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Platinierung.

Von Carl Wilh. Drais, Pforzheim.

ie Kontakt-Verplatinierung der Metalle, besonders

In

das Kontakt-Vergolden oder Versilbern vorgenommen; man bringt die auf ihrer Oberfläche von allem Oxyd und sonstigen Schmutz befreiten Metalle in eine geeignete Platinlösung und berührt sie innerhalb dieser mit einem Zinkstäbchen. Gewöhnlich benutzt man hierzu eine Lösung von 1 Teil Platinchlorid und 20 Teilen Kochsalz in der genügenden Menge Wasser. konzentrierten Lösungen werden die Überzüge dunkler, in verdünnten heller. Hat man z. B. in der angegebehen Salzmenge 100 Teile Wasser gelöst, so liefert diese Methode innerhalb 3 Stunden ca. 11 mg Platin pro Quadratmeter. Die galvanische Verplatinierung.

Das Überziehen von Metallflächen mit einer zusammenhängenden blanken Schicht von Platin mit Hilfe des galvanischen Stromes gelingt schwerer, als die Herstellung von Silber- und Goldüberzügen auf demselben Wege. Auch die Bereitung von zum Verplatinieren geeigneten Flüssigkeiten ist schwieriger, als die der zum Vergolden und Versilbern dienenden. Dieser Umstand hat, wie dies unter ähnlichen Verhältnissen fast jedesmal der Fall zu sein pflegt, Veranlassung zu sehr verschiedenen Zusammensetzungen solcher Flüssigkeiten gegeben. Unter Zuhilfenahme des galvanischen Stromes liefern sie alle wohl Überzüge von Platin, jedoch nicht alle gleich leicht und gleich schön. Die Grundlage aller dieser Bäder bildet der Platinsalmiak. Man erhält denselben, indem man Platin in kochendem Königswasser, einem Gemisch von 1 Teil Salpetersäure und 3 Teilen Salzsäure auflöst, eindampft auf dem Wasserbad, den Rückstand wieder mit Wasser löst und dies so oft wiederholt, bis keine freie Säure mehr entweicht.

Der Rückstand wird wiederum mit Wasser aufgenommen und mit einer konzentrierten Chlorammoniumlösung versetzt. Der Platinsalmiak scheidet sich hierbei als zitronengelbes krystallisches Pulver von der Flüssigkeit ab.

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Eine der einfachsten Vorschriften besteht darin, daß man Platinsalmiak (Ammonium Platinchlorid) in siedend heißem Wasser löst und in diese Flüssigkeit, der noch soviel Ammoniak zugesetzt wird, daß sie danach riecht, di ezu verplatinierenden Metalle als Kathode einhängt. Als Anode dient ein Platinblechstreifen. Die Verplatinierung erfolgt zwar sofort, um aber stärkere Überzüge zu erhalten, muß die Flüssigkeit, noch

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Will man einen Gegenstand sehr stark verplatinieren, so wird derselbe nach dem galvanischen Verplatinieren unter Wasserstoff geglüht, und dieses Verplatinieren und Glühen wird verschiedene Male wiederholt. Bei diesem Prozeß verlegiert sich das Platin mit der Unterlage, ähnlich wie beim Feuervergolden das Gold sich mit der Unterlage verbindet. — Es ist einleuchtend, daß man auf diesem Wege eine sehr solide Auflage erzielt. Zum Schluß wird nur noch einmal galvanisch platiniert. Manche Galvaniseure überziehen auch den Gegenstand zuerst mit Kobalt, da die Farbe des Kobalts der des Platins sehr ähnlich ist.

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Man hat auch schon Versuche gemacht, Platin- und Nickelbäder zu vermischen, über das Resultat ist mir Genaueres jedoch nicht bekannt.

