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Die Kommunalisierung im Handwerk.

[achdem im April vorigen Jahres dem Reichsrat ein von Regierungsentwurf über die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben vorgelegt worden ist, hat jetzt die Sozialisierungskommission mit einem Gegenentwurf geantwortet, der in vieler Hinsicht denjenigen der Regierung noch überbietet und auch für das gesamte Handwerk von hohem Interesse ist. Nicht nur Handel und Industrie, sondern auch Handwerk und Gewerbe drohen große Gefahren, wenn dieser Entwurf Gesetz werden sollte. In der Einleitung desselben wird darauf hingewiesen, daß der Entwurf des Reichsministeriums des Innern die Kommunalisierung nicht in dem Maße erleichtert habe, wie man erwartet hätte.

Nach dem neuen Entwurf ist der oberste Grundsatz der, dafs die Kommunalisierung Sache der Gemeinden ist, weil jederzeit Vorteile für die Angehörigen der Gemeinden vorliegen werden. Die Genehmigung in den einzelnen Fällen soll auch nicht dem Reich, sondern den Landesregierungen zustehen, weil man glaubt, daß durch die radikaleren Einflüsse in den Einzelregierungen die Kommunalisierung eine größere Ausdehnung erfahren wird. Es können alle gutgehenden, mit Erfolg arbeitenden Geschäftsbetriebe kommunalisiert werden, auch über den Vertrieb von Nahrungs- und Genußmitteln und Brennstoffen, Straßenbahnen, Wasserund Gasversorgung, Bestattungswesen, Plakatwesen usw. hinaus. Einen Schutz gegen unheilvolle, schädigende Kommunalisierungen glbt es nach dem Entwurf überhaupt nicht, und wir würden schwere Eingriffe in die Privatwirtschaft zu erwarten haben, wenn der Entwurf in der jetzt vorliegenden Form Rechtskraft erlangte.

Die Ermächtigung der Gemeinden soll die Befugnis umfassen, die gewinnbringenden Unternehmungen in das Eigentum der Gemeinde zu überführen, auch Unternehmungen, bei denen einzeln die Vergemeindlichung nicht durchführbar wäre, zu Zwangsverbänden zusammenzuschließen und Vorschriften über ihren Geschäftsbetrieb und ihre Stellung unter öffentliche Aufsicht zu erlassen. In Verbindung damit kann die Fortführung und Errichtung gleichartiger Unternehmen untersagt werden, desgleichen sind Betriebs- und Pachtverträge, die sich auf solche Unternehmungen beziehen, lösbar.

Industrielle, Handwerker, Kaufleute, Ihr alle steht vor einer Gefahr, deren Schwere Ihr noch gar nicht ermessen habt!

Zwar ist in SS 10-15 des Entwurfes für die lahmgelegten Betriebe eine Entschädigung vorgesehen, die ebenfalls der Gemeinde zufällt, soweit sie nicht aus Reichsund Landesmitteln erfolgt. Aber was will diese lumpige Entschädigung gegenüber der Vernichtung der Einzelbetriebe bedeuten? Der Ertrag der Betriebe soll wohl zugrunde gelegt werden, aber nur nach der voraussichtlich anhaltenden Ertragsfähigkeit bemessen werden und keinesfalls den gemeinen Wert des Unternehmens übersteigen. Da werden der Willkür Tür und Tor geöffnet sein.

Zwar soll von den Landesregierungen ein Verwaltungsgericht eingesetzt werden, das die Entscheidung zu treffen hat, wenn gegen die Beschlüsse der Gemeinden ein Einspruch erhoben wird, aber auch das bietet doch alles keine Gewähr dafür, daß eine Vernichtung von Existenzen, eine Verelendung von Einzelunternehmen durch die Vergemeindlichung ausgeschlossen wäre.

