Freuden der leiblichen Genüsse: Essen und Trinken. Kann da der Juwelier schweigen? Kann er zusehen, wie Beträge für Kleidung und Wohnung ausgegeben werden, die früher in Schmuck angelegt wurden?

Ich habe schon vor kurzem in meinem Aufsatz „Ketzerische Gedanken vorm Schaufenster des Juweliers!" (siehe Nr. 14 vom 2. April 1927) zu zeigen versucht, wie es notwendig ist, den Wunsch nach Schmuck und Tafelgerät im Menschen zu wecken und so Bedarf zu schaffen. Es war da vom Schaufenster die Rede, das in so anschaulicher Weise werben kann und das deshalb als Werbemittel so außerordentlich wertvoll ist. Was aber seine Werbewirksamkeit recht ungünstig beeinflußt, das ist der Umstand, daß nur der Vorübergehende, streng genommen nur der davor stehenbleibende Passant, als Angebotsempfänger erfaßt wird, und das ist nicht befriedigend.

Es muß da schon das Inserat als Werbemittel herangezogen werden und es gilt, zu prüfen, welche Forderungen an das werbewirksame Inserat des Juweliers zu stellen sind. Zunächst muß in der äußeren Gestaltung schon der Charakter des Geschäftes und des Gewerbes zum Ausdruck gebracht werden. Eine vornehme, ästhetische Wirkung muß von der Anzeige ausgehen. Schöne, feine Schrifttypen, viel weißer Raum in der Anzeige und ein guter Rand werden diese Auf

gabe lösen. Es wäre ein Unding, mit klotzigen, dicken Buchstaben und schwarzen, schweren Rändern für Schmuck werben zu wollen. Dagegen ist es ein Irrtum, anzunehmen, daß der Inhalt der Anzeige weiter nichts sein dürfe, als eine vornehme Visitenkarte. Eine noch so schöne Anzeige, in der außer dem Firmennamen nichts zu finden ist als vielleicht die Worte: ,,Gold- und Silberwaren" wird vielleicht den einen oder anderen Leser, der gerade Kaufabsichten hat, auf die Firma aufmerksam machen, von einer Werbewirkung wird man aber bei ihr nicht sprechen können. Gut wird es immer sein, den Anzeigen am Kopf eine Schlagzeile zu geben, die Aufmerksamkeit erregt (aber nicht schreit) und zum Weiterlesen anreizt. Sehr beliebt sind ja in dieser Beziehung die Worte: ,,Zu Weihnachten", „Ein schönes Geschenk" und ähnliche, die man aber so häufig und für alle Branchen findet, daß man sie schon möglichst vermeiden sollte. Anders wäre es schon mit einem solchen Text:

Als Ausdrud der Freundschaft Ringe auszutauschen, ist ein alter schöner Brauch, deffen symbolische Bedeutung es verlangt, echte schöne Stücke der deutschen Gold- und Silberschmiedekunst den Menschen zu schenken, denen man Treue und Freundschaft damit geloben will. Besichtigen Sie meine Schaufensterauslagen, in denen ich diese Woche eine Sonderschau in Ringen zeige, nur schönste Werke des deutschen Kunsthandwerks.

In einer solchen Anzeige wird an den Brauch erinnert, zum Zeichen der Freundschaft Ringe auszutauschen, und ganz besonders bei den Damen wird dieser Hinweis auf fruchtbaren Boden fallen. Bei mancher Leserin wird die Frage auftauchen, ob es nicht schön wäre, diesen Brauch auch zu üben. Wo die Erwägungen noch nicht zu einer Kaufabsicht führen, da soll das Schaufenster die weitere Beeinflussung bringen. Gleichzeitig mit der Anzeige erfolgt eine Spezialdekoration in Ringen, deren Ankündigung vermutlich auch bei manchem Interesse findet, der mit dem Gedanken des ,,Freundschaftsringes" nichts anzufangen weiß. Wir haben hier also eine sehr geschickte Verbindung von zwei Werbemitteln und vermeiden es außerdem, die Anzeige mit einer banalen Wendung etwa wie „Reiche Auswahl in goldenen und silbernen Fingerreifen finden Sie immer bei . . . . zu beendigen, nachdem es nicht gut angängig ist, nach Art

anderer Branchen nun ein detailliertes Angebot mit Preisen zu bringen. Ein anderer Anfang wäre der:

Von Generation zu Generation
vererben sich in alten Geschlechtern wertvolle
Familienschmuckstücke. Wo Tradition gepflegt
wird, spielt von jeher der Schmuck eine
bedeutende Rolle.