An Stelle des Platins wird nicht selten auch Palladium verwendet, dessen Niederschlag heller sein soll. Das Rezept dafür lautet sonst dem oben angeführten sehr ähnlich und zwar: 28 g Palladiumchlorid, 560 g phosphorsaures Natron, 112 g phosphorsaurer Ammoniak, 28 g Chlornatrium, 10 g Borax oder Benzoesäure, 6–8 Liter Wasser; kochen und behandeln wie das Platinbad.

Die verplatinierten Stücke werden entweder mit dem Polierstahl oder Stein brüniert oder im Schüttelfaß mit Stahlkugeln behandelt. Müssen Bürsten angewendet werden, so sollen weiche Stahlbürsten verwendet werden, da die Messingbürsten nicht hart genug sind.

Platin-Überzüge sehen nur in Glanz schön aus, und daß auf eine schöne Politur der zu verplatinierenden Gegenstände zu achten ist, versteht sich von selbst.

Alle bis jetzt bekannten Platinbäder haben den einen Nachteil, daß sie in der Wirkung sehr rasch nachlassen. Die Arbeitswerkstatt des Goldschmiedes.

Von Fr. Joseph. (Fortsetzung und Schluß.)

ehe sie alles Platin abgegeben hat, erneuert werden. Da dies Soweit es die Raumverhältnisse zulassen, sollten für gesund

unter Umständen mehrmals geschehen muß, so ist diese Methode etwas unbequem. Nach einer andern Vorschrift löst man 1 Teil Platin enthaltendes Chlorplatin in Wasser, fügt 1 Teil Kalihydrat hinzu, kocht den Niederschlag von Kalium-Platinchlorür und in 2 Teilen Wasser gelöster Oxalsäure bis zu erfolgter Lösung und vermischt die Flüssigkeit mit 3 Teilen in Wasser gelösten Kalihydrats.

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Nach Lanaux und Roseleur werden einerseits 60 g phosphorsaures und 30 g pyrophosphorsaures Natron zusammen in 1/2 Liter Wasser, andererseits 15 g durch wiederholtes Abkochen und Wiederauflösen möglichst neutralisiertes Chlorplatin (wie vorher) in 60 g Wasser gelöst. Aus dieser letteren Lösung fällt man durch 30 g in Wasser gelösten Chlorammoniums das Platin als Platinsalmiak, vermischt diesen Niederschlag samt der darüberstehenden Flüssigkeit mit der erstgenannten Lösung (phosphorsaures und pyrophosphorsaures Natron) und läßt das Ganze, unter Ersatz des verdampfenden Wassers, etwa 4 Stunden kochen. Es entweicht dabei der Ammoniak, die vorher alkalische Flüssigkeit wird stark sauer, verliert ihre gelbe Farbe und ist jetzt zum Verplatinieren geeignet.

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Ganz besondere Beobachtung verdient ein von Böttger hauptsächlich für Silber, Kupfer, Messing und Neusilber (Alpaka) ermitteltes Verfahren, bei welchem eine Flüssigkeit benutzt wird, die jeden Grad der Konzentration gestattet und erzielt wird, indem man eine Chlorplatinlösung so lange mit kohlensaurem Natron versetzt, bis kein Aufbrausen mehr wahrgenommen wird, worauf man eine kleine Menge Stärkezucker und soviel Kochsalz hinzugibt, bis das beim Verplatinieren mittels galvanischen Stromes sich ausscheidende metallische Platin nicht mehr schwärzlich erscheint, sondern eine rein weiße Farbe zu erkennen gibt.

heitsschädliche Arbeitsprozesse und dgl. besondere Räume benutzt werden. Schmelzen, Abtreiben, Ausfressen, Entgolden und Vergolden, Färben, Oxydieren usw. sollte man nicht in den Arbeitsräumen vornehmen. Diese Arbeiten erfordern ja auch nicht solche Mengen an Licht, wie andere Tätigkeiten, und können auch wegen der Kürze der Behandlungsdauer in einem weniger vorteilhaften Raume vorgenommen werden. Abfälle wie Geschäftskehricht, Abwässer, Polierlumpen sollten ebenso wenig im Hauptarbeitsraum untergebracht werden, da sie mit der Zeit faulen und üble Gerüche verbreiten, denen natürlich auch an anderen Aufbewahrungsplätzen durch entsprechende Zusätze gesteuert werden muß.