Im Gegenteil, es wird durch die Kommunalisierung ein großes Elend über die Inhaber der privatwirtschaftlichen Betriebe herauf

beschworen werden, soweit sie nicht bereits so gut fundiert sind, daß sie auch diesen Stoß gegen ihre Existenz überdauern können. Die Kommunalisierungs-Fachleute" werden natürlich in den Gemeinden immer nur die gewinnbringenden Hauptbetriebe derselben aufs Korn nehmen, und es werden hauptsächlich die Betriebe in Frage kommen, die eine Spezialität der betreffenden Gemeinden bilden. Deshalb ist die Frage auch für uns gar nicht so bedeutungslos. Ob die Gemeinde selbst die Betriebe in Bewirtschaftung nimmt oder einem Generalpächter überträgt oder Zwangsverbände schafft, wird an der ganzen Sache nur wenig ändern, denn auch bei den Zwangsverbänden, die den selbständigen Unternehmern ihre Existenz belassen, wird, entgegen den jetzt bestehenden Zwangsinnungen, eine gebundene Preiswirtschaft herrschen, und der § 100 q der Gewerbeordnung hat bei ihnen seine Macht verloren.

Man könnte uns vielleicht ein wenden, daß doch bei dem Handwerk der Goldschmiede die Gefahr einer Kommunalisierung ausgeschlossen sei. Wir geben zu, daß sie in weiterer Ferne steht, als bei anderen Betrieben. Aber sie könnte z. B. eine Gefahr in unseren Industriestädten werden. Und dann: ist nicht das Wohlergehen des Gesamthandwerks in Deutschland auch das Interesse der Einzelhandwerke? Wir müssen uns darüber klar sein, daß wir einer für alle und alle für einen einstehen müssen, wenn es gilt, die Feinde des Handwerks abzuwehren. Zu diesen Feinden aber zählen in erster Linie jetzt die Kommunalisierungs-Apostel. Die Kommunalisierung, davon ist jeder ernst denkende Volkswirtschaftler überzeugt, der nicht von der neuen Sozialisierungslehre angekränkelt ist, steht dem wirtschaftlichen Wiederaufbau unsers Vaterlandes hinderlich im Wege. Man sagt immer wieder, die Kommunalisierung der Wirtschaftsbetriebe führe dahin, daß billiger und doch für die Arbeiter gewinnbringender produziert werden könne, als im Rahmen der freien Privatwirtschaft. Nach den Erfahrungen aber, die wir mit der Kommunalisierung der Straßenbahnen, der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke gemacht haben, kann davon gar keine Rede sein. Zuschüsse über Zuschüsse werden gefordert, und die erhöhten Einnahmen der Arbeitnehmer führen nur zu immer größeren Defizits und bedeuten das Ergebnis einer grandiosen Fehlwirtschaft. Im Nahrungsmittelgewerbe hat uns ja die Zwangswirtschaft gezeigt, wohin die Kommunalisierung führen kann. „Weg mit der Zwangswirtschaft" ist lange Zeit die Parole unseres wirtschaftlichen Lebens gewesen, weil das Zwangsverfahren zu einer Nahrungsnot der Bevölkerung führte. Die Versuche mit Kommunalisierungen sind also bislang kläglich gescheitert, und dennoch gibt es verblendete Parteipolitiker, die ihren Anhängern Sand in die Augen streuen und in der Kommunalisierung das neue Evangelium unseres Wirtschaftslebens erblicken. Ihnen muß einmütig von Seiten aller privaten Arbeitgeber entgegengetreten werden. Man hat es so oft gepredigt, daß nur durch Arbeit, durch ernste, zielbewußte Arbeit aller Volkskreise, durch hingebende Tätigkeit jedes Einzelnen zum Wohle der Gesamtheit eine Wiedergenesung Deutschlands erzielt werden kann. Und was wird die Kommunalisierung zur Folge haben? Wir wollen uns darüber doch keinen Illusionen hingeben, Kommunalisierung bedeutet Verringerung der Arbeitsgelegenheiten für die Arbeitnehmer. Eine Menge Posten werden bei der Zentralisierung überflüssig werden, und die Arbeitslosigkeit, zu deren Behebung wir alles nur Erdenkliche tun sollten, wird gefördert werden.