Auch hier wird an eine Sitte erinnert, die durchaus keine ausschließliche von Adelsgeschlechtern zu bleiben braucht, und der Appell an den Nachahmungstrieb dürfte nicht ungeschickt sein. Eine große Rolle in der neuzeitlichen Werbung spielt das „Stimmungsmoment". Auch hierfür ein Beispiel:

Festliche Stunden im Heim

an Familiengedenktagen, wie Seburtstage und
Hochzeitstag, pflegt man bei einem stimmungs-
vollen Mahl zu feiern. Schönheit soll alles aus-
strahlen, nicht nur die Blumen auf dem Tisch,
sondern auch das Tafelgerät. Wo man festliche
Stunden zu arrangieren versteht, fehlt nie das
silberne Tafelbested....

Wie die anderen Beispiele, so verrät auch diese Schlagzeile nicht gleich, um was es sich handelt. Es wird dadurch mancher zum Lesen veranlaßt, der den Gedanken des Schmucks von dieser Seite her noch gar nicht betrachtet hat. Stände gleich der „Schmuck" am Kopfe, würden viele Leser die Anzeige nicht beachten, weil für sie sich mit diesem Wort der Begriff etwas gänzlich Überflüssigem verbunden hat.

Wir dürfen, so viel Anregungen auch noch gegeben werden könnten, beim Inserat nicht länger verweilen, sondern müssen uns einem anderen Werbemittel zuwenden, das gerade für den Juwelier von größter Bedeutung werden könnte, nämlich dem Werbebrief.

Für seine äußere Gestalt muß feine Aufmachung und Charakter eines Privatbriefs gefordert werden. Ein evtl. auch noch unschöner Geschäftsbriefbogen mit schlechter Vervielfältigung wird seinen Zweck verfehlen. Wenn der Empfänger Vertrauen zu dem Geschäft fassen soll, so muß der Brief verraten, daß sein Besitzer Geschmack hat. Ein feiner Briefkopf, kleine Schreibmaschinenschrift, gutes Papier und Format eines modernen Privatbriefbogens sind die ersten Forderungen. Der Umschlag, natürlich passendes Papier und Privatformat, wird möglichst mit der Hand geschrieben. Für den Inhalt wird man eine Regel aufstellen: Schreibe kein sogenanntes Brief- oder Kaufmannsdeutsch, sondern rede im Brief mit dem Kunden, als stände er vor deinem Ladentisch. Wer diese Regel beherzigt, wird immer einen interessanten und ansprechenden Ton finden. Im übrigen gilt das beim Inserat schon Gesagte. Nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen, auch keine allgemeinen Redensarten. Je persönlicher die

Note des Briefes ist, desto größer ist die Werbewirkung. Die Argumente im Brief werden sich nach dem Adressenmaterial und der Zeit richten. Vor Weihnachten wird man natürlich auf die Schönheit und den bleibenden Wert (in ideeller und materieller Beziehung) des echten Schmucks als Geschenk hinweisen. Mit dem gleichen Argument wird der Juwelier des Badeplatzes arbeiten, der sich zu diesem Zwecke die Adressen der Kurgäste beschafft hat. Er wird darauf hinweisen, wie doch zweifellos das Bedürfnis besteht, sich selbst oder einem lieben Mitmenschen eine Erinnerung und Freude zu schaffen. Auch die Eltern von Konfirmandinnen, deren Adressen doch schließlich zu beschaffen sind, wird man mit Werbebriefen dieser Art bearbeiten können.

Ratsam ist es, an Hand von alten Büchern zusammenzustellen, wer längere Zeit nicht mehr gekauft hat. Nun aber nicht von früherem Vertrauen sprechen und anfragen, ob man es etwa nicht mehr genieße. Nein, man spricht davon, daß man doch wisse, der Empfänger (oder die Empfängerin) sei ein Freund von schönem Schmuck. Man habe gerade besonders schöne Stücke im Laden, die man gerne einmal zeigen wolle. Natürlich sei die Besichtigung ganz unverbindlich, man dränge nicht zum Kauf, denn man wisse, daß der Empfänger des Briefes schon seine Wünsche kundgeben würde, wenn er für sich oder zu Geschenkzwecken etwas benötige. Diese vornehme Zurückhaltung, an anderer Stelle vielfach nicht angebracht, wird bei den früheren Käufern von wertvollem Schmuck zweifellos seine Wirkung nicht verfehlen. Bei Neureichen, nicht im üblen Sinne gebraucht, kann man ruhig einmal von der guten Kapitalsanlage sprechen, aber nicht zu auffällig. Nicht von der Hand zu weisen ist, daß die Anzeige über Familienschmuck für den Brief eine gute Vorlage und zugleich Anlaß gäbe, sich für die Umarbeitung alter Schmuckstücke zu empfehlen.