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Noch etwas darf nicht unerwähnt bleiben, bevor wir zu den eigentlichen Einrichtungen" der Werkstätte und Fabrik übergehen das ist der Boden der Werkstube, dem durch das Hin- und Hergehen von der Walze zur Ziehbank, vom Werkbrett zur Esse, vom Schalter zum Arbeitsplatz ganz bedenklich zugesetzt wird. Gewisse Laufwege werden in kurzer Zeit derart abgenutzt, daß eine Reparatur solcher Strecken notwendig ist, während andere Teile des Werkstättebodens noch tadellos im Stande sind. Unter dem Werkbrette selbst verursachen die Stiefelabsätze der Arbeiter im glatten Werkstättenboden Löcher, die beliebte Sammelplätze für Bodenkehricht abgeben und dgl. mehr. Solche Übel müssen verhütet werden, und zwar am besten durch sogenannte Lattenroste (Krätzlatten). In kleineren Arbeitsräumen empfehlen sich herausnehmbare Lattengestelle (Roste), damit ein restloses Ausfegen des Arbeitsraumes möglich ist, bei größeren Werkstätten und in Fabriken ist es besser, die Latten fest mit dem Fußboden durch Annageln oder Anschrauben zu verbinden. Bei Fassergeschäften sollten die Roste stets herausnehmbar

Diebeners Kunst- und Werkblätter

Die vorliegenden Abbildungen von Silberarbeiten des Lehrers an der Kunstgewerbeschule in Pforzheim
Alfons Ungerer bauen ihre eigenartige Ornamentik auf tieftonigem, meist blaugrünem Email auf.
Einige Proben aus seiner Lehrwerkstätte erbringen den Beweis für seine vorzügliche Lehrbefähigung,
die es versteht, den Schülerkreis anzuregen und zur selbständigen künstlerischen Arbeit hinzulenken,
wobei auf Materialwirkung und Einfühlung in neuzeitliche Ornamentik besonders Wert gelegt wird.

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Silberarbeiten von Alfons Ungerer, Lehrer an der Kunstgewerbeschule in Pforzheim, Mitglied der freien Gruppe des Werkbundes für Edelschmiedekunst.

Schülerarbeiten der Goldschmiedewerkstätte Alfons Ungerer an der Kunstgewerbeschule in Pforzheim.

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sein, damit man bei der Arbeit verlorene Edelsteine ohne Mühe auf dem Boden der Arbeitsstube suchen kann. Nicht immer muß die ganze Arbeitsstube mit solchen Rosten belegt sein, gewisse Laufgänge können frei bleiben. Erforderlich ist jedoch bei allen Werkstuben und Fabriklokalen, daß der eigentliche Fußboden ohne jegliche Fuge ist und im Notfalle ausgespånt werden kann, damit nicht verloren gegangene Edelmetallstücke oder Edelsteine in solchen Ritzen auf Nimmerwiedersehen verschwinden. Es gibt verschiedene sehr brauchbare Konstruktionen fugenloser Böden. Die Lattenroste bieten dem Goldschmied auch den Vorteil, daß vom Arbeitstisch herabfallende Gegenstände nicht weit rollen können, sondern meist an der Fallstelle im oder unterm Lattenrost gefunden werden.

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Soweit der Arbeitsraum selbst. Praktische Inneneinrichtung, Raumausnutzung, Wärme- und Lichtquellen und sonstiges werden demnächst besonders besprochen werden.

Kann die Zwangsvollstreckung jeßt gegen Kriegsteilnehmer ohne

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weiteres erfolgen?