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Ein donnerndes Nein müssen wir den Propheten entgegensetzen, die uns von einem goldnen Zeitalter durch

die Kommunalisierung weissagen und ihrem deutschen Vaterland einen schlechten Dienst erweisen.

Auf zum Protest gegen das Kommunalisierungsgesetz! Seid einig in seiner Ablehnung, Ihr Männer der Industrie, des Handels und Handwerks! Verbände, Innungen, Vereinigungen aller Erwerbsgruppen, tretet mannhaft mit Kundgebungen gegen den Entwurf auf! Das Gesetz muß zu Falle gebracht werden oder unser Vaterland kommt zu Falle.

Die Befreiung des Handels mit Edelmetallen von der Umsatzsteuer.

§ 2 des Umsatzsteuergesetzes werden unter den sachlichen Befreiungen

und Edelmetallegierungen aufgeführt, soweit dieselben außzerhalb des Kleinhandels umgesetzt werden. Wir haben darauf schon wiederholt hingewiesen, haben aber doch die Erfahrung machen müssen, daß unsere diesbezüglichen Ausführungen nicht ganz richtig verstanden worden sind. Im Gesetz wird darauf hingewiesen, daß die näheren Bestimmungen über die Befreiung von Edelmetallen und ihren Legierungen von der Umsatzsteuer nach näherer Bestimmung des Reichsrates erfolgen sollte. Diese Bestimmungen sind in § 26 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz gegeben worden. Dort heißt es ausdrücklich, daß die Befreiungsvorschriften Edelmetalle und Edelmetallegierungen nur betreffen, sofern sie weder als Fertigfabrikate noch als solche Halbfabrikate anzusehen sind, die, ohne weitere wesentliche Veränderung ihrer Zusammensetzung oder Form, dem Fertigfabrikat oder einem anderen Halbfabrikat eingefügt werden können.

Im Anschluß daran werden sodann im einzelnen die Umsätze aufgeführt, welche von der Besteuerung ausgenommen sind. Es sind das:

1. Umsätze von Edelmetallerzen.

2. Produkte der Edelmetallverhüttung.

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6. Die zur Platinierung, Vergoldung und Versilberung erforderlichen Massen.

7. Bruckmetall, d. h. Metall in zerbrochenem, zerschnittenem, zerdrücktem oder sonst unbrauchbar gemachtem Zustande.

Über sogenanntes Altgold spricht sich das Gesetz nicht aus, und auch die Ausführungsbestimmungen erwähnen dasselbe nicht ausdrücklich. Aber auch der Handel mit Altgold ist steuerfrei, wenn dasselbe als Rohgold in einem gewerb lichen Betriebe Verwendung finden soll. Dasselbe ist bei Altplatin und Altsilber der Fall. Die Hauptsache aber dabei ist, daß diese Altmetallwaren kein verwendbares Fertigfabrikat mehr darstellen. Es muß also das angekaufte Altgold vorher, oder bei dem Verkauf und Ankauf in einen Zustand versetzt werden, der erkennen läßt, daß es auch wirklich nur als Rohmetall verwendet werden soll. Der Goldschmied, der also von einem Privatkunden einen goldenen Ring, oder eine goldene Kette oder ein silbernes Gerät als Altmetall kauft, muß beim Kauf die alten Schmuckstücke oder Gerätschaften sofort zerschneiden, zerbrechen, zusammendrücken oder sonst unbrauchbar machen, sonst ist der Verkauf dieser Stücke nicht umsatzsteuerfrei, sondern die Steuer muß nach den Vorschriften in § 23 Ziffer 3 entrichtet werden, d. h. als Luxussteuer mit 15 Proz. Die Steuer hat zwar der Verkäufer zu tragen, indessen haftet der Käufer, also der Goldschmied nach dem Gesetz gleichfalls für die Erfüllung der Steuerpflicht.