Auch für zahlungskräftige Zuziehende, für vermögende Leute aus den kleineren Landplätzen der Umgebung und ähnliche Fälle empfiehlt sich die Bearbeitung durch Werbebriefe. Für allgemeine Werbungen kann man ja aus den Adreßbüchern gute Adressen aussuchen. Aber gerade hier achte man besonders darauf, sich nicht in allgemeinen Redensarten zu ergehen. Der Juwelier hat ja wohl immer etwas im Laden, das besonderes Interesse verdient, auf das er hinweisen kann. Im übrigen bringe man in geschickter Weise zum Ausdruck, wie wertvoll der Rat eines erfahrenen Fachmannes beim Einkauf von Schmuck und echten Tafelgeräten sei. Selbstverständlich wird man es sich dann auch nicht verdrießen lassen dürfen, wenn ein Briefempfänger sich einmal einen Rat erbittet, ohne gleich zu kaufen.

Mögen diese Bemerkungen, die nur anregen und keineswegs eine gründliche Behandlung des Themas darstellen sollen, genügen. Der einzelne Leser wird den weiteren Weg finden, es wird ihm auf jeden Fall einleuchten, daß es sinnlos wäre, noch länger auf Kundschaft zu warten. Sie kommt nicht von selbst, wir müssen sie suchen, ja sie zunächst erst schaffen. Das aber ist nicht mit schreiender Reklame, sondern nur mit einer gutdurchdachten Werbung zu erreichen.

Das Schiedsverfahren im Arbeitsgerichtsgesetz

Von Syndikus Dr. Lothar Dessauer, Stuttgart

's ist eine bekannte Tatsache, daß sich die Schiedsgerichte in keiten im Laufe der letzten Jahre außerordentlich eingebürgert haben. Der Grund hierfür dürfte nicht zuletzt darin zu erblicken sein, daß der zeitraubende Instanzenzug der Gerichte vermieden wird, und Streitigkeiten dieser Art in kürzester Frist geregelt werden können. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, wenn das neue Arbeitsgerichtsgesetz ebenfalls den Schiedsgedanken verwirklicht hat, denn gerade in prinzipiellen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die nicht selten mit Streiks und Aussperrungen

verbunden sind, bedeutet recht häufig die rasche Erledigung solcher Streitfragen eine recht merkliche Entspannung der Lage. Das am 1. Juli 1927 in Kraft tretende Arbeitsgerichtsgesetz sieht nun dreierlei Arten von Schiedsverfahren vor, nämlich den Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten, den Gütevertrag und den Schiedsgutachtenvertrag. Der wichtigste Teil dieser drei Schiedsmöglichkeiten ist zweifellos der Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten. Wird ein solcher Vertrag durch Tarifabkommen geschlossen, so wird dadurch der ordentliche Rechtsweg in allen drei Instanzen ausgeschlossen.

Der Abschluß solcher Schiedsverträge ist in den Fällen des § 2 Ziffer 1 und 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes gestattet und lediglich die Erledigung von Rechtsstreitigkeiten von Arbeitnehmern untereinander, sowie der Streitigkeiten aus dem Betriebsrätegesetz und dessen Kündigungsschutzbestimmungen können nicht Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein.

In der Hauptsache werden deshalb Streitigkeiten von Tarifvertragskontrahenten untereinander, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeits- oder Lehrverhältnis auf Grund tarifvertrag. licher Abmachungen und endlich Streitigkeiten aus dem Einzelarbeitsvertrag, soweit der Gehalt des Arbeitnehmers die Angestellten-Versicherungsgrenze übersteigt, Gegenstände solcher

Schiedsverfahren bilden können.

Über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts ist nur gesagt, daß dieselbe paritätisch sein muß, ein Unparteiischer ist nicht vorgeschrieben. Auch ist es möglich, bestimmte Behörden, wie den Schlichtungsausschuß, als ständige Schiedsstelle zu vereinbaren. In gleicher Weise schreibt das Arbeitsgerichtsgesetz auch für das Verfahren vor dem Schiedsgericht fast keine bindende Normen vor. Besonders beachtenswert ist lediglich die Tatsache, daß ein solch vereinbartes Schiedsgericht in der Lage ist, das zuständige Arbeitsgericht um Beweisaufnahme zu ersuchen. Dadurch hat das Schiedsgericht die Möglichkeit, auf Grund beeidigter Zeugenaussagen seinen Spruch zu fällen.