Inter dem 17. Juni 1919 war eine Verordnung zum Schutze der Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvollstreckungen erlassen worden, die sich auf die älteren Vorschriften vom 14. Dezember 1918 stützte. Danach war eine Zwangsvollstreckung bis zum 1. Juli 1919 nur mit Bewilligung des Vollstreckungsgerichtes zulässig, und diese Bewilligung durfte nur erteilt werden, wenn ihre Zurückweisung offenbar unbillig war.

An dieser Vorschrift änderte die Verordnung vom Juni 1919 nur, daß dann, wenn die Bewilligung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf von sechs Monaten seit Bendigung der Kriegsteilnehmerschaft des Schuldners oder für eine Forderung desselben nachgesucht werde, die nach Beendigung seiner Kriegsteilnehmerschaft entstanden ist, dieselbe nur versagt werden darf, wenn ihre Erteilung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig wäre. Es war in dieser Verordnung also die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung im Prinzip zugestanden und nur noch in Unbilligkeitsfällen ausgeschlossen. Dieser Zustand wurde in der Verordnung vom 15. Juni 1920 bis zum 1. Januar 1921 verlängert und dabei die Anordnung getroffen, daß das Vollstreckungsgericht mit den Parteien immer erst verhandeln und versuchen sollte, eine Einigung zustande zu bringen. Kommt eine solche nicht zustande, so ist ein Beschluß zu erlassen, bis zu welchem Zeitpunkt der Schuldner die Leistung bewirken muß. Auch können Ratenzahlungen auferlegt werden. Die Frist selbst darf nicht über den 1. Juli 1921 hinaus erstreckt werden. Auf Antrag des Gläubigers kann auch die Stundung aufgehoben oder abgekürzt werden, wenn nachträglich Verhältnisse eintreten, welche die Gewährung einer weiteren Frist als unbillig erscheinen ließen. Das ist der Rechtszustand bis heute. Die neue Verordnung vom 22. Dezember 1920, giltig ab 1. Januar 1921, fußt ebenfalls auf ihren Vorgängern, bringt aber insofern in § 2 eine wesentliche Veränderung, als die Zwangsvollstreckung als solche án sich nicht mehr unzulässig ist, sondern nur auf Antrag des Schuldners eingestellt werden kann, soweit nicht die Einstellung nach den Umständen des Falles offenbar unbillig wäre. Das Gericht kann vor der Entscheidung auch eine einstweilige Anordnung erlassen. Im übrigen gelten die in den früheren Verordnungen enthaltenen Vorschriften. Die gewährte Frist darf nicht über den 1. Oktober 1921 hinaus erstreckt werden. Handelt es sich um einen Schuldner, der sechs Monate aus der Kriegsteilnehmerschaft entlassen ist, oder die Schuld später gemacht hat, so ist der praktische Unterschied gegen die früheren Verordnungen der, daß jetzt der Schuldner бeweisen muß, daß die Zwangsvollstreckung offenbar unbillig

ist, während sonst der Gläubiger den Beweis erbringen mußte, daß die Einstellung offenbar unbillig sein würde.

Das neue Gesetz bringt wesentliche Vorteile nicht, und man muß sich in der Tat fragen, ob jetzt überhaupt noch ein Gesetz zum Schutze aller Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvollstrekkungen erforderlich ist, wo dieselben doch schon jahrelang nunmehr wieder im Friedenszustande leben. Berechtigt wäre ein solches Gesetz nur den erst im vergangenen Jahre aus der Gefangenschaft zurückgekehrten und zur Entlassung gelangten Kriegsteilnehmern gegenüber gewesen. Handel, Industrie und Handwerk haben doch wahrlich lange genug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kriegsteilnehmer Rücksicht genommen!