Wenn also ein Goldschmied von einem Privatkunden alte gebrauchte Gold- und Silberwaren zum Kauf annimmt, und er glaubt dieselben noch als Fertigfabrikat, sei es nach einer Bearbeitung oder ohne eine solche, verwerten zu können, so

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der Hemmungen, die heute im Zeichen der Wohnungsnot und darniederliegenden Bautätigkeit so manchen Plan zur Verbesserung und Erweiterung der Werkstatt unmöglich machen. Es war bei gutem Willen nicht allzu kostspielig, die hygienischen Grundforderungen: Licht und Luft bei der Arbeit zu berücksichtigen. Und das war gut so, in Anbetracht der zahlreich verwendeten gesundheitsschädlichen Stoffe, vor allem Schwefel- und Salzsäure, Cyankali, Vitriol usw. Mit der steigenden Berücksichtigung der von medizinischer Seite erhobenen Anforderungen hatte sich der Gesundheitszustand der in der Edelmetallindustrie beschäftigten Arbeiter erfreulicherweise gehoben.

Heute ist es viel schwieriger, wenn nicht manchmal unmöglich, bei der Anlage oder Änderung eines Arbeitsraumes alles Wünschenswerte zu verwirklichen. Platzmangel und Baukosten ziehen jetzt jeder Unternehmung enge Grenzen. Aber auch in anderen Punkten haben sich die äußeren Arbeitsverhältnisse des Goldschmieds gegen früher verschlechtert. Gas, Elektriziāt, Heizmaterial, um nur einiges herauszugreifen, müssen heute, abgesehen von der Qualität, äußerst sparsam verwandt werden, was sich in der Goldschmiedewerkstatt beim Anwärmen und Schmelzen sehr unangenehm bemerkbar macht. Die Hygiene verlangt gerade in dieser Hinsicht eine gewisse reichliche Raumanordnung für die Heizkörper und Schmelzöfen.

Es muß demnach unbedingt angestrebt werden, soweit irgend möglich auf die gesundheitliche Seite Rücksicht zu nehmen, und Vorschläge in dieser Richtung sollten von jedem Fachgenossen beachtet werden.

Was die Raumverhältnisse anlangt, so muß — wie oben schon gesagt der erste Grundsatz lauten: Licht und Luft. Wie viele Fachgenossen müssen heute noch jahraus, jahrein bei künstlichem Licht in dunklen Hinterhäusern, Niederparterren, Zwischengewölben u. dergl. ihre die Augen so sehr in Anspruch nehmende Arbeit leisten. Da erklimmt man schon lieber täglich mehrmals drei oder vier Stockwerke, hat dafffr aber ein luftiges und lichtreiches Arbeitskabinett. Ist aber natürliches, reichliches Licht vorhanden, so gilt es auch, dieses richtig ausunützen. Allzustarken Einwirkungen der Sonne im Hochsommer muß man durch Vorhänge begegnen. Überhaupt soll auf den Arbeitsplatz selbst kein greller Sonnenschein fallen, da die Reflexe der hochglänzenden Metalle, Werkzeuge, Edelsteine usw. die Arbeit stören.