In ähnlicher Weise, wie in der Zivilprozeßordnung ist auch im Arbeitsgerichtsgesetz die Vollstreckbarkeit der Schiedssprüche des Schiedsgerichtes geregelt. Die Vollstreckbarkeit wird vom Vorsitzenden des zuständigen Arbeitsgerichts ausgesprochen und ist endgültig. Eine Aussetzung der Entscheidung ist nur dann statthaft, wenn der Nachweis erbracht wird, daß auf Aufhebung des Schiedsspruchs geklagt ist. Die Aufhebungsklage selbst ist jedoch nur dann möglich, wenn das schiedsgerichtliche Verfahren unzulässig war, ferner im Wege der Restitutionsklage, d. h. wenn der Schiedsspruch durch falsche Urkunden oder ähnliche Machenschaften erschlichen wurde, oder aber, wenn der Schiedsspruch gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt.

Endlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß im Falle der Klage beim Arbeitsgericht, obwohl zwischen den Parteien ein Schiedsvertrag abgeschlossen wurde, letzterer eine prozeßhindernde Einrede begründet. Im Gesetz selbst sind allerdings Maßnahmen dagegen getroffen, daß von beklagter Seite das Schiedsverfahren

Die

ungebührlich in die Länge gezogen wird oder aber, wenn infolge Stimmengleichheit der Schiedsrichter ein Schiedsspruch gar nicht zustande kommt. In diesen Fällen hat der Vorsitzende des Arbeitsgerichts die Möglichkeit, die Verschleppung des Verfahrens durch vorausgegangene Fristsetzung festzustellen.

Durch den Gütevertrag soll im Gesetz Vorsorge getroffen werden, daß auch die Parteien, die sich nicht unbedingt einem schiedsrichterlichen Verfahren als endgültige Instanz unterwerfen wollen, in der Lage sind, im Wege der Vorverhandlung, ähnlich wie im Güteverfahren vor Gericht, einen Ausgleich zu finden. Möglich ist ein solcher Gütevertrag in all den Fällen, für die ein Schiedsvertrag zulässig ist. Auch der Gütevertrag begründet eine prozeßhindernde Einrede. Kommt eine Einigung hier nicht zustande, so genügt eine Bescheinigung der Gütestelle über den Mißerfolg der Güteverhandlung und der Streit nimmt vor dem zuständigen Arbeitsgericht seinen Fortgang, allerdings, ohne daß nochmals eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht stattfindet.

Der Schiedsgutachtenvertrag endlich hat den Zweck, es den streitenden Parteien zu ersparen, durch langwierige Streitigkeiten vor Gericht den Tatbestand festzustellen, über dessen rechtliche Beurteilung Streit besteht. In solchen Fällen haben die Parteien die Möglichkeit, gemeinsam vor einer vereinbarten Instanz den Tatbestand aufzunehmen und denselben dem zuständigen Gericht zur Beurteilung zu übergeben. Ein solcher Schiedsgutachtenvertrag ist ebenfalls für alle Streitfälle zulässig, für die ein Schiedsvertrag vereinbart werden kann. Der Hauptvorteil eines solchen Schiedsgutachtenvertrages ist der, daß die in dem Gutachten bereits entschiedenen Tatfragen der Sachprüfung und Beweiserhebung im arbeitsgerichtlichen Verfahren entzogen sind, und daß andererseits die Arbeitsgerichte sich an dieses Gutachten bei der Beurteilung der Frage zu halten haben.

Aus diesen Ausführungen dürfte hervorgehen, daß nach den Bestimmungen des Arbeitsgerichtsgesetzes es leicht möglich ist, einen großen Teil der anfallenden Streitigkeiten im eigenen Hause ohne Inanspruchnahme der Arbeitsgerichte zu schlichten. Hiervon wird wohl um so mehr Gebrauch gemacht werden, als die Einrichtung von Fachkammern bei kleineren Arbeitsgerichten selbstverständlich nicht möglich ist, so daß sachverständige Fachkammern nur bei den größten Arbeitsgerichten im Reiche gebildet werden dürfen.

Goldwährung und Weltsilberbilanz

Von Prof. Dr. Ernst Schultze, Direktor des Weltwirtschafts-Instituts der Handelshochschule Leipzig

ie beiden Edelmetalle, auf denen die Währung der großen Mehrzahl aller Völker beruhte und denen sie wieder zustrebt, nachdem der Krieg und seine Folgeerscheinungen sie davon losgerissen hatten, sind nach wie vor von Konjunkturschwankungen bedroht, die ihnen das Festhalten einer bestimmten Werthöhe erschweren.