Eine

Solide Geschäftsgrundsätze

in der guten alten Zeit.

ine alte bewährte Firma hat anläßlich ihres Jubiläums eine kleine, außergewöhnlide Festschrift herausgegeben, die aus Briefen besteht, welche der Begründer der Firma von seinem Bruder erhalten hat, der Finanzrat am kurfürstlichen Hofe in Kassel war. Diese Briefe sind ein interessantes Kulturdenkmal, Sie bilden ein Dokument des ehrlichen, biederen Sinnes, des soliden Geistes, der damals das Geschäftsleben beherrschte, und dessen Säulen Treue und Glauben waren, die kein Wanken erfuhren. Im ersten Briefe vom 25. Dez. 1819 handelt es sich um eine Herzensangelegenheit. Der junge Bruder hatte eine Braut. Deshalb soll er sich selbständig machen, und dazu werden ihm Winke gegeben. Da heißt es:

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„Es ist daher notwendig, auf ein ordentliches Etablissement für Dich zu denken, daß Dich in den Stand setzt, eine Familie zu ernähren, und hier zeigen sich bei Deinem Geschäft große Schwierigkeiten. In Deine Geschicklichkeit als Arbeiter selbst setze ich keinen Zweifel, aber hast Du auch Sachkenntnis genug, um Dein Geschäft als Handel zu treiben? Hierzu gehört manches: Steinkenntnis, Handelskenntnis und Buchführung. Besonders auf dieses letztere mache ich Dich aufmerksam. Ohne ordentliche Buchführung kann kein Geschäft bestehen, und ohne dieses kommt der geschulte und fleißigste Arbeiter nicht fort . . . .“ Sehr treffend ist, was der Bruder dem Bruder über die Handelskenntnisse mitteilt:

Du

„Handel kenntnis kommt freilich nur durch Erfahrung, aber bis man diese erlangt hat und selbst dann noch ist es ein Hauptgrundsatz, sich nie auf ein Geschäft einzulassen, dessen welches man nicht zu übersehen imstande ist, Miflingen von dem Punkt herunterstürzt, wo man steht. Der Spieler, der auf eine Karte alles setzt, ist tollkühn. Suche daher hierinnen die nötigen Kenntnisse zu erlangen; bedenke mit Ernst Deine Bestimmung und werde erst mit Dir über die Grundsätze einig, die Du wahrlich bei Deinem Geschäft bedarfst, willst Du als redlicher Mann bestehen. Übe Dich auch noch in der Verbesserung Deiner Handschrift. kannst nicht denken, welchen vorteilhaften Eindruck eine schöne Handschrift macht . . ... Willst Du Dich verheiraten, so bedarfst Du nach Abzug aller Kosten der Fabrik jährlich 800 fl. bis 1000 fl. für den Unterhalt Deiner Familie, auf weniger kannst Du nicht rechnen und selbst hiermit müßt Ihr sehr sparsam leben und Euch vorerst jeder außergewöhnlichen Ausgabe enthalten. Ich rechne hierunter nicht jedes Abbrechen von freundschaftlichen Verhältnissen; keineswegs, aber die übrigen Veranlassungen zu besonderen Ausgaben müssen im Anfang Deines Etablissements vorerst aufhören; einesteils, um die Kosten zu ersparen, andernteils um Zutrauen bei dem Publikum und Deinen Handelsverhältnissen zu erwecken. Dein Etablissement müßte sich vorerst auf Bijouterien beschränken und nur Bestellungen Dich veranlassen, in Steinen zu arbeiten; einesteils, weil Dir das Kapital fehlt, anderenteils, um hierdurch noch mehr Sachkenntnis zu erwerben."

Das sind in der Tat Worte eines erfahrenen Mannes, die man als goldene Eier in silbernen Schalen", um ein Wort Lessings zu brauchen, bezeichnen kann. Der Brief befaßt sich im übrigen mit der Beschaffung der Mittel zur Etablierung.