Man lege Wert auf eine genügende Höhe des Arbeitsraumes. Die von der Lötflamme aufsteigenden Rußteile, der Rauch, die beim Abkochen, Beizen, Glühen und Ablöschen, Vergolden usw. entstehenden Dämpfe müssen genügend Raum haben, um sich nach oben zu verbreiten, um möglichst wenig auf die Atmungsorgane der Arbeitenden einzuwirken. Wenn diese gesundheitsschädlichen Dämpfe auch während der schönen Jahreszeit durch Öffnen der Fenster entfernt werden können, so bedenke man doch, daß die Hauptarbeitszeit des Goldschmiedes in den Wintermonaten fällt (Weihnachtszeit), und daß allzulebhafter Lufzug, vor allem Gegenzug, ebenfalls gesundheitsschädigend wirkt und auch manche Arbeiten, z. B. das Löten, stört. Ventilationseinrichtungen dürfen in keinem Arbeitsraume fehlen. Rotierende, kleine Ventilatoren mit Anschluß an die meist vorhandene elektrische Leitung sind sehr zu empfehlen. Wenn es sich ermöglichen läßt, so sollten Oberlichtfenster für eine gleichmäßige und reichliche Lichtzufuhr sorgen. Auf jeden Fall müssen die Fenster möglichst groß sein und dürfen kein unnützes Rahmenwerk aufweisen, dessen Schatten besonders bei dilfizilen Arbeiten außerordentiich stören. (Fortsetzung folgt.

Die Kleintechnik des Goldschmieds

Unter

Eigene Trauringfabrikation

in der Werkstatt.

[nter obigem Titel erschien in Heft 3 dieser Zeitschrift ein Artikel von Herrn Oskar Müller, Ilmenau, welcher aus seiner Praxis seinen Kollegen Erfahrungen vermittelt, wie man sie dergestalt immer begrüßen kann. Fachmännische gegenseitige Aussprachen dienen dem Fach und dem Fortschritt. Da ich in einigen Punkten nicht mit Herrn Müller übereinstimme, wird er mir sicher nicht böse sein, wenn ich an dieser Stelle eine Berichtigung folgen lasse. Mangels eigener Erfahrung mit den von mir empfohlenen Eingässen hat Herr M. die Vermutung ausgesprochen, daß es sich um ein dilettantisches Werkzeug zu handeln scheine.

Das ist jedoch ein großer Irrtum, denn diese Eingässe sind die Erfindung eines alten, sehr erfahrenen Goldschmiedes und Praktikers und erfreuen sich in sehr vielen Goldschmiedewerkstätten der größten Beliebtheit. Der Erfinder und die vielen Goldschmiede, welche heute schon damit arbeiten, haben also mit dem Dilettantismus nichts gemein. Den Vorschlag, statt des gespaltenen Kerns einmal einen Formsandkern zu nehmen, kann man gern versuchen, und wer dabei einen Vorteil findet, mag ihn ausnuten. Im übrigen sehe ich aber bei der von Herrn M. abgebildeten Form keinen Vorteil, denn auch mein Einguß ist leicht und schnell auseinan ter zu nehmen und ebenso wieder zusammen zu setzen, außerdem hat der von mir besprochene den Vorzug, daß man die Breite verstellen kann. Wenn Herr M. bemängelt, es sei empfohlen worden, die Eingässe recht heiß zu machen, so bitte ich, in Heft 26 der Deutschen Goldschmiede-Zeitung vom Vorjahre nachlesen zu wollen, daß dort wörtlich steht: „Bei 14 kar. Gold soll der Einguf etwas erwärmt werden." Ich benütze diese Gelegenheit, noch einige Winke aus der Praxis für meine Eingüsse in Ergänzung meines früheren Artikels anzufügen:

Beim Einstecken des Kerns soll man darauf achten, daß der Schlitz nicht vor das Gußloch zu stehen kommt, also daß bei der Eingufstelle der geschlossene Teil des Kerns erscheint. Bei Nichtbeachtung springen manche Ringe. Vielfach wird geraten, keinen zu großen Gußtrichter aufzugießen, da bei weniger Gold die Ringe vollkommener herauskämen. Verkehrt ist es, Öl in den Einguß zu schütten, oder ihn damit einzupinseln; man soll nur mit einem ölgefeuchteten Läppchen so wenig wie nur möglich die Gußstelle mit Öl einreiben.