Tritt diese Konjunkturempfindlichkeit für das Gold nur wenig in Erscheinung, so erklärt sich das größtenteils aus der Goldpolitik der führenden Länder, die alles daransetzt, um das Gold zum Hauptwährungsmetall, wenn nicht zum alleinigen Träger aller wichtigen Währungen zu machen.

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Um so heftiger können die Wertschwankungen des Silbers sein. Es hat, da das Gold in seinem Werte künstlich geschützt wird, alle Konjunkturstöße desto ärger auszuhalten. Ja, es muß von einem seiner größten Verehrer - Idem indischen Volke preisgegeben, gleichsam als Währungsmetall verstoßen werden, wenn der Wille Englands gemäß dem kürzlich erstatteten Gutachten der anglo-indischen Währungskommission sich durchsetzt. Die Folgen treten jetzt bereits deutlich zutage in einem Preissturz des Silbers, der an das Abwärtsgleiten während der 70 er Jahre erinnert. Setzt sich der Preisfall des Silbers fort, und wird es auch nur in Indien demonetisiert, so müssen sich grundstürzende Verschiebungen sowohl in der Silberbilanz wie in der Silberproduktion der Welt vollziehen.

Im Gegensatz zu der Steigerung der Silbergewinnung, die sich seit den 80er Jahren trotz dem Sinken des Silberpreises einstellte, ist diesmal ein ähnlicher Vorgang kaum zu erwarten.

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Die Gewinnung ist während des Menschenalters 1880-1910 auf das Dreifache gestiegen, obwohl der Preis bedeutend fiel. Dann erst ist (offenbar infolge des Weltkrieges) die Produktion empfindlich zurückgegangen, hat sich jedoch bis 1925 auf einen noch höheren Betrag gehoben, als er vor dem Kriege erreicht wurde. Das Rekordjahr war damals 1912 gewesen mit einer Gesamtgewinnung von 231 Millionen Unzen. Nach dem Kriege ist der Gipfelpunkt 1923 mit 246 Millionen Unzen erreicht worden, also mit 6 Proz. mehr als 1912.

Das Schwergewicht der Silberproduktion liegt in Amerika, und zwar in Nordamerika. Wenn wir geographisch Mexiko diesem Erdteil hinzurechnen, so betrug die Silbergewinnung 1925 in

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19 Millionen Unzen

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wirren war es eine Zeitlang stark zurückgeworfen. 1916 gewann es nur 23 Millionen Unzen Silber, während Kanada 25 und die Ver. Staaten von Nordamerika 74 Millionen Unzen produzierten. Aber schon 1919 ist Mexiko wieder an die Spitze gerückt und hat die Ver. Staaten immer stärker hinter sich gelassen.

Der Silbergehalt der mexikanischen Bergwerke ist groß. Die dortige Silbergewinnung verhüttet allergrößtenteils Silbererze, ungefähr 85 Proz. der Ausbeutung stammen daraus. Dagegen fließt die Produktion der Ver. Staaten zu etwa 60 Proz. aus der Verhüttung von Kupfer-, Blei- und Zinkerzen. Während mithin eine Krise des Silberabsatzes in Mexiko die Silberbergwerke treffen würde, müßte in den Ver. Staaten auch die Produktion von Kupfer, Blei und Zink in Mitleidenschaft gezogen, die Gewinnung dieser Metalle verteuert werden.

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Spitze Deutschland, das sogar 1926 noch 500000 Kilo Silber zur weiteren Vergrößerung seines Münzumlaufs beschafft haben soll. Schlechthin entscheidend ist aber, das ergibt die Zahlentafel, der Silberbedarf Indiens und Chinas. Der Hauptkäufer auf dem Silberweltmarkt ist Britisch-Indien, das über 100 Millionen Feinunzen im Jahre an sich zieht, bei einer Gesamtgewinnung der Welt von rund 250 Millionen. Unabsehbar müßten die Folgen sein, wollte Indien sich vom Silber abkehren.