Ein zweiter Brief rührt vom 20. Nov. 1820 her. Er enthält weitere treffliche Ratschläge, nachdem der Bruder mitgeteilt hat, daß er am 1. Dez. 1820 anfängt, selbständig zu arbeiten und unter günstigen Umständen ein eigenes Haus erworben hat. Wir geben auch aus diesem Briefe hier die Stellen wieder, die noch heute für jeden Geschäftsmann Geltung besitzen. Es heißt da:

Zuerst also wird es nöthig sein, daß Du Dir ein Buch einbinden läßest, worinn Du alle und jede Geschäftsbriefe, welche Du an Deine Freunde schreibst, vor ihrem Abgang copirst, um daß Du stets in der Lage Dich befindest, zu wissen, was Du an dieselben geschrieben hast. Daß Du Dir in Deinen Briefen eine höfliche, deutliche, bestimmte und so viel als möglich kurze Schreibart angewöhnen mußest, versteht sich von selbsten, eben so wie Du Dir zum Gesetz machen mußst, so caligraphisch wie möglich zu schreiben. Zweitens mußest Du alle Geschäftsbriefe, welche Du erhalten wirst, ordentlich und sicher aufbewahren, um stets damit beweisen zu können, was man von Dir verlangt hat. Diese Briefe mufest Du, nach geschehener Durchlesung und gemachtem Auszug in das Commissionsbuch, in der Mitte zusammenlegen, auswendig die Jahreszahl, den Namen des Briefstellers, den Datum und den Datum des Empfangs aufschreiben und sobald solche beantwortet sind, den Tag der Beantwortung unter dieser Aufschrift bemerken, und sie alsdann reponiren. Eben so mußst Du die beantworteten Briefe stets von den unbeantworteten getrennt halten. Sehe deshalb bei Conrad nach.

Deine Correspondenz mußst Du pünktlich führen und niemahls Deine Freunde auf Antwort warten lassen und dadurch Erinnerungen veranlassen; hierdurch fällt sonst das Zutrauen auf Pünktlichkeit weg. (Schluß folgt.)

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und daß dann mit der Hand durch die Gitterzwischenräume hindurchgefaßt und die kleinen Gegenstände aus den Schaufenster-Auslagen herausgenommen werden konnten, was namentlich bei Juwelen- und Goldwarengeschäften öfters vorkam. Sollten die Scherengitter mit engeren Zwischenräumen sein, so mußten sie so hergestellt werden, daß das Gitter weniger weit auseinandergezogen zu werden braucht, wodurch der Abstand der vertikalen Stäbe S in Abb. 1 geringer wurde. Dies führte allerdings zu einem wesentlichen Mehraufwand an Material und zu einer Verteuerung des Gitters, und außerdem wurde eine größere zusammengeschobenen Zustande bedingt.

In der durch die Abbildungen veranschaulichten Ausführung werden die Abstände zwischen den einzelnen Gitterstäben dadurch verkleinert, daß zwischen den vertikalen Längsstäben an den Kreuzungspunkten a mit den Diagonalstäben b Längsstäbe c aus Flacheisen befestigt sind. An den Kreuzungspunkten d der Diagonalstäbe b sind die Stäbe c derart befestigt, daß eine Längsverschiebung dieser Stäbe beim Auseinander- bzw. Zusammenschieben des Gitters ermöglicht wird. Zu diesem Zwecke sind in den Längsstäben bei den Drehpunkten d Schlitze f angebracht, in denen sich die Bolzen der Drehpunkte d bewegen. Beim Zusammenschieben des Gitters nehmen die Längsstäbe c keinen besonderen Raum weg, da sie sich zwischen die zusammengelegten Diagonalstäbe legen. Neue Warenzeichen. Wir setzen die in der vorigen Nummer begonnene Sammlung neuer Warenzeichen fort, indem wir die Fachgenossen nochmals bitten, uns zu unterstützen. Arno Hausding, Goldschmied, Pirna.