Der größte Wert ist mit darauf zu legen, daß der Kern seine Federung behält. Die Kerne dürfen also auch nicht, wie manchmal, straff, sondern nur locker mit Asbestwolle gefüttert werden. Das Fallen des Kernes ist ohnehin nicht unbedingt erforderlich, jedoch ist das empfohlene Verschmieren der Schlitze unerläßlich.

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Durch das Schlagen auf der Schlagmaschine oder das Walzen auf der Randelmaschine erfährt der Gußring eine Bearbeitung, welche ihn gleichwertig mit den aus Blech ausgestanzten Ringen macht; denn dieses Blech ist bekanntlich ebenfalls gewalzter Guß. Wilhelm Woeckel. Leipzig. Eine neue Trauringverengerungs- und Erweiterungsmaschine. Eine für unsere Fachkreise wertvolle patentamtlich geschützte Erfindung wird durch deren alleinigen Fabrikanten Wilhelm Kern in München in den Handel gebracht, nämlich ein Trauring-Verengerungs- und Erweiterungsapparat, dem die Bezeichnung „Liliput II" gegeben worden ist. Seine Eigenschaften sind Einfachheit der Handhabung, praktische Verwendbarkeit, unbegrenzte Haltbarkeit. Es können mit der Vorrichtung sämtliche Trauringe, die schwersten Kugelringe, vom kleinsten bis zum größten, vom schmalsten bis zum breitesten in einer Minute bearbeitet werden, und zwar in einem Abstande bis zu fünf Nummern. Verkratzen, Be

schädigen oder Deformieren des Ringes ist ausgeschlossen. Liliput II ist nach uns vorliegenden Zeugnissen in vielen Geschäften der Fachgenossen zu deren vollster Zufriedenheit in Gebrauch.

Einf issen von Karreesteinen. Wegen der Schärfe der Steinrundisten ist hier doppelte Vorsicht am Platze, und wenn es sich nicht um la Ware handelt, feile man lieber mit einer Schmirgel- oder Demanthartfeile die Rundiste etwas ab, damit ein Ausspringen vermieden wird. In der Hauptsache sollen Karreesteine möglichst unterjustiert werden, so daß sie in die Metallfassung seitlich eingeschoben werden, die Metallflächen leicht über die Steine hinübergetrieben werden und so ein unbedingt guter Halt garantiert wird. Ganz besonders ist dies empfehlenswert, wenn solche Steine in Reihen nebeneinander zu setzen sind, da ja oft Körner zum Festhalten der Steine wegen der Ornamentik des Gegenstandes nicht angebracht werden können.

Auskunftsstelle

für fachtechnische Fragen.

5244. Kann mir jemand ein Polierverfahren, in der Poliertrommel anwendbar, empfehlen, das die Scheibenpolitur vollkommen ersetzt? Es sollen galvanisch vergoldete oder versi berte Fingerringe aus Tombak hochglanzpoliert werden. Bisher habe ich die Waren in der Poliertrommel unter Verwendung von Polierseife und Stahlkugeln poliert. Mit diesem Verfahren ist jedoch kein der Scheibenpolitur gleichartiges Ergebnis zu erzielen. A. W. in G.

5245. Ich suche schon seit längerer Zeit die Nachbildungen der größten Diamanten der Welt, roh (im Fundzustand) und geschliffen. Ist vielleicht ein Kollege, der eine solche Sammlung besitzt, geneigt, diese zu einem annchinbaren Preise zu verkaufen? F. W. in K.

5246. Wer kann angeben, wie ein Silberlot, das ziemlich viel Kadmium enthält, beim Walzen zu behandeln ist, ohne daß es spröde wird? 0 C. B. in W. 5247. Wer ist der Fabrikant von Broschen, auf denen als Fabrikmarke der Name Steenarts" (oder ganz ähnlich) steht? Es scheint sich um eine holländische Firma zu handeln. R. B. in P.