Das aber ist die Absicht der Währungsreformer, die die indische Valuta auf eine neue Grundlage stellen wollen. Bisher hat Britisch-Indien noch immer gesetzlich zu den Silberwährungsländern gehört, obwohl England seit mehr als 20 Jahren versucht hat, um die sehr ungünstigen Wirkungen der Abwärtsbewegung des Silberpreises auf den indischen Volkswohlstand, das indische Volkseinkommen und vor allem den Handel mit England zu beseitigen, dieses Land zur Goldwährung zu bekehren. Jetzt will man damit Ernst machen. Nachdem England im April 1925 zur Goldwährung zurückgekehrt ist oder vielmehr statt der Goldwährung die Golddevisen währung gesetzlich festgelegt hat, hat die anglo-indische Währungskommission im Jahre 1926 die Schaffung einer festen Relation von 18 englischen pence als Goldwert der indischen Rupie sowie den vollständigen Übergang Indiens nach einer gewissen Zeit zur reinen Goldwährung empfohlen. Es soll eine indische Notenbank neugeschaffen werden, die zuerst 20 Proz., innerhalb zehn Jahren 25 Proz. ihres Notenumlaufs durch Goldreserven decken soll, während der Silbervorrat der Regierung, die zunächst die Aufgabe der Notendeckung zu übernehmen hat, zu veräußern wäre. Zur Zeit der Abfassung des Berichts betrugen die Goldreserven der indischen Regierung etwa 23 Millionen € und deckten etwa 12 Proz. des Notenumlaufs. Bleibt der letztere auf gleicher Höhe, so müßte im Laufe der nächsten zehn Jahre eine Verdoppelung der Goldreserven eintreten. Es müßten also bedeutende Goldmengen im Auslande gekauft werden. Zieht man ferner den Goldhunger der indischen Privatwirtschaften in Betracht, die 1925 die gewaltige Summe von etwa 50 Millionen Gold für nicht monetäre Zwecke im Auslande gekauft haben, so sieht man, wohin die Reise gehen muß. Indien würde anstatt wie bisher größtenteils Silber nunmehr Gold ankaufen. Es würde vielleicht sogar Silber abstoßen, auf alle Fälle aber als Silberkäufer zurücktreten.

Damit würde alsdann die Silberbilanz der Welt in eine ganz andere Richtung gedrängt werden. Schon jetzt ist das deutlich an dem neuen Preissturz des Silbers zu erkennen. Im Jahre vor dem Kriege schwankte der Silberpreis für die Unze in London zwischen 26/1 und 29% pence. Seit 1916 schnellte er empor, da die asiatischen Länder infolge ihrer Kriegsverdienste ihre Silbernachfrage bedeutend verstärken konnten. Die Hochkonjunktur der Nachkriegszeit brachte den Silberpreis 1920 bis auf die erstaunliche Höhe von 89, pence. Noch im selben Jahr fiel er infolge der Zerrüttung der Weltwirtschaft auf 38, pence. In den letzten Jahren hat er sich alsdann etwa zwischen 37 und 31 pence bewegt. 1926 aber ist der Silberpreis seit dem 7. Mai weiter und weiter gefallen bis auf 25 pence, niedriger also denn bis 1913. Ende April 1927 bezifferte er sich noch immer auf etwa 25 pence. (Gegenwärtig 26 pence. Die Schriftl.)

Setzt sich der Preissturz des Silbers fort, so müßte die Wirkung für die Silberproduzenten der drei Länder Nordamerikas bedenklich sein. Dort beobachtet man mit schwerer Sorge die drohende Wäh rungsumstellung in Indien. Die Parole des Währungskampfes dürfte für die nächste Zukunft wohl lauten: Amerikanisches Silber gegen britisches Gold! Die Goldproduktionsstätten der Welt befinden sich größtenteils in englischer Hand. Ein Rückgang des Silberabsatzes aber würde am stärksten den Bergbau der Ver. Staaten treffen, und zwar, weil er das Silber nicht in wenigen großen Silberbergwerken gewinnt, sondern größtenteils als Nebenprodukt aus anderen Bergbaubetrieben.

Es

Zur Entwicklung der amerikanischen Schmuckwarenindustrie

's ist für uns, die wir von der amerikanischen Schmuckwareneinfuhr so gut wie ganz ausgeschlossen sind, interessant, zu erfahren, in welchem Umfange es der amerikanischen Industrie in den letzten Jahrzehnten gelungen ist, sich von der Einfuhr unabhängig zu machen, den eigenen Markt und auch noch fremde zum Teil mit Schmuckwaren zu versorgen. So, wie in den Ver

einigten Staaten alles ins Ungeheuerliche wächst, so gewaltig ist auch der Fortschritt, den die amerikanische Edelmetallindustrie zu verzeichnen hat, allerdings dürfen und wollen wir nicht vergessen, daß diese Entwicklung in der Hauptsache nur möglich war durch Heranziehung europäischer, geschulter Kräfte, durch Hereinnahme von erfahrenen Technikern und Künstlern,