A∙H· Waren-Zeichen

F&R.

Friedrich & Rust, Fabrik versil-
berter und vergoldeter Metall-
waren, Berlin.

Carl Fischer jr., kunstgewerbliche
Werkstätte, Schwäb. Gmünd.

Vorsicht mit Kunststeinartikeln! Ein Leser schreibt uns: In letzter Zeit erscheinen Gegenstände aus sog. Kunststein (Vasen, Aschenbecher usw.) auf dem Markt, die anscheinend aus einer Tonmasse bestehen. Bei Erwärmung, z. B. im von der Sonne beschienenen Schaufenster, strömen die Sachen einen stark säuerlichen Geruch aus. In der Nähe befindliche Gegenstände aus Silber, Alfenide usw. überziehen sich in ganz kurzer Zeit mit einer dunkelbraunen bis schwarzen Oxydschicht, die ziemlich schwer zu entfernen ist. Die Fachgenossen seien daher bei der Ausstellung und Aufbewahrung solcher Kunststeingegenstände davor gewarnt, sie in die Nähe von Edelmetallwaren zu bringen. Eine Anfrage bei der Firma, die mir die Kunststeingegenstände geliefert hat, ergab, daß in den Gegenständen Schwefel enthalten ist. Die Firma teilte mir mit, daß weitere Abnehmer auf die Wirkung hingewiesen werden sollen. Immerhin ist diese öffentliche Warnung nicht unangebracht, da vielleicht nicht jede Firma so handelt. Adorfer Perlmutter-Industrie. Die Ortsgruppe Obervoigtland des Verbandes Sächsischer Industrieller hatte sich an den Reichswirtschaftsminister gewandt und auf die Unrichtigkeit der Pressemitteilungen, wonach die Adorfer Perlmutter-Industrie zum Erliegen gekommen wäre, hingewiesen. Daraufhin wurden die Verhältnisse nochmals nachgeprüft. Als Ergebnis hat das Reichswirtschaftsministerium der Ortsgruppe mitgeteilt, daß Perlmutterwaren aus Adorf nach dem Auslande nur im Werte von 118224 Mk. ausgeführt und Rohmuscheln nur im Gesamtwerte von 318401 Mk. nach Adorf eingeführt wurden. Nach den Feststellungen, die die Ortsgruppe hierauf vornahm, dürften die vom Reichswirtschaftsministerium angegebenen Zahlen keineswegs zutreffend sein, denn allein eine einzelne Firma in Adorf, von der die Ausfuhrzahlen zur Verfügung gestellt wurden, hat im Jahre 1920 Roùmuscheln im Gesamtwerte von 400000 Mk. eingeführt und Perlmutterwaren im Werte von 900 000 Mk. nach dem Auslande ausgeführt. Schon diese Ziffer einer Firma zeigt, daß die Angaben des Reichswirtschaftsministeriums durchaus irreführend sind. Weiter muf berücksichtigt werden, daß in Adorf im ganzen vier Perlmutterwarenfabriken sind, wodurch sich die Zahlenverhältnisse noch weit günstiger gestalten dürften.

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Eigene Trauringfabrikation in der Werkstatt. Zu dem unter obiger Überschrift in Nr. 3 erschienenen Aufsatz teilt der Verfasser, Herr Oskar Müller, Ilmenau, mit, daß seine Ausführungen sich nicht gegen die von der Firma W. Wockel in Leipzig empfohlene Einrichtung richtete. Der Artikel war schon längere Zeit vorher geschrieben und nahm auf frühere Besprechungen in der Fachpresse Bezug.

Verband, Innungen, Vereine

Schneidemühl. Eine Zwangsinnung für das Uhrmacher-, Graveur. und Goldschmiedehandwerk für die Kreise Schneidemühl, Netzekreis, Schlochau, Flatow und Deutsch-Krone wurde am 1. März errichtet. O

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