5218. Ich habe mehrfach Silber Monogramme, wie sie heute häufig für
Damentaschen gebraucht werden, zu gravieren. An diese Monogramme
sind auf der Rückseite einige Kupferstifte anzulöten. Ich ersuche um
Mitteilung, mit welchem Lot ich diese anbringen kann, und wie das
Löten geschieht.
F. E. in O.

5249. Wie kann ich am besten eine gesprungene Tonwanne für ein
Silberbad wieder dicht machen? Ich habe bereits die verschiedensten
Versuche angestellt, aber nichts Haltbares erreicht.
O. T. in G.

52 0. Kann mir einer der Fachgenossen Auskunft über das Einlöten
von Messerklingen (poliert oder vergoldet) in Alpaka-Messerhefte geben?
Ich suche ein Verfahren, das es ermöglicht, das Einlöten obne Beschä-
digung der Politur schnell und gut zu leisten. Welche Apparate und
welches Lot kommt dabei in Frage?
S. & K. in G.

5251. Wer kann mir das Rezept einer rationellen Grüngoldfarbe für 14- und 18 kar. Gold mitteilen? W. Pr. in St.

5252. Wie legiere ich 500 Gramm Feinsilber zu 800/000 Silber? J. N. in G. 5253. Wie ist ein brauchbarer Ziseleurtreibkitt zusammengesetzt? 0 F. G. in L. 5254. Wer liefert Reibeborax in Stücken, der an der Luft nicht zerfällt? Bisher konnten wir nur solchen erhalten, der ohne weiteres zerfiel. ☐ P. U. in G 5235. Ich bitte um Mitteilung eines Rezeptes für eine Hochglanzmasse (Fett) zur Metallpolierung. J. J. in B. 5256. Wer ist der Lieferant der Krawattennadeln mit Karpathenzeichen' darstellend ein Rehgehörn mit Hubertuskreuz? J. W. in B.

Antworten aus dem Leserkreise. 5222 und 5232. Ich besitze ein Metall, das dem Platina nach jeder Richtung hin in der Verarbeitungsfähigkeit gleichkommt. Beim Glühen und Löten bildet sich aber wie beim Gold bzw. Weißgold ein Sud, der sich jedoch sielend wegbürsten läßt. Ich fertigte aus diesem Metall nicht wenig Brillantschmuck zur vollsten Zufriedenheit meiner Kundschaft. Ich habe noch einen Restbestand des Metalls, den ich infolge Aufgabe meines Geschältes verkaufen kann. Adresse durch die Schrittleitung. G. K. in H.

5236. Bernstein schleift man zunächst mit Wasser und Bimssteinpulver und poliert dann mit Spiritus und Sel lemmkreide unter Verwendung eines weichen Läppchens mit kräftigem Reiben.

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Käte Bantau, Kunstgewerbeschul-Lehrerin, Königsberg.
Antworten unserer Mitarbeiter.

5244. Mit Stahlkugeln und Polierseife allein werden Sie eine der Scheibenpolitur gleichwertige Politur nicht erzielen, wohl aber, wenn Sie die Ware nach dem Kugelpolioren auch in Lederabfällen trommeln.

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Diebeners Kunst und Werkblätter

Die Silber- und Emailarbeiten von Karl Lang in Hanau werfen jede Annäherung an irgendwelche Tradition von sich, basieren gänzlich auf der Anregung aus der Natur und gestalten Form und Farbe nach eigenstem Empfinden. Das anfänglich Befremdende tritt angesichts großen Phantasiereichtums zurück und erweckt hohes Interesse für Gestaltung des Räumlichen und bewegte Auflockerung der Metallflächen, die in geschickter Montierung ausklingen. Auch die großes Können verratende technische Durchbildung (z. B. auch Rückseiten), der technische Reichtum und die künstlerische Durchbildung lassen vom Verfasser manches für die Zukunft erwarten.

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Silber- und Emailarbeiten von Silberschmied und Emailleur Karl Lang in Hanau

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