Es liegen mir hier neuere Daten nicht vor, wenn auch die Entwicklung für die Jahre 1924-1926 nicht so gewaltig war, wie die der Periode 1920-1923, so kann doch auch von einem Stillstand der Produktion noch keine Rede sein. Das „Department of Commerce" gibt für die Vereinigten Staaten und das Jahr 1923 folgende Aufschlüsse. (Die Veröffentlichungen erfolgten bisher nur in zweijährigen Intervallen.) Es wurden in dem genannten Jahre für 174 Millionen Dollar Schmuckwaren hergestellt, was, gegenüber dem Jahre 1921, eine Zunahme von 36,8 Proz. bedeutet. Die Statistik bezieht sich auf alle Arten von Schmuckwaren aus Platin, Gold, Doublé, Silber oder sonstigen Legierungsmetallen. Die 1622 Unternehmungen, die aufgeführt werden, haben ihren Standort zum großen Teil in Neuyork, 653 Unternehmungen befinden sich daselbst, während auf Rhode Island 231, auf NeuJersey 157 und auf Massachussets 150 kommen. Aus der Statistik geht weiter hervor, daß 82 Bijouteriefabriken sich in allen Größen in Pensylvanien befinden, 75 in Kalifornien und 67 in Illinois. Man fragt sich, woher es kommt, daß die Ausbreitung der Schmuckfabrikation auf einige Plätze in solch starkem Maße in

Das

Erscheinung tritt und muß darauf antworten, daß in der Statistik eben auch sehr viele Juweliere rangieren, die mit dem Verkaufsgeschäft gleichzeitig auch Fabrikation verbunden haben, allerdings oft nur in geringem Ausmaße, zuweilen kommt die Eigenfabrikation aber schon einem Fabrikbetrieb gleich.

Vergleicht man die Ziffern des Jahres 1921 mit denen des Jahres 1923, so fällt auf, daß, was die Anzahl der Betriebe anbetrifft, ein leichter Rückgang eingetreten ist, von 1671 auf 1622, aber die Zahl der in der Industrie beschäftigten Personen stieg in diesem Zeitraum von 30825 auf 34326. Die Löhne und Gehälter sind ebenfalls gestiegen, und zwar von 41 Millionen Dollar auf 50 Millionen Dollar, während der Wert der hergestellten Güter sich von 127 Millionen Dollar auf 174 Millionen Dollar erhöht hat. Prozentual ausgedrückt hieße dies, daß eine Wertzunahme der Produktion von 36,8 Proz., eine Zunahme der ausbezahlten Löhne und Gehälter um 21,1 Proz. und eine Zunahme des beschäftigten Personals um 11,4 Proz. stattgefunden hat, ein gutes Zeichen für die Entwicklung der amerikanischen Edelmetallindustrie. Dr. Taba.

Aus dem Wiener Edelmetallgewerbe

as Bundesministerium für Finanzen hat die Punzierungsvorschriften in mehreren Punkten abgeändert. Die wichtigsten Neuerungen sind die folgenden: Wird bei der sogenannten genaueren Probe (nicht Strich am Stein) oder durch Einschmelzung an der Fasson ein Schaden angerichtet, so gebührt dem Besitzer eine entsprechende Entschädigung, wenn der Schaden mehr als einen Schilling ausmacht (bisher 100 Kronen). Im Ausfuhrstempel braucht der Feingehalt (in Tausendsteln oder Karat) nicht mehr enthalten zu sein. Gegenstände, an denen schon bisher keine Punze angebracht zu werden brauchte, wie denen, die wegen ihrer Kleinheit oder sonstigen Beschaffenheit keine Bezeichnung vertragen, wissenschaftlichen Apparaten und Instrumenten, Münzen usw. brauchen auch keinen Ausfuhrstempel mehr. Es ist verboten, unechte Gegenstände so stark zu vergolden oder zu versilbern, daß dadurch die Erkennung der Gegenstände als unecht durch die Strichprobe verhindert wird. Dieses Verbot entfällt, wenn diese Gegenstände auf der sichtbaren Innenseite als unecht erkennbar sind, oder an einer deutlich sichtbaren Stelle eines der folgenden Worte tragen: Unecht, Metall, Doublé, Renforcé, Plaque, Plate, plated, oder wenn sie den Namen des Stoffes tragen, woraus sie hergestellt sind.

Über die Abstattung der Warenumsatzsteuer wurde zwischen dem Finanzministerium und dem Zentralverband der österreichischen Detailleure der Juwelen-, Uhren-, Gold- und Silberwarenbranche ein Abkommen getroffen, dem alle Detailleure unterworfen sind, die bis zum 20. April d. J. keine gegenteilige Erklärung abgegeben haben. Die monatliche Abfindungssumme beträgt bei einem Monatsumsatz bis 1000 Schilling 1 Proz., bis 3000 Schilling 11⁄2 Proz., bis 5000 Schilling 2 Proz., bis 7500 Schilling 21⁄2 Proz., bis 12000 Schilling 311⁄2 Proz., bis 30000 Schilling 4 Proz. und über 30000 Schilling 5 Proz. Die Abfindungsbeträge sind für jeden Kalendermonat bis zum 20. des nächsten Monats

abzuführen. Die Vergütungen für die Ausfuhr sind in diesem Abkommen schon inbegriffen, die Verbandsmitglieder haben also keinen Anspruch mehr darauf.

Über die Anbringung von Eigentumsmarken hat das Finanzministerium folgendes entschieden: An inländischen Edelmetallgeräten können Eigentumsmarken nur angebracht werden, wenn die Geräte mit dem Namens- oder Fabrikszeichen oder dem Ausfuhrstempel des Erzeugers versehen sind. Geräte ausländischer Herkunft können unbeschränkt mit einer Eigentumsmarke versehen werden. Die Eigentumsmarken müssen eine Form besitzen, die von den Namens- und Fabrikszeichen und den Ausfuhrstempeln der Erzeuger deutlich abweicht, und müssen ferner von den Punzierungsämtern bezogen und dort wie die Namenspunzen eingetragen werden.

Nach dem Österreichischen Pressedienst wurden beim Goldund Silberbergbau auf dem Naßfeld bei Gastein im Jahre 1926 37,69 kg Gold und 202,92 kg Silber und als Nebenprodukt 1100 Doppelzentner Arsen, 153 Doppelzentner Blei und 1885 Doppelzentner Schwefel im Gesamtwert von 341246 Schilling gewonnen. In der Kupferhütte Brixlegg wurden 1926 als Nebenprodukt gewonnen: 3,13 kg Feingold und 234,24 kg Feinsilber im Gesamtwert von 49534 Schilling.

Am 5. Juni begann die Wiener Festwoche, die Tausende von Fremden nach Wien gezogen hat. Alle Hotels sind ausverkauft. Die Firmelungen haben auch schon begonnen, die die Frage nach Gold- und Silberwaren zu steigern pflegen. Es sind also alle Voraussetzungen für eine Belebung des Geschäfts in der Edelmetallbranche gegeben. Die Fremden kaufen erfahrungsgemäß immer etwas. Der Zentralverband der Detailleure richtet an seine Mitglieder die Aufforderung, den Kunden keine Waren zur Ansicht mitzugeben und die Schätzung neuer Waren zu unterlassen, wenn es aber nicht anders geht, sie wohlwollend vorzunehmen. G. H.

Die

Die Wirtschaftslage in Holland

ie Industrie- und Handelsgesellschaft für Gold- und Silberwaren v/h Eduard Goudsmit in Rotterdam legt jetzt ihren Jahresbericht für 1926 vor. Über die allgemeine Lage im niederländischen Geschäft in Gold- und Silberwaren wird in dem Bericht unter anderem gesagt, daß die Nachfrage nach Luxusartikeln immer noch sehr gering ist und sich noch mehr als bisher auf den billigeren Genre beschränkt. Die gesamte wirtschaftliche Lage in den Niederlanden ist noch nicht allgemein zufriedenstellend, diese wie auch die herrschende Mode beeinflussen das Geschäft in Gold- und Silberwaren ungünstig, so daß eine gewiße Mattheit in der ganzen Branche herrscht.

Der Rückgang in der Gold- und Silberwarenbranche wird dann illustriert durch den Rückgang der Staatssteuern auf Gold- und Silberwaren, die im Jahre 1925 noch 995263 Gulden einbrachten, dagegen im Jahre 1926 nur noch 907763 Gulden. Dieser Betrag

ist ungefähr gleich den Eingängen in den Jahren 1919 und 1920, wo allerdings die Steuerbelastung der Gold- und Silberwaren nur die Hälfte der heutigen Belastung betrug, so daß also der Umsatz in Gold- und Silberwaren gegenüber den ersten Nachkriegsjahren um etwa 50 Proz. zurückgegangen ist.

Die Gesellschaft selbst konnte ihren Umsatz auf alter Höhe halten. Der Bruttogewinn ist gestiegen und die bisher schon günstige Liquidität der Gesellschaft konnte weiter verstärkt werden. Eine kleine Erhöhung der allgemeinen Betriebskosten konnte nicht vermieden werden, doch blieb sie ohne ungünstigen Einfluß auf den Reingewinn, der von 35551 Gulden im Jahre 1925 auf 44667 Gulden im Jahre 1926 sich steigerte. Aus dem Gewinn sollen die üblichen Abschreibungen auf Gebäude, Inventar und Debitoren vorgenommen werden. Die Dividende soll wieder wie im Vorjahr 4 Proz. betragen und die restlichen 8293 Gulden auf neue Rechnung vorgetragen werden. -T